VERHANDLUNGSSCHRIFT - Vorderstoder
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Lfd. Nr. 2 Jahr: 2009<br />
<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />
über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde <strong>Vorderstoder</strong>,<br />
am 16. April 2009, Tagungsort: Gemeindesitzungszimmer.<br />
Anwesende<br />
1. ) Bgm. Retschitzegger Alfred 8.) Berger Nikolaus<br />
2. ) Krenn Johann 9.) Breitenbaumer Helmut<br />
3. ) Popp Karl 10.) Götzenbrugger Gerald<br />
4. ) Lindbichler Gerhard 11.) Eibl Franz<br />
5. ) Knittl-Frank Hubert 12.) Frech Johann<br />
6. ) Ramsebner Martin 13.) Degelsegger Karl Peter<br />
7. ) Berger Joachim<br />
Keine<br />
Ersatzmitglieder<br />
Der Leiter des Gemeindeamtes: Markus Rammer<br />
Fachkundige Personen (§ 66 Abs 2 O.ö. GemO. 1990): Keine<br />
Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs 4 O.ö. GemO. 1990):<br />
Keine<br />
Es fehlen:<br />
entschuldigt: unentschuldigt:<br />
1.) Niemand 1.) Niemand<br />
Der Schriftführer (§ 54 Abs 2 O.ö. GemO. 1990): Markus Rammer
Der Vorsitzende eröffnet um 20.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass<br />
a.) die Sitzung von ihm dem Bürgermeister einberufen wurde;<br />
b.) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an alle<br />
Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 12.02.2009 unter<br />
Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;<br />
die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am 12.02.2009<br />
öffentlich kundgemacht wurde;<br />
c.) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;<br />
d.) dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 18.12.2008 bis zur<br />
heutigen Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist,<br />
während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift bis<br />
zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können.<br />
Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass seitens der ÖVP-Fraktion der Dringlichkeitsantrag eingereicht<br />
wurde, die Errichtung vom Löschwasserbehälter im Bereich des Filzmoosergutes noch im Jahr 2009<br />
durchzuführen.<br />
Alle Gemeinderäte sind einstimmig der Ansicht, dieser Tagesordnungspunkt sollte als letzter der<br />
heutigen Sitzung behandelt werden.<br />
Tagesordnung:<br />
1) Kirsnerluckenquelle: Rechnung von Herrn Ing.Lindner,<br />
2) Glasfaseranbindung für Gemeinde: Vertrag über Herstellung;<br />
3) Glasfaseranbindung für Gemeinde: Auftragserteilung;<br />
4) Bebauungsplan Retschitzegger: Antrag auf Änderung;<br />
5) Hable Susanne: Antrag auf Änderung des Flächenwidmungsplanes;<br />
6) Biomasseheizung: Änderung im Flächenwidmungsplan;<br />
7) Biomasseheizung: Änderung des Gemeinderatsbeschlusses vom 19.2.2009;<br />
8) Biomasseheizung: Genehmigung der Liefervereinbarung mit Landwirten;<br />
9) Biomasseheizung: Auftragsvergabe für Planung und Ausführung;<br />
10) Amtsgebäude: Sanierung der Wohnungen;<br />
11) Amtsgebäude: Vergabe der freien Wohnungen;<br />
12) Ing. Loibl: Kündigung des Pachtvertrages;<br />
13) Sportplatzsanierung: Beschluss über weitere Vorgangsweise<br />
14) Löschwasserversorgung Bereich Filzmoos;<br />
15) Allfälliges;
Tagesordnung, Beratungsverlauf und Beschlüsse:<br />
1) Kirsnerluckenquelle: Rechnung von Herrn Ing. Lindner<br />
Der Bürgermeister teilt mit, dass Herr Ing. Lindner beim Amt der OÖ.<br />
Landesregierung eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht hat, da die Rechnung in der<br />
Höhe von brutto € 9.878,40 seitens der Gemeinde noch nicht bezahlt wurde. Seiner<br />
Ansicht nach ist der Rechnungsbetrag zu hoch. Der Bürgermeister hat in dieser<br />
