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Jeder Weg kann nicht asphaltiert <strong>oder</strong> betoniert werden und dann müssen vorübergehend für ca. 1/2 Jahr<br />

die schlechten Wegeverhältnisse geduldet werden. Sobald die Wege etwas abgetrocknet sind, werden die<br />

Wege wieder befahrbar gemacht im Stadtwald<br />

Zur Frage von Herrn Hennig, wie viel Holz für Nutzholz geschlagen wird, teilt Herr Koepp mit, dass der<br />

Stadtwald an der Grenze der Nachhaltigkeit sich bewegt, d, h. es werden 5 Festmeter Bäume geschlagen<br />

und der Zuwuchs beträgt 5,5 Festmeter. In der Vergangenheit wurde bereits der Vorschlag gemacht, über<br />

eine Forsteinrichtung im Stadtwald nachzudenken. Die letzte Forsteinrichtung wurde im Jahr 1997<br />

durchgeführt. Mit Kosten um die 35,0 T€ bis 40,0 T€ ist dann zu rechnen.<br />

Herr Pickert nimmt auf die positiven Zahlen Bezug und erinnert, dass vor ca. 15 Jahren über den Verkauf<br />

des Stadtvvaldes nachgedacht wurde. Eine richtige Entscheidung wurde getroffen, den Stadtwald zu<br />

behalten. ln den letzten Vorträgen wurde immer von einer Anlage gesprochen, die für die Stadt zur<br />

Energiegewinnung dient, d. h. Holzhackschnitzel. Er möchte erfahren, wo in der nächsten Umgebung eine<br />

Einrichtung vorhanden ist, die Holzhackschnitzel produziert.<br />

Herr Koepp zeigt auf, dass die Holzhackschnitzel im Stadtwald produziert werden. Das kann nicht<br />

verglichen werden, mit der Anlage, die am Berliner Weg geplant ist. Eine komplett andere Technologie<br />

greift dort, denn der Investor möchte sich Rohholz anfahren lassen und möchte das Holz selbst hacken,<br />

weil die Qualität der Waldhackprodukte nicht ausreichend ist. Waldhaokschnitzel haben eine große<br />

Streubreite an Durchmesser bzw. an der Korngröße und damit kommt die Anlage nicht klar. Wo solche<br />

ähnliche Anlage angesiedelt ist, ist Herrn Koepp nicht bekannt. Vorstellbar ist, dass in Heiligengrabe bei<br />

Kronotex eine ähnliche Anlage arbeitet.<br />

Herr Fischer nutzt die Gelegenheit, um Herrn Koepp als Revierförster den Dank auszusprechen. Die Arbeit<br />

wird durch Herrn Koepp mit viel Leidenschaft und Freude am Beruf ausgeführt. Der Dank wird an<br />

Herrn Sander weitergegeben, um zu motivieren und eine weiterhin gute Zusammenarbeit zu forcieren. Vor<br />

5 Jahren wurden die Verträge nach der ausgesprochenen Kündigung wiederbelebt und die Zahlen zeigen,<br />

dass eine richtige Entscheidung zur Weiterbetreibung getroffen wurde. Der Dank geht auch an die<br />

Stadtverordneten, die für die Weiterbetreibung mit die Entscheidung getroffen haben.<br />

Zu TOP 05.: Abschlussbericht des Ausschusses zur Überprüfung von Mitgliedern der<br />

Stadtverordnetenversammlung auf hauptamtliche <strong>oder</strong> inoffizielle Mitarbeit<br />

für den Staatssicherheitsdienst und Stellungnahmen <strong>oder</strong> Standpunkte<br />

Zum Verlauf der Stadtverordnetenversammlunq am 23.02.12, Top 05:<br />

Verschiedene Anträge wurden im Verlauf der Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt<br />

Fraktionen: SPD, CDU, FDP und Die Linke eingebracht und abgestimmt!<br />

durch die<br />

Bevor der Abschlussbericht durch Herrn Hoheisel gegeben wird, stellt Herr Schulz einen gemeinsamen<br />

Antrag der Fraktionen SPD, CDU und FDP, der wie folgt lautet:<br />

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Perleberg beschließt:<br />

1. Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest, dass Bürgermeister Fred Fischer in der nichtöffentlichen<br />

Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2011 es unterlassen hat, auf seine persönliche<br />

Befangenheit hinzuweisen, als die Beratung der Stadtverordneten über die informelle Mitarbeit von<br />

Mietgliedern der Stadtverordnetenversammlung Perleberg stattgefunden hat.<br />

2. Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest, dass Bürgermeister Fred Fischer trotz eines<br />

entsprechenden Hinweises auf die Befangenheit aus der Stadtverordnetenversammlung unter Verstoß<br />

gegen 5 53 Abs. 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg an der genannten<br />

nichtöffentlichen Sitzung teilgenommen und sich an der Abstimmung beteiligt hat.<br />

3. Die Stadtverordnetenversammlung stellt darüber hinaus fest, dass die Beteiligung von Bürgermeister<br />

Fred Fischer an der Diskussion hinsichtlich bestimmter Debattenbeiträge gegen die Regeln von<br />

Fairness und Anstand gegenüber den Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung verstoßen hat.<br />

4. Die Stadtverordnetenversammlung rügt Bürgermeister Fred Fischer, weil dieser<br />

a) es unterlassen hat, auf seine Befangenheit hinzuweisen,<br />

b) das Recht verletzt hat, indem er unter Verstoß gegen 5 53 Abs. 3 an der Sitzung der<br />

Stadtverordnetenversammlung teilgenommen hat, obwohl er befangen war und<br />

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