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mitglieder mitteilung - Arbeitsgemeinschaften Wasserkraftwerke ...

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Unerschöpfliche Energie<br />

im Einklang mit der Natur<br />

Artikelverfasser:<br />

jai Julian Aicher<br />

rei Elmar Reitter<br />

mr Martin Renn<br />

Artikelübersicht:<br />

Terminankündigung Wasserkraftstammtische 2<br />

Röhms „regenerative Touren“ 2<br />

Das EEG 2012 und seine Auswirkungen für die<br />

kleinen Wasserkraftanlagen 4<br />

Gut fünf mal mehr Stromertrag –<br />

das neue WKW Faltenbach 7<br />

Anmeldung Altrechte nach § 21 WHG 8<br />

„Locker doppelt so viel“ 9<br />

Audiobeitrag zur Wasserkraft zum<br />

Nachhören auf SWR2 9<br />

Energiewende ist in Rot an der Rot<br />

nicht nur ein Wort (Schwäbische Zeitung) 10<br />

Chinesen interessiren sich für Wasserkraft<br />

(Schwäbische Zeitung) 11<br />

Japaner besuchen Landes-Umweltministerium<br />

und Wasserkraftwerk Atlenburg 12<br />

Ökopunkteverordnung 12<br />

Sicherheit beim Betrieben von<br />

<strong>Wasserkraftwerke</strong>n 13<br />

Pfingstmontag ist Mühlentag 13<br />

Protokoll zur Mitgliederversammlung am<br />

09.03.12 in der Sängerhallte in Untertürkheim 14<br />

Bilder zur Mitgliederversammlung 18<br />

Freispruch für Manfred Lüttke 19<br />

NEU: Mitglieder berichten –<br />

Platz für Ihre Beiträge 20<br />

Tag der Allgäuer Wasserkraft am 05.05.2012 20<br />

Arbeitsgemeinschaft <strong>Wasserkraftwerke</strong> Baden-Württemberg e.V.<br />

<strong>mitglieder</strong> <strong>mitteilung</strong><br />

17. April 2012 Ausgabe 1 / 2012<br />

2012 – neues EEG, AWK Hautptversammlung,<br />

Wasserkraftstammtisch, Rubrik für Mitglieder, etc.<br />

Rei – Das erste Viereljahr ist<br />

gerade vorbei und es gibt bereits<br />

viel zu berichten:<br />

Seit Anfang diesen Jahres ist das<br />

novellierte EEG 2012 in Kraft<br />

getreten. Wir hatten bereits 2011<br />

mehrfach auf die Änderungen für<br />

die Wasserkraft hingewiesen.<br />

Dieser Mitglieder<strong>mitteilung</strong> liegt<br />

eine aktuelle AWK-Einschätzung<br />

zu diesem Thema bei. Zudem<br />

informieren wir Sie laufend auf<br />

unserer Internetseite www.<br />

wasserkraft.org über Neuigkeiten<br />

zum EEG 2012.<br />

Am 09.03.2012 fand in Untertürkheim<br />

die Hauptversammlung<br />

der AWK Baden-Württemberg statt.<br />

Der Vorstand wurde mit großer<br />

Mehrheit entlastet und die<br />

Satzungsänderung angenommen.<br />

Die Vorstandschaft möchte auf<br />

diesem Weg den Teilnehmern für<br />

den guten Verlauf der Sitzung<br />

danken.<br />

Die ca. 140 Teilnehmer hatten im<br />

Anschluss die Möglichkeit zwei<br />

<strong>Wasserkraftwerke</strong> in der Umgebung<br />

zu besichtigen.<br />

Das Protokoll zur Sitzung können<br />

Sie auf Seite 14 nachlesen. Zudem<br />

haben wir Bilder eingefügt, die Sie<br />

auf den Seiten 19 bis 21 ansehen<br />

können.<br />

Im ersten Vierteljahr fanden bereits<br />

mehrere Vororttermine statt, mehr<br />

darüber können Sie auf den Seiten<br />

2 und 3 unter „Röhms regenerative<br />

Touren“ erfahren. Die Besuche<br />

fanden zum einen an der Echaz,<br />

der Lauchert und im Bodenseekreis<br />

statt.<br />

Mitte April habe ich an einem<br />

Erfahrungsaustausch unserer<br />

Berufsgenossenschaft zur Sicher-<br />

heit an <strong>Wasserkraftwerke</strong>n teilgenommen<br />

und möchte Sie darüber<br />

informieren (Seite 13).<br />

Dann gibt es mehrere Terminankündigungen,<br />

auf die wir bereits<br />

an dieser Stelle in chronologischer<br />

Reihenfolge hinweisen möchten:<br />

Zum einen findet am 05.05. der<br />

„Tag der Allgäuer Wasserkraft“<br />

statt, über den wir auf Seite 20<br />

informieren.<br />

Die AWK BW wird am 02.06.12<br />

einen Wasserkraftstammtisch in<br />

Ebersbach an der Fils veranstalten,<br />

um dieses Mal den<br />

schwäbischen und allgäuerischen<br />

Mitgliedern Rechnung zu<br />

tragen. Weitere Vorankündigung:<br />

Am 22.9.12 soll der weitere<br />

Stammtisch 2012 in Vöhrenbach<br />

im Schwarzwald, mit Besichtigung<br />

der Linachtalsperre, stattfinden –<br />

hier werden wir also wieder näher<br />

bei unseren badischen Mitgliedern<br />

sein.<br />

Wir möchten Ihnen, unseren<br />

Mitgliedern, zudem künftig eine<br />

Plattform für eigene Beiträge in<br />

der Mitglieder<strong>mitteilung</strong> bieten.<br />

Haben Sie Ihre Anlage<br />

modernisiert oder neu gebaut?<br />

Oder haben Sie einen schönen<br />

Fischauf- bzw. –abstieg realisiert?<br />

Bitte lassen Sie uns Ihre Beiträge,<br />

Anregungen, Rückmeldungen<br />

zukommen per Fax: 07375/1347<br />

oder per Mail: info@reitterwasserkraft.de.<br />

Wir freuen uns<br />

darauf.<br />

Ich wünsche Ihnen eine<br />

interessante Lektüre.


<strong>mitglieder</strong> <strong>mitteilung</strong><br />

Terminankündigung Wasserkraftstammtische<br />

am 02.06.2012 in Ebersbach/Fils und am 22.09.12 in Vöhrenbach/Linach<br />

Rei – Am Samstag, den 02.06.2012 findet der nächste<br />

Wasserkraftstammtisch statt. Wir besichtigen das<br />

Bürger-Wasserkraftwerk der Eberkraft GmbH & Co. KG<br />

in Ebersbach an der Fils.<br />

Treffpunkt ist um 17 Uhr beim Gasthaus Hecht in<br />

Ebersbach (Kirchheimer Str.11, 73061 Ebersbach an der<br />

Fils, Tel: 07163/8817). Parkplätze finden Sie direkt am<br />

Gasthaus, in unmittelbarer Nähe befindet sich zudem ein<br />

Edeka-Parkplatz. Gemeinsam laufen wir dann zum<br />

Wasserkraftwerk (ca. 5 Minuten Fußmarsch) und<br />

besichtigen diese interessante Anlage mit Rohrturbine.<br />

Gegen 18.30 Uhr findet der Stammtisch im Gasthaus<br />

Hecht statt. Dort werden verschiedene Referenten über<br />

folgende Themen informieren: Elmar Reitter berichtet<br />

über das EEG 2012. Unser Mitglied Dr. Maier referiert<br />

über fischereiökologische Maßnahmen an <strong>Wasserkraftwerke</strong>n.<br />

Und Dr. Krätz von der Firma Klawa stellt<br />

Röhms „regenerative Touren“<br />

Rei/MR – Bereits im ersten Quartal 2012 besuchte der<br />

Präsident der AWK Baden-Württemberg, Karl-Wilhelm<br />

Röhm, gemeinsam mit Mitgliedern des AWK-Vorstands<br />

mehrere <strong>Wasserkraftwerke</strong><br />

1. Honau-Unterhausen/Echaz:<br />

An der Echaz in Honau will die Gemeinde die<br />

vorhandenen Potenziale reaktivieren. Dazu<br />

berieten der Präsident und der Vorsitzende der<br />

Arbeitsgemeinschaft <strong>Wasserkraftwerke</strong> Baden-<br />

Württemberg den Bürgermeister Peter<br />

Nußbaum anlässlich eines Vororttermins.<br />

2. Hörschwang-Burladingen/Lauchert:<br />

Weiterhin nahmen der Präsident und der<br />

Vorsitzende einen Termin der Teilgemeinde<br />

Hörschwang auf der Zollernalb wahr. Die<br />

dortige Walzmühle an der Lauchert, bekannt<br />

auch aus der Fernsehdokumentation „Der<br />

Hergott weiß, was mit uns geschieht – die<br />

Schwestern von der Albmühle“, soll im Bestand<br />

gesichert werden. Die AWK-ler standen hierzu<br />

Rede und Antwort. Die bisher Beteiligten<br />

überlegen, ob man einen Förderverein zum<br />

Erhalt der Walzmühle gründen soll. Wobei<br />

dieses Vorhaben wohl nur über ein breites<br />

bürgerschaftliches Engagement und über<br />

Sponsoren realisierbar wird.<br />

Seite 2 von 2<br />

seine Produkte bezüglich Ökologisierung von<br />

Wasserkraftanlagen vor (u.a. Aalabstieg, Feinrechen,<br />

Feinrechenprofile, etc.). Im Anschluss steht der<br />

Vorstand für alle Fragen und eine offene Diskussion zur<br />

Verfügung. Auch Gäste sind gerne willkommen.<br />

Wir möchten Sie bitten, den Vorsitzenden aus organisatorischen<br />

Gründen bis zum 25. Mai per Fax oder E-Mail<br />

kurz zu informieren, mit wieviel Personen Sie kommen<br />

werden.<br />

Rückmeldung an Elmar Reitter, Fax: 07375/1347,<br />

Mail: info@reitter-wasserkraft.de<br />

Weitere Vorankündigung: Am 22.9.12 soll der weitere<br />

Stammtisch 2012 in Vöhrenbach im Schwarzwald, mit<br />

Besichtigung der Linachtalsperre, stattfinden – hier<br />

werden wir also wieder näher bei unseren badischen<br />

Mitgliedern sein.<br />

3. Bodensee/Mühlhausen-Uhldingen und Bermatingen-Ahausen:<br />

Ulrich Müller MdL lud am 3. April 2012 zu einer<br />

öffentlichen Veranstaltung zum Thema<br />

„Potenziale der Kleinen Wasserkraft im<br />

Bodenseekreis“ ein. Der Landrat Lothar Wölfle<br />

weckte das politische Interesse des<br />

Landtagsabgeordneten Müller mit der Aussage,<br />

dass es im Bodenseekreis eine beträchtliche<br />

Zahl von stillgelegten Wasserkraftanlagen gibt,<br />

deren Reaktivierung an den Anforderungen der<br />

Fischgängigkeit scheitere.<br />

Zu der Veranstaltung wurde die<br />

Arbeitsgemeinschaft <strong>Wasserkraftwerke</strong> Baden-<br />

Württemberg e. V. (AWK) eingeladen, um ihre<br />

umfangreichen praktischen Erfahrungen<br />

einzubringen. Die AWK wurde von ihrem<br />

Präsident Karl-Wilhelm Röhm MdL, den<br />

Vorsitzenden Elmar Reitter und Wolfgang<br />

Strasser, dem Pressesprecher Julian Aicher<br />

und dem Geschäftsführer Josef Dennenmoser<br />

vertreten. Des Weiteren wurde das<br />

Landratsamt Friedrichshafen (Amt für<br />

Bodenschutz und Wasser) und Klaus Nuber,<br />

Vorstand der Bürgerenergiegenossenschaft<br />

Rotach-Schussen-Argen e. V., zum Fachgespräch<br />

eingeladen.


