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DWS Funds

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Produktannex 14: <strong>DWS</strong> Renten Direkt 2014 III<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> Renten<br />

Direkt 2014 III gelten in Ergänzung zu den im<br />

Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />

Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />

Anlagepolitik<br />

Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> Renten Direkt<br />

2014 III ist die Erwirtschaftung einer Wertsteigerung<br />

in Euro.<br />

Für das Teilfondsvermögen sollen auf Euro lautende<br />

oder gegen den Euro abgesicherte verzinsliche<br />

Wertpapiere erworben werden, insbesondere<br />

Covered Bonds, die zum Zeitpunkt ihres Erwerbs<br />

über einen Investment Grade Status verfügen.<br />

Darüber hinaus kann das Teilfondsvermögen in<br />

Geldmarkt­ bzw. geldmarktnahe Wertpapiere<br />

investieren. Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften<br />

können Credit Default Swaps (CDS) zu<br />

Absicherungszwecken erworben werden. Die<br />

im Teilfondsvermögen gehaltenen verzinslichen<br />

Wertpapiere werden im Hinblick auf das Laufzeitende<br />

des Fonds im Jahre 2014 ausgewählt.<br />

Darüber hinaus kann das Teilfondsvermögen<br />

in alle in Artikel 2 des Verkaufsprospektes –<br />

Allgemeiner Teil genannten und zulässigen Vermögenswerte<br />

angelegt werden.<br />

Pre-Hedging<br />

Die Anlagepolitik des Teilfonds besteht darin, die<br />

Anleger an der Wertentwicklung eines Bondportfolios<br />

teilhaben zu lassen. Um Marktbewegungen,<br />

die die Rendite bei Vermarktung und<br />

Auflegung des Teilfonds beeinflussen können,<br />

abzufedern, kann der Teilfonds im Einklang mit<br />

den Anlagebeschränkungen (eventuelle) Pre­<br />

Hedging­Vereinbarungen durch den Einsatz geeigneter<br />

Derivate (zum Beispiel Swap­ oder Forward­Transaktionen)<br />

übernehmen. Der Teilfonds<br />

trägt die Kosten im Zusammenhang mit diesen<br />

Pre­Hedging­Vereinbarungen und berücksichtigt<br />

dabei die Interessen der Anteilinhaber.<br />

Soweit Pre­Hedging­Vereinbarungen für ein zuvor<br />

festgelegtes Volumen eingegangen werden,<br />

entspricht der (positive oder negative) Einfluss<br />

je Anteil dieser Pre­Hedging Transaktionen der<br />

Differenz zwischen dem Erstanteilwert und dem<br />

Wert des Teilfondsvermögens je Anteil (einschließlich<br />

der Pre­Hedging Transaktionen) am<br />

Auflegungsdatum.<br />

Alternativ kann die Verwaltungsgesellschaft für<br />

den Teilfonds auch Pre­Hedging Transaktionen mit<br />

flexiblem Volumen abschließen. Die Kosten einer<br />

Pre­Hedging Transaktion mit flexiblem Volumen auf<br />

Basis einer Swap­Transaktion spiegeln das Marktrisiko<br />

des Kontrahenten des OTC­Swaps in der Zeit<br />

vom Abschluss der Pre­Hedge Transaktion bis zum<br />

Auflegungsdatum wider. Die Pre­Hedging Kosten<br />

sind in diesem Fall in der entsprechenden Swap<br />

Transaktion enthalten und werden entsprechend im<br />

Rahmen der Anteilwertberechnung des Teilfonds<br />

berücksichtigt. Demgemäß werden die Kosten im<br />

Zusammenhang mit Pre­Hedging­Vereinbarungen<br />

mit flexiblem Volumen dem Teilfonds belastet und<br />

hierbei von den Anlegern mit Zeichnung der Anteile<br />

in der Zeichnungsphase getragen.<br />

Erwerb von gebündelten<br />

Vermögensgegenständen<br />

Für die Erreichung der Anlageziele und zur Umsetzung<br />

des Fondskonzeptes ist es nach Ansicht<br />

ISIN-Code LU0744720797<br />

Wertpapierkennnummer <strong>DWS</strong>086<br />

Teilfondswährung Euro<br />

Erstzeichnungsperiode Das Erstzeichnungsdatum wird von der Geschäftsleitung<br />

festgelegt. Der Verkaufsprospekt und die Wesentlichen<br />

Anlegerinformationen werden entsprechend aktualisiert.<br />

Auflegungsdatum Das Auflegungsdatum wird von der Geschäftsleitung<br />

festgelegt. Der Verkaufsprospekt und die Wesentlichen<br />

Anlegerinformationen werden entsprechend aktualisiert.<br />

Erstausgabepreis 102,– Euro (inkl. 2% Ausgabeaufschlag)<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg (zzgl. 24.+ 31.12.)<br />

