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mitglieder mitteilung - Arbeitsgemeinschaften Wasserkraftwerke ...

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Rei – Am 16.12.2012 nahm AWK-Vorsitzender Elmar Reitter<br />

an einem Termin im Umweltministerium in Stuttgart teil. Um<br />

dieses Treffen hatte eine dreiköpfige japanische Delegation<br />

gebeten, bestehend aus einem Regierungsvertreter des<br />

japanischen Wasser- und Katastrophenmanagements, dem<br />

Manager eines Rechtsberatungsunternehmens und einem<br />

Professor für Umweltrecht an der Kobe Universität. Der<br />

Besuch aus Fernost wollte sich im Ministerium über Wasserversorgung<br />

und -entnahme und bei der AWK über die<br />

(kleine) Wasserkraft informieren.<br />

Im Anschluss an die Präsentation des Ministeriums<br />

erläuterte Reitter die Historie der Wasserkraft in<br />

Deutschland und deren Entwicklung bis heute. Die<br />

Besucher interessierten sich insbesondere für die rechtliche<br />

Verankerung von Vergütung und Förderung in Deutschland.<br />

Diskussionsschwerpunkte lagen zum einen auf dem<br />

Stromeinspeisegesetz, das in den 1990er Jahren als<br />

antidiskriminierendes Wirtschaftsgesetz vor allem für die<br />

kleinen Stromerzeuger erkämpft wurde; zum anderen auf<br />

dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, welches mit der<br />

Liberalisierung des Strommarktes im Jahr 2000 eingeführt<br />

wurde. Das EEG ist ein Umweltgesetz, so sind auch viele<br />

ökologische Forderungen als Bedingung für eine<br />

Höhervergütung der Erneuerbaren Energien in dieses<br />

Gesetz eingeflossen zum Teil auch um die Auflagen des<br />

Wasserhaushaltsgesetzes, bzw. der Europäischen<br />

Wasserrahmenrichtlinie, umzusetzen bzw. umsetzen zu<br />

lassen.<br />

<strong>mitglieder</strong> <strong>mitteilung</strong><br />

Seite 12 von 12<br />

Japaner besuchen Landes-Umweltministerium und Wasserkraftwerk Altenburg<br />

Ökopunkteverordnung<br />

Rei - Zum Landtagsantrag der Abgeodneten Elke<br />

Brunnemer u. a. (CDU) nimmt das Ministeriums für Umwelt,<br />

Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg wie folgt<br />

Stellung:<br />

Die Ökokonto-Verordnung vom 19. Dezember 2010 (GBl.<br />

1089) sieht in Anlage 1 unter Nummer 1.7 eine Reihe von<br />

ökokontofähigen Maßnahmen zur Erhöhung der Naturnähe<br />

von Gewässern und ihrer Uferbereiche vor. Im Zusammenhang<br />

mit Betreibern kleiner Wasserkraftanlagen kann insbesondere<br />

folgende Fallgruppe genannt werden:<br />

„Rücknahme von Gewässerverbauungen, insbesondere<br />

Rücknahme von Ufer- und Sohlbefestigungen, Öffnen von<br />

verdolten Abschnitten oder Beseitigung von Wanderungshindernissen,<br />

Herstellung der Durchgängigkeit“.<br />

Die Bewertung von Ökokontomaßnahmen erfolgt in der<br />

Regel unter Berücksichtigung der aufgewerteten Fläche. Die<br />

Herstellung der Durchgängigkeit ist in der Regel eine<br />

kleinflächige Maßnahme. Da diese Maßnahme jedoch eine<br />

große Flächenwirkung hat, eröffnet die Ökokonto-<br />

Verordnung die Möglichkeit einer Bewertung über die<br />

Maßnahmenkosten (Anlage 2 zur Ökokonto-Verordnung,<br />

Nummer 1.3.5). Hierdurch wird sichergestellt, dass eine<br />

solche Maßnahme angemessen honoriert wird.<br />

Die Anerkennung einer Maßnahme als ökokontofähig ist<br />

jedoch nur möglich, soweit für deren Durchführung keine<br />

Das EEG sei gut bekannt in Japan, sagte Herr Shimamura,<br />

Juniorprofessor für Umweltrecht in Kobe, die spannende<br />

Geschichte der Einspeisevergütung jedoch nicht. Die<br />

Situation in Japan sei derzeit die Gleiche wie in Deutschland<br />

in den 1990er Jahren – wenige Monopolisten bestimmen die<br />

Preise.<br />

Nach der ausgiebigen Fragerunde zeigte Reitter den<br />

japanischen Gästen das Neckar-Wasserkraftwerk Altenburg,<br />

das in der Nähe von Reutlingen liegt. (Foto: Reitter)<br />

Rechtsverpflichtung besteht. Wenn auf der Grundlage des<br />

Wasserrechts eine Ökologisierung einer bestehenden<br />

Wasserkraftanlage angeordnet ist, kann die Maßnahme<br />

daher nicht in das Ökokonto aufgenommen werden.<br />

Wir wollen vom Verband in einem Pilotverfahren überprüfen<br />

lassen, inwieweit die Erteilung von Ökopunkten<br />

und deren Vermarktung möglich ist, wenn die ökologischen<br />

Maßnahmen nicht im Wasserrechtsbescheid<br />

gefordert und auch noch nicht von der Umweltbehörde<br />

beauflagt oder angeordnet sind.<br />

Wir sind der Auffassung, dass freiwillige ökologische<br />

Maßnahmen, zum Beispiel bei Altrechten oder älteren<br />

Bewilligungen, auch wenn diese nach WHG gefordert<br />

werden, durch Ökopunkte honoriert werden müssen<br />

und damit einen Teil der hohen Kosten wieder wett<br />

machen können.<br />

Diese Notwendigkeit sehen wir vor allem bei kleinen<br />

und mittleren Anlagen.<br />

Wir werden unsere Mitglieder auf dem Laufenden<br />

halten.<br />

Den CDU-Antrag bzw. die Ökopunkteverordnung können<br />

Sie beim Vorsitzenden als pdf-Datei anfordern. Zudem<br />

werden wir die Verordnung demnächst auf unserer<br />

Homepage veröffentlichen.

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