ERA-Wissen Handbuch II - IG Metall
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Einleitung Seite 3<br />
Vorworte<br />
Einleitung<br />
Vorwort von<br />
Jörg Hofmann,<br />
Leiter des Bezirks<br />
Baden-Württemberg<br />
der <strong>IG</strong> <strong>Metall</strong><br />
© <strong>IG</strong>M <strong>ERA</strong>-<strong>Wissen</strong> 2006/05<br />
Vorworte<br />
Liebe Leserinnen und Leser,<br />
mit dem Abschluss des <strong>ERA</strong>-TV im Sommer 2003 ist es uns gelungen, für ganz<br />
Baden-Württemberg einen einheitlichen Tarifvertrag zu vereinbaren.<br />
Mit dem <strong>ERA</strong>-TV gibt es keine tarifliche Unterscheidung mehr zwischen Arbeitern/<br />
Arbeiterinnen und Angestellten bei der Arbeitsbewertung (Grundentgelt) und bei<br />
der Abgeltung von Belastungen. Diese Neuerungen im <strong>ERA</strong>-TV wurden bereits im<br />
<strong>ERA</strong>-<strong>Wissen</strong> <strong>Handbuch</strong> I ausführlich behandelt.<br />
Mit dem nun vorliegenden <strong>Handbuch</strong> <strong>II</strong> wollen wir eine erste Hilfestellung für all<br />
diejenigen geben, die in den Betrieben die „Leistungsfrage“ zu bearbeiten haben.<br />
Darüber hinaus ist dieses Buch aber auch für alle anderen gedacht, die sich in<br />
diese Thematik zunächst nur einlesen bzw. zurechtfinden möchten.<br />
Mit der Neugestaltung des Leistungsentgeltes im <strong>ERA</strong>-TV wurden auch die<br />
bestehenden unterschiedlichen Verdienstchancen der einzelnen Beschäftigtengruppen<br />
vereinheitlicht. Es gilt der Grundsatz: Bei vergleichbaren Leistungen gibt<br />
es gleiches Leistungsentgelt.<br />
Der Bezirk Baden-Württemberg ist bei den tariflichen Regelungen über die Ausgestaltung<br />
von Leistungsentgeltsystemen einen eigenen Weg gegangen, indem wir<br />
die bestehenden Entlohnungsgrundsätze ersetzt haben durch drei Methoden zur<br />
Ermittlung des Leistungsentgeltes:<br />
• Beurteilen,<br />
• Kennzahlenvergleich und<br />
• Zielvereinbarung,<br />
die einzeln oder in Kombination für unterschiedliche Bereiche vereinbart werden<br />
können.<br />
Der <strong>ERA</strong>-TV bietet damit einen Rahmen für die Gestaltung neuer Leistungsentgeltsysteme.<br />
Die Ausgestaltung ist Aufgabe der Betriebsparteien. Das heißt, die<br />
betriebliche Interessensvertretung hat einerseits die Möglichkeit, Einfluss auch auf<br />
die Leistungsbedingungen von Beschäftigtengruppen zu nehmen, bei denen es<br />
aufgrund von bestehenden Entlohnungsgrundsätzen bisher fast nicht möglich war.<br />
Andererseits hat die Interessensvertretung aber auch die Verantwortung, bei<br />
einem angemessenen Leistungsentgelt für humane Leistungsbedingungen zu<br />
sorgen.<br />
Da wir Neuland beschritten haben, bedarf es umso mehr einer sorgfältigen Vorbereitung,<br />
wenn neue Leistungsentgeltsysteme auf der betrieblichen Ebene eingeführt<br />
werden sollen. Das wird nicht ohne Experimente und Probephasen gehen.<br />
Es sollte allerdings auch nicht vergessen werden, dass es in vielen Betrieben auch<br />
heute schon Leistungsentgeltsysteme gibt, mit denen die Betriebsparteien und die<br />
Beschäftigten gut leben können. Also – nicht jede Möglichkeit, die der <strong>ERA</strong>-TV<br />
bietet, muss deshalb im Betrieb praktiziert werden. Der <strong>ERA</strong>-TV macht nur ein<br />
Angebot.<br />
Begeben sich die Betriebsparteien allerdings auf die Suche nach neuen Leistungsentgeltsystemen,<br />
so bietet das <strong>Handbuch</strong> sinnvolle Hinweise, wie ein solcher