mitglieder mitteilung - Arbeitsgemeinschaften Wasserkraftwerke ...
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Unerschöpfliche Energie<br />
im Einklang mit der Natur<br />
Artikelverfasser:<br />
jai Julian Aicher<br />
rei Elmar Reitter<br />
mr Martin Renn<br />
Artikelübersicht:<br />
Terminankündigung Wasserkraftstammtische 2<br />
Röhms „regenerative Touren“ 2<br />
Das EEG 2012 und seine Auswirkungen für die<br />
kleinen Wasserkraftanlagen 4<br />
Gut fünf mal mehr Stromertrag –<br />
das neue WKW Faltenbach 7<br />
Anmeldung Altrechte nach § 21 WHG 8<br />
„Locker doppelt so viel“ 9<br />
Audiobeitrag zur Wasserkraft zum<br />
Nachhören auf SWR2 9<br />
Energiewende ist in Rot an der Rot<br />
nicht nur ein Wort (Schwäbische Zeitung) 10<br />
Chinesen interessiren sich für Wasserkraft<br />
(Schwäbische Zeitung) 11<br />
Japaner besuchen Landes-Umweltministerium<br />
und Wasserkraftwerk Atlenburg 12<br />
Ökopunkteverordnung 12<br />
Sicherheit beim Betrieben von<br />
<strong>Wasserkraftwerke</strong>n 13<br />
Pfingstmontag ist Mühlentag 13<br />
Protokoll zur Mitgliederversammlung am<br />
09.03.12 in der Sängerhallte in Untertürkheim 14<br />
Bilder zur Mitgliederversammlung 18<br />
Freispruch für Manfred Lüttke 19<br />
NEU: Mitglieder berichten –<br />
Platz für Ihre Beiträge 20<br />
Tag der Allgäuer Wasserkraft am 05.05.2012 20<br />
Arbeitsgemeinschaft <strong>Wasserkraftwerke</strong> Baden-Württemberg e.V.<br />
<strong>mitglieder</strong> <strong>mitteilung</strong><br />
17. April 2012 Ausgabe 1 / 2012<br />
2012 – neues EEG, AWK Hautptversammlung,<br />
Wasserkraftstammtisch, Rubrik für Mitglieder, etc.<br />
Rei – Das erste Viereljahr ist<br />
gerade vorbei und es gibt bereits<br />
viel zu berichten:<br />
Seit Anfang diesen Jahres ist das<br />
novellierte EEG 2012 in Kraft<br />
getreten. Wir hatten bereits 2011<br />
mehrfach auf die Änderungen für<br />
die Wasserkraft hingewiesen.<br />
Dieser Mitglieder<strong>mitteilung</strong> liegt<br />
eine aktuelle AWK-Einschätzung<br />
zu diesem Thema bei. Zudem<br />
informieren wir Sie laufend auf<br />
unserer Internetseite www.<br />
wasserkraft.org über Neuigkeiten<br />
zum EEG 2012.<br />
Am 09.03.2012 fand in Untertürkheim<br />
die Hauptversammlung<br />
der AWK Baden-Württemberg statt.<br />
Der Vorstand wurde mit großer<br />
Mehrheit entlastet und die<br />
Satzungsänderung angenommen.<br />
Die Vorstandschaft möchte auf<br />
diesem Weg den Teilnehmern für<br />
den guten Verlauf der Sitzung<br />
danken.<br />
Die ca. 140 Teilnehmer hatten im<br />
Anschluss die Möglichkeit zwei<br />
<strong>Wasserkraftwerke</strong> in der Umgebung<br />
zu besichtigen.<br />
Das Protokoll zur Sitzung können<br />
Sie auf Seite 14 nachlesen. Zudem<br />
haben wir Bilder eingefügt, die Sie<br />
auf den Seiten 19 bis 21 ansehen<br />
können.<br />
Im ersten Vierteljahr fanden bereits<br />
mehrere Vororttermine statt, mehr<br />
darüber können Sie auf den Seiten<br />
2 und 3 unter „Röhms regenerative<br />
Touren“ erfahren. Die Besuche<br />
fanden zum einen an der Echaz,<br />
der Lauchert und im Bodenseekreis<br />
statt.<br />
Mitte April habe ich an einem<br />
Erfahrungsaustausch unserer<br />
Berufsgenossenschaft zur Sicher-<br />
heit an <strong>Wasserkraftwerke</strong>n teilgenommen<br />
und möchte Sie darüber<br />
informieren (Seite 13).<br />
Dann gibt es mehrere Terminankündigungen,<br />
auf die wir bereits<br />
an dieser Stelle in chronologischer<br />
Reihenfolge hinweisen möchten:<br />
Zum einen findet am 05.05. der<br />
„Tag der Allgäuer Wasserkraft“<br />
statt, über den wir auf Seite 20<br />
informieren.<br />
Die AWK BW wird am 02.06.12<br />
einen Wasserkraftstammtisch in<br />
Ebersbach an der Fils veranstalten,<br />
um dieses Mal den<br />
schwäbischen und allgäuerischen<br />
Mitgliedern Rechnung zu<br />
tragen. Weitere Vorankündigung:<br />
Am 22.9.12 soll der weitere<br />
Stammtisch 2012 in Vöhrenbach<br />
im Schwarzwald, mit Besichtigung<br />
der Linachtalsperre, stattfinden –<br />
hier werden wir also wieder näher<br />
bei unseren badischen Mitgliedern<br />
sein.<br />
Wir möchten Ihnen, unseren<br />
Mitgliedern, zudem künftig eine<br />
Plattform für eigene Beiträge in<br />
der Mitglieder<strong>mitteilung</strong> bieten.<br />
Haben Sie Ihre Anlage<br />
modernisiert oder neu gebaut?<br />
Oder haben Sie einen schönen<br />
Fischauf- bzw. –abstieg realisiert?<br />
Bitte lassen Sie uns Ihre Beiträge,<br />
Anregungen, Rückmeldungen<br />
zukommen per Fax: 07375/1347<br />
oder per Mail: info@reitterwasserkraft.de.<br />
Wir freuen uns<br />
darauf.<br />
Ich wünsche Ihnen eine<br />
interessante Lektüre.
<strong>mitglieder</strong> <strong>mitteilung</strong><br />
Terminankündigung Wasserkraftstammtische<br />
am 02.06.2012 in Ebersbach/Fils und am 22.09.12 in Vöhrenbach/Linach<br />
Rei – Am Samstag, den 02.06.2012 findet der nächste<br />
Wasserkraftstammtisch statt. Wir besichtigen das<br />
Bürger-Wasserkraftwerk der Eberkraft GmbH & Co. KG<br />
in Ebersbach an der Fils.<br />
Treffpunkt ist um 17 Uhr beim Gasthaus Hecht in<br />
Ebersbach (Kirchheimer Str.11, 73061 Ebersbach an der<br />
Fils, Tel: 07163/8817). Parkplätze finden Sie direkt am<br />
Gasthaus, in unmittelbarer Nähe befindet sich zudem ein<br />
Edeka-Parkplatz. Gemeinsam laufen wir dann zum<br />
Wasserkraftwerk (ca. 5 Minuten Fußmarsch) und<br />
besichtigen diese interessante Anlage mit Rohrturbine.<br />
Gegen 18.30 Uhr findet der Stammtisch im Gasthaus<br />
Hecht statt. Dort werden verschiedene Referenten über<br />
folgende Themen informieren: Elmar Reitter berichtet<br />
über das EEG 2012. Unser Mitglied Dr. Maier referiert<br />
über fischereiökologische Maßnahmen an <strong>Wasserkraftwerke</strong>n.<br />
Und Dr. Krätz von der Firma Klawa stellt<br />
Röhms „regenerative Touren“<br />
Rei/MR – Bereits im ersten Quartal 2012 besuchte der<br />
Präsident der AWK Baden-Württemberg, Karl-Wilhelm<br />
Röhm, gemeinsam mit Mitgliedern des AWK-Vorstands<br />
mehrere <strong>Wasserkraftwerke</strong><br />
1. Honau-Unterhausen/Echaz:<br />
An der Echaz in Honau will die Gemeinde die<br />
vorhandenen Potenziale reaktivieren. Dazu<br />
berieten der Präsident und der Vorsitzende der<br />
Arbeitsgemeinschaft <strong>Wasserkraftwerke</strong> Baden-<br />
Württemberg den Bürgermeister Peter<br />
Nußbaum anlässlich eines Vororttermins.<br />
2. Hörschwang-Burladingen/Lauchert:<br />
Weiterhin nahmen der Präsident und der<br />
Vorsitzende einen Termin der Teilgemeinde<br />
Hörschwang auf der Zollernalb wahr. Die<br />
dortige Walzmühle an der Lauchert, bekannt<br />
auch aus der Fernsehdokumentation „Der<br />
Hergott weiß, was mit uns geschieht – die<br />
Schwestern von der Albmühle“, soll im Bestand<br />
gesichert werden. Die AWK-ler standen hierzu<br />
Rede und Antwort. Die bisher Beteiligten<br />
überlegen, ob man einen Förderverein zum<br />
Erhalt der Walzmühle gründen soll. Wobei<br />
dieses Vorhaben wohl nur über ein breites<br />
bürgerschaftliches Engagement und über<br />
Sponsoren realisierbar wird.<br />
Seite 2 von 2<br />
seine Produkte bezüglich Ökologisierung von<br />
Wasserkraftanlagen vor (u.a. Aalabstieg, Feinrechen,<br />
Feinrechenprofile, etc.). Im Anschluss steht der<br />
Vorstand für alle Fragen und eine offene Diskussion zur<br />
Verfügung. Auch Gäste sind gerne willkommen.<br />
Wir möchten Sie bitten, den Vorsitzenden aus organisatorischen<br />
Gründen bis zum 25. Mai per Fax oder E-Mail<br />
kurz zu informieren, mit wieviel Personen Sie kommen<br />
werden.<br />
Rückmeldung an Elmar Reitter, Fax: 07375/1347,<br />
Mail: info@reitter-wasserkraft.de<br />
Weitere Vorankündigung: Am 22.9.12 soll der weitere<br />
Stammtisch 2012 in Vöhrenbach im Schwarzwald, mit<br />
Besichtigung der Linachtalsperre, stattfinden – hier<br />
werden wir also wieder näher bei unseren badischen<br />
Mitgliedern sein.<br />
3. Bodensee/Mühlhausen-Uhldingen und Bermatingen-Ahausen:<br />
Ulrich Müller MdL lud am 3. April 2012 zu einer<br />
öffentlichen Veranstaltung zum Thema<br />
„Potenziale der Kleinen Wasserkraft im<br />
Bodenseekreis“ ein. Der Landrat Lothar Wölfle<br />
weckte das politische Interesse des<br />
Landtagsabgeordneten Müller mit der Aussage,<br />
dass es im Bodenseekreis eine beträchtliche<br />
Zahl von stillgelegten Wasserkraftanlagen gibt,<br />
deren Reaktivierung an den Anforderungen der<br />
Fischgängigkeit scheitere.<br />
Zu der Veranstaltung wurde die<br />
Arbeitsgemeinschaft <strong>Wasserkraftwerke</strong> Baden-<br />
Württemberg e. V. (AWK) eingeladen, um ihre<br />
umfangreichen praktischen Erfahrungen<br />
einzubringen. Die AWK wurde von ihrem<br />
Präsident Karl-Wilhelm Röhm MdL, den<br />
Vorsitzenden Elmar Reitter und Wolfgang<br />
Strasser, dem Pressesprecher Julian Aicher<br />
und dem Geschäftsführer Josef Dennenmoser<br />
vertreten. Des Weiteren wurde das<br />
Landratsamt Friedrichshafen (Amt für<br />
Bodenschutz und Wasser) und Klaus Nuber,<br />
Vorstand der Bürgerenergiegenossenschaft<br />
Rotach-Schussen-Argen e. V., zum Fachgespräch<br />
eingeladen.