Angelegenheit Kontakt mit Dr. Simader vom Amt der OÖ. Landesregierung<br />
aufgenommen. Dr. Simader hat der Gemeinde mitgeteilt, dass die Rechnung der<br />
zuständigen Abteilung zur Prüfung vorgelegt werden sollte. Herr Ing. Peherstorfer als<br />
zuständiger Sachbearbeiter wird die Überprüfung der Rechnung vornehmen. Popp<br />
Karl möchte wissen, durch welche Beschlüsse diese Auftragserteilung gedeckt ist.<br />
Der Bürgermeister entgegnet, der Gemeinderat hat den Gemeindevorstand<br />
ermächtigt, diese Aufträge zu erteilen. Dies ist auch dann geschehen. Auf Wunsch<br />
des Gemeinderates verliest der Bürgermeister das Auftragsschreiben, das er Herrn<br />
Ing. Lindner erteilt hat. Laut Popp Karl ist dieser Auftrag mit keinem Gemeinderats-<br />
oder Vorstandsbeschluss abgedeckt. Seiner Ansicht nach handelt es sich hier um<br />
einen Blankoauftrag seitens des Bürgermeisters. Der Bürgermeister berichtet, dass<br />
ihm Herr Ing. Peherstorfer mitgeteilt hat, diese € 9.878,40 können auch im<br />
Förderantrag eingereicht werden und werden auch seitens des Landes gefördert.<br />
Gerhard Lindbichler ist der Ansicht, wenn seitens des Landes oder seitens Ing.<br />
Lindner Schreiben an die Gemeinde gerichtet werden, müssten sie auf jeden Fall im<br />
Gemeindeamt aufliegen und dem Gemeinderat bei den Sitzungsunterlagen vorgelegt<br />
werden. Der Bürgermeister erläutert, dass Herr Ing. Lindner von ihm einen<br />
Vertrauensvorschuss hatte, der aber leider missbraucht wurde. Seitens der ÖVP-<br />
Fraktion wird einstimmig die Ansicht vertreten, für diesen Auftrag ist kein<br />
Gemeinderatsbeschluss vorhanden. Popp Karl meint, es hätte zumindest versucht<br />
werden müssen, mit Herrn Ing. Lindner ein Gespräch über diese Rechnung zu<br />
führen, um eine Regelung zu finden. Die ÖVP-Fraktion findet es befremdend, dass<br />
es mehrere Monate dauerte, bis die Rechnung dem Gemeinderat zur Kenntnis<br />
gebracht wurde. Gerhard Lindbichler ist der Ansicht, der Auftrag ist sehr großzügig<br />
vergeben worden. Es sind sieben Sitzungen vergangen, ohne dass einmal darüber<br />
gesprochen wurde. Degelsegger Karl Peter meint, solche Fehler dürfen in Zukunft<br />
nicht mehr passieren. Es müsste in Zukunft mehr darauf geachtet werden, wer<br />
welche Aufträge seitens der Gemeinde erhält. Nach längerer Diskussion sind alle<br />
Gemeinderäte der Ansicht, dieser Tagesordnungspunkt sollte von der heutigen<br />
Sitzung abgesetzt werden. Der Vorsitzende stellt daher den Antrag, dies zu<br />
beschließen.<br />
Beschluss:<br />
Es wird mit Handzeichen abgestimmt und dabei einstimmig beschlossen, diesen<br />
Tagesordnungspunkt von der heutigen Sitzung abzusetzen. Die betreffende<br />
Rechnung ist samt den notwendigen Unterlagen ehestens der zuständigen Abteilung<br />
des Landes zur Überprüfung vorzulegen. Das Ergebnis der Überprüfung ist bei der<br />
nächsten Gemeinderatssitzung zu behandeln.<br />
2) Glasfaseranbindung für Gemeinde: Vertrag über Herstellung<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass seitens des Landes beabsichtigt ist, die<br />
oberösterreichischen Gemeinden in den Jahren 2009 und 2010 flächendeckend<br />
mittels Glasfaserleitung an den OÖ. Glasfaser-Backbone anzuschließen, und damit
langfristig und zukunftsorientiert die Verfügbarkeit eines hochwertigen, schnellen und<br />
sicheren Netzzuganges für die Gemeinden sicherzustellen. Seitens des Landes wird<br />
empfohlen, laut Mustervertrag den Anschluss herzustellen. Nachdem der<br />
Mustervertrag dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht wurde, sind alle der Ansicht,<br />
