Vereinbarung zur Überlassung eines Diensthandys - Zentraler ...
Vereinbarung zur Überlassung eines Diensthandys - Zentraler ...
Vereinbarung zur Überlassung eines Diensthandys - Zentraler ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Vereinbarung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Überlassung</strong> <strong>eines</strong> <strong>Diensthandys</strong><br />
Präambel<br />
Version 1.15 (gültig ab 10.07.2012)<br />
UniversitätsmitarbeiterInnen (nach §94 Abs. 1 Z. 4 + 5 UG2002, wissenschaftliches Personal und<br />
allgemeine Universitätsbedienstete) haben prinzipiell die Möglichkeit, ein Diensthandy anzumelden.<br />
Voraussetzung ist hierfür das Einverständnis der Leitung.<br />
Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate, vorausgesetzt es werden keine Zusatzdienste (wie z.B.<br />
A1 Mobil Breitband, A1 MobilXtraCard, etc.) mit einer längeren Bindefrist (24 Monate) bestellt.<br />
Rufnummern<br />
Die vergebene Handynummer hat die Form 0664 60277 gefolgt von der fünfstelligen Festnetz-<br />
Durchwahl des Antragstellers/der Antragstellerin (Mitarbeiter/in).<br />
Beispiel:<br />
Festnetz-Nummer 4277 12345<br />
Zugeordnete Handy-Nummer 0664 60277 12345<br />
Bei MitarbeiterInnen, die keine der Person zugeordnete Nebenstelle im Festnetz der Universität Wien<br />
besitzen (dies gilt z.B. für Nebenstellen, die mit anderen Personen geteilt werden), wird die<br />
Handynummer vom Zentralen Informatikdienst zugewiesen.<br />
Neben der offiziellen Handynummer, die wie oben angeführt aufgebaut ist, bekommt jedes Handy aus<br />
technischen Gründen eine weitere Rufnummer zugeordnet.<br />
Technische Details dazu finden Sie unter http://zid.univie.ac.at/handy/<br />
Beachten Sie bitte, dass bei einer Kündigung des Vertrages bzw. beim Ausscheiden aus dem<br />
Personalstand der Universität Wien weder die offizielle noch die interne Rufnummer beibehalten bzw.<br />
übernommen werden kann!<br />
Rechnungslegung<br />
Von der A1 Telekom Austria AG wird für jeden Anschluss (Handynummer) eine gesplittete Rechnung<br />
erstellt:<br />
• Unternehmensrechnung:<br />
Die Unternehmensrechnung wird an die Universität Wien versendet und enthält die<br />
monatliche Grundgebühr sowie alle Gebühren, die für die dienstliche Nutzung anfallen. SMS,<br />
MMS, Daten, Roaming (teilweise) und Zusatzdienste werden derzeit in jedem Fall (auch wenn<br />
sie nicht dienstlich sind) auf der Unternehmensrechnung ausgewiesen und an die jeweiligen<br />
Organisationen weiterverrechnet und automatisch von der Quästur abgebucht. Die<br />
Verrechnung erfolgt dabei über die gleichen Kostenstellen wie auch beim Festnetz-<br />
Telefonsystem.<br />
• Mitarbeiterzusatzrechnung:<br />
Zusätzlich versendet die A1 Telekom Austria AG an jene MitarbeiterInnen, die eine<br />
Privatnutzung des <strong>Diensthandys</strong> beantragt haben, eine Privatrechnung. Sie enthält alle<br />
Gebühren, die im Rahmen der privaten Nutzung (Vorwahl 98) anfallen. Diese Gebühren<br />
werden mittels Bankeinzug verrechnet.<br />
<strong>Vereinbarung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Überlassung</strong> <strong>eines</strong> <strong>Diensthandys</strong> Version 1.15 Seite 1 von 5
Bei Gesprächen im Ausland wird die Vorwahl <strong>zur</strong> Kennzeichnung von Privatgesprächen (z.B.<br />