Seite 3 von 20<br />

Zunächst hatten die Geladenen die Gelegenheit<br />

ihre praktische Erfahrungen vorzutragen und zu<br />

diskutieren. Den Ausführungen von Iris Steger vom<br />

LRA Friedrichshafen konnte man entnehmen, dass<br />

die Behörde sich intensiv mit dem Thema<br />

ökologische Verbesserungen an bestehenden<br />

Wasserkraftanlagen und neuerdings auch mit den<br />

Potenzialen der Wasserkraft des Bodenseekreises<br />

beschäftigt. Bis vor kurzem baute die Behörde<br />

zusammen mit dem Fischereisachverständigen des<br />

Regierungspräsidiums raue Rampen. Es scheint<br />

nun, dass der Synergieeffekt von Durchgängigkeit<br />

zusammen mit der Energiegewinnung aus<br />

Wasserkraft, wie von den AWK-Vertretern seit<br />

langem gepriesen und von der Politik gewünscht,<br />

bei den Landratsämtern angekommen ist. Frau<br />

Steger wies auf viele stillgelegte Wasserkraftanlagen<br />

im Bodenseekreis hin, wobei die<br />

Reaktivierung in den meisten Fällen mit hohen<br />

Kosten verbunden sei.<br />

Wolfgang Strasser präsentierte die<br />

Reaktivierungspläne der am Veranstaltungsort<br />

befindlichen Spek´schen Wasserkraftanlage in<br />

Mühlhofen. Die stillgelegte Wasserkraftanlage<br />

könnte nach der Reaktivierung, je nach<br />

ökologischen Anforderungen zwischen 400.000 bis<br />

600.000 kWh pro Jahr ins Netz einspeisen.<br />

Nach der Besichtigung der Spek’schen Wasserkraftanlage<br />

wurde die Schwelle an der Rotach in<br />

Bermatingen-Ahausen besichtigt. An der vor<br />

kurzem vom Land gebauten rauen Rampe will ein<br />

Bürgerverein ein Wasserkraftwerk mit Fischtreppe<br />

installieren.<br />

Bei der abschließenden Besprechung bereicherte<br />

Klaus Nuber die Runde mit seinem praxisnahen<br />

Vortrag über die von der Bürgerenergiegenossenschaft<br />

reaktivierte Wasserkraftanlage<br />

Huber in Wiesertsweiler am Bollenbach bei<br />

Tettnang im Jahr 2009. Die Reaktivierungskosten<br />

der mit einer Ossberger Turbine betriebenen<br />

Wasserkraftanlage beliefen sich auf ca. 130.000 €,<br />

<strong>mitglieder</strong> <strong>mitteilung</strong><br />

die Kosten der ökologischen Auflagen für die<br />

Fischtreppe, die in der Region als „Grand<br />

Canyon“ tituliert wird, bezifferte er mit ca.<br />

70.000 €.<br />

Landrat Wölfle möchte die Ausbaupläne im<br />

Rahmen der Möglichkeiten unterstützen, auch<br />

wenn die Potenziale im Bodenseekreis gering<br />

seien.<br />

Die AWK Vertreter unterstrichen die ökologische<br />

Verträglichkeit der Stromgewinnung aus<br />

<strong>Wasserkraftwerke</strong>n und das große Engagement<br />

ihrer Mitglieder, welche die derzeit teilweise<br />

unwirtschaftlichen Kleinwasserkraftanlagen am<br />

Leben erhalten. Sie ermutigten die Ahausener<br />

Bürger, die Aufbruchstimmung im Landratsamt<br />

zu nutzen und die Standorte zu reaktivieren.<br />

Voraussetzung dafür seien jedoch eine<br />

angemessene Vergütung und der Schutz vor<br />

überzogenen ökologischen Forderungen seitens<br />

der Fischereifachbehörde. Das Landratsamt<br />

müsse hierbei endlich beginnen zwischen<br />

fischereilichen Wünschen und ökologisch<br />

tatsächlich erforderlichen Maßnahmen<br />

abzuwägen.<br />

Ulrich Müller MdL stellte abschließend fest, dass<br />

die Reaktivierung stillgelegter und bisher noch<br />

nicht energetisch genutzten Standorte zwar<br />

nicht die Lösung für die Energiewende seien,<br />

dass die „Kleine Wasserkraft“ jedoch einen<br />

Beitrag dazu leisten könnte und dabei eben<br />

auch die Ökologie eines Flussabschnitts<br />

verbessert werden könne. Er sieht allerdings die<br />

Notwendigkeit, dass eine zusätzliche<br />

Förderung der „Kleinen Wasserkraft“ erforderlich<br />

ist, wolle man die Potenziale nutzen.<br />

Links: Ulrich Müller MdL mit Interessierten am Wehr Ahausen<br />

Rechts: Karl-Wilhelm Röhm (Präsident AWK), Elmar Reitter (Vorsitzender AWK), Ulrich Müller (MdL), Edgar Lamm (Bürgermeister Uhldingen-<br />

Mühlhofen), Lothar Wöfle (Landrat) (v.l.n.r.) Fotos: Martin Renn


Liebe Mitglieder,<br />

<strong>mitglieder</strong> <strong>mitteilung</strong><br />

Seite 4 von 4<br />

Das EEG 2012 und seine Auswirkungen für die kleinen Wasserkraftanlagen<br />

das EEG 2012 ist zwar schon seit Mitte 2011 (mit der Entscheidung des Bundesrats vom 08.07.2011) novelliert, aber erst am<br />

1.1.2012 in Kraft getreten. Es gibt jetzt auch schon erste Erfahrungen dazu. Deshalb will ich nachstehend auf die Gesetzeslage<br />

und die mögliche Umsetzung eingehen:<br />

Hauptthemen:<br />

1. Die Vergütung von Strom aus Wasserkraft nach EEG 2012 (Gesetzeslage)<br />

2. Was gibt das WHG (Wasserhaushaltsgesetz) konkret vor?<br />

3. Was bedeutet dies für die Umsetzung des EEG 2012?<br />

4. Die Besonderheit der Übergangsbestimmungen<br />

5. Degression und Vergütungsdauer im EEG 2012<br />

6. Regelungen zur Fernabschaltung der Wasserkraftanlagen ab 100 kW<br />

7. Direktvermarktung<br />

1. Die Vergütung von Strom aus Wasserkraft EEG 2012 (Gesetzeslage):<br />

a. § 23 (1) EEG 2012 Wasserkraft gibt vor:<br />

i. Für Strom aus Wasserkraft beträgt die Vergütung:<br />

1. Bis zur Bemessungsleistung von 500 kW 12,7 ct/ kWh<br />

2. Bis zur Bemessungsleistung von 2.000 kW 8,3 ct/ kWh<br />

3. Bis zur Bemessungsleistung von 5.000 kW 6,3 ct/ kWh<br />

4. Bis zur Bemessungsleistung von 10.000 kW 5,5 ct/ kWh<br />

5. …<br />

b. § 23 (2) bezieht sich hierbei auf Altanlagen:<br />

i. Wenn die installierte Leistung oder das Leistungsvermögen der Anlage erhöht wurde<br />

oder<br />

ii. die Anlage mit einer technischen Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung<br />

nach § 6 (1) Nr. 1 erstmals nachgerüstet wurde.<br />

c. § 23 (3) bezieht sich auf Anlagen größer 5.000 kW und ist für uns nicht relevant.<br />

d. § 23 (4) Der Anspruch auf Vergütung nach den Absätzen (1) und (2) besteht für Anlagen nur, wenn die<br />

Wasserkraftnutzung den Anforderungen nach §§ 33 bis 35 und 6 (1) Satz 1 Nr. 1 und 2 des<br />

Wasserhaushaltgesetzes entspricht.<br />

Nachweisführung zum Erlangen der EEG 2012 Vergütung:<br />

i. durch eine Bescheinigung der zuständigen Wasserbehörde oder<br />

durch ein Gutachten eines Umweltgutachters (DAU zertifiziert), das der Bestätigung durch die<br />

zuständige Wasserbehörde bedarf; äußert sich die Behörde innerhalb von zwei Monaten nach Vorlage<br />

des Gutachtens nicht, gilt die Bestätigung als erteilt; diese Bestätigung darf nur versagt werden, wenn<br />

die Behörde erhebliche Zweifel an der Richtigkeit des Gutachtens hat.<br />

ii. Neuzulassung der Wasserkraftanlage<br />

2. Was gibt das WHG (Wasserhaushaltsgesetz) konkret vor?<br />

§ 6 WHG Allgemeine Grundsätze der Gewässerbewirtschaftung<br />

Die Gewässer sind nachhaltig zu bewirtschaften, insbesondere mit dem Ziel,<br />

1. ihre Funktions- und Leistungsfähigkeit als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und<br />

Pflanzen zu erhalten und zu verbessern, insbesondere durch Schutz vor nachteiligen Veränderungen von<br />

Gewässereigenschaften,<br />

2. Beeinträchtigungen auch im Hinblick auf den Wasserhaushalt der direkt von den Gewässern abhängenden<br />

Landökosysteme und Feuchtgebiete zu vermeiden und unvermeidbare, nicht nur geringfügige<br />

Beeinträchtigungen so weit wie möglich auszugleichen,<br />

3. …<br />

Hinweis: Leider ist Absatz 5 nicht erwähnt, wonach auch möglichen Folgen des Klimawandels vorzubeugen ist,<br />

denn das wäre ein hoher positiver Aspekt der Wasserkraftnutzung.


Seite 5 von 20<br />

§ 33 WHG fordert die Mindestwasserführung<br />

<strong>mitglieder</strong> <strong>mitteilung</strong><br />

§ 34 WHG fordert die Durchgängigkeit oberirdischer Gewässer<br />

§ 35 WHG betrifft konkret die Wasserkraftnutzung<br />

1. Die Nutzung von Wasserkraft darf nur zugelassen werden, wenn auch geeignete Maßnahmen zum Schutz der<br />

Fischpopulation ergriffen werden.<br />

2. Entsprechen vorhandene Wasserkraftnutzungen nicht den Anforderungen nach Absatz 1, so sind die<br />

erforderlichen Maßnahmen innerhalb angemessener Fristen durchzuführen.<br />

3. Was bedeutet dies für die Umsetzung des EEG 2012?<br />

a. Grundvoraussetzung für die höhere Vergütung nach EEG 2012 ist nicht mehr „nur“ der Zwang zu einer<br />

„wesentlichen ökologischen Verbesserung“ wie bisher, sondern die Erfüllung aller ökologischer Standards<br />

nach WHG entsprechend § 23 (4) EEG am Anlagenstandort.<br />

b. Diese Standards zu erfüllen, und dazu auch noch die Bestätigung der unteren Wasserbehörde im Landratsamt<br />

zu erhalten, ist für Altanlagen eine schwierige Hürde. Was das WHG vorschreibt, wurde oben präzisiert. Das<br />

kann je nach Auslegung und möglicherweise „Beliebigkeit“ der Behörde bedeuten:<br />

Fischschutz und Durchgängigkeit nach oben und unten und hohe Mindestwassermengen etc.<br />

Oft werden die bisherigen ökologischen Maßnahmen nicht ausreichen, sondern zusätzliche Forderungen<br />

gestellt werden.<br />

Es gibt allerdings auch schon Beispiele, bei denen solche Betreiber, die das EEG 2009 in Zusammenarbeit mit<br />

der Behörde realisiert und einen entsprechenden guten ökologischen Zustand erreicht haben, die<br />

Bescheinigung eben dieser Behörde zum EEG 2012 ohne weitere Auflagen bekamen.<br />

c. Nachweisführung zum Erlangen der EEG 2012 Vergütung:<br />

i. durch eine Bescheinigung der zuständigen Wasserbehörde oder<br />

durch ein Gutachten eines Umweltgutachters (DAU zertifiziert), das der Bestätigung durch die<br />

zuständige Wasserbehörde bedarf; äußert sich die Behörde innerhalb von zwei Monaten nach<br />

Vorlage des Gutachtens nicht, gilt die Bestätigung als erteilt; diese Bestätigung darf nur versagt<br />

werden, wenn die Behörde erhebliche Zweifel an der Richtigkeit des Gutachtens hat.<br />

ii. Mit Neuzulassung der Wasserkraftanlage gilt der Nachweis als erbracht.<br />

d. Wenn Sie sich dann trotzdem mit den Behörden einigen können, benötigen Sie noch einen Nachweis nach §<br />

23 (2) EEG, dass Sie entweder<br />

i. die installierte Leistung oder das Leistungsvermögen der Anlage erhöht haben (Bestätigung durch<br />

