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Vereinbarung zur Überlassung eines Diensthandys - Zentraler ...

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<strong>Vereinbarung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Überlassung</strong> <strong>eines</strong> <strong>Diensthandys</strong><br />

Präambel<br />

Version 1.15 (gültig ab 10.07.2012)<br />

UniversitätsmitarbeiterInnen (nach §94 Abs. 1 Z. 4 + 5 UG2002, wissenschaftliches Personal und<br />

allgemeine Universitätsbedienstete) haben prinzipiell die Möglichkeit, ein Diensthandy anzumelden.<br />

Voraussetzung ist hierfür das Einverständnis der Leitung.<br />

Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate, vorausgesetzt es werden keine Zusatzdienste (wie z.B.<br />

A1 Mobil Breitband, A1 MobilXtraCard, etc.) mit einer längeren Bindefrist (24 Monate) bestellt.<br />

Rufnummern<br />

Die vergebene Handynummer hat die Form 0664 60277 gefolgt von der fünfstelligen Festnetz-<br />

Durchwahl des Antragstellers/der Antragstellerin (Mitarbeiter/in).<br />

Beispiel:<br />

Festnetz-Nummer 4277 12345<br />

Zugeordnete Handy-Nummer 0664 60277 12345<br />

Bei MitarbeiterInnen, die keine der Person zugeordnete Nebenstelle im Festnetz der Universität Wien<br />

besitzen (dies gilt z.B. für Nebenstellen, die mit anderen Personen geteilt werden), wird die<br />

Handynummer vom Zentralen Informatikdienst zugewiesen.<br />

Neben der offiziellen Handynummer, die wie oben angeführt aufgebaut ist, bekommt jedes Handy aus<br />

technischen Gründen eine weitere Rufnummer zugeordnet.<br />

Technische Details dazu finden Sie unter http://zid.univie.ac.at/handy/<br />

Beachten Sie bitte, dass bei einer Kündigung des Vertrages bzw. beim Ausscheiden aus dem<br />

Personalstand der Universität Wien weder die offizielle noch die interne Rufnummer beibehalten bzw.<br />

übernommen werden kann!<br />

Rechnungslegung<br />

Von der A1 Telekom Austria AG wird für jeden Anschluss (Handynummer) eine gesplittete Rechnung<br />

erstellt:<br />

• Unternehmensrechnung:<br />

Die Unternehmensrechnung wird an die Universität Wien versendet und enthält die<br />

monatliche Grundgebühr sowie alle Gebühren, die für die dienstliche Nutzung anfallen. SMS,<br />

MMS, Daten, Roaming (teilweise) und Zusatzdienste werden derzeit in jedem Fall (auch wenn<br />

sie nicht dienstlich sind) auf der Unternehmensrechnung ausgewiesen und an die jeweiligen<br />

Organisationen weiterverrechnet und automatisch von der Quästur abgebucht. Die<br />

Verrechnung erfolgt dabei über die gleichen Kostenstellen wie auch beim Festnetz-<br />

Telefonsystem.<br />

• Mitarbeiterzusatzrechnung:<br />

Zusätzlich versendet die A1 Telekom Austria AG an jene MitarbeiterInnen, die eine<br />

Privatnutzung des <strong>Diensthandys</strong> beantragt haben, eine Privatrechnung. Sie enthält alle<br />

Gebühren, die im Rahmen der privaten Nutzung (Vorwahl 98) anfallen. Diese Gebühren<br />

werden mittels Bankeinzug verrechnet.<br />

<strong>Vereinbarung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Überlassung</strong> <strong>eines</strong> <strong>Diensthandys</strong> Version 1.15 Seite 1 von 5


Bei Gesprächen im Ausland wird die Vorwahl <strong>zur</strong> Kennzeichnung von Privatgesprächen (z.B.<br />

980043...) nicht von allen Roaming-Partnern unterstützt, nur in manchen Fällen können die<br />

