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Gemeinde Essen (Oldb.) Begründung mit Umweltbericht zur 13 ...

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Essen</strong><br />

<strong>Begründung</strong> <strong>zur</strong> <strong>13</strong>. Flächennutzungsplanänderung - Entwurf - 20<br />

Biotoptypen<br />

Die Bestandsaufnahme erfolgte auf Grundlage des Kartierschlüssels für Biotoptypen<br />

in Niedersachsen (Drachenfels, 2004). Der jeweilige Biotopcode ist<br />

analog dem Kartierschlüssel. Eine kartographische Darstellung erfolgt in der<br />

Anlage 3.<br />

Acker (Ag, Am) und Grasweg (GRT)<br />

Der östliche Teil des Plangebietes wird überwiegend ackerbaulich genutzt.<br />

Hier wechseln sich Maisanbau- und Getreideanbauflächen ab. Am östlichen<br />

Rand außerhalb des Plangebietes verläuft in Nord-Süd-Richtung ein unbefestigter<br />

Weg durch die ackerbaulich genutzten Flächen. Der Weg ist <strong>mit</strong> einer<br />

Trittrasengesellschaft bewachsen. Kennzeichnende Pflanzenarten sind Deutsches<br />

Weidelgras, Jährige Rispe, Großer Wegerich, Vogel-Knöterich und<br />

Strahlenlose Kamille. Am nordöstlichen Rand außerhalb des Plangebietes<br />

befindet sich ebenfalls eine Ackerfläche, die zwischen nördlich und westlich<br />

un<strong>mit</strong>telbar angrenzenden Waldflächen liegt.<br />

Halbruderale Gras- und Staudenflur (UH) (nördl. vom RRB)<br />

Nördlich der im Bebauungsplan Nr. 22, 3. Änderung festgesetzten öffentlichen<br />

Grünfläche <strong>mit</strong> der Zweckbestimmung „Regenwasserrückhaltung“ schließt<br />

sich eine Fläche an, die keinerlei Nutzung unterliegt. Diese vor allem grasreiche<br />

Fläche setzt sich überwiegend aus ruderalen Arten wie z.B. Rainfarn, Beifuß<br />

und Brennnessel zusammen.<br />

Geschotterter Fußweg (OVW, s)<br />

In nördlicher Verlängerung der Robert-Bosch-Straße verläuft ein, in einer Breite<br />

von ca. 2 m geschotterter Fuß- und Radweg aus dem Plangebiet in nördliche<br />

Richtung in die Siedlung „Hülsenmoor“.<br />

Gemäß Bebauungsplan Nr. 22 „Gewerbe- und Industriegebiet Osteressen<br />

<strong>mit</strong> Grünordnungsplan“ festgesetzte Flächen<br />

Der westliche Teil des vorliegenden Plangebietes ist Teilbereich des rechtskräftigen<br />

Bebauungsplanes Nr. 22 und enthält folgende Festsetzungen:<br />

Fläche für Maßnahmen zum Schutz, <strong>zur</strong> Pflege und <strong>zur</strong> Entwicklung von Natur<br />

und Landschaft<br />

Die überwiegende Fläche des Teilbereiches ist als Fläche für Maßnahmen<br />

zum Schutz, <strong>zur</strong> Pflege und <strong>zur</strong> Entwicklung von Natur und Landschaft festgesetzt.<br />

Mit dieser Festsetzung sollte der Zustand der innerhalb dieses Bereiches<br />

gelegenen Flächen gesichert werden. Für diese Flächen sind keine Pflegemaßnahmen<br />

festgesetzt und auch keine privatrechtlichen Regelungen<br />

Büro für Stadtplanung (BegrFNP<strong>13</strong>_19-01-2012.doc) 19.01.2012

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