19.01.2013 Aufrufe

Heimatkundliehe Blätter von Schladming Nr

Heimatkundliehe Blätter von Schladming Nr

Heimatkundliehe Blätter von Schladming Nr

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Die Bürgerschaft verpflichtet sich ferner:<br />

10. Zur immerwährenden, unentgeltlichen Beistellung des notwendigen Bauholzes für das Armenhaus und für die<br />

Uferschutzbauten hinsichtlich jener Uferstrecken, welche beiden Gründen erforderlich sind, die bisher im<br />

Eigentume der Bürgerschaft gestanden sind, nach Maßgabe dieses Übereinkommens aber an die Gemeinde<br />

<strong>Schladming</strong> abgetreten werden sollen. Die Bürgerschaft <strong>Schladming</strong> verpflichtet sich übrigens nur, das<br />

erforderliche Bauholz durch blosse·Auszeigung am Stamme der Gemeinde <strong>Schladming</strong> insoweit zur<br />

unentgeltlichen Verfügung zu stellen, als eben hiezu verwendbares und schlagbares Holz in den oberwähnten<br />

Grubegg und Leitenwäldern vorhanden ist; die Schlägerung und Bringung des Holzes obliegt der Gerneinde<br />

<strong>Schladming</strong> auf ihre Kosten. Bezüglich der Lackner-·undStiererbrücke erklärt sich die Bürgerschaft <strong>Schladming</strong><br />

bereit, zur Leistung und Beistellung, wozu sie aus privatrechtlichem Titel bisher verpflichtet war; da aber die<br />

Rechtsverhältnisse bezüglich dieser beiden Brücken·unter der Beitragsverpflichtung nicht klargestellt sind,<br />

erscheint die amtswegige·Feststellung aller einschlägigen Fragen im höchsten Grade zweckdienlich.<br />

11. Die Bürgerschaft <strong>Schladming</strong> bewilligt die unentgeltliche Abtretung aller Wasserquellen in Grubegg, dann des<br />

nötigen Platzes daselbst für den Bau, Errichtung und Durchführung einer öffentlichen Wasserleitung nebst der<br />

unentgeltlichen Durchleitung derselben durch das Grubegg, insoferne durch Alles dieses nicht bestehende<br />

privatrechtliche Ansprüche dritter Personen berührt werden.<br />

12. Die Kosten der Errichtung des Vertrages und dessen grundbücherlichen Durchführung trägt die Bürgerschaft<br />

<strong>Schladming</strong>, sämmtliche übrigen Kosten und insbesondere die Immobilargebühren trägt die Gemeinde<br />

<strong>Schladming</strong>.<br />

Die unter 1, 2 und 3 angeführten Objekte hat die Gemeinde <strong>Schladming</strong> mit sämmtlichen darauf haftenden<br />

Rechten und Verbindlichkeiten, so insbesondere den allfälligen Servituten, Reallasten,Benützüngsrechten dritter<br />

Personen usw. zu übernehmen; allfällige Pfandrechte für Geldforderungen hat die Bürgerschaft <strong>Schladming</strong> auf<br />

ihre Kosten zur Löschung zu bringen."<br />

Aus.Sitzullgsprotokollen der Marktbürgerschaft<br />

Im Archiv der Marktbürgerschaft <strong>Schladming</strong> befindet sich auch das Fragment eines Sitzungsprotokolles aus dem<br />

17. Jahrhundert, das uns Einblicke in die Vielfalt der zu verhandelnden Vorfälle gibt.<br />

So wurde in der Sitzung am 16. April 1646 festgestellt, dass das Brotgewicht bei einigen Bäckern in <strong>Schladming</strong><br />

nicht den Vorschriften entspreche, weshalb die betreffenden Bäcker vom Marktrichter bestraft wurden. Sehr<br />

genau hat man es auch mit der Aufnahme fremder Personen in <strong>Schladming</strong> genommen, man könnte fast sagen,<br />

dass es schon eine Meldepflicht gab, denn das Ratsprotokoll vom 15. März 1649 berichtet, dass den Bürgern und<br />

Keuschlern verboten ist, „ohne Vorwissen des Gerichts kheine Herberger aufzunehmen".<br />

Vom 29. November 1649 wird berichtet, „Sirnon FerchtIer ein unansessiger Bürger alhier hat sich unterstanden<br />