980043...) nicht von allen Roaming-Partnern unterstützt, nur in manchen Fällen können die<br />
Kosten für die Privatnutzung getrennt verrechnet werden.<br />
Nähere Informationen finden Sie unter www.a1.net<br />
Die Universität Wien erhält keine Informationen über die Höhe der jeweiligen<br />
Mitarbeiterzusatzrechnungen.<br />
Falls sich Ihre Adress- oder Bankdaten ändern, schicken Sie bitte ein Fax mit den geänderten Daten an<br />
die A1 Telekom Austria AG (0800 664 603). Geben Sie dabei bitte unbedingt Ihre interne<br />
Rufnummer bekannt.<br />
Dienstliche Nutzung<br />
Für die dienstliche Nutzung können Berechtigungsstufen/-profile vergeben werden, die festlegen,<br />
welche Gespräche der/die Mitarbeiter/in führen darf. Gegenwärtig sind folgende Berechtigungsprofile<br />
für die dienstliche Nutzung definiert:<br />
• Unlimitiert: Keinerlei Beschränkungen - national und international kann jede Nummer<br />
angerufen werden. Benutzung im Ausland (Roaming) möglich<br />
• Intern: nur Uni-Handys und Kurzrufnummern (z.B. Uni, AKH,...)<br />
• Passiv: Kann nur angerufen werden - keine Mobilbox<br />
• Wien + A1: Universität Wien (Festnetz), Festnetz Wien (Vorwahlzone 01), alle A1-Handys<br />
• Österreich: Alle Nummern in Österreich (Festnetz, Handy,...)<br />
Bei allen Berechtigungsmodellen ist das Wählen von Notrufnummern möglich!<br />
Die Einrichtung weiterer Berechtigungsprofile (z.B. zeitliche Beschränkung für Dienstgespräche, Rufe<br />
nur innerhalb Österreichs etc.) ist möglich, muss aber aufgrund der limitierten Anzahl solcher Profile<br />
restriktiv gehandhabt werden.<br />
Eine Rufnummer kann jeweils nur einer Berechtigungsstufe zugeordnet sein.<br />
Für die Nutzung im Ausland muss das Handy die Berechtigung Unlimitiert aufweisen! Andere<br />
Berechtigungsstufen (Intern etc.) können im Ausland, auch privat, nicht telefonieren!<br />
Auf Wunsch kann für Ihre Rufnummer eine Sperre von Mehrwertnummern bzw. Mehrwert-SMS<br />
(0900, 0901, 0930 und 0931) eingerichtet werden. Bei Bedarf schreiben Sie bitte eine E-Mail an<br />
handy.zid@univie.ac.at. Weitere Informationen dazu finden Sie im Web unter:<br />
http://zid.univie.ac.at/ZID/handy/<br />
Zusätzliche Nutzungsbedingungen für Mitarbeiterzusatzrechnung<br />
(Privatnutzung des <strong>Diensthandys</strong>)<br />
Von dem/der Mitarbeiter/in zu bestätigen<br />
• Der/Die Mitarbeiter/in ist von der Universität Wien nur autorisiert, das Diensthandy<br />
persönlich zu benutzen.<br />
Er nimmt mit seiner Unterschrift <strong>zur</strong> Kenntnis, dass durch die Mitarbeiterzusatzrechnung<br />
kein Teilnehmerverhältnis <strong>zur</strong> A1 Telekom Austria AG begründet wird. Für alle<br />
Entgeltforderungen und Schadenersatzansprüche haftet der/die Mitarbeiter/in neben der<br />
Universität Wien als Vertragspartner/in der A1 Telekom Austria AG als Gesamtschuldner/in<br />
(§ 11 Abs 2 AGB Mobil).<br />
• Die A1 Telekom Austria AG ist laut ihren Geschäftsbedingungen berechtigt, für die<br />
Neueinrichtung einer Mitarbeiterzusatzrechnung für den jeweiligen Anschluss eine<br />
Einmalgebühr von EUR 24,- (inkl. MwSt) in Rechnung zu stellen; diese wird gegebenenfalls<br />
von der A1 Telekom Austria AG direkt dem/der Mitarbeiter/in verrechnet.<br />