Seite 3 von 20<br />
Zunächst hatten die Geladenen die Gelegenheit<br />
ihre praktische Erfahrungen vorzutragen und zu<br />
diskutieren. Den Ausführungen von Iris Steger vom<br />
LRA Friedrichshafen konnte man entnehmen, dass<br />
die Behörde sich intensiv mit dem Thema<br />
ökologische Verbesserungen an bestehenden<br />
Wasserkraftanlagen und neuerdings auch mit den<br />
Potenzialen der Wasserkraft des Bodenseekreises<br />
beschäftigt. Bis vor kurzem baute die Behörde<br />
zusammen mit dem Fischereisachverständigen des<br />
Regierungspräsidiums raue Rampen. Es scheint<br />
nun, dass der Synergieeffekt von Durchgängigkeit<br />
zusammen mit der Energiegewinnung aus<br />
Wasserkraft, wie von den AWK-Vertretern seit<br />
langem gepriesen und von der Politik gewünscht,<br />
bei den Landratsämtern angekommen ist. Frau<br />
Steger wies auf viele stillgelegte Wasserkraftanlagen<br />
im Bodenseekreis hin, wobei die<br />
Reaktivierung in den meisten Fällen mit hohen<br />
Kosten verbunden sei.<br />
Wolfgang Strasser präsentierte die<br />
Reaktivierungspläne der am Veranstaltungsort<br />
befindlichen Spek´schen Wasserkraftanlage in<br />
Mühlhofen. Die stillgelegte Wasserkraftanlage<br />
könnte nach der Reaktivierung, je nach<br />
ökologischen Anforderungen zwischen 400.000 bis<br />
600.000 kWh pro Jahr ins Netz einspeisen.<br />
Nach der Besichtigung der Spek’schen Wasserkraftanlage<br />
wurde die Schwelle an der Rotach in<br />
Bermatingen-Ahausen besichtigt. An der vor<br />
kurzem vom Land gebauten rauen Rampe will ein<br />
Bürgerverein ein Wasserkraftwerk mit Fischtreppe<br />
installieren.<br />
Bei der abschließenden Besprechung bereicherte<br />
Klaus Nuber die Runde mit seinem praxisnahen<br />
Vortrag über die von der Bürgerenergiegenossenschaft<br />
reaktivierte Wasserkraftanlage<br />
Huber in Wiesertsweiler am Bollenbach bei<br />
Tettnang im Jahr 2009. Die Reaktivierungskosten<br />
der mit einer Ossberger Turbine betriebenen<br />
Wasserkraftanlage beliefen sich auf ca. 130.000 €,<br />
<strong>mitglieder</strong> <strong>mitteilung</strong><br />
die Kosten der ökologischen Auflagen für die<br />
Fischtreppe, die in der Region als „Grand<br />
Canyon“ tituliert wird, bezifferte er mit ca.<br />
70.000 €.<br />
Landrat Wölfle möchte die Ausbaupläne im<br />
Rahmen der Möglichkeiten unterstützen, auch<br />
wenn die Potenziale im Bodenseekreis gering<br />
seien.<br />
Die AWK Vertreter unterstrichen die ökologische<br />
Verträglichkeit der Stromgewinnung aus<br />
<strong>Wasserkraftwerke</strong>n und das große Engagement<br />
ihrer Mitglieder, welche die derzeit teilweise<br />
unwirtschaftlichen Kleinwasserkraftanlagen am<br />
Leben erhalten. Sie ermutigten die Ahausener<br />
Bürger, die Aufbruchstimmung im Landratsamt<br />
zu nutzen und die Standorte zu reaktivieren.<br />
Voraussetzung dafür seien jedoch eine<br />
angemessene Vergütung und der Schutz vor<br />
überzogenen ökologischen Forderungen seitens<br />
der Fischereifachbehörde. Das Landratsamt<br />
müsse hierbei endlich beginnen zwischen<br />
fischereilichen Wünschen und ökologisch<br />
tatsächlich erforderlichen Maßnahmen<br />
abzuwägen.<br />
Ulrich Müller MdL stellte abschließend fest, dass<br />
die Reaktivierung stillgelegter und bisher noch<br />
nicht energetisch genutzten Standorte zwar<br />
nicht die Lösung für die Energiewende seien,<br />
dass die „Kleine Wasserkraft“ jedoch einen<br />
Beitrag dazu leisten könnte und dabei eben<br />
auch die Ökologie eines Flussabschnitts<br />
verbessert werden könne. Er sieht allerdings die<br />
Notwendigkeit, dass eine zusätzliche<br />
Förderung der „Kleinen Wasserkraft“ erforderlich<br />
ist, wolle man die Potenziale nutzen.<br />
Links: Ulrich Müller MdL mit Interessierten am Wehr Ahausen<br />
Rechts: Karl-Wilhelm Röhm (Präsident AWK), Elmar Reitter (Vorsitzender AWK), Ulrich Müller (MdL), Edgar Lamm (Bürgermeister Uhldingen-<br />
Mühlhofen), Lothar Wöfle (Landrat) (v.l.n.r.) Fotos: Martin Renn
Liebe Mitglieder,<br />
<strong>mitglieder</strong> <strong>mitteilung</strong><br />
Seite 4 von 4<br />
Das EEG 2012 und seine Auswirkungen für die kleinen Wasserkraftanlagen<br />
das EEG 2012 ist zwar schon seit Mitte 2011 (mit der Entscheidung des Bundesrats vom 08.07.2011) novelliert, aber erst am<br />
1.1.2012 in Kraft getreten. Es gibt jetzt auch schon erste Erfahrungen dazu. Deshalb will ich nachstehend auf die Gesetzeslage<br />
und die mögliche Umsetzung eingehen:<br />
Hauptthemen:<br />
1. Die Vergütung von Strom aus Wasserkraft nach EEG 2012 (Gesetzeslage)<br />
2. Was gibt das WHG (Wasserhaushaltsgesetz) konkret vor?<br />
3. Was bedeutet dies für die Umsetzung des EEG 2012?<br />
4. Die Besonderheit der Übergangsbestimmungen<br />
5. Degression und Vergütungsdauer im EEG 2012<br />
6. Regelungen zur Fernabschaltung der Wasserkraftanlagen ab 100 kW<br />
7. Direktvermarktung<br />
1. Die Vergütung von Strom aus Wasserkraft EEG 2012 (Gesetzeslage):<br />
a. § 23 (1) EEG 2012 Wasserkraft gibt vor:<br />
i. Für Strom aus Wasserkraft beträgt die Vergütung:<br />
1. Bis zur Bemessungsleistung von 500 kW 12,7 ct/ kWh<br />
2. Bis zur Bemessungsleistung von 2.000 kW 8,3 ct/ kWh<br />
3. Bis zur Bemessungsleistung von 5.000 kW 6,3 ct/ kWh<br />
4. Bis zur Bemessungsleistung von 10.000 kW 5,5 ct/ kWh<br />
5. …<br />
b. § 23 (2) bezieht sich hierbei auf Altanlagen:<br />
i. Wenn die installierte Leistung oder das Leistungsvermögen der Anlage erhöht wurde<br />
oder<br />
ii. die Anlage mit einer technischen Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung<br />
nach § 6 (1) Nr. 1 erstmals nachgerüstet wurde.<br />
c. § 23 (3) bezieht sich auf Anlagen größer 5.000 kW und ist für uns nicht relevant.<br />
d. § 23 (4) Der Anspruch auf Vergütung nach den Absätzen (1) und (2) besteht für Anlagen nur, wenn die<br />
Wasserkraftnutzung den Anforderungen nach §§ 33 bis 35 und 6 (1) Satz 1 Nr. 1 und 2 des<br />
Wasserhaushaltgesetzes entspricht.<br />
Nachweisführung zum Erlangen der EEG 2012 Vergütung:<br />
i. durch eine Bescheinigung der zuständigen Wasserbehörde oder<br />
durch ein Gutachten eines Umweltgutachters (DAU zertifiziert), das der Bestätigung durch die<br />
zuständige Wasserbehörde bedarf; äußert sich die Behörde innerhalb von zwei Monaten nach Vorlage<br />
des Gutachtens nicht, gilt die Bestätigung als erteilt; diese Bestätigung darf nur versagt werden, wenn<br />
die Behörde erhebliche Zweifel an der Richtigkeit des Gutachtens hat.<br />
ii. Neuzulassung der Wasserkraftanlage<br />
2. Was gibt das WHG (Wasserhaushaltsgesetz) konkret vor?<br />
§ 6 WHG Allgemeine Grundsätze der Gewässerbewirtschaftung<br />
Die Gewässer sind nachhaltig zu bewirtschaften, insbesondere mit dem Ziel,<br />
1. ihre Funktions- und Leistungsfähigkeit als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und<br />
Pflanzen zu erhalten und zu verbessern, insbesondere durch Schutz vor nachteiligen Veränderungen von<br />
Gewässereigenschaften,<br />
2. Beeinträchtigungen auch im Hinblick auf den Wasserhaushalt der direkt von den Gewässern abhängenden<br />
Landökosysteme und Feuchtgebiete zu vermeiden und unvermeidbare, nicht nur geringfügige<br />
Beeinträchtigungen so weit wie möglich auszugleichen,<br />
3. …<br />
Hinweis: Leider ist Absatz 5 nicht erwähnt, wonach auch möglichen Folgen des Klimawandels vorzubeugen ist,<br />
denn das wäre ein hoher positiver Aspekt der Wasserkraftnutzung.
Seite 5 von 20<br />
§ 33 WHG fordert die Mindestwasserführung<br />
<strong>mitglieder</strong> <strong>mitteilung</strong><br />
§ 34 WHG fordert die Durchgängigkeit oberirdischer Gewässer<br />
§ 35 WHG betrifft konkret die Wasserkraftnutzung<br />
1. Die Nutzung von Wasserkraft darf nur zugelassen werden, wenn auch geeignete Maßnahmen zum Schutz der<br />
Fischpopulation ergriffen werden.<br />
2. Entsprechen vorhandene Wasserkraftnutzungen nicht den Anforderungen nach Absatz 1, so sind die<br />
erforderlichen Maßnahmen innerhalb angemessener Fristen durchzuführen.<br />
3. Was bedeutet dies für die Umsetzung des EEG 2012?<br />
a. Grundvoraussetzung für die höhere Vergütung nach EEG 2012 ist nicht mehr „nur“ der Zwang zu einer<br />
„wesentlichen ökologischen Verbesserung“ wie bisher, sondern die Erfüllung aller ökologischer Standards<br />
nach WHG entsprechend § 23 (4) EEG am Anlagenstandort.<br />
b. Diese Standards zu erfüllen, und dazu auch noch die Bestätigung der unteren Wasserbehörde im Landratsamt<br />
zu erhalten, ist für Altanlagen eine schwierige Hürde. Was das WHG vorschreibt, wurde oben präzisiert. Das<br />
kann je nach Auslegung und möglicherweise „Beliebigkeit“ der Behörde bedeuten:<br />
Fischschutz und Durchgängigkeit nach oben und unten und hohe Mindestwassermengen etc.<br />
Oft werden die bisherigen ökologischen Maßnahmen nicht ausreichen, sondern zusätzliche Forderungen<br />
gestellt werden.<br />
Es gibt allerdings auch schon Beispiele, bei denen solche Betreiber, die das EEG 2009 in Zusammenarbeit mit<br />
der Behörde realisiert und einen entsprechenden guten ökologischen Zustand erreicht haben, die<br />
Bescheinigung eben dieser Behörde zum EEG 2012 ohne weitere Auflagen bekamen.<br />
c. Nachweisführung zum Erlangen der EEG 2012 Vergütung:<br />
i. durch eine Bescheinigung der zuständigen Wasserbehörde oder<br />
durch ein Gutachten eines Umweltgutachters (DAU zertifiziert), das der Bestätigung durch die<br />
zuständige Wasserbehörde bedarf; äußert sich die Behörde innerhalb von zwei Monaten nach<br />
Vorlage des Gutachtens nicht, gilt die Bestätigung als erteilt; diese Bestätigung darf nur versagt<br />
werden, wenn die Behörde erhebliche Zweifel an der Richtigkeit des Gutachtens hat.<br />
ii. Mit Neuzulassung der Wasserkraftanlage gilt der Nachweis als erbracht.<br />
d. Wenn Sie sich dann trotzdem mit den Behörden einigen können, benötigen Sie noch einen Nachweis nach §<br />
23 (2) EEG, dass Sie entweder<br />
i. die installierte Leistung oder das Leistungsvermögen der Anlage erhöht haben (Bestätigung durch<br />
Fachfirma), oder<br />
ii. die Anlage mit einer technischen Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung<br />
nach § 6 (1) Nr. 1 erstmals nachgerüstet haben (Nachweis über Netzbetreiber).<br />
e. Der sich daraus ergebende weitere Nachweis nach § 23 (2) 1 EEG,<br />
i. dass Sie die installierte Leistung oder das Leistungsvermögen der Anlage erhöht haben, dürfte relativ<br />
leicht durch Anlagenbauer, welche die Modernisierung durchgeführt haben, durch Bestätigung zu<br />
erbringen sein. Die technische Hürde ist nicht allzu groß. Im Regierungsentwurf<br />
Bundestagsdrucksache 17/6071 vom 06.06.2011 wird darüber definiert:<br />
1. „Maßnahmen zur Erhöhung des Leistungsvermögens sind insbesondere: der<br />
Austausch älterer Generatoren, des Getriebes, der Turbinen oder der Laufräder, die<br />
Erweiterung der Anlage durch Erhöhung des Ausbaudurchflusses und/oder der<br />
Fallhöhe, die automatische Wasserstandsregelung, die automatische<br />
Rechenreinigung, bei Kraftwerken mit mehreren Turbinen die automatische<br />
Einsatzoptimierung, der Einsatz permanent erregter Generatoren und die<br />
Verbesserung der Zu- und Abströmung (Hydraulik-Turbinenzuströmung, Ober- und<br />
Unterwasserkanal). Sie sind nicht zwingend mit einer höheren Stromerzeugung<br />
verbunden, da insbesondere ökologische Anforderungen nach Absatz 4 die<br />
Stromerträge wieder reduzieren können.“<br />
Hinweis der AWK: Eine Erhöhung des Ausbaudurchflusses und/oder der Fallhöhe bedarf der<br />
wasserrechtlichen Genehmigung!<br />
4. Die erstmalige Nachrüstung der Anlage mit einer technischen Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der<br />
Einspeiseleistung nach § 6 (1) Nr. 1 macht nur Sinn für Anlagen, die geringfügig unter der 100 kW-Grenze liegen. Denn<br />
alle über 100 kW hatten sowieso bereits diese Auflage zu erfüllen – für die gibt es keine erstmalige Nachrüstung mehr.<br />
Und für Anlagen wesentlich unter 100 kW wird dies zu teuer, weil mit dieser Nachrüstung auch die zusätzliche<br />
Installation eines Lastgangzählers sinnvoll/erforderlich wäre um im Abschaltfalle den Nachweis des Erzeugungsausfalls<br />
führen zu können. Insgesamt also teure Anschaffung, teure Folgekosten und Risiken bei Abschaltvorgängen.
