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Gemeinde Essen (Oldb.) Begründung mit Umweltbericht zur 13 ...

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Essen</strong><br />

<strong>Begründung</strong> <strong>zur</strong> <strong>13</strong>. Flächennutzungsplanänderung - Entwurf - 35<br />

d) Er<strong>mit</strong>tlung des Kompensationsbedarfes<br />

In den vorangegangenen Kapiteln wurden Maßnahmen <strong>zur</strong> Vermeidung und<br />

zum Ausgleich des Eingriffs beschrieben. Im Wesentlichen handelt es sich<br />

dabei um die geplante Neuanlage einer Waldfläche nördlich außerhalb des<br />

Plangebietes und die Neuanlage von Gehölzstreifen am westlichen und südwestlichen<br />

Rand des Plangebietes in Breiten von 15 m und 20 m. Diesen<br />

Maßnahmen wird entsprechend ihrer künftigen Wertigkeit ein Wertfaktor nach<br />

dem Osnabrücker Kompensationsmodell zugeordnet. Sie werden in der nachfolgenden<br />

Tabelle aufgeführt. Die Flächen der aufgeführten Nutzungsarten /<br />

Biotoptypen werden <strong>mit</strong> den zugeordneten Wertfaktoren multipliziert und ergeben<br />

dann addiert den Kompensationswert.<br />

Nutzungsart / Biotoptyp Fläche Wertfaktor Werteinheit<br />

Gewerbegebiet (GRZ 0,8) 67.612 qm<br />

versiegelt (0,8 %) (X) 54.090 qm 0,0 WF 0 WE<br />

unversiegelt (0,2 %) <strong>13</strong>.522 qm<br />

Freifläche 8.762 qm 1,0 WF 8.762 WE<br />

Gehölzstreifen 4.760 qm 1,5 WF 7.140 WE<br />

Straßenverkehrsfläche 2.737 qm<br />

versiegelt (80 %) 2.190 qm 0,0 WF 0 WE<br />

unversiegelt (20 %) 547 qm 1,0 WF 547 WE<br />

Öffentliche Grünfläche 8.211 qm 1,2 WF 9.853 WE<br />

Gesamtfläche: 78.560 qm<br />

Kompensationswert: 26.303 WE<br />

Innerhalb des Plangebietes entsteht durch Vermeidungsmaßnahmen und interne<br />

Ausgleichsmaßnahmen ein Kompensationswert von 26.303 WE. Gegenüber<br />

dem Eingriffsflächenwert (87.334 WE) verbleibt ein Kompensations-<br />

defizit von 61.031 WE, so dass externe Kompensationsmaßnahmen notwendig<br />

werden.<br />

Die <strong>zur</strong> Kompensation für die vorliegende Flächennutzungsplanänderung<br />

vorgesehenen externen Kompensationsflächen sind durchweg nach dem<br />

Städtetagmodell bewertet und in der Regel schon z.T. im Rahmen vorheriger<br />

Bauleitplanungen in Anspruch genommen worden. Beim Städtetagmodell<br />

beträgt der maximal mögliche Aufwertungsfaktor in der Regel 2,0<br />

WF. Dies entspricht der Bewertung einer Ackerfläche (1 WF), die zu einem<br />

Gehölzbestand oder zu einer anderweitig extensiv genutzten Fläche <strong>mit</strong><br />

dem Wertfaktor 3 WF entwickelt wird. Beim Osnabrücker Kompensationsmodell<br />

können externe Maßnahmen maximal <strong>mit</strong> dem Wertfaktor 2,5<br />

Büro für Stadtplanung (BegrFNP<strong>13</strong>_19-01-2012.doc) 19.01.2012

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