dorfziitig April 2009
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Mitteilung aus der Gemeindeverwaltung<br />
Auf dem Weg zum neuen Gemeindehaus<br />
An der Gemeindeversammlung vom 16. März <strong>2009</strong> hat der Gemeinderat über den<br />
derzeitigen Planungsstand orientiert und die Anfrage nach §51 Gemeindegesetz<br />
eines Winkler Stimmbürgers wie folgt beantwortet:<br />
Nach der Festsetzung der Gestaltungsplanpflicht für das Gebiet im Dorfzentrum<br />
Winkel im Herbst 2007 hat der Gemeinderat – immer auch mit Blick auf eine einheitliche<br />
Gestaltung für das ganze Zentrumsgebiet – verschiedene Möglichkeiten für<br />
ein künftiges Gemeindehaus untersucht und dabei verschiedene Varianten geprüft.<br />
In diesem Rahmen wurde klar, dass sich die angestrebten Ziele, die sich unter anderem<br />
auch aus den Erkenntnissen der Ideenwerkstatt vom Herbst 2005 ergeben<br />
haben, nur mit einem, das gesamte Planungsgebiet umfassenden Gestaltungskonzept<br />
erreichen lassen.<br />
Im Laufe des Jahres 2008 wurde dann das Thema «Alterswohnungen» in die<br />
Diskussion aufgenommen und möglichen Lösungen für weitere Nutzer beraten.<br />
Anfangs <strong>2009</strong> erklärte sich auch die Landi Winkel-Rüti bereit, an einer gemeinsamen<br />
Lösung mitzuarbeiten.<br />
Dies bedeutet, dass der Gestaltungsplan nicht mehr nur auf das gemeindeeigene<br />
Grundstück und das Projekt für das neue Gemeindehaus ausgerichtet werden<br />
muss. Die Rahmenbedingungen für die künftige Planung – wie z.B. Zweckbestimmung,<br />
Nutzweise, Grundmasse/Mantellinien aber die von der Bau- und<br />
Zonenordnung abweichenden Regelungen – sollen nun für das ganze Zentrumsgebiet<br />
festgelegt werden.<br />
Der Zeitplan für das Erarbeiten dieser Grundlagen ist stark von der Mit- und Zusammenarbeit<br />
mit den verschiedenen Partnern abhängig. Für die Entwicklung der entsprechenden<br />
Regelungen rechnen wir mit einem Aufwand von vier bis sechs Monaten.<br />
Das weitere Verfahren bis zur Gemeindeversammlung (rechtliche Abklärungen/<br />
Vorentscheid Kanton, öffentliche Auflage etc.) dürfte nochmals rund sieben bis acht<br />
Monate in Anspruch nehmen. Danach stehen die baurechtlichen Rahmenbedingungen<br />
für die Projektierung des Dorfzentrums und somit auch des neuen Gemeindehaus<br />
fest und die eigentlichen Projektierungsarbeiten können in Angriff genommen<br />
werden. Gewisse vorbereitende Arbeiten und Abklärungen können dabei schon zusammen<br />
mit den vorangehenden Verfahren erledigt werden.<br />
Der Gemeinderat ist überzeugt, auf diesem Weg – unter Einbezug der von der Arbeitsgruppe<br />
Dorfzentrum aufgestellten Planungsgrundsätzen – eine zukunftsgerichtete<br />
Lösung präsentieren zu können.<br />
Der Gemeinderat<br />
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