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Mitteilungsblatt - Weisslingen

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Zum Titelbild<br />

Dem Güsel zu Leibe gerückt<br />

–hf– Die Vermüllung, das achtlose Liegenlassen<br />

und Wegwerfen von Güsel (umgangssprachlich<br />

das schweizerische Wort für Haushaltsabfall)<br />

und auch die «kostenlose» illegale Entsorgung<br />

von Sperrmüll und Schutt auf öffentlichem<br />

Grund, insbesondere an Strassenrändern, auf<br />

Plätzen, in Wiesen, Parks und im Wald, ist ein<br />

fester Bestandteil unserer Gesellschaft geworden.<br />

Viele sind dabei offensichtlich der Meinung,<br />

dass der Müll, der über das Autofenster «entsorgt»<br />

wird, einfach so verschwindet.<br />

Diese «Entsorgung» verursacht<br />

jährlich enorme<br />

Kosten und sorgt bei einem<br />

Grossteil der Bevölkerung für Ärger und Verständnislosigkeit.<br />

Obwohl die Vermüllung (englisch littering)<br />

ein strafrechtlich verfolgbares Delikt ist und<br />

in der Schweiz sogar mit Haft geahndet werden<br />

kann, geht die Abfallflut trotz vieler Gegenmassnahmen<br />

Jahr für Jahr weiter. Die Anonymität<br />

(nachts, an unüberblickbaren Standorten und in<br />

grossen Menschenmassen) verringert dabei die<br />

MB 1057 3

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