Bootshausreglement - Ruderclub Cham
Bootshausreglement - Ruderclub Cham
Bootshausreglement - Ruderclub Cham
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Reglement<br />
über die<br />
Benutzung des Bootshauses<br />
Seestrasse 11, <strong>Cham</strong><br />
Reglement Bootshaus Vorstand RCC Januar 2012 Seite 1 von 5
Das Bootshaus des <strong>Ruderclub</strong> <strong>Cham</strong> mit Bootshalle, Werkstatt, Entree, Garderoben,<br />
Trainingsräumen und Clubraum liegt in einem Wohngebiet. Dieses Reglement regelt<br />
deshalb die generellen Benutzungsbedingungen. Detaillierte Bestimmungen werden<br />
in Sub-Reglementen und Anhängen vorgenommen (z.B. Anmeldung Beitritt<br />
<strong>Ruderclub</strong>, Bootsbenutzungsreglement, Vermietungsvertrag Clubraum, etc.)<br />
Allgemeines<br />
Jede rudersportliche Tätigkeit im <strong>Ruderclub</strong> <strong>Cham</strong> erfolgt auf eigene Gefahr und<br />
Verantwortung der Ausübenden, seien diese Aktiv-, Frei- , Ehren- oder Juniorenmitglieder,<br />
Clubanwärter, Gastruderer oder eingeladene Besucher.<br />
Jede Person, welche im <strong>Ruderclub</strong> <strong>Cham</strong> rudert, muss gut schwimmen können und hat dem<br />
Club-Eigentum (Bootshaus, Einrichtungen, Material, Boots, etc.) Sorge zu tragen. Er haftet<br />
für jeden Schaden, den er dem Club oder Dritten verursacht. Mannschaften haften<br />
solidarisch.<br />
Details werden beim Eintritt mit der ‚Anmeldung für die Club-Mitgliedschaft‘ abgehandelt.<br />
Bootshaus<br />
Das neue Bootshaus weist verschiedene bautechnische Massnahmen auf, welche<br />
Immissionen, insbesondere zu den südlichen Nachbarn (Seehofstrasse 6a und 6b), auf ein<br />
Minimum reduzieren sollen. Dies betrifft alle Fenster im südlichen Gebäudeteil. Diese<br />
können nicht (respektive nur zu Reinigungszwecken) geöffnet werden. Ein Lüftungssystem<br />
sorgt in den Duschen und Garderoben im Obergeschoss für den nötigen Luftumtausch. Im<br />
Weiteren ist durch geeignete Massnamen (z.B. Vorhang, Storen, Folien) bei den südlichen<br />
Fenstern (Duschen, Garderoben, Trainingsraum und Clubraum) und bei der südlichen<br />
Begrenzung der oberen Terrasse für einen Sichtschutz gegenüber der Nachbarschaft Süd<br />
gesorgt.<br />
Um einen Betrieb der Räumlichkeiten im Einklang mit gesetzlichen und nachbarschaftlichen<br />
Regelungen zu ermöglichen, wird die Benutzung der Trainingsräume, des Clubraumes und<br />
der Terrassen wie folgt festgelegt:<br />
- Die Nachtruhe ab 22.00 Uhr ist einzuhalten. Laute Musik ist nicht gestattet!<br />
- Im ganzen Bootshaus inkl. Terrassen herrscht absolutes Rauchverbot. Das Rauchen<br />
ist nur ausserhalb des Bootshauses erlaubt. Es ist verboten, Zigarettenstummel auf<br />
die Strasse zu werfen!<br />
1. Zutritt zum Bootshaus<br />
Den Mitgliedern des <strong>Ruderclub</strong> <strong>Cham</strong>, deren Angehörigen, Clubanwärtern und<br />
Gastruderern, ist der Zutritt zum Bootshaus gestattet. Die Eingangstüre zum Bootshaus<br />
ist stets geschlossen zu halten. Schlüsselanträge können an die Bootshauschefin / den<br />
Bootshauschef gestellt werden.<br />
Die Bootshallentüren sind während den Ausfahrten zuzuschieben, ausserhalb der<br />
