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Senioren- wegweiser - Sen-Info

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Häusliche Pflegeleistungen können als Pflegegeld, in<br />

Form von Sachleistungen – bspw. durch Bereitstellung<br />

einer Fachkraft – sowie als Kombination beider Möglichkeiten<br />

in Anspruch genommen werden. Beratungen hierzu<br />

bietet die Pflegekasse an. Die Pflegebedürftigkeit und<br />

damit die Pflegestufe stellt der Medizinische Dienst der<br />

Krankenversicherung fest.<br />

Reichen die Leistungen der Pflegeversicherung nicht aus<br />

oder werden nicht gewährt, besteht die Möglichkeit,<br />

nach dem Sozialgesetzbuch SGB XII Hilfen zur Pflege zu<br />

beantragen. In Umfang und Art gleichen die Leistungen<br />

denen der Kassen, sind aber unabhängig von Einkommen<br />

oder Vermögen. Unter besonderen Umständen kann<br />

auch das Sozialamt des Landkreises Gotha Beihilfen zur<br />

Pflege für einkommensschwache <strong><strong>Sen</strong>ioren</strong> leisten, wenn<br />

der Pflegebedarf unter dem Mindestaufwand von 90<br />

Minuten/Tag liegt.<br />

Beratung und <strong>Info</strong>rmation:<br />

Landratsamt Gotha<br />

Sozialamt<br />

Mauerstraße 20<br />

99867 Gotha Tel. (03621) 214-832<br />

Rechte schwerbehinderter Menschen<br />

Eine Behinderung liegt vor, wenn die körperliche<br />

Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit<br />

hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate vom<br />

typischen Zustand abweicht und damit die Teilhabe am<br />

gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt. Nach dem<br />

Ihr gutes Recht…<br />

Sozialgesetzbuch (SGB IX) gelten jene Menschen als<br />

schwerbehindert, deren Behinderungsgrad mindestens<br />

50 beträgt. Nachweis hierfür ist der Schwerbehindertenausweis,<br />

den das Versorgungsamt Erfurt ausstellt. Auf<br />

dessen Rückseite sind Kürzel vermerkt, die Vergünstigungen<br />

für den Inhaber ermöglichen:<br />

• RF = Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht,<br />

Anträge im Sozialamt Gotha<br />

•G = Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr<br />

(ÖPNV) gegen Zahlung eines Festbetrags oder 50-prozentige<br />

Ermäßigung der Kfz-Steuer, zu beantragen im<br />

Finanzamt Gotha<br />

• aG = Freifahrt im (ÖPNV) gegen Zahlung eines<br />

Festbetrages<br />

• GL = Gehörlos, ermöglicht 100-prozentige Befreiung<br />

von der Kfz-Steuer, zu beantragen im Finanzamt Gotha<br />

•H = Hilflos und BL = Blind berechtigen zur kostenlosen<br />

Inanspruchnahme oder Wertmarke und Kfz-<br />

Steuerbefreiung<br />

Außerdem weist das Merkzeichen BL unter Umständen<br />

auf die Berechtigung zur Beantragung von Landesblindengeld<br />

hin (Beratung und Beantragung erfolgt im<br />

Sachgebiet Behindertenhilfe des Sozialamtes Gotha).<br />

Die Merkzeichen in der Kombination eG und B oder aG<br />

und H können den Inhaber unter Beachtung seiner wirtschaftlichen<br />

Verhältnisse zur Beantragung eines Fahrtkostenzuschusses<br />

gem. Kreistagsbeschluss Nr. 23/94-2<br />

berechtigen (zu beantragen im Sachgebiet Behindertenhilfe<br />

des Sozialamtes Gotha).<br />

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