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DWS Funds

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tionsanleihen oder in Partizipations- und Genussscheinen<br />

angelegt werden. Dabei wird auf eine<br />

internationale Streuung geachtet.<br />

Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in<br />

allen anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt<br />

werden.<br />

Der Teilfonds folgt einer dynamischen Wertsicherungsstrategie,<br />

bei der laufend marktabhängig<br />

zwischen einer Wertsteigerungskomponente und<br />

einer Kapitalerhaltkomponente umgeschichtet<br />

wird. Die Wertsteigerungskomponente besteht<br />

aus risikoreicheren Anlagen, wie bspw. Aktienfonds,<br />

die Kapitalerhaltkomponente besteht aus<br />

weniger risikoreichen Anlagen, wie bspw. weniger<br />

risikoreichen Renten-/Geldmarktfonds bzw.<br />

Direktanlagen in weniger risikoreichen Renten-/<br />

Geldmarktpapieren. So wird einerseits versucht,<br />

einen Mindestwert sicherzustellen und zugleich<br />

eine möglichst hohe Partizipation an Kurssteigerungen<br />

in der Wertsteigerungskomponente zu<br />

erreichen. Ziel ist, dem Anleger eine Partizipation<br />

an steigenden Märkten zu erlauben und dennoch<br />

gleichzeitig das Verlustrisiko im Fall sinkender<br />

Märkte zu begrenzen.<br />

Die Absicherung des Mindestwertes bei paralleler<br />

Wahrnehmung von Kursgewinnchancen wird<br />

durch Umschichtungen zwischen der Wertsteigerungskomponente<br />

und der Kapitalerhaltkomponente<br />

je nach Marktlage vorgenommen. Bei<br />

steigenden Kursen steigt im Allgemeinen auch<br />

der Anteil der Wertsteigerungskomponente im<br />

Teilfonds. Im Gegenzug wird der Anteil der Kapitalerhaltkomponente<br />

reduziert. In Zeiten fallender<br />

Märkte wird demgegenüber der Anteil der Wertsteigerungskomponente<br />

reduziert und der Anteil<br />

der Kapitalerhaltkomponente erhöht.<br />

Der Teilfonds verfügt über einen täglichen Performance-(„Lock-In“)<br />

Mechanismus, der 80%<br />

des höchsten Nettoinventarwerts des Teilfonds<br />

sichert. Der Performance-(„Lock-In“) Mechanismus<br />

und seine Auswirkung auf den Garantiewert<br />

ist im nachfolgenden Absatz „Garantie“ näher<br />

beschrieben.<br />

Um einen Schutz vor extremen Verlusten der<br />

risikoreicheren Komponenten innerhalb eines<br />

sehr kurzen Zeitraumes, in dem es der Gesellschaft<br />

nicht möglich ist, entsprechende Gegengeschäfte<br />

zu tätigen, zu gewährleisten, legt der<br />

Teilfonds auch regelmäßig in derivative Instrumente<br />

an, die in einem solchen Verlustfall die<br />

Wertverluste ab einer gewissen Grenze kompensieren.<br />

Die Wertentwicklung des Teilfonds<br />

wird durch die Anlage in solche derivative Instrumente<br />

unter normalen Marktumständen nur<br />

unwesentlich beeinflusst.<br />

Die Wertsicherungsstrategie beinhaltet gewisse<br />

Risiken, auf die aufmerksam gemacht wird:<br />

Der Ertrag des Teilfonds unterliegt generell dem<br />

Risiko der negativen Wertentwicklung der im<br />

Teilfonds enthaltenen Finanzinstrumente, sowie<br />

deren Volatilität und der Entwicklung des<br />

Marktzinsniveaus.<br />

Bestimmte Marktbedingungen, wie z. B. ein<br />

niedriges Zinsniveau, systembedingte Verzögerungen<br />

