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Bares fürs Baby - geb-konstanz

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SÜDKURIER 5.01.2007<br />

Wo Eltern Unterstützung bekommen<br />

<strong>Bares</strong> <strong>fürs</strong> <strong>Baby</strong><br />

Manche Eltern haben den Finanzplan bereits vor der Zeugung des Nachwuchses fertig,<br />

die anderen vergessen in der Vorfreude auf die Geburt jede Zahl. Letztere haben dann in<br />

der Regel keinen Überblick über die Unterstützung für werdende Eltern und das <strong>Baby</strong>.<br />

Dabei sind Mutterschafts-, Eltern- und Kindergeld nur einige Mittel, mit denen Familien<br />

unter die Arme gegriffen wird. Ein Familienwegweiser des Bundesfämilienministeriums gibt<br />

einige Tipps.<br />

Das Jahr 2007 hält für junge Eltern einige Neuerungen bereit. Die wohl wichtigste ist<br />

das Elterngeld. Maximal 14 Monate wird es gezahlt. „Ein Elternteil „Krankenkasse kann<br />

höchstens zwölf Monate alleine nehmen, zwei weitere Monate sind als Option für den Partner<br />

reserviert", erklärt ein Sprecher des Bundesfamilienministeriums in Berlin. Die Höhe des<br />

Elterngelds richtet sich nach dem wegfallenden Nettoeinkommen, davon werden 67 Prozent<br />

und maximal 1800 Euro monatlich gezahlt.<br />

Das Mindestelterngeld, das Eltern erhalten, die vor der Geburt des Kindes nicht<br />

erwerbstätig waren, beträgt 300 Euro. Alleinerziehende bekommen die vollen 14 Monate<br />

Elterngeld, und auch geschiedene oder getrennt lebende Paare haben Anspruch auf die<br />

komplette Bezugsdauer, wenn der nicht bei den Kindern lebende Partner die Betreuung für<br />

zwei Monate übernimmt. Die Anträge auf Elterngeld gibt es bei Gemeindeverwaltungen,<br />

den Krankenkassen und vielen Krankenhäusern und Entbindungsstationen.<br />

Horst Marburger von der AOK Baden-Württemberg, Autor des Rat<strong>geb</strong>ers „Werdende<br />

Mütter brauchen Geld", empfiehlt außerdem, sich nach möglichem Länderelterngeld zu<br />

erkundigen. „Das gibt es in einigen Bundesländern und wird je nach individueller<br />

finanzieller Situation nach dem Bezug des regulären Eltemgeldes gezahlt."<br />

Unabhängig vom Einkommen und Vermögen ist das Kindergeld. „Für das erste bis dritte<br />

Kind beträgt es jeweils 154 Euro und für jedes weitere Kind 179 Euro monatlich", erläutert<br />

Gerlinde Waschke von der Verbraucherzerrtrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf.<br />

Beantragt wird das Kindergeld bei den Arbeitsagenturen oder den dort angesiedelten<br />

Familienkassen. Das Kindergeld kann bis zum 27. Lebensjahr gezahlt werden, bei Kindern,<br />

die nach dem 31.12.2006 <strong>geb</strong>oren werden, maximal bis zum 25. Lebensjahr.<br />

Berufstätige Mütter haben zudem Anspruch auf Mutterschaftsgeld während der Mutterschutzzeit.<br />

Maximal 13 Eurö pro Tag bekommt eine Schwangere in dieser Zeit von der<br />

Krankenkasse oder dem Bundesversicherungsamt. „Die Differenz zu ihrem bisherigen<br />

Nettolöhn muss der Arbeit<strong>geb</strong>er zahlen", sagt Marburger. Informationen liegen meist bei<br />

Frauenärzten und Krankenkassen aus.<br />

Zwar übernehmen die Krankenkassen viele vorbeugende Behandlungen während der<br />

Schwangerschaft nicht mehr, dafür aber zahlen sie andere Leistungen, wie etwa den Geburtsvorbereitungskurs.<br />

In Einzelfällen übernehmen die Kassen auch die Kosten für eine<br />

Haushaltshilfe oder auch die häusliche Pflege.


Die Bundesstiftung Mutter und Kind bietet schwangeren Mädchen und Frauen in Notlagen<br />

Hilfe. Der Antrag auf Gelder etwa für die Kindes-Erstausstattung muss vor der Geburt<br />

bei den Beratungsstellen für Schwangere der Städte oder beim Diakonischen Werk, der<br />

Caritas, dem Deutschen Roten Kreuz oder Pro Familia gestellt werden, so das<br />

Bundesfamilienministerium. Dauer und Höhe der Hilfe richten sich nach den persönlichen<br />

Umständen.<br />

Wer außerdem ein bisschen sparen will und Lust am Ausprobieren hat, dem empfiehlt<br />

Horst Marburger die An<strong>geb</strong>ote von <strong>Baby</strong>nahrungs- und Windelherstellern in Augenschein<br />

zu nehmen: „Wer sich da einmal gemeldet hat, bekommt oft über Jahre noch<br />

Produktproben oder Gutscheine für Windelpakete."

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