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cher Tätigkeit 160 Prozent der Arbeitsleistung<br />
br<strong>in</strong>gen.<br />
n Das Brustkrebsrisiko ist bei Nachtarbeiter<strong>in</strong>nen<br />
höher als bei Nicht-Nachtarbeiter<strong>in</strong>nen.<br />
n Die Medikamentenwirkung verändert<br />
sich (sowohl stärkere als auch ger<strong>in</strong>gere<br />
Wirkungen treten auf).<br />
n Reaktionszeiten s<strong>in</strong>d wesentlich erhöht<br />
(und damit auch die Unfallgefahr).<br />
n Die meisten NachtarbeiterInnen s<strong>in</strong>d<br />
nach 15 bis 20 Jahren chronisch krank.<br />
Es ist daher aus mediz<strong>in</strong>ischer und sozialpolitischer<br />
Sicht unerlässlich, jene Rahmenbed<strong>in</strong>gungen<br />
festzulegen, unter denen<br />
Nachtarbeit geleistet werden kann“.<br />
Nach Me<strong>in</strong>ung der Österreichischen Ärztekammer<br />
muss das Pensionsrecht demnach<br />
auch Maßnahmen zum Ausgleich für<br />
Nachtarbeit und lange Arbeitszeiten enthalten.<br />
Die Lösung:<br />
Das Lebensarbeitszeitmodell<br />
Pensionsbemessung auf Basis mehrerer<br />
Faktoren<br />
Im Unterschied zum derzeitigen Pensionssystem,<br />
bei dem jedes Beitragsjahr gleich<br />
viel zählt, werden beim ÖÄK-Lebensarbeitszeitmodell<br />
neben der Anzahl der Beitragsjahre<br />
auch die Lebensarbeitszeit und<br />
Arbeitsleistungen unter erschwerten Bed<strong>in</strong>gungen<br />
berücksichtigt.<br />
Die Pensionsberechnung nach dem Lebensarbeitszeitmodell<br />
erfolgt auf Basis folgender<br />
Faktoren:<br />
n Anzahl der Beitragsjahre,<br />
n Gesamtdauer der Lebensarbeitszeit und<br />
n Arbeitsleistung unter erschwerten Bed<strong>in</strong>gungen,<br />
wie Nachtarbeit.<br />
Voraussetzungen<br />
Das ÖÄK-Lebensarbeitszeitmodell hat zwei<br />
Voraussetzungen:<br />
1. E<strong>in</strong>e Person leistet <strong>in</strong> weniger als 45 Berufsjahren<br />
mehr Arbeitsstunden als e<strong>in</strong><br />
durchschnittlicher Dienstnehmer <strong>in</strong> 45<br />
Berufsjahren.<br />
2. Diese Person arbeitet zusätzlich unter<br />
erschwerten Bed<strong>in</strong>gungen, das heißt regelmäßig<br />
<strong>in</strong> der Nacht (22.00 bis 5.00<br />
Uhr).<br />
ad 1) E<strong>in</strong> Dienstnehmer mit e<strong>in</strong>er wöchentlichen<br />
Arbeitszeit von 40 Stunden<br />
leistet pro Jahr <strong>in</strong> etwa 1740 Arbeitsstunden<br />
(exklusive fünf Wochen Urlaub, Feiertage<br />
und Krankenstand). In 45 Be-<br />
rufsjahren ergibt dies 78.300 Arbeitsstunden.<br />
Demgegenüber leistet e<strong>in</strong> Arzt pro Jahr bei<br />
e<strong>in</strong>er wöchentlichen Durchschnittsarbeitszeit<br />
von 60 Stunden etwa 2610 Arbeitsstunden<br />
(wiederum exklusive fünf Wochen<br />
Urlaub, Feiertage und Krankenstand). In<br />
36 Berufsjahren ergibt dies 93.960 Arbeitsstunden.<br />
1<br />
Ärzt<strong>in</strong>nen und Ärzte arbeiten daher trotz<br />
kürzerer Tätigkeitsdauer um 20 Prozent<br />
mehr als Durchschnittsarbeitnehmer.<br />
Dies gehört bei der Berechnung der Pensionshöhe<br />