Fachfirma), oder<br />

ii. die Anlage mit einer technischen Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung<br />

nach § 6 (1) Nr. 1 erstmals nachgerüstet haben (Nachweis über Netzbetreiber).<br />

e. Der sich daraus ergebende weitere Nachweis nach § 23 (2) 1 EEG,<br />

i. dass Sie die installierte Leistung oder das Leistungsvermögen der Anlage erhöht haben, dürfte relativ<br />

leicht durch Anlagenbauer, welche die Modernisierung durchgeführt haben, durch Bestätigung zu<br />

erbringen sein. Die technische Hürde ist nicht allzu groß. Im Regierungsentwurf<br />

Bundestagsdrucksache 17/6071 vom 06.06.2011 wird darüber definiert:<br />

1. „Maßnahmen zur Erhöhung des Leistungsvermögens sind insbesondere: der<br />

Austausch älterer Generatoren, des Getriebes, der Turbinen oder der Laufräder, die<br />

Erweiterung der Anlage durch Erhöhung des Ausbaudurchflusses und/oder der<br />

Fallhöhe, die automatische Wasserstandsregelung, die automatische<br />

Rechenreinigung, bei Kraftwerken mit mehreren Turbinen die automatische<br />

Einsatzoptimierung, der Einsatz permanent erregter Generatoren und die<br />

Verbesserung der Zu- und Abströmung (Hydraulik-Turbinenzuströmung, Ober- und<br />

Unterwasserkanal). Sie sind nicht zwingend mit einer höheren Stromerzeugung<br />

verbunden, da insbesondere ökologische Anforderungen nach Absatz 4 die<br />

Stromerträge wieder reduzieren können.“<br />

Hinweis der AWK: Eine Erhöhung des Ausbaudurchflusses und/oder der Fallhöhe bedarf der<br />

wasserrechtlichen Genehmigung!<br />

4. Die erstmalige Nachrüstung der Anlage mit einer technischen Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der<br />

Einspeiseleistung nach § 6 (1) Nr. 1 macht nur Sinn für Anlagen, die geringfügig unter der 100 kW-Grenze liegen. Denn<br />

alle über 100 kW hatten sowieso bereits diese Auflage zu erfüllen – für die gibt es keine erstmalige Nachrüstung mehr.<br />

Und für Anlagen wesentlich unter 100 kW wird dies zu teuer, weil mit dieser Nachrüstung auch die zusätzliche<br />

Installation eines Lastgangzählers sinnvoll/erforderlich wäre um im Abschaltfalle den Nachweis des Erzeugungsausfalls<br />

führen zu können. Insgesamt also teure Anschaffung, teure Folgekosten und Risiken bei Abschaltvorgängen.


5. Die Besonderheit der Übergangsbestimmungen<br />

<strong>mitglieder</strong> <strong>mitteilung</strong><br />

Seite 6 von 6<br />

Es gibt im EEG den §66 „Übergangsbestimmungen“. Darin wird die Behandlung von Fällen in der Übergangszeit geregelt. Es<br />

ist uns dank hartnäckiger Unterstützung der Politik gelungen, und hier möchte ich unserem Abgeordneten Thomas Bareiß<br />

besonders danken, die Übergangsbestimmungen so zu modifizieren, dass das EEG 2009 vor allem wegen der vernünftigen<br />

Gutachterlösung und der Möglichkeit, mit wenig sinnvollen Maßnahmen die wesentliche ökologische Verbesserung zu<br />

erhalten, umgesetzt werden kann. Alle, die noch nach EEG 2000 vergütet werden (Inbetriebnahme vor dem 01.08.2004),<br />

können damit bis 31.12.2013 die Verbesserung nach EEG 2009 erreichen. Das geht dann zwar nur auf eine Vergütung von<br />

11,67 Cent/kWh anstelle wie im EEG 2012 auf 12,7 Cent/kWh, aber die Umsetzung ist eben viel einfacher.<br />

§ 66 (14) EEG 2012 Übergangsbestimmungen<br />

Für Altanlagen, die vor dem 01.08.2004 in Betrieb genommen worden sind:<br />

� gelten bis zum 1. Januar 2014 wahlweise die Regelungen und Vergütungen des § 23: nach EEG 2009<br />

(Umweltgutachter ohne Behörde) oder<br />

� nach EEG 2012 (Umweltgutachter mit Behörde)<br />

Der Anlagenbetreiber kann wählen, solange noch keine Vergütung nach EEG 2012 ausbezahlt wurde!<br />

§ 66 (5) EEG 2012 Übergangsbestimmungen<br />

Neuanlagen mit einer Bemessungsleistung von über 500 kW bis 5.000 kW, die vor dem 01.01.2014 erstmals in Betrieb<br />

gehen, können wählen ob die Vergütungsregel des EEG 2009 (12,67ct / 8,65ct) oder des EEG 2012 (12,7ct/ 8,3 ct)<br />

beansprucht wird, jedoch nur bis zur erstmaligen Auszahlung einer Vergütung durch den Netzbetreiber.<br />

Mögliche Maßnahmen mit Umweltgutachter ohne Behörde nach EEG 2009:<br />

� Stauraumbewirtschaftung oder<br />

� biologische Durchgängigkeit oder<br />

� Mindestwasserabfluss oder<br />

� Feststoffbewirtschaftung oder<br />

� Uferstrukturverbesserung oder<br />

� Flachwasserzonen oder<br />

� Gewässeralt- oder Seitenarme angebunden<br />

Jeweilseinzeln oder in Kombination – unter Berücksichtigung der Bewirtschaftungsziele<br />

Allerdings gibt es Probleme mit dem Umweltgutachter nach EEG 2009:<br />

� Es sind mehrere Verfahren bei der Clearingstelle anhängig, da Netzbetreiber die Gutachten überprüfen lassen<br />

(Netzbetreiber haben ein Prüfungsrecht bei der DAU).<br />

� Umweltgutachter bekommen Druck / Vorgaben von ihrem Verband, der DAU.<br />

� Es besteht die Unsicherheit, dass das Gutachten angefochten und nicht anerkannt wird.<br />

6. Degression und Vergütungsdauer im EEG 2012<br />

a. Neu ist in § 20 (2) „Degression für Wasserkraft“ gem. § 23 ab dem Jahr 2013 um 1 Prozent je Jahr<br />

b. d. h. 12,7 Cent in 2012, 12,57 Cent in 2013, 12,45 Cent in 2014, …<br />

c. § 20 (1) Absenkung der Vergütung<br />

Die zum jeweiligen Inbetriebnahmezeitpunkt errechneten Vergütungen und Boni gelten jeweils für die gesamte<br />

Vergütungsdauer.<br />

d. § 21 (2) Vergütungsbeginn und -dauer<br />

i. Die Vergütung gilt 20 Kalenderjahre zuzüglich des Inbetriebnahmejahrs bzw. Abschluss der<br />

Maßnahmen nach § 23 (2) und (4).<br />

ii. Informativ:<br />

� EEG 2009 - 20 Jahre<br />

� EEG 2004 - 30 Jahre<br />

7. Regelungen zur Fernabschaltung der Wasserkraftanlagen ab 100 KW<br />

§ 66 (1) Nr. 5 Übergangsbestimmungen zu § 11 Einspeisemanagement (Fernabschaltung)<br />

Die Fernabschaltung erfolgt nicht, soweit<br />

� die Regelungen einer Wasserkraftanlage wasserrechtlichen oder anderen rechtlichen Vorgaben widersprechen<br />

würde.<br />

8. Direktvermarktung<br />

Die Neuerungen im Bereich Direktvermarktung durch das EEG 2012, werden derzeit vom Markt geprüft und bearbeitet.<br />

