Caritas-Fachdienst für Rechtliche Betreuung
Caritas-Fachdienst für Rechtliche Betreuung
Caritas-Fachdienst für Rechtliche Betreuung
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Was uns als <strong>Betreuung</strong>svereine in Trägerschaft<br />
der verbandlichen <strong>Caritas</strong> ausmacht…<br />
Die <strong>Betreuung</strong>svereine in Trägerschaft der<br />
verbandlichen <strong>Caritas</strong> haben sich von ihren<br />
Ursprüngen her immer schon <strong>für</strong> die Aufgaben der<br />
heutigen <strong>Betreuung</strong>sarbeit engagiert (früher<br />
Vormundschaften und Pflegschaftswesen).<br />
Aufgrund langer Erfahrungen und traditionsreicher<br />
Arbeit haben sich qualitativ gute professionelle<br />
Dienste entwickelt, die flexibel und zuverlässig den<br />
Betreuten zur Seite stehen.<br />
Wir verfügen über eine fundierte Ausbildung als<br />
Diplom-Sozialarbeiter und Diplom-Sozialpädagogen.<br />
Ralph Leise, Rosemarie Treppe<br />
und Thomas Mucha<br />
Kontakt:<br />
<strong>Caritas</strong>verband Recklinghausen<br />
<strong>Fachdienst</strong> <strong>Betreuung</strong><br />
Rosemarie Treppe und Thomas Mucha<br />
Tel.: 02361/907751<br />
r.treppe@caritas-recklinghausen.de<br />
t.mucha@caritas-recklinghausen.de<br />
Ralph Leise<br />
Tel.: 02361/5890340<br />
r.leise@caritas-recklinghausen.de<br />
Sprechstunde:<br />
jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat<br />
von 9:00 bis 11:00 Uhr<br />
- und nach telefonischer Vereinbarung -<br />
Haus der <strong>Caritas</strong><br />
- am Prosper-Hospital -<br />
Mühlenstr. 27<br />
45659 Recklinghausen<br />
Telefon: 58 90 - 0<br />
Fax: 58 90 - 991<br />
info@caritas-recklinghausen.de<br />
www.caritas-recklinghausen.de<br />
Spendenkonto:<br />
<strong>Caritas</strong>verband Recklinghausen<br />
Kto.: 521 66 66 001, BLZ 426 61 008<br />
Volksbank Marl-Recklinghausen<br />
Stichwort: „<strong>Rechtliche</strong> <strong>Betreuung</strong>“<br />
<strong>Caritas</strong>-<strong>Fachdienst</strong> <strong>für</strong><br />
<strong>Rechtliche</strong> <strong>Betreuung</strong><br />
Vereinsbetreuer/innen der<br />
<strong>Betreuung</strong>svereine in Trägerschaft<br />
der verbandlichen <strong>Caritas</strong><br />
stellen sich vor<br />
Informationen <strong>für</strong> Krankenhäuser, Arztpraxen,<br />
Heime, Pflegedienste, Behörden<br />
und Angehörige<br />
www.caritas-recklinghausen.de
Was Vereinsbetreuer/innen leisten...<br />
Das zuständige Vormundschaftsgericht richtet <strong>für</strong><br />
den Betreuten eine rechtliche <strong>Betreuung</strong> ein. Die<br />
<strong>Betreuung</strong> ist zeitlich befristet und ist auf bestimmte<br />
Aufgabenkreise festgelegt. Nur <strong>für</strong> diese<br />
Aufgabenkreise sind Vereinsbetreuer zuständig,<br />
in allen anderen Bereichen handeln die<br />
Betreuten selbstverantwortlich.<br />
Die Geschäftsfähigkeit bleibt erhalten.<br />
Zu den Aufgabenkreisen gehören unter anderem:<br />
Gesundheits<strong>für</strong>sorge<br />
• Sicherstellung der ärztlichen Behandlung<br />
• Beauftragung von Pflegediensten<br />
• Einleitung von Rehabilitationsmaßnahmen<br />
Vermögenssorge<br />
• Verwaltung von Vermögen und Finanzen<br />
• Geltendmachung von Renten und<br />
Sozialleistungsansprüchen<br />
• Regulierung von Schulden<br />
Heimangelegenheiten<br />
• Prüfung und Abschluss von Verträgen<br />
• Interessenvertretung des Betreuten gegenüber<br />
der Einrichtung<br />
Wohnungsangelegenheiten<br />
• Erhaltung des Wohnraums<br />
• Sicherung des Lebens in der eigenen Wohnung<br />
Behördenangelegenheiten<br />
• Interessenvertretung des Betreuten<br />
• Durchsetzung von Ansprüchen<br />
Der Gesetzgeber hat bestimmte Zeitbudgets <strong>für</strong> die<br />
einzelnen <strong>Betreuung</strong>en festgelegt. Trotz dieser<br />
zeitlichen Einschränkungen steht <strong>für</strong> uns der<br />
persönliche Kontakt zum Betreuten an erster Stelle.<br />
Keinesfalls zählen jedoch zu unseren Aufgaben<br />
pflegerische Tätigkeiten, Fahr- und Einkaufsdienste<br />
und hauswirtschaftliche Tätigkeiten.<br />
Unsere Tätigkeit richtet sich nach der individuellen Lebenssituation<br />
der Betreuten. Die Hilfsangebote haben<br />
das Ziel, Eigenkräfte zu stärken und die Selbstständigkeit<br />
jedes Einzelnen zu fördern.<br />
Was eine <strong>Betreuung</strong> kostet….<br />
Der Umfang der Vergütung <strong>für</strong> Vereinsbetreuer ist<br />
im <strong>Betreuung</strong>sgesetz (BtG) festgelegt. Kriterien sind<br />
die Vermögenssituation, die Wohnsituation.<br />
Was <strong>für</strong> uns Zusammenarbeit ausmacht…<br />
z.B.<br />
…mit Krankenhäusern und Arztpraxen<br />
Kann der zu Betreuende nicht in einen<br />
medizinischen Eingriff oder eine Heilbehandlung<br />
einwilligen, weil er zurzeit nicht einwilligungsfähig<br />
ist, so handelt der Vereinsbetreuer stellvertretend.<br />
Hierbei gilt der Grundsatz:<br />
Solange unser Betreuter <strong>für</strong> sich selbst entscheiden<br />
kann, ist die Einwilligung des Vereinsbetreuers nicht<br />
notwendig.<br />
Vereinsbetreuer müssen dann aber bei<br />
Einwilligungsunfähigkeit des Betreuten umfassend<br />
informiert werden, zum Beispiel über:<br />
• Diagnose<br />
• Chancen und Risiken der geplanten Behandlung<br />
• alternative Behandlungsmöglichkeiten<br />
• Medikamentenverordnung und Nebenwirkungen<br />
• Rehabilitationsmöglichkeiten<br />
Dabei können Vereinsbetreuer unter anderem<br />
Einsicht in die Patientenunterlagen nehmen.