56.FNP--304nd.Vorentwurfsbegr-374ndung f-374r Stea - Stadt Emden
56.FNP--304nd.Vorentwurfsbegr-374ndung f-374r Stea - Stadt Emden
56.FNP--304nd.Vorentwurfsbegr-374ndung f-374r Stea - Stadt Emden
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<strong>Stadt</strong> <strong>Emden</strong>, 56.Flächennutzungsplanänderung, Rysumer Nacken, VORENTWURF 13<br />
3.4 HOCHWASSERSICHERHEIT<br />
Bei der Zulassung der geplanten Windenergieanlagen auf Grundlage des § 35 BauGB wird ein<br />
objektbezogener Hochwasserschutz der Anlagen einschließlich der Nebenanlagen hergestellt.<br />
Für die zugelassene Nutzung durch hafenorientierte industrielle Anlagen wird der Hochwasserschutz<br />
im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes geregelt.<br />
3.5 VER- UND ENTSORGUNG; SONSTIGE TECHN. INFRASTRUKTUR<br />
Netzanbindung der Windenergieanlagen<br />
Die in der Genehmigungsphase befindlichen 4 Forschungsanlagen westlich des Plangebietes<br />
sowie die 6 im Plangebiet möglichen Windenergieanlagen sollen gemeinsam an das Versorgungsnetz<br />
angebunden werden. Es wird ein 110 KV-Umspannwerk im Geltungsbereich dieser<br />
Flächennutzungsplanänderung errichtet. Die Verkabelung bis zum Umspannwerk erfolgt mit erdverlegten<br />
20 KV-Leitungen. Die Weiterleitung erfolgt vom geplanten Umspannwerk Rysumer Nacken<br />
mittels erdverlegter 110 KV-Leitung bis zum vorhandenen Umspannwerk im Windpark Wybelsumer<br />
Polder am 9. Polderweg. Zur Weiterleitung der Energie bis zum Umspannwerk <strong>Emden</strong><br />
West wird die vorhandene Freileitungstrasse mit zusätzlichen Leitungen versehen.<br />
Wasser-, Strom und Gasversorgung<br />
Die Wasser-, Strom und Gasversorgung erfolgt durch Anschluss an das Versorgungsnetz der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Emden</strong>.<br />
Schmutzwasserentsorgung<br />
Das Gebiet soll an die zentrale Schmutzwasserkanalisation der <strong>Stadt</strong> <strong>Emden</strong> angeschlossen<br />
werden.<br />
Telekommunikation<br />
Die fernmeldetechnische Versorgung erfolgt durch die Telekom AG.<br />
Oberflächenentwässerung<br />
Oberflächenwasser wird über umliegende Gräben abgeleitet. Gewässerumgestaltungsmaßnahmen<br />
bedürfen einer gesonderten wasserrechtlichen Plangenehmigung, hierzu ist ein Antrag bei<br />
der Unteren Wasserbehörde, Umweltamt der <strong>Stadt</strong> <strong>Emden</strong> zu stellen.<br />
3.6 ABFALLENTSORGUNG<br />
Die Abfallentsorgung erfolgt zentral durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Emden</strong>.<br />
C:\Dokumente Und Einstellungen\Ellerbrock\Desktop\<strong>56.FNP</strong>-Änd.<strong>Vorentwurfsbegr</strong>ündung Für <strong>Stea</strong> 07.12.06.Doc