Trainings- und Ausfahrtszeiten sind die Türen zu verriegeln.<br />
Reglement Bootshaus Vorstand RCC Januar 2012 Seite 2 von 5
2. Benutzung der Bootshalle und der Werkstatt im Erdgeschoss<br />
- Die Bootshalle dient ausschliesslich der Lagerung von Booten, Bootsmaterial und<br />
Trainingsgeräten (inkl. Motorbooten mit Zubehör).<br />
- Das Abstellen von Velos/Mofas und anderen Gegenständen ist im gesamten<br />
Bootshaus nicht gestattet. Velos/Mofas sind vor dem Bootshaus in den dafür<br />
vorgesehen Ständern und auf den vorgesehen Plätzen zu deponieren. Die<br />
Diebstahlsicherung ist Sache des Eigentümers. Die Benützung von Rollbrettern,<br />
Scooters, Boards, etc. ist in der Bootshalle strikte untersagt. Für allfällige Schäden<br />
übernimmt der Club keine Haftung.<br />
- Von allen Benützern der Boote wird grösste Sorgfalt und Sauberkeit verlangt. Die<br />
Boote sind nach Benützung zu reinigen (detaillierte Reinigungsvorgaben sind in der<br />
Bootshalle angeschlagen) und ordnungsgemäss an den dafür vorgesehen Plätzen zu<br />
versorgen.<br />
- Die Bootshalle wird generell periodisch einer Reinigung unterzogen. Die Mitglieder<br />
sind aufgefordert, den Reinigungsaufrufen des Vorstandes Folge zu leisten.<br />
- Die Werkstatt ist sauber und aufgeräumt zu verlassen. Entnommene Werkzeuge und<br />
Materialien sind wieder am dafür vorgesehen Ort zu versorgen. Der Werkstattchef<br />
kontrolliert periodisch die Ausstattung.<br />
- Liegengelassene private Gegenstände werden regelmässig entsorgt.<br />
3. Garderoben im Obergeschoss<br />
- In der Garderobe sind Kleider, Schuhe, etc. geordnet aufzuhängen bzw. zu<br />
deponieren. Bootsschuhe, Adiletten, etc. sind auf dem dafür vorgesehen Schuhregal<br />
zu deponieren. Nicht ordnungsgemäss gelagerte oder liegengelassene Gegenstände<br />
werden periodisch entsorgt (Kleider-/Schuhsammlung, Abfall).<br />
- Für Wertsachen stehen in den Garderoben Schliessfächer (Fr. 2.00 Depot) zur<br />
Verfügung. Die Fächer sind nach Gebrauch zu räumen, die Schlüssel stecken zu<br />
lassen.<br />
- Im Falle des Verlustes eines Schlüssels wird ein Passepartout bei der<br />
Präsidentin/dem Präsidenten und der Bootshauschefin/dem Bootshauschef<br />
aufbewahrt. Diese können zur Öffnung des Faches verständigt werden. Die Kosten<br />
der Reparatur einer mutwilligen Beschädigung werden dem Verursacher mit einem<br />
Zuschlag von Fr. 100.00 für die Umtriebe in Rechnung gestellt<br />
- Die Garderoben werden wöchentlich, nach dem zugestellten Reinigungsplan durch<br />
die Mitglieder gereinigt.<br />
4. Trainingsraum und Terrasse im Obergeschoss<br />
Im neuen Bootshaus steht im Obergeschoss ein Trainingsraum für Ergometer- und<br />
Krafttraining aber auch Gymnastik oder ähnliche Aktivitäten zur Verfügung.<br />
Bautechnisch wurde der Boden analog einem Turnhallenboden ausgelegt, welcher für<br />
die Trainingsaktivitäten geeignet ist und auch dämmende Wirkung aufweist.<br />
Reglement Bootshaus Vorstand RCC Januar 2012 Seite 3 von 5
- Der Trainingsbetrieb ist im Trainingsraum durchzuführen (Ergometer etc. gehören<br />
nicht auf die Terrasse).<br />
- Das Benutzen der Trainingsgeräte oder das Abspielen lauter Musik auf der Terrasse<br />
ist strikte untersagt.<br />
