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Download Leseprobe - So werden Immobilien verkauft!

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102<br />

Schritt 11<br />

Der Kaufvertrag<br />

Praxis-Tipp:<br />

Wählen Sie vorab ein Notariat<br />

aus, lesen Sie sich schon<br />

einmal in den Vertrag ein. <strong>So</strong><br />

<strong>werden</strong> Sie mit der Abwicklung<br />

vertraut. <strong>So</strong>bald Sie eine<br />

Kaufzusage haben können<br />

Sie – bei Einverständnis des<br />

Erwerbers – die Daten an den<br />

Notar übermitteln. Sie behalten<br />

„das Heft in der Hand“<br />

und vermeiden Verzögerungen.<br />

Praxis-Tipp:<br />

Lassen Sie den Verkauf nicht<br />

an Ih rem Auszugstermin<br />

scheitern. Suchen Sie lieber<br />

eine Zwischenlösung: Bei<br />

Freunden übernachten, im<br />

Hotel, oder Sie lagern die Möbel<br />

ein und machen Urlaub.<br />

Der Interessent möchte kaufen, Sie sind sich im Preis einig geworden<br />

und wollen nun den Kaufvertrag abschließen. Steht die Finanzierung?<br />

Ohne Wenn und Aber?<br />

1. Allgemeines<br />

Der Käufer/Erwerber zahlt den Notar, das macht etwa 1–1,5 % des<br />

Kaufpreises aus. Er wird daher in der Regel den Notar aussuchen. Das<br />

Notariat benötigt die Personalien der beteiligten Personen und die Bezeichnung<br />

des Grundbesitzes. Geht es um einen Erbfall, denken Sie bitte<br />

an den Erbschein, das Notariat erteilt Ihnen dazu Auskunft. Sind ein<br />

Nießbrauch oder ein Wohnrecht eingetragen, müssen die Berechtigten<br />

ihren Verzicht erklären. Sind Sie als Verkäufer alleiniger Eigentümer<br />

und verheiratet, sollte auch Ihr Ehepartner unterschreiben. Und wenn<br />

Sie selbst nicht zum Termin erscheinen wollen, denken Sie daran, dass<br />

Vollmachten von einem Notar beurkundet <strong>werden</strong> müssen und dass die<br />

genauen Befugnisse, also der Umfang der Vollmacht, aufgeführt <strong>werden</strong>.<br />

Sie können den Vertrag auch genehmigen, wenn Sie nicht zum Beurkundungstermin<br />

erscheinen. Der Käufer vertritt Sie dabei vollmachtlos.<br />

Sie unterschreiben dann bei einem Notar Ihres Wohnortes eine entsprechende<br />

Genehmigungserklärung.<br />

Ein Kaufvertrag ist mit Unterschrift geschlossen. <strong>So</strong> etwas wie ein Widerrufsrecht<br />

oder eine 14-tägige Rücktrittsfrist gibt es nicht.<br />

Sie als Verkäufer der Immobilie tragen die Kosten für die Löschung von<br />

Belastungen, die nicht übernommen <strong>werden</strong>. Das sind z. B. Grundschulden<br />

oder ein Wohnrecht.<br />

Die Grunderwerbssteuer in Höhe von derzeit 3,5 % zahlt der Käufer.<br />

Stimmen Sie die Eckdaten des Kaufvertrages mit dem Erwerber ab. Sie<br />

brauchen einen Termin, zu dem der Kaufpreis spätestens auf Ihrem<br />

Konto ist. Dann erfolgt die Schlüsselübergabe – im Kaufvertrag heißt<br />

das Kosten/Nutzen-Übergang. Das Eigentum selbst geht erst mit der<br />

Umschreibung im Grundbuch auf den Erwerber über, das dauert meist<br />

einige Monate. Zur Absicherung des Käufers wird eine Aufl assungsvormerkung<br />

eingetragen.<br />

Ein Notar-Anderkonto ist seit vielen Jahren nicht mehr üblich. Es kostet<br />

den Käufer Geld und nützt Ihnen als Verkäufer nicht. Der Notar stellt<br />

sicher, dass Sie geschützt sind. Erst wenn Sie den Erhalt des Kaufpreises<br />

bestätigen, veranlasst er die Eigentumsumschreibung im Grundbuch.<br />

<strong>So</strong>nst nicht.<br />

Vorbereitung Zielgruppe Kaufpreis Werbung

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