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BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT BADEN - Marktgemeinde Pottendorf

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<strong>BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT</strong> <strong>BADEN</strong><br />

Fachgebiet Veterinärrecht<br />

2500 Baden, Schwartzstraße 50<br />

BNL3-S-0420/16<br />

Kennzeichen (bei Antwort bitte angeben)<br />

Bezug<br />

Beilagen<br />

BearbeiterIn<br />

Zimper Brigitte<br />

Bürgerservice-Telefon 02742-9005-9005<br />

In Verwaltungsfragen für Sie da: Montag-Freitag 07:00 – 19:00<br />

und natürlich auch am Samstag 07:00 – 14:00 Uhr<br />

(0 22 52) 9025<br />

Durchwahl<br />

22655<br />

Parteienverkehr: Montag, Dienstag und Freitag von 8-12, Dienstag zusätzlich von 16-19 Uhr<br />

Bürgerbüro Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8-12, Dienstag zusätzlich von 16-19 Uhr<br />

Internet: www.noe.gv.at/bh – DVR 0016098<br />

E-Mail: veterinaer.bhbn@noel.gv.at – Telefax: 02252/9025-22651<br />

C:\Dokumente und Einstellungen\thebri\Lokale Einstellungen\Temporary Internet Files\OLK10\Bürgermeister Info der<br />

Bevölkerung Oktober.doc<br />

Datum<br />

17. Oktober 2006<br />

Betrifft<br />

Orale Immunisierung der Füchse gegen Tollwut für den Herbst 2006; Auslegung der<br />

Tollwutköder mittels Luftfahrzeugen<br />

Sehr geehrte Frau Bürgermeister,<br />

Sehr geehrter Herr Bürgermeister!<br />

Das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen hat die Impfung von Füchsen in<br />

freier Wildbahn durch Auslage von Impfködern zur Hintanhaltung der Gefahr der<br />

Weiterverbreitung der Wutkrankheit in bestimmten Gebieten Österreichs angeordnet<br />

(§ 25a Abs. 3 des Tierseuchengesetzes, RGBl Nr. 177/109 idF BGBl I Nr. 67/2005).<br />

In den nachstehend angeführten Gemeindegebieten wird die Ausbringung der<br />

Impfköder mittels Luftfahrzeugen im Zeitraum<br />

erfolgen:<br />

17. Oktober 2006 bis 31. Dezember 2006<br />

Schönau an der Triesting, Blumau-Neurißhof, Günselsdorf, Ebreichsdorf,<br />

Mitterndorf an der Fischa, Oberwaltersdorf, <strong>Pottendorf</strong>, Reisenberg,<br />

Seibersdorf, Tattendorf, Teesdorf und Trumau<br />

Durch den Abwurf der Impfköder besteht keine Gefährdung von Leben, Gesundheit<br />

oder Eigentum; eine Gefährdung von Haustieren ist ebenfalls ausgeschlossen.<br />

Die Impfköder bestehen aus einer dünnen Kapsel aus ungiftigem Material, die etwa<br />

1 ml Impfstoff, und zwar einen abgeschwächten Lebendimpfstoff enthält. Das<br />

Gebilde hat etwa Zündholzschachtelgröße und eine Masse von rund 20 g. Wegen<br />

der geringen spezifischen Masse fallen sie auch mit so geringer Geschwindigkeit,<br />

dass eine Gefährdung beim zufälligen Auftreffen auf Menschen oder Sachen nicht<br />

gegeben ist.<br />

Die Grundeigentümer sowie sonstige an den betroffenen Liegenschaften Berechtigte<br />

haben die Auslegung der Impfköder zu dulden und den mit der Durchführung dieser<br />

Maßnahmen betrauten Organen jede notwendige Hilfe zu gewähren. § 22 Abs. 2<br />

und 3 Tierscheuchengesetz


- 2 -<br />

Bei Zuwiderhandeln dieser erlassenen Anordnungen sieht der § 63 des<br />

Tierseuchengesetzes eine Geldstrafe bis zu 4.360 € vor.<br />

Um eine möglichst weit reichende Information der von dieser Impfaktion betroffenen<br />

Bevölkerung zu gewährleisten, werden Sie ersucht, das gegenständliche Schreiben<br />

an der Amtstafel kundzumachen.<br />

Ergeht gleich lautend an die<br />

1. <strong>Marktgemeinde</strong> Oberwaltersdorf<br />

2. <strong>Marktgemeinde</strong> Reisenberg<br />

3. Gemeinde Mitterndorf/F.<br />

4. Gemeinde Blumau-Neurißhof<br />

5. <strong>Marktgemeinde</strong> Seibersdorf<br />

6. <strong>Marktgemeinde</strong> Ebreichsdorf<br />

7. <strong>Marktgemeinde</strong> Trumau<br />

8. <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Pottendorf</strong><br />

9. <strong>Marktgemeinde</strong> Tattendorf<br />

10. <strong>Marktgemeinde</strong> Teesdorf<br />

11. <strong>Marktgemeinde</strong> Günselsdorf und<br />

12. Gemeinde Schönau/Tr.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Der Bezirkshauptmann<br />

Dr. L e i s s

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