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allGemeine verkaUfsbedinGUnGen<br />

1. geltungsbereich und schriftform<br />

Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließ-<br />

lich für die gesamte geschäftsbeziehung mit<br />

dem Vertragspartner. alle Vereinbarungen für<br />

die gesamte geschäftsbeziehung mit dem Ver-<br />

tragspartner bedürfen der schriftform. die Ver-<br />

kaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unter-<br />

nehmern im sinne von § 310 abs. 1 bgb.<br />

2. gerichtsstand, rechtswahl und erfüllungsort<br />

sofern der Vertragspartner kaufmann ist, ist un-<br />

ser geschäftssitz gerichtsstand; wir sind jedoch<br />

berechtigt, <strong>den</strong> Vertragspartner auch an seinem<br />

Wohnsitzgericht zu verklagen. es gilt das recht<br />

der bundesrepublik deutschland; die geltung<br />

des Un-kaufrechts ist ausgeschlossen. Unser<br />

geschäftssitz ist mangels anderer Vereinbarung<br />

erfüllungsort.<br />

3. Bestellungen<br />

bestellungen müssen durch uns angenommen<br />

wer<strong>den</strong>, entweder durch erklärung oder lieferung.<br />

der besteller ist 2 Wochen an seine bestellung<br />

gebun<strong>den</strong>.<br />

4. Preise und zahlungsbedingungen<br />

Unsere Preise gelten ohne transport und Verpackung,<br />

diese wer<strong>den</strong> gesondert berechnet,<br />

soweit nichts anderes vereinbart istück dazu<br />

kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer am tag<br />

der rechnungsstellung. der abzug von skonto<br />

bedarf einer schriftlichen Vereinbarung. ansonsten<br />

ist der kaufpreis netto (ohne abzug)<br />

innerhalb von 2 Wochen ab rechnungsdatum<br />

zur Zahlung fällig. aufrechnungsrechte stehen<br />

dem besteller nur zu, wenn seine gegenansprüche<br />

rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder<br />

von uns anerkannt sind. Zur ausübung eines Zurückbehaltungsrechts<br />

ist der besteller nur befugt,<br />

<strong>als</strong> sein gegenanspruch auf dem gleichen<br />

Vertragsverhältnis beruht.<br />

5. Lieferzeit und teillieferungen<br />

Von uns genannte liefertermine sind unver-<br />

bindlich. feste liefertermine bedürfen einer<br />

di gennaro feinkostkatalog<br />

gesonderten schriftlichen Vereinbarung. bei<br />

lieferverzug, <strong>den</strong> wir zu vertreten haben, haf-<br />

ten wir nur auf <strong>den</strong> vorhersehbaren, typischer-<br />

weise eintreten<strong>den</strong> scha<strong>den</strong>; es sei <strong>den</strong>n dieser<br />

