Einschulung und Inklusion - Staatliche Schulberatung in Bayern
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STAATLICHE SCHULBERATUNGSSTELLE FÜR OBERBAYERN - WEST<br />
Schulanmeldung an der Gr<strong>und</strong>schule<br />
Verfahren zur Feststellung der Schulfähigkeit<br />
� Schulleiter kann die Teilnahme an Verfahren zur<br />
Feststellung der Schulfähigkeit verlangen<br />
(VSO § 2, Abs. 4).<br />
Zusammenarbeit mit den Förderschulen<br />
� Lehrkräfte der GS schätzen Vorliegen <strong>und</strong> Umfang<br />
des sonderpädagogischen Förderbedarfs e<strong>in</strong>.<br />
� SonderschullehrerInnen der MSD können bei<br />
Schule<strong>in</strong>gangsgesprächen anwesend se<strong>in</strong>.<br />
Beratung der Eltern durch die Gr<strong>und</strong>schule<br />
© SB Oberbayern-West <strong>Inklusion</strong> – <strong>E<strong>in</strong>schulung</strong> 2012<br />
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