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Caritas-Fachdienst für Rechtliche Betreuung

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Was uns als <strong>Betreuung</strong>svereine in Trägerschaft<br />

der verbandlichen <strong>Caritas</strong> ausmacht…<br />

Die <strong>Betreuung</strong>svereine in Trägerschaft der<br />

verbandlichen <strong>Caritas</strong> haben sich von ihren<br />

Ursprüngen her immer schon <strong>für</strong> die Aufgaben der<br />

heutigen <strong>Betreuung</strong>sarbeit engagiert (früher<br />

Vormundschaften und Pflegschaftswesen).<br />

Aufgrund langer Erfahrungen und traditionsreicher<br />

Arbeit haben sich qualitativ gute professionelle<br />

Dienste entwickelt, die flexibel und zuverlässig den<br />

Betreuten zur Seite stehen.<br />

Wir verfügen über eine fundierte Ausbildung als<br />

Diplom-Sozialarbeiter und Diplom-Sozialpädagogen.<br />

Ralph Leise, Rosemarie Treppe<br />

und Thomas Mucha<br />

Kontakt:<br />

<strong>Caritas</strong>verband Recklinghausen<br />

<strong>Fachdienst</strong> <strong>Betreuung</strong><br />

Rosemarie Treppe und Thomas Mucha<br />

Tel.: 02361/907751<br />

r.treppe@caritas-recklinghausen.de<br />

t.mucha@caritas-recklinghausen.de<br />

Ralph Leise<br />

Tel.: 02361/5890340<br />

r.leise@caritas-recklinghausen.de<br />

Sprechstunde:<br />

jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat<br />

von 9:00 bis 11:00 Uhr<br />

- und nach telefonischer Vereinbarung -<br />

Haus der <strong>Caritas</strong><br />

- am Prosper-Hospital -<br />

Mühlenstr. 27<br />

45659 Recklinghausen<br />

Telefon: 58 90 - 0<br />

Fax: 58 90 - 991<br />

info@caritas-recklinghausen.de<br />

www.caritas-recklinghausen.de<br />

Spendenkonto:<br />

<strong>Caritas</strong>verband Recklinghausen<br />

Kto.: 521 66 66 001, BLZ 426 61 008<br />

Volksbank Marl-Recklinghausen<br />

Stichwort: „<strong>Rechtliche</strong> <strong>Betreuung</strong>“<br />

<strong>Caritas</strong>-<strong>Fachdienst</strong> <strong>für</strong><br />

<strong>Rechtliche</strong> <strong>Betreuung</strong><br />

Vereinsbetreuer/innen der<br />

<strong>Betreuung</strong>svereine in Trägerschaft<br />

der verbandlichen <strong>Caritas</strong><br />

stellen sich vor<br />

Informationen <strong>für</strong> Krankenhäuser, Arztpraxen,<br />

Heime, Pflegedienste, Behörden<br />

und Angehörige<br />

www.caritas-recklinghausen.de


Was Vereinsbetreuer/innen leisten...<br />

Das zuständige Vormundschaftsgericht richtet <strong>für</strong><br />

den Betreuten eine rechtliche <strong>Betreuung</strong> ein. Die<br />

<strong>Betreuung</strong> ist zeitlich befristet und ist auf bestimmte<br />

Aufgabenkreise festgelegt. Nur <strong>für</strong> diese<br />

Aufgabenkreise sind Vereinsbetreuer zuständig,<br />

in allen anderen Bereichen handeln die<br />

Betreuten selbstverantwortlich.<br />

Die Geschäftsfähigkeit bleibt erhalten.<br />

Zu den Aufgabenkreisen gehören unter anderem:<br />

Gesundheits<strong>für</strong>sorge<br />

• Sicherstellung der ärztlichen Behandlung<br />

• Beauftragung von Pflegediensten<br />

• Einleitung von Rehabilitationsmaßnahmen<br />

Vermögenssorge<br />

• Verwaltung von Vermögen und Finanzen<br />

• Geltendmachung von Renten und<br />

Sozialleistungsansprüchen<br />

• Regulierung von Schulden<br />

Heimangelegenheiten<br />

• Prüfung und Abschluss von Verträgen<br />

• Interessenvertretung des Betreuten gegenüber<br />

der Einrichtung<br />

Wohnungsangelegenheiten<br />

• Erhaltung des Wohnraums<br />

• Sicherung des Lebens in der eigenen Wohnung<br />

Behördenangelegenheiten<br />

• Interessenvertretung des Betreuten<br />

• Durchsetzung von Ansprüchen<br />

Der Gesetzgeber hat bestimmte Zeitbudgets <strong>für</strong> die<br />

einzelnen <strong>Betreuung</strong>en festgelegt. Trotz dieser<br />

zeitlichen Einschränkungen steht <strong>für</strong> uns der<br />

persönliche Kontakt zum Betreuten an erster Stelle.<br />

Keinesfalls zählen jedoch zu unseren Aufgaben<br />

pflegerische Tätigkeiten, Fahr- und Einkaufsdienste<br />

und hauswirtschaftliche Tätigkeiten.<br />

Unsere Tätigkeit richtet sich nach der individuellen Lebenssituation<br />

der Betreuten. Die Hilfsangebote haben<br />

das Ziel, Eigenkräfte zu stärken und die Selbstständigkeit<br />

jedes Einzelnen zu fördern.<br />

Was eine <strong>Betreuung</strong> kostet….<br />

Der Umfang der Vergütung <strong>für</strong> Vereinsbetreuer ist<br />

im <strong>Betreuung</strong>sgesetz (BtG) festgelegt. Kriterien sind<br />

die Vermögenssituation, die Wohnsituation.<br />

Was <strong>für</strong> uns Zusammenarbeit ausmacht…<br />

z.B.<br />

…mit Krankenhäusern und Arztpraxen<br />

Kann der zu Betreuende nicht in einen<br />

medizinischen Eingriff oder eine Heilbehandlung<br />

einwilligen, weil er zurzeit nicht einwilligungsfähig<br />

ist, so handelt der Vereinsbetreuer stellvertretend.<br />

Hierbei gilt der Grundsatz:<br />

Solange unser Betreuter <strong>für</strong> sich selbst entscheiden<br />

kann, ist die Einwilligung des Vereinsbetreuers nicht<br />

notwendig.<br />

Vereinsbetreuer müssen dann aber bei<br />

Einwilligungsunfähigkeit des Betreuten umfassend<br />

informiert werden, zum Beispiel über:<br />

• Diagnose<br />

• Chancen und Risiken der geplanten Behandlung<br />

• alternative Behandlungsmöglichkeiten<br />

• Medikamentenverordnung und Nebenwirkungen<br />

• Rehabilitationsmöglichkeiten<br />

Dabei können Vereinsbetreuer unter anderem<br />

Einsicht in die Patientenunterlagen nehmen.

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