<strong>Vereinbarung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Überlassung</strong> <strong>eines</strong> <strong>Diensthandys</strong> Version 1.15 Seite 2 von 5
• Kostenübernahme: Durch seine/ihre Unterschrift am Antrag ermächtigt der/die<br />
Mitarbeiter/in die A1 Telekom Austria AG widerruflich, die von dem/der Mitarbeiter/in zu<br />
entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit zu Lasten s<strong>eines</strong>/ihres im Antrag angeführten Kontos<br />
mittels Lastschrift einzuziehen. Damit ist auch seine/ihre kontoführende Bank ermächtigt,<br />
Lastschriften einzulösen, wobei für diese keine Verpflichtung <strong>zur</strong> Einlösung besteht,<br />
insbesondere dann, wenn das Konto des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin die erforderliche<br />
Deckung nicht aufweist. Der/Die Mitarbeiter/in hat das Recht, innerhalb von 42<br />
Kalendertagen ab Abbuchungstag ohne Angabe von Gründen die Rückbuchung bei<br />
seiner/ihrer Bank zu veranlassen.<br />
• Kündigung der Mitarbeiterzusatzrechnung: Die Kündigung der Mitarbeiterzusatzrechnung hat<br />
durch den Mitarbeiter/die Mitarbeiterin direkt bei der A1 Telekom Austria AG zu erfolgen.<br />
Der/die Mitarbeiter/in haftet für evtl. Schäden, die der Universität Wien durch eine verspätete<br />
oder unterlassene Kündigung seiner/ihrer privaten Nutzung entstehen.<br />
• Im Falle des Ausscheidens aus der Universität Wien (aus welchen Gründen auch immer)<br />
erklärt sich der/die Mitarbeiter/in mit der Weitergabe dieser Information an die A1 Telekom<br />
Austria AG einverstanden, weiters stimmt er/sie ausdrücklich zu, dass im Mahnungsfall dem<br />
Vertragspartner der A1 Telekom Austria AG (Universität Wien) alle Rechnungsdaten<br />
zugänglich gemacht werden.<br />
Bestätigung durch die Leitung<br />
Diensthandy<br />
• Mit der Unterschrift am Antrag bestätigt die Leitung, dass es sich bei dem/der<br />
antragstellenden Mitarbeiter/in um eine/n Angehörige/n der Universität gemäß §94 Abs. 1 Z.<br />
4 + 5 UG2002 (wissenschaftliches Personal und allgemeine Universitätsbedienstete) handelt.<br />
Weiters bestätigt die Leitung die Übernahme jener Kosten für das Diensthandy des<br />
Mitarbeiters/der Mitarbeiterin für mindestens 1 Vertragsjahr (Grundgebühr und laufende<br />
Gebühren), die auf der Unternehmensrechnung ausgewiesen werden.<br />
• Ausscheiden des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin: Scheidet der/die Mitarbeiter/in aus, hat<br />
durch die Organisation eine entsprechende Meldung an den Zentralen Informatikdienst<br />
(handy.zid@univie.ac.at) zu erfolgen. Der Zentrale Informatikdienst sperrt daraufhin die<br />
Benutzung des <strong>Diensthandys</strong>, sodass keine weiteren Gebühren anfallen können. Falls die<br />
Abmeldung vor Ablauf der Mindestbindung erfolgt, werden der Einrichtung die monatlichen<br />
Grundgebühren bis zum Ende der Bindefrist in Rechnung gestellt. Eine Übertragung an<br />
eine/n dienstliche/n Nachfolger/in ist möglich.<br />
• Übertragung von <strong>Diensthandys</strong> an eine/n dienstliche/n Nachfolger/in: Soll ein Diensthandy<br />
bei Ausscheiden <strong>eines</strong> Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin an eine/n Nachfolger/in übertragen<br />