Dipl.-Ing. Elmar Reitter, Braunselweg 1, D-89611 Rechtenstein<br />

Tel. 0049-7375-212 Fax. 0049-7375-1347 mobil 0049-171-7745454<br />

www.wasserkraft.org info@reitter-wasserkraft.de


Seite 7 von 20<br />

Jai – Oberstdorf/Es läuft seit Sommer 2011: das<br />

„Wasserkraftwerk Faltenbach neu“ in Oberstdorf. Statt<br />

700.000 Kilowattstunden – wie sein Vorgängerbau –<br />

liefert es 4 Millionen Kilowattstunden Strom ins Netz.<br />

Also fast sechs mal mehr. Mit der neuen Anlage<br />

entstand ein Fischpass. Einschließlich „Faltenbach neu“<br />

deckt Oberstdorf nahezu 50% seines Strombedarfs aus<br />

heimisch-erneuerbaren Energiequellen. Schwerpunkt:<br />

Wasserkraft. 1990 waren’s noch 7%.<br />

Wer seit 2011 südlich der „Nebelhornbahn“-Talstation<br />

Oberstdorf über die Trettach geht, kann es kaum übersehen:<br />

Das neue Krafthaus in Holz, Beton und viel Glas.<br />

Die hohen Fenster von „Faltenbach neu“ direkt am<br />

Trettachufer eröffnen beachtliche Einblicke. Neugier<br />

erregen dabei vor allem vier blaue Metallrohre, durch die<br />

allerhöchstens 690 Liter pro Sekunde in vier Düsen auf<br />

die „Löffel“ einer Pelton-Turbine spritzen. Bei Niedrigwasser<br />

auch mal nur 100 Sekundenliter, Eine Technik<br />

der Südtiroler Fachfirma Troyer aus Sterzing.<br />

„Und es funktioniert doch!“ Peter Müller, Geschäftsführer<br />

der gemeindeeigenen „Energie-Versorgung Oberstdorf“<br />

(EVO) klang bei der Eröffnung der neuen Wasserkraftanlage<br />

im Oktober 2011 beinahe so, als müsse er sich<br />

nachträglich noch Mut machen. Denn um die Genehmigung<br />

der Anlage kämpfte die EVO rund 5 Jahre. Gegen<br />

„Faltenbach neu“ sprachen sich vor allem Angler und<br />

„Ökologische“aus. Bemerkenswert, denn die EVO hatte<br />

den Fischefängern angeboten, um das 1912 erbauten<br />

obere Trettachwehr (heute wenige Meter vom neuen<br />

Krafthaus entfernt) ein „Umgehungsgerinne“ anlegen zu<br />

lassen – sollte „Faltenbach neu“ tatsächlich entstehen.<br />

Doch die „Ökologischen“ mochten sich auf diese Verbesserung<br />

der Gewässerökologie nicht einlassen. Sie<br />

regten einen Bürgerentscheid an. Diese Idee griff das<br />

Rathaus auf. Dabei unterstützte die AWK mit mehreren<br />

Referenten die Argumente der Wasserkraft. Es waren<br />

Manfred Lüttke und Johannes Prinz engagiert. AWK-<br />

Pressesprecher Julian Aicher hatte über sein Büro rio’s<br />

außerdem Franz Alt zu einem Vortrag nach Oberstdorf<br />

vermittelt.<br />

<strong>mitglieder</strong> <strong>mitteilung</strong><br />

Gut fünf mal mehr Stromertrag – das neue WKW Faltenbach<br />

Am 13. April 2008 kam es dann soweit. Zwar nahmen an<br />

dieser Abstimmung mit 2.132 Leuten nur 27,1% der<br />

7.829 Wahlberechtigten in Deutschlands südlichster<br />

Gemeinde teil. Aber von ihnen sprachen sich 57% für<br />

das neue Kraftwerk aus. Deshalb beschloss der<br />

Oberstdorfer Gemeinderat, das Genehmigungsverfahren<br />

für seine 100%ige Tochter EVO vorantreiben zu lassen.<br />

Im Februar 2009 prangten schließlich alle notwendigen<br />

Amtsstempel auf den Papieren.<br />

Erste Baumaßnahme von „Faltenbach neu“: der Fischpass<br />

ums alte Trettach-Wehr mit 240 Sekundenlitern.<br />

Doch die Gegner des Vorhabens ließen nicht locker. Im<br />

Sommer 2011 gab es an der Baustelle Einlaufbauwerk<br />

im Oberstdorfer Faltenbach-Tobel einen Hangrutsch.<br />

Diesen prangerten „Bund-Naturschutz“-Mitglieder in der<br />

„Allgäuer Zeitung“ als großen Umweltskandal an. Dabei<br />

gelten natürliche Bodenbewegungen auf der teils steilen<br />

Oberstdorfer Markung als nichts ungewöhnliches. Das<br />

hinderte freilich den „Bund Naturschutz“ in einer Zeit, da<br />

im Golf von Mexiko gerade die weltweit größte Erdöl-<br />

Bohr-Katastrophe ihrem offiziellen Ende entgegen ging,<br />

in Russland Hunderte von Hektar brannten und sich in<br />

Pakistan Tausende vor verheerenden Hochwassern auf<br />

der Flucht befanden, ein Kraftwerksbau zur Nutzung<br />

erneuerbar-klimafreundlicher Energiegewinnung zu<br />

brandmarken. Ein österreichischer Facharbeiter an der<br />

Baustelle in Oberstdorf meinte dazu nur: „Ihr Deutschen<br />

macht aus allem ein Problem“. Aber ein lösbares. Die<br />

EVO und ihre Betreibe-Partner – die Obestdorfer<br />

„Rechtler“ – setzten sich durch. Im Sommer 2011 ging<br />

„Faltenbach neu“ in Betrieb.<br />

Damit nicht genug. Inzwischen legte nämlich auch die<br />

„Nebelhornbahn“, deren Gondeln über die beachtliche<br />

Ski-Schanze und den Faltenbachtobel ziehen, im<br />

gleichen Gewässer ein Kleinwasserkraftwerk an. Unterhalb<br />

der ersten Bahn-Bergstation „Seealpe“. Dort lag<br />

bereits als Speicher ein „Schneiteich“ – mit kostbarem<br />

Nass für Beschneiungsanlagen an Skipisten. Dieses<br />

Wasser liefert wiederum der Faltenbach – gefasst in<br />

einem Einlaufbauwerk weiter oberhalb. Jetzt erneuert,<br />

verhindert es, dass der Bach im kalkigen Bergtal<br />

versickert.<br />

Unterhalb des „Schneiteichs“ verlängerte die „Nebelhornbahn“<br />

die Wasserleitung. Sie überwindet neuerdings<br />

210 Meter Fallhöhe – bis zum neuen Krafthaus.<br />

Aus nur 100 Sekundenlitern gewinnt seine Maschinerie<br />

dort 750.000 Kilowattstunden Strom im Jahr. Und unterhalb,<br />

im natürlichen Faltenbach-Tobel, rauscht jetzt auch<br />

mehr Wasser. Schließlich versickert das Gewässer<br />

durch die Baumaßnahmen nicht mehr. Ein Gewinn für<br />

die Gewässerökologie.<br />

Von 7% 1990 auf fast 50% im Jahr 2011. Mit ihren<br />

neuen Wasserkraftanlagen haben die Oberstdorfer den<br />

Anteil heimisch-erneuerbarer Energien an der örtlichen<br />

Stromversorgung um das fast Sechsfache gesteigert.<br />

Oder anders betrachtet: verdreifacht in 10 Jahren. Peter<br />

Müller, Geschäftsführer der „Energie-Versorgung<br />

Oberstdorf“ (EVO) verlängerte diese Steigerungs-Linie<br />

jetzt. Während eines Besuchs des AWK-Vorstands am


19. November beim AWK-Mitglied EVO meinte Müller:<br />

„Mittelfristig streben wir 100% an. Aus Sonne, noch<br />

mehr Wasserkraft, Biomasse – und vielleicht auch bald<br />

aus Wind.“<br />

Es lockt an die Tausend Interessierte: das „Wasserkraftserk<br />

Faltenbach neu“. Gewähren seine Glaswände<br />

doch interessanten Einblicke in ein modernes Krafthaus.<br />

Mehr noch: Beim Büro rio’s hat die „Energie-Versorgung<br />

Oberstdorf“ 10 Infotafeln bestellt, die sowohl an der<br />

EVO-Zentrale als auch am Kraftwerk, am Einlaufbauwerk<br />

und an der Bergstation „Seealpe“ (Nebelhornbahn)<br />

Wanderlustigen etliches über Wasserkraft verraten.<br />

Dieser Wanderweg Faltenbach eignet sich besonders in<br />

schneefreien Zeiten zum Aufstieg (und zur Abfahrt mit<br />

der Nebelhonbahn).<br />

Informationen und Führungen unter Tel. (0 83 22) 911<br />

120<br />

<strong>mitglieder</strong> <strong>mitteilung</strong><br />

Altrechte sind bis 1. März 2013 anzumelden!<br />

Liebe Firmen<strong>mitglieder</strong> aus der Zuliefererindustrie,<br />

hier könnte Ihre Werbung/Ihr Beitrag stehen.<br />

Bei Interesse nehmen Sie bitte Kontakt mit der Redaktion auf.<br />

Elmar Reitter, E-Mail: info@reitter-wasserkraft.de, Fax: 07375/1347, Tel.: 07375/212<br />

Seite 8 von 8<br />

Fotos: Aicher<br />

Die AWK empfiehlt deshalb allen Altrechtsinhabern die grundsätzliche Anmeldung ihrer alten<br />

Rechte bei der zuständigen Wasserbehörde (Landratsamt oder Regierungspräsidium) durch<br />

eingeschriebenen Brief mit folgendem Inhalt:<br />

Betreff: Anmeldung Altrecht gem. § 21 WHG<br />

Text: Hiermit melde ich mein Altrecht für Triebwerk T-xxx am Fluss xxxx zur<br />

Eintragung ins Wasserbuch an. Ich bitte um Vollzugsmeldung der erfolgten<br />

Eintragung.<br />

Besuchen Sie uns regelmäßig auf www.wasserkraft.org<br />

Hier finden Sie alle neuen wichtigen Infos zur Wasserkraft<br />

Immer aktuell auf Landes- und Bundesebene<br />

Die Redebeiträge auf unserer Hauptversammlung von Peter Hauk MdL CDU und von Dr. Axel<br />

Berg werden wir demnächst auch hier veröffentlichen.<br />

Seite 7: Vom Bergbach<br />

"Faltenbach" angetrieben,<br />

aber neben seinem Mündungsfluss<br />

Trettach erbaut:<br />

das Krafthaus des Wasserkraftwerks<br />

Faltenbach neu<br />

in Oberstdorf.<br />

Links: Das neue Krafthaus<br />

"Wasserkraftwerk Faltenbach<br />

neu“ ist im Hintergrund<br />

des alten Trettach-<br />

Wehres von 1912 zu<br />

sehen, links vom Wehr<br />

befindet sich ein neuer<br />

Fischpass.


Seite 9 von 20<br />

„Locker doppelt so viel“<br />

Jai - Frühjahr 1986 – vor gut 25<br />

Jahren: Nach der Reaktorkatastrophe von<br />

Tschernobyl verbreiten „die deutschen<br />

Stromversorger“ in Zeitunganzeigen, die<br />

„umweltfreundliche Wasserkraft“ sei<br />

zwischen Waterkant und Watzmann<br />

bereits genutzt „soweit es unsere Flüsse<br />

erlauben“.<br />

Spätsommer 2011: In Südbaden geht die<br />

neu errichtete Rhein-Wasserkraftanlage<br />

Rheinfelden ans Netz. Sie leistet drei mal<br />

mehr als ihr Vorgängerin dort.<br />

März 2011: Zum Uno-„Weltwassertag“<br />

zeigt die „Arbeitsgemeinschaft <strong>Wasserkraftwerke</strong><br />

Baden-Württemberg eV“<br />

(AWK) Presse und Fernsehen das neue<br />

Argen-Kraftwerk Wangen-Beutelsau des<br />

AWK-Mitglieds Hubert Winter. Es bringt<br />

mit rund 1,8 Millionen Kilowattstunden<br />

doppelt so viel Strom ins Netz wie sein<br />

Vorgänger an gleicher Stelle. Genug für<br />

über 1.000 Privatpersonen.<br />

Oktober 2011: Die „Energie-Versorgung<br />

Oberstdorf“ (EVO) weiht ihr „Wasserkraftwerk<br />

Faltenbach neu“ ein. Mit 4 Millionen<br />

Kilowattstunden fast sechs mal mehr als<br />

die 700.000 Kilowattstunden Jahresarbeit<br />

seines Vorgängers.<br />

„In Baden-Württemberg möchte die<br />

Landesregierung den Anteil Erneuerbarer<br />

Energien an der Stromerzeugung und am<br />

Stromverbrauch bis 2020 auf jeweils<br />

mindestens 40% erhöhen. Wasserkraft<br />

soll einen erheblichen Beitrag dazu<br />

leisten.“ So Ministerpräsident Winfried<br />

Kretschmann bei Eröffnung des<br />

Kraftwerks Rheinfelden.<br />

<strong>mitglieder</strong> <strong>mitteilung</strong><br />

Zur Wasserkraft sagt dazu Rolf Gschwind<br />

aus Rot an der Rot (Kreis Biberach),<br />

Kundenbetreuer der Firma „watec-hydro“:<br />

„Allein die Optimierung bestehender<br />

Anlagen bringt das Doppelte.“<br />

Die Beispiele Rheinfelden, Wangen-<br />

Beutelsau und Oberstdorf beweisen: Das<br />

Doppelte scheint eher ‚konservativ’ vorsichtig<br />

veranschlagt.<br />

Landes-Umweltminister Franz Untersteller<br />

sagte im Frühsommer 2011, er wolle „alle<br />

vorhandenen Querbauwerke auf ihre<br />

Eignung für die Wasserkraftnutzung<br />

untersuchen“.<br />

Und da es (laut EnBW) im Südwesten<br />

rund 5.000 solcher „Querbauwerke“ in<br />

Bächen und Flüssen gibt (wie einst wohl<br />

um 1900 rund 5.000 bis 6.000 Wassertriebwerke<br />

– statt circa 1.700 heute),<br />

dürfte Unterstellers Untersuchung<br />

Steigerungen erkennen lassen.<br />

AWK-Geschäftsführer Josef Dennenmoser<br />

hat zwei alte Wehre mit <strong>Wasserkraftwerke</strong>n<br />

(samt Fischpässen) aufgewertet.<br />

Der Diplom-Ingenieur meint,<br />

Elektrizität aus Wasserkraft in Baden-<br />

Württemberg sei „locker doppelt so viel“<br />

erzeugbar wie 2010.<br />

Darüber gab’s schon viele Diskussionen.<br />

Jetzt muss die Politik mehr handfestes<br />

Handeln ermöglichen. Denn – so meinte<br />

Ernst Ulrich von Weizsäckler zur Wasserkraft<br />

hier: „Da gibt es wieder viel zu tun.“<br />

Also die Wirtschaft bestärken auch dank<br />

Wasserkraft.<br />

Audiobeitrag zur Wasserkraft zum Nachhören auf SWR 2<br />

Besuchen Sie uns<br />

regelmäßig auf<br />

www.wasserkraft.org<br />

Hier finden Sie alle<br />

neuen wichtigen Infos<br />

zur Wasserkraft<br />

Rei - Am 30. Januar war im Radiosender SWR 2 ein Audiobeitrag des Autors Erwin Kohla mit dem Titel „Wasserkraft –<br />

Widerstand gegen eine saubere Energie“ zu hören. In dem Beitrag lässt Kohla verschiedene Interessensgruppen zu Wort<br />

kommen: Wasserkraftler, EVU´s, etc. – u.a. den Vorsitzenden Elmar Reitter.<br />

Nachhören kann man den Beitrag über folgenden Link:<br />

http://www.swr.de/swr2/programm/sendungen/wissen/archiv/wasserkraft/-<br />

/id=660334/nid=660334/did=9039326/12wv8e9/index.html


<strong>mitglieder</strong> <strong>mitteilung</strong><br />

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Seite 11 von 20<br />

<strong>mitglieder</strong> <strong>mitteilung</strong><br />

Fotos: Reitter<br />

von oben nach unten:<br />

1. Die chinesische Delegation vor dem<br />

Rechtensteiner Rathaus.<br />

2. Der Kommunalvertreter aus Guanxi<br />

bedankt sich bei Elmar Reitter für<br />

den Vortrag.


