bedarfsplanung.pdf
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Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
9.4 Aussagen im Sachverständigenratsgutachten zum Versorgungsgrad<br />
und zur Fehlversorgung.<br />
Der Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen wurde nach<br />
Neufassung des § 142 Abs. 2 SGB V beauftragt, ein Gutachten zu erstellen, in dem im<br />
Hinblick auf eine bedarfsgerechte Versorgung Bereiche mit Über-, Unter- und Fehlversorgung<br />
in Deutschland aufgezeigt werden sollten. Vor dem Hintergrund der eingeschränkten<br />
Datenlage und der zur Verfügung stehenden kurzen Frist beschloss der Sachverständigenrat,<br />
eine Befragung der Nutzer, Finanzierer, Leistungserbringer, wissenschaftlichen<br />
Fachgesellschaften und Körperschaften mit gesetzlichen Bedarfsplanungsaufträgen<br />
durchzuführen. Ziel dieser Befragung war eine erste Bestandsaufnahme der<br />
Versorgungssituation in Deutschland aus der Sicht unterschiedlicher Akteure, die gleichzeitig<br />
eine weitestgehende Ausgewogenheit der Befragungsergebnisse sichern sollte. Die<br />
Ergebnisse dieser Befragung sind nach Auffassung des Rates schon aufgrund der unbefriedigenden<br />
Datenlage in Deutschland keine quantitative Bilanzierung der Versorgungslage,<br />
sondern vielmehr lediglich qualitative und kursorische Anhaltspunkte (Indizien)<br />
über Versorgungsdefizite i. S. von Über-, Unter- und Fehlversorgung erwarten ließen 21 .<br />
So fielen etwa die Stellungnahmen der zuständigen Ministerien und Behörden auch äußerst<br />
heterogen aus und enthielten oftmals wenig differenziertes Informations- bzw. methodisch<br />
belastbares Datenmaterial 22 . Der Sachverständigenrat verwies in diesem Zusammenhang<br />
auf die Notwendigkeit nicht nur der datengestützten Analyse einer bedarfsgerechten<br />
Versorgung, sondern auch der regionalisierten Betrachtung durch kontinuierliche<br />
Versorgungsforschung oder datengeleitete Versorgungsbeobachtung 23 .<br />
Im folgenden werden die Hauptergebnisse für die vertragsärztliche Versorgung, die sich<br />
aus Stellungnahmen der Bundesländer, ärztlichen Körperschaften und Verbände der<br />
Krankenkassen rekrutieren, wiedergegeben, ohne diese jedoch zu bewerten 24 .<br />
9.4.1 Überversorgung<br />
Überversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung wurde von den Ländern Berlin,<br />
Saarland, Schleswig-Holstein generell und von Bremen bei Fachärzten festgestellt. In<br />
Berlin wurde zur Abhilfe eine Änderung der Bedarfsplanungsrichtlinie, im Saarland eine<br />
grundlegende Änderung bei der ärztlichen Bedarfsplanung empfohlen. In Berlin wurde<br />
diese Überversorgung nach Stadtbezirken differenziert. In der Allgemeinmedizin herrsche<br />
in 19 von 23 Bezirken Überversorgung, die übrigen würden eine bedarfsgerechte<br />
Versorgung aufweisen; bei den Internisten bestehe in 18 Bezirken Überversorgung, in<br />
den restlichen sei die Versorgung bedarfsgerecht. In Berlin bestehe im Durchschnitt auch<br />
erhebliche Überversorgung im vertragspsychotherapeutischen Bereich, wobei es<br />
Schwankungen zwischen Versorgungsgraden zwischen 6 % und gut 400 % gebe.<br />
In der vertragszahnärztlichen Versorgung stellte Berlin eine strukturelle Überversorgung<br />
und nicht nur überholte, sondern auch häufig abgerechnete Leistungspositionen fest. Um<br />
21 vgl. Sachverständigenrat (2001), S. 69<br />
22 vgl. Sachverständigenrat (2001), S. 142<br />
23 vgl. Sachverständigenrat (2001), S. 70<br />
24 vgl. Sachverständigenrat (2001), S. 136 f.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/ BASYS 44