Senioren- wegweiser - Sen-Info
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Häusliche Pflegeleistungen können als Pflegegeld, in<br />
Form von Sachleistungen – bspw. durch Bereitstellung<br />
einer Fachkraft – sowie als Kombination beider Möglichkeiten<br />
in Anspruch genommen werden. Beratungen hierzu<br />
bietet die Pflegekasse an. Die Pflegebedürftigkeit und<br />
damit die Pflegestufe stellt der Medizinische Dienst der<br />
Krankenversicherung fest.<br />
Reichen die Leistungen der Pflegeversicherung nicht aus<br />
oder werden nicht gewährt, besteht die Möglichkeit,<br />
nach dem Sozialgesetzbuch SGB XII Hilfen zur Pflege zu<br />
beantragen. In Umfang und Art gleichen die Leistungen<br />
denen der Kassen, sind aber unabhängig von Einkommen<br />
oder Vermögen. Unter besonderen Umständen kann<br />
auch das Sozialamt des Landkreises Gotha Beihilfen zur<br />
Pflege für einkommensschwache <strong><strong>Sen</strong>ioren</strong> leisten, wenn<br />
der Pflegebedarf unter dem Mindestaufwand von 90<br />
Minuten/Tag liegt.<br />
Beratung und <strong>Info</strong>rmation:<br />
Landratsamt Gotha<br />
Sozialamt<br />
Mauerstraße 20<br />
99867 Gotha Tel. (03621) 214-832<br />
Rechte schwerbehinderter Menschen<br />
Eine Behinderung liegt vor, wenn die körperliche<br />
Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit<br />
hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate vom<br />
typischen Zustand abweicht und damit die Teilhabe am<br />
gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt. Nach dem<br />
Ihr gutes Recht…<br />
Sozialgesetzbuch (SGB IX) gelten jene Menschen als<br />
schwerbehindert, deren Behinderungsgrad mindestens<br />
50 beträgt. Nachweis hierfür ist der Schwerbehindertenausweis,<br />
den das Versorgungsamt Erfurt ausstellt. Auf<br />
dessen Rückseite sind Kürzel vermerkt, die Vergünstigungen<br />
für den Inhaber ermöglichen:<br />
• RF = Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht,<br />
Anträge im Sozialamt Gotha<br />
•G = Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr<br />
(ÖPNV) gegen Zahlung eines Festbetrags oder 50-prozentige<br />
Ermäßigung der Kfz-Steuer, zu beantragen im<br />
Finanzamt Gotha<br />
• aG = Freifahrt im (ÖPNV) gegen Zahlung eines<br />
Festbetrages<br />
• GL = Gehörlos, ermöglicht 100-prozentige Befreiung<br />
von der Kfz-Steuer, zu beantragen im Finanzamt Gotha<br />
•H = Hilflos und BL = Blind berechtigen zur kostenlosen<br />
Inanspruchnahme oder Wertmarke und Kfz-<br />
Steuerbefreiung<br />
Außerdem weist das Merkzeichen BL unter Umständen<br />
auf die Berechtigung zur Beantragung von Landesblindengeld<br />
hin (Beratung und Beantragung erfolgt im<br />
Sachgebiet Behindertenhilfe des Sozialamtes Gotha).<br />
Die Merkzeichen in der Kombination eG und B oder aG<br />
und H können den Inhaber unter Beachtung seiner wirtschaftlichen<br />
Verhältnisse zur Beantragung eines Fahrtkostenzuschusses<br />
gem. Kreistagsbeschluss Nr. 23/94-2<br />
berechtigen (zu beantragen im Sachgebiet Behindertenhilfe<br />
des Sozialamtes Gotha).<br />
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