dieser Vertrag sollte beschlossen werden. Der Vorsitzende stellt daher den Antrag,<br />
dies zu beschließen.<br />
Beschluss:<br />
Es wird mit Handzeichen abgestimmt und dabei einstimmig der als Anlage A dieser<br />
Verhandlungsschrift beiliegende Vertrag über die Herstellung und das Vorhalten von<br />
Datenleitungen genehmigt.<br />
3) Glasfaseranbindung für Gemeinde: Auftragserteilung<br />
Der Bürgermeister erläutert, dass für die OÖ. Gemeinden in einer Kooperation mit<br />
der BBI Breitbandinfrastruktur GmbH die Gemserver+ Anbindung auch über die<br />
zukunftsträchtige LWL-Technologie zu realisieren. Um dies durchführen zu können,<br />
ist die Auftragserteilung an die GemServer+ OOE laut beiliegendem Muster zu<br />
erteilen. Die Kosten hiefür werden € 16.000,-- betragen. Seitens des Landes wurde<br />
den Abgangsgemeinden vorgeschlagen, die € 16.000,-- plus MWSt. in vier<br />
gleichbleibenden Raten zu je € 4.000,-- zu leisten, wobei eine Rate bei Fertigstellung<br />
und die restlichen drei Raten jeweils zu den darauf folgenden 15.2. fällig werden.<br />
Nachdem der Bürgermeister den vorliegenden Entwurf dem Gemeinderat zur<br />
Kenntnis gebracht hatte, sind alle einstimmig der Ansicht, dieser Vertrag sollte<br />
beschlossen werden. Man einigt sich außerdem, dass das Produkt GemServer+<br />
small symmetrisch mit zwei Mbit/s erworben werden soll. Nachdem keine<br />
Wortmeldungen mehr erfolgen, stellt der Vorsitzende den Antrag, dies zu<br />
beschließen.<br />
Beschluss:<br />
Es wird mit Handzeichen abgestimmt und dabei einstimmig der als Anlage B dieser<br />
Verhandlungsschrift beiliegende Vertrag über die Auftragserteilung an den<br />
GemServer+ zu genehmigen.<br />
4) Bebauungsplan Retschitzegger: Antrag auf Änderung<br />
Der Bebauungsplan Retschitzegger Änderung Nr. 2 wurde bereits in der<br />
Gemeinderatssitzung vom 31.07.2008 beschlossen und den verschiedenen<br />
Abteilungen zur Stellungnahme vorgelegt. Es sind alle Stellungnahmen positiv<br />
ausgefallen. Der im Bereich des Bebauungsplanes liegende Grundbesitzer, Herr Ing.<br />
Alfred Loibl hat durch ein Rechtsanwaltsbüro eine Stellungnahme abgegeben. Sein<br />
Hauptargument ist, dass die Streichung des Satzes „ein durchlaufender<br />
gleichmäßiger Abstand der Häuser voneinander ist einzuhalten“ für ihn nicht<br />
akzeptierbar ist. Seiner Ansicht nach ist dies ein klarer Fall von Anlassgesetzgebung<br />
und widerspricht dem verfassungsgesetzlich gewährleistenden Grundsatz auf<br />
Gleichheit vor dem Gesetz. Der Antragsteller und sämtliche andere Nachbarn<br />
werden im subjektiven Recht auf Einhaltung des Bebauungsplanes verletzt. Nach<br />
kurzer Diskussion sind alle Gemeinderäte der Ansicht, diesem Einwand kann nicht<br />
stattgegeben werden, da sich im Laufe der Jahre herausgestellt wird, kein<br />
Hausbesitzer hätte mehr die Möglichkeit, links oder rechts seines Wohnhauses einen<br />
Anbau oder Zubau zu tätigen. Außerdem treffen diese Abstandsbestimmungen auf<br />
Grund verschiedener Bautätigkeiten gar nicht mehr zu. Der Vorsitzende stellt den
Antrag, die beabsichtigte Änderung des Bebauungsplanes Retschitzegger<br />
unverändert in der vorliegenden Form zu genehmigen.<br />
Beschluss:<br />
Es wird mit Handzeichen abgestimmt und dabei einstimmig der Bebauungsplan<br />
Retschitzegger (Steinerwirt)-Änderung Nr. 2 in der vorliegenden Form genehmigt.<br />
5) Hable Susanne: Antrag auf Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />
Der Bürgermeister teilt mit, dass in der Gemeinderatssitzung vom 14.12.2007<br />
beschlossen wurde, den Flächenwidmungsplan im Bereich des Grundstückes von<br />