Kosten für die Privatnutzung getrennt verrechnet werden.<br />

Nähere Informationen finden Sie unter www.a1.net<br />

Die Universität Wien erhält keine Informationen über die Höhe der jeweiligen<br />

Mitarbeiterzusatzrechnungen.<br />

Falls sich Ihre Adress- oder Bankdaten ändern, schicken Sie bitte ein Fax mit den geänderten Daten an<br />

die A1 Telekom Austria AG (0800 664 603). Geben Sie dabei bitte unbedingt Ihre interne<br />

Rufnummer bekannt.<br />

Dienstliche Nutzung<br />

Für die dienstliche Nutzung können Berechtigungsstufen/-profile vergeben werden, die festlegen,<br />

welche Gespräche der/die Mitarbeiter/in führen darf. Gegenwärtig sind folgende Berechtigungsprofile<br />

für die dienstliche Nutzung definiert:<br />

• Unlimitiert: Keinerlei Beschränkungen - national und international kann jede Nummer<br />

angerufen werden. Benutzung im Ausland (Roaming) möglich<br />

• Intern: nur Uni-Handys und Kurzrufnummern (z.B. Uni, AKH,...)<br />

• Passiv: Kann nur angerufen werden - keine Mobilbox<br />

• Wien + A1: Universität Wien (Festnetz), Festnetz Wien (Vorwahlzone 01), alle A1-Handys<br />

• Österreich: Alle Nummern in Österreich (Festnetz, Handy,...)<br />

Bei allen Berechtigungsmodellen ist das Wählen von Notrufnummern möglich!<br />

Die Einrichtung weiterer Berechtigungsprofile (z.B. zeitliche Beschränkung für Dienstgespräche, Rufe<br />

nur innerhalb Österreichs etc.) ist möglich, muss aber aufgrund der limitierten Anzahl solcher Profile<br />

restriktiv gehandhabt werden.<br />

Eine Rufnummer kann jeweils nur einer Berechtigungsstufe zugeordnet sein.<br />

Für die Nutzung im Ausland muss das Handy die Berechtigung Unlimitiert aufweisen! Andere<br />

Berechtigungsstufen (Intern etc.) können im Ausland, auch privat, nicht telefonieren!<br />

Auf Wunsch kann für Ihre Rufnummer eine Sperre von Mehrwertnummern bzw. Mehrwert-SMS<br />

(0900, 0901, 0930 und 0931) eingerichtet werden. Bei Bedarf schreiben Sie bitte eine E-Mail an<br />

handy.zid@univie.ac.at. Weitere Informationen dazu finden Sie im Web unter:<br />

http://zid.univie.ac.at/ZID/handy/<br />

Zusätzliche Nutzungsbedingungen für Mitarbeiterzusatzrechnung<br />

(Privatnutzung des <strong>Diensthandys</strong>)<br />

Von dem/der Mitarbeiter/in zu bestätigen<br />

• Der/Die Mitarbeiter/in ist von der Universität Wien nur autorisiert, das Diensthandy<br />

persönlich zu benutzen.<br />

Er nimmt mit seiner Unterschrift <strong>zur</strong> Kenntnis, dass durch die Mitarbeiterzusatzrechnung<br />

kein Teilnehmerverhältnis <strong>zur</strong> A1 Telekom Austria AG begründet wird. Für alle<br />

Entgeltforderungen und Schadenersatzansprüche haftet der/die Mitarbeiter/in neben der<br />

Universität Wien als Vertragspartner/in der A1 Telekom Austria AG als Gesamtschuldner/in<br />

(§ 11 Abs 2 AGB Mobil).<br />

• Die A1 Telekom Austria AG ist laut ihren Geschäftsbedingungen berechtigt, für die<br />

Neueinrichtung einer Mitarbeiterzusatzrechnung für den jeweiligen Anschluss eine<br />