5. Die Besonderheit der Übergangsbestimmungen<br />
<strong>mitglieder</strong> <strong>mitteilung</strong><br />
Seite 6 von 6<br />
Es gibt im EEG den §66 „Übergangsbestimmungen“. Darin wird die Behandlung von Fällen in der Übergangszeit geregelt. Es<br />
ist uns dank hartnäckiger Unterstützung der Politik gelungen, und hier möchte ich unserem Abgeordneten Thomas Bareiß<br />
besonders danken, die Übergangsbestimmungen so zu modifizieren, dass das EEG 2009 vor allem wegen der vernünftigen<br />
Gutachterlösung und der Möglichkeit, mit wenig sinnvollen Maßnahmen die wesentliche ökologische Verbesserung zu<br />
erhalten, umgesetzt werden kann. Alle, die noch nach EEG 2000 vergütet werden (Inbetriebnahme vor dem 01.08.2004),<br />
können damit bis 31.12.2013 die Verbesserung nach EEG 2009 erreichen. Das geht dann zwar nur auf eine Vergütung von<br />
11,67 Cent/kWh anstelle wie im EEG 2012 auf 12,7 Cent/kWh, aber die Umsetzung ist eben viel einfacher.<br />
§ 66 (14) EEG 2012 Übergangsbestimmungen<br />
Für Altanlagen, die vor dem 01.08.2004 in Betrieb genommen worden sind:<br />
� gelten bis zum 1. Januar 2014 wahlweise die Regelungen und Vergütungen des § 23: nach EEG 2009<br />
(Umweltgutachter ohne Behörde) oder<br />
� nach EEG 2012 (Umweltgutachter mit Behörde)<br />
Der Anlagenbetreiber kann wählen, solange noch keine Vergütung nach EEG 2012 ausbezahlt wurde!<br />
§ 66 (5) EEG 2012 Übergangsbestimmungen<br />
Neuanlagen mit einer Bemessungsleistung von über 500 kW bis 5.000 kW, die vor dem 01.01.2014 erstmals in Betrieb<br />
gehen, können wählen ob die Vergütungsregel des EEG 2009 (12,67ct / 8,65ct) oder des EEG 2012 (12,7ct/ 8,3 ct)<br />
beansprucht wird, jedoch nur bis zur erstmaligen Auszahlung einer Vergütung durch den Netzbetreiber.<br />
Mögliche Maßnahmen mit Umweltgutachter ohne Behörde nach EEG 2009:<br />
� Stauraumbewirtschaftung oder<br />
� biologische Durchgängigkeit oder<br />
� Mindestwasserabfluss oder<br />
� Feststoffbewirtschaftung oder<br />
� Uferstrukturverbesserung oder<br />
� Flachwasserzonen oder<br />
� Gewässeralt- oder Seitenarme angebunden<br />
Jeweilseinzeln oder in Kombination – unter Berücksichtigung der Bewirtschaftungsziele<br />
Allerdings gibt es Probleme mit dem Umweltgutachter nach EEG 2009:<br />
� Es sind mehrere Verfahren bei der Clearingstelle anhängig, da Netzbetreiber die Gutachten überprüfen lassen<br />
(Netzbetreiber haben ein Prüfungsrecht bei der DAU).<br />
� Umweltgutachter bekommen Druck / Vorgaben von ihrem Verband, der DAU.<br />
� Es besteht die Unsicherheit, dass das Gutachten angefochten und nicht anerkannt wird.<br />
6. Degression und Vergütungsdauer im EEG 2012<br />
a. Neu ist in § 20 (2) „Degression für Wasserkraft“ gem. § 23 ab dem Jahr 2013 um 1 Prozent je Jahr<br />
b. d. h. 12,7 Cent in 2012, 12,57 Cent in 2013, 12,45 Cent in 2014, …<br />
c. § 20 (1) Absenkung der Vergütung<br />
Die zum jeweiligen Inbetriebnahmezeitpunkt errechneten Vergütungen und Boni gelten jeweils für die gesamte<br />
Vergütungsdauer.<br />
d. § 21 (2) Vergütungsbeginn und -dauer<br />
i. Die Vergütung gilt 20 Kalenderjahre zuzüglich des Inbetriebnahmejahrs bzw. Abschluss der<br />
Maßnahmen nach § 23 (2) und (4).<br />
ii. Informativ:<br />
� EEG 2009 - 20 Jahre<br />
� EEG 2004 - 30 Jahre<br />
7. Regelungen zur Fernabschaltung der Wasserkraftanlagen ab 100 KW<br />
§ 66 (1) Nr. 5 Übergangsbestimmungen zu § 11 Einspeisemanagement (Fernabschaltung)<br />
Die Fernabschaltung erfolgt nicht, soweit<br />
� die Regelungen einer Wasserkraftanlage wasserrechtlichen oder anderen rechtlichen Vorgaben widersprechen<br />
würde.<br />
8. Direktvermarktung<br />
Die Neuerungen im Bereich Direktvermarktung durch das EEG 2012, werden derzeit vom Markt geprüft und bearbeitet.<br />
Dipl.-Ing. Elmar Reitter, Braunselweg 1, D-89611 Rechtenstein<br />
Tel. 0049-7375-212 Fax. 0049-7375-1347 mobil 0049-171-7745454<br />
www.wasserkraft.org info@reitter-wasserkraft.de
Seite 7 von 20<br />
Jai – Oberstdorf/Es läuft seit Sommer 2011: das<br />
„Wasserkraftwerk Faltenbach neu“ in Oberstdorf. Statt<br />
700.000 Kilowattstunden – wie sein Vorgängerbau –<br />
liefert es 4 Millionen Kilowattstunden Strom ins Netz.<br />
Also fast sechs mal mehr. Mit der neuen Anlage<br />
entstand ein Fischpass. Einschließlich „Faltenbach neu“<br />
deckt Oberstdorf nahezu 50% seines Strombedarfs aus<br />
heimisch-erneuerbaren Energiequellen. Schwerpunkt:<br />
Wasserkraft. 1990 waren’s noch 7%.<br />
Wer seit 2011 südlich der „Nebelhornbahn“-Talstation<br />
Oberstdorf über die Trettach geht, kann es kaum übersehen:<br />
Das neue Krafthaus in Holz, Beton und viel Glas.<br />
Die hohen Fenster von „Faltenbach neu“ direkt am<br />
Trettachufer eröffnen beachtliche Einblicke. Neugier<br />
erregen dabei vor allem vier blaue Metallrohre, durch die<br />
allerhöchstens 690 Liter pro Sekunde in vier Düsen auf<br />
die „Löffel“ einer Pelton-Turbine spritzen. Bei Niedrigwasser<br />
auch mal nur 100 Sekundenliter, Eine Technik<br />
der Südtiroler Fachfirma Troyer aus Sterzing.<br />
„Und es funktioniert doch!“ Peter Müller, Geschäftsführer<br />
der gemeindeeigenen „Energie-Versorgung Oberstdorf“<br />
(EVO) klang bei der Eröffnung der neuen Wasserkraftanlage<br />
im Oktober 2011 beinahe so, als müsse er sich<br />
nachträglich noch Mut machen. Denn um die Genehmigung<br />
der Anlage kämpfte die EVO rund 5 Jahre. Gegen<br />
„Faltenbach neu“ sprachen sich vor allem Angler und<br />
„Ökologische“aus. Bemerkenswert, denn die EVO hatte<br />
den Fischefängern angeboten, um das 1912 erbauten<br />
obere Trettachwehr (heute wenige Meter vom neuen<br />
Krafthaus entfernt) ein „Umgehungsgerinne“ anlegen zu<br />
lassen – sollte „Faltenbach neu“ tatsächlich entstehen.<br />
Doch die „Ökologischen“ mochten sich auf diese Verbesserung<br />
der Gewässerökologie nicht einlassen. Sie<br />
regten einen Bürgerentscheid an. Diese Idee griff das<br />
Rathaus auf. Dabei unterstützte die AWK mit mehreren<br />
Referenten die Argumente der Wasserkraft. Es waren<br />
Manfred Lüttke und Johannes Prinz engagiert. AWK-<br />
Pressesprecher Julian Aicher hatte über sein Büro rio’s<br />
außerdem Franz Alt zu einem Vortrag nach Oberstdorf<br />
vermittelt.<br />
<strong>mitglieder</strong> <strong>mitteilung</strong><br />
Gut fünf mal mehr Stromertrag – das neue WKW Faltenbach<br />
Am 13. April 2008 kam es dann soweit. Zwar nahmen an<br />
dieser Abstimmung mit 2.132 Leuten nur 27,1% der<br />
7.829 Wahlberechtigten in Deutschlands südlichster<br />
Gemeinde teil. Aber von ihnen sprachen sich 57% für<br />
das neue Kraftwerk aus. Deshalb beschloss der<br />
Oberstdorfer Gemeinderat, das Genehmigungsverfahren<br />
für seine 100%ige Tochter EVO vorantreiben zu lassen.<br />
Im Februar 2009 prangten schließlich alle notwendigen<br />
Amtsstempel auf den Papieren.<br />
Erste Baumaßnahme von „Faltenbach neu“: der Fischpass<br />
ums alte Trettach-Wehr mit 240 Sekundenlitern.<br />
Doch die Gegner des Vorhabens ließen nicht locker. Im<br />
Sommer 2011 gab es an der Baustelle Einlaufbauwerk<br />
im Oberstdorfer Faltenbach-Tobel einen Hangrutsch.<br />
Diesen prangerten „Bund-Naturschutz“-Mitglieder in der<br />
„Allgäuer Zeitung“ als großen Umweltskandal an. Dabei<br />
gelten natürliche Bodenbewegungen auf der teils steilen<br />
Oberstdorfer Markung als nichts ungewöhnliches. Das<br />
hinderte freilich den „Bund Naturschutz“ in einer Zeit, da<br />
im Golf von Mexiko gerade die weltweit größte Erdöl-<br />
Bohr-Katastrophe ihrem offiziellen Ende entgegen ging,<br />
in Russland Hunderte von Hektar brannten und sich in<br />
Pakistan Tausende vor verheerenden Hochwassern auf<br />
der Flucht befanden, ein Kraftwerksbau zur Nutzung<br />
erneuerbar-klimafreundlicher Energiegewinnung zu<br />
brandmarken. Ein österreichischer Facharbeiter an der<br />
Baustelle in Oberstdorf meinte dazu nur: „Ihr Deutschen<br />
macht aus allem ein Problem“. Aber ein lösbares. Die<br />
EVO und ihre Betreibe-Partner – die Obestdorfer<br />
„Rechtler“ – setzten sich durch. Im Sommer 2011 ging<br />
„Faltenbach neu“ in Betrieb.<br />
Damit nicht genug. Inzwischen legte nämlich auch die<br />
