Bläserklassen in 5 und 6 - MPG Trier
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<strong>MPG</strong> Information Max-Planck-Gymnasium <strong>Trier</strong><br />
Aufnahme am <strong>MPG</strong><br />
Die Anmeldungen für die E<strong>in</strong>gangsklassen...<br />
erfolgen nach der Schulordnung an allen weiterführenden<br />
Schulen im Februar e<strong>in</strong>es jeden Jahres. Jeder<br />
Anmeldung am Max-Planck-Gymnasium geht e<strong>in</strong> Gespräch<br />
mit der Schulleitung voraus. Dazu ist es<br />
zweckmäßig, mit dem Schulsekretariat e<strong>in</strong>en Gesprächsterm<strong>in</strong><br />
zu vere<strong>in</strong>baren. Es ist nicht s<strong>in</strong>nvoll, e<strong>in</strong><br />
solches Gespräch zu führen, bevor die abgebende<br />
Gr<strong>und</strong>schule ihre Schullaufbahnempfehlung erteilt hat.<br />
Das Sekretariat des <strong>MPG</strong> wird daher die Gesprächsterm<strong>in</strong>e<br />
so legen, dass die Eltern die Gr<strong>und</strong>schulempfehlung<br />
bereits erhalten haben <strong>und</strong> kennen.<br />
Bei der Anmeldung vorzulegen s<strong>in</strong>d<br />
14<br />
� das letzte Halbjahreszeugnis,<br />
� der von der Gr<strong>und</strong>schule ausgehändigte Anmeldebogen,<br />
� das Familienstammbuch oder e<strong>in</strong>e Geburtsurk<strong>und</strong>e<br />
zur E<strong>in</strong>sichtnahme,<br />
� e<strong>in</strong> Sorgerechtsnachweis, falls nicht beide Eltern<br />
sorgeberechtigt s<strong>in</strong>d.<br />
Schulwechsel zum Schuljahresende: Gespräche über e<strong>in</strong>en beabsichtigten Schulwechsel<br />
für das Ende e<strong>in</strong>es Schuljahres sollten zwischen dem<br />
Halbjahreszeugnisterm<strong>in</strong> <strong>und</strong> dem Beg<strong>in</strong>n der Osterferien<br />
erfolgen. Es ist e<strong>in</strong>e Term<strong>in</strong>vere<strong>in</strong>barung mit<br />
demSchulsekretariat erforderlich. Bei der Anmeldung<br />
müssen vorgelegt werden<br />
� das letzte Zeugnis <strong>und</strong> die letzten beiden Jahreszeugnisse,<br />
� das Familienstammbuch oder e<strong>in</strong>e Geburtsurk<strong>und</strong>e<br />
zur E<strong>in</strong>sichtnahme,<br />
� e<strong>in</strong> Sorgerechtsnachweis, falls nicht beide Eltern<br />
sorgeberechtigt s<strong>in</strong>d.<br />
Schulwechsel wegen Umzug: Bitte melden Sie sich zu e<strong>in</strong>em Gespräch mit dem<br />
Schulleiter im Schulsekretariat an. Für die Anmeldung<br />
erforderlich s<strong>in</strong>d:<br />
� die Vorlage des letzten Zeugnisses <strong>und</strong> der<br />
letzten beiden Jahreszeugnisse,<br />
� das Familienstammbuch oder e<strong>in</strong>e Geburtsurk<strong>und</strong>e<br />
zur E<strong>in</strong>sichtnahme,<br />
� e<strong>in</strong> Sorgerechtsnachweis, falls nicht beide Eltern<br />
sorgeberechtigt s<strong>in</strong>d.