15.01.2013 Aufrufe

56.FNP--304nd.Vorentwurfsbegr-374ndung f-374r Stea - Stadt Emden

56.FNP--304nd.Vorentwurfsbegr-374ndung f-374r Stea - Stadt Emden

56.FNP--304nd.Vorentwurfsbegr-374ndung f-374r Stea - Stadt Emden

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Stadt</strong> <strong>Emden</strong>, 56.Flächennutzungsplanänderung, Rysumer Nacken, VORENTWURF 5<br />

Großkraftwerk/Energie<br />

Sofern in Niedersachsen die Errichtung eines neuen Kraftwerkes erforderlich ist, ist als Standort<br />

im LROP 1994 der Rysumer Nacken festgelegt.<br />

Im LROP 1994 ist weiterhin festgelegt, dass zur Nutzung der Windenergie in <strong>Emden</strong> Vorrangstandorte<br />

mit 30 MW-Leistung vorzusehen sind. Dabei sollen Teilbereiche des Vorranggebietes<br />

für hafenorientierte industrielle Anlagen für die Errichtung von Windenergieparks genutzt werden.<br />

In den Erläuterungen zu dieser Festsetzung wird ausgeführt, dass hierfür der Wybelsumer Polder<br />

in Betracht kommt.<br />

Zur Sicherheit der Gasversorgung ist u.a. darauf hin zu wirken, dass die Infrastruktur, insbesondere<br />

an der Nordseeküste für weitere Gasimporte geschaffen wird.<br />

Im Entwurf der Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesraumordnungsprogramm<br />

Niedersachsen – Teil II – vom Oktober 2006 ist die <strong>Stadt</strong> <strong>Emden</strong> als Mittelzentrum mit<br />

oberzentralen Teilfunktionen ausgewiesen. Der Hafen <strong>Emden</strong> ist weiterhin als Vorranggebiet<br />

Seehafen festgelegt, er soll zum Mehrzweckhafen entwickelt werden. Zur Ansiedlung von hafenorientierten<br />

Wirtschaftsbetrieben sind die erforderlichen Standortpotentiale zu sichern und in bedarfsgerechtem<br />

Umfang Flächen bereitzustellen. Der Rysumer Nacken ist als Vorranggebiet für<br />

hafenorientierte wirtschaftliche Anlagen am seeschifftiefen Fahrwasser festgelegt. In diesem Vorranggebiet<br />

sollen nur solche raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen zulässig sein, die mit<br />

der Ansiedlung hafenorientierter Wirtschaftsbetriebe vereinbar sind. Ferner ist der Bereich <strong>Emden</strong>/Rysum<br />

weiterhin Vorrangstandort für ein Großkraftwerk ausgewiesen, dessen konkreter<br />

Standort im Flächennutzungsplan näher festzulegen ist. Dabei ist von einem Flächenbedarf für<br />

einen Neubau von 80 bis 100 ha auszugehen. Für die Nutzung der Windenergie sind in <strong>Emden</strong><br />

weiterhin mindestens geeignete raumbedeutsame Standorte für 30 MW Leistung festzulegen.<br />

In der Nachbarschaft zum Rysumer Nacken werden Vorranggebiete für Natura 2000 ausgewiesen,<br />

in denen raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen nur unter den Voraussetzungen des<br />

§ 34 c des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes (NNatG) zulässig sind. Hierzu gehört auch<br />

der Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, der in seiner Einzigartigkeit und naturräumlichen<br />

Funktionsvielfalt auch durch angepasste Entwicklung in der Umgebung zu erhalten, zu unterstützen<br />

und zu entwickeln ist. Das UNESCO Biosphärenreservat „Niedersächsisches Wattenmeer“<br />

ist außerhalb seiner Kern- und seiner Pufferzone, die im wesentlichen der Ruhe- und Zwischenzone<br />

des Nationalparks „Niedersächsisches Wattenmeer“ entsprechen, durch das modellhafte<br />

Erproben und Umsetzen nachhaltig umweltgerechter Nutzungen weiter zu entwickeln.<br />

1.4.2 REGIONALES RAUMORDNUNGSPROGRAMM / FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1980<br />

Für die kreisfreie <strong>Stadt</strong> <strong>Emden</strong> ersetzt der Flächennutzungsplan das Regionale Raumordnungsprogramm.<br />

Die Darstellungen und Erläuterungen des Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Emden</strong> von 1980 mit<br />

seinen Änderungen beachten die raumordnerischen Vorgaben des LROP 1994. Hinsichtlich der<br />

allgemeinen Art der Nutzung ist die Darstellung für den Geltungsbereich getrennt in gewerbliche<br />

Bauflächen (G) und Grünflächen für den südlichen Teil am Mahlbusen mit einer teilweisen<br />

Zweckbestimmung als Campingplatz sowie östlich am gewidmeten Hauptdeich mit der Zweckbestimmung<br />

Küstenschutzanlage. Dieser Küstenschutzstreifen ist mit einer Breite von 150 m parallel<br />

zum Deich dargestellt.<br />

Die Darstellung der gewerblichen Bauflächen ist ungegliedert. Weitergehende Einschränkungen<br />

der Art und des Maßes der baulichen Nutzung werden auf der Ebene des Flächennutzungspla-<br />

C:\Dokumente Und Einstellungen\Ellerbrock\Desktop\<strong>56.FNP</strong>-Änd.<strong>Vorentwurfsbegr</strong>ündung Für <strong>Stea</strong> 07.12.06.Doc

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!