Einmalgebühr von EUR 24,- (inkl. MwSt) in Rechnung zu stellen; diese wird gegebenenfalls<br />

von der A1 Telekom Austria AG direkt dem/der Mitarbeiter/in verrechnet.<br />

<strong>Vereinbarung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Überlassung</strong> <strong>eines</strong> <strong>Diensthandys</strong> Version 1.15 Seite 2 von 5


• Kostenübernahme: Durch seine/ihre Unterschrift am Antrag ermächtigt der/die<br />

Mitarbeiter/in die A1 Telekom Austria AG widerruflich, die von dem/der Mitarbeiter/in zu<br />

entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit zu Lasten s<strong>eines</strong>/ihres im Antrag angeführten Kontos<br />

mittels Lastschrift einzuziehen. Damit ist auch seine/ihre kontoführende Bank ermächtigt,<br />

Lastschriften einzulösen, wobei für diese keine Verpflichtung <strong>zur</strong> Einlösung besteht,<br />

insbesondere dann, wenn das Konto des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin die erforderliche<br />

Deckung nicht aufweist. Der/Die Mitarbeiter/in hat das Recht, innerhalb von 42<br />

Kalendertagen ab Abbuchungstag ohne Angabe von Gründen die Rückbuchung bei<br />

seiner/ihrer Bank zu veranlassen.<br />

• Kündigung der Mitarbeiterzusatzrechnung: Die Kündigung der Mitarbeiterzusatzrechnung hat<br />

durch den Mitarbeiter/die Mitarbeiterin direkt bei der A1 Telekom Austria AG zu erfolgen.<br />

Der/die Mitarbeiter/in haftet für evtl. Schäden, die der Universität Wien durch eine verspätete<br />

oder unterlassene Kündigung seiner/ihrer privaten Nutzung entstehen.<br />

• Im Falle des Ausscheidens aus der Universität Wien (aus welchen Gründen auch immer)<br />

erklärt sich der/die Mitarbeiter/in mit der Weitergabe dieser Information an die A1 Telekom<br />

Austria AG einverstanden, weiters stimmt er/sie ausdrücklich zu, dass im Mahnungsfall dem<br />

Vertragspartner der A1 Telekom Austria AG (Universität Wien) alle Rechnungsdaten<br />

zugänglich gemacht werden.<br />

Bestätigung durch die Leitung<br />

Diensthandy<br />

• Mit der Unterschrift am Antrag bestätigt die Leitung, dass es sich bei dem/der<br />

antragstellenden Mitarbeiter/in um eine/n Angehörige/n der Universität gemäß §94 Abs. 1 Z.<br />

4 + 5 UG2002 (wissenschaftliches Personal und allgemeine Universitätsbedienstete) handelt.<br />

Weiters bestätigt die Leitung die Übernahme jener Kosten für das Diensthandy des<br />

Mitarbeiters/der Mitarbeiterin für mindestens 1 Vertragsjahr (Grundgebühr und laufende<br />

Gebühren), die auf der Unternehmensrechnung ausgewiesen werden.<br />

• Ausscheiden des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin: Scheidet der/die Mitarbeiter/in aus, hat<br />

durch die Organisation eine entsprechende Meldung an den Zentralen Informatikdienst<br />

(handy.zid@univie.ac.at) zu erfolgen. Der Zentrale Informatikdienst sperrt daraufhin die<br />

Benutzung des <strong>Diensthandys</strong>, sodass keine weiteren Gebühren anfallen können. Falls die<br />

Abmeldung vor Ablauf der Mindestbindung erfolgt, werden der Einrichtung die monatlichen<br />

Grundgebühren bis zum Ende der Bindefrist in Rechnung gestellt. Eine Übertragung an<br />

eine/n dienstliche/n Nachfolger/in ist möglich.<br />

• Übertragung von <strong>Diensthandys</strong> an eine/n dienstliche/n Nachfolger/in: Soll ein Diensthandy<br />

bei Ausscheiden <strong>eines</strong> Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin an eine/n Nachfolger/in übertragen<br />

werden, so ist die beabsichtigte Übertragung umgehend dem ZID zu melden (notwendige<br />