„Nebelhornbahn“, deren Gondeln über die beachtliche<br />
Ski-Schanze und den Faltenbachtobel ziehen, im<br />
gleichen Gewässer ein Kleinwasserkraftwerk an. Unterhalb<br />
der ersten Bahn-Bergstation „Seealpe“. Dort lag<br />
bereits als Speicher ein „Schneiteich“ – mit kostbarem<br />
Nass für Beschneiungsanlagen an Skipisten. Dieses<br />
Wasser liefert wiederum der Faltenbach – gefasst in<br />
einem Einlaufbauwerk weiter oberhalb. Jetzt erneuert,<br />
verhindert es, dass der Bach im kalkigen Bergtal<br />
versickert.<br />
Unterhalb des „Schneiteichs“ verlängerte die „Nebelhornbahn“<br />
die Wasserleitung. Sie überwindet neuerdings<br />
210 Meter Fallhöhe – bis zum neuen Krafthaus.<br />
Aus nur 100 Sekundenlitern gewinnt seine Maschinerie<br />
dort 750.000 Kilowattstunden Strom im Jahr. Und unterhalb,<br />
im natürlichen Faltenbach-Tobel, rauscht jetzt auch<br />
mehr Wasser. Schließlich versickert das Gewässer<br />
durch die Baumaßnahmen nicht mehr. Ein Gewinn für<br />
die Gewässerökologie.<br />
Von 7% 1990 auf fast 50% im Jahr 2011. Mit ihren<br />
neuen Wasserkraftanlagen haben die Oberstdorfer den<br />
Anteil heimisch-erneuerbarer Energien an der örtlichen<br />
Stromversorgung um das fast Sechsfache gesteigert.<br />
Oder anders betrachtet: verdreifacht in 10 Jahren. Peter<br />
Müller, Geschäftsführer der „Energie-Versorgung<br />
Oberstdorf“ (EVO) verlängerte diese Steigerungs-Linie<br />
jetzt. Während eines Besuchs des AWK-Vorstands am
19. November beim AWK-Mitglied EVO meinte Müller:<br />
„Mittelfristig streben wir 100% an. Aus Sonne, noch<br />
mehr Wasserkraft, Biomasse – und vielleicht auch bald<br />
aus Wind.“<br />
Es lockt an die Tausend Interessierte: das „Wasserkraftserk<br />
Faltenbach neu“. Gewähren seine Glaswände<br />
doch interessanten Einblicke in ein modernes Krafthaus.<br />
Mehr noch: Beim Büro rio’s hat die „Energie-Versorgung<br />
Oberstdorf“ 10 Infotafeln bestellt, die sowohl an der<br />
EVO-Zentrale als auch am Kraftwerk, am Einlaufbauwerk<br />
und an der Bergstation „Seealpe“ (Nebelhornbahn)<br />
Wanderlustigen etliches über Wasserkraft verraten.<br />
Dieser Wanderweg Faltenbach eignet sich besonders in<br />
schneefreien Zeiten zum Aufstieg (und zur Abfahrt mit<br />
der Nebelhonbahn).<br />
Informationen und Führungen unter Tel. (0 83 22) 911<br />
120<br />
<strong>mitglieder</strong> <strong>mitteilung</strong><br />
Altrechte sind bis 1. März 2013 anzumelden!<br />
Liebe Firmen<strong>mitglieder</strong> aus der Zuliefererindustrie,<br />
hier könnte Ihre Werbung/Ihr Beitrag stehen.<br />
Bei Interesse nehmen Sie bitte Kontakt mit der Redaktion auf.<br />
Elmar Reitter, E-Mail: info@reitter-wasserkraft.de, Fax: 07375/1347, Tel.: 07375/212<br />
Seite 8 von 8<br />
Fotos: Aicher<br />
Die AWK empfiehlt deshalb allen Altrechtsinhabern die grundsätzliche Anmeldung ihrer alten<br />
Rechte bei der zuständigen Wasserbehörde (Landratsamt oder Regierungspräsidium) durch<br />
eingeschriebenen Brief mit folgendem Inhalt:<br />
Betreff: Anmeldung Altrecht gem. § 21 WHG<br />
Text: Hiermit melde ich mein Altrecht für Triebwerk T-xxx am Fluss xxxx zur<br />
Eintragung ins Wasserbuch an. Ich bitte um Vollzugsmeldung der erfolgten<br />
Eintragung.<br />
Besuchen Sie uns regelmäßig auf www.wasserkraft.org<br />
Hier finden Sie alle neuen wichtigen Infos zur Wasserkraft<br />
Immer aktuell auf Landes- und Bundesebene<br />
Die Redebeiträge auf unserer Hauptversammlung von Peter Hauk MdL CDU und von Dr. Axel<br />
Berg werden wir demnächst auch hier veröffentlichen.<br />
Seite 7: Vom Bergbach<br />
"Faltenbach" angetrieben,<br />
aber neben seinem Mündungsfluss<br />
Trettach erbaut:<br />
das Krafthaus des Wasserkraftwerks<br />
Faltenbach neu<br />
in Oberstdorf.<br />
Links: Das neue Krafthaus<br />
"Wasserkraftwerk Faltenbach<br />
neu“ ist im Hintergrund<br />
des alten Trettach-<br />
Wehres von 1912 zu<br />
sehen, links vom Wehr<br />
befindet sich ein neuer<br />
Fischpass.
Seite 9 von 20<br />
„Locker doppelt so viel“<br />
Jai - Frühjahr 1986 – vor gut 25<br />
Jahren: Nach der Reaktorkatastrophe von<br />
Tschernobyl verbreiten „die deutschen<br />
Stromversorger“ in Zeitunganzeigen, die<br />
„umweltfreundliche Wasserkraft“ sei<br />
zwischen Waterkant und Watzmann<br />
bereits genutzt „soweit es unsere Flüsse<br />
erlauben“.<br />
Spätsommer 2011: In Südbaden geht die<br />
neu errichtete Rhein-Wasserkraftanlage<br />
Rheinfelden ans Netz. Sie leistet drei mal<br />
mehr als ihr Vorgängerin dort.<br />
März 2011: Zum Uno-„Weltwassertag“<br />
zeigt die „Arbeitsgemeinschaft <strong>Wasserkraftwerke</strong><br />
Baden-Württemberg eV“<br />
(AWK) Presse und Fernsehen das neue<br />
Argen-Kraftwerk Wangen-Beutelsau des<br />
AWK-Mitglieds Hubert Winter. Es bringt<br />
mit rund 1,8 Millionen Kilowattstunden<br />
doppelt so viel Strom ins Netz wie sein<br />
Vorgänger an gleicher Stelle. Genug für<br />
über 1.000 Privatpersonen.<br />
Oktober 2011: Die „Energie-Versorgung<br />
Oberstdorf“ (EVO) weiht ihr „Wasserkraftwerk<br />
Faltenbach neu“ ein. Mit 4 Millionen<br />
Kilowattstunden fast sechs mal mehr als<br />
die 700.000 Kilowattstunden Jahresarbeit<br />
seines Vorgängers.<br />
„In Baden-Württemberg möchte die<br />
Landesregierung den Anteil Erneuerbarer<br />
Energien an der Stromerzeugung und am<br />
Stromverbrauch bis 2020 auf jeweils<br />
mindestens 40% erhöhen. Wasserkraft<br />
soll einen erheblichen Beitrag dazu<br />
leisten.“ So Ministerpräsident Winfried<br />
Kretschmann bei Eröffnung des<br />
Kraftwerks Rheinfelden.<br />
<strong>mitglieder</strong> <strong>mitteilung</strong><br />
Zur Wasserkraft sagt dazu Rolf Gschwind<br />
aus Rot an der Rot (Kreis Biberach),<br />
Kundenbetreuer der Firma „watec-hydro“:<br />
„Allein die Optimierung bestehender<br />
Anlagen bringt das Doppelte.“<br />
Die Beispiele Rheinfelden, Wangen-<br />
Beutelsau und Oberstdorf beweisen: Das<br />
Doppelte scheint eher ‚konservativ’ vorsichtig<br />
veranschlagt.<br />
Landes-Umweltminister Franz Untersteller<br />
sagte im Frühsommer 2011, er wolle „alle<br />
vorhandenen Querbauwerke auf ihre<br />
Eignung für die Wasserkraftnutzung<br />
untersuchen“.<br />
Und da es (laut EnBW) im Südwesten<br />
rund 5.000 solcher „Querbauwerke“ in<br />
Bächen und Flüssen gibt (wie einst wohl<br />
um 1900 rund 5.000 bis 6.000 Wassertriebwerke<br />
– statt circa 1.700 heute),<br />
dürfte Unterstellers Untersuchung<br />
Steigerungen erkennen lassen.<br />
AWK-Geschäftsführer Josef Dennenmoser<br />
hat zwei alte Wehre mit <strong>Wasserkraftwerke</strong>n<br />
(samt Fischpässen) aufgewertet.<br />
Der Diplom-Ingenieur meint,<br />
Elektrizität aus Wasserkraft in Baden-<br />
Württemberg sei „locker doppelt so viel“<br />
erzeugbar wie 2010.<br />
Darüber gab’s schon viele Diskussionen.<br />
Jetzt muss die Politik mehr handfestes<br />
Handeln ermöglichen. Denn – so meinte<br />
Ernst Ulrich von Weizsäckler zur Wasserkraft<br />
hier: „Da gibt es wieder viel zu tun.“<br />
Also die Wirtschaft bestärken auch dank<br />
Wasserkraft.<br />
Audiobeitrag zur Wasserkraft zum Nachhören auf SWR 2<br />
Besuchen Sie uns<br />
regelmäßig auf<br />
www.wasserkraft.org<br />
Hier finden Sie alle<br />
neuen wichtigen Infos<br />
zur Wasserkraft<br />
Rei - Am 30. Januar war im Radiosender SWR 2 ein Audiobeitrag des Autors Erwin Kohla mit dem Titel „Wasserkraft –<br />
Widerstand gegen eine saubere Energie“ zu hören. In dem Beitrag lässt Kohla verschiedene Interessensgruppen zu Wort<br />
kommen: Wasserkraftler, EVU´s, etc. – u.a. den Vorsitzenden Elmar Reitter.<br />
Nachhören kann man den Beitrag über folgenden Link:<br />
http://www.swr.de/swr2/programm/sendungen/wissen/archiv/wasserkraft/-<br />
/id=660334/nid=660334/did=9039326/12wv8e9/index.html
<strong>mitglieder</strong> <strong>mitteilung</strong><br />
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Seite 11 von 20<br />
<strong>mitglieder</strong> <strong>mitteilung</strong><br />
Fotos: Reitter<br />
von oben nach unten:<br />
1. Die chinesische Delegation vor dem<br />
Rechtensteiner Rathaus.<br />
2. Der Kommunalvertreter aus Guanxi<br />
bedankt sich bei Elmar Reitter für<br />
den Vortrag.