Frau Susanne Hable abzuändern, wenn sie bereit ist, die hiefür anfallenden Kosten<br />
zu übernehmen. Frau Hable Susanne hat der Gemeinde daraufhin mit Schreiben<br />
vom 5.11.2008 mitgeteilt, dass bei der letzten Überarbeitung des<br />
Flächenwidmungsplanes sie als Grundeigentümerin nicht verständigt wurde, obwohl<br />
dies nach den gesetzlichen Bestimmungen notwendig gewesen wäre. Sie ersucht<br />
daher die Gemeinde, die Vorschreibung der Kosten für die Änderung des<br />
Flächenwidmungsplanes zu überdenken. Das Land hat der Gemeinde mit Schreiben<br />
vom 6.2.2009 zu dieser Angelegenheit mitgeteilt, dass für die<br />
Grundstückseigentümer grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf Änderung eines<br />
Flächenwidmungsplanes besteht. Inwiefern aber der Flächenwidmungsplan in<br />
diesem Punkt einer allfälligen Anfechtung beim Verwaltungsgerichtshof standhalten<br />
würde, kann mangels näherer Kenntnisse des Sachverhaltes nicht beurteilt werden.<br />
Nach kurzer Diskussion vertreten alle anwesenden Gemeinderatsmitglieder<br />
einstimmig die Ansicht, sollte Frau Hable nicht bereit sein, die anfallenden<br />
Planungskosten für die Umwidmung zu bezahlen, den ursprünglichen Zustand<br />
wieder herzustellen, das heißt, den Sternchenbau zu streichen und die gesamte<br />
Fläche im Flächenwidmungsplan wieder als Grünland aufzunehmen. In der letzten<br />
Raumplanungsausschusssitzung wurde diese Vorgangsweise auch empfohlen. Der<br />
Vorsitzende stellt daher den Antrag, dies zu beschließen.<br />
Beschluss:<br />
Es wird mit Handzeichen abgestimmt und dabei einstimmig beschlossen, die<br />
Änderung des Flächenwidmungsplanes wie von Frau Hable beantragt,<br />
durchzuführen, wenn diese bereit ist, die Planungskosten zu übernehmen. Sollte dies<br />
nicht sein, wird die Gemeinde den ursprünglichen Zustand des<br />
Flächenwidmungsplanes wieder herstellen, das heißt, der Sternchenbau wird<br />
gestrichen und die Flächen von Familie Hable scheinen wieder als Grünland im<br />
Flächenwidmungsplan auf.<br />
6) Biomasseheizung: Änderung im Flächenwidmungsplan<br />
In der Gemeinderatssitzung vom 08.02.2007 wurde durch den Gemeinderat<br />
beschlossen, die Parkplätze im Bereich des Bauhofes in Gemischtes Baugebiet<br />
umzuwidmen, da in diesem Bereich beabsichtigt war, ein Nahwärmeheizwerk zu<br />
errichten. Gleichzeitig sollten auch Teile der Grundstücke der Röm.-kath.<br />
Pfarrpfründe von Grünland in Mischgebiet umgewidmet werden. Seitens der<br />
zuständigen Abteilungen wurden hiefür positive Stellungnahmen abgegeben. Die<br />
Röm.-kath. Kirche hat in einer Stellungnahme mitgeteilt, sollten ihre Flächen für die<br />
Errichtung des Biomasseheizwerkes nicht benötigt werden, sollten sie in Grünland<br />
belassen werden. Der Vorsitzende teilt dazu mit, dass in der Bauausschusssitzung<br />
vom 24.3.2009 darüber gesprochen und einstimmig die Meinung vertreten wurde, die
Flächen der Röm.- kath. Pfarrpfründe sollten in Grünland belassen werden, da sie für<br />
die Errichtung des Biomasseheizwerkes nicht benötigt werden. Alle anwesenden<br />
Gemeinderäte schließen sich dieser Meinung an. Der Vorsitzende stellt daher den<br />
Antrag, dies zu beschließen.<br />
Beschluss:<br />
Es wird mit Handzeichen abgestimmt und dabei einstimmig beschlossen, einen Teil<br />
vom Grundstück 693/12 von Verkehrsflächen in Gemischtes Baugebiet<br />
umzuwidmen. Die ursprünglich geplante Umwidmung eines Teiles von 717/2 und das<br />
Grundstück 718 von Grünland in Gemischtes Baugebiet sollte entsprechend dem<br />
Wunsch der Röm.- kath. Kirche nicht durchgeführt werden. Dies deshalb, da die<br />