wurde von uns grob fahrlässig oder vorsätzlich<br />

verursacht. in letzteren fällen haften wir gesetzlich<br />

uneingeschränkt. Wir sind soweit für<br />

<strong>den</strong> besteller zumutbar berechtigt, teillieferungen<br />

durchzuführen.<br />

6. gefahrenübergang, Verpackungskosten und<br />

Versicherung<br />

lieferungen erfolgen ab unserem geschäftssitz,<br />

danach haften wir auch bei zufälligem Unter-<br />

gang der Ware nicht. die rücknahme von Ver-<br />

packungen bedarf gesonderter Vereinbarungen.<br />

sofern der besteller es wünscht, wer<strong>den</strong> wir<br />

die lieferung durch eine transportversicherung<br />

eindecken; die insoweit anfallen<strong>den</strong> kosten<br />

trägt der besteller.<br />

7. mängelhaftung<br />

Mängelansprüche des bestellers setzen voraus,<br />

dass dieser seinen rügeobliegenheiten nach §<br />

377 Hgb nachgekommen istück Wobei bei ver-<br />

derblichen Waren und bei frischwaren die Prü-<br />

fungen unmittelbar nach anlieferung und die<br />

rüge unverzüglich zu erfolgen haben. soweit<br />

ein Mangel der kaufsache vorliegt, sind wir zur<br />

lieferung einer <strong>neuen</strong> mangelfreien sache be-<br />

rechtigt. dabei tragen wir alle kosten und das<br />

transportrisiko. schlägt die nachlieferung fehl,<br />

kann der besteller vom Vertrag zurücktreten<br />

und scha<strong>den</strong>ersatz verlangen.<br />

soweit uns keine vorsätzliche oder grob fahr-<br />

lässige Vertragsverletzung angelastet wird, ist<br />

unsere Haftung auf <strong>den</strong> vorhersehbaren, typischerweise<br />

eintreten<strong>den</strong> scha<strong>den</strong> begrenzt. es<br />

sei <strong>den</strong>n, es handelt sich um Verletzungen von<br />

leben, körper und gesundheit, oder um eine<br />

zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.<br />

bei vorgenannter nicht eingeschränkter<br />

scha<strong>den</strong>ersatzpflicht richtet sich unsere Haftung<br />

uneingeschränkt nach dem gesetz. die<br />

Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt<br />

12 Monate, gerechnet ab gefahrenübergang.<br />

8. gesamthaftung<br />

eine weitergehende Haftung auf scha<strong>den</strong>sersatz<br />

<strong>als</strong> in Ziff. 7 vorgesehen, ist — ohne rücksicht<br />

auf die rechtsnatur des geltend gemachten anspruchs<br />

— ausgeschlossen. dies gilt insbesondere<br />

für scha<strong>den</strong>sersatzansprüche aus Verschul<strong>den</strong><br />

bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen<br />

oder wegen deliktischer ansprüche<br />

auf ersatz von sachschä<strong>den</strong> gemäß § 823<br />

bgb. diese begrenzung gilt auch, soweit der<br />

besteller anstelle eines anspruchs auf ersatz<br />

des scha<strong>den</strong>s, statt der leistung ersatz nutzloser<br />

aufwendungen verlangt. soweit die scha<strong>den</strong>sersatzhaftung<br />

uns gegenüber ausgeschlossen oder<br />

eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf<br />

die persönliche scha<strong>den</strong>sersatzhaftung unserer<br />

angestellten, arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter<br />

und erfüllungsgehilfen. Wir haften nicht für<br />

schä<strong>den</strong> auf grund von kriegsereignissen, politischen<br />

Unruhen, streik oder höherer gewalt.<br />

9. eigentumsvorbehalt<br />

bis zur erfüllung aller forderungen, die uns gegen<br />

<strong>den</strong> besteller zustehen, bleibt die gelieferte<br />

Ware unser eigentum. der besteller ist berechtigt,<br />

die Vorbehaltsware ordnungsgemäß im geschäftsverkehr<br />

zu veräußern und/oder zu verwen<strong>den</strong>,<br />

solange er nicht in Zahlungsverzug<br />

istück die aus dem Weiterverkauf oder einem<br />

sonsti gen rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware<br />

entstehen<strong>den</strong> forderungen tritt der<br />

besteller bereits jetzt sicherungshalber in<br />

vollem Umfang an uns ab; wir nehmen die abtretung<br />

<strong>hier</strong>mit an. Wir ermächtigen <strong>den</strong> besteller<br />

widerruflich, die an uns abgetretenen forderungen<br />

für dessen rechnung im eigenen namen<br />

einzuziehen. Wir sind verpflichtet, die uns zustehen<strong>den</strong><br />

sicherheiten insoweit freizugeben,<br />

<strong>als</strong> der realisierba re Wert unserer sicherheiten<br />

die zu sichern<strong>den</strong> forderungen um mehr <strong>als</strong> 10<br />

% übersteigt, dabei obliegt uns die auswahl der<br />

freizugeben<strong>den</strong> sicherheiten. Stand 08/2009

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