Rei – Am 16.12.2012 nahm AWK-Vorsitzender Elmar Reitter<br />
an einem Termin im Umweltministerium in Stuttgart teil. Um<br />
dieses Treffen hatte eine dreiköpfige japanische Delegation<br />
gebeten, bestehend aus einem Regierungsvertreter des<br />
japanischen Wasser- und Katastrophenmanagements, dem<br />
Manager eines Rechtsberatungsunternehmens und einem<br />
Professor für Umweltrecht an der Kobe Universität. Der<br />
Besuch aus Fernost wollte sich im Ministerium über Wasserversorgung<br />
und -entnahme und bei der AWK über die<br />
(kleine) Wasserkraft informieren.<br />
Im Anschluss an die Präsentation des Ministeriums<br />
erläuterte Reitter die Historie der Wasserkraft in<br />
Deutschland und deren Entwicklung bis heute. Die<br />
Besucher interessierten sich insbesondere für die rechtliche<br />
Verankerung von Vergütung und Förderung in Deutschland.<br />
Diskussionsschwerpunkte lagen zum einen auf dem<br />
Stromeinspeisegesetz, das in den 1990er Jahren als<br />
antidiskriminierendes Wirtschaftsgesetz vor allem für die<br />
kleinen Stromerzeuger erkämpft wurde; zum anderen auf<br />
dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, welches mit der<br />
Liberalisierung des Strommarktes im Jahr 2000 eingeführt<br />
wurde. Das EEG ist ein Umweltgesetz, so sind auch viele<br />
ökologische Forderungen als Bedingung für eine<br />
Höhervergütung der Erneuerbaren Energien in dieses<br />
Gesetz eingeflossen zum Teil auch um die Auflagen des<br />
Wasserhaushaltsgesetzes, bzw. der Europäischen<br />
Wasserrahmenrichtlinie, umzusetzen bzw. umsetzen zu<br />
lassen.<br />
<strong>mitglieder</strong> <strong>mitteilung</strong><br />
Seite 12 von 12<br />
Japaner besuchen Landes-Umweltministerium und Wasserkraftwerk Altenburg<br />
Ökopunkteverordnung<br />
Rei - Zum Landtagsantrag der Abgeodneten Elke<br />
Brunnemer u. a. (CDU) nimmt das Ministeriums für Umwelt,<br />
Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg wie folgt<br />
Stellung:<br />
Die Ökokonto-Verordnung vom 19. Dezember 2010 (GBl.<br />
1089) sieht in Anlage 1 unter Nummer 1.7 eine Reihe von<br />
ökokontofähigen Maßnahmen zur Erhöhung der Naturnähe<br />
von Gewässern und ihrer Uferbereiche vor. Im Zusammenhang<br />
mit Betreibern kleiner Wasserkraftanlagen kann insbesondere<br />
folgende Fallgruppe genannt werden:<br />
„Rücknahme von Gewässerverbauungen, insbesondere<br />
Rücknahme von Ufer- und Sohlbefestigungen, Öffnen von<br />
verdolten Abschnitten oder Beseitigung von Wanderungshindernissen,<br />
Herstellung der Durchgängigkeit“.<br />
Die Bewertung von Ökokontomaßnahmen erfolgt in der<br />
Regel unter Berücksichtigung der aufgewerteten Fläche. Die<br />
Herstellung der Durchgängigkeit ist in der Regel eine<br />
kleinflächige Maßnahme. Da diese Maßnahme jedoch eine<br />
große Flächenwirkung hat, eröffnet die Ökokonto-<br />
Verordnung die Möglichkeit einer Bewertung über die<br />
Maßnahmenkosten (Anlage 2 zur Ökokonto-Verordnung,<br />
Nummer 1.3.5). Hierdurch wird sichergestellt, dass eine<br />
solche Maßnahme angemessen honoriert wird.<br />
Die Anerkennung einer Maßnahme als ökokontofähig ist<br />
jedoch nur möglich, soweit für deren Durchführung keine<br />
Das EEG sei gut bekannt in Japan, sagte Herr Shimamura,<br />
Juniorprofessor für Umweltrecht in Kobe, die spannende<br />
Geschichte der Einspeisevergütung jedoch nicht. Die<br />
Situation in Japan sei derzeit die Gleiche wie in Deutschland<br />
in den 1990er Jahren – wenige Monopolisten bestimmen die<br />
Preise.<br />
Nach der ausgiebigen Fragerunde zeigte Reitter den<br />
japanischen Gästen das Neckar-Wasserkraftwerk Altenburg,<br />
das in der Nähe von Reutlingen liegt. (Foto: Reitter)<br />
Rechtsverpflichtung besteht. Wenn auf der Grundlage des<br />
Wasserrechts eine Ökologisierung einer bestehenden<br />
Wasserkraftanlage angeordnet ist, kann die Maßnahme<br />
daher nicht in das Ökokonto aufgenommen werden.<br />
Wir wollen vom Verband in einem Pilotverfahren überprüfen<br />
lassen, inwieweit die Erteilung von Ökopunkten<br />
und deren Vermarktung möglich ist, wenn die ökologischen<br />
Maßnahmen nicht im Wasserrechtsbescheid<br />
gefordert und auch noch nicht von der Umweltbehörde<br />
beauflagt oder angeordnet sind.<br />
Wir sind der Auffassung, dass freiwillige ökologische<br />
Maßnahmen, zum Beispiel bei Altrechten oder älteren<br />
Bewilligungen, auch wenn diese nach WHG gefordert<br />
werden, durch Ökopunkte honoriert werden müssen<br />
und damit einen Teil der hohen Kosten wieder wett<br />
machen können.<br />
Diese Notwendigkeit sehen wir vor allem bei kleinen<br />
und mittleren Anlagen.<br />
Wir werden unsere Mitglieder auf dem Laufenden<br />
halten.<br />
Den CDU-Antrag bzw. die Ökopunkteverordnung können<br />
Sie beim Vorsitzenden als pdf-Datei anfordern. Zudem<br />
werden wir die Verordnung demnächst auf unserer<br />
Homepage veröffentlichen.
Seite 13 von 20<br />
<strong>mitglieder</strong> <strong>mitteilung</strong><br />
Sicherheit beim Betreiben von <strong>Wasserkraftwerke</strong>n<br />
Rei - Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.<br />
(DGUV) hat eine Informationsschrift zur Sicherheit beim<br />
Betreiben von <strong>Wasserkraftwerke</strong>n (BGI/GUV-I 8684)<br />
herausgegeben. Diese Information gibt außerdem<br />
Hinweise für die Auswahl und Gestaltung von baulichen<br />
und technischen Einrichtungen in <strong>Wasserkraftwerke</strong>n. Sie<br />
kann bei Ihrer Berufsgenossenschaft als gedruckte<br />
Broschüre angefordert oder als pdf-Datei unter<br />
http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/i-8684.pdf<br />
heruntergeladen werden. Zum nächsten Wasserkraftstammtisch<br />
am 2.6.12 in Ebersbach wird der<br />
Vorsitzende diese Broschüren verteilen.<br />
Da die Betreiber und Unternehmer grundsätzlich für die<br />
Auswirkungen des Betriebes Ihrer Wasserkraftanlage<br />
verantwortlich sind, sollte sich jeder mit der Sicherheit<br />
seiner Anlage ausführlich auseinandersetzen und die auf<br />
der Grundlage einer Gefährdungsanalyse ergriffenen<br />
Maßnahmen auch dokumentieren.<br />
Wegen der möglichen Gefahren für Betreiber, deren Mitarbeiter<br />
und Dritte, die aus der Anwendung des Ein-<br />
PFINGSTMONTAG –<br />
TAG DER OFFENEN KRAFTWERKE<br />
jai. - Pfingstmontag, 28. Mai 2012. Pfingsten: "Und der<br />
Geist schwebte über dem Wasser." Pfingstmontag:<br />
"Deutscher Mühlentag". Genau der richtige Tag, das<br />
eigene Wasserkraftwerk öffentlich zu zeigen.<br />
Alle Jahre wieder. In 'den Medien' findet er schon<br />
ordentlich Platz: der "Deutsche Mühlentag". Mehr als ein<br />
Grund also, diesen Anlass zu nutzen und das eigene<br />
Wassertriebwerk öffentlich zu zeigen. Noch besser: Mit<br />
Führungen, mit Getränken, ja vielleicht sogar mit<br />
Kinderprogramm ...<br />
Bei dieser Gelegenheit lassen sich sowohl die vielen<br />
Vorteile der Energie des treibenden Nass als auch die<br />
bisher weit unterschätzten Steigerungspotenziale der<br />
Wasserkraft in Deutschland darstellen. Dazu gibt es<br />
handliche Informationsschriften. Einerseits das AWK-<br />
Faltblatt "Wasserkraft - unerschöpfliche Energie im<br />
Einklang mit der Natur" (beim AWK-Vorsitzenden) und<br />
das im März 2012 neu erschienene Heft "Strom für<br />
Millionen. Potenziale preiswerten Wasserkraft-Ausbaus<br />
in (Süd-) Deutschland". Darin: Etliche Beispiele dafür,<br />
wo und wie schon der Stromertrag aus Wasserkraft<br />
enorm gesteigert wurde. Dieses 24seitige Heft liegt<br />
gedruckt bei AWK-Pressesprecher Julian Aicher oder<br />
befindet sich unter www.strom-fuer-millionen.de zum<br />
'Runterladen' und Ausdrucken unter "März 2012 als<br />
Heft".<br />
EU-Energiekommissar Günther Oettinger und der CDU-<br />
Bundestagsabgeorndete Thomas Bareiß besuchten<br />
2011 Wasserkraftanlagen in Baden-Württemberg.<br />
Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne)<br />
eröffnete im gleichen Jahr das Rhein-Kraftwerk<br />
Rheinfelden-Neu. Die FDP-Fraktion im Münchner Landtag<br />
forderte im März 2012 mehr Wasserkraftnutzung in<br />
speisemanagements oder der Teilnahme am Regelenergiemarkt<br />
entstehen können (Schnellabschaltungen,<br />
Flut- und Sunkwellen, Gefährdung von Badenden,<br />
Kanuten und Fischern, etc.) erarbeitet derzeit Elmar<br />
Reitter gemeinsam mit unserem Mitglied, dem<br />
Versicherungskontor Schwaben GmbH, sowie namhaften<br />
Haftpflichtversicherern ein Konzept über erforderliche<br />
Maßnahmen, Hinweise und Beschilderungen. Wir werden<br />
beim nächsten Rundschreiben ausführlich darüber<br />
berichten und Empfehlungen aussprechen.<br />
Elmar Reitter ist auch im Expertenbeirat „Wasserkraftanlagen“<br />
unserer Berufsgenossenschaft BG ETEM<br />
tätig und vertritt hierbei bundesweit die Kleinwasserkraft.<br />
Bei der letzten Sitzung, Mitte April 2012, in Ziegenrück an<br />
der Saale wurde gerade den Kleinkraftwerken große<br />
Beachtung entgegengebracht.<br />
Bayern. Die CDU im Bodenseekreis besuchte im Frühjahr<br />
2012 Wassertriebwerke in der Region. Wasserkraft scheint<br />
für 'die Politik' wichtig zu werden. Der Abgeordnete Thomas<br />
Bareiß nannte gar öffentlich das Verdoppelungs-Potenzial<br />
für Strom aus Wasserkraft in Deutschland.<br />
Wann also, wenn nicht hier und jetzt, gilt es: Noch mehr<br />
positive Stimmung für die Energie der tosenden Energie<br />
bestärken! Und dies kann jedes AWK-Mitglied durch<br />
Öffnung des eigenen Kraftwerks an Pfingstmontag.<br />
Bitte melden Sie Ihre Veranstaltung/"Tag des offenen Kraftwerks"<br />
bis Mitte Mai dem AWK-Vorstand.