Flächen für den Bau des Biomasseheizwerkes nicht unbedingt benötigt werden.<br />
7) Biomasseheizung: Änderung des Gemeinderatsbeschlusses vom 19.2.2009<br />
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 19.2.2009 unter Punkt 12 unter anderem<br />
beschlossen, den Preis für eine Tonne Hackgut bei 25 % Feuchte mit € 100,-- inkl.<br />
Mehrwertsteuer festzulegen. Weiters wurde vereinbart, dieser Preis mit dem Index<br />
Energie aus Biomasse Wert 2008 mit 131,4 Punkte wertzusichern. Nachdem das<br />
Land die Gemeinde beauftragt hat, den Preis für das Hackgut drei Jahre unverändert<br />
zu lassen, ist die Wertsicherung zu streichen. Nach kurzer Diskussion sind alle<br />
Gemeinderäte damit einverstanden, in den nächsten drei Jahren keine<br />
Preiserhöhungen durchzuführen. Der Vorsitzende stellt daher den Antrag, dies zu<br />
beschließen.<br />
Beschluss:<br />
Es wird mit Handzeichen abgestimmt und dabei einstimmig beschlossen, den unter<br />
Punkt 12 in der Gemeinderatssitzung vom 19.2.2009 gefassten Beschluss insofern<br />
abzuändern, dass der Satz „es wird dieser Wert mit dem Index Energie aus<br />
Biomasse Wert 2008 131,4 wertgesichert“ gestrichen wird. Der Preis von € 100,--<br />
inkl. Mehrwertsteuer bei einer Feuchte von 25 % muss drei Jahre unverändert<br />
bleiben.<br />
8) Biomasseheizung: Genehmigung der Liefervereinbarung mit Landwirten<br />
Der Bürgermeister teilt mit, dass der Entwurf der Holzhackgutliefervereinbarung mit<br />
den Landwirten Herrn Ing. Wittinghofer vom Land zur Begutachtung vorgelegt wurde.<br />
Dieser hat einige kleinere Änderungswünsche mitgeteilt. Es sind dies:<br />
Der maximale Wassergehalt des Hackgutes darf höchstens 31 % betragen. Ebenso<br />
sind in der Preisliste die Bruttopreise je Tonne anzugeben, welche bereits wie<br />
besprochen maximal 12 % über den Referenzwerten liegen dürfen. Der Punkt 7 im<br />
Vertrag ist allgemein zu formulieren. Auch ist die Preisberechnung je srm (Punkt 5<br />
letzter Absatz) nur in Ausnahmefällen anzuwenden.<br />
Diese Änderungswünsche wurden im Liefervertrag eingearbeitet und liegen nun zur<br />
Genehmigung vor. Die Gemeinderäte sind einstimmig der Ansicht, dass nun der<br />
überarbeitete Liefervertrag beschlossen werden sollte. Der Vorsitzende stellt den<br />
Antrag, dies zu beschließen.<br />
Beschluss:<br />
Es wird mit Handzeichen abgestimmt und der als Anlage C dieser<br />
Verhandlungsschrift beiliegende Holzhackgutliefervertrag mit den Landwirten<br />
genehmigt.
9) Biomasseheizung: Auftragsvergabe für Planung und Ausführung<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass die Firma equadrat ein Angebot für die Planung<br />
und Bauüberwachung der Biomasseheizungsanlage gestellt hat. Die Planungskosten<br />
inklusive der Heiztechnik und Elektroplanung würden netto € 27.650,-- betragen. Das<br />
Anbot für die örtliche Bauaufsicht beläuft sich auf ca. € 15.700,-- netto. Zu diesen<br />
Kosten werden ungefähr € 3.500,-- für Sonstiges wie Telefonate, Planausfertigung,<br />
Kopien, Kilometergeld usw. anfallen. Die Gemeinderäte sind nach kurzer Diskussion,<br />
nachdem die Firma equadrat ein Büro in <strong>Vorderstoder</strong> unterhält der Ansicht, diese<br />
Firma sollte den Auftrag laut Kostenvoranschlag erhalten. Der Vorsitzende stellt<br />
daher den Antrag, dies zu beschließen.<br />
Beschluss:<br />
Es wird mit Handzeichen abgestimmt und dabei einstimmig beschlossen, der Firma<br />
equadrat den Auftrag für die Planung und Bauüberwachung inklusive der Heiztechnik<br />
und Elektroplanung für die Biomasseheizungsanlage zu einem Betrag von insgesamt<br />
