Download Leseprobe - So werden Immobilien verkauft!
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102<br />
Schritt 11<br />
Der Kaufvertrag<br />
Praxis-Tipp:<br />
Wählen Sie vorab ein Notariat<br />
aus, lesen Sie sich schon<br />
einmal in den Vertrag ein. <strong>So</strong><br />
<strong>werden</strong> Sie mit der Abwicklung<br />
vertraut. <strong>So</strong>bald Sie eine<br />
Kaufzusage haben können<br />
Sie – bei Einverständnis des<br />
Erwerbers – die Daten an den<br />
Notar übermitteln. Sie behalten<br />
„das Heft in der Hand“<br />
und vermeiden Verzögerungen.<br />
Praxis-Tipp:<br />
Lassen Sie den Verkauf nicht<br />
an Ih rem Auszugstermin<br />
scheitern. Suchen Sie lieber<br />
eine Zwischenlösung: Bei<br />
Freunden übernachten, im<br />
Hotel, oder Sie lagern die Möbel<br />
ein und machen Urlaub.<br />
Der Interessent möchte kaufen, Sie sind sich im Preis einig geworden<br />
und wollen nun den Kaufvertrag abschließen. Steht die Finanzierung?<br />
Ohne Wenn und Aber?<br />
1. Allgemeines<br />
Der Käufer/Erwerber zahlt den Notar, das macht etwa 1–1,5 % des<br />
Kaufpreises aus. Er wird daher in der Regel den Notar aussuchen. Das<br />
Notariat benötigt die Personalien der beteiligten Personen und die Bezeichnung<br />
des Grundbesitzes. Geht es um einen Erbfall, denken Sie bitte<br />
an den Erbschein, das Notariat erteilt Ihnen dazu Auskunft. Sind ein<br />
Nießbrauch oder ein Wohnrecht eingetragen, müssen die Berechtigten<br />
ihren Verzicht erklären. Sind Sie als Verkäufer alleiniger Eigentümer<br />
und verheiratet, sollte auch Ihr Ehepartner unterschreiben. Und wenn<br />
Sie selbst nicht zum Termin erscheinen wollen, denken Sie daran, dass<br />
Vollmachten von einem Notar beurkundet <strong>werden</strong> müssen und dass die<br />
genauen Befugnisse, also der Umfang der Vollmacht, aufgeführt <strong>werden</strong>.<br />
Sie können den Vertrag auch genehmigen, wenn Sie nicht zum Beurkundungstermin<br />
erscheinen. Der Käufer vertritt Sie dabei vollmachtlos.<br />
Sie unterschreiben dann bei einem Notar Ihres Wohnortes eine entsprechende<br />
Genehmigungserklärung.<br />
Ein Kaufvertrag ist mit Unterschrift geschlossen. <strong>So</strong> etwas wie ein Widerrufsrecht<br />
oder eine 14-tägige Rücktrittsfrist gibt es nicht.<br />
Sie als Verkäufer der Immobilie tragen die Kosten für die Löschung von<br />
Belastungen, die nicht übernommen <strong>werden</strong>. Das sind z. B. Grundschulden<br />
oder ein Wohnrecht.<br />
Die Grunderwerbssteuer in Höhe von derzeit 3,5 % zahlt der Käufer.<br />
Stimmen Sie die Eckdaten des Kaufvertrages mit dem Erwerber ab. Sie<br />
brauchen einen Termin, zu dem der Kaufpreis spätestens auf Ihrem<br />
Konto ist. Dann erfolgt die Schlüsselübergabe – im Kaufvertrag heißt<br />
das Kosten/Nutzen-Übergang. Das Eigentum selbst geht erst mit der<br />
Umschreibung im Grundbuch auf den Erwerber über, das dauert meist<br />
einige Monate. Zur Absicherung des Käufers wird eine Aufl assungsvormerkung<br />
eingetragen.<br />
Ein Notar-Anderkonto ist seit vielen Jahren nicht mehr üblich. Es kostet<br />
den Käufer Geld und nützt Ihnen als Verkäufer nicht. Der Notar stellt<br />
sicher, dass Sie geschützt sind. Erst wenn Sie den Erhalt des Kaufpreises<br />
bestätigen, veranlasst er die Eigentumsumschreibung im Grundbuch.<br />
<strong>So</strong>nst nicht.<br />
Vorbereitung Zielgruppe Kaufpreis Werbung