oder NEIN. - Uberspace
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Diese Pilze und Sporen sind gefährlich und Empfehlungen zur Beachtung sagen aus, dass<br />
Holzhackschnitzellager möglichst fern von Arbeits- und Wohnplätzen angelegt werden sollen. Dabei ist<br />
auch die Windrichtung zu beachten. Es kann möglich sein, dass diese Pilze und Sporen in Wohngebieten<br />
gesundheitliche Schäden hervorrufen können. Die wichtigste Aussage, die auch Herr Koepp aufgezeigt<br />
hat, dass eine hohe Lärmbelästigung gegeben ist. Herr Pickert stellt den Antrag, dass neben den<br />
Ausschließungsgründen, z. B. Disko und einer großen Verkaufseinrichtung, auch eine<br />
Holzhackschnitzelproduktion aufgenommen wird.<br />
Herr Fischer macht deutlich, dass den Ausführungen von Herrn Pickert zugestimmt werden kann. Er zeigt<br />
aber auf, dass genau aus diesem Grund ein Lärmgutachten in Auftrag gegeben wurde. Das Lärmgutachten<br />
wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Verkehr dargestellt. Heute wird die frühzeitige<br />
Beteiligung beschlossen für dieses Mischgebiet. Wenn in einem Mischgebiet (Wohn- und Gewerbegebiet)<br />
das Gewerbe mit Geräuschentwicklung ausgeschlossen wird, wo eigentlich die Wirtschaft vorgesehen ist,<br />
muss die Prüfung erfolgen. Herr Brummund will ein Gutachten darüber anfertigen lassen und wenn dieses<br />
Gutachten diese 40/60-Regel vom Lärmpegel her überschreitet, die in jedem Wohngebiet genauso<br />
angesetzt wird, will er dieses Gewerbe nicht durchführen und wird eine neue Entscheidung treffen, Jetzt ist<br />
das Verfahren in der Auslegung, damit genau diese Punkte vorgetragen<br />
und beanstandet werden. Über<br />
den Folgeweg, was alles im Plan hereingenommen werden kann, bittet Herr Fischer, dass Frau Saffran<br />
dazu Ausführungen macht. Die Einigung auf ein Mischgebiet ist erfolgt.<br />
Frau Saffran korrigiert, dass dieses Gebiet kein Mischgebiet ist sondern ein eingeschränktes<br />
Gewerbegebiet, d. h. mischgebietsverträgliches Gewerbe. Zur Frage von Frau Nickel führt Frau Saffran<br />
aus, dass keine weitreichende Entscheidung zum Bau der Hackschnitzelanlage heute stattfindet. Heute<br />
beschließen die Stadtverordneten, dass hier ein eingeschränktes Gewerbegebiet ausgewiesen werden soll<br />
als Aufstellungsbeschluss und als Beschluss für die frühzeitige Bürgerbeteiligung. Bezüglich der<br />
frühzeitigen Bürgerbeteiligung wird zu einer Einwohnerversammlung eingeladen, wo der Investor und der<br />
Schallgutachter teilnehmen werden. Die Hackschnitzelanlage war der Ursprung des Planes. Das Gelände<br />
wurde durch den Investor aufgeräumt und nun sucht er nach einer Möglichkeit, diese Halle zu nutzen.<br />
Wenn in der Einwohnerversammlung herauskommt, dass eine Verträglichkeit im Wohngebiet nicht<br />
gegeben ist, wird auch vorn Vorhaben Abstand genommen. Der Investor ist auf einem ganz anderen<br />
Gebiet tätig und er sucht nach Nutzungsmöglichkeiten. Wenn angefangen wird, einzelne Gewerbebetriebe,<br />
die in einem eingeschränkten Gewerbegebiet zulässig sind, auszuschließen, dann muss die Stadt<br />
Perleberg anfangen, abzuklopfen, welche Gewerbebetriebe möglich wären lt. Schallgutachten. Alle können<br />
nicht abgeklopft werden. Frau Saffran bittet, dass dieser Aufstellungsbeschluss über die frühzeitige<br />
Bürgerbeteiligung gefasst wird. Die Einwohnerversammlung wird kurzfristig im l\/lärz einberufen und dort<br />
können alle speziellen Fragen gestellt werden.<br />
Herr Schulz fragt nach, ob der Investor erklärt hat, wie ein Lärmschutzgutachten gemacht wird, wenn noch<br />
nicht einmal bekannt ist, wo und wie so eine Anlage überhaupt arbeitet.<br />
Frau Saffran führt aus, dass der Schallgutachter zu der Veranstaltung mit eingeladen wird und Rede und<br />
Antwort geben kann. Der Investor tut alles, umein Einvernehmen mit den Bürgern herzustellen.<br />
Herr Schneider möchte erfahren, welche Entscheidungsmöglichkeit die Stadtverordneten haben, wenn das<br />
Vorhaben heute beschlossen wird, die Anwohner gegen das Vorhaben sind und der Lärmschutzgutachter<br />
aussagt, dass die Werte gerade so eingehalten werden.<br />
Frau Saffran macht deutlich, dass über diesen Punkt noch 2 weitere Beschlüsse gefasst werden müssen<br />
und immer Einfluss genommen werden kann.<br />
Herr Pickert beantragt, dass auf der Seite 5, Punkt 6.1 Art der baulichen Nutzung zur Begründung der<br />
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 der letzte Satz des 1. Absatzes ergänzt wird durch die<br />
Aufnahme "und einer Hackschnitzelproduktion".<br />
Frau Saffran wird die rechtliche Richtigkeit prüfen, teilt sie mit.<br />
Herr Ramin bittet, über den Antrag abzustimmen. Die rechtliche Prüfung muss durch die Verwaltung<br />
stattfinden.<br />
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