werden, so ist die beabsichtigte Übertragung umgehend dem ZID zu melden (notwendige<br />
Änderung und Stornierung der Rufnummer bzw. Änderung der Privatabrechung und der dem<br />
Anschluss zugeordneten Daten), damit die Rechnungsdaten korrigiert werden können.<br />
• Die auf der Unternehmensrechnung unter der Kostenstelle der Einrichtung ausgewiesenen<br />
Kosten werden vom Zentralen Informatikdienst jeweils monatlich in Rechnung gestellt. Die<br />
Leitung erklärt sich mit dem Einzug der für die dienstliche Nutzung anfallenden Kosten vom<br />
Institutskonto über die Finanzwesen und Controlling (Quästur) einverstanden. Die Leitung<br />
hat das Recht, diese Buchung bis spätestens zwei Monate nach Abbuchung durch die Quästur<br />
beim Zentralen Informatikdienst zu beeinspruchen.<br />
Haftungsübernahme für Mitarbeiterzusatzrechnung<br />
• Die unterzeichnende Leitung nimmt <strong>zur</strong> Kenntnis, dass im Falle der Nichtbezahlung durch<br />
den/die Mitarbeiter/in die Möglichkeit <strong>zur</strong> Erstellung von Mitarbeiterzusatzrechnungen<br />
storniert wird. Kommt der/die Mitarbeiter/in trotz Fälligkeit und Zahlungserinnerung<br />
(Mahnung) seiner/ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nach, so wird das fällige Entgelt auf der<br />
Unternehmensrechnung ausgewiesen und der Organisation angelastet.<br />
<strong>Vereinbarung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Überlassung</strong> <strong>eines</strong> <strong>Diensthandys</strong> Version 1.15 Seite 3 von 5
Übernahme der Handys<br />
• Beantragte Handys bzw. SIMs werden vom Zentralen Informatikdienst nur auf schriftlichen<br />
Antrag, der von dem/der Mitarbeiter/in und der Leitung unterzeichnet ist, nach vorheriger<br />
Terminvereinbarung ausgefolgt. Handys werden nur gemeinsam mit dem zugehörigen SIM<br />
ausgegeben.<br />
• Die Übernahme von Handy und SIM kann entweder<br />
o persönlich durch den/die Mitarbeiter/in oder<br />
o durch eine/n Beauftragte/n der Organisation erfolgen.<br />
• Anlässlich der persönlichen Übernahme wird eine Übernahmebestätigung in zweifacher<br />
Ausfertigung erstellt. Ein Exemplar ist von dem/der Mitarbeiter/in zu unterfertigen und<br />
verbleibt beim ZID. Das andere Exemplar der Bestätigung ist für den/die Mitarbeiter/in<br />
bestimmt.<br />
• Erfolgt die Übernahme durch eine/n Beauftragte/n des Institutes, werden drei<br />
Übernahmebestätigungen ausgestellt: Eine ist von dem/der Beauftragten zu unterfertigen und<br />
verbleibt beim ZID, eine ist von dem/der Mitarbeiter/in zu unterschreiben und innerhalb von<br />
zwei Wochen an den ZID zu retournieren, die dritte verbleibt bei dem/der Mitarbeiter/in.<br />
Wird anlässlich der Übernahme durch eine/n Beauftragte/n der Organisation die von<br />
dem/der Mitarbeiter/in unterschriebene Bestätigung nicht innerhalb von zwei Wochen ab<br />
Übernahme retourniert, erfolgt eine Sperre der betreffenden Rufnummer.<br />
• Kostenpflichtige Handys müssen per Erlagschein direkt der Lieferfirma bezahlt werden.<br />
Dieser Erlagschein und eine Rechnung werden bei der Abholung des Handys ausgehändigt.<br />
Rechnung bitte aufbewahren, sie ist Ihr Garantieschein.<br />
Das Handy ist innerhalb von 14 Tagen ab Ausstellungsdatum zu bezahlen.<br />
Hardware Replacement (HWR)<br />
