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Handbuch Direktverträge<br />
IV Prozesse<br />
Schließlich dient die Klärung der eigenen Ziele wie auch der möglichen Ziele des<br />
Vertragspartners der Vorbereitung einer strategischen und zugleich effizienten<br />
Vertragsverhandlung. Erfolgreiche Verträge müssen für alle Beteiligten Vorteile<br />
bieten, sonst geht die Angelegenheit oft ungünstig aus. Mit der klaren internen<br />
Formulierung der eigenen Ziele lässt sich der eigene Verhandlungsspielraum definieren.<br />
Die Ziele des Verhandlungspartners einzuschätzen hilft, zu erwartende<br />
Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Interessen einzugrenzen.<br />
Auch lassen sich Verhandlungsspielräume für ein „schmerzloses“ Entgegenkommen<br />
definieren. Nicht zuletzt spielen auch atmosphärische Faktoren eine<br />
Rolle: Wer in seinem Auftreten vermittelt, dass er klare Ziele verfolgt und<br />
zugleich Verständnis hat für die Interessen des Partners, der kann damit den<br />
anderen auch von der Ernsthaftigkeit und Professionalität seines Vertragsangebots<br />
überzeugen.<br />
9.3 Die erste Vertragsidee für ein Produkt-/Leistungsangebot<br />
Am Anfang der Vertragsentwicklung steht die grundlegende Vertragsidee. <strong>Sie</strong><br />
umfasst zumindest das Produkt oder die angebotene medizinisch-therapeutische<br />
Leistung sowie oft auch die spezifische Zielindikation. Den spezifischen Charakter<br />
der Vertragsidee macht die unterschiedliche Definition des Leistungspakets aus.<br />
Hierbei gibt es ein breites Spektrum von einer eher quantitativen Definition bis<br />
hin zu ergebnisorientierten beziehungsweise das Risiko betreffenden Definitionen.<br />
Schließlich ist in der Vertragsidee auch zu formulieren, zwischen welchen Partnern,<br />
<strong>als</strong>o beispielsweise zwischen Arzneimittelhersteller und Kostenträger oder zwischen<br />
Arzneimittelhersteller, Leistungserbringer und Kostenträger, der Vertrag geschlossen<br />
werden soll. In dem Kapitel II dieses Handbuchs wurden die verschiedenen bisher<br />
existierenden Vertragsmodelle detailliert vorgestellt. Hier seien nur die vier bisher<br />
am häufigsten eingesetzten Vertragsmodelle kurz genannt:<br />
• Capitationmodell<br />
Das Leistungspaket wird durch den kapitierten Preis für eine bestimmte<br />
Anzahl von Versicherten definiert.<br />
Beispiel: Vertrag zwischen Kostenträger und Arzneimittelhersteller über die<br />
Versorgung eines Versichertenkollektives mit Bisphosphonaten gegen Osteoporose<br />
gegen eine vorab definierte Pausch<strong>als</strong>umme, unabhängig von der<br />
tatsächlich verordneten Wirkstoffmenge.<br />
• Pay-for-Performance-Modell<br />
Das Leistungsziel wird definiert <strong>als</strong> eine bestimmte gesundheitliche<br />
Verbesserung bei einzelnen Patienten oder einer Gruppe von Patienten.<br />
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