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56.FNP--304nd.Vorentwurfsbegr-374ndung f-374r Stea - Stadt Emden

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<strong>Stadt</strong> <strong>Emden</strong>, 56.Flächennutzungsplanänderung, Rysumer Nacken, VORENTWURF 13<br />

3.4 HOCHWASSERSICHERHEIT<br />

Bei der Zulassung der geplanten Windenergieanlagen auf Grundlage des § 35 BauGB wird ein<br />

objektbezogener Hochwasserschutz der Anlagen einschließlich der Nebenanlagen hergestellt.<br />

Für die zugelassene Nutzung durch hafenorientierte industrielle Anlagen wird der Hochwasserschutz<br />

im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes geregelt.<br />

3.5 VER- UND ENTSORGUNG; SONSTIGE TECHN. INFRASTRUKTUR<br />

Netzanbindung der Windenergieanlagen<br />

Die in der Genehmigungsphase befindlichen 4 Forschungsanlagen westlich des Plangebietes<br />

sowie die 6 im Plangebiet möglichen Windenergieanlagen sollen gemeinsam an das Versorgungsnetz<br />

angebunden werden. Es wird ein 110 KV-Umspannwerk im Geltungsbereich dieser<br />

Flächennutzungsplanänderung errichtet. Die Verkabelung bis zum Umspannwerk erfolgt mit erdverlegten<br />

20 KV-Leitungen. Die Weiterleitung erfolgt vom geplanten Umspannwerk Rysumer Nacken<br />

mittels erdverlegter 110 KV-Leitung bis zum vorhandenen Umspannwerk im Windpark Wybelsumer<br />

Polder am 9. Polderweg. Zur Weiterleitung der Energie bis zum Umspannwerk <strong>Emden</strong><br />

West wird die vorhandene Freileitungstrasse mit zusätzlichen Leitungen versehen.<br />

Wasser-, Strom und Gasversorgung<br />

Die Wasser-, Strom und Gasversorgung erfolgt durch Anschluss an das Versorgungsnetz der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Emden</strong>.<br />

Schmutzwasserentsorgung<br />

Das Gebiet soll an die zentrale Schmutzwasserkanalisation der <strong>Stadt</strong> <strong>Emden</strong> angeschlossen<br />

werden.<br />

Telekommunikation<br />

Die fernmeldetechnische Versorgung erfolgt durch die Telekom AG.<br />

Oberflächenentwässerung<br />

Oberflächenwasser wird über umliegende Gräben abgeleitet. Gewässerumgestaltungsmaßnahmen<br />

bedürfen einer gesonderten wasserrechtlichen Plangenehmigung, hierzu ist ein Antrag bei<br />

der Unteren Wasserbehörde, Umweltamt der <strong>Stadt</strong> <strong>Emden</strong> zu stellen.<br />

3.6 ABFALLENTSORGUNG<br />

Die Abfallentsorgung erfolgt zentral durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Emden</strong>.<br />

C:\Dokumente Und Einstellungen\Ellerbrock\Desktop\<strong>56.FNP</strong>-Änd.<strong>Vorentwurfsbegr</strong>ündung Für <strong>Stea</strong> 07.12.06.Doc

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