Einschulung und Inklusion - Staatliche Schulberatung in Bayern
Einschulung und Inklusion - Staatliche Schulberatung in Bayern
Einschulung und Inklusion - Staatliche Schulberatung in Bayern
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Art. 41 BayEUG Abs. 1<br />
STAATLICHE SCHULBERATUNGSSTELLE FÜR OBERBAYERN - WEST<br />
Entscheidung über den Lernort<br />
� Gr<strong>und</strong>sätzlich Wahlrecht zwischen allgeme<strong>in</strong>er <strong>und</strong><br />
Förderschule; Beratung!<br />
� Anmeldung an Regelschule (Sprengelschule, Profilschule) oder<br />
Förderschule<br />
� Beachtung schulartspezifischer Voraussetzungen; Zustimmung<br />
des Sachaufwandsträgers der Regelschule<br />
� K<strong>in</strong>deswohl als Grenze<br />
� Förderschule: Für Schüler mit sonderpädagogischem<br />
Förderbedarf, die der besonderen Förderung bedürfen;<br />
sonderpädag. Gutachten erforderlich<br />
© SB Oberbayern-West <strong>Inklusion</strong> – <strong>E<strong>in</strong>schulung</strong> 2012<br />
13