Ergebnisse der Wahl zum 15. Deutschen Bundestag am 22 ... - Erfurt
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<strong>Bundestag</strong>swahl 2002<br />
Vorbemerkung<br />
Am <strong>22</strong>. September 2002 fand die <strong>Wahl</strong> <strong>zum</strong> <strong>15.</strong> <strong>Deutschen</strong> <strong>Bundestag</strong> erstmalig für die<br />
neue <strong>Wahl</strong>kreiseinteilung auf Bundesebene mit 299 <strong>Wahl</strong>kreisen statt. Das ges<strong>am</strong>te Stadtgebiet<br />
<strong>Erfurt</strong> bildet im Gegensatz zur Vergangenheit, wo <strong>Erfurt</strong> auf die <strong>Wahl</strong>kreise 300 und<br />
301 aufgeteilt war, den <strong>Bundestag</strong>swahlkreis 194 "<strong>Erfurt</strong>".<br />
Für die Vorbereitung und Durchführung <strong>der</strong> <strong>Bundestag</strong>swahl 2002 galten folgende Vorschriften:<br />
- Bundeswahlgesetz (BWG) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 23. Juli<br />
1993, zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Art. 1 Gesetz vom 7. Mai 2002<br />
- Bundeswahlordnung (BWO) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 19. April<br />
2002, zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30. April 2002<br />
In <strong>der</strong> Anlage zu § 2 Abs. 2 BWG ist die neue <strong>Wahl</strong>kreiseinteilung, bei <strong>der</strong> die Landeshauptstadt<br />
<strong>Erfurt</strong> den <strong>Wahl</strong>kreis 194 - <strong>Erfurt</strong> bildet, festgeschrieben.<br />
<strong>Wahl</strong>berechtigt waren alle <strong>Deutschen</strong> im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes,<br />
die <strong>am</strong> <strong>Wahl</strong>tag das 18. Lebensjahr vollendet hatten und nach § 13 BWG nicht vom <strong>Wahl</strong>recht<br />
ausgeschlossen waren.<br />
Je<strong>der</strong> <strong>Wahl</strong>berechtigte hatte bei <strong>der</strong> <strong>Bundestag</strong>swahl zwei Stimmen. In den <strong>Deutschen</strong> <strong>Bundestag</strong><br />
werden 598 Abgeordnete gewählt, davon 299 nach Kreiswahlvorschlägen in den<br />
<strong>Wahl</strong>kreisen (Erststimme) und die übrigen nach Landeslistenvorschlägen (Zweitstimme).<br />
Für die Organisation in <strong>der</strong> Landeshauptstadt <strong>Erfurt</strong> k<strong>am</strong> die Dienstanweisung zur Sicherung<br />
<strong>der</strong> ordnungsgemäßen und termingerechten Durchführung von allgemeinen <strong>Wahl</strong>en in Zus<strong>am</strong>menarbeit<br />
<strong>der</strong> Ämter <strong>der</strong> Stadtverwaltung, insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Ämter:<br />
• Stadtentwicklungs<strong>am</strong>t, Bereich Statistik und <strong>Wahl</strong>en,<br />
• Personal<strong>am</strong>t,<br />
• Einwohner- und Melde<strong>am</strong>t,<br />
• Amt für Datenverarbeitung und<br />
• Amt für Hochbau und Gebäudeverwaltung,<br />
zur Anwendung. Hierin sind die Aufgaben und die Zuständigkeiten geregelt.<br />
Dem Bereichsleiter <strong>Wahl</strong>en und Statistik im Stadtentwicklungs<strong>am</strong>t, Herrn E. Schubert, war<br />
die Aufgabe als Kreiswahlleiter übertragen.<br />
Der ges<strong>am</strong>te Bereich <strong>der</strong> Erstellung und Fortschreibung des Wählerverzeichnisses, <strong>der</strong> Ausgabe<br />
von <strong>Wahl</strong>scheinen sowie Briefwahlunterlagen konnte an zwölf PC-Arbeitsplätzen abgewickelt<br />
werden. Weiterhin gelangte das Progr<strong>am</strong>mpaket des Landeswahlleiters zur Ergebniserfassung<br />
und Präsentation <strong>am</strong> <strong>Wahl</strong>abend <strong>zum</strong> Einsatz.<br />
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Stadtentwicklungs<strong>am</strong>t, Bereich Statistik und <strong>Wahl</strong>en