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Handbuch Direktverträge<br />

IV Prozesse<br />

Schließlich dient die Klärung der eigenen Ziele wie auch der möglichen Ziele des<br />

Vertragspartners der Vorbereitung einer strategischen und zugleich effizienten<br />

Vertragsverhandlung. Erfolgreiche Verträge müssen für alle Beteiligten Vorteile<br />

bieten, sonst geht die Angelegenheit oft ungünstig aus. Mit der klaren internen<br />

Formulierung der eigenen Ziele lässt sich der eigene Verhandlungsspielraum definieren.<br />

Die Ziele des Verhandlungspartners einzuschätzen hilft, zu erwartende<br />

Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Interessen einzugrenzen.<br />

Auch lassen sich Verhandlungsspielräume für ein „schmerzloses“ Entgegenkommen<br />

definieren. Nicht zuletzt spielen auch atmosphärische Faktoren eine<br />

Rolle: Wer in seinem Auftreten vermittelt, dass er klare Ziele verfolgt und<br />

zugleich Verständnis hat für die Interessen des Partners, der kann damit den<br />

anderen auch von der Ernsthaftigkeit und Professionalität seines Vertragsangebots<br />

überzeugen.<br />

9.3 Die erste Vertragsidee für ein Produkt-/Leistungsangebot<br />

Am Anfang der Vertragsentwicklung steht die grundlegende Vertragsidee. <strong>Sie</strong><br />

umfasst zumindest das Produkt oder die angebotene medizinisch-therapeutische<br />

Leistung sowie oft auch die spezifische Zielindikation. Den spezifischen Charakter<br />

der Vertragsidee macht die unterschiedliche Definition des Leistungspakets aus.<br />

Hierbei gibt es ein breites Spektrum von einer eher quantitativen Definition bis<br />

hin zu ergebnisorientierten beziehungsweise das Risiko betreffenden Definitionen.<br />

Schließlich ist in der Vertragsidee auch zu formulieren, zwischen welchen Partnern,<br />

<strong>als</strong>o beispielsweise zwischen Arzneimittelhersteller und Kostenträger oder zwischen<br />

Arzneimittelhersteller, Leistungserbringer und Kostenträger, der Vertrag geschlossen<br />

werden soll. In dem Kapitel II dieses Handbuchs wurden die verschiedenen bisher<br />

existierenden Vertragsmodelle detailliert vorgestellt. Hier seien nur die vier bisher<br />

am häufigsten eingesetzten Vertragsmodelle kurz genannt:<br />

• Capitationmodell<br />

Das Leistungspaket wird durch den kapitierten Preis für eine bestimmte<br />

Anzahl von Versicherten definiert.<br />

Beispiel: Vertrag zwischen Kostenträger und Arzneimittelhersteller über die<br />

Versorgung eines Versichertenkollektives mit Bisphosphonaten gegen Osteoporose<br />

gegen eine vorab definierte Pausch<strong>als</strong>umme, unabhängig von der<br />

tatsächlich verordneten Wirkstoffmenge.<br />

• Pay-for-Performance-Modell<br />

Das Leistungsziel wird definiert <strong>als</strong> eine bestimmte gesundheitliche<br />

Verbesserung bei einzelnen Patienten oder einer Gruppe von Patienten.<br />

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