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Gemeinde Essen (Oldb.) Begründung mit Umweltbericht zur 13 ...

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Essen</strong><br />

<strong>Begründung</strong> <strong>zur</strong> <strong>13</strong>. Flächennutzungsplanänderung - Entwurf - 46<br />

des Landschaftsbildes, der Arten und Lebensgemeinschaften und des Klimas<br />

bzw. der Luft an diesem Standort.<br />

Die durchgeführte artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung (saP) kommt<br />

zu dem Ergebnis, dass artenschutzrechtliche Belange dem Vorhaben nicht<br />

entgegenstehen. In den nachfolgenden Bebauungsplan wird ein Hinweis aufgenommen,<br />

dass Rodungsarbeiten bzw. Bauflächenvorbereitungen nur außerhalb<br />

der Quartierzeit der Fledermäuse und außerhalb der Brutzeit der Vögel<br />

d.h. von Anfang November bis Ende Februar stattfinden dürfen.<br />

Die Beeinträchtigungen des Bodens durch die Versiegelung können nicht innerhalb<br />

des Änderungsgebietes kompensiert werden. Hierfür werden externe<br />

Kompensationsmaßnahmen durchgeführt. Eine negative Beeinträchtigung<br />

des Wasserhaushaltes wird durch die, innerhalb des Plangebietes dargestelllte<br />

vorgesehene Rückhaltung vermieden.<br />

Insgesamt wird durch interne und externe Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen<br />

sichergestellt, dass keine erhebliche Beeinträchtigung für<br />

Natur und Landschaft verbleibt.<br />

Da wertvolle Kultur- oder Sachgüter im Plangebiet nicht bekannt sind, ergeben<br />

sich diesbezüglich keine erheblichen Beeinträchtigungen. Die Flächen<br />

sind jedoch teilweise von kulturhistorisch bedeutsamen Plaggeneschböden<br />

überlagert. Sofern ur- und frühgeschichtliche Bodenfunde gemacht werden,<br />

werden diese unverzüglich der Denkmalbehörde gemeldet.<br />

Erhebliche Beeinträchtigungen durch Lärmimmissionen (Verkehrslärm) oder<br />

Geruchsimmissionen (Landwirtschaft) bestehen nicht.<br />

Bei einer Festsetzung der Lärmemissionskontingente (LEK) nach den Empfehlungen<br />

des Lärmgutachtens im parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 22 c<br />

liefern die zu erwartenden Gewerbelärmemissionen nach Aussage des Gutachtens<br />

in Bezug auf die maßgeblichen Immissionsorte entweder keinen relevanten<br />

Beitrag oder halten auch bei einer Gesamtbetrachtung die maßgeblichen<br />

Orientierungswerte ein. Bei den Berechnungen wurde auch das vorliegende<br />

Änderungsgebiet berücksichtigt, so dass sich die vorliegend geplante<br />

Erweiterung der gewerblichen Baufläche hinsichtlich der zu erwartenden Gewerbelärmbelastung<br />

als machbar darstellt. Andere Emissionen, wie Licht oder<br />

Staub, sind je nach Art der zukünftigen Betriebe nur im Einzelfall zu erwarten<br />

und sollen daher sinnvoll auf Ebene der Anlagenplanung beordnet<br />

werden.<br />

Da<strong>mit</strong> kann sichergestellt werden, dass die benachbarten Nutzungen, insbesondere<br />

die Wohnnutzungen, angemessen berücksichtigt werden und eine<br />

geordnete städtebauliche Entwicklung gewährleistet ist.<br />

Erhebliche Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern (Mensch, Natur<br />

und Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter) sind im Plangebiet und der<br />

Umgebung nicht zu erwarten.<br />

Büro für Stadtplanung (BegrFNP<strong>13</strong>_19-01-2012.doc) 19.01.2012

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