Änderung und Stornierung der Rufnummer bzw. Änderung der Privatabrechung und der dem<br />

Anschluss zugeordneten Daten), damit die Rechnungsdaten korrigiert werden können.<br />

• Die auf der Unternehmensrechnung unter der Kostenstelle der Einrichtung ausgewiesenen<br />

Kosten werden vom Zentralen Informatikdienst jeweils monatlich in Rechnung gestellt. Die<br />

Leitung erklärt sich mit dem Einzug der für die dienstliche Nutzung anfallenden Kosten vom<br />

Institutskonto über die Finanzwesen und Controlling (Quästur) einverstanden. Die Leitung<br />

hat das Recht, diese Buchung bis spätestens zwei Monate nach Abbuchung durch die Quästur<br />

beim Zentralen Informatikdienst zu beeinspruchen.<br />

Haftungsübernahme für Mitarbeiterzusatzrechnung<br />

• Die unterzeichnende Leitung nimmt <strong>zur</strong> Kenntnis, dass im Falle der Nichtbezahlung durch<br />

den/die Mitarbeiter/in die Möglichkeit <strong>zur</strong> Erstellung von Mitarbeiterzusatzrechnungen<br />

storniert wird. Kommt der/die Mitarbeiter/in trotz Fälligkeit und Zahlungserinnerung<br />

(Mahnung) seiner/ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nach, so wird das fällige Entgelt auf der<br />

Unternehmensrechnung ausgewiesen und der Organisation angelastet.<br />

<strong>Vereinbarung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Überlassung</strong> <strong>eines</strong> <strong>Diensthandys</strong> Version 1.15 Seite 3 von 5


Übernahme der Handys<br />

• Beantragte Handys bzw. SIMs werden vom Zentralen Informatikdienst nur auf schriftlichen<br />

Antrag, der von dem/der Mitarbeiter/in und der Leitung unterzeichnet ist, nach vorheriger<br />

Terminvereinbarung ausgefolgt. Handys werden nur gemeinsam mit dem zugehörigen SIM<br />

ausgegeben.<br />

• Die Übernahme von Handy und SIM kann entweder<br />

o persönlich durch den/die Mitarbeiter/in oder<br />

o durch eine/n Beauftragte/n der Organisation erfolgen.<br />

• Anlässlich der persönlichen Übernahme wird eine Übernahmebestätigung in zweifacher<br />

Ausfertigung erstellt. Ein Exemplar ist von dem/der Mitarbeiter/in zu unterfertigen und<br />

verbleibt beim ZID. Das andere Exemplar der Bestätigung ist für den/die Mitarbeiter/in<br />

bestimmt.<br />

• Erfolgt die Übernahme durch eine/n Beauftragte/n des Institutes, werden drei<br />

Übernahmebestätigungen ausgestellt: Eine ist von dem/der Beauftragten zu unterfertigen und<br />

verbleibt beim ZID, eine ist von dem/der Mitarbeiter/in zu unterschreiben und innerhalb von<br />

zwei Wochen an den ZID zu retournieren, die dritte verbleibt bei dem/der Mitarbeiter/in.<br />

Wird anlässlich der Übernahme durch eine/n Beauftragte/n der Organisation die von<br />

dem/der Mitarbeiter/in unterschriebene Bestätigung nicht innerhalb von zwei Wochen ab<br />

Übernahme retourniert, erfolgt eine Sperre der betreffenden Rufnummer.<br />

• Kostenpflichtige Handys müssen per Erlagschein direkt der Lieferfirma bezahlt werden.<br />

Dieser Erlagschein und eine Rechnung werden bei der Abholung des Handys ausgehändigt.<br />

Rechnung bitte aufbewahren, sie ist Ihr Garantieschein.<br />

Das Handy ist innerhalb von 14 Tagen ab Ausstellungsdatum zu bezahlen.<br />

Hardware Replacement (HWR)<br />

Für A1-Network-TeilnehmerInnen gilt eine Mindestvertragsdauer von 12 Monaten. Nach Ablauf dieser<br />

