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60 Jahre Bundesverband der Freien Berufe Präsidenten

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JUBILÄUM<br />

schaftliche Rechtsform geschaffen worden, die inzwischen auch Möglichkeiten<br />

<strong>der</strong> Haftungsbegrenzung für die Partner vorsieht. Auch sind<br />

größere, überregionale und interprofessionelle Zusammenschlüsse erleichtert<br />

worden. Zum 1. Juli 1995 trat das neue Partnerschaftsgesellschaftsgesetz<br />

(PartGG) in Kraft: Ein typisches Beispiel für die allen freiberuflichen<br />

Berufsständen gleichermaßen zugute kommenden Aktivitäten<br />

des BFB.<br />

• Definition und Leitbild<br />

Bereits auf <strong>der</strong> ersten deutsch-französischen Tagung <strong>der</strong> <strong>Freien</strong> <strong>Berufe</strong><br />

vom 31. Januar bis 1. Februar 1959 in Straßburg wurden sehr frühzeitig<br />

die Weichen für eine Begriffsbildung auf europäischer Ebene gestellt. So<br />

heißt es in dem Schlusskommuniqué: „Derjenige übt einen freien Beruf<br />

aus, <strong>der</strong>, ohne ein Gewerbe zu betreiben, in völliger Unabhängigkeit, ohne<br />

jede Unterordnung, sein Wissen und seine schöpferischen Gaben um <strong>der</strong><br />

Leistung selbst willen mit einer Tätigkeit einsetzt, die vorwiegend geistiger<br />

Art ist“.<br />

Gerade in <strong>der</strong> internationalen Arbeit zeigt sich auch heute noch, wie<br />

wichtig eine zentrale Begrifflichkeit, wie wichtig eine „corporate identity“<br />

für die Verständigung über Qualitätsstandards und Berufsethik sind. Die<br />

langjährigen Bemühungen des BFB um eine einheitliche Begrifflichkeit des<br />

„<strong>Freien</strong> Berufs“ sind schließlich sowohl auf nationaler als auch europäischer<br />

Ebene von Erfolg gekrönt: Auf nationaler Ebene erfolgte 1998 eine<br />

Legaldefinition des „<strong>Freien</strong> Berufs“ im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz<br />

NOCH EIN GRUND MEHR SEIN EIGENER<br />

CHEF ZU WERDEN. DIE GÜNSTIGE<br />

PRIVATE GRUPPENVERSICHERUNG<br />

FÜR FREIBERUFLER.<br />

Die Deutsche Krankenversicherung AG<br />

gratuliert dem <strong>Bundesverband</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>Freien</strong> <strong>Berufe</strong> zum <strong>60</strong>. Jubiläum<br />

Ich vertrau <strong>der</strong> DKV<br />

(PartGG), die im<br />

Wesentlichen auf <strong>der</strong><br />

Definitionsresolution<br />

<strong>der</strong> BFB-Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

von<br />

1995 beruht. Die<br />

Formulierung in<br />

<strong>der</strong> Resolution war<br />

über zwei <strong>Jahre</strong><br />

lang im Arbeitskreis„Berufsrechte“<br />

unter Leitung<br />

von Rechtsanwalt<br />

Prof. Dr. Michael<br />

Quaas (Stuttgart)<br />

mit den<br />

BFB-Mitglie<strong>der</strong>n<br />

erarbeitet<br />

worden. Mit<br />

maßgeblicher<br />

Unterstützung<br />

des damaligen Justiziars <strong>der</strong><br />

CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Rechtsanwalt Joachim<br />

Gres (Frankfurt/Main), konnte die Legaldefinition mit Bundesjustizminister<br />

a.D. Prof. Dr. Edzard Schmidt-Jortzig (FDP) in einer <strong>der</strong> letzten Gesetzesinitiativen<br />

<strong>der</strong> „Ära Kohl“ lanciert werden. �<br />

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Telefon 02 21/ 5 78 45 85, www.dkv.com/response/selbstaendige<br />

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BFB 03-09

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