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allGemeine verkaUfsbedinGUnGen<br />
1. geltungsbereich und schriftform<br />
Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließ-<br />
lich für die gesamte geschäftsbeziehung mit<br />
dem Vertragspartner. alle Vereinbarungen für<br />
die gesamte geschäftsbeziehung mit dem Ver-<br />
tragspartner bedürfen der schriftform. die Ver-<br />
kaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unter-<br />
nehmern im sinne von § 310 abs. 1 bgb.<br />
2. gerichtsstand, rechtswahl und erfüllungsort<br />
sofern der Vertragspartner kaufmann ist, ist un-<br />
ser geschäftssitz gerichtsstand; wir sind jedoch<br />
berechtigt, <strong>den</strong> Vertragspartner auch an seinem<br />
Wohnsitzgericht zu verklagen. es gilt das recht<br />
der bundesrepublik deutschland; die geltung<br />
des Un-kaufrechts ist ausgeschlossen. Unser<br />
geschäftssitz ist mangels anderer Vereinbarung<br />
erfüllungsort.<br />
3. Bestellungen<br />
bestellungen müssen durch uns angenommen<br />
wer<strong>den</strong>, entweder durch erklärung oder lieferung.<br />
der besteller ist 2 Wochen an seine bestellung<br />
gebun<strong>den</strong>.<br />
4. Preise und zahlungsbedingungen<br />
Unsere Preise gelten ohne transport und Verpackung,<br />
diese wer<strong>den</strong> gesondert berechnet,<br />
soweit nichts anderes vereinbart istück dazu<br />
kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer am tag<br />
der rechnungsstellung. der abzug von skonto<br />
bedarf einer schriftlichen Vereinbarung. ansonsten<br />
ist der kaufpreis netto (ohne abzug)<br />
innerhalb von 2 Wochen ab rechnungsdatum<br />
zur Zahlung fällig. aufrechnungsrechte stehen<br />
dem besteller nur zu, wenn seine gegenansprüche<br />
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder<br />
von uns anerkannt sind. Zur ausübung eines Zurückbehaltungsrechts<br />
ist der besteller nur befugt,<br />
<strong>als</strong> sein gegenanspruch auf dem gleichen<br />
Vertragsverhältnis beruht.<br />
5. Lieferzeit und teillieferungen<br />
Von uns genannte liefertermine sind unver-<br />
bindlich. feste liefertermine bedürfen einer<br />
di gennaro feinkostkatalog<br />
gesonderten schriftlichen Vereinbarung. bei<br />
lieferverzug, <strong>den</strong> wir zu vertreten haben, haf-<br />
ten wir nur auf <strong>den</strong> vorhersehbaren, typischer-<br />
weise eintreten<strong>den</strong> scha<strong>den</strong>; es sei <strong>den</strong>n dieser<br />
wurde von uns grob fahrlässig oder vorsätzlich<br />
verursacht. in letzteren fällen haften wir gesetzlich<br />
uneingeschränkt. Wir sind soweit für<br />
<strong>den</strong> besteller zumutbar berechtigt, teillieferungen<br />
durchzuführen.<br />
6. gefahrenübergang, Verpackungskosten und<br />
Versicherung<br />
lieferungen erfolgen ab unserem geschäftssitz,<br />
danach haften wir auch bei zufälligem Unter-<br />
gang der Ware nicht. die rücknahme von Ver-<br />
packungen bedarf gesonderter Vereinbarungen.<br />
sofern der besteller es wünscht, wer<strong>den</strong> wir<br />
die lieferung durch eine transportversicherung<br />
eindecken; die insoweit anfallen<strong>den</strong> kosten<br />
trägt der besteller.<br />
7. mängelhaftung<br />
Mängelansprüche des bestellers setzen voraus,<br />
dass dieser seinen rügeobliegenheiten nach §<br />
377 Hgb nachgekommen istück Wobei bei ver-<br />
derblichen Waren und bei frischwaren die Prü-<br />
fungen unmittelbar nach anlieferung und die<br />