<strong>mitglieder</strong> <strong>mitteilung</strong><br />
Protokoll zur Mitgliederversammlung am 09.03.2012 in der<br />
Sängerhalle in Untertürkheim<br />
Anwesend von Vorstand und Beirat (neben den weiteren Mitgliedern):<br />
Seite 14 von 14<br />
Karl-Wilhelm Röhm, Präsident; MdL, Elmar Reitter Vorsitzender, Wolfgang Strasser stellv. Vorsitzender, Julian Aicher Pressesprecher,<br />
Reinhard Georg Koch, Helmut Krieg, Roland Endress, Michael Kromer<br />
RA Schäfer, Beirat, Manfred Lüttke, Beirat<br />
Peter Hauk, MdL, Dr. Axel Berg, MdB a. D., Franz Wieser, Ehrensenator, MdL a. D.<br />
Josef Dennenmoser, Geschäftsführer und Protokollführer<br />
Insgesamt eingeschriebene anwesende und vertretene Mitglieder und Personen:<br />
Laut Einschreibung sind 105 Mitglieder anwesend<br />
Vertreten durch Vollmachten sind 67 Mitglieder<br />
Insgesamt sind also 172 Stimmen vertreten.<br />
Anwesend sind mit Gästen etwa 138 Personen in der voll besetzten Sängerhalle.<br />
Die Mitgliederversammlung begann um ca. 9.30 Uhr und verlief anhand der in der Einladung vorgesehenen Tagesordnung:<br />
Tagesordnung:<br />
1) Begrüßung der Mitglieder und der geladenen Gäste durch den Vorsitzenden Elmar Reitter.<br />
Der Vorsitzende stellt die termingerechte Einladung mit Angaben zur Tagesordnung und zur Satzungsänderung und damit<br />
auch die Beschlussfähigkeit dieser Hauptversammlung fest.<br />
Elmar Reitter erklärt, dass laut Einschreibung 172 Mitglieder vertreten sind. Er erklärt weiter, dass die Redezeit aus<br />
organisatorischen Gründen auf zwei Minuten je Redebeitrag beschränkt ist.<br />
Elmar Reitter geht kurz auf die Verbandsquerelen ein. Obwohl die klaren Verhältnisse im Vorstand durch die Neuwahlen<br />
2009 bestätigt wurden, reißen die Verleumdungen und Querelen um die AWK leider nicht ab. Dies hängt inzwischen sicher<br />
allen Beteiligten zum Hals raus, denn damit wird nicht nur der amtierende Vorstand beschädigt, sondern natürlich auch das<br />
Ansehen und die Schlagkraft des Verbands. Er stellt fest, dass noch ein Strafverfahren gegen Manfred Lüttke anhängig ist,<br />
das aber sicher bald zugunsten des Angeklagten entschieden werden wird, da der Vorstand nachweislich alles<br />
beanstandete genehmigt hatte. Unsere Gegner haben einen zweiten neuen baden-württembergischen Verband gegründet.<br />
Dies konnten wir leider nicht verhindern, stören uns aber nicht so sehr daran, weil man ja ggf. in der Zukunft<br />
zusammenarbeiten könne, wenn dort seriöse Personen auftreten sollten. So haben auch Bayern und NRW jeweils zwei<br />
Verbände, welche zusammenarbeiten.<br />
Der Vorsitzende bedankt sich bei seinen Vorstandskollegen und deren Familien für Ihre vertrauensvolle und konstruktive<br />
Mitarbeit und die Entbehrungen, die so ein Amt mit sich bringt.<br />
Nach der Totenehrung für Dr. Hermann Scheer spricht Manfred Lüttke eine kurze Dankesrede über die großen Verdienste<br />
des Verstorbenen auch für die Wasserkraft.<br />
Gegen die Regularien gibt es keine Einwände.<br />
2) Begrüßung und kurzer Bericht von Präsident Karl-Wilhelm Röhm.<br />
Der Präsident stellt seine Arbeit und Erfolge dar. Ferner bittet er Franz Wieser als Tagungspräsident tätig zu sein. Franz<br />
Wieser nimmt an. Es gibt keine Einwendungen oder Gegenstimmen gegen den Tagungspräsidenten Franz Wieser.<br />
Franz Wieser übernimmt den Tagungsvorsitz und bestellt den Wahlausschuss. Dieser besteht aus:<br />
Roland Renn, Martin Renn, Anton Glatthaar, Hans Notter, Wolfgang Fisel, Karl Wangler<br />
Gegen den Wahlausschuss gibt es keine Einwendungen oder Gegenstimmen.<br />
3) Bericht des Vorsitzenden<br />
Elmar Reitter geht darauf ein, dass der Vorstand ungeheuer viel Arbeit in das satzungsgemäße Hauptanliegen gesteckt<br />
hat, die kleine Wasserkraft zu fördern und weiter voranzubringen. Dieses Hauptthema habe er nie aus den Augen verloren<br />
und mit viel Engagement und Schwung bearbeitet.<br />
Er verweist als Tätigkeitsnachweise allein auf die Mitglieder<strong>mitteilung</strong>en und die vielen Infos auf der Internetseite. Wir<br />
haben seit 2009 jetzt insgesamt 11 informative Mitglieder<strong>mitteilung</strong>en mit 66 Seiten Sonderinformationen herausgegeben.<br />
Zusätzlich verweist er auf unser Wasserkraftfaltblatt, das gerne angenommen wird.<br />
Hauptarbeitspunkte waren und sind weiterhin: Beratung/Unterstützung und Verwaltung der Mitglieder, Politische<br />
Informationsarbeit auf Länder und Bundesebene, Pressearbeit/Öffentlichkeitsarbeit, Internethomepage,<br />
Mitgliederinformationen/Rundschreiben, Verteidigung der Altrechte, Verbesserung der EEG-Vergütung, Entschärfung der<br />
restriktiven Bestimmungen des geplanten Umweltgesetzbuchs, Vorschläge zum WHG, Abbau der rechtlichen und<br />
administrativen Hemmnisse bei Betrieb und Ausbau unserer Wasserkraftanlagen, etc.<br />
Der Vorsitzende verweist außerdem darauf, dass mit den anderen „freien“ Landesverbänden Hessen und NRW in allen<br />
Sachfragen zusammen gearbeitet wird, auch wegen dem Wiederanschluss an den BDW.<br />
Elmar Reitter spricht auch zum Verlag Moritz Schäfer und dem „Wassertriebwerk“ sowie die Verunsicherung der Mitglieder<br />
wegen eines direkten Anschreibens an die Mitglieder. Es wird dort von Unregelmäßigkeiten bei der Abwicklung mit dem
Seite 15 von 20<br />
<strong>mitglieder</strong> <strong>mitteilung</strong><br />
Verband gesprochen. Diese Behauptung sei eine ungeheuerliche Unterstellung, deshalb habe der Vorstand diesen<br />
Abobezug gekündigt und überlasse es den Mitgliedern, selbst Abos abzuschließen, falls ein weiterer Bezug dieses<br />
Blattes gewünscht wird. Er erklärt, dass es zum Einen keine aktuellen Rückstände gebe, es sei lediglich in geringem<br />
Maße ein Abstimmungsbedarf wegen weniger Abos. Zum Anderen weigere sich der Verlag seit Jahren, Beiträge von<br />
der AWK Baden-Württemberg oder seinen Vorstands<strong>mitglieder</strong>n abzudrucken. Das geschehe, so der Geschäftsführer<br />
Pottebaum, auf „Anweisung von oben“, also vom BDW. Der BDW darf also dem Verlag verbieten, Informationen von<br />
Baden-Württemberg abzudrucken, obwohl von hier aus viele bundesweit interessante Ergebnisse erzielt wurden! Zu<br />
verweisen ist hierbei u.a. auf eine ganze Reihe von für alle Wasserkraftwerksbetreiber erfolgreich geführter<br />
Musterprozesse. Wegen dieser Weigerung des Abdrucks haben wir auch unsere Aktivitäten in den<br />
Mitglieder<strong>mitteilung</strong>en erhöht. Wir wollen unsere Mitglieder gut informiert halten.<br />
4) Bericht des Geschäftsführers<br />
Geschäftsführer Josef Dennenmoser berichtet kurz von seiner Arbeit und legt dar, dass die Arbeit der AWK nur mit Hilfe<br />
der Geschäftsstellen Rheinstetten und Rechtenstein möglich ist.<br />
5) Bericht des Pressesprechers<br />
Julian Aicher stellt seine Aktivitäten in der Öffentlichkeit dar. Eine Auswahl von 18 Aktionen wird kurz erläutert.<br />
6) Vorstellung der Haushalte<br />
Elmar Reitter lädt Steuerberaterin Gabi Eckert-Esselen auf die Bühne, um die Haushalte vorzustellen. Diese werden<br />
gleichzeitig an die Leinwand gebeamt und in Papierform in der Halle verteilt.<br />
Zuerst wird der Haushalt 2008 vorgestellt, danach der Sonderhaushalt 2008.<br />
Elmar Reitter schlägt vor, die Haushalte einzeln zu besprechen und fragt die Mitglieder, ob Fragen zum Haushalt oder<br />
Sonderhaushalt 2008 bestehen. Es kommen keine. Daraufhin schlägt Franz Wieser vor, alle Haushalte gemeinsam zu<br />
besprechen. Danach werden von Gabi Eckert-Esselen der Haushalt 2009 und der Sonderhaushalt 2009 und<br />
anschließend der Gesamthaushalt 2010 vorgestellt.<br />
Dann bittet Tagungspräsident Wieser um eine Aussprache zu den Haushalten.<br />
Es gibt eine Frage von Mitglied Hug aus Simonswald mit der Bitte, die Ausgaben für die politische Arbeit<br />
(Repräsentanz) zu erklären. Elmar Reitter erklärt die aufwändige politische Arbeit in Stuttgart und Berlin, den enormen<br />
Zeit- und Reiseaufwand der Parlamentarier, sowie die intensive Beschäftigung mit den Vorstellungen und<br />
Gesetzesvorlagen der AWK zugunsten der Wasserkraft bezüglich Umweltauflagen, Genehmigungsverfahren,<br />
Vergütung etc. Er weist darauf hin, dass die Haushalte früher ebenfalls ausgelegt wurden, jedoch nicht an die Leinwand<br />
gebeamt wurden. Weiter wird darauf hingewiesen, dass weder die Staatsanwaltschaft noch der Landtagspräsident je<br />
unsere Zahlungen an die politische Repräsentanz beanstandeten. Die Ausgaben für die politische Repräsentanz<br />
müssen als Aufwandsentschädigung für Tagfahrten usw. angesehen werden.<br />
Danach fragt Anton Sailer aus Rot an der Rot, wie die Aufhebungszahlung an Herrn Kail zu rechtfertigen ist. Elmar<br />
Reitter und Präsident Röhm erklären dies zur Zufriedenheit der Mitglieder.<br />
Mitglied Huber fragt, ob die von Kail in die Diskussion gebrachten Papiere (Geldanlagen) noch in der Bilanz drin sind<br />
und ob es sichere Papiere sind. Reitter bestätigt, dass diese Anlage verlustfrei realisiert werden konnte, und dass es<br />
insoweit nur eine weitere Falschaussage von Richard Kail war, als er diese Anlage als verloren beschrieb. Es gibt eine<br />
weitere Frage von Mitglied Kraus, ob man das Geld nicht sicherer anlegen kann. Ein weiteres Mitglied reklamiert, dass<br />
überhaupt Mitgliedvermögen in Wertpapiere angelegt wird. Er meint, das sei überhaupt zu unsicher und es dürfe<br />
höchstens in Festgeld angelegt werden. Franz Wieser und Dr. Berg weisen darauf hin, dass es keine mündelsicheren<br />
Anlagen mehr gibt. So wurde z. B. am 08.03.2012 über 105 Mrd. Euro mündelsichere griechische Anlagen vernichtet.<br />
Der Vorstand wird in seiner nächsten Sitzung darüber beraten, ob das Vereinsvermögen umgeschichtet werden soll.<br />
Volker König fragt wegen der unterschiedlichen Höhe der Sonderumlage, der Rechts- und Beratungskosten und der<br />
Mitgliederbeiträge an. Reitter beantwortet die Fragen zur Zufriedenheit von König.<br />
Das Mitglied Nold stellt in einer lobenden Ansprache die Arbeit des Verbandes für ihn dar und legt Wert auf die Feststellung,<br />
dass der Vorstand und besonders Manfred Lüttke Unmengen an Arbeit geleistet haben. Manfred Lüttke hat<br />
sogar für seine Arbeit auf eine direkte Vergütung verzichtet, da ihm ja vom Verband die Fahrtkosten erstattet werden.<br />
7) Genehmigung der Jahresrechnungen und Entlastung des Vorstandes<br />
Dieser Vorgang wird durch Roland Renn durchgeführt.<br />
Im Saal sind 172 Mitglieder mit Stimme vertreten, davon sind 105 stimmberechtigte Mitglieder persönlich da und 67<br />
Mitglieder über Vollmachten vertreten. Insgesamt sind 138 Personen im Saal anwesend, davon sind 33 Personen<br />
Begleiter von Mitgliedern.<br />
Abstimmungsergebnis zur Genehmigung der Jahresrechnungen und Sonderhaushalte 2008 bis 2010 und<br />
Entlastung des Vorstandes für diesen Zeitraum:<br />
1. Enthaltung keine<br />
2. Gegenstimmen zwei<br />
3. Rest von 170 Stimmen sind für die Entlastung (98,8% dafür)<br />
Dadurch sind die Jahresrechnungen und Sonderhaushalte genehmigt und die Entlastung des Vorstands<br />
für diesen Zeitraum mit überwältigender Mehrheit erteilt.
