Grundlagen und Richtlinien der verkehrspsychologischen ...
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Gesetzliche <strong>Gr<strong>und</strong>lagen</strong><br />
verkehrspsychologischer Begutachtung<br />
• Führerscheingesetz-Ges<strong>und</strong>heitsverordnung<br />
(FSG-GV)<br />
§14 Alkohol, Sucht- <strong>und</strong> Arzneimittel<br />
(3) Personen, die ohne abhängig zu sein, in einem<br />
durch Sucht- o<strong>der</strong> Arzneimittel beeinträchtigten<br />
Zustand ein KFZ gelenkt haben, darf eine<br />
Lenkberechtigung we<strong>der</strong> erteilt noch belassen<br />
werden, es sei denn, sie haben ihre Eignung zum<br />
Lenken von KFZ durch eine verkehrspsychologische<br />
<strong>und</strong> eine fachärztliche Stellungnahme nachgewiesen.