Für A1-Network-TeilnehmerInnen gilt eine Mindestvertragsdauer von 12 Monaten. Nach Ablauf dieser<br />
Frist besteht die Möglichkeit, das Handy-Modell zu wechseln. Im Falle der Inanspruchnahme des<br />
Hardware Replacements (HWR) verlängert sich die Mindestvertragsdauer um weitere 12 Monate.<br />
Nach Ablauf von 12 Monaten kann erneut das Hardware Replacement in Anspruch genommen<br />
werden.<br />
Voraussetzung ist das Einverständnis der Leitung.<br />
Zusatzdienste<br />
Zusatzdienste können im Allgemeinen nur über die dienstliche Abrechnung verrechnet werden und<br />
erfordern deshalb das Einverständnis der Leitung. Daher dürfen durch den/die Mitarbeiter/in selbst<br />
nur jene Zusatzdienste angemeldet werden, die auf der Seite www.univie.ac.at/ZID/handyservice/<br />
unter dem Punkt "Private Abrechnung" angeführt sind. Eine eigenmächtige Anmeldung<br />
anderer Zusatzdienste ist nicht gestattet und kann <strong>zur</strong> Sperre der SIM-Karte führen. Zudem hat<br />
der/die Mitarbeiter/in alle in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten zu tragen.<br />
A1 Mobil Breitband bzw. A1 Mobil Breitband-Hardware-Replacement<br />
Für A1 Breitband ist eine zusätzliche Grundgebühr zu bezahlen, die auf der Unternehmensrechnung<br />
ausgewiesen wird. Die Mindestbehaltefrist dafür beträgt 24 Monate.<br />
Ein A1 Breitband-Hardware-Replacement verlängert die Mindestvertragsdauer um weitere 24 Monate.<br />
Bitte beachten Sie, dass das Breitband-Paket nicht vor Ablauf der Mindestvertragsdauer gekündigt<br />
werden kann!<br />
Voraussetzung ist das Einverständnis der Leitung.<br />
<strong>Vereinbarung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Überlassung</strong> <strong>eines</strong> <strong>Diensthandys</strong> Version 1.15 Seite 4 von 5
A1 Mobil XtraCard<br />
Für jede A1 Mobil XtraCard ist eine zusätzliche Grundgebühr zu bezahlen, die auf der<br />
Unternehmensrechnung ausgewiesen wird. Die Mindestbehaltefrist für jede XtraCard beträgt 24<br />
Monate. Die XtraCard umfasst nur die SIM-Karte und keine weitere Geräte-Ausstattung.<br />
Voraussetzung ist das Einverständnis der Leitung.<br />
Kündigung<br />
Die Rückgabe einer SIM-Karte ist erst nach Ablauf der Bindefrist möglich.<br />
Portierung der Rufnummer ist nicht möglich!<br />
Verlust<br />
Bei Verlust <strong>eines</strong> <strong>Diensthandys</strong> rufen Sie bitte umgehend bei der A1 Telekom Austria AG an (0800 664<br />
602 oder 0800 664 664, aus dem Ausland: +43 664 664 602 oder +43 664 664 664), und lassen Ihre<br />
„interne“ Rufnummer sperren.<br />
Weitere Informationen finden Sie unter:<br />
http://www.univie.ac.at/ZID/handy-verlust/<br />
Reparatur<br />
Bitte beachten Sie, dass Reparaturen Ihres Handys von Ihnen selbst organisiert werden müssen.<br />
Weitere Informationen finden Sie unter:<br />
http://www.univie.ac.at/ZID/handy-reparatur/<br />
Tarife<br />
Bitte informieren Sie sich regelmäßig auf unserer Webseite:<br />
https://www.univie.ac.at/ZID/handy-tarife/<br />
Der Zentrale Informatikdienst behält sich das Recht vor, bei Bedarf Änderungen in der<br />
Benutzungsordnung vorzunehmen!<br />
<strong>Vereinbarung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Überlassung</strong> <strong>eines</strong> <strong>Diensthandys</strong> Version 1.15 Seite 5 von 5