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und Vieheinheitenschlüssels - BLE

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Anwendungsbereiche<br />

Die Unterscheidung in gewerbliche <strong>und</strong> landwirtschaftliche Tierhaltung ist im Bewer-<br />

tungsgesetz mit den beiden wesentlichen Elementen der Vieheinheitenstaffel <strong>und</strong> dem<br />

Vieheinheitenschlüssel geregelt. Weiterhin findet die Vieheinheit bei der Erfassung des<br />

Viehbesatzes im Rahmen der Einheitsbewertung Verwendung. Präzisiert wird die Hand-<br />

habung des <strong>Vieheinheitenschlüssels</strong> in der Einkommenssteuerrichtlinie. Erfasst wird der<br />

umgerechnete Viehbestand in der Anlage L zur Einkommenssteuererkärung. Die Zuord-<br />

nung zur landwirtschaftlichen oder gewerblichen Tierhaltung hat für die Tierhaltungsbe-<br />

triebe weit reichende Konsequenzen, da zahlreiche weitere Gesetze, von denen die bedeu-<br />

tendsten hier aufgeführt sind, hierauf Bezug nehmen. Von besonderer wirtschaftlicher<br />

Bedeutung ist hierbei die Möglichkeit zur Pauschalierung im Rahmen der Umsatzsteuer-<br />

gesetzgebung, aber zunehmend auch die Privilegierung des Bauens im Außenbereich.<br />

• Bewertungsgesetz (BewG)<br />

- § 51 Tierbestände („Vieheinheitenstaffel“)<br />

- § 41 Abschläge <strong>und</strong> Zuschläge (übernormale Viehbestände, 50%)<br />

- Anlage 1 Umrechnungsschlüssel für Tierbestände in Vieheinheiten (VE)<br />

nach dem Futterbedarf („Vieheinheitenschlüssel“)<br />

• Einkommenssteuergesetz (ESTG)<br />

- § 13 Einkünfte aus Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft („Vieheinheitenstaffel“)<br />

- § 13a Ermittlung des Gewinns aus Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft nach Durch-<br />

schnittssätzen (50 VE-Grenze)<br />

• Einkommenssteuerrichtlinie (ESTR)<br />

• Umsatzsteuergesetz (UStG)<br />

- § 24 Durchschnittssätze für Land <strong>und</strong> Forstwirtschaftliche Betriebe in V. m. §51<br />

BewG<br />

• Baugesetzbuch (BauG)<br />

- § 35 Bauen im Außenbereich<br />

• Düngeverordung (DÜV)<br />

Noch umfangreicher in der Agrarwirtschaft verknüpft ist der Einheitswert, über den die<br />

Vieheinheit somit indirekt Einfluss auf u. a. folgende Bereiche nimmt:<br />

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