Einschulung und Inklusion - Staatliche Schulberatung in Bayern
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STAATLICHE SCHULBERATUNGSSTELLE FÜR OBERBAYERN - WEST<br />
Sonderpädagogisches Gutachten<br />
� stellt den Förderbedarf dar<br />
� legt den Förderort fest<br />
� wird von e<strong>in</strong>em Sonderpädagogen des zuständigen<br />
Förderzentrums erstellt<br />
Der Schlusssatz im Sonderpädagogischen<br />
Gutachten lautet:<br />
„Der oben beschrieben Förderbedarf rechtfertigt<br />
den Besuch e<strong>in</strong>es Förderzentrums mit dem<br />
Förderschwerpunkt…..(bzw. den Besuch e<strong>in</strong>es<br />
SFZ)<br />
© SB Oberbayern-West <strong>Inklusion</strong> – <strong>E<strong>in</strong>schulung</strong> 2012<br />
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