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Bootshausreglement - Ruderclub Cham

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Reglement<br />

über die<br />

Benutzung des Bootshauses<br />

Seestrasse 11, <strong>Cham</strong><br />

Reglement Bootshaus Vorstand RCC Januar 2012 Seite 1 von 5


Das Bootshaus des <strong>Ruderclub</strong> <strong>Cham</strong> mit Bootshalle, Werkstatt, Entree, Garderoben,<br />

Trainingsräumen und Clubraum liegt in einem Wohngebiet. Dieses Reglement regelt<br />

deshalb die generellen Benutzungsbedingungen. Detaillierte Bestimmungen werden<br />

in Sub-Reglementen und Anhängen vorgenommen (z.B. Anmeldung Beitritt<br />

<strong>Ruderclub</strong>, Bootsbenutzungsreglement, Vermietungsvertrag Clubraum, etc.)<br />

Allgemeines<br />

Jede rudersportliche Tätigkeit im <strong>Ruderclub</strong> <strong>Cham</strong> erfolgt auf eigene Gefahr und<br />

Verantwortung der Ausübenden, seien diese Aktiv-, Frei- , Ehren- oder Juniorenmitglieder,<br />

Clubanwärter, Gastruderer oder eingeladene Besucher.<br />

Jede Person, welche im <strong>Ruderclub</strong> <strong>Cham</strong> rudert, muss gut schwimmen können und hat dem<br />

Club-Eigentum (Bootshaus, Einrichtungen, Material, Boots, etc.) Sorge zu tragen. Er haftet<br />

für jeden Schaden, den er dem Club oder Dritten verursacht. Mannschaften haften<br />

solidarisch.<br />

Details werden beim Eintritt mit der ‚Anmeldung für die Club-Mitgliedschaft‘ abgehandelt.<br />

Bootshaus<br />

Das neue Bootshaus weist verschiedene bautechnische Massnahmen auf, welche<br />

Immissionen, insbesondere zu den südlichen Nachbarn (Seehofstrasse 6a und 6b), auf ein<br />

Minimum reduzieren sollen. Dies betrifft alle Fenster im südlichen Gebäudeteil. Diese<br />

können nicht (respektive nur zu Reinigungszwecken) geöffnet werden. Ein Lüftungssystem<br />

sorgt in den Duschen und Garderoben im Obergeschoss für den nötigen Luftumtausch. Im<br />

Weiteren ist durch geeignete Massnamen (z.B. Vorhang, Storen, Folien) bei den südlichen<br />

Fenstern (Duschen, Garderoben, Trainingsraum und Clubraum) und bei der südlichen<br />

Begrenzung der oberen Terrasse für einen Sichtschutz gegenüber der Nachbarschaft Süd<br />

gesorgt.<br />

Um einen Betrieb der Räumlichkeiten im Einklang mit gesetzlichen und nachbarschaftlichen<br />

Regelungen zu ermöglichen, wird die Benutzung der Trainingsräume, des Clubraumes und<br />

der Terrassen wie folgt festgelegt:<br />

- Die Nachtruhe ab 22.00 Uhr ist einzuhalten. Laute Musik ist nicht gestattet!<br />

- Im ganzen Bootshaus inkl. Terrassen herrscht absolutes Rauchverbot. Das Rauchen<br />

ist nur ausserhalb des Bootshauses erlaubt. Es ist verboten, Zigarettenstummel auf<br />

die Strasse zu werfen!<br />

1. Zutritt zum Bootshaus<br />

Den Mitgliedern des <strong>Ruderclub</strong> <strong>Cham</strong>, deren Angehörigen, Clubanwärtern und<br />

Gastruderern, ist der Zutritt zum Bootshaus gestattet. Die Eingangstüre zum Bootshaus<br />

ist stets geschlossen zu halten. Schlüsselanträge können an die Bootshauschefin / den<br />

Bootshauschef gestellt werden.<br />

Die Bootshallentüren sind während den Ausfahrten zuzuschieben, ausserhalb der<br />