Rei – Am 16.12.2012 nahm AWK-Vorsitzender Elmar Reitter<br />

an einem Termin im Umweltministerium in Stuttgart teil. Um<br />

dieses Treffen hatte eine dreiköpfige japanische Delegation<br />

gebeten, bestehend aus einem Regierungsvertreter des<br />

japanischen Wasser- und Katastrophenmanagements, dem<br />

Manager eines Rechtsberatungsunternehmens und einem<br />

Professor für Umweltrecht an der Kobe Universität. Der<br />

Besuch aus Fernost wollte sich im Ministerium über Wasserversorgung<br />

und -entnahme und bei der AWK über die<br />

(kleine) Wasserkraft informieren.<br />

Im Anschluss an die Präsentation des Ministeriums<br />

erläuterte Reitter die Historie der Wasserkraft in<br />

Deutschland und deren Entwicklung bis heute. Die<br />

Besucher interessierten sich insbesondere für die rechtliche<br />

Verankerung von Vergütung und Förderung in Deutschland.<br />

Diskussionsschwerpunkte lagen zum einen auf dem<br />

Stromeinspeisegesetz, das in den 1990er Jahren als<br />

antidiskriminierendes Wirtschaftsgesetz vor allem für die<br />

kleinen Stromerzeuger erkämpft wurde; zum anderen auf<br />

dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, welches mit der<br />

Liberalisierung des Strommarktes im Jahr 2000 eingeführt<br />

wurde. Das EEG ist ein Umweltgesetz, so sind auch viele<br />

ökologische Forderungen als Bedingung für eine<br />

Höhervergütung der Erneuerbaren Energien in dieses<br />

Gesetz eingeflossen zum Teil auch um die Auflagen des<br />

Wasserhaushaltsgesetzes, bzw. der Europäischen<br />

Wasserrahmenrichtlinie, umzusetzen bzw. umsetzen zu<br />

lassen.<br />

<strong>mitglieder</strong> <strong>mitteilung</strong><br />

Seite 12 von 12<br />

Japaner besuchen Landes-Umweltministerium und Wasserkraftwerk Altenburg<br />

Ökopunkteverordnung<br />

Rei - Zum Landtagsantrag der Abgeodneten Elke<br />

Brunnemer u. a. (CDU) nimmt das Ministeriums für Umwelt,<br />

Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg wie folgt<br />

Stellung:<br />

Die Ökokonto-Verordnung vom 19. Dezember 2010 (GBl.<br />

1089) sieht in Anlage 1 unter Nummer 1.7 eine Reihe von<br />

ökokontofähigen Maßnahmen zur Erhöhung der Naturnähe<br />

von Gewässern und ihrer Uferbereiche vor. Im Zusammenhang<br />

mit Betreibern kleiner Wasserkraftanlagen kann insbesondere<br />

folgende Fallgruppe genannt werden:<br />

„Rücknahme von Gewässerverbauungen, insbesondere<br />

Rücknahme von Ufer- und Sohlbefestigungen, Öffnen von<br />

verdolten Abschnitten oder Beseitigung von Wanderungshindernissen,<br />

Herstellung der Durchgängigkeit“.<br />

Die Bewertung von Ökokontomaßnahmen erfolgt in der<br />

Regel unter Berücksichtigung der aufgewerteten Fläche. Die<br />

Herstellung der Durchgängigkeit ist in der Regel eine<br />

kleinflächige Maßnahme. Da diese Maßnahme jedoch eine<br />

große Flächenwirkung hat, eröffnet die Ökokonto-<br />

Verordnung die Möglichkeit einer Bewertung über die<br />

Maßnahmenkosten (Anlage 2 zur Ökokonto-Verordnung,<br />

Nummer 1.3.5). Hierdurch wird sichergestellt, dass eine<br />

solche Maßnahme angemessen honoriert wird.<br />

Die Anerkennung einer Maßnahme als ökokontofähig ist<br />

jedoch nur möglich, soweit für deren Durchführung keine<br />

Das EEG sei gut bekannt in Japan, sagte Herr Shimamura,<br />

Juniorprofessor für Umweltrecht in Kobe, die spannende<br />

Geschichte der Einspeisevergütung jedoch nicht. Die<br />

Situation in Japan sei derzeit die Gleiche wie in Deutschland<br />

in den 1990er Jahren – wenige Monopolisten bestimmen die<br />

Preise.<br />

Nach der ausgiebigen Fragerunde zeigte Reitter den<br />

japanischen Gästen das Neckar-Wasserkraftwerk Altenburg,<br />

das in der Nähe von Reutlingen liegt. (Foto: Reitter)<br />

Rechtsverpflichtung besteht. Wenn auf der Grundlage des<br />

Wasserrechts eine Ökologisierung einer bestehenden<br />

Wasserkraftanlage angeordnet ist, kann die Maßnahme<br />

daher nicht in das Ökokonto aufgenommen werden.<br />

Wir wollen vom Verband in einem Pilotverfahren überprüfen<br />

lassen, inwieweit die Erteilung von Ökopunkten<br />

und deren Vermarktung möglich ist, wenn die ökologischen<br />

Maßnahmen nicht im Wasserrechtsbescheid<br />

gefordert und auch noch nicht von der Umweltbehörde<br />

beauflagt oder angeordnet sind.<br />

Wir sind der Auffassung, dass freiwillige ökologische<br />

Maßnahmen, zum Beispiel bei Altrechten oder älteren<br />

Bewilligungen, auch wenn diese nach WHG gefordert<br />

werden, durch Ökopunkte honoriert werden müssen<br />

und damit einen Teil der hohen Kosten wieder wett<br />

machen können.<br />

Diese Notwendigkeit sehen wir vor allem bei kleinen<br />

und mittleren Anlagen.<br />

Wir werden unsere Mitglieder auf dem Laufenden<br />

halten.<br />

Den CDU-Antrag bzw. die Ökopunkteverordnung können<br />

Sie beim Vorsitzenden als pdf-Datei anfordern. Zudem<br />

werden wir die Verordnung demnächst auf unserer<br />

Homepage veröffentlichen.


Seite 13 von 20<br />

<strong>mitglieder</strong> <strong>mitteilung</strong><br />

Sicherheit beim Betreiben von <strong>Wasserkraftwerke</strong>n<br />

Rei - Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.<br />

(DGUV) hat eine Informationsschrift zur Sicherheit beim<br />

Betreiben von <strong>Wasserkraftwerke</strong>n (BGI/GUV-I 8684)<br />

herausgegeben. Diese Information gibt außerdem<br />

Hinweise für die Auswahl und Gestaltung von baulichen<br />

und technischen Einrichtungen in <strong>Wasserkraftwerke</strong>n. Sie<br />

kann bei Ihrer Berufsgenossenschaft als gedruckte<br />

Broschüre angefordert oder als pdf-Datei unter<br />

http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/i-8684.pdf<br />

heruntergeladen werden. Zum nächsten Wasserkraftstammtisch<br />

am 2.6.12 in Ebersbach wird der<br />

Vorsitzende diese Broschüren verteilen.<br />

Da die Betreiber und Unternehmer grundsätzlich für die<br />

Auswirkungen des Betriebes Ihrer Wasserkraftanlage<br />

verantwortlich sind, sollte sich jeder mit der Sicherheit<br />

seiner Anlage ausführlich auseinandersetzen und die auf<br />

der Grundlage einer Gefährdungsanalyse ergriffenen<br />

Maßnahmen auch dokumentieren.<br />

Wegen der möglichen Gefahren für Betreiber, deren Mitarbeiter<br />

und Dritte, die aus der Anwendung des Ein-<br />

PFINGSTMONTAG –<br />

TAG DER OFFENEN KRAFTWERKE<br />

jai. - Pfingstmontag, 28. Mai 2012. Pfingsten: "Und der<br />

Geist schwebte über dem Wasser." Pfingstmontag:<br />

"Deutscher Mühlentag". Genau der richtige Tag, das<br />

eigene Wasserkraftwerk öffentlich zu zeigen.<br />

Alle Jahre wieder. In 'den Medien' findet er schon<br />

ordentlich Platz: der "Deutsche Mühlentag". Mehr als ein<br />

Grund also, diesen Anlass zu nutzen und das eigene<br />

Wassertriebwerk öffentlich zu zeigen. Noch besser: Mit<br />

Führungen, mit Getränken, ja vielleicht sogar mit<br />

Kinderprogramm ...<br />

Bei dieser Gelegenheit lassen sich sowohl die vielen<br />

Vorteile der Energie des treibenden Nass als auch die<br />

bisher weit unterschätzten Steigerungspotenziale der<br />

Wasserkraft in Deutschland darstellen. Dazu gibt es<br />

handliche Informationsschriften. Einerseits das AWK-<br />

Faltblatt "Wasserkraft - unerschöpfliche Energie im<br />

Einklang mit der Natur" (beim AWK-Vorsitzenden) und<br />

das im März 2012 neu erschienene Heft "Strom für<br />

Millionen. Potenziale preiswerten Wasserkraft-Ausbaus<br />

in (Süd-) Deutschland". Darin: Etliche Beispiele dafür,<br />

wo und wie schon der Stromertrag aus Wasserkraft<br />

enorm gesteigert wurde. Dieses 24seitige Heft liegt<br />

gedruckt bei AWK-Pressesprecher Julian Aicher oder<br />

befindet sich unter www.strom-fuer-millionen.de zum<br />

'Runterladen' und Ausdrucken unter "März 2012 als<br />

Heft".<br />

EU-Energiekommissar Günther Oettinger und der CDU-<br />

Bundestagsabgeorndete Thomas Bareiß besuchten<br />

2011 Wasserkraftanlagen in Baden-Württemberg.<br />

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne)<br />

eröffnete im gleichen Jahr das Rhein-Kraftwerk<br />

Rheinfelden-Neu. Die FDP-Fraktion im Münchner Landtag<br />

forderte im März 2012 mehr Wasserkraftnutzung in<br />

speisemanagements oder der Teilnahme am Regelenergiemarkt<br />

entstehen können (Schnellabschaltungen,<br />

Flut- und Sunkwellen, Gefährdung von Badenden,<br />

Kanuten und Fischern, etc.) erarbeitet derzeit Elmar<br />

Reitter gemeinsam mit unserem Mitglied, dem<br />

Versicherungskontor Schwaben GmbH, sowie namhaften<br />

Haftpflichtversicherern ein Konzept über erforderliche<br />

Maßnahmen, Hinweise und Beschilderungen. Wir werden<br />

beim nächsten Rundschreiben ausführlich darüber<br />

berichten und Empfehlungen aussprechen.<br />

Elmar Reitter ist auch im Expertenbeirat „Wasserkraftanlagen“<br />

unserer Berufsgenossenschaft BG ETEM<br />

tätig und vertritt hierbei bundesweit die Kleinwasserkraft.<br />

Bei der letzten Sitzung, Mitte April 2012, in Ziegenrück an<br />

der Saale wurde gerade den Kleinkraftwerken große<br />

Beachtung entgegengebracht.<br />

Bayern. Die CDU im Bodenseekreis besuchte im Frühjahr<br />

2012 Wassertriebwerke in der Region. Wasserkraft scheint<br />

für 'die Politik' wichtig zu werden. Der Abgeordnete Thomas<br />

Bareiß nannte gar öffentlich das Verdoppelungs-Potenzial<br />

für Strom aus Wasserkraft in Deutschland.<br />

Wann also, wenn nicht hier und jetzt, gilt es: Noch mehr<br />

positive Stimmung für die Energie der tosenden Energie<br />

bestärken! Und dies kann jedes AWK-Mitglied durch<br />

Öffnung des eigenen Kraftwerks an Pfingstmontag.<br />

Bitte melden Sie Ihre Veranstaltung/"Tag des offenen Kraftwerks"<br />

bis Mitte Mai dem AWK-Vorstand.