<strong>mitglieder</strong> <strong>mitteilung</strong><br />
Seite 16 von 20<br />
8) Elmar Reitter stellt den gerade eingetroffenen Hauptredner Fraktionschef Peter Hauk MdL CDU vor (11.00 Uhr bis<br />
12.00 Uhr) und übergibt ihm das Rednerpult.<br />
Laut Peter Hauk werden von Baden-Württemberg außerhalb des Winters rund 1.000 MW aus Frankreich importiert, weil<br />
in Baden-Württemberg zwei Kernkraftwerke stillgelegt wurden. Es gab bereits vermehrt Stromausfälle im Bereich von<br />
10 – 20 Sekunden, welche in keiner Statistik auftauchen. Es sollten wieder vermehrt verlässliche Energien genutzt<br />
werden. Wasserkraft ist wesentlich verlässlicher und gleichmäßiger als z. B. Solarenergie.<br />
In der BRD beträgt der Windstrom rund 20 % an der Gesamterzeugung. In Baden-Württemberg beträgt der Windstrom<br />
nur rund 1 %. Wind sollte nach seiner Meinung in windhöffigen Flächen erstellt werden. Doch auch diese bringen in<br />
windschwachen Zeiten wenig Ertrag. Deshalb schlägt er die Offshore Windkraftnutzung vor, wie z. B. Baltic I und II. Bei<br />
der heutigen Erzeugung von Wind und Solar bräuchten wir schnellstmöglich 7 GW Pumpspeicherleistung.<br />
Deshalb brauchen wir die Wasserkraft, auch die kleine Wasserkraft. So gibt es im Schwarzwald 40 Anträge in der<br />
Warteschleife. Es sollte der Durchgängigkeit bei Kleinwasserkraft nicht alles geopfert werden. So sollte nicht in<br />
bestehende Wasserkraftanlagen mit Altrecht und guter Artenvielfalt eingegriffen werden.<br />
Es könne nicht sein, dass 4 – 5 Personen über die Zukunft der Wasserkraft im Land entscheiden. Hiermit sind konkret<br />
die Fischereisachverständigen in den Regierungspräsidien angesprochen. Diese 4 – 5 Personen repräsentierten nur<br />
einen Teil des Abwägungsprozesses in der Genehmigung.<br />
Dies müsse in der Zukunft wesentlich mehr berücksichtigt werden und auch zugunsten des Klimaschutzes und damit<br />
der Wasserkraftnutzung abgewogen werden.<br />
9) Satzungsänderung in § 13 Beitragsordnung, Absatz g.<br />
Der Vorschlag zur Satzungsänderung wegen der Umlagebestimmung wurde mit der Einladung verschickt. Er war zwar<br />
etwas klein gedruckt, aber durchaus lesbar. Elmar Reitter begründet die beantragte Satzungsänderung und deren<br />
Hintergrund ausführlich.<br />
Wegen einer gerichtlich festgestellten teilweisen Unwirksamkeit des Absatzes zur Umlagebestimmung müssten die<br />
Beitragsbestimmungen der Satzung redaktionell angepasst werden. Gegenüber der bisherigen Beitragsordnung<br />
ergeben sich keinerlei substantiellen Änderungen, es würde lediglich der Text verändert.<br />
Es gibt konkret zwei kleine Änderungen in der Satzung. Zum Einen wird die bisherige „Sonderumlage“ zukünftig in<br />
„Zusatzbeitrag für Vergütungsverbesserung“ umbenannt. Zum Anderen wird die Grundlage für die Berechnung<br />
(Jahresdurchschnitt der Erzeugung statt höchster Erzeugung) geändert und die Pflicht des Mitglieds geregelt, seine<br />
Verbesserungen von selbst bekannt zu geben.<br />
Falls diese Satzungsänderung wider Erwarten nicht genehmigt werden sollte, müssten spätestens zur nächsten<br />
Mitgliederversammlung die Grund- und Zusatzbeiträge erhöht werden, um die vor uns stehenden schwierigen Aufgaben<br />
erfüllen zu können.<br />
Der Vorsitzende bittet die Versammlung darum, zur weiteren Finanzierung der erfolgreichen Verbandsarbeit dieser<br />
nachfolgend vorgeschlagenen Satzungsänderung zuzustimmen.<br />
Abstimmungsergebnis zur Satzungsänderung:<br />
1. Enthaltungen vier<br />
2. Gegenstimmen drei<br />
3. Rest von 165 Stimmen sind für die Satzungsänderung (98,2% der abgegebenen Stimmen)<br />
Somit ist die Satzungsänderung mit überwältigender Mehrheit angenommen.<br />
10) Vortrag von Dr. Berg (12.00 Uhr bis 12.35 Uhr)<br />
Der Strompreis an der Börse ist zurzeit niedriger als vor dem Atomausstieg.<br />
Die Bevölkerung ist für die erneuerbaren Energien. Deshalb muss die Wasserkraft in der BRD wieder genehmigt<br />
werden. Das geplante „Ermächtigungsgesetz“ von Rösler und Röttgen soll eine Veränderung der Vergütung ohne<br />
Zustimmung vom Parlament und den Ländern ermöglichen.<br />
Mit Hilfe von der Kleinwasserkraft kann die Netzbelastung reduziert werden.<br />
Es gibt zurzeit keine Partei, welche uns gegen die Anglerlobby unterstützt. Deshalb müssen alle kleinen Erneuerbaren<br />
zusammen arbeiten. Denn sonst werden die erneuerbaren Energien hauptsächlich in Großanlagen von den vier Großen<br />
EVU realisiert.<br />
Von den früheren rund 100.000 Wasserkraftanlagen werden nur heute noch etwa 7.000 dezentrale Anlagen betrieben.<br />
Gerade die Dezentralität und die Stetigkeit sind aber für das Netz so wichtig.<br />
11) Es folgen das Mittagessen und direkt anschließend der Technikvortrag über Generatoren der Firma Weier.<br />
Ende der Mitgliederversammlung um ca. 14.00 Uhr. Anschließend werden die Kraftwerke der EnbW am Neckar in direkter<br />
Nachbarschaft zur Sängerhalle (zu Fuß erreichbar) und das Kraftwerk von Geschäftsführer Josef Dennenmoser an der<br />
Rems (Birkelwehr in Weinstadt, dazu ist ein Bus gechartert) besichtigt.<br />
Uttenhofen, den 19.03.2012 Rechtenstein, den 19.03.2012<br />
Gezeichnet: Gezeichnet:<br />
Josef Dennenmoser, Geschäftsführer Elmar Reitter, Vorsitzender<br />
Nachstehend sind der neue und der alte Satzungstext zum Vergleich nebenan gestellt.
Seite 17 von 20<br />
Genehmigte Neufassung:<br />
§ 13 Beitragsordnung<br />
Zur Deckung der für die Verbandsarbeit erforderlichen<br />
Aufwendungen werden folgende Mitgliedsbeiträge erhoben:<br />
Die Beiträge nach a – f der bestehenden Satzung bleiben<br />
unverändert gleich.<br />
Neu gefasst wird Absatz g. Zusatzbeitrag für<br />
Vergütungsverbesserungen:<br />
<strong>mitglieder</strong> <strong>mitteilung</strong><br />
Bei Verbesserung der Einspeisevergütung oder Erhöhung der<br />
bisher nach EEG oder einem Nachfolgegesetz eingespeisten<br />
und vergüteten Strommengen, ebenso wie bei Erlösverbesserungen,<br />
die sich aus anderen gesetzlichen Änderungen<br />
ergeben, hat jedes Mitglied einmalig aus dem jeweiligen Vergütungsmehrerlös<br />
einen Zusatzbeitrag von 10 % eines dadurch<br />
erzielten Jahresmehrerlöses an die Verbandskasse zu leisten.<br />
Der Mehrerlös errechnet sich aus der Differenz der neuen<br />
höheren Vergütung zum vorausgehenden Vergütungsstand.<br />
Falls vorausgehend noch kein Zusatzbeitrag erhoben wurde, gilt<br />
der Vergütungsstand per 31.12.1986.<br />
Vorausgehende, auch durch einen Rechtsvorgänger hierauf<br />
geleistete Zahlungen werden angerechnet. Für die zugrunde zu<br />
legende Einspeisemenge in kWh wird das Mittel der in den<br />
letzten 5 Jahren getätigten Jahreseinspeisung zugrunde gelegt.<br />
Falls die Einspeisungszeit noch keine 5 Jahre umfasst, wird<br />
zunächst das letzte Einspeisejahr vorab zugrunde gelegt, eine<br />
endgültige Abrechnung erfolgt dann, wenn die<br />
Einspeiseergebnisse volle 5 Jahre erreicht haben und<br />
nachgewiesen werden.<br />
Berechnung des Zusatzbeitrages:<br />
Die Berechnung des Zusatzbeitrages erfolgt nach Eingang der<br />
Meldung durch das Mitglied bzw. nach Bekanntwerden der<br />
Verbesserung der Einspeisevergütung beim Mitglied.<br />
Zuständiges Organ für die Berechnung des Zusatzbeitrages ist<br />
der Vorstand. Der Vorstand ist berechtigt, mit der Erstellung der<br />
Abrechnungen eine Verbandsgeschäftsstelle zu beauftragen.<br />
Meldepflicht und Offenlegung:<br />
Jedes Mitglied hat den Eintritt einer Vergütungserhöhung<br />
spätestens zum Ende des Folgemonats nach deren<br />
Wirksamwerden, dem Vorstand mit der Jahreseinspeisung der<br />
zurückliegenden 5 Jahre bekannt zu geben. Falls keine<br />
Meldung ergeht, kann der Vorstand, wenn er Kenntnis von der<br />
Verbesserung der Einspeisevergütung erhält, deren Höhe<br />
schätzen und den daraus ausfließenden Zusatzbeitrag vorläufig<br />
berechnen lassen. Jedes Mitglied kann dann unter Offenlegung<br />
der Jahreseinspeisung der zurückliegenden 5 Jahre und deren<br />
Erlöse die Korrektur der Abrechnung auf der Basis der<br />
tatsächlichen Erlöse verlangen.<br />
Obergrenze des Zusatzbeitrages:<br />
Diese wird begrenzt auf einmalig 10 % eines durch die<br />
Vergütungsverbesserung jeweils bewirkten Jahresmehrerlöses.<br />
Fälligkeit:<br />
Der Zusatzbeitrag wird fällig spätestens 30 Tage nach<br />
Rechnungsstellung. Wird eine Erlösverbesserung dem Vorstand<br />
nicht gemeldet, dann verlängert sich der Zeitpunkt der Fälligkeit<br />
bis zur Rechnungsstellung nachdem dem Vorstand die<br />
Erlösverbesserung bekannt wurde. Erfolgt der Beitritt zum<br />
Verband erst später oder wird die Netzeinspeisung erst später<br />
aufgenommen, dann verschiebt sich die Pflicht zur Leistung der<br />
Umlage bis zum Zeitpunkt der Stromeinspeisung bzw. des<br />
Vorteilsbeginns.<br />
Zum Vergleich bisherige Fassung der bisherigen<br />
Satzung:<br />
§ 13. Beitragsordnung,<br />
Zur Deckung der für die Verbandsarbeit erforderlichen<br />
Aufwendungen werden folgende Mitgliedsbeiträge<br />
erhoben:<br />
Beiträge nach a – f der bestehenden Satzung<br />
Bisheriger Absatz g. Sonderumlage:<br />
Bei Verbesserung der Einspeisevergütung oder<br />
Erhöhung der bisher nach EEG oder einem<br />
Nachfolgegesetz eingespeisten und vergüteten<br />
Strommengen, ebenso wie bei Erlösverbesserungen, die<br />
sich aus anderen gesetzlichen Änderungen ergeben, hat<br />
jedes Mitglied eine Umlage von 10% eines hierdurch in<br />
einem guten Wasserjahr erzielten Mehrerlöses an die<br />
Verbandskasse zu leisten.<br />
Bereits vorausgehend auf diese Verbesserung bezahlte<br />
Beträge werden angerechnet.<br />
Der Mehrerlös errechnet sich aus der Differenz des im<br />
Jahre der Rechnungslegung im Mittelwert erzielten<br />
Verkaufspreises jeder ins Netz eingelieferter kWh zum<br />
durchschnittlichen Vergleichspreis der Vergütungsliste<br />
oder, falls keine Vergütungsliste Grundlage der<br />
Preisberechnung war, der durchschnittliche<br />
Vergleichspreis der tatsächlich gezahlten Vergütung des<br />
aufnehmenden EVU im Jahre 1986. Basis der<br />
Mehrerlösberechnung ist immer der Jahresdurchschnittserlös<br />
pro kWh im Gesamtjahr 1986.<br />
Ein gutes Wasserjahr stellt auf die tatsächliche oder<br />
rechnerische Jahreserzeugung ab, die sich aus dem Jahr<br />
mit den höchsten Abflüssen der bei der<br />
Rechnungsstellung zurückliegenden 10 Jahre ergeben<br />
haben oder rechnerisch herleiten lassen. Die Abflüsse<br />
werden anhand des oberhalb oder unterhalb nächst<br />
gelegenen Pegels bzw. der amtlichen<br />
Pegelaufzeichnungen unter Berücksichtigung der<br />
örtlichen Verhältnisse ermittelt. Befindet sich am<br />
betreffenden Gewässer des jeweiligen Mitgliedes kein<br />
vergleichbarer amtlicher Pegel, dann werden die Abflüsse<br />
bzw. Pegelaufzeichnungen eines am nächsten<br />
gelegenen Gewässers oder Abflussystemes<br />
herangezogen und zugrunde gelegt.<br />
Die Umlage ist auf Anforderung füllig.<br />
Erfolgt der Beitritt erst später oder wird die<br />
Netzeinspeisung erst später aufgenommen, dann<br />
verschiebt sich die Pflicht zur Leistung der Umlage bis<br />
zum Zeitpunkt der Stromeinspeisung bzw. des<br />
Vorteilsbeginnes.<br />
Basis der Mehrerlösberechnung ist immer der<br />
Ausgangspreis per 31.12.1986.<br />
Zur Ermittlung der Umlage ist jedes Mitglied zur<br />
Offenlegung seines Stromerlöses in den letzten 10<br />
Jahren bzw. seit Beginn der Netzeinspeisung verpflichtet.
