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ERA-Wissen Handbuch II - IG Metall

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Einleitung Seite 3<br />

Vorworte<br />

Einleitung<br />

Vorwort von<br />

Jörg Hofmann,<br />

Leiter des Bezirks<br />

Baden-Württemberg<br />

der <strong>IG</strong> <strong>Metall</strong><br />

© <strong>IG</strong>M <strong>ERA</strong>-<strong>Wissen</strong> 2006/05<br />

Vorworte<br />

Liebe Leserinnen und Leser,<br />

mit dem Abschluss des <strong>ERA</strong>-TV im Sommer 2003 ist es uns gelungen, für ganz<br />

Baden-Württemberg einen einheitlichen Tarifvertrag zu vereinbaren.<br />

Mit dem <strong>ERA</strong>-TV gibt es keine tarifliche Unterscheidung mehr zwischen Arbeitern/<br />

Arbeiterinnen und Angestellten bei der Arbeitsbewertung (Grundentgelt) und bei<br />

der Abgeltung von Belastungen. Diese Neuerungen im <strong>ERA</strong>-TV wurden bereits im<br />

<strong>ERA</strong>-<strong>Wissen</strong> <strong>Handbuch</strong> I ausführlich behandelt.<br />

Mit dem nun vorliegenden <strong>Handbuch</strong> <strong>II</strong> wollen wir eine erste Hilfestellung für all<br />

diejenigen geben, die in den Betrieben die „Leistungsfrage“ zu bearbeiten haben.<br />

Darüber hinaus ist dieses Buch aber auch für alle anderen gedacht, die sich in<br />

diese Thematik zunächst nur einlesen bzw. zurechtfinden möchten.<br />

Mit der Neugestaltung des Leistungsentgeltes im <strong>ERA</strong>-TV wurden auch die<br />

bestehenden unterschiedlichen Verdienstchancen der einzelnen Beschäftigtengruppen<br />

vereinheitlicht. Es gilt der Grundsatz: Bei vergleichbaren Leistungen gibt<br />

es gleiches Leistungsentgelt.<br />

Der Bezirk Baden-Württemberg ist bei den tariflichen Regelungen über die Ausgestaltung<br />

von Leistungsentgeltsystemen einen eigenen Weg gegangen, indem wir<br />

die bestehenden Entlohnungsgrundsätze ersetzt haben durch drei Methoden zur<br />

Ermittlung des Leistungsentgeltes:<br />

• Beurteilen,<br />

• Kennzahlenvergleich und<br />

• Zielvereinbarung,<br />

die einzeln oder in Kombination für unterschiedliche Bereiche vereinbart werden<br />

können.<br />

Der <strong>ERA</strong>-TV bietet damit einen Rahmen für die Gestaltung neuer Leistungsentgeltsysteme.<br />

Die Ausgestaltung ist Aufgabe der Betriebsparteien. Das heißt, die<br />

betriebliche Interessensvertretung hat einerseits die Möglichkeit, Einfluss auch auf<br />

die Leistungsbedingungen von Beschäftigtengruppen zu nehmen, bei denen es<br />

aufgrund von bestehenden Entlohnungsgrundsätzen bisher fast nicht möglich war.<br />

Andererseits hat die Interessensvertretung aber auch die Verantwortung, bei<br />

einem angemessenen Leistungsentgelt für humane Leistungsbedingungen zu<br />

sorgen.<br />

Da wir Neuland beschritten haben, bedarf es umso mehr einer sorgfältigen Vorbereitung,<br />

wenn neue Leistungsentgeltsysteme auf der betrieblichen Ebene eingeführt<br />

werden sollen. Das wird nicht ohne Experimente und Probephasen gehen.<br />

Es sollte allerdings auch nicht vergessen werden, dass es in vielen Betrieben auch<br />

heute schon Leistungsentgeltsysteme gibt, mit denen die Betriebsparteien und die<br />

Beschäftigten gut leben können. Also – nicht jede Möglichkeit, die der <strong>ERA</strong>-TV<br />

bietet, muss deshalb im Betrieb praktiziert werden. Der <strong>ERA</strong>-TV macht nur ein<br />

Angebot.<br />

Begeben sich die Betriebsparteien allerdings auf die Suche nach neuen Leistungsentgeltsystemen,<br />

so bietet das <strong>Handbuch</strong> sinnvolle Hinweise, wie ein solcher

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