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Einschulung und Inklusion - Staatliche Schulberatung in Bayern

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STAATLICHE SCHULBERATUNGSSTELLE FÜR OBERBAYERN - WEST<br />

Sonderpädagogisches Gutachten<br />

� stellt den Förderbedarf dar<br />

� legt den Förderort fest<br />

� wird von e<strong>in</strong>em Sonderpädagogen des zuständigen<br />

Förderzentrums erstellt<br />

Der Schlusssatz im Sonderpädagogischen<br />

Gutachten lautet:<br />

„Der oben beschrieben Förderbedarf rechtfertigt<br />

den Besuch e<strong>in</strong>es Förderzentrums mit dem<br />

Förderschwerpunkt…..(bzw. den Besuch e<strong>in</strong>es<br />

SFZ)<br />

© SB Oberbayern-West <strong>Inklusion</strong> – <strong>E<strong>in</strong>schulung</strong> 2012<br />

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