des Umschichtungsmechanismus sowie<br />

schwankungsintensive Märkte mit daraus folgenden<br />

Fehlsignalen der Wertsicherungsstra-<br />

32<br />

tegie können die Flexibilität der beschriebenen<br />

Anlagestrategie dauerhaft beeinträchtigen und<br />

die Anteilwertentwicklung negativ beeinflussen.<br />

Im Extremfall kann die Anlagestrategie an künftigen<br />

Kapitalmarktsteigerungen nur noch unterproportional<br />

oder überhaupt nicht mehr partizipieren.<br />

Im letzten Fall ist der Teilfonds zu 100%<br />

in die Renten-/Geldmarktpublikumsfonds bzw.<br />

Direktanlagen in Renten-/Geldmarktpapieren investiert,<br />

deren Wert in der Regel dem Wert des<br />

laufzeitkongruent abgezinsten jeweiligen Garantiebetrages<br />

(unter Berücksichtigung von Kosten)<br />

entsprechen wird.<br />

Anlagegrenzen ab 1.6.2012<br />

In Abweichung von Artikel 2 Absatz B. i) des Verkaufsprospekts<br />

– Allgemeiner Teil gilt Folgendes:<br />

Das Teilfondsvermögen kann Anteile anderer<br />

Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere<br />

und/oder Organismen für gemeinsame<br />

Anlagen im Sinne von Absatz A. e) erwerben,<br />

wenn nicht mehr als 20% des Netto-Teilfondsvermögens<br />

in ein und denselben Organismus<br />

für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere und/<br />

oder Organismus für gemeinsame Anlagen angelegt<br />

werden.<br />

Dabei ist jeder Teilfonds eines Umbrella-Fonds<br />

wie ein eigenständiger Emittent zu betrachten,<br />

vorausgesetzt, das Prinzip der Einzelhaftung pro<br />

Teilfonds findet im Hinblick auf Dritte Anwendung.<br />

Anlagen in Anteile von anderen Organismen<br />

für gemeinsame Anlagen als Organismen<br />

für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren dürfen<br />

insgesamt 30% des Netto-Teilfondsvermögens<br />

nicht übersteigen.<br />

Bei Anlagen in Anteile eines anderen Organismus<br />

für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren und/<br />

oder sonstigen Organismen für gemeinsame Anlagen<br />

werden die Anlagewerte des betreffenden<br />

Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren<br />

oder sonstigen Organismen für gemeinsame<br />

Anlagen in Bezug auf die in Absatz B a),<br />

b), c), d), e) und f) genannten Obergrenzen nicht<br />

berücksichtigt.<br />

Risikomanagement<br />

Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />

der relative Value at Risk (VaR)-<br />

Ansatz verwendet.<br />

Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotenzial<br />

des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />

Vergleichsvermögens gemessen.<br />

Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />

ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />

Einsatz von Derivaten enthält. Das dementsprechende<br />

Vergleichsvermögen für den Teilfonds<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Performance Picker 2012 (ab 1.6.2012:<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Global Protect 80 IV) stellt der MSCI<br />

World Index dar. Die genaue Zusammensetzung<br />

des Vergleichsvermögens kann auf Nachfrage bei<br />

der Verwaltungsgesellschaft angefordert werden.<br />

Abweichend von der Regelung im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird aufgrund der Anlagestrategie<br />

