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Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />

9.4 Aussagen im Sachverständigenratsgutachten zum Versorgungsgrad<br />

und zur Fehlversorgung.<br />

Der Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen wurde nach<br />

Neufassung des § 142 Abs. 2 SGB V beauftragt, ein Gutachten zu erstellen, in dem im<br />

Hinblick auf eine bedarfsgerechte Versorgung Bereiche mit Über-, Unter- und Fehlversorgung<br />

in Deutschland aufgezeigt werden sollten. Vor dem Hintergrund der eingeschränkten<br />

Datenlage und der zur Verfügung stehenden kurzen Frist beschloss der Sachverständigenrat,<br />

eine Befragung der Nutzer, Finanzierer, Leistungserbringer, wissenschaftlichen<br />

Fachgesellschaften und Körperschaften mit gesetzlichen Bedarfsplanungsaufträgen<br />

durchzuführen. Ziel dieser Befragung war eine erste Bestandsaufnahme der<br />

Versorgungssituation in Deutschland aus der Sicht unterschiedlicher Akteure, die gleichzeitig<br />

eine weitestgehende Ausgewogenheit der Befragungsergebnisse sichern sollte. Die<br />

Ergebnisse dieser Befragung sind nach Auffassung des Rates schon aufgrund der unbefriedigenden<br />

Datenlage in Deutschland keine quantitative Bilanzierung der Versorgungslage,<br />

sondern vielmehr lediglich qualitative und kursorische Anhaltspunkte (Indizien)<br />

über Versorgungsdefizite i. S. von Über-, Unter- und Fehlversorgung erwarten ließen 21 .<br />

So fielen etwa die Stellungnahmen der zuständigen Ministerien und Behörden auch äußerst<br />

heterogen aus und enthielten oftmals wenig differenziertes Informations- bzw. methodisch<br />

belastbares Datenmaterial 22 . Der Sachverständigenrat verwies in diesem Zusammenhang<br />

auf die Notwendigkeit nicht nur der datengestützten Analyse einer bedarfsgerechten<br />

Versorgung, sondern auch der regionalisierten Betrachtung durch kontinuierliche<br />

Versorgungsforschung oder datengeleitete Versorgungsbeobachtung 23 .<br />

Im folgenden werden die Hauptergebnisse für die vertragsärztliche Versorgung, die sich<br />

aus Stellungnahmen der Bundesländer, ärztlichen Körperschaften und Verbände der<br />

Krankenkassen rekrutieren, wiedergegeben, ohne diese jedoch zu bewerten 24 .<br />

9.4.1 Überversorgung<br />

Überversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung wurde von den Ländern Berlin,<br />

Saarland, Schleswig-Holstein generell und von Bremen bei Fachärzten festgestellt. In<br />

Berlin wurde zur Abhilfe eine Änderung der Bedarfsplanungsrichtlinie, im Saarland eine<br />

grundlegende Änderung bei der ärztlichen Bedarfsplanung empfohlen. In Berlin wurde<br />

diese Überversorgung nach Stadtbezirken differenziert. In der Allgemeinmedizin herrsche<br />

in 19 von 23 Bezirken Überversorgung, die übrigen würden eine bedarfsgerechte<br />

Versorgung aufweisen; bei den Internisten bestehe in 18 Bezirken Überversorgung, in<br />

den restlichen sei die Versorgung bedarfsgerecht. In Berlin bestehe im Durchschnitt auch<br />

erhebliche Überversorgung im vertragspsychotherapeutischen Bereich, wobei es<br />

Schwankungen zwischen Versorgungsgraden zwischen 6 % und gut 400 % gebe.<br />

In der vertragszahnärztlichen Versorgung stellte Berlin eine strukturelle Überversorgung<br />

und nicht nur überholte, sondern auch häufig abgerechnete Leistungspositionen fest. Um<br />

21 vgl. Sachverständigenrat (2001), S. 69<br />

22 vgl. Sachverständigenrat (2001), S. 142<br />

23 vgl. Sachverständigenrat (2001), S. 70<br />

24 vgl. Sachverständigenrat (2001), S. 136 f.<br />

NFO Infratest Gesundheitsforschung/ BASYS 44

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