Verwässerungsausgleich 1% bezogen auf den Bruttorücknahmebetrag*<br />

(vom Anteilinhaber zu tragen) Im Falle von Rücknahmeanträgen wird ein Verwässerungsausgleich<br />

in Höhe von 1% bezogen auf den Bruttorücknahmebetrag<br />

zu Gunsten des Teilfondsvermögens erhoben*, da<br />

das Teilfondskonzept auf einer mehrjährigen Anlagephase<br />

beruht. Auf den Verwässerungsausgleich kann nach dem Ermessen<br />

der Verwaltungsgesellschaft unter Berücksichtigung<br />

des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Anteilsinhabern<br />

vollständig oder teilweise verzichtet werden. Für den Zeitpunkt<br />

des Laufzeitendes am 29.8.2014 wird kein Verwässerungsausgleich<br />

erhoben.<br />

Da das Teilfondskonzept auf einen mehrjährigen Anlagehorizont<br />

ausgelegt ist, investiert das Fondsmanagement in<br />

Anlagen mit entsprechenden Laufzeiten. Die Veräußerung<br />

der getätigten Anlagen vor Ablauf einer Anlageperiode<br />

würde zu erhöhten Transaktionskosten und Abschlägen<br />

durch Geld­/Briefspannen führen. Diese negativen Effekte<br />

können zu einer Verwässerung des Teilfondsvermögens<br />

für die verbleibenden Anleger führen, die während der<br />

vom Teilfonds vorgesehenen Anlagephase im Teilfonds<br />

verbleiben würden. Zum Schutz des Teilfondsvermögens<br />

vor Verwässerungseffekten wird deshalb für Rückgaben<br />

ein Verwässerungsausgleich von 1% zugunsten des Teilfondsvermögens<br />

erhoben*. Der Verwässerungsausgleich<br />

wird auf den Bruttorücknahmebetrag erhoben.<br />

Ausgabe von Anteilsbruchteilen Es werden keine Anteilsbruchteile ausgegeben.<br />

Ausgabeaufschlag bis zu 2%<br />

(vom Anteilinhaber zu tragen)<br />

Rücknahmeabschlag 0%<br />

(vom Anteilinhaber zu tragen)<br />

Ertragsverwendung Jährliche Ausschüttung<br />

Kostenpauschale bis zu 0,85% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)<br />

Orderannahme Alle Zeichnungs­, Rücknahme­ und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwertes.<br />

Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr an einem<br />

Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft oder<br />

Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />

des Anteilwertes des nächstfolgenden Bewertungstages<br />

abgerechnet. Aufträge, die nach 16.00 Uhr eingehen, werden<br />

auf der Grundlage des Anteilwertes des übernächsten<br />

Bewertungstages abgerechnet.<br />

Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwertes zwei<br />

Bankarbeitstage nach der Anteilausgabe. Die Gutschrift<br />

des Gegenwertes erfolgt zwei Bankarbeitstage nach der<br />

Rücknahme der Anteile.<br />

Laufzeitende 29.8.2014<br />

Taxe d’abonnement 0,05% p.a.<br />

Garantie Nein<br />

Anlegerprofil Renditeorientiert<br />

* Es steht der Verwaltungsgesellschaft frei, einen niedrigeren Verwässerungsausgleich zu erheben.<br />

Wertentwicklung<br />

Aus der bisherigen Wertentwicklung lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse des<br />

Fonds ableiten. Der Wert der Anlage und die daraus zu erzielenden Erträge können sich nach oben<br />

und nach unten entwickeln, so dass der Anleger auch damit rechnen muss, den angelegten Betrag<br />

nicht zurückzuerhalten.<br />

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