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DWS Funds

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Produktannex 15: <strong>DWS</strong> Zinseinkommen<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong><br />

Zins einkommen gelten in Ergänzung zu den im<br />

Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />

Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />

<strong>DWS</strong> ZINSEINKOMMEN<br />

Wertentwicklung im Überblick<br />

in %<br />

1,2<br />

1,0<br />

0,8<br />

0,6<br />

0,4<br />

0,2<br />

0,0<br />

+0,6<br />

seit Auflegung*<br />

* aufgelegt am 26.9.2011<br />

<strong>DWS</strong> Zinseinkommen<br />

Angaben auf Euro-Basis<br />

Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne<br />

Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages.<br />

Wertentwicklungen der Vergangenheit ermöglichen<br />

keine Prognose für die Zukunft.<br />

Stand: 31.12.2011<br />

Anlagepolitik<br />

Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> Zinseinkommen<br />

ist die Erwirtschaftung einer Wertsteigerung in<br />

Euro.<br />

Für das Teilfondsvermögen sollen auf Euro lautende<br />

oder gegen den Euro abgesicherte verzinsliche<br />

Wertpapiere erworben werden. Dabei liegt<br />

der Fokus auf Staatsanleihen, Unternehmensanleihen<br />

und Covered Bonds, die zum Zeitpunkt ihres<br />

Erwerbs über einen Investment Grade Status<br />

verfügen.<br />

Die Anlagen des Teilfonds in Asset Backed Securities<br />

und Nachranganleihen sind auf jeweils<br />

20% des Teilfondsvermögens begrenzt. Darüber<br />

hinaus kann das Teilfondsvermögen in Geldmarkt-<br />

bzw. geldmarktnahe Wertpapiere investieren. Im<br />

Einklang mit den in Artikel 2 Buchstabe B. des<br />

Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil angegebenen<br />

Anlagegrenzen wird die Anlagepolitik auch<br />

durch die Verwendung geeigneter derivativer Finanzinstrumente,<br />

wie zum Beispiel sämtliche Arten<br />

von Swap-, Termin- oder Optionsgeschäften,<br />

umgesetzt.<br />

Darüber hinaus kann das Teilfondsvermögen in<br />

alle in Ziffer 2 des Verkaufsprospektes – Allgemeiner<br />

Teil genannten und zulässigen Vermögenswerte<br />

angelegt werden.<br />

Risikomanagement<br />

Für das Teilfondsvermögen wird als Methode für<br />

die Marktrisikobegrenzung der absolute Value at<br />

Risk (VaR)-Ansatz verwendet.<br />

Das VaR des Teilfonds wird hierbei begrenzt auf<br />

8% des Teilfonds bzgl. der Parameter 10 Tage<br />

Haltedauer und 99% Konfidenzniveau.<br />

Abweichend von der Regelung im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird aufgrund der Anlagestrategie<br />

des Teilfonds erwartet, dass die Hebelwirkung<br />

aus dem Einsatz von Derivaten nicht<br />

mehr als das Fünffache des Teilfondsvermögens<br />

beträgt. Unter bestimmten Umständen kann die<br />

Hebelwirkung jedoch auch höher sein.<br />

ISIN-Code LU0649391066<br />

Wertpapierkennnummer <strong>DWS</strong>037<br />

Teilfondswährung Euro<br />

Erstzeichnungsperiode 16.8.2011 bis 23.9.2011<br />

Auflegungsdatum 26.9.2011<br />

Erstausgabepreis 103,– Euro (inkl. 3% Ausgabeaufschlag)<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />

Ausgabeaufschlag bis zu 3%<br />

(vom Anteilinhaber zu tragen)<br />

Rücknahmeabschlag bis zu 2,5%; derzeit 0%<br />

(vom Anteilinhaber zu tragen)<br />

Ertragsverwendung Jährliche Ausschüttung<br />

Kostenpauschale bis zu 1% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)<br />

Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwertes.<br />

Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr an einem<br />

Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft oder<br />

Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />

des Anteilwertes des nächstfolgenden Bewertungstages<br />

abgerechnet. Aufträge, die nach 16.00 Uhr eingehen, werden<br />

auf der Grundlage des Anteilwertes des übernächsten<br />

Bewertungstages abgerechnet.<br />

Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwertes zwei<br />

Bankarbeitstage nach der Anteilausgabe. Die Gutschrift<br />

des Gegenwertes erfolgt zwei Bankarbeitstage nach der<br />

Rücknahme der Anteile.<br />

Ausgabe von Anteilsbruchteilen Die Teilfondsanteile können auch als Anteilsbruchteile<br />

mit bis zu drei Nachkommastellen ausgegeben werden.<br />

Anteilbruchteile berechtigen zur Teilnahme an etwaigen<br />

Ausschüttungen auf einer pro rata-Basis.<br />

Laufzeitende unbefristet<br />

Taxe d’abonnement 0,05% p.a.<br />

Garantie Nein<br />

Anlegerprofil Renditeorientiert<br />

Wertentwicklung<br />

Aus der bisherigen Wertentwicklung lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse des<br />

Fonds ableiten. Der Wert der Anlage und die daraus zu erzielenden Erträge können sich nach oben<br />

und nach unten entwickeln, so dass der Anleger auch damit rechnen muss, den angelegten Betrag<br />

nicht zurückzuerhalten.<br />

Teilfondswährung,<br />

Ausgabe- und Rücknahmepreis<br />

a) Die Teilfondswährung ist der Euro.<br />

b) Ausgabepreis ist der Anteilwert zuzüglich eines<br />

Ausgabeaufschlags von bis zu 3%. Der<br />

Ausgabepreis kann sich um Gebühren oder<br />

andere Belastungen erhöhen, die in den jeweiligen<br />

Vertriebsländern anfallen.<br />

c) Rücknahmepreis ist der Anteilwert abzüglich<br />

eines Rücknahmeabschlags von bis zu 2,5%.<br />

Der Rücknahmepreis kann sich um Gebühren<br />

oder andere Belastungen reduzieren, die in<br />

den jeweiligen Vertriebsländern anfallen.<br />

Kosten<br />

Der Teilfonds zahlt eine Kostenpauschale von bis<br />

zu 1,0% p.a. auf das Netto-Teilfondsvermögen auf<br />

Basis des am Bewertungstag ermittelten Netto-Inventarwerts.<br />

Aus dieser Kostenpauschale werden<br />

insbesondere die Verwaltungsgesellschaft, das<br />

Fondsmanagement, der Vertrieb und die Depotbank<br />

bezahlt. Die Kostenpauschale wird dem Teilfonds<br />

in der Regel am Monatsende entnommen.<br />

Neben der Kostenpauschale können die folgenden<br />

Aufwendungen dem Teilfonds belastet werden:<br />

– sämtliche Steuern, welche auf die Vermögenswerte<br />

des Teilfonds und dem Teilfonds<br />

selbst erhoben werden (insbesondere die<br />

taxe d’abonnement), sowie im Zusammenhang<br />

mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung<br />

evtl. entstehende Steuern;<br />

– im Zusammenhang mit dem Erwerb und der<br />

Veräußerung von Vermögensgegenständen<br />

entstehende Kosten;<br />

– außerordentliche Kosten (z. B. Prozesskosten),<br />

die zur Wahrnehmung der Interessen der<br />

Anteilinhaber des Teilfonds anfallen; die Entscheidung<br />

zur Kostenübernahme trifft im Einzelnen<br />

der Verwaltungsrat und ist im Jahresbericht<br />

gesondert auszuweisen;<br />

– Kosten für die Informationen der Anleger<br />

des Fonds mittels eines dauerhaften Datenträgers,<br />

mit Ausnahme der Kosten für Informationen<br />

bei Fondsverschmelzungen und bei<br />

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