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Gemeinde Essen (Oldb.) Begründung mit Umweltbericht zur 13 ...

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Essen</strong><br />

<strong>Begründung</strong> <strong>zur</strong> <strong>13</strong>. Flächennutzungsplanänderung - Entwurf - 11<br />

Nach § 8 (4) NWaldLG ist eine Waldumwandlung nur <strong>mit</strong> der Auflage einer<br />

Ausgleichs- oder Ersatzaufforstung zu genehmigen.<br />

Landschaftsrahmenplan (LRP) nach § 10 BNatSchG<br />

Im Landschaftsrahmenplan werden gem. § 10 BNatSchG die überörtlichen<br />

konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und<br />

der Landschaftspflege für Teile des Landes dargestellt. Dabei sind die Ziele<br />

der Raumordnung zu beachten sowie die Grundsätze und sonstigen Erfordernisse<br />

der Raumordnung zu berücksichtigen. Landschaftsrahmenpläne sind<br />

für alle Teile des Landes aufzustellen. Gemäß § 3 NAGBNatSchG ist die Naturschutzbehörde<br />

für die Aufstellung des Landschaftsrahmenplanes zuständig.<br />

Im LRP des Landkreises Cloppenburg (1998) ist nördlich und nordwestlich<br />

angrenzend an das Plangebiet der landschaftsschutzwürdige Bereich „Hülsenmoor“<br />

dargestellt. Gemäß LRP handelt es sich bei diesem landschaftsschutzwürdigen<br />

Bereich um einen Niederungsbereich <strong>mit</strong> zusammenhängenden<br />

Grünlandflächen und Übergangsbereichen <strong>zur</strong> Geest <strong>mit</strong> Magerrasenflächen,<br />

Mischwaldbeständen und einem Teich. In der Maßnahmenkarte des<br />

LRP sind weder für das Plangebiet selbst noch für die angrenzenden Flächen<br />

Maßnahmen <strong>zur</strong> Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft dargestellt.<br />

Die Aussagen des LRP werden bei der vorliegenden Planung berücksichtigt.<br />

Landschaftsplan (LP) nach § 11 BNatSchG<br />

Die für die örtliche Ebene konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen<br />

des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden auf der Grundlage<br />

des Landschaftsrahmenplanes im Landschaftsplan dargestellt. Der Landschaftsplan<br />

enthält Angaben über den vorhandenen und den zu erwartenden<br />

Zustand von Natur und Landschaft, die konkretisierten Ziele des Naturschutzes<br />

und der Landschaftspflege, die Beurteilung des vorhandenen und zu erwartenden<br />

Zustands von Natur und Landschaft und die Erfordernisse und<br />

Maßnahmen <strong>zur</strong> Umsetzung der konkretisierten Ziele des Naturschutzes und<br />

der Landschaftspflege.<br />

Im Landschaftsplan der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Essen</strong> (1995) sind der äußerste westliche<br />

Teil des Plangebietes <strong>mit</strong> den sich westlich anschließenden Flächen im Zielkonzept<br />

für den Naturschutz als Entwicklungsgebiete 1. Priorität dargestellt<br />

und als bedeutende Bereiche für den Schutz, die Pflege und die Entwicklung<br />

von Natur und Landschaft gekennzeichnet. Für den nördlichen Teil dieser Fläche<br />

ist ein geplanter flächiger Laubholzbestand dargestellt. Der südliche Teil<br />

ist als zu erhaltender und als zu optimierender Laubwald gekennzeichnet. Die<br />

in der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung als Grünfläche <strong>mit</strong> der<br />

Zweckbestimmung „Regenrückhaltung“ gekennzeichnete Fläche ist als vorgesehene<br />

Ersatzfläche <strong>mit</strong> freier Vegetationsentwicklung für Eingriffe im<br />

Rahmen der Entwicklung des Gewerbe- und Industriegebietes Osteressen<br />

dargestellt.<br />

Büro für Stadtplanung (BegrFNP<strong>13</strong>_19-01-2012.doc) 19.01.2012

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