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dorfziitig April 2009

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Mitteilung aus der Gemeindeverwaltung<br />

Auf dem Weg zum neuen Gemeindehaus<br />

An der Gemeindeversammlung vom 16. März <strong>2009</strong> hat der Gemeinderat über den<br />

derzeitigen Planungsstand orientiert und die Anfrage nach §51 Gemeindegesetz<br />

eines Winkler Stimmbürgers wie folgt beantwortet:<br />

Nach der Festsetzung der Gestaltungsplanpflicht für das Gebiet im Dorfzentrum<br />

Winkel im Herbst 2007 hat der Gemeinderat – immer auch mit Blick auf eine einheitliche<br />

Gestaltung für das ganze Zentrumsgebiet – verschiedene Möglichkeiten für<br />

ein künftiges Gemeindehaus untersucht und dabei verschiedene Varianten geprüft.<br />

In diesem Rahmen wurde klar, dass sich die angestrebten Ziele, die sich unter anderem<br />

auch aus den Erkenntnissen der Ideenwerkstatt vom Herbst 2005 ergeben<br />

haben, nur mit einem, das gesamte Planungsgebiet umfassenden Gestaltungskonzept<br />

erreichen lassen.<br />

Im Laufe des Jahres 2008 wurde dann das Thema «Alterswohnungen» in die<br />

Diskussion aufgenommen und möglichen Lösungen für weitere Nutzer beraten.<br />

Anfangs <strong>2009</strong> erklärte sich auch die Landi Winkel-Rüti bereit, an einer gemeinsamen<br />

Lösung mitzuarbeiten.<br />

Dies bedeutet, dass der Gestaltungsplan nicht mehr nur auf das gemeindeeigene<br />

Grundstück und das Projekt für das neue Gemeindehaus ausgerichtet werden<br />

muss. Die Rahmenbedingungen für die künftige Planung – wie z.B. Zweckbestimmung,<br />

Nutzweise, Grundmasse/Mantellinien aber die von der Bau- und<br />

Zonenordnung abweichenden Regelungen – sollen nun für das ganze Zentrumsgebiet<br />

festgelegt werden.<br />

Der Zeitplan für das Erarbeiten dieser Grundlagen ist stark von der Mit- und Zusammenarbeit<br />

mit den verschiedenen Partnern abhängig. Für die Entwicklung der entsprechenden<br />

Regelungen rechnen wir mit einem Aufwand von vier bis sechs Monaten.<br />

Das weitere Verfahren bis zur Gemeindeversammlung (rechtliche Abklärungen/<br />

Vorentscheid Kanton, öffentliche Auflage etc.) dürfte nochmals rund sieben bis acht<br />

Monate in Anspruch nehmen. Danach stehen die baurechtlichen Rahmenbedingungen<br />

für die Projektierung des Dorfzentrums und somit auch des neuen Gemeindehaus<br />

fest und die eigentlichen Projektierungsarbeiten können in Angriff genommen<br />

werden. Gewisse vorbereitende Arbeiten und Abklärungen können dabei schon zusammen<br />

mit den vorangehenden Verfahren erledigt werden.<br />

Der Gemeinderat ist überzeugt, auf diesem Weg – unter Einbezug der von der Arbeitsgruppe<br />

Dorfzentrum aufgestellten Planungsgrundsätzen – eine zukunftsgerichtete<br />

Lösung präsentieren zu können.<br />

Der Gemeinderat<br />

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