Einschulung und Inklusion - Staatliche Schulberatung in Bayern
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STAATLICHE SCHULBERATUNGSSTELLE FÜR OBERBAYERN - WEST<br />
© SB Oberbayern-West <strong>Inklusion</strong> – <strong>E<strong>in</strong>schulung</strong> 2012<br />
Grenzen der <strong>Inklusion</strong><br />
Art. 41 BayEUG Abs. 5<br />
Kann der <strong>in</strong>dividuelle sonderpädagogische Förderbedarf<br />
an der allgeme<strong>in</strong>en Schule auch unter Berücksichtigung<br />
des Gedankens der sozialen Teilhabe nach<br />
Ausschöpfung der an der Schule vorhandenen<br />
Unterstützungsmöglichkeiten sowie der Möglichkeit<br />
des Besuchs e<strong>in</strong>er Schule mit dem Schulprofil<br />
„<strong>Inklusion</strong>“ nicht h<strong>in</strong>reichend gedeckt werden <strong>und</strong><br />
� ist die Schüler<strong>in</strong> oder der Schüler dadurch <strong>in</strong> der<br />
Entwicklung gefährdet oder<br />
� Bee<strong>in</strong>trächtigt sie oder er die Rechte von Mitgliedern<br />
der Schulgeme<strong>in</strong>schaft erheblich,<br />
besucht die Schüler<strong>in</strong> oder der Schüler die geeignete<br />
Förderschule.<br />
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