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Grundlagen und Richtlinien der verkehrspsychologischen ...

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Gesetzliche <strong>Gr<strong>und</strong>lagen</strong><br />

verkehrspsychologischer Begutachtung<br />

• Führerscheingesetz-Ges<strong>und</strong>heitsverordnung<br />

(FSG-GV)<br />

§14 Alkohol, Sucht- <strong>und</strong> Arzneimittel<br />

(3) Personen, die ohne abhängig zu sein, in einem<br />

durch Sucht- o<strong>der</strong> Arzneimittel beeinträchtigten<br />

Zustand ein KFZ gelenkt haben, darf eine<br />

Lenkberechtigung we<strong>der</strong> erteilt noch belassen<br />

werden, es sei denn, sie haben ihre Eignung zum<br />

Lenken von KFZ durch eine verkehrspsychologische<br />

<strong>und</strong> eine fachärztliche Stellungnahme nachgewiesen.

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