Wein auszuschenken. Ist ihm abgeschafft biß er sich ankhauft oder 32 Gulden aufs Rathaus legt." Aus dieser<br />

Eintragung geht deutlich hervor, wie sehr man darauf bedacht war das Recht der Ausschank streng zu wahren<br />

und jeden Missbrauch zu unterbinden.<br />

In der gleichen Sitzung hat man auch die <strong>Schladming</strong>er Fleischhauer bestraft, weil sie selbständig den<br />

Verkaufspreis erhöht haben. Einige Bäcker waren im Jahre 1650 wegen Preisdifferenzen wiederum straffällig<br />

geworden und mussten deshalb sogar in den Arrest „bis sie zalt haben". Am 16. Juni 1650 „ist der Pernhart<br />

Kullmayr umb weillen er sich gegen den Herrn Richter ungebirlich verhalten in Arrest gesetzt und mit 5 Männern<br />

abbitten missen". Wenn hier <strong>von</strong> 5 Männern die Rede ist, mit denen Bernhard Kullmayr Abbitte leisten musste,<br />

dann ist dies so zuverstehen, dass es damals schon – ähnlich wie heute - Bewährungshelfer gab. Anlässlich der<br />

Sitzung am 11. Juli 1651 ist den „Ratsverwandten" (heute würden wir Gemeinderäte sagen) das „Sitzgeld" für<br />

1648 bis 1650 ausbezahlt worden. Man hat also den Ratsmitgliedern für die Teilnahme an den Sitzungen eine<br />

finanzielle Entschädigung geleistet.<br />

Am 30. Oktober 1654 hat man wiederum eine Bestrafung wegen unbefugten Weinhandels aussprechen müssen.<br />

Diesmal war es Christian Pocher im „alten Markt", also aus dem Bereich Berggasse - Zielgelände des WM-<br />

Stadions. Auch mit dem Fischrecht hat man es seinerzeit sehr genau genommen. So berichtet das<br />

Sitzungsprotokoll vom19. August 1624: „Es ist nach dem Herrn Schuellmaister geschickht worden, weillen er<br />

noch bis dato khain Burger ist, soll er sich des fischens enthalten, oder man wirt ihm die Vischwöckhnemen und<br />

noch darzue abstraffen."<br />

Es scheint, dass man sich bei der oben erwähnten Sitzung im allgemeinen mit unbefugtem Fischen befasste,<br />

denn im weiteren Verlauf des Protokolles heißt es: „dem Michael Stamayr und Hansen Prugger ist das fischen<br />

bey Leib- und Guettsstraff verbotten worden, auch anderen Persohnen wirts auferlegt." Wiederum hat man es am<br />

29. Februar 1644 in einer Sitzung mit unbefugtem Handel zu tun gehabt: „Der Wolf Pichler understehet sich mit<br />

Leinwant zu handeln und Prantwein auszugöben. Ist ihm abgeschafft oder soll Burger werden."<br />

Dass nicht immer das beste Einvernehmen in der Ratsstube herrschte erfahren wir aus einer Eintragung im<br />

Sitzungsprotokoll vom 20. Mai 1658. Scheinbar hat man ohne Wissen des Marktrichters und aller Ratsbürger<br />

stillschweigend Zusammenkünfte gehabt, weshalb man dann mit aller Strenge vorgegangen ist: „Es ist denen<br />

Burgern, so ohne Richter und Rath haimblich zusambenkunft gehalten ernstlich verbotten und der Rädlfierer<br />

distwegen mit 2 Männern abbitten mueß."<br />

Man könnte hier noch manche Details aus dem Verhandlungsprotokoll der <strong>Schladming</strong>er Ratssitzungen aus dem<br />

17. Jahrhundert anführen. Es sind Begebenheiten, über die wir heute vielleicht lächeln mögen. Wir müssen aber<br />

auch feststellen, dass schon lange vor 1849 eine strenge Ordnung im Kommunalbereich bestanden hat.<br />

Die Bürgerschaft <strong>Schladming</strong> hat aber auch nach der Amtsübernahme durch Bürgermeister und Gemeinderäte<br />

viel Öffentlichkeitsarbeit geleistet. Es würde den Rahmen des vorliegenden historischen Überblicks über die<br />

Entwicklungdes Vereines sprengen, wollte man über all das berichten, was durch die Initiative der Bürgerschaft<br />

bis in die Gegenwart geleistet wurde und an weichen zukunftsweisenden Projekten man sich maßgeblich

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!