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Diese Pilze und Sporen sind gefährlich und Empfehlungen zur Beachtung sagen aus, dass<br />

Holzhackschnitzellager möglichst fern von Arbeits- und Wohnplätzen angelegt werden sollen. Dabei ist<br />

auch die Windrichtung zu beachten. Es kann möglich sein, dass diese Pilze und Sporen in Wohngebieten<br />

gesundheitliche Schäden hervorrufen können. Die wichtigste Aussage, die auch Herr Koepp aufgezeigt<br />

hat, dass eine hohe Lärmbelästigung gegeben ist. Herr Pickert stellt den Antrag, dass neben den<br />

Ausschließungsgründen, z. B. Disko und einer großen Verkaufseinrichtung, auch eine<br />

Holzhackschnitzelproduktion aufgenommen wird.<br />

Herr Fischer macht deutlich, dass den Ausführungen von Herrn Pickert zugestimmt werden kann. Er zeigt<br />

aber auf, dass genau aus diesem Grund ein Lärmgutachten in Auftrag gegeben wurde. Das Lärmgutachten<br />

wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Verkehr dargestellt. Heute wird die frühzeitige<br />

Beteiligung beschlossen für dieses Mischgebiet. Wenn in einem Mischgebiet (Wohn- und Gewerbegebiet)<br />

das Gewerbe mit Geräuschentwicklung ausgeschlossen wird, wo eigentlich die Wirtschaft vorgesehen ist,<br />

muss die Prüfung erfolgen. Herr Brummund will ein Gutachten darüber anfertigen lassen und wenn dieses<br />

Gutachten diese 40/60-Regel vom Lärmpegel her überschreitet, die in jedem Wohngebiet genauso<br />

angesetzt wird, will er dieses Gewerbe nicht durchführen und wird eine neue Entscheidung treffen, Jetzt ist<br />

das Verfahren in der Auslegung, damit genau diese Punkte vorgetragen<br />

und beanstandet werden. Über<br />

den Folgeweg, was alles im Plan hereingenommen werden kann, bittet Herr Fischer, dass Frau Saffran<br />

dazu Ausführungen macht. Die Einigung auf ein Mischgebiet ist erfolgt.<br />

Frau Saffran korrigiert, dass dieses Gebiet kein Mischgebiet ist sondern ein eingeschränktes<br />

Gewerbegebiet, d. h. mischgebietsverträgliches Gewerbe. Zur Frage von Frau Nickel führt Frau Saffran<br />

aus, dass keine weitreichende Entscheidung zum Bau der Hackschnitzelanlage heute stattfindet. Heute<br />

beschließen die Stadtverordneten, dass hier ein eingeschränktes Gewerbegebiet ausgewiesen werden soll<br />

als Aufstellungsbeschluss und als Beschluss für die frühzeitige Bürgerbeteiligung. Bezüglich der<br />

frühzeitigen Bürgerbeteiligung wird zu einer Einwohnerversammlung eingeladen, wo der Investor und der<br />

Schallgutachter teilnehmen werden. Die Hackschnitzelanlage war der Ursprung des Planes. Das Gelände<br />

wurde durch den Investor aufgeräumt und nun sucht er nach einer Möglichkeit, diese Halle zu nutzen.<br />

Wenn in der Einwohnerversammlung herauskommt, dass eine Verträglichkeit im Wohngebiet nicht<br />

gegeben ist, wird auch vorn Vorhaben Abstand genommen. Der Investor ist auf einem ganz anderen<br />

Gebiet tätig und er sucht nach Nutzungsmöglichkeiten. Wenn angefangen wird, einzelne Gewerbebetriebe,<br />

die in einem eingeschränkten Gewerbegebiet zulässig sind, auszuschließen, dann muss die Stadt<br />

Perleberg anfangen, abzuklopfen, welche Gewerbebetriebe möglich wären lt. Schallgutachten. Alle können<br />

nicht abgeklopft werden. Frau Saffran bittet, dass dieser Aufstellungsbeschluss über die frühzeitige<br />

Bürgerbeteiligung gefasst wird. Die Einwohnerversammlung wird kurzfristig im l\/lärz einberufen und dort<br />

können alle speziellen Fragen gestellt werden.<br />

Herr Schulz fragt nach, ob der Investor erklärt hat, wie ein Lärmschutzgutachten gemacht wird, wenn noch<br />

nicht einmal bekannt ist, wo und wie so eine Anlage überhaupt arbeitet.<br />

Frau Saffran führt aus, dass der Schallgutachter zu der Veranstaltung mit eingeladen wird und Rede und<br />

Antwort geben kann. Der Investor tut alles, umein Einvernehmen mit den Bürgern herzustellen.<br />

Herr Schneider möchte erfahren, welche Entscheidungsmöglichkeit die Stadtverordneten haben, wenn das<br />

Vorhaben heute beschlossen wird, die Anwohner gegen das Vorhaben sind und der Lärmschutzgutachter<br />

aussagt, dass die Werte gerade so eingehalten werden.<br />

Frau Saffran macht deutlich, dass über diesen Punkt noch 2 weitere Beschlüsse gefasst werden müssen<br />

und immer Einfluss genommen werden kann.<br />

Herr Pickert beantragt, dass auf der Seite 5, Punkt 6.1 Art der baulichen Nutzung zur Begründung der<br />

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 der letzte Satz des 1. Absatzes ergänzt wird durch die<br />

Aufnahme "und einer Hackschnitzelproduktion".<br />

Frau Saffran wird die rechtliche Richtigkeit prüfen, teilt sie mit.<br />

Herr Ramin bittet, über den Antrag abzustimmen. Die rechtliche Prüfung muss durch die Verwaltung<br />

stattfinden.<br />

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