17.01.2013 Aufrufe

Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2001 - FAME AG

Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2001 - FAME AG

Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2001 - FAME AG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

k) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie latente Steuern<br />

Die Ermittlung der Ertragssteuern erfolgt nach IAS 12. Demnach enthalten die entsprechenden Positionen alle sich auf<br />

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag beziehenden, im Laufe des Geschäftsjahrs entstandenen Steuerverbindlichkeiten und<br />

-forderungen des Konzerns gemäß den für die Konzerngesellschaften geltenden Steuergesetze. Aktive und passive latente<br />

Steuern werden dann angesetzt, wenn künftige steuerliche Auswirkungen zu erwarten sind, die auf Differenzen zwischen den<br />

Buchwerten bestehender Aktiva und Passiva nach IAS und Steuerbilanzwerten einerseits und auf existierende Verlustvorträge<br />

und Steuerguthaben andererseits zurückzuführen sind.<br />

40 >><br />

ANGABEN NACH § 292 A ABS. 2 NR. 4 B HGB<br />

Gegenüber den im Einzelabschluss der F.A.M.E. <strong>AG</strong> und ihrer Tochtergesellschaften angewandten Ansatz- und Bewertungsmethoden<br />

nach HGB bestehen im dargestellten Konzernabschluss nach IAS folgende Unterschiede:<br />

Bewertung von Wertpapieren des Umlaufvermögens<br />

Abweichend zur Bewertung der Wertpapiere mit den Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips am Bilanzstichtag<br />

nach den Vorschriften des HGB werden die Wertpapiere nach IAS 39 grundsätzlich zum Börsenkurs am Bilanzstichtag<br />

angesetzt.<br />

Währungsumrechnung<br />

In den Einzelbilanzen der konsolidierten Tochtergesellschaften werden monetäre Positionen in fremder Währung gemäß IAS 21<br />

zum Stichtagskurs bewertet, während bei Anwendung der Vorschriften des HGB das Imparitätsprinzip zu beachten ist. Hieraus<br />

resultieren nicht realisierte Kursgewinne bzw. Kursverluste.<br />

Latente Steuern<br />

Gemäß IAS 12 sind abweichend zu den Vorschriften des HGB latente Steueransprüche aus steuerlich nutzbaren Verlustvorträgen zu<br />

aktivieren.<br />

Minderheitenanteile<br />

Nach IAS 27.26 ist der Minderheitenanteil abweichend von § 307 HGB ausserhalb des Eigenkapitals als gesonderte Position auszuweisen.<br />

Für den Fall, dass ein Minderheitenanteil an einem Tochterunternehmen durch Verluste negativ wird, verbleibt der<br />

Minderheitenanteil bei Null, und der negative Teilbetrag wird dem Anteil des Mutterunternehmens angelastet, sofern nicht<br />

besondere Vereinbarungen getroffen wurden, die eine Verlustübernahme durch den Minderheitsgesellschafter regeln. Die in den<br />

Folgeperioden auf den Minderheitenanteil entfallenden Gewinne der Minderheitsgesellschafter werden dem Mutterunternehmen<br />

solange gutgeschrieben, <strong>bis</strong> der zuvor für die Minderheit übernommene Verlust kompensiert ist (IAS 27.27). Nach HGB ist auch<br />

ein negativer Minderheitenanteil auszuweisen.<br />

Umsatzrealisierung<br />

Bei der Umsatzrealisierung werden die bereits dargestellten Regelungen nach SOP 00-2 angewandt. Nach HGB erfolgt die<br />

Umsatzrealisierung grundsätzlich bei Lieferung des Filmmaterials.<br />

Bewertung des selbsterstellten Filmvermögens<br />

Das Filmvermögen wird auf Basis einzelner Filmrechte abgeschrieben. Der Abschreibungsaufwand orientiert sich am Verhältnis der<br />

im Berichtsjahr realisierten Umsatzerlöse zu den im Konzern insgesamt erwarteten Umsatzerlösen eines Films. Eigenproduktionen<br />

stellen selbst erstellte immaterielle Wirtschaftsgüter dar und sind demnach gemäß IAS 38 zu aktivieren. Gemäß den Vorschriften<br />

des HGB besteht ein Aktivierungsverbot für selbst erstellte immaterielle Wirtschaftsgüter und damit auch für Eigenproduktionen;<br />

die Abschreibung der Lizenzen erfolgt in der Regel mit Lieferung des Filmmaterials unter Berücksichtigung der vertraglichen<br />

Sperrfristen. Soweit erforderlich werden Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.<br />

Konzernanhang

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!