netto € 32.300,-- inklusive aller Nebenkosten wie Kilometergeld usw. zu übertragen.<br />
10) Amtsgebäude: Sanierung der Wohnungen<br />
Alle Gemeinderäte sind einstimmig der Ansicht, sollten die Wohnungen im<br />
Amtsgebäude saniert werden, ist eine gründliche Sanierung wie Einbau einer<br />
Heizung sowie Einbau von Sanitäranlagen notwendig. LR Ackerl hat bei der letzten<br />
Vorsprache den Vertretern der Gemeinde aufgetragen, einen Kostenvoranschlag<br />
über das gesamte Projekt „Errichtung der Biomasseheizung, sowie Sanierung der<br />
Wohnungen im Amtsgebäude“ vorzulegen. Nach kurzer Diskussion sind alle<br />
Gemeinderäte der Ansicht, das Architekturbüro Streicherhof sollte ein Anbot über die<br />
Kosten für die Planung legen. Außerdem wird von den Gemeinderäten darauf<br />
hingewiesen, dass den neuen Mietern klar sein muss, dass die Wohnungen nicht<br />
mehr so günstig wie bisher vermietet werden können. Dem Bürgermeister wird vom<br />
Gemeinderat aufgetragen, am 18.4.2009 bei der offiziellen Übergabe des<br />
Kaufhauses an die Gemeinde, wo auch LR Ackerl anwesend sein wird, alle Projekte<br />
die die Gemeinde in nächster Zeit betreiben will, zu zeigen. Der Bürgermeister stellt<br />
den Antrag zu beschließen, dass im Amtsgebäude eine generelle Sanierung der<br />
Wohnungen durchgeführt werden soll. Hierüber soll das Architektenbüro Streicherhof<br />
ein Anbot legen.<br />
Beschluss:<br />
Es wird mit Handzeichen abgestimmt und dabei einstimmig beschlossen, dass die<br />
Wohnungen im Amtsgebäude generalsaniert werden sollen. Über die<br />
diesbezüglichen Planungsarbeiten soll das Architektenbüro Streicherhof ein Anbot<br />
legen. Gleichzeitig wird der Bauausschuss ermächtigt, das Anbot zu überprüfen und<br />
den Auftrag für die Planung zu vergeben.<br />
11) Amtsgebäude: Vergabe der freien Wohnungen<br />
Der Bürgermeister gibt bekannt, dass für die drei freien Wohnungen im Amtsgebäude<br />
neun Bewerbungen vorliegen. Mehrere Gemeinderäte sind der Ansicht, es ist nicht<br />
sinnvoll, bereits jetzt die Wohnungen zu vergeben, da vorerst die Sanierung<br />
durchgeführt werden muss und andererseits noch nicht bekannt ist, wie hoch die<br />
Mieten bei den sanierten Wohnungen sein werden. Der Bürgermeister ist der<br />
Meinung, zwei Wohnungen sollten auf jeden Fall für die Mieter der alten Schule<br />
reserviert werden, da dieses Gebäude in den nächsten Jahren entweder abgerissen
oder generalsaniert werden muss. Die beiden Mieter sind Ramona Senegacnik und<br />
Veronika Rohregger. Diesem Vorschlag schließen sich nach kurzer Diskussion alle<br />
Gemeinderäte an. Die weiteren Wohnungswerber sind:<br />
Rohregger Peter, wohnhaft in Vordertambergau 93<br />
Senegacnik Jürgen, wohnhaft in <strong>Vorderstoder</strong> 66<br />
Humer Susanne, wohnhaft in Roßleiten 33<br />
Kolland Bernd, wohnhaft in Ried/Tr.<br />
Pernkopf Birgit und Eckl Rainer, wohnhaft in Vordertambergau 72<br />
Nefisa Mahmutagic, wohnhaft in Steyr<br />
Berger Joachim als Obmann des Familienausschusses vertritt die Ansicht, die frei<br />
Wohnung sollte Senegacnik Jürgen gegeben werden. Als Begründung gibt Herr<br />
Berger an, da die Freundin von Jürgen Senegacnik einen Nachwuchs erwartet und<br />
die Gemeinde junge Familien auf jeden Fall in der Gemeinde halten soll. Nach<br />
längerer Diskussion einigen sich alle Gemeinderäte dahingehend, dass Herr<br />
Senegacnik Jürgen die dritte freie Wohnung erhalten soll. Welche Wohnung nun<br />
Jürgen Senegacnik, Veronika Rohregger und Ramona Senegacnik erhält, soll derzeit<br />
noch nicht fixiert werden. Dies hängt davon ab, wie groß die einzelnen Wohnungen<br />