Trainings- und Ausfahrtszeiten sind die Türen zu verriegeln.<br />

Reglement Bootshaus Vorstand RCC Januar 2012 Seite 2 von 5


2. Benutzung der Bootshalle und der Werkstatt im Erdgeschoss<br />

- Die Bootshalle dient ausschliesslich der Lagerung von Booten, Bootsmaterial und<br />

Trainingsgeräten (inkl. Motorbooten mit Zubehör).<br />

- Das Abstellen von Velos/Mofas und anderen Gegenständen ist im gesamten<br />

Bootshaus nicht gestattet. Velos/Mofas sind vor dem Bootshaus in den dafür<br />

vorgesehen Ständern und auf den vorgesehen Plätzen zu deponieren. Die<br />

Diebstahlsicherung ist Sache des Eigentümers. Die Benützung von Rollbrettern,<br />

Scooters, Boards, etc. ist in der Bootshalle strikte untersagt. Für allfällige Schäden<br />

übernimmt der Club keine Haftung.<br />

- Von allen Benützern der Boote wird grösste Sorgfalt und Sauberkeit verlangt. Die<br />

Boote sind nach Benützung zu reinigen (detaillierte Reinigungsvorgaben sind in der<br />

Bootshalle angeschlagen) und ordnungsgemäss an den dafür vorgesehen Plätzen zu<br />

versorgen.<br />

- Die Bootshalle wird generell periodisch einer Reinigung unterzogen. Die Mitglieder<br />

sind aufgefordert, den Reinigungsaufrufen des Vorstandes Folge zu leisten.<br />

- Die Werkstatt ist sauber und aufgeräumt zu verlassen. Entnommene Werkzeuge und<br />

Materialien sind wieder am dafür vorgesehen Ort zu versorgen. Der Werkstattchef<br />

kontrolliert periodisch die Ausstattung.<br />

- Liegengelassene private Gegenstände werden regelmässig entsorgt.<br />

3. Garderoben im Obergeschoss<br />

- In der Garderobe sind Kleider, Schuhe, etc. geordnet aufzuhängen bzw. zu<br />

deponieren. Bootsschuhe, Adiletten, etc. sind auf dem dafür vorgesehen Schuhregal<br />

zu deponieren. Nicht ordnungsgemäss gelagerte oder liegengelassene Gegenstände<br />

werden periodisch entsorgt (Kleider-/Schuhsammlung, Abfall).<br />

- Für Wertsachen stehen in den Garderoben Schliessfächer (Fr. 2.00 Depot) zur<br />

Verfügung. Die Fächer sind nach Gebrauch zu räumen, die Schlüssel stecken zu<br />

lassen.<br />

- Im Falle des Verlustes eines Schlüssels wird ein Passepartout bei der<br />

Präsidentin/dem Präsidenten und der Bootshauschefin/dem Bootshauschef<br />

aufbewahrt. Diese können zur Öffnung des Faches verständigt werden. Die Kosten<br />

der Reparatur einer mutwilligen Beschädigung werden dem Verursacher mit einem<br />

Zuschlag von Fr. 100.00 für die Umtriebe in Rechnung gestellt<br />

- Die Garderoben werden wöchentlich, nach dem zugestellten Reinigungsplan durch<br />

die Mitglieder gereinigt.<br />

4. Trainingsraum und Terrasse im Obergeschoss<br />

Im neuen Bootshaus steht im Obergeschoss ein Trainingsraum für Ergometer- und<br />

Krafttraining aber auch Gymnastik oder ähnliche Aktivitäten zur Verfügung.<br />

Bautechnisch wurde der Boden analog einem Turnhallenboden ausgelegt, welcher für<br />

die Trainingsaktivitäten geeignet ist und auch dämmende Wirkung aufweist.<br />

Reglement Bootshaus Vorstand RCC Januar 2012 Seite 3 von 5


- Der Trainingsbetrieb ist im Trainingsraum durchzuführen (Ergometer etc. gehören<br />

nicht auf die Terrasse).<br />

- Das Benutzen der Trainingsgeräte oder das Abspielen lauter Musik auf der Terrasse<br />

ist strikte untersagt.<br />

- Die Terrasse im Obergeschoss ist vor allem für die Regeneration vor, zwischen und<br />

nach den Trainingseinheiten vorgesehen.<br />

- Die Belüftung des Trainingsraumes erfolgt durch die westlichen und nördlichen<br />

