Herbstlied - Stadt Wehlen
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<strong>Wehlen</strong> - 4 -<br />
Nr. 9/2012<br />
nis und dem Vergabevermerk des Büros Müller & Hilmes vom<br />
28.08.2012.<br />
Beschluss 395-31/2012 (8 Ja-Stimmen)<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt, der Vergabe der obigen Bauleistung<br />
nach Prüfung und Wertung durch das Ingenieurbüro Müller &<br />
Hilmes an die Firma FTA Mehnert GmbH aus Reinhardtsdorf zuzustimmen;<br />
Auftragssumme: 1.686,29 EUR.<br />
Der Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 31.08.2012 wird<br />
zugestimmt.<br />
- Vergabe von Bauleistungen Sanierung Kellerbereich, Los<br />
5- Sanitärinstallation<br />
Die Beschlussfassung basiert auf dem Submissionsergebnis<br />
und dem Vergabevorschlag des Büros Goldammer & Schmieder<br />
vom 28.08.2012.<br />
Beschluss 396-31/2012 (8 Ja-Stimmen)<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt, der Vergabe der obigen Bauleistung<br />
nach Prüfung und Wertung durch das Ingenieurbüro Goldammer<br />
& Schmieder an die Firma Wäntig GmbH aus Pirna zuzustimmen;<br />
Auftragssumme: 15.837,63 EUR.<br />
Der Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 31.08.2012 wird<br />
zugestimmt.<br />
- Bestätigung von Nachtragsleistungen, Energetische Sanierung<br />
2011 - Los 3 Heizung, Sanitär und Solar<br />
Die Beschlussfassung basiert auf dem vorliegenden Angebot<br />
der Firma Wäntig sowie dem Prüfvermerk mit Begründung des<br />
Büros Goldammer & Schmieder mit Schreiben vom 16.07.2012.<br />
Nach Darstellung der Kostenentwicklung des Büros Müller &<br />
Hilmes vom 06.09.2012 werden die Gesamtkosten nicht überschritten.<br />
Beschluss 398-31/2012 (8 Ja-Stimmen)<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt, die Leistungen des 2. Nachtrages zu<br />
Heizung, Sanitär, Solar für obiges Bauvorhaben dem AN Wäntig<br />
GmbH, gemäß vorliegender Unterlagen in Auftrag zu geben;<br />
Nachtragssumme 2. Nachtrag: 976,53 EUR. Der Eilentscheidung<br />
des Bürgermeisters wird zugestimmt.<br />
- Bestätigung von Nachtragsleistungen, Energetische Sanierung<br />
2011 - Los 5 Baumeisterarbeiten<br />
Die Beschlussfassung basiert auf dem vorliegenden Angebot der<br />
Firma Baugeschäft Müller sowie dem Prüfvermerk mit Begründung<br />
des Büros Müller & Hilmes mit Schreiben vom 31.07.2012.<br />
Nach Darstellung der Kostenentwicklung des Büros Müller &<br />
Hilmes vom 06.09.2012 werden die Gesamtkosten nicht überschritten.<br />
Beschluss 399-31/2012 (8 Ja-Stimmen)<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt, die Leistungen des 3. Nachtrages zu<br />
Baumeisterarbeiten für obiges Bauvorhaben dem AN Baugeschäft<br />
Müller gemäß vorliegender Unterlagen in Auftrag zu geben;<br />
Nachtragssumme 3. Nachtrag: 3.490,27 EUR.<br />
9.4 Bauanträge/Bauanfragen<br />
- Umbau ehem. Schmiede zum Einfamilienwohnhaus<br />
(Teichweg)<br />
Beschluss 405-31/2012 (8 Ja-Stimmen)<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat bestätigt den Antrag zum Umbau einer ehemaligen<br />
Schmiede, Flurstück 144c der Gemarkung Dorf <strong>Wehlen</strong>, zu einem<br />
Einfamilienwohnhaus in der in der beantragten Form.<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong>, 14.09.2012<br />
Stützer Tittel<br />
Schriftführerin Bürgermeister<br />
Ausfertigung<br />
Amtsgericht<br />
Dresden<br />
Zwangsversteigerungsabteilung<br />
Geschäfts-Nr.: 522 K 95/11 Dresden, den 14. August 2012<br />
ZWANGSVERSTEIGERUNG<br />
Folgender Grundbesitz eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichtes<br />
Pirna<br />
von Dorf <strong>Wehlen</strong> Blatt 277<br />
nähere Bezeichnung<br />
Flurstück 92/2 zu 1195 qm<br />
folgende Angaben in ( ) ohne Gewähr:<br />
(01892 <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong> OT Dorf <strong>Wehlen</strong>, Schulstraße 2, Gasthof<br />
„Zur Eiche“)<br />
soll am<br />
Wochentag, Uhrzeit Stock/Raum Gerichtsgebäude<br />
Datum<br />
Mittwoch, d. 09:00 Uhr 3. OG, C 312 Amtsgericht<br />
17. Oktober Dresden,<br />
2012 Olbrichtplatz 1,<br />
01099 Dresden<br />
im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden.<br />
Der Verkehrswert wurde gemäß § 74a Abs. 5 ZVG festgesetzt<br />
auf: 221.000,– €.<br />
Datum der ersten Beschlagnahme: 17.02.2012<br />
O Der Zuschlag kann nicht mehr wegen Nichterreichens der 5/10<br />
bzw. 7/10 Wertgrenzen gemäß §§ 85a, 74a ZVG versagt werden.*<br />
Jähnert<br />
Rechtspfleger<br />
* Zutreffendes ist angekreuzt.<br />
Amtsgericht Dresden - Zwangsversteigerung<br />
Rechtsbelehrung zu Terminsbestimmungen<br />
Ist ein Recht im Grundbuch nicht oder erst nach dem Versteigerungsvermerk<br />
eingetragen, muss der Berechtigte es anmelden,<br />
bevor das Gericht im Versteigerungstermin zum Bieten auffordert.<br />
Er hat das Recht glaubhaft zu machen, wenn der Gläubiger der<br />
Anmeldung widerspricht. Anderenfalls wird das Recht im geringsten<br />
Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des<br />
Versteigerungserlöses erst nach dem Anspruch des Gläubigers<br />
und den übrigen Rechten befriedigt.<br />
Es ist zweckmäßig, zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung<br />
der Ansprüche - getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und<br />
Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen.<br />
Der Berechtigte kann dies auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle<br />
erklären.<br />
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundbesitzes<br />
oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht,<br />
muss das Verfahren aufheben oder einstweilen einstellen lassen,<br />
bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Anderenfalls tritt für das<br />
Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten<br />
Gegenstandes.<br />
Gemäß §§ 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein<br />
Gebot Sicherheitsleistung verlangt werden. Die Sicherheit ist<br />
unbar in Höhe von 10 % des festgesetzten Verkehrswertes zu<br />
leisten. Bieter haben sich auszuweisen, Bevollmächtigte haben<br />
ihre Vertretungsmacht durch Vortage einer öffentlich-beglaubigten<br />
Urkunde nachzuweisen.<br />
Die Verkehrswertgutachten können auf der Geschäftsstelle des<br />
Versteigerungsgerichts eingesehen werden.<br />
Veröffentlichung im Internet: http://www.zvg-portal.de/