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Oktober 2012 - Aktuell

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Gemeindenachrichten<br />

Aus dem Sitzungssaal Förderung “Studententicket“<br />

GR-Beschluss vom 20.07.<strong>2012</strong><br />

Förderung für Studierende<br />

Auswärts studierende Gemeindemitglieder,<br />

die ihren Hauptwohnsitz<br />

in der Gemeinde Dechantskirchen<br />

haben, sollen mit einer Förderung<br />

mit Monatsfahrkarten für öffentliche<br />

Verkehrsmittel unterstützt werden.<br />

Ziel ist es, die jungen GemeindebürgerInnen<br />

zu motivieren ihren<br />

Hauptwohnsitz in Dechantskirchen<br />

zu behalten. In der Gemeinde gibt<br />

es in etwa 20 – 25 Studenten/innen.<br />

Nach eingehender Beratung beschließt<br />

der Gemeinderat einstimmig<br />

die Förderung von Fahrkarten<br />

öffentlicher Verkehrsmittel für<br />

auswärts studierende Gemeindemitglieder<br />

zu nachfolgenden Voraussetzungen<br />

und Bedingungen:<br />

Heizkostenzuschuss<br />

Die Steiermärkische Landesregierung<br />

hat für die Heizsaison<br />

<strong>2012</strong>/2013 wiederum einen Heizkostenzuschuss<br />

für Menschen mit geringem<br />

Einkommen beschlossen. Bei<br />

diesem Zuschuss handelt es sich um<br />

eine einmalige Unterstützung. Die<br />

Förderung für eine Ölfeuerungsanlage<br />

beträgt € 120,-, für alle anderen<br />

Heizungsanlagen werden € 100,-<br />

ausbezahlt. Anträge können ab<br />

15. <strong>Oktober</strong> bis 14. Dezember<br />

<strong>2012</strong> im Gemeindeamt gestellt<br />

werden.<br />

Einkommensgrenzen (mit 13. u.<br />

14. Gehalt):<br />

Alleinstehende: € 951,-<br />

Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften:<br />

€ 1.425,-<br />

AlleinerzieherInnen: € 951,-<br />

Erhöhungsbeitrag pro Familienbeihilfe<br />

beziehendem Kind: € 147,-.<br />

Voraussetzungen bzw. Bedingungen zur Erlangung<br />

der Förderung „Studententicket“:<br />

> Hauptwohnsitz in Dechantskirchen mit Stichtag 31.10. und mind. einen<br />

Zeitraum von 180 Tagen um diesen Stichtag herum (gemäß Registerzählungsgesetz<br />

2006)<br />

> Besuch einer Universität, Hochschule, Fachhochschule oder Pädagogischen<br />

Hochschule in Graz, Wien oder österr. Städten mit öffentlichen<br />

Verkehrsmitteln<br />

> Die Förderung gilt ab dem Wintersemester <strong>2012</strong><br />

> Die Förderung beträgt 100% des Fahrkartenpreises<br />

> Vorlage einer gültigen Inskriptionsbestätigung oder eines gleichwertigen<br />

Studiennachweises für das jeweilige Semester<br />

> Vorlage der Fahrkarte/n für öffentliches Verkehrsmittel oder<br />

> Vorlage von Rechnung, Quittung oder Kassenbeleg für die Fahrkarte/n<br />

> Die Kosten für die Fahrkarte/n werden im Nachhinein refundiert<br />

> Beantragung für Wintersemester von 1. März bis 30. Juni des darauffolgendes<br />

Jahres<br />

> Beantragung für Sommersemester von 1. Aug. bis 30. Nov. des selben<br />

Jahres<br />

> Förderung unabhängig von Einkommen und Studienerfolg<br />

> Keine Bindung an die Familienbeihilfe<br />

> Die Förderung wird max. bis zum vollendeten 26. Lebensjahr gewährt<br />

(Ende der Förderung ist das Ende des Semesters in dem das 26.<br />

Lebensjahr vollendet wurde)<br />

Nicht gefördert werden:<br />

> Studenten die ihren Hauptwohnsitz nicht in Dechantskirchen haben<br />

> die Fahrkarten zwischen dem Wohnort und dem Studienort<br />

> die Kosten von Tickets für öffentliche Verkehrsmittel an einem Studienort<br />

außerhalb Österreichs.<br />

Das Team der Gemeindebediensteten - immer für Sie da!<br />

Unter dem Motto „Gemeinschaftspflege“ unternahmen die Gemeindebediensteten<br />

und PartnerInnen mit Bürgermeisterin Waltraud Schwammer eine<br />

Wanderung im schönen Wechselland vom Hilmtor über die Vorauer Schwaig,<br />

die Steinerne Stiege und dem Hallerhaus bis zur Mönichkirchner Schwaig.<br />

e-mail: gde@dechantskirchen.steiermark.at<br />

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