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Doktor in Wien, März 2007

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cher Tätigkeit 160 Prozent der Arbeitsleistung<br />

br<strong>in</strong>gen.<br />

n Das Brustkrebsrisiko ist bei Nachtarbeiter<strong>in</strong>nen<br />

höher als bei Nicht-Nachtarbeiter<strong>in</strong>nen.<br />

n Die Medikamentenwirkung verändert<br />

sich (sowohl stärkere als auch ger<strong>in</strong>gere<br />

Wirkungen treten auf).<br />

n Reaktionszeiten s<strong>in</strong>d wesentlich erhöht<br />

(und damit auch die Unfallgefahr).<br />

n Die meisten NachtarbeiterInnen s<strong>in</strong>d<br />

nach 15 bis 20 Jahren chronisch krank.<br />

Es ist daher aus mediz<strong>in</strong>ischer und sozialpolitischer<br />

Sicht unerlässlich, jene Rahmenbed<strong>in</strong>gungen<br />

festzulegen, unter denen<br />

Nachtarbeit geleistet werden kann“.<br />

Nach Me<strong>in</strong>ung der Österreichischen Ärztekammer<br />

muss das Pensionsrecht demnach<br />

auch Maßnahmen zum Ausgleich für<br />

Nachtarbeit und lange Arbeitszeiten enthalten.<br />

Die Lösung:<br />

Das Lebensarbeitszeitmodell<br />

Pensionsbemessung auf Basis mehrerer<br />

Faktoren<br />

Im Unterschied zum derzeitigen Pensionssystem,<br />

bei dem jedes Beitragsjahr gleich<br />

viel zählt, werden beim ÖÄK-Lebensarbeitszeitmodell<br />

neben der Anzahl der Beitragsjahre<br />

auch die Lebensarbeitszeit und<br />

Arbeitsleistungen unter erschwerten Bed<strong>in</strong>gungen<br />

berücksichtigt.<br />

Die Pensionsberechnung nach dem Lebensarbeitszeitmodell<br />

erfolgt auf Basis folgender<br />

Faktoren:<br />

n Anzahl der Beitragsjahre,<br />

n Gesamtdauer der Lebensarbeitszeit und<br />

n Arbeitsleistung unter erschwerten Bed<strong>in</strong>gungen,<br />

wie Nachtarbeit.<br />

Voraussetzungen<br />

Das ÖÄK-Lebensarbeitszeitmodell hat zwei<br />

Voraussetzungen:<br />

1. E<strong>in</strong>e Person leistet <strong>in</strong> weniger als 45 Berufsjahren<br />

mehr Arbeitsstunden als e<strong>in</strong><br />

durchschnittlicher Dienstnehmer <strong>in</strong> 45<br />

Berufsjahren.<br />

2. Diese Person arbeitet zusätzlich unter<br />

erschwerten Bed<strong>in</strong>gungen, das heißt regelmäßig<br />

<strong>in</strong> der Nacht (22.00 bis 5.00<br />

Uhr).<br />

ad 1) E<strong>in</strong> Dienstnehmer mit e<strong>in</strong>er wöchentlichen<br />

Arbeitszeit von 40 Stunden<br />

leistet pro Jahr <strong>in</strong> etwa 1740 Arbeitsstunden<br />

(exklusive fünf Wochen Urlaub, Feiertage<br />

und Krankenstand). In 45 Be-<br />

rufsjahren ergibt dies 78.300 Arbeitsstunden.<br />

Demgegenüber leistet e<strong>in</strong> Arzt pro Jahr bei<br />

e<strong>in</strong>er wöchentlichen Durchschnittsarbeitszeit<br />

von 60 Stunden etwa 2610 Arbeitsstunden<br />

(wiederum exklusive fünf Wochen<br />

Urlaub, Feiertage und Krankenstand). In<br />

36 Berufsjahren ergibt dies 93.960 Arbeitsstunden.<br />

1<br />

Ärzt<strong>in</strong>nen und Ärzte arbeiten daher trotz<br />

kürzerer Tätigkeitsdauer um 20 Prozent<br />

mehr als Durchschnittsarbeitnehmer.<br />

Dies gehört bei der Berechnung der Pensionshöhe<br />

entsprechend berücksichtigt.<br />

ad 2) Nachtdienstnehmer s<strong>in</strong>d nach § 5a<br />

Abs. 2 KA-AZG Dienstnehmer, die<br />

a. regelmäßig oder<br />

b. sofern durch Betriebsvere<strong>in</strong>barung oder<br />

im E<strong>in</strong>vernehmen mit der Personalvertretung<br />

nicht anderes vorgesehen wird, <strong>in</strong><br />

m<strong>in</strong>destens 48 Nächten im Kalenderjahr<br />

während der Nacht (Zeitraum von 22.00 bis<br />

5.00 Uhr) m<strong>in</strong>destens drei Stunden arbeiten.<br />

Zuschlag zum Steigerungsbetrag für<br />

Nachtarbeitsjahre<br />

Bei Vorliegen beider Voraussetzungen erhält<br />

die betreffende Person pro Berufsjahr,<br />

<strong>in</strong> dem sie regelmäßig Nachtdienste absolviert<br />

hat, zusätzlich zum gesetzlichen Steigerungsbetrag<br />

(ab 2009: 1,78 Prozent) e<strong>in</strong>en<br />

Zuschlag von 50 Prozent und damit e<strong>in</strong>en<br />

Steigerungsbetrag von 2,67 Prozent-<br />

Punkten. Der Steigerungsbetrag von 2,67<br />

Prozent-Punkten ist der maximal erreichbare<br />

Steigerungsprozentsatz. Das heißt:<br />

Auch für vor 2009 liegende Nachtarbeitsjahre<br />

kann maximal e<strong>in</strong> Steigerungsbetragsprozentsatz<br />

von 2,67 erreicht werden.<br />

Die Maximalsumme der Steigerungsbeträge<br />

ist mit 80 Prozent-Punkten gedeckelt.<br />

Maximal können daher wie bisher 80 Prozent-Punkte<br />

erreicht werden.<br />

Fazit<br />

Wie das vorliegende Modell zeigt, lassen<br />

sich sowohl Lebensarbeitszeit als auch<br />

Nachtarbeit problemlos als für die Pensionshöhe<br />

maßgebliche Faktoren <strong>in</strong> das<br />

Pensionssystem e<strong>in</strong>bauen. Die Österreichische<br />

Ärztekammer fordert dies von der<br />

Politik. �<br />

1 Rechnet man das Beispiel ohne Abwesenheitszeiten,<br />

so kommt man für den durchschnittlichen<br />

Arbeitnehmer auf 93.600 und für den<br />

Arzt auf 112.320 Lebensarbeitsstunden.<br />

pensionen<br />

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www.aekwien.at � News � Pharma-Rundschreiben.<br />

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