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Herzlichen Glückwunsch dem Musikverein Eichstetten eV zum ...

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Tanz im Zelt am Mühlweiher<br />

bei den Kaiserstühler Sportanglern<br />

am Freitag, 18. Mai ab 20.00 Uhr<br />

Museumshock<br />

mit Eröffnung der neuen Saison<br />

des Dorfmuseums am Sonntag, 20. Mai ab 14 Uhr<br />

„<strong>Eichstetten</strong> Aktiv“<br />

– verkaufsoffener Sonntag der Gewerbevereinigung<br />

am 20. Mai von 13.00 bis 18.00 Uhr<br />

Weinstand am Wasserturm<br />

Am Sonntag, den 20. Mai bewirtet Sie<br />

ab 14.00 Uhr das Weingut Bürk<br />

Zwei Dienstjubiläen bei der Gemeinde<br />

Bereits <strong>zum</strong> 1. April konnte Frau Inge Jenne, Schulsekretärin, Jugendbücherei<br />

sowie <strong>zum</strong> 1. Mai Herr Lothar Höfflin in der Gemeindeverwaltung<br />

das jeweils 25-jährige Dienstjubiläum bei der Gemeinde<br />

<strong>Eichstetten</strong> am Kaiserstuhl begehen. Im Rahmen einer kleinen Feier<br />

im Kreis der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rathaus sowie auch<br />

im Beisein von Frau Rektorin Angela Hauser und Herrn Hausmeister<br />

Eduardo Pagano würdigte Herr Bürgermeister Michael Bruder das<br />

Engagement der beiden Jubilare in ihren Aufgabenbereichen und<br />

überreichte die Dankurkunden, Blumen für Frau Jenne und ein Weinpräsent<br />

an Herrn Höfflin.<br />

Bürgermeister Michael Bruder mit Inge Jenne und Lothar Höfflin.<br />

Aufnahme: V. Berwing<br />

Freitag, 18. Mai 2012 Seite 2<br />

Allgemeinverfügung <strong>zum</strong> verkaufsoffenen<br />

Sonntag am 20. Mai 2012<br />

Die Gemeinde <strong>Eichstetten</strong> erlässt aufgrund von § 8 Abs. 1 und 2 des<br />

Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG)<br />

i.d.F. vom 14.02.2007 (GBl. Seite 135) und § 44 der Gemeindeordnung<br />

für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl.<br />

Seite 582) zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.02.2006 (BGl Seite<br />

20) folgende Allgemeinverfügung:<br />

1. Die Verkaufsstellen (§ 2 LadÖG) in der Gemeinde <strong>Eichstetten</strong> am<br />

Kaiserstuhl dürfen anlässlich der Aktion „Frühjahr in <strong>Eichstetten</strong>,<br />

<strong>Eichstetten</strong> aktiv“ am Sonntag, 20. Mai 2012, in der Zeit von 13.00<br />

Uhr bis 18.00 Uhr für den geschäftlichen Verkehr geöffnet sein.<br />

2. Die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes und der Tarifverträge,<br />

des Mutterschutzgesetzes, des Jugendschutzgesetzes sowie<br />

des Betriebsverfassungsgesetzes bleiben unberührt.<br />

3. Diese Verfügung gilt gem. § 41 Abs. 4 Satz 4 Landesverwaltungsverfahrensgesetz<br />

(LVwVfG) am Tag nach der ortsüblichen Bekanntmachung<br />

als bekannt gegeben.<br />

Begründung:<br />

Die Gewerbevereinigung <strong>Eichstetten</strong>, beantragt anlässlich der Aktion<br />

„Frühjahr in <strong>Eichstetten</strong>, <strong>Eichstetten</strong> aktiv“ am Sonntag, 20. Mai 2012,<br />

in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr die Durchführung eines verkaufsoffenen<br />

Sonntages. Nach § 8 LadÖG dürfen abweichend von<br />

den Vorschriften des § 3 Abs. 2 Nr. 1 Verkaufsstellen aus Anlass von<br />

örtlichen Festen, Märkten und Messen oder ähnlichen Veranstaltungen<br />

an jährlich höchstens drei Sonn- und Feiertagen geöffnet sein.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe<br />

schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch beim Bürgermeisteramt<br />

<strong>Eichstetten</strong> am Kaiserstuhl, Hauptstraße 43, 79356 <strong>Eichstetten</strong><br />

am Kaiserstuhl erhoben werden.<br />

<strong>Eichstetten</strong> am Kaiserstuhl, den 14. Mai 2012<br />

gez. Michael Bruder, Bürgermeister<br />

Öffentliche Zahlungserinnerung<br />

Wir möchten an die Fälligkeit folgender Abgaben erinnern:<br />

Grundsteuer 2. Rate 2012<br />

Für Vierteljahreszahler war die 2. Rate der Grundsteuer am 15. Mai<br />

2012 zur Zahlung fällig.<br />

Gewerbesteuer 2. Rate 2012<br />

Für Vierteljahreszahler war die 2. Rate der Gewerbesteuer am 15.<br />

Mai 2012 zur Zahlung fällig.<br />

Wir bitten die Abgabenpflichtigen die Fälligkeitstermine zu beachten<br />

und einzuhalten.<br />

Durch pünktliche Zahlungen können die gesetzlich vorgeschriebenen<br />

Säumniszuschläge und Mahngebühren vermieden werden.<br />

Bezahlen Sie deshalb bitte rechtzeitig <strong>zum</strong> angegebenen Fälligkeitstermin<br />

und geben Sie das vollständige Buchungszeichen<br />

an. Soweit Lastschrifteinzugsermächtigungen erteilt worden<br />

sind, werden die Abgaben <strong>zum</strong> Fälligkeitstermin abgebucht.<br />

Tortenmesser, originalverpackt, gefunden im Altweg<br />

Schwarze Schildkappe mit Aufschrift David, gefunden in der Geitzbachstraße<br />

Brille, gefunden auf <strong>dem</strong> Wannenberg, Nähe Schützenhaus

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