nach der Sanierung ausfallen werden. Der Bürgermeister stellt den Antrag,<br />
grundsätzlich zu beschließen, dass diese drei Personen die freien Wohnungen nach<br />
Abschluss der Sanierungsarbeiten erhalten.<br />
Beschluss:<br />
Es wird mit Handzeichen abgestimmt und dabei einstimmig beschlossen, Veronika<br />
Rohregger, Ramona Senegacnik und Jürgen Senegacnik eine freie Wohnung nach<br />
Abschluss der Sanierungsarbeiten im Gemeindeamt zuzuteilen. Wer welche<br />
Wohnung erhält, wird erst nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen entschieden.<br />
Weiters wird die Höhe der Miete erst nach Beendigung der Sanierungsarbeiten<br />
festgelegt.<br />
12) Ing. Loibl: Kündigung des Pachtvertrages<br />
Der Bürgermeister gibt bekannt, dass in der letzten Sitzung des Bauausschusses<br />
empfohlen wurde, den Pachtvertrag mit Herrn Ing. Loibl bezüglich eines Teiles des<br />
Umkehrplatzes am Steinerkogel zu kündigen. Als Begründung wurde angeführt, dass<br />
im letzten Winter größere Probleme bei der Schneeräumung aufgetreten sind, da die<br />
angrenzenden Grundnachbarn die Lagerung des Schnees auf ihrem Grund nicht<br />
mehr haben möchten. Gerhard Lindbichler ist der Ansicht, diese Vorgangsweise ist<br />
nicht sinnvoll. Seiner Ansicht nach hätte in dieser Angelegenheit ein Gespräch mit<br />
Herrn Ing. Loibl stattfinden sollen und nicht sofort einen Beschluss zu fassen. Der<br />
Bürgermeister teilt dazu noch mit, dass die Verpachtung den Bestimmungen des<br />
Bebauungsplanes Retschitzegger widerspricht. Gerhard Lindbichler weist nochmals<br />
darauf hin, dass er einer Kündigung nicht zustimmen wird. Seiner Ansicht nach sollte<br />
versucht werden, ein Gespräch mit Herrn Ing. Loibl zu führen. Krenn Johann schließt<br />
sich der Meinung von Herrn Lindbichler an. Nach längerer Diskussion stellt der<br />
Bürgermeister den Antrag, den Pachtvertrag mit Herrn Ing. Loibl bezüglich der<br />
Pachtung eines Teiles des Umkehrplatzes am Steinerkogel zu kündigen.<br />
Beschluss:<br />
Es wird mit 7 JA und 5 NEIN (Berger Joachim, Berger Nikolaus, Lindbichler Gerhard,<br />
Krenn Johann und Popp Karl) sowie einer Stimmenthaltung (Ramsebner Martin)<br />
beschlossen, den Pachtvertrag mit Herrn Ing. Loibl vom 12.4.2001 bezüglich des<br />
Pachtes eines Teiles des öffentlichen Gutes Nr. 700/12 mit 31.12.2009 zu kündigen.
13) Sportplatzsanierung: Beschluss über weitere Vorgangsweise<br />
Der Bürgermeister gibt bekannt, dass von den verschiedenen öffentlichen Stellen wie<br />
Wildbachverbauung und Straßenmeisterei, sowie von den meisten Anrainern eine<br />
schriftliche Zustimmung vorliegt, sodass mit der konkreten Planung demnächst<br />
begonnen werden kann. Gerhard Lindbichler vertritt die Ansicht, bezüglich der<br />
Zufahrt sollte noch ein Gespräch mit Pernkopf Franz geführt werden. Grundsätzlich<br />
sind alle Gemeinderäte dafür, die Planung weiter voranzutreiben. Es wird vereinbart,<br />
bei der Detailplanung die Jugend mehr einzubinden. Für die Gesamtkosten von €<br />
360.000,-- wird folgender Finanzierungsvorschlag ausgearbeitet.<br />
Bedarfszuweisung € 140.000,--, Zuschuss Abteilung Sport € 50.000,--, Zuschuss<br />
Jugend € 10.000,--, Beihilfe Abteilung Bildung € 40.000,--, Subvention<br />
Straßenbauabteilung € 40.000,--, Beitrag Union Dachverband € 20.000,--,<br />
Darlehensaufnahme € 60.000,--. Das ergibt wiederum einen Gesamtbetrag von €<br />
360.000,--.<br />
Allen Gemeinderäten ist bewusst, dass dies nur ein Finanzierungsvorschlag ist. Im<br />
Zuge der Gespräche mit den einzelnen Abteilungen werden sicherlich noch größere<br />
Änderungen eintreten. Nach längerer Diskussion stellt der Bürgermeister den Antrag,<br />