- Die Terrasse im Obergeschoss ist vor allem für die Regeneration vor, zwischen und<br />
nach den Trainingseinheiten vorgesehen.<br />
- Die Belüftung des Trainingsraumes erfolgt durch die westlichen und nördlichen<br />
Fensterfronten. Das Fenster auf der südlichen Seite kann nicht geöffnet werden.<br />
- Von allen Benutzern der Trainingsanlagen (Ergometer, Gymnastikbälle, Kraftgeräte,<br />
etc.) wird grösste Sorgfalt und Sauberkeit verlangt. Sämtliche Geräte sind nach<br />
Benützung, ordnungsgemäss zu versorgen. Die Ergometer sind mit einem Lappen zu<br />
reinigen.<br />
- Während der offiziellen Trainingszeiten des Regattateams und der Mastersruderer<br />
haben diese Mitglieder Vorrang, ansonsten steht die Benützung der Trainingsgeräte<br />
allen aktiven Clubmitgliedern (ausser Passivmitgliedern) zur Verfügung.<br />
- Der Trainingsraum wird periodisch nach erstelltem Reinigungsplan durch die Aktiven<br />
gereinigt.<br />
5. Clubraum und Terrasse im Dachgeschoss<br />
Im neuen Bootshaus steht im Dachgeschoss ein Clubraum mit Terrasse für maximal 50<br />
Personen zur Verfügung. Eine grösszügig ausgelegte Küche sowie Jalousien zur<br />
Verdunkelung erlauben eine multifunktionale Nutzung.<br />
- Der Clubraum mit Terrasse steht in erster Linie dem Club und den einzelnen<br />
Gruppierungen (Vorstand, OK Regatta, Regattateam, Masters, Donnerstagmorgenruderer,<br />
etc.) für clubinterne Anlässe, Veranstaltungen (Anrudern, Helferessen, etc.)<br />
und Sitzungen zur Verfügung. Die Daten werden anhand des RCC Terminkalenders<br />
festgelegt und der Clubraum entsprechend reserviert.<br />
- In zweiter Linie können Clubmitglieder das Dachgeschoss für private Anlässe<br />
(Geburtstage, Jubiläen, etc.) mieten.<br />
- Sehr restriktiv wird die Vermietung an aussenstehende Dritte gehandhabt.<br />
Idealerweise liegt die Referenz eines Clubmitgliedes vor.<br />
- Die Vermietung erfolgt nur an Personen oder Vereine/Vereinigungen aus dem Kanton<br />
Zug<br />
- Das Clublokal liegt einem Wohngebiet und ist deshalb für Anlässe wie Polterabende,<br />
Konzerte, etc. nicht geeignet. Eine Vermietung an Personen unter 20 Jahren wird<br />
nicht vorgenommen.<br />
- Die Nachtruhe von 22.00 Uhr ist auf der Terrasse strikte einzuhalten. Die Aktivitäten<br />
sind in den Clubraum (geschlossene Fenster) zu verlegen. Laute Musik ist nicht<br />
gestattet.<br />
- Der Anlass soll spätestens um 24.00 Uhr beendet sein.<br />
- Anfragen für eine Reservation sind via die Homepage an die bezeichnete Person<br />
vorzunehmen.<br />
- Der <strong>Ruderclub</strong> <strong>Cham</strong> behält sich das Recht vor, im Zweifelsfall eine Reservation<br />
abzulehnen.<br />
- Der Clubraum ist während einer Veranstaltung für den allgemeinen Betrieb nicht<br />
zugänglich.<br />
- Weitere Benutzungs- und Reinigungsbestimmen sowie Kostenbeitrag werden in<br />
separaten Mietbedingungen festgehalten.<br />
Reglement Bootshaus Vorstand RCC Januar 2012 Seite 4 von 5
Inkrafttreten<br />
Dieses Reglement tritt mit seiner Genehmigung durch den Vorstand am 25. Januar 2012 in<br />
Kraft.<br />
Für den Vorstand<br />
Germaine Bauer Erika Bütler<br />
Präsidentin Aktuarin<br />
Reglement Bootshaus Vorstand RCC Januar 2012 Seite 5 von 5