Frist besteht die Möglichkeit, das Handy-Modell zu wechseln. Im Falle der Inanspruchnahme des<br />

Hardware Replacements (HWR) verlängert sich die Mindestvertragsdauer um weitere 12 Monate.<br />

Nach Ablauf von 12 Monaten kann erneut das Hardware Replacement in Anspruch genommen<br />

werden.<br />

Voraussetzung ist das Einverständnis der Leitung.<br />

Zusatzdienste<br />

Zusatzdienste können im Allgemeinen nur über die dienstliche Abrechnung verrechnet werden und<br />

erfordern deshalb das Einverständnis der Leitung. Daher dürfen durch den/die Mitarbeiter/in selbst<br />

nur jene Zusatzdienste angemeldet werden, die auf der Seite www.univie.ac.at/ZID/handyservice/<br />

unter dem Punkt "Private Abrechnung" angeführt sind. Eine eigenmächtige Anmeldung<br />

anderer Zusatzdienste ist nicht gestattet und kann <strong>zur</strong> Sperre der SIM-Karte führen. Zudem hat<br />

der/die Mitarbeiter/in alle in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten zu tragen.<br />

A1 Mobil Breitband bzw. A1 Mobil Breitband-Hardware-Replacement<br />

Für A1 Breitband ist eine zusätzliche Grundgebühr zu bezahlen, die auf der Unternehmensrechnung<br />

ausgewiesen wird. Die Mindestbehaltefrist dafür beträgt 24 Monate.<br />

Ein A1 Breitband-Hardware-Replacement verlängert die Mindestvertragsdauer um weitere 24 Monate.<br />

Bitte beachten Sie, dass das Breitband-Paket nicht vor Ablauf der Mindestvertragsdauer gekündigt<br />

werden kann!<br />

Voraussetzung ist das Einverständnis der Leitung.<br />

<strong>Vereinbarung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Überlassung</strong> <strong>eines</strong> <strong>Diensthandys</strong> Version 1.15 Seite 4 von 5


A1 Mobil XtraCard<br />

Für jede A1 Mobil XtraCard ist eine zusätzliche Grundgebühr zu bezahlen, die auf der<br />

Unternehmensrechnung ausgewiesen wird. Die Mindestbehaltefrist für jede XtraCard beträgt 24<br />

Monate. Die XtraCard umfasst nur die SIM-Karte und keine weitere Geräte-Ausstattung.<br />

Voraussetzung ist das Einverständnis der Leitung.<br />

Kündigung<br />

Die Rückgabe einer SIM-Karte ist erst nach Ablauf der Bindefrist möglich.<br />

Portierung der Rufnummer ist nicht möglich!<br />

Verlust<br />

Bei Verlust <strong>eines</strong> <strong>Diensthandys</strong> rufen Sie bitte umgehend bei der A1 Telekom Austria AG an (0800 664<br />

602 oder 0800 664 664, aus dem Ausland: +43 664 664 602 oder +43 664 664 664), und lassen Ihre<br />

„interne“ Rufnummer sperren.<br />

Weitere Informationen finden Sie unter:<br />

http://www.univie.ac.at/ZID/handy-verlust/<br />

Reparatur<br />

Bitte beachten Sie, dass Reparaturen Ihres Handys von Ihnen selbst organisiert werden müssen.<br />

Weitere Informationen finden Sie unter:<br />

http://www.univie.ac.at/ZID/handy-reparatur/<br />

Tarife<br />

Bitte informieren Sie sich regelmäßig auf unserer Webseite:<br />

https://www.univie.ac.at/ZID/handy-tarife/<br />

Der Zentrale Informatikdienst behält sich das Recht vor, bei Bedarf Änderungen in der<br />

Benutzungsordnung vorzunehmen!<br />

<strong>Vereinbarung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Überlassung</strong> <strong>eines</strong> <strong>Diensthandys</strong> Version 1.15 Seite 5 von 5

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