den vorher genannten Finanzierungsvorschlag dem Land zu übermitteln.<br />
Beschluss:<br />
Es wird mit Handzeichen abgestimmt und dabei einstimmig folgender<br />
Finanzierungsvorschlag für den Ausbau des Sportplatzes beschlossen.<br />
Erwartete Gesamtkosten € 360.000,--, davon<br />
Bedarfszuweisung € 140.000,--, Landeszuschuss Abteilung Sport € 50.000,--,<br />
Abteilung Jugend € 10.000,--, Abteilung Bildung € 40.000,--, Straßenbau € 40.000,--,<br />
Union Dachverband € 20.000,--, Darlehen € 60.000,--.<br />
14) Löschwasserversorgung Bereich Filzmoos<br />
Der Bürgermeister verliest den Dringlichkeitsantrag der ÖVP-Fraktion, in dem die<br />
Errichtung von Löschwasserbehältern im Jahr 2009 im Bereich Filzmoos beantragt<br />
wird. Gerhard Lindbichler teilt dazu mit, das im letzten Rundschreiben der Gemeinde<br />
der Bürgermeister mitgeteilt hat, dem Ausbau der Löschwasserversorgung in diesem<br />
Bereich fehlt nur noch die Zustimmung von LR Stockinger. Laut Ansicht von Herrn<br />
Lindbichler liegt diese Zustimmung bereits vor, da LR Stockinger für die Feuerwehr<br />
zuständig ist und im Aktenvermerk des Landesfeuerwehrkommandos vom 5.3.2009<br />
eine 50 %ige Beteiligung an den Kosten zugesagt wurde. Nach kurzer Diskussion<br />
sind alle Gemeinderäte einstimmig der Ansicht, im Jahr 2009 sollen die zwei<br />
geplanten Löschwasserbehälter im Bereich Filzmoos errichtet werden. Der genaue<br />
Standort ist mit der Feuerwehr abzuklären. Der Bürgermeister stellt den Antrag, dies<br />
zu beschließen.<br />
Beschluss:<br />
Es wird mit Handzeichen abgestimmt und dabei einstimmig beschlossen, im Jahr<br />
2009 für den Bereich Filzmoos zwei Löschwasserbehälter wie vom<br />
Landesfeuerwehrkommando im Aktenvermerk vom 5.3.2009 festgehalten, zu<br />
errichten. Der genaue Standort ist mit den Grundbesitzern und der Feuerwehr<br />
festzulegen.
15) Allfälliges<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass auf Grund der Einführung des Gratiskindergartens<br />
ein Mehrbedarf an Kindergartenräumlichkeiten besteht. Er schlägt vor, die<br />
Erweiterung des Kindergartens über dem Flachdach zwischen Schule und Turnsaal<br />
durchzuführen. Es wird vereinbart, dieses Projekt weiter zu verfolgen.<br />
Gerhard Lindbichler berichtet, dass ein Gespräch mit den ermäßigten<br />
Wasserbeziehern stattgefunden hat. Bei diesem Gespräch waren diese bereit, die<br />
Ermäßigung von 60 % auf 50 % zu reduzieren. Gleichzeitig wurde vereinbart, ein<br />
Gespräch mit LR Ackerl zu führen. Der Bürgermeister teilt dazu mit, dass Ende Mai,<br />
Anfang Juni dieser Termin stattfinden wird.<br />
Gerhard Lindbichler ersucht alle Fraktionen, für die Umgestaltung der<br />
Gemeindezeitung einen Vertreter namhaft zu machen. Es wird vereinbart, seitens der<br />
ÖVP Gerhard Lindbichler, seitens der SPÖ Breitenbaumer Helmut und seitens der<br />
FPÖ Degelsegger Karl Peter in die Arbeitsgruppe zu entsenden.<br />
Gerhard Lindbichler weist weiters darauf hin, dass Güssing ein Europäisches<br />
Zentrum für erneuerbare Energie ist. Seiner Meinung nach sollte sich unsere Region<br />
in ähnlicher Weise in diese Richtung engagieren. Es wird vereinbart, in der nächsten<br />
Gemeinderatssitzung darüber zu beraten.<br />
Im letzten Winter sind durch die Schneeräumung entlang von öffentlichen Wegen<br />
teilweise größere Flurschäden aufgetreten. Der Gemeinderat ist grundsätzlich dafür,<br />
den Grundanrainern für die Bereinigung dieser Schäden die geleistete Arbeit<br />
abzugelten. Es kann aber keine Einigung über die Höhe der Entschädigung und die<br />
Art der Abrechnung erzielt werden.