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Trauma – Psyche – Job: Ein Leitfaden für ... - Health@Work

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Darf ein Erstbetreuer den Mitarbeiter mit<br />

seinem privaten Pkw oder Dienstwagen in<br />

ein Krankenhaus bringen?<br />

Diese Vorgehensweise muss in jedem Fall<br />

mit dem Unternehmen abgestimmt sein,<br />

d. h. der Erstbetreuer muss grundsätzlich<br />

vom Unternehmen beauftragt sein (z. B. im<br />

Betreuungskonzept festgelegt).<br />

Ist es egal, welcher Therapeut einen Mitarbeiter<br />

nach einem traumatischen Ereignis<br />

behandelt?<br />

Nein. Bestimmte Berufsbezeichnungen<br />

sind rechtlich nicht geschützt (siehe auch<br />

6.2), sodass nicht eindeutig aus ihnen<br />

hervorgeht, ob bzw. wie derjenige <strong>für</strong> eine<br />

Behandlung in diesem speziellen Fachgebiet<br />

ausgebildet ist. Wichtig ist, dass der<br />

behandelnde Therapeut eine kassenärztliche<br />

Zulassung hat bzw. in <strong>Trauma</strong>-Therapie<br />

oder einem anerkannten Verfahren ausgebildet<br />

ist. Wichtigste Schnittstelle hier ist der<br />

Unfallversicherungsträger. Im Zweifel immer<br />

erst dort nachfragen, ob die Kosten einer<br />

Therapie übernommen werden.<br />

Wird eine entsprechende Therapie vom<br />

Unfallversicherungsträger bezahlt?<br />

Grundsätzlich ja, bei einem Arbeitsunfall.<br />

Die Kostenübernahme durch den<br />

Unfallversicherungsträger muss aber im<br />

Vorfeld abgeklärt sein. Das bedeutet, dass<br />

grundsätzlich nach dem Ereignis ein D-Arzt<br />

aufgesucht werden muss. Wird nach dem<br />

mit dem Unfallversicherungsträger abgestimmten<br />

betrieblichen Betreuungskonzept<br />

der Betriebsarzt als „Kümmerer“ tätig, klärt<br />

dieser die Kostenübernahme.<br />

Ist die Behandlung von posttraumatischen<br />

Störungen sinnvoll?<br />

Ja. Und zwar eine möglichst zeitnahe Behandlung.<br />

<strong>Ein</strong> unbehandeltes Leiden kann<br />

<strong>–</strong> auch noch nach vielen Jahren <strong>–</strong> körper-<br />

liche oder seelische Erkrankungen zur Folge<br />

haben.<br />

Darf ein Betroffener, der seine Tätigkeit<br />

direkt nach einem Unfall nicht weiterführen<br />

kann oder soll, mit seinem eigenen Pkw<br />

nach Hause fahren?<br />

Davon sollte ihm dringend abgeraten werden.<br />

Er selbst kann seine eigene körperliche<br />

und seelische Verfassung kaum einschätzen.<br />

Der Betrieb sollte <strong>für</strong> diesen Fall vorab<br />

klären, inwiefern eine Heimfahrt organisiert<br />

wird.<br />

Ist es in Verkehrsunternehmen aufgrund<br />

eigener Erfahrungen nicht sinnvoll, wenn<br />

die Erstbetreuung durch Mitarbeiter aus<br />

dem Fahrdienst organisiert wird?<br />

Es stimmt, dass das Fahrpersonal sicher<br />

über einen sehr wichtigen Erfahrungsschatz<br />

verfügt. Trotzdem ist es <strong>für</strong> eine Erstbetreuung<br />

eher nicht geeignet, da eine Abkömmlichkeit<br />

vom eigenen Arbeitsplatz nicht<br />

gewährleistet ist.<br />

Darf der Betriebsarzt die Arbeitsunfähigkeit<br />

bescheinigen?<br />

Nein, bei gesetzlich krankenversicherten<br />

Personen (auch bei durch den Unfallversicherungsträger<br />

versicherten Arbeitsunfällen);<br />

ja, bei privat versicherten Personen.<br />

Nur in einzelnen größeren Unternehmen<br />

gibt es Vereinbarungen mit der jeweiligen<br />

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