rüge unverzüglich zu erfolgen haben. soweit<br />
ein Mangel der kaufsache vorliegt, sind wir zur<br />
lieferung einer <strong>neuen</strong> mangelfreien sache be-<br />
rechtigt. dabei tragen wir alle kosten und das<br />
transportrisiko. schlägt die nachlieferung fehl,<br />
kann der besteller vom Vertrag zurücktreten<br />
und scha<strong>den</strong>ersatz verlangen.<br />
soweit uns keine vorsätzliche oder grob fahr-<br />
lässige Vertragsverletzung angelastet wird, ist<br />
unsere Haftung auf <strong>den</strong> vorhersehbaren, typischerweise<br />
eintreten<strong>den</strong> scha<strong>den</strong> begrenzt. es<br />
sei <strong>den</strong>n, es handelt sich um Verletzungen von<br />
leben, körper und gesundheit, oder um eine<br />
zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.<br />
bei vorgenannter nicht eingeschränkter<br />
scha<strong>den</strong>ersatzpflicht richtet sich unsere Haftung<br />
uneingeschränkt nach dem gesetz. die<br />
Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt<br />
12 Monate, gerechnet ab gefahrenübergang.<br />
8. gesamthaftung<br />
eine weitergehende Haftung auf scha<strong>den</strong>sersatz<br />
<strong>als</strong> in Ziff. 7 vorgesehen, ist — ohne rücksicht<br />
auf die rechtsnatur des geltend gemachten anspruchs<br />
— ausgeschlossen. dies gilt insbesondere<br />
für scha<strong>den</strong>sersatzansprüche aus Verschul<strong>den</strong><br />
bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen<br />
oder wegen deliktischer ansprüche<br />
auf ersatz von sachschä<strong>den</strong> gemäß § 823<br />
bgb. diese begrenzung gilt auch, soweit der<br />
besteller anstelle eines anspruchs auf ersatz<br />
des scha<strong>den</strong>s, statt der leistung ersatz nutzloser<br />
aufwendungen verlangt. soweit die scha<strong>den</strong>sersatzhaftung<br />
uns gegenüber ausgeschlossen oder<br />
eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf<br />
die persönliche scha<strong>den</strong>sersatzhaftung unserer<br />
angestellten, arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter<br />
und erfüllungsgehilfen. Wir haften nicht für<br />
schä<strong>den</strong> auf grund von kriegsereignissen, politischen<br />
Unruhen, streik oder höherer gewalt.<br />
9. eigentumsvorbehalt<br />
bis zur erfüllung aller forderungen, die uns gegen<br />
<strong>den</strong> besteller zustehen, bleibt die gelieferte<br />
Ware unser eigentum. der besteller ist berechtigt,<br />
die Vorbehaltsware ordnungsgemäß im geschäftsverkehr<br />
zu veräußern und/oder zu verwen<strong>den</strong>,<br />
solange er nicht in Zahlungsverzug<br />
istück die aus dem Weiterverkauf oder einem<br />
sonsti gen rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware<br />
entstehen<strong>den</strong> forderungen tritt der<br />
besteller bereits jetzt sicherungshalber in<br />
vollem Umfang an uns ab; wir nehmen die abtretung<br />
<strong>hier</strong>mit an. Wir ermächtigen <strong>den</strong> besteller<br />
widerruflich, die an uns abgetretenen forderungen<br />
für dessen rechnung im eigenen namen<br />
einzuziehen. Wir sind verpflichtet, die uns zustehen<strong>den</strong><br />
sicherheiten insoweit freizugeben,<br />
<strong>als</strong> der realisierba re Wert unserer sicherheiten<br />
die zu sichern<strong>den</strong> forderungen um mehr <strong>als</strong> 10<br />
% übersteigt, dabei obliegt uns die auswahl der<br />
freizugeben<strong>den</strong> sicherheiten. Stand 08/2009