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Herbstlied - Stadt Wehlen

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<strong>Wehlen</strong> - 4 -<br />

Nr. 9/2012<br />

nis und dem Vergabevermerk des Büros Müller & Hilmes vom<br />

28.08.2012.<br />

Beschluss 395-31/2012 (8 Ja-Stimmen)<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt, der Vergabe der obigen Bauleistung<br />

nach Prüfung und Wertung durch das Ingenieurbüro Müller &<br />

Hilmes an die Firma FTA Mehnert GmbH aus Reinhardtsdorf zuzustimmen;<br />

Auftragssumme: 1.686,29 EUR.<br />

Der Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 31.08.2012 wird<br />

zugestimmt.<br />

- Vergabe von Bauleistungen Sanierung Kellerbereich, Los<br />

5- Sanitärinstallation<br />

Die Beschlussfassung basiert auf dem Submissionsergebnis<br />

und dem Vergabevorschlag des Büros Goldammer & Schmieder<br />

vom 28.08.2012.<br />

Beschluss 396-31/2012 (8 Ja-Stimmen)<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt, der Vergabe der obigen Bauleistung<br />

nach Prüfung und Wertung durch das Ingenieurbüro Goldammer<br />

& Schmieder an die Firma Wäntig GmbH aus Pirna zuzustimmen;<br />

Auftragssumme: 15.837,63 EUR.<br />

Der Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 31.08.2012 wird<br />

zugestimmt.<br />

- Bestätigung von Nachtragsleistungen, Energetische Sanierung<br />

2011 - Los 3 Heizung, Sanitär und Solar<br />

Die Beschlussfassung basiert auf dem vorliegenden Angebot<br />

der Firma Wäntig sowie dem Prüfvermerk mit Begründung des<br />

Büros Goldammer & Schmieder mit Schreiben vom 16.07.2012.<br />

Nach Darstellung der Kostenentwicklung des Büros Müller &<br />

Hilmes vom 06.09.2012 werden die Gesamtkosten nicht überschritten.<br />

Beschluss 398-31/2012 (8 Ja-Stimmen)<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt, die Leistungen des 2. Nachtrages zu<br />

Heizung, Sanitär, Solar für obiges Bauvorhaben dem AN Wäntig<br />

GmbH, gemäß vorliegender Unterlagen in Auftrag zu geben;<br />

Nachtragssumme 2. Nachtrag: 976,53 EUR. Der Eilentscheidung<br />

des Bürgermeisters wird zugestimmt.<br />

- Bestätigung von Nachtragsleistungen, Energetische Sanierung<br />

2011 - Los 5 Baumeisterarbeiten<br />

Die Beschlussfassung basiert auf dem vorliegenden Angebot der<br />

Firma Baugeschäft Müller sowie dem Prüfvermerk mit Begründung<br />

des Büros Müller & Hilmes mit Schreiben vom 31.07.2012.<br />

Nach Darstellung der Kostenentwicklung des Büros Müller &<br />

Hilmes vom 06.09.2012 werden die Gesamtkosten nicht überschritten.<br />

Beschluss 399-31/2012 (8 Ja-Stimmen)<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt, die Leistungen des 3. Nachtrages zu<br />

Baumeisterarbeiten für obiges Bauvorhaben dem AN Baugeschäft<br />

Müller gemäß vorliegender Unterlagen in Auftrag zu geben;<br />

Nachtragssumme 3. Nachtrag: 3.490,27 EUR.<br />

9.4 Bauanträge/Bauanfragen<br />

- Umbau ehem. Schmiede zum Einfamilienwohnhaus<br />

(Teichweg)<br />

Beschluss 405-31/2012 (8 Ja-Stimmen)<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat bestätigt den Antrag zum Umbau einer ehemaligen<br />

Schmiede, Flurstück 144c der Gemarkung Dorf <strong>Wehlen</strong>, zu einem<br />

Einfamilienwohnhaus in der in der beantragten Form.<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong>, 14.09.2012<br />

Stützer Tittel<br />

Schriftführerin Bürgermeister<br />

Ausfertigung<br />

Amtsgericht<br />

Dresden<br />

Zwangsversteigerungsabteilung<br />

Geschäfts-Nr.: 522 K 95/11 Dresden, den 14. August 2012<br />

ZWANGSVERSTEIGERUNG<br />

Folgender Grundbesitz eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichtes<br />

Pirna<br />

von Dorf <strong>Wehlen</strong> Blatt 277<br />

nähere Bezeichnung<br />

Flurstück 92/2 zu 1195 qm<br />

folgende Angaben in ( ) ohne Gewähr:<br />

(01892 <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong> OT Dorf <strong>Wehlen</strong>, Schulstraße 2, Gasthof<br />

„Zur Eiche“)<br />

soll am<br />

Wochentag, Uhrzeit Stock/Raum Gerichtsgebäude<br />

Datum<br />

Mittwoch, d. 09:00 Uhr 3. OG, C 312 Amtsgericht<br />

17. Oktober Dresden,<br />

2012 Olbrichtplatz 1,<br />

01099 Dresden<br />

im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden.<br />

Der Verkehrswert wurde gemäß § 74a Abs. 5 ZVG festgesetzt<br />

auf: 221.000,– €.<br />

Datum der ersten Beschlagnahme: 17.02.2012<br />

O Der Zuschlag kann nicht mehr wegen Nichterreichens der 5/10<br />

bzw. 7/10 Wertgrenzen gemäß §§ 85a, 74a ZVG versagt werden.*<br />

Jähnert<br />

Rechtspfleger<br />

* Zutreffendes ist angekreuzt.<br />

Amtsgericht Dresden - Zwangsversteigerung<br />

Rechtsbelehrung zu Terminsbestimmungen<br />

Ist ein Recht im Grundbuch nicht oder erst nach dem Versteigerungsvermerk<br />

eingetragen, muss der Berechtigte es anmelden,<br />

bevor das Gericht im Versteigerungstermin zum Bieten auffordert.<br />

Er hat das Recht glaubhaft zu machen, wenn der Gläubiger der<