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Förderprogramme nachhaltig ausrichten. Ein ... - bei der NBank

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Anhang <strong>der</strong> Investitions- und För<strong>der</strong>bank Nie<strong>der</strong>sachsen<br />

für das Geschäftsjahr 2010<br />

I. Allgemeine Angaben<br />

Grundlagen zur Aufstellung des Jahresabschlusses<br />

Der Jahresabschluss <strong>der</strong> Investitions- und För<strong>der</strong>bank Nie<strong>der</strong>sachsen (<strong>NBank</strong>) zum<br />

31. Dezember 2010 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB)<br />

unter Beachtung <strong>der</strong> ergänzenden Regelungen des Kreditwesengesetzes und <strong>der</strong> Verordnung<br />

über die Rechnungslegung <strong>der</strong> Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute<br />

(RechKredV), des Bilanzrechtsmo<strong>der</strong>nisierungsgesetzes (BilMoG) sowie<br />

des am 13. Dezember 2007 vom Nie<strong>der</strong>sächsischen Landtag beschlossenen Gesetzes<br />

über die Investitions- und För<strong>der</strong>bank (<strong>NBank</strong>G) aufgestellt.<br />

Aus Gründen <strong>der</strong> Bilanzklarheit und Übersichtlichkeit wurden die Posten<br />

<strong>der</strong> Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, die keinen Betrag ausweisen, nicht<br />

dargestellt.<br />

Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze<br />

Barreserve, Schuldverschreibungen, For<strong>der</strong>ungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />

werden zum Nennwert bzw. zu den Anschaffungskosten o<strong>der</strong> dem niedrigeren<br />

<strong>bei</strong>zulegenden Wert (strenges Nie<strong>der</strong>stwertprinzip) bilanziert. Die Verbindlichkeiten<br />

sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Die Unterschiedsbeträge werden in<br />

den aktiven bzw. passiven Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und zeitanteilig<br />

proportional aufgelöst.<br />

Der Spezialfonds unter <strong>der</strong> Position »Aktien und an<strong>der</strong>e nicht festverzinsliche<br />

Wertpapiere« ist dazu bestimmt, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Die Überprüfung<br />

<strong>der</strong> Zweckbestimmung erfolgt zu jedem Bilanzstichtag; voraussichtlich dauerhaften<br />

Wertmin<strong>der</strong>ungen wird durch Abschreibungen Rechnung getragen.<br />

Gegenstände des Sachanlagevermögens sowie immaterielle Anlagewerte, <strong>der</strong>en<br />

Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden entsprechend den steuerlichen Möglichkeiten<br />

linear abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden nach den Vorschriften<br />

des § 6 Abs. 2 EStG abgeschrieben.<br />

In Anlehnung an IAS 39 defi nierte <strong>der</strong>ivative Finanzinstrumente im Sinne von<br />

§ 285 Abs. 1 Nr. 18 HGB werden im Direktbestand nicht gehalten.<br />

Die Bewertung <strong>der</strong> Pensionsrückstellungen, Altersteilzeit-, Jubiläums-, Übergangsgeld-<br />

und Beihilferückstellungen erfolgt erstmalig auf Basis des Bilanzrechtsmo<strong>der</strong>nisierungsgesetztes<br />

(BilMoG). Die Rückstellungsbeträge werden auf <strong>der</strong><br />

Grundlage <strong>der</strong> Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck unter Verwendung<br />

eines Rechnungszinses von 5,16 Prozent ermittelt. Die an<strong>der</strong>en Rückstellungen

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