des Teilfonds erwartet, dass die Hebelwirkung<br />

aus dem Einsatz von Derivaten nicht<br />

mehr als das Fünffache des Teilfondsvermögens<br />

beträgt. Unter bestimmten Umständen kann die<br />

Hebelwirkung jedoch auch höher sein.<br />

Garantie gültig bis zum 31.5.2012<br />

Die Verwaltungsgesellschaft <strong>DWS</strong> Investment<br />

S.A. garantiert, dass der Anteilwert des Teilfonds<br />

zuzüglich etwaiger Ausschüttungen (Garantiewert)<br />

am jeweiligen Garantiezeitpunkt nicht unter<br />

dem jeweiligen Garantiewert liegt.<br />

Der Garantiewert am Ende der ersten Anlageperiode<br />

(bis 25.4.2012 einschließlich) beträgt<br />

100,– Euro je Anteil.<br />

Sollte der Garantiewert am jeweiligen Garantiezeitpunkt<br />

nicht erreicht werden, wird die Verwaltungsgesellschaft<br />

den Differenzbetrag am jeweiligen<br />

Garantiezeitpunkt aus eigenen Mitteln in das<br />

Teilfondsvermögen einzahlen.<br />

Anleger sollten sich bewusst sein, dass die<br />

Wertsicherung sich nur auf den jeweils festgelegten<br />

Garantiezeitpunkt bezieht. Konzeptbedingt<br />

kann der Anteilwert sich deshalb bis zum<br />

festgelegten Garantiezeitpunkt unter dem jeweils<br />

festgelegten Garantiewert befinden.<br />

Sofern steuerliche Änderungen innerhalb des<br />

Garantiezeitraums die Wertentwicklung des Teilfonds<br />

negativ beeinflussen, ermäßigt sich die<br />

Garantie um den Betrag, den diese Differenz<br />

einschließlich entgangener markt- und laufzeitgerechter<br />

Wiederanlage pro Anteil ausmacht.<br />

Der erste Garantiezeitpunkt liegt am Ende der ersten<br />

Anlageperiode (25.4.2012). Sollte für folgende<br />

Anlageperiode ein neues Garantieniveau festgelegt<br />

werden, entspricht das Garantieniveau dem<br />

Anteilwert des Fonds zum Beginn dieser Anlageperiode<br />

(d.h. nach Abzug von Strukturierungsgebühr.)<br />

Einzelheiten zu der Garantie können bei der Verwaltungsgesellschaft,<br />

bei der Depotbank sowie<br />

bei den Zahlstellen erfragt werden. Sie findet<br />

außerdem Erwähnung in den Jahres- und Halbjahresberichten<br />

der Gesellschaft.<br />

Garantie gültig ab 1.6.2012:<br />

Die <strong>DWS</strong> Investment S.A. garantiert, dass der<br />

Anteilwert des Teilfonds zuzüglich etwaiger Ausschüttungen<br />

nicht unter 80% des höchsten, ab<br />

dem 1.6.2012 erreichten Netto-Inventarwertes<br />

liegt. Sollte der Garantiewert nicht erreicht werden,<br />

wird die <strong>DWS</strong> Investment S.A. den Differenzbetrag<br />

aus eigenen Mitteln in das Teilfondsvermögen<br />

einzahlen.<br />

Der Garantiewert wird täglich ermittelt:<br />

Der Garantiewert entspricht 80% des höchsten<br />

Netto-Inventarwertes ab dem 1.6.2012. Dadurch<br />

wird die Höhe der gegebenen Garantie auf jeweils<br />

80% des höchsten Netto-Inventarwertes<br />

kontinuierlich nach oben nachgezogen. Mit dem<br />

jeweils zusätzlichen Erreichen einer weiteren<br />

„Lock-In“-Schwelle können so nacheinander<br />

verschiedene Garantiewerte erreicht werden, an<br />

denen alle Anteilinhaber partizipieren, so dass die<br />

Gleichbehandlung aller Anteilinhaber gewährleistet<br />

ist und der Anteilinhaber an dem höchsten<br />

erreichten Garantiewert partizipiert.<br />

Sofern steuerliche Änderungen innerhalb des<br />

Garantiezeitraums die Wertentwicklung des Teilfonds<br />

negativ beeinflussen, ermäßigt sich die<br />

Garantie um den Betrag, den diese Differenz<br />

einschließlich entgangener markt- und laufzeitgerechter<br />

Wiederanlage pro Anteil ausmacht.

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