56.FNP--304nd.Vorentwurfsbegr-374ndung f-374r Stea - Stadt Emden
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56.FNP--304nd.Vorentwurfsbegr-374ndung f-374r Stea - Stadt Emden
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<strong>Stadt</strong> <strong>Emden</strong>, 56.Flächennutzungsplanänderung, Rysumer Nacken, VORENTWURF 21<br />
erhöht, andererseits werden die Möglichkeiten einer landschaftsbezogenen Erholung geringfügig<br />
reduziert. Mit der Darstellung der Sonderbauflächen Gewerbe und Windenergie ändert sich nicht<br />
die Art und Weise einer möglichen gewerblichen Nutzung.<br />
Durch die mögliche Errichtung von maximal 6 Windenergieanlagen mit einer maximalen Nabenhöhe<br />
von 135 m kommt es aber zu einer weiträumigen technischen Überprägung der Landschaft.<br />
Die Wirkzone der Windenergieanlagen umfasst aus fachlicher Sicht die 15-fache Anlagenhöhe<br />
(maximale Nabenhöhe plus Länge der Rotorblätter, entsprechend bis ca. 200 m) und damit einen<br />
Umkreis von ca. 3 km-Radius. Teilweise sind bisher nicht durch WEA vorbelastete Bereiche der<br />
umliegenden Landschaftseinheiten betroffen, die aktuell zudem eine besondere Bedeutung aufweisen.<br />
Aufgrund der geplanten Änderungen des Flächennutzungsplanes ist mit erheblichen negativen<br />
Auswirkungen des Schutzgutes Landschaftsbild zu rechnen.<br />
4.4.5 SCHUTZGUT BODEN<br />
Durch die künstliche Entstehungsgeschichte handelt es sich bei dem Boden des Spülfeldes um<br />
einen Kultosol. Die Bodenbildung ist unterschiedlich weit fortgeschritten und je nach Alter als<br />
sandiger Rohboden, Roh-Seemarsch oder Unreife Seemarsch anzusehen. Eine Schadstoffbelastung<br />
des Bodens infolge der Verwendung von Baggerschlick ist aufgrund der Herkunft des Spülmaterials<br />
und der meist gröberen Fraktionierung (Sand) weniger wahrscheinlich als in den hafennäheren<br />
Poldergebieten der <strong>Stadt</strong> <strong>Emden</strong><br />
Aufgrund der aktuellen Darstellungen im Flächennutzungsplan für den Geltungsbereich (s.o.) ist<br />
im Bereich der gewerblichen Bauflächen potenziell ein erheblicher Versiegelungsgrad möglich.<br />
Die sonstigen Abschnitte des Geltungsbereichs - Darstellung als Grünflächen, z.T. mit unterschiedlicher<br />
Zweckbestimmung - sind bis auf wenige Ausnahmen potenziell nicht versiegelt. Hier<br />
wären die natürlichen Bodenfunktionen weitgehend erhalten.<br />
Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes wird die heute zulässige Situation nicht verändert,<br />
so dass keine negativen Auswirkungen auf das Schutzgut Boden zu erwarten sind.<br />
4.4.6 SCHUTZGUT WASSER<br />
Der Rysumer Nacken ist durch Dämme in mehrere getrennte Spülfelder gegliedert. Zwischen den<br />
einzelnen Spülfeldern verläuft ein Grabensystem, das den Bereich nach NNW in natürlicher Vorflut<br />
oberhalb des mittleren Tidehochwassers in die Ems entwässert. Je länger die letzte Bespülung<br />
der einzelnen Felder zurückliegt und je höher sie aufgespült wurden, um so weiter ist die<br />
Entwässerung und Aussüßung der Böden fortgeschritten. In einigen Spülfeldern sind als Relikt<br />
des Spülbetriebes noch flache, teilweise periodische Gewässer vorhanden.<br />
Ausgehend von den aktuellen Darstellungen des Flächennutzungsplanes ist im Bereich der Gewerblichen<br />
Bauflächen von einem hohen potenziellen Versiegelungsgrad auszugehen. Die Funktionen<br />
des Wasserhaushalts wären damit in einem größeren Teil des Geltungsbereiches erheblich<br />
eingeschränkt. Die als Grünflächen dargestellten Abschnitte des Geltungsbereiches sind<br />
nicht versiegelt bzw. von Bebauung gänzlich frei zu halten. Hier sind die natürlichen Funktionen<br />
des Wasserhaushaltes weitgehend gegeben.<br />
C:\Dokumente Und Einstellungen\Ellerbrock\Desktop\<strong>56.FNP</strong>-Änd.<strong>Vorentwurfsbegr</strong>ündung Für <strong>Stea</strong> 07.12.06.Doc