entsprechend berücksichtigt.<br />
ad 2) Nachtdienstnehmer s<strong>in</strong>d nach § 5a<br />
Abs. 2 KA-AZG Dienstnehmer, die<br />
a. regelmäßig oder<br />
b. sofern durch Betriebsvere<strong>in</strong>barung oder<br />
im E<strong>in</strong>vernehmen mit der Personalvertretung<br />
nicht anderes vorgesehen wird, <strong>in</strong><br />
m<strong>in</strong>destens 48 Nächten im Kalenderjahr<br />
während der Nacht (Zeitraum von 22.00 bis<br />
5.00 Uhr) m<strong>in</strong>destens drei Stunden arbeiten.<br />
Zuschlag zum Steigerungsbetrag für<br />
Nachtarbeitsjahre<br />
Bei Vorliegen beider Voraussetzungen erhält<br />
die betreffende Person pro Berufsjahr,<br />
<strong>in</strong> dem sie regelmäßig Nachtdienste absolviert<br />
hat, zusätzlich zum gesetzlichen Steigerungsbetrag<br />
(ab 2009: 1,78 Prozent) e<strong>in</strong>en<br />
Zuschlag von 50 Prozent und damit e<strong>in</strong>en<br />
Steigerungsbetrag von 2,67 Prozent-<br />
Punkten. Der Steigerungsbetrag von 2,67<br />
Prozent-Punkten ist der maximal erreichbare<br />
Steigerungsprozentsatz. Das heißt:<br />
Auch für vor 2009 liegende Nachtarbeitsjahre<br />
kann maximal e<strong>in</strong> Steigerungsbetragsprozentsatz<br />
von 2,67 erreicht werden.<br />
Die Maximalsumme der Steigerungsbeträge<br />
ist mit 80 Prozent-Punkten gedeckelt.<br />
Maximal können daher wie bisher 80 Prozent-Punkte<br />
erreicht werden.<br />
Fazit<br />
Wie das vorliegende Modell zeigt, lassen<br />
sich sowohl Lebensarbeitszeit als auch<br />
Nachtarbeit problemlos als für die Pensionshöhe<br />
maßgebliche Faktoren <strong>in</strong> das<br />
Pensionssystem e<strong>in</strong>bauen. Die Österreichische<br />
Ärztekammer fordert dies von der<br />
Politik. �<br />
1 Rechnet man das Beispiel ohne Abwesenheitszeiten,<br />
so kommt man für den durchschnittlichen<br />
Arbeitnehmer auf 93.600 und für den<br />
Arzt auf 112.320 Lebensarbeitsstunden.<br />
pensionen<br />
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Zulassungs<strong>in</strong>haber: Scher<strong>in</strong>g<br />
wirksamer Bestandteil: Gadopentetsäure<br />
Magnevist ® 0,5 mmol/ml, Z.Nr. 18577<br />
Zulassungs<strong>in</strong>haber: Scher<strong>in</strong>g<br />
wirksamer Bestandteil: Gadopentetsäure<br />
Multihance ® Injektionslösung, Z.Nr. 1-22773<br />
Zulassungs<strong>in</strong>haber: Bracco<br />
wirksamer Bestandteil: Gadobensäure<br />
Gadovist ® 1,0 mmol/ml Fertigspritze, Z.Nr. 1-24111<br />
Zulassungs<strong>in</strong>haber: Scher<strong>in</strong>g<br />
wirksamer Bestandteil: Gadobutrol<br />
Gadovist ® 1,0 mmol/ml Injektionslösung, Z.Nr. 1-23810<br />
Zulassungs<strong>in</strong>haber: Scher<strong>in</strong>g<br />
wirksamer Bestandteil: Gadobutrol<br />
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Artirem ® , Z.Nr. 1-26350<br />
Zulassungs<strong>in</strong>haber: Guerbet<br />
wirksamer Bestandteil: Gadotersäure<br />
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www.aekwien.at � News � Pharma-Rundschreiben.<br />
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