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Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />

7 Grenzen des vorgeschlagenen Verfahrens, offene Fragen<br />

In den verschiedenen Diskussionen um die Ausgestaltung und die Ergebnisse des vorgeschlagenen<br />

Planungsmodells wurden eine Reihe von Kritikpunkten und Anregungen genannt. Diese<br />

lassen sich zu drei Komplexen zusammenfassen:<br />

• Grundsätzliche Grenzen des Modells<br />

• Unzureichende Steuerungsinstrumente für die Umsetzung der Ergebnisse des Modells<br />

• Verwendung alternativer Parameter im Modell.<br />

Grundsätzliche Grenzen des Modells<br />

Argument: Die Kapazitätsplanung des vertragsärztlichen und stationären Bereichs sollte abgestimmt<br />

erfolgen.<br />

Kommentar: Aufgrund der unterschiedlichen Planungszuständigkeiten ist ein einheitlicher<br />

Planungsansatz nicht möglich. Durch Ermächtigungsverfahren können zwar heute schon stationär<br />

tätige Ärzte an der ambulanten Versorgung beteiligt werden, dies gilt aber nur in Ausnahmefällen<br />

und nicht systematisch bereits im Planungsprozess.<br />

Argument: Die ärztliche Kapazitätsplanung sollte auch nicht-ärztliches medizinisches Personal<br />

berücksichtigen.<br />

Kommentar: Da nicht-ärztliches medizinisches Personal in Deutschland keinem Planungsverfahren<br />

unterliegt, fehlen hierfür die Grundlagen.<br />

Argument: Die Ableitung des Modells aus den Daten der gegenwärtigen Situation in der vertragsärztlichen<br />

Versorgung führt zu erheblichem Zusatzbedarf an Vertragsärzten.<br />

Kommentar: Geht man, wie im vorangegangenen Kapitel dargelegt, davon aus, dass erst unterhalb<br />

von 90% des Versorgungsgrades eine Bedarfsunterdeckung angenommen werden<br />

muß, dann ergibt sich ein Zusatzbedarf von 3.228 zusätzlichen Vertragsärzten. Es kann dem<br />

Modell nicht angelastet werden, dass es derzeit keine Steuerungsinstrumente zum Abbau der<br />

Überversorgung gibt.<br />

Steuerungsinstrumente für die Umsetzung der Ergebnisse des Modells<br />

Grundsätzlich war die Entwicklung von Maßnahmen zur Umsetzung des Modells nicht Gegenstand<br />

des Gutachtens. Dennoch sollen an dieser Stelle die zentralen Bedenken der Vertragspartner<br />

genannt werden.<br />

Argument: Es stehen keine Instrumente für den Abbau des Ärzteüberschusses zur Verfügung.<br />

Kommentar: Nach den Ergebnissen dieses Modells überwiegt in allen Arztgruppen der Ärzteüberschuss<br />

über den Zusatzbedarf an Ärzten. Insofern bestätigt das Modell die These einer<br />

vertragsärztlichen Überversorgung in zahlreichen Planungsregionen. Es wäre zu prüfen, ob<br />

sich der Überschuss nivellieren würde, falls der Ärztebestand in Vollzeitäquivalenten gerechnet<br />

würde.<br />

Argument: Die Einführung der Raumordnungsregionen als Planungsbereiche für die fachärztliche<br />

Versorgung macht eine erweiterte regionale Feinsteuerung erforderlich.<br />

Kommentar: Dieses Argument trifft in dieser Form nicht zu, da die bestehende regionale Ungleichverteilung<br />

historisch gewachsen und nicht auf die Einführung der Raumordnungsregionen<br />

zurückzuführen ist. Dennoch halten es die Gutachter für erforderlich, dass die allgemeine<br />

Berechnung von Ärztebedarfen und Versorgungsgraden durch eine regionale Feinsteuerung<br />

NFO Infratest Gesundheitsforschung/ BASYS 34

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