mitglieder mitteilung - Arbeitsgemeinschaften Wasserkraftwerke ...
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Rei – Am 16.12.2012 nahm AWK-Vorsitzender Elmar Reitter<br />
an einem Termin im Umweltministerium in Stuttgart teil. Um<br />
dieses Treffen hatte eine dreiköpfige japanische Delegation<br />
gebeten, bestehend aus einem Regierungsvertreter des<br />
japanischen Wasser- und Katastrophenmanagements, dem<br />
Manager eines Rechtsberatungsunternehmens und einem<br />
Professor für Umweltrecht an der Kobe Universität. Der<br />
Besuch aus Fernost wollte sich im Ministerium über Wasserversorgung<br />
und -entnahme und bei der AWK über die<br />
(kleine) Wasserkraft informieren.<br />
Im Anschluss an die Präsentation des Ministeriums<br />
erläuterte Reitter die Historie der Wasserkraft in<br />
Deutschland und deren Entwicklung bis heute. Die<br />
Besucher interessierten sich insbesondere für die rechtliche<br />
Verankerung von Vergütung und Förderung in Deutschland.<br />
Diskussionsschwerpunkte lagen zum einen auf dem<br />
Stromeinspeisegesetz, das in den 1990er Jahren als<br />
antidiskriminierendes Wirtschaftsgesetz vor allem für die<br />
kleinen Stromerzeuger erkämpft wurde; zum anderen auf<br />
dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, welches mit der<br />
Liberalisierung des Strommarktes im Jahr 2000 eingeführt<br />
wurde. Das EEG ist ein Umweltgesetz, so sind auch viele<br />
ökologische Forderungen als Bedingung für eine<br />
Höhervergütung der Erneuerbaren Energien in dieses<br />
Gesetz eingeflossen zum Teil auch um die Auflagen des<br />
Wasserhaushaltsgesetzes, bzw. der Europäischen<br />
Wasserrahmenrichtlinie, umzusetzen bzw. umsetzen zu<br />
lassen.<br />
<strong>mitglieder</strong> <strong>mitteilung</strong><br />
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Japaner besuchen Landes-Umweltministerium und Wasserkraftwerk Altenburg<br />
Ökopunkteverordnung<br />
Rei - Zum Landtagsantrag der Abgeodneten Elke<br />
Brunnemer u. a. (CDU) nimmt das Ministeriums für Umwelt,<br />
Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg wie folgt<br />
Stellung:<br />
Die Ökokonto-Verordnung vom 19. Dezember 2010 (GBl.<br />
1089) sieht in Anlage 1 unter Nummer 1.7 eine Reihe von<br />
ökokontofähigen Maßnahmen zur Erhöhung der Naturnähe<br />
von Gewässern und ihrer Uferbereiche vor. Im Zusammenhang<br />
mit Betreibern kleiner Wasserkraftanlagen kann insbesondere<br />
folgende Fallgruppe genannt werden:<br />
„Rücknahme von Gewässerverbauungen, insbesondere<br />
Rücknahme von Ufer- und Sohlbefestigungen, Öffnen von<br />
verdolten Abschnitten oder Beseitigung von Wanderungshindernissen,<br />
Herstellung der Durchgängigkeit“.<br />
Die Bewertung von Ökokontomaßnahmen erfolgt in der<br />
Regel unter Berücksichtigung der aufgewerteten Fläche. Die<br />
Herstellung der Durchgängigkeit ist in der Regel eine<br />
kleinflächige Maßnahme. Da diese Maßnahme jedoch eine<br />
große Flächenwirkung hat, eröffnet die Ökokonto-<br />
Verordnung die Möglichkeit einer Bewertung über die<br />
Maßnahmenkosten (Anlage 2 zur Ökokonto-Verordnung,<br />
Nummer 1.3.5). Hierdurch wird sichergestellt, dass eine<br />
solche Maßnahme angemessen honoriert wird.<br />
Die Anerkennung einer Maßnahme als ökokontofähig ist<br />
jedoch nur möglich, soweit für deren Durchführung keine<br />
Das EEG sei gut bekannt in Japan, sagte Herr Shimamura,<br />
Juniorprofessor für Umweltrecht in Kobe, die spannende<br />
Geschichte der Einspeisevergütung jedoch nicht. Die<br />
Situation in Japan sei derzeit die Gleiche wie in Deutschland<br />
in den 1990er Jahren – wenige Monopolisten bestimmen die<br />
Preise.<br />
Nach der ausgiebigen Fragerunde zeigte Reitter den<br />
japanischen Gästen das Neckar-Wasserkraftwerk Altenburg,<br />
das in der Nähe von Reutlingen liegt. (Foto: Reitter)<br />
Rechtsverpflichtung besteht. Wenn auf der Grundlage des<br />
Wasserrechts eine Ökologisierung einer bestehenden<br />
Wasserkraftanlage angeordnet ist, kann die Maßnahme<br />
daher nicht in das Ökokonto aufgenommen werden.<br />
Wir wollen vom Verband in einem Pilotverfahren überprüfen<br />
lassen, inwieweit die Erteilung von Ökopunkten<br />
und deren Vermarktung möglich ist, wenn die ökologischen<br />
Maßnahmen nicht im Wasserrechtsbescheid<br />
gefordert und auch noch nicht von der Umweltbehörde<br />
beauflagt oder angeordnet sind.<br />
Wir sind der Auffassung, dass freiwillige ökologische<br />
Maßnahmen, zum Beispiel bei Altrechten oder älteren<br />
Bewilligungen, auch wenn diese nach WHG gefordert<br />
werden, durch Ökopunkte honoriert werden müssen<br />
und damit einen Teil der hohen Kosten wieder wett<br />
machen können.<br />
Diese Notwendigkeit sehen wir vor allem bei kleinen<br />
und mittleren Anlagen.<br />
Wir werden unsere Mitglieder auf dem Laufenden<br />
halten.<br />
Den CDU-Antrag bzw. die Ökopunkteverordnung können<br />
Sie beim Vorsitzenden als pdf-Datei anfordern. Zudem<br />
werden wir die Verordnung demnächst auf unserer<br />
Homepage veröffentlichen.