Fensterfronten. Das Fenster auf der südlichen Seite kann nicht geöffnet werden.<br />

- Von allen Benutzern der Trainingsanlagen (Ergometer, Gymnastikbälle, Kraftgeräte,<br />

etc.) wird grösste Sorgfalt und Sauberkeit verlangt. Sämtliche Geräte sind nach<br />

Benützung, ordnungsgemäss zu versorgen. Die Ergometer sind mit einem Lappen zu<br />

reinigen.<br />

- Während der offiziellen Trainingszeiten des Regattateams und der Mastersruderer<br />

haben diese Mitglieder Vorrang, ansonsten steht die Benützung der Trainingsgeräte<br />

allen aktiven Clubmitgliedern (ausser Passivmitgliedern) zur Verfügung.<br />

- Der Trainingsraum wird periodisch nach erstelltem Reinigungsplan durch die Aktiven<br />

gereinigt.<br />

5. Clubraum und Terrasse im Dachgeschoss<br />

Im neuen Bootshaus steht im Dachgeschoss ein Clubraum mit Terrasse für maximal 50<br />

Personen zur Verfügung. Eine grösszügig ausgelegte Küche sowie Jalousien zur<br />

Verdunkelung erlauben eine multifunktionale Nutzung.<br />

- Der Clubraum mit Terrasse steht in erster Linie dem Club und den einzelnen<br />

Gruppierungen (Vorstand, OK Regatta, Regattateam, Masters, Donnerstagmorgenruderer,<br />

etc.) für clubinterne Anlässe, Veranstaltungen (Anrudern, Helferessen, etc.)<br />

und Sitzungen zur Verfügung. Die Daten werden anhand des RCC Terminkalenders<br />

festgelegt und der Clubraum entsprechend reserviert.<br />

- In zweiter Linie können Clubmitglieder das Dachgeschoss für private Anlässe<br />

(Geburtstage, Jubiläen, etc.) mieten.<br />

- Sehr restriktiv wird die Vermietung an aussenstehende Dritte gehandhabt.<br />

Idealerweise liegt die Referenz eines Clubmitgliedes vor.<br />

- Die Vermietung erfolgt nur an Personen oder Vereine/Vereinigungen aus dem Kanton<br />

Zug<br />

- Das Clublokal liegt einem Wohngebiet und ist deshalb für Anlässe wie Polterabende,<br />

Konzerte, etc. nicht geeignet. Eine Vermietung an Personen unter 20 Jahren wird<br />

nicht vorgenommen.<br />

- Die Nachtruhe von 22.00 Uhr ist auf der Terrasse strikte einzuhalten. Die Aktivitäten<br />

sind in den Clubraum (geschlossene Fenster) zu verlegen. Laute Musik ist nicht<br />

gestattet.<br />

- Der Anlass soll spätestens um 24.00 Uhr beendet sein.<br />

- Anfragen für eine Reservation sind via die Homepage an die bezeichnete Person<br />

vorzunehmen.<br />

- Der <strong>Ruderclub</strong> <strong>Cham</strong> behält sich das Recht vor, im Zweifelsfall eine Reservation<br />

abzulehnen.<br />

- Der Clubraum ist während einer Veranstaltung für den allgemeinen Betrieb nicht<br />

zugänglich.<br />

- Weitere Benutzungs- und Reinigungsbestimmen sowie Kostenbeitrag werden in<br />

separaten Mietbedingungen festgehalten.<br />

Reglement Bootshaus Vorstand RCC Januar 2012 Seite 4 von 5


Inkrafttreten<br />

Dieses Reglement tritt mit seiner Genehmigung durch den Vorstand am 25. Januar 2012 in<br />

Kraft.<br />

Für den Vorstand<br />

Germaine Bauer Erika Bütler<br />

Präsidentin Aktuarin<br />

Reglement Bootshaus Vorstand RCC Januar 2012 Seite 5 von 5

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