<strong>mitglieder</strong> <strong>mitteilung</strong><br />

Protokoll zur Mitgliederversammlung am 09.03.2012 in der<br />

Sängerhalle in Untertürkheim<br />

Anwesend von Vorstand und Beirat (neben den weiteren Mitgliedern):<br />

Seite 14 von 14<br />

Karl-Wilhelm Röhm, Präsident; MdL, Elmar Reitter Vorsitzender, Wolfgang Strasser stellv. Vorsitzender, Julian Aicher Pressesprecher,<br />

Reinhard Georg Koch, Helmut Krieg, Roland Endress, Michael Kromer<br />

RA Schäfer, Beirat, Manfred Lüttke, Beirat<br />

Peter Hauk, MdL, Dr. Axel Berg, MdB a. D., Franz Wieser, Ehrensenator, MdL a. D.<br />

Josef Dennenmoser, Geschäftsführer und Protokollführer<br />

Insgesamt eingeschriebene anwesende und vertretene Mitglieder und Personen:<br />

Laut Einschreibung sind 105 Mitglieder anwesend<br />

Vertreten durch Vollmachten sind 67 Mitglieder<br />

Insgesamt sind also 172 Stimmen vertreten.<br />

Anwesend sind mit Gästen etwa 138 Personen in der voll besetzten Sängerhalle.<br />

Die Mitgliederversammlung begann um ca. 9.30 Uhr und verlief anhand der in der Einladung vorgesehenen Tagesordnung:<br />

Tagesordnung:<br />

1) Begrüßung der Mitglieder und der geladenen Gäste durch den Vorsitzenden Elmar Reitter.<br />

Der Vorsitzende stellt die termingerechte Einladung mit Angaben zur Tagesordnung und zur Satzungsänderung und damit<br />

auch die Beschlussfähigkeit dieser Hauptversammlung fest.<br />

Elmar Reitter erklärt, dass laut Einschreibung 172 Mitglieder vertreten sind. Er erklärt weiter, dass die Redezeit aus<br />

organisatorischen Gründen auf zwei Minuten je Redebeitrag beschränkt ist.<br />

Elmar Reitter geht kurz auf die Verbandsquerelen ein. Obwohl die klaren Verhältnisse im Vorstand durch die Neuwahlen<br />

2009 bestätigt wurden, reißen die Verleumdungen und Querelen um die AWK leider nicht ab. Dies hängt inzwischen sicher<br />

allen Beteiligten zum Hals raus, denn damit wird nicht nur der amtierende Vorstand beschädigt, sondern natürlich auch das<br />

Ansehen und die Schlagkraft des Verbands. Er stellt fest, dass noch ein Strafverfahren gegen Manfred Lüttke anhängig ist,<br />

das aber sicher bald zugunsten des Angeklagten entschieden werden wird, da der Vorstand nachweislich alles<br />

beanstandete genehmigt hatte. Unsere Gegner haben einen zweiten neuen baden-württembergischen Verband gegründet.<br />

Dies konnten wir leider nicht verhindern, stören uns aber nicht so sehr daran, weil man ja ggf. in der Zukunft<br />

zusammenarbeiten könne, wenn dort seriöse Personen auftreten sollten. So haben auch Bayern und NRW jeweils zwei<br />

Verbände, welche zusammenarbeiten.<br />

Der Vorsitzende bedankt sich bei seinen Vorstandskollegen und deren Familien für Ihre vertrauensvolle und konstruktive<br />

Mitarbeit und die Entbehrungen, die so ein Amt mit sich bringt.<br />

Nach der Totenehrung für Dr. Hermann Scheer spricht Manfred Lüttke eine kurze Dankesrede über die großen Verdienste<br />

des Verstorbenen auch für die Wasserkraft.<br />

Gegen die Regularien gibt es keine Einwände.<br />

2) Begrüßung und kurzer Bericht von Präsident Karl-Wilhelm Röhm.<br />

Der Präsident stellt seine Arbeit und Erfolge dar. Ferner bittet er Franz Wieser als Tagungspräsident tätig zu sein. Franz<br />

Wieser nimmt an. Es gibt keine Einwendungen oder Gegenstimmen gegen den Tagungspräsidenten Franz Wieser.<br />

Franz Wieser übernimmt den Tagungsvorsitz und bestellt den Wahlausschuss. Dieser besteht aus:<br />

Roland Renn, Martin Renn, Anton Glatthaar, Hans Notter, Wolfgang Fisel, Karl Wangler<br />

Gegen den Wahlausschuss gibt es keine Einwendungen oder Gegenstimmen.<br />

3) Bericht des Vorsitzenden<br />

Elmar Reitter geht darauf ein, dass der Vorstand ungeheuer viel Arbeit in das satzungsgemäße Hauptanliegen gesteckt<br />

hat, die kleine Wasserkraft zu fördern und weiter voranzubringen. Dieses Hauptthema habe er nie aus den Augen verloren<br />

und mit viel Engagement und Schwung bearbeitet.<br />

Er verweist als Tätigkeitsnachweise allein auf die Mitglieder<strong>mitteilung</strong>en und die vielen Infos auf der Internetseite. Wir<br />

haben seit 2009 jetzt insgesamt 11 informative Mitglieder<strong>mitteilung</strong>en mit 66 Seiten Sonderinformationen herausgegeben.<br />

Zusätzlich verweist er auf unser Wasserkraftfaltblatt, das gerne angenommen wird.<br />

Hauptarbeitspunkte waren und sind weiterhin: Beratung/Unterstützung und Verwaltung der Mitglieder, Politische<br />

Informationsarbeit auf Länder und Bundesebene, Pressearbeit/Öffentlichkeitsarbeit, Internethomepage,<br />

Mitgliederinformationen/Rundschreiben, Verteidigung der Altrechte, Verbesserung der EEG-Vergütung, Entschärfung der<br />

restriktiven Bestimmungen des geplanten Umweltgesetzbuchs, Vorschläge zum WHG, Abbau der rechtlichen und<br />

administrativen Hemmnisse bei Betrieb und Ausbau unserer Wasserkraftanlagen, etc.<br />

Der Vorsitzende verweist außerdem darauf, dass mit den anderen „freien“ Landesverbänden Hessen und NRW in allen<br />

Sachfragen zusammen gearbeitet wird, auch wegen dem Wiederanschluss an den BDW.<br />

Elmar Reitter spricht auch zum Verlag Moritz Schäfer und dem „Wassertriebwerk“ sowie die Verunsicherung der Mitglieder<br />

wegen eines direkten Anschreibens an die Mitglieder. Es wird dort von Unregelmäßigkeiten bei der Abwicklung mit dem


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<strong>mitglieder</strong> <strong>mitteilung</strong><br />

Verband gesprochen. Diese Behauptung sei eine ungeheuerliche Unterstellung, deshalb habe der Vorstand diesen<br />

Abobezug gekündigt und überlasse es den Mitgliedern, selbst Abos abzuschließen, falls ein weiterer Bezug dieses<br />

Blattes gewünscht wird. Er erklärt, dass es zum Einen keine aktuellen Rückstände gebe, es sei lediglich in geringem<br />

Maße ein Abstimmungsbedarf wegen weniger Abos. Zum Anderen weigere sich der Verlag seit Jahren, Beiträge von<br />

der AWK Baden-Württemberg oder seinen Vorstands<strong>mitglieder</strong>n abzudrucken. Das geschehe, so der Geschäftsführer<br />

Pottebaum, auf „Anweisung von oben“, also vom BDW. Der BDW darf also dem Verlag verbieten, Informationen von<br />

Baden-Württemberg abzudrucken, obwohl von hier aus viele bundesweit interessante Ergebnisse erzielt wurden! Zu<br />

verweisen ist hierbei u.a. auf eine ganze Reihe von für alle Wasserkraftwerksbetreiber erfolgreich geführter<br />

Musterprozesse. Wegen dieser Weigerung des Abdrucks haben wir auch unsere Aktivitäten in den<br />

Mitglieder<strong>mitteilung</strong>en erhöht. Wir wollen unsere Mitglieder gut informiert halten.<br />

4) Bericht des Geschäftsführers<br />

Geschäftsführer Josef Dennenmoser berichtet kurz von seiner Arbeit und legt dar, dass die Arbeit der AWK nur mit Hilfe<br />

der Geschäftsstellen Rheinstetten und Rechtenstein möglich ist.<br />

5) Bericht des Pressesprechers<br />

Julian Aicher stellt seine Aktivitäten in der Öffentlichkeit dar. Eine Auswahl von 18 Aktionen wird kurz erläutert.<br />

6) Vorstellung der Haushalte<br />

Elmar Reitter lädt Steuerberaterin Gabi Eckert-Esselen auf die Bühne, um die Haushalte vorzustellen. Diese werden<br />

gleichzeitig an die Leinwand gebeamt und in Papierform in der Halle verteilt.<br />

Zuerst wird der Haushalt 2008 vorgestellt, danach der Sonderhaushalt 2008.<br />

Elmar Reitter schlägt vor, die Haushalte einzeln zu besprechen und fragt die Mitglieder, ob Fragen zum Haushalt oder<br />

Sonderhaushalt 2008 bestehen. Es kommen keine. Daraufhin schlägt Franz Wieser vor, alle Haushalte gemeinsam zu<br />

besprechen. Danach werden von Gabi Eckert-Esselen der Haushalt 2009 und der Sonderhaushalt 2009 und<br />

anschließend der Gesamthaushalt 2010 vorgestellt.<br />

Dann bittet Tagungspräsident Wieser um eine Aussprache zu den Haushalten.<br />

Es gibt eine Frage von Mitglied Hug aus Simonswald mit der Bitte, die Ausgaben für die politische Arbeit<br />

(Repräsentanz) zu erklären. Elmar Reitter erklärt die aufwändige politische Arbeit in Stuttgart und Berlin, den enormen<br />

Zeit- und Reiseaufwand der Parlamentarier, sowie die intensive Beschäftigung mit den Vorstellungen und<br />

Gesetzesvorlagen der AWK zugunsten der Wasserkraft bezüglich Umweltauflagen, Genehmigungsverfahren,<br />

Vergütung etc. Er weist darauf hin, dass die Haushalte früher ebenfalls ausgelegt wurden, jedoch nicht an die Leinwand<br />

gebeamt wurden. Weiter wird darauf hingewiesen, dass weder die Staatsanwaltschaft noch der Landtagspräsident je<br />

unsere Zahlungen an die politische Repräsentanz beanstandeten. Die Ausgaben für die politische Repräsentanz<br />

müssen als Aufwandsentschädigung für Tagfahrten usw. angesehen werden.<br />

Danach fragt Anton Sailer aus Rot an der Rot, wie die Aufhebungszahlung an Herrn Kail zu rechtfertigen ist. Elmar<br />

Reitter und Präsident Röhm erklären dies zur Zufriedenheit der Mitglieder.<br />

Mitglied Huber fragt, ob die von Kail in die Diskussion gebrachten Papiere (Geldanlagen) noch in der Bilanz drin sind<br />

und ob es sichere Papiere sind. Reitter bestätigt, dass diese Anlage verlustfrei realisiert werden konnte, und dass es<br />

insoweit nur eine weitere Falschaussage von Richard Kail war, als er diese Anlage als verloren beschrieb. Es gibt eine<br />

weitere Frage von Mitglied Kraus, ob man das Geld nicht sicherer anlegen kann. Ein weiteres Mitglied reklamiert, dass<br />

überhaupt Mitgliedvermögen in Wertpapiere angelegt wird. Er meint, das sei überhaupt zu unsicher und es dürfe<br />

höchstens in Festgeld angelegt werden. Franz Wieser und Dr. Berg weisen darauf hin, dass es keine mündelsicheren<br />

Anlagen mehr gibt. So wurde z. B. am 08.03.2012 über 105 Mrd. Euro mündelsichere griechische Anlagen vernichtet.<br />

Der Vorstand wird in seiner nächsten Sitzung darüber beraten, ob das Vereinsvermögen umgeschichtet werden soll.<br />

Volker König fragt wegen der unterschiedlichen Höhe der Sonderumlage, der Rechts- und Beratungskosten und der<br />

Mitgliederbeiträge an. Reitter beantwortet die Fragen zur Zufriedenheit von König.<br />

Das Mitglied Nold stellt in einer lobenden Ansprache die Arbeit des Verbandes für ihn dar und legt Wert auf die Feststellung,<br />

dass der Vorstand und besonders Manfred Lüttke Unmengen an Arbeit geleistet haben. Manfred Lüttke hat<br />

sogar für seine Arbeit auf eine direkte Vergütung verzichtet, da ihm ja vom Verband die Fahrtkosten erstattet werden.<br />

7) Genehmigung der Jahresrechnungen und Entlastung des Vorstandes<br />

Dieser Vorgang wird durch Roland Renn durchgeführt.<br />

Im Saal sind 172 Mitglieder mit Stimme vertreten, davon sind 105 stimmberechtigte Mitglieder persönlich da und 67<br />

Mitglieder über Vollmachten vertreten. Insgesamt sind 138 Personen im Saal anwesend, davon sind 33 Personen<br />

Begleiter von Mitgliedern.<br />

Abstimmungsergebnis zur Genehmigung der Jahresrechnungen und Sonderhaushalte 2008 bis 2010 und<br />

Entlastung des Vorstandes für diesen Zeitraum:<br />

1. Enthaltung keine<br />

2. Gegenstimmen zwei<br />

3. Rest von 170 Stimmen sind für die Entlastung (98,8% dafür)<br />

Dadurch sind die Jahresrechnungen und Sonderhaushalte genehmigt und die Entlastung des Vorstands<br />

für diesen Zeitraum mit überwältigender Mehrheit erteilt.