Bilder zur Mitgliederversammlung<br />
Rechtes Bild: Präsident Karl-<br />
Wilhelm Röhm mit Turbinenmodell.<br />
<strong>mitglieder</strong> <strong>mitteilung</strong><br />
Blick in die voll besetzte Sängerhalle.<br />
Etwa 140 Personen nahmen an der<br />
Hauptversammlung der AWK BW am<br />
09.03.12 in Untertürkheim teil.<br />
Linkes Bild: Vorsitzender Elmar Reitter während der<br />
Begrüßung, rechts daneben Präsident Karl-Wilhelm Röhm<br />
und Tagungspräsident Franz Wieser.<br />
Bild unten: Gastvortrag von Peter Hauk, MdL und<br />
Fraktionsvorsitzender der CDU, während seiner Rede.<br />
Linkes Bild: Referent Dr.<br />
Axel Berg, Vorsitzender<br />
von EUROSOLAR<br />
Deutschland, zusammen<br />
mit Präsident Röhm.<br />
Seite 18 von 20
Seite 19 von 20<br />
Jai - Das Amtsgericht Karlsruhe hat am 20. März 2012 nach<br />
achtstündiger Verhandlung Manfred Lüttke vom Vorwurf der<br />
schweren Veruntreuung freigesprochen. Von 1984 bis 2000<br />
war Lüttke (*1935) Vorsitzender und danach bis 2009<br />
Präsident der "Arbeitsgemeinschaft <strong>Wasserkraftwerke</strong><br />
Baden-Württemberg" (AWK). Während der gesamten Zeit<br />
diente er als Leiter ihrer Geschäftsstelle Rheinstetten.<br />
Einige ehemalige Vorstands<strong>mitglieder</strong> des Wasserkraftverbands<br />
hatten gegen Manfred Lüttke Strafanzeige gestellt.<br />
Sie beschuldigten Lüttke, er habe für seine Tätigkeit als<br />
Geschäftstellenleiter nicht gerechtfertigte Vergütungen aus<br />
der Verbandskasse erhalten. Nach umfangreicher Beweisaufnahme<br />
hat das Gericht festgestellt: Die an Lüttke<br />
gezahlten Beträge des Verbands für seine Geschäftsführertätigkeit<br />
seien angemessen - eher im unteren Bereich<br />
angesiedelt. Der ermittelnde Kriminalbeamte hatte schon<br />
vorher in seinem Bericht an die Staatsanwaltschaft dargestellt,<br />
dass Manfred Lüttke keine Verfehlungen nachzuweisen<br />
waren. Dennoch hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben.<br />
Der Anklage ist das Gericht jetzt jedoch nicht gefolgt.<br />
Bereits zuvor wurden umfangreiche Beschuldigungen der<br />
Anzeigeerstatter gegen mehrere aktive Vorstands<strong>mitglieder</strong><br />
der "Arbeitsgemeinschaft <strong>Wasserkraftwerke</strong>" von der Staatsanwaltschaft<br />
als haltlos niedergelegt. Das Amtsgericht<br />
Karlsruhe hat jetzt dem Anzeigeerstatter Karl Heinz Römer<br />
fragwürdiges Aussageverhalten bescheinigt. Dieser Steuerberater<br />
hatte zuvor jahrelang im Vorstand der "Arbeitsgemeinschaft<br />
<strong>Wasserkraftwerke</strong>" die Bücher geführt und den<br />
Mitgliedern die Ordnungsgemäßheit testiert. Ein weiterer<br />
Mitanzeiger, der frühere AWK-Wasserkraft-Geschäftsführer<br />
Richard Kail, wurde bereits im Vorfeld von der Staatsanwaltschaft<br />
als unglaubwürdig bezeichnet. Steuerberater<br />
Hans-Dieter Heilig aus Reutlingen, einer der Wortführer der<br />
Anzeigeerstatter, nannte vor Gericht als Ziel der Aktion: "Wir<br />
wollten den Lüttke weghaben." Dem hat das Gericht eine<br />
klare Absage erteilt. Es stellte in der Urteilsbegründung fest:<br />
Die Vergütungen des Wasserkraftverbandes an Manfred<br />
Lüttke waren nicht zu beanstanden. Deshalb war Manfred<br />
Lüttke zu Lasten der Staatskasse frei zu sprechen.<br />
<strong>mitglieder</strong> <strong>mitteilung</strong><br />
Rechts und oben: Nahezu die Hälfte der<br />
Besucher besichtigte das EnBW-Kraftwerk<br />
in Untertürkheim.<br />
Links: Die andere Hälfte begleitete<br />
Geschäftsführer Josef Dennenmoser nach<br />
Weinstadt , an sein Kraftwerk „Birkelwehr“.<br />
FREISPRUCH FÜR MANFRED LÜTTKE (Presse<strong>mitteilung</strong> AWK BW vom 20.03.2012)<br />
Die Mühlen der Gerechtigkeit laufen langsam aber sicher.<br />
Gegen die Verleumder ermittelt nunmehr die Staatsanwaltschaft<br />
wegen folgender strafrechtlich relevanter Vorwürfe:<br />
Einbringen einer falschen Anzeige, Verleumdung, falsche<br />
Aussagen vor Gericht, und eidesstattlicher Falschaussage.<br />
Daneben läuft gegen die Herren Klage beim Landgericht<br />
auf Unterlassung der ehrenrührigen Unterstellungen und<br />
Verleumdungen, die sowohl in Rundbriefen, wie auch in<br />
öffentlichkeitswirksamen Verlautbarungen zur Schädigung<br />
des Ansehens der AWK , deren Vorstand und von Manfred<br />
Lüttke verbreitet wurden.<br />
Die "Arbeitsgemeinschaft <strong>Wasserkraftwerke</strong> Baden-<br />
Württemberg eV" (AWK) gilt mit über 650 Mitgliedern als<br />
einer der stärksten Landesverbände für Erneuerbare<br />
Energien in Deutschland. Insbesondere auf die die Initiative<br />
des früheren Präsidenten Manfred Lüttke geht maßgeblich<br />
das "Stromeinspeisegesetz"<br />
von 1991<br />
zurück - später zum<br />
"Erneuerbare Energien<br />
Gesetz" (EEG) umgewandelt<br />
und von gut 60<br />
Staaten als vorbildlich<br />
übernommen. Wer<br />
Strom aus eigenen<br />
Wasserkraftanlagen ins<br />
Netz einspeist, bekommt<br />
demnach dafür<br />
zwischen 7 und 12<br />
Cent pro Kilowattstunde.<br />
Foto: Lüttke
IMPRESSUM<br />
Arbeitsgemeinschaft<br />
<strong>Wasserkraftwerke</strong><br />
Baden-Württemberg<br />
e.V.<br />
Geschäftsstellen:<br />
Josef Dennenmoser<br />
Uttenhofen 14<br />
88299 Leutkirch<br />
TEL: 07563-565<br />
FAX: 032121068946<br />
dennenmoser-josef@web.de<br />
Manfred Lüttke<br />
Karlsruher Str. 113<br />
76287 Rheinstetten-Fo.<br />
TEL: 0721-51121<br />
FAX: 0721517155<br />
manfred.luettke@arcor.de<br />
Verantwortlich im Sinne des<br />
Presserechts ist der<br />
Vositzende:<br />
Elmar Reitter<br />
Braunselweg 1<br />
89611 Rechtenstein<br />
TEL: 07375-212<br />
FAX: 07375-1347<br />
info@reitter-wasserkraft.de<br />
Wir haben auch eine Website!<br />
Besuchen Sie uns unter:<br />
www.wasserkraft.org<br />
<strong>mitglieder</strong> <strong>mitteilung</strong><br />
Seite 20 von 20<br />
NEU: Mitglieder berichten – Platz für Ihre Beiträge<br />
Wie bereits auf Seite 1 erwähnt, möchten wir Ihne künftig eine Plattform geben,<br />
wo Sie über Ihre Wasserkraftanlage, Modernisierungen, Widrigkeiten mit den<br />
Behörden, etc. berichten können. Wir würden uns sehr freuen, wenn diese<br />
Möglichkeit von Ihnen angenommen wird.<br />
Tag der Allgäuer Wasserkraft am 05.05.12<br />
Rei/Rena - Einen „Tag der Allgäuer Wasserkraft“ veranstaltet der Verein renergie<br />
Allgäu am Samstag, 5. Mai, von 11 bis 16 Uhr. Wie schon in den beiden Vorjahren<br />
sollen interessierte Besucher verschiedenste Wasserkraftanlagen erklärt und gezeigt<br />
bekommen und sollen Gelegenheit haben, dort ihre Elektrofahrräder mit 100 Prozent<br />
Erneuerbarem Strom auftanken zu lassen. Mit dieser Aktion soll das gute Image der<br />
Wasserkraft erhalten und noch weiter verbessert werden.<br />
Im vergangenen Jahr hatten knapp 500 Bürger das Angebot genutzt und hatten sich<br />
in insgesamt acht Wasserkraftanlagen im Ober- und Unterallgäu über diese Form der<br />
Energiegewinnung informiert. Anlagenbetreiber berichteten von interessanten<br />
Gesprächen und einem lebendigen Austausch.<br />
In diesem Jahr nun sollen noch mehr Wasserkraftanlagen an der Aktion beteiligt<br />
werden<br />
Mehr Informationen finden sich auf der Homepage des Vereins unter www.renergieallgaeu.de<br />
oder gibt es auch telefonisch unter 0831-5262680-0 (Fotos: renergie<br />
Allgäu)<br />
Die Klausenmühle im Oberallgäuer Weitnau war<br />
eine weitere von insgesamt acht Wasserkraftanlagen,<br />
die im Rahmen des „Tages der<br />
Allgäuer Wasserkraft 2011“ besichtigt werden<br />
konnte. Über 500 interessierte Besucher nutzten<br />
im vergangenen Jahr die Gelegenheit, diese<br />
Form der Erneuerbaren Energiegewinnung<br />
genauer kennen zu lernen.<br />
Auch das preisgekrönte Wasserkraftwerk<br />
an der Kemptener Iller stand auf<br />
der Teilnehmerliste des „Allgäuer<br />
Wasserkrafttages 2011“. Mit einer<br />
Leistung von 1200 KW war sie die<br />
größte der acht Anlagen. Daneben<br />
beteiligten sich aber auch Betreiber von<br />
Kleinanlagen an der allgäuweiten<br />
Aktion. In diesem Jahr nun sollen<br />
Werke aus dem angrenzenden Baden<br />
Württemberg und dem südlichen<br />
Oberbayern vorgestellt werden.