<strong>mitglieder</strong> <strong>mitteilung</strong><br />

Seite 16 von 20<br />

8) Elmar Reitter stellt den gerade eingetroffenen Hauptredner Fraktionschef Peter Hauk MdL CDU vor (11.00 Uhr bis<br />

12.00 Uhr) und übergibt ihm das Rednerpult.<br />

Laut Peter Hauk werden von Baden-Württemberg außerhalb des Winters rund 1.000 MW aus Frankreich importiert, weil<br />

in Baden-Württemberg zwei Kernkraftwerke stillgelegt wurden. Es gab bereits vermehrt Stromausfälle im Bereich von<br />

10 – 20 Sekunden, welche in keiner Statistik auftauchen. Es sollten wieder vermehrt verlässliche Energien genutzt<br />

werden. Wasserkraft ist wesentlich verlässlicher und gleichmäßiger als z. B. Solarenergie.<br />

In der BRD beträgt der Windstrom rund 20 % an der Gesamterzeugung. In Baden-Württemberg beträgt der Windstrom<br />

nur rund 1 %. Wind sollte nach seiner Meinung in windhöffigen Flächen erstellt werden. Doch auch diese bringen in<br />

windschwachen Zeiten wenig Ertrag. Deshalb schlägt er die Offshore Windkraftnutzung vor, wie z. B. Baltic I und II. Bei<br />

der heutigen Erzeugung von Wind und Solar bräuchten wir schnellstmöglich 7 GW Pumpspeicherleistung.<br />

Deshalb brauchen wir die Wasserkraft, auch die kleine Wasserkraft. So gibt es im Schwarzwald 40 Anträge in der<br />

Warteschleife. Es sollte der Durchgängigkeit bei Kleinwasserkraft nicht alles geopfert werden. So sollte nicht in<br />

bestehende Wasserkraftanlagen mit Altrecht und guter Artenvielfalt eingegriffen werden.<br />

Es könne nicht sein, dass 4 – 5 Personen über die Zukunft der Wasserkraft im Land entscheiden. Hiermit sind konkret<br />

die Fischereisachverständigen in den Regierungspräsidien angesprochen. Diese 4 – 5 Personen repräsentierten nur<br />

einen Teil des Abwägungsprozesses in der Genehmigung.<br />

Dies müsse in der Zukunft wesentlich mehr berücksichtigt werden und auch zugunsten des Klimaschutzes und damit<br />

der Wasserkraftnutzung abgewogen werden.<br />

9) Satzungsänderung in § 13 Beitragsordnung, Absatz g.<br />

Der Vorschlag zur Satzungsänderung wegen der Umlagebestimmung wurde mit der Einladung verschickt. Er war zwar<br />

etwas klein gedruckt, aber durchaus lesbar. Elmar Reitter begründet die beantragte Satzungsänderung und deren<br />

Hintergrund ausführlich.<br />

Wegen einer gerichtlich festgestellten teilweisen Unwirksamkeit des Absatzes zur Umlagebestimmung müssten die<br />

Beitragsbestimmungen der Satzung redaktionell angepasst werden. Gegenüber der bisherigen Beitragsordnung<br />

ergeben sich keinerlei substantiellen Änderungen, es würde lediglich der Text verändert.<br />

Es gibt konkret zwei kleine Änderungen in der Satzung. Zum Einen wird die bisherige „Sonderumlage“ zukünftig in<br />

„Zusatzbeitrag für Vergütungsverbesserung“ umbenannt. Zum Anderen wird die Grundlage für die Berechnung<br />

(Jahresdurchschnitt der Erzeugung statt höchster Erzeugung) geändert und die Pflicht des Mitglieds geregelt, seine<br />

Verbesserungen von selbst bekannt zu geben.<br />

Falls diese Satzungsänderung wider Erwarten nicht genehmigt werden sollte, müssten spätestens zur nächsten<br />

Mitgliederversammlung die Grund- und Zusatzbeiträge erhöht werden, um die vor uns stehenden schwierigen Aufgaben<br />

erfüllen zu können.<br />

Der Vorsitzende bittet die Versammlung darum, zur weiteren Finanzierung der erfolgreichen Verbandsarbeit dieser<br />

nachfolgend vorgeschlagenen Satzungsänderung zuzustimmen.<br />

Abstimmungsergebnis zur Satzungsänderung:<br />

1. Enthaltungen vier<br />

2. Gegenstimmen drei<br />

3. Rest von 165 Stimmen sind für die Satzungsänderung (98,2% der abgegebenen Stimmen)<br />

Somit ist die Satzungsänderung mit überwältigender Mehrheit angenommen.<br />

10) Vortrag von Dr. Berg (12.00 Uhr bis 12.35 Uhr)<br />

Der Strompreis an der Börse ist zurzeit niedriger als vor dem Atomausstieg.<br />

Die Bevölkerung ist für die erneuerbaren Energien. Deshalb muss die Wasserkraft in der BRD wieder genehmigt<br />

werden. Das geplante „Ermächtigungsgesetz“ von Rösler und Röttgen soll eine Veränderung der Vergütung ohne<br />

Zustimmung vom Parlament und den Ländern ermöglichen.<br />

Mit Hilfe von der Kleinwasserkraft kann die Netzbelastung reduziert werden.<br />

Es gibt zurzeit keine Partei, welche uns gegen die Anglerlobby unterstützt. Deshalb müssen alle kleinen Erneuerbaren<br />

zusammen arbeiten. Denn sonst werden die erneuerbaren Energien hauptsächlich in Großanlagen von den vier Großen<br />

EVU realisiert.<br />

Von den früheren rund 100.000 Wasserkraftanlagen werden nur heute noch etwa 7.000 dezentrale Anlagen betrieben.<br />

Gerade die Dezentralität und die Stetigkeit sind aber für das Netz so wichtig.<br />

11) Es folgen das Mittagessen und direkt anschließend der Technikvortrag über Generatoren der Firma Weier.<br />

Ende der Mitgliederversammlung um ca. 14.00 Uhr. Anschließend werden die Kraftwerke der EnbW am Neckar in direkter<br />

Nachbarschaft zur Sängerhalle (zu Fuß erreichbar) und das Kraftwerk von Geschäftsführer Josef Dennenmoser an der<br />

Rems (Birkelwehr in Weinstadt, dazu ist ein Bus gechartert) besichtigt.<br />

Uttenhofen, den 19.03.2012 Rechtenstein, den 19.03.2012<br />

Gezeichnet: Gezeichnet:<br />

Josef Dennenmoser, Geschäftsführer Elmar Reitter, Vorsitzender<br />

Nachstehend sind der neue und der alte Satzungstext zum Vergleich nebenan gestellt.


Seite 17 von 20<br />

Genehmigte Neufassung:<br />

§ 13 Beitragsordnung<br />

Zur Deckung der für die Verbandsarbeit erforderlichen<br />

Aufwendungen werden folgende Mitgliedsbeiträge erhoben:<br />

Die Beiträge nach a – f der bestehenden Satzung bleiben<br />

unverändert gleich.<br />

Neu gefasst wird Absatz g. Zusatzbeitrag für<br />

Vergütungsverbesserungen:<br />

<strong>mitglieder</strong> <strong>mitteilung</strong><br />

Bei Verbesserung der Einspeisevergütung oder Erhöhung der<br />

bisher nach EEG oder einem Nachfolgegesetz eingespeisten<br />

und vergüteten Strommengen, ebenso wie bei Erlösverbesserungen,<br />

die sich aus anderen gesetzlichen Änderungen<br />

ergeben, hat jedes Mitglied einmalig aus dem jeweiligen Vergütungsmehrerlös<br />

einen Zusatzbeitrag von 10 % eines dadurch<br />

erzielten Jahresmehrerlöses an die Verbandskasse zu leisten.<br />

Der Mehrerlös errechnet sich aus der Differenz der neuen<br />

höheren Vergütung zum vorausgehenden Vergütungsstand.<br />

Falls vorausgehend noch kein Zusatzbeitrag erhoben wurde, gilt<br />

der Vergütungsstand per 31.12.1986.<br />

Vorausgehende, auch durch einen Rechtsvorgänger hierauf<br />

geleistete Zahlungen werden angerechnet. Für die zugrunde zu<br />

legende Einspeisemenge in kWh wird das Mittel der in den<br />

letzten 5 Jahren getätigten Jahreseinspeisung zugrunde gelegt.<br />

Falls die Einspeisungszeit noch keine 5 Jahre umfasst, wird<br />

zunächst das letzte Einspeisejahr vorab zugrunde gelegt, eine<br />

endgültige Abrechnung erfolgt dann, wenn die<br />

Einspeiseergebnisse volle 5 Jahre erreicht haben und<br />

nachgewiesen werden.<br />

Berechnung des Zusatzbeitrages:<br />

Die Berechnung des Zusatzbeitrages erfolgt nach Eingang der<br />

Meldung durch das Mitglied bzw. nach Bekanntwerden der<br />

Verbesserung der Einspeisevergütung beim Mitglied.<br />

Zuständiges Organ für die Berechnung des Zusatzbeitrages ist<br />

der Vorstand. Der Vorstand ist berechtigt, mit der Erstellung der<br />

Abrechnungen eine Verbandsgeschäftsstelle zu beauftragen.<br />

Meldepflicht und Offenlegung:<br />

Jedes Mitglied hat den Eintritt einer Vergütungserhöhung<br />

spätestens zum Ende des Folgemonats nach deren<br />

Wirksamwerden, dem Vorstand mit der Jahreseinspeisung der<br />

zurückliegenden 5 Jahre bekannt zu geben. Falls keine<br />

Meldung ergeht, kann der Vorstand, wenn er Kenntnis von der<br />

Verbesserung der Einspeisevergütung erhält, deren Höhe<br />

schätzen und den daraus ausfließenden Zusatzbeitrag vorläufig<br />

berechnen lassen. Jedes Mitglied kann dann unter Offenlegung<br />

der Jahreseinspeisung der zurückliegenden 5 Jahre und deren<br />

Erlöse die Korrektur der Abrechnung auf der Basis der<br />

tatsächlichen Erlöse verlangen.<br />

Obergrenze des Zusatzbeitrages:<br />

Diese wird begrenzt auf einmalig 10 % eines durch die<br />

Vergütungsverbesserung jeweils bewirkten Jahresmehrerlöses.<br />

Fälligkeit:<br />

Der Zusatzbeitrag wird fällig spätestens 30 Tage nach<br />

Rechnungsstellung. Wird eine Erlösverbesserung dem Vorstand<br />

nicht gemeldet, dann verlängert sich der Zeitpunkt der Fälligkeit<br />

bis zur Rechnungsstellung nachdem dem Vorstand die<br />

Erlösverbesserung bekannt wurde. Erfolgt der Beitritt zum<br />

Verband erst später oder wird die Netzeinspeisung erst später<br />

aufgenommen, dann verschiebt sich die Pflicht zur Leistung der<br />

Umlage bis zum Zeitpunkt der Stromeinspeisung bzw. des<br />

Vorteilsbeginns.<br />

Zum Vergleich bisherige Fassung der bisherigen<br />

Satzung:<br />

§ 13. Beitragsordnung,<br />

Zur Deckung der für die Verbandsarbeit erforderlichen<br />

Aufwendungen werden folgende Mitgliedsbeiträge<br />

erhoben:<br />

Beiträge nach a – f der bestehenden Satzung<br />

Bisheriger Absatz g. Sonderumlage:<br />

Bei Verbesserung der Einspeisevergütung oder<br />

Erhöhung der bisher nach EEG oder einem<br />

Nachfolgegesetz eingespeisten und vergüteten<br />

Strommengen, ebenso wie bei Erlösverbesserungen, die<br />

sich aus anderen gesetzlichen Änderungen ergeben, hat<br />

jedes Mitglied eine Umlage von 10% eines hierdurch in<br />

einem guten Wasserjahr erzielten Mehrerlöses an die<br />

Verbandskasse zu leisten.<br />

Bereits vorausgehend auf diese Verbesserung bezahlte<br />

Beträge werden angerechnet.<br />

Der Mehrerlös errechnet sich aus der Differenz des im<br />

Jahre der Rechnungslegung im Mittelwert erzielten<br />

Verkaufspreises jeder ins Netz eingelieferter kWh zum<br />

durchschnittlichen Vergleichspreis der Vergütungsliste<br />

oder, falls keine Vergütungsliste Grundlage der<br />

Preisberechnung war, der durchschnittliche<br />

Vergleichspreis der tatsächlich gezahlten Vergütung des<br />

aufnehmenden EVU im Jahre 1986. Basis der<br />

Mehrerlösberechnung ist immer der Jahresdurchschnittserlös<br />

pro kWh im Gesamtjahr 1986.<br />

Ein gutes Wasserjahr stellt auf die tatsächliche oder<br />

rechnerische Jahreserzeugung ab, die sich aus dem Jahr<br />

mit den höchsten Abflüssen der bei der<br />

Rechnungsstellung zurückliegenden 10 Jahre ergeben<br />

haben oder rechnerisch herleiten lassen. Die Abflüsse<br />

werden anhand des oberhalb oder unterhalb nächst<br />

gelegenen Pegels bzw. der amtlichen<br />

Pegelaufzeichnungen unter Berücksichtigung der<br />

örtlichen Verhältnisse ermittelt. Befindet sich am<br />

betreffenden Gewässer des jeweiligen Mitgliedes kein<br />

vergleichbarer amtlicher Pegel, dann werden die Abflüsse<br />

bzw. Pegelaufzeichnungen eines am nächsten<br />

gelegenen Gewässers oder Abflussystemes<br />

herangezogen und zugrunde gelegt.<br />

Die Umlage ist auf Anforderung füllig.<br />

Erfolgt der Beitritt erst später oder wird die<br />

Netzeinspeisung erst später aufgenommen, dann<br />

verschiebt sich die Pflicht zur Leistung der Umlage bis<br />

zum Zeitpunkt der Stromeinspeisung bzw. des<br />

Vorteilsbeginnes.<br />

Basis der Mehrerlösberechnung ist immer der<br />

Ausgangspreis per 31.12.1986.<br />

Zur Ermittlung der Umlage ist jedes Mitglied zur<br />

Offenlegung seines Stromerlöses in den letzten 10<br />

Jahren bzw. seit Beginn der Netzeinspeisung verpflichtet.


Bilder zur Mitgliederversammlung<br />

Rechtes Bild: Präsident Karl-<br />

Wilhelm Röhm mit Turbinenmodell.<br />

<strong>mitglieder</strong> <strong>mitteilung</strong><br />

Blick in die voll besetzte Sängerhalle.<br />

Etwa 140 Personen nahmen an der<br />

Hauptversammlung der AWK BW am<br />

09.03.12 in Untertürkheim teil.<br />

Linkes Bild: Vorsitzender Elmar Reitter während der<br />

Begrüßung, rechts daneben Präsident Karl-Wilhelm Röhm<br />

und Tagungspräsident Franz Wieser.<br />

Bild unten: Gastvortrag von Peter Hauk, MdL und<br />

Fraktionsvorsitzender der CDU, während seiner Rede.<br />

Linkes Bild: Referent Dr.<br />

Axel Berg, Vorsitzender<br />

von EUROSOLAR<br />

Deutschland, zusammen<br />

mit Präsident Röhm.<br />

Seite 18 von 20


Seite 19 von 20<br />

Jai - Das Amtsgericht Karlsruhe hat am 20. März 2012 nach<br />

achtstündiger Verhandlung Manfred Lüttke vom Vorwurf der<br />

schweren Veruntreuung freigesprochen. Von 1984 bis 2000<br />

war Lüttke (*1935) Vorsitzender und danach bis 2009<br />

Präsident der "Arbeitsgemeinschaft <strong>Wasserkraftwerke</strong><br />

Baden-Württemberg" (AWK). Während der gesamten Zeit<br />

diente er als Leiter ihrer Geschäftsstelle Rheinstetten.<br />

Einige ehemalige Vorstands<strong>mitglieder</strong> des Wasserkraftverbands<br />

hatten gegen Manfred Lüttke Strafanzeige gestellt.<br />

Sie beschuldigten Lüttke, er habe für seine Tätigkeit als<br />

Geschäftstellenleiter nicht gerechtfertigte Vergütungen aus<br />

der Verbandskasse erhalten. Nach umfangreicher Beweisaufnahme<br />

hat das Gericht festgestellt: Die an Lüttke<br />

gezahlten Beträge des Verbands für seine Geschäftsführertätigkeit<br />

seien angemessen - eher im unteren Bereich<br />

angesiedelt. Der ermittelnde Kriminalbeamte hatte schon<br />

vorher in seinem Bericht an die Staatsanwaltschaft dargestellt,<br />

dass Manfred Lüttke keine Verfehlungen nachzuweisen<br />

waren. Dennoch hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben.<br />

Der Anklage ist das Gericht jetzt jedoch nicht gefolgt.<br />

Bereits zuvor wurden umfangreiche Beschuldigungen der<br />

Anzeigeerstatter gegen mehrere aktive Vorstands<strong>mitglieder</strong><br />

der "Arbeitsgemeinschaft <strong>Wasserkraftwerke</strong>" von der Staatsanwaltschaft<br />

als haltlos niedergelegt. Das Amtsgericht<br />

Karlsruhe hat jetzt dem Anzeigeerstatter Karl Heinz Römer<br />

fragwürdiges Aussageverhalten bescheinigt. Dieser Steuerberater<br />

hatte zuvor jahrelang im Vorstand der "Arbeitsgemeinschaft<br />

<strong>Wasserkraftwerke</strong>" die Bücher geführt und den<br />

Mitgliedern die Ordnungsgemäßheit testiert. Ein weiterer<br />

Mitanzeiger, der frühere AWK-Wasserkraft-Geschäftsführer<br />

Richard Kail, wurde bereits im Vorfeld von der Staatsanwaltschaft<br />

als unglaubwürdig bezeichnet. Steuerberater<br />

Hans-Dieter Heilig aus Reutlingen, einer der Wortführer der<br />

Anzeigeerstatter, nannte vor Gericht als Ziel der Aktion: "Wir<br />

wollten den Lüttke weghaben." Dem hat das Gericht eine<br />

klare Absage erteilt. Es stellte in der Urteilsbegründung fest:<br />

Die Vergütungen des Wasserkraftverbandes an Manfred<br />

Lüttke waren nicht zu beanstanden. Deshalb war Manfred<br />

Lüttke zu Lasten der Staatskasse frei zu sprechen.<br />

<strong>mitglieder</strong> <strong>mitteilung</strong><br />

Rechts und oben: Nahezu die Hälfte der<br />

Besucher besichtigte das EnBW-Kraftwerk<br />

in Untertürkheim.<br />

Links: Die andere Hälfte begleitete<br />

Geschäftsführer Josef Dennenmoser nach<br />

Weinstadt , an sein Kraftwerk „Birkelwehr“.<br />

FREISPRUCH FÜR MANFRED LÜTTKE (Presse<strong>mitteilung</strong> AWK BW vom 20.03.2012)<br />

Die Mühlen der Gerechtigkeit laufen langsam aber sicher.<br />

Gegen die Verleumder ermittelt nunmehr die Staatsanwaltschaft<br />

wegen folgender strafrechtlich relevanter Vorwürfe:<br />

Einbringen einer falschen Anzeige, Verleumdung, falsche<br />

Aussagen vor Gericht, und eidesstattlicher Falschaussage.<br />

Daneben läuft gegen die Herren Klage beim Landgericht<br />

auf Unterlassung der ehrenrührigen Unterstellungen und<br />

Verleumdungen, die sowohl in Rundbriefen, wie auch in<br />

öffentlichkeitswirksamen Verlautbarungen zur Schädigung<br />

des Ansehens der AWK , deren Vorstand und von Manfred<br />

Lüttke verbreitet wurden.<br />

Die "Arbeitsgemeinschaft <strong>Wasserkraftwerke</strong> Baden-<br />

Württemberg eV" (AWK) gilt mit über 650 Mitgliedern als<br />

einer der stärksten Landesverbände für Erneuerbare<br />

Energien in Deutschland. Insbesondere auf die die Initiative<br />

des früheren Präsidenten Manfred Lüttke geht maßgeblich<br />

das "Stromeinspeisegesetz"<br />

von 1991<br />

zurück - später zum<br />

"Erneuerbare Energien<br />

Gesetz" (EEG) umgewandelt<br />

und von gut 60<br />

Staaten als vorbildlich<br />

übernommen. Wer<br />

Strom aus eigenen<br />

Wasserkraftanlagen ins<br />

Netz einspeist, bekommt<br />

demnach dafür<br />

zwischen 7 und 12<br />

Cent pro Kilowattstunde.<br />

Foto: Lüttke


IMPRESSUM<br />

Arbeitsgemeinschaft<br />

<strong>Wasserkraftwerke</strong><br />

Baden-Württemberg<br />

e.V.<br />

Geschäftsstellen:<br />

Josef Dennenmoser<br />

Uttenhofen 14<br />

88299 Leutkirch<br />

TEL: 07563-565<br />

FAX: 032121068946<br />

dennenmoser-josef@web.de<br />

Manfred Lüttke<br />

Karlsruher Str. 113<br />

76287 Rheinstetten-Fo.<br />

TEL: 0721-51121<br />

FAX: 0721517155<br />

manfred.luettke@arcor.de<br />

Verantwortlich im Sinne des<br />

Presserechts ist der<br />

Vositzende:<br />

Elmar Reitter<br />

Braunselweg 1<br />

89611 Rechtenstein<br />

TEL: 07375-212<br />

FAX: 07375-1347<br />

info@reitter-wasserkraft.de<br />

Wir haben auch eine Website!<br />

Besuchen Sie uns unter:<br />

www.wasserkraft.org<br />

<strong>mitglieder</strong> <strong>mitteilung</strong><br />

Seite 20 von 20<br />

NEU: Mitglieder berichten – Platz für Ihre Beiträge<br />

Wie bereits auf Seite 1 erwähnt, möchten wir Ihne künftig eine Plattform geben,<br />

wo Sie über Ihre Wasserkraftanlage, Modernisierungen, Widrigkeiten mit den<br />

Behörden, etc. berichten können. Wir würden uns sehr freuen, wenn diese<br />

Möglichkeit von Ihnen angenommen wird.<br />

Tag der Allgäuer Wasserkraft am 05.05.12<br />

Rei/Rena - Einen „Tag der Allgäuer Wasserkraft“ veranstaltet der Verein renergie<br />

Allgäu am Samstag, 5. Mai, von 11 bis 16 Uhr. Wie schon in den beiden Vorjahren<br />

sollen interessierte Besucher verschiedenste Wasserkraftanlagen erklärt und gezeigt<br />

bekommen und sollen Gelegenheit haben, dort ihre Elektrofahrräder mit 100 Prozent<br />

Erneuerbarem Strom auftanken zu lassen. Mit dieser Aktion soll das gute Image der<br />

Wasserkraft erhalten und noch weiter verbessert werden.<br />

Im vergangenen Jahr hatten knapp 500 Bürger das Angebot genutzt und hatten sich<br />

in insgesamt acht Wasserkraftanlagen im Ober- und Unterallgäu über diese Form der<br />

Energiegewinnung informiert. Anlagenbetreiber berichteten von interessanten<br />

Gesprächen und einem lebendigen Austausch.<br />

In diesem Jahr nun sollen noch mehr Wasserkraftanlagen an der Aktion beteiligt<br />

werden<br />

Mehr Informationen finden sich auf der Homepage des Vereins unter www.renergieallgaeu.de<br />

oder gibt es auch telefonisch unter 0831-5262680-0 (Fotos: renergie<br />

Allgäu)<br />

Die Klausenmühle im Oberallgäuer Weitnau war<br />

eine weitere von insgesamt acht Wasserkraftanlagen,<br />

die im Rahmen des „Tages der<br />

Allgäuer Wasserkraft 2011“ besichtigt werden<br />

konnte. Über 500 interessierte Besucher nutzten<br />

im vergangenen Jahr die Gelegenheit, diese<br />

Form der Erneuerbaren Energiegewinnung<br />

genauer kennen zu lernen.<br />

Auch das preisgekrönte Wasserkraftwerk<br />

an der Kemptener Iller stand auf<br />

der Teilnehmerliste des „Allgäuer<br />

Wasserkrafttages 2011“. Mit einer<br />

Leistung von 1200 KW war sie die<br />

größte der acht Anlagen. Daneben<br />

beteiligten sich aber auch Betreiber von<br />

Kleinanlagen an der allgäuweiten<br />

Aktion. In diesem Jahr nun sollen<br />

Werke aus dem angrenzenden Baden<br />

Württemberg und dem südlichen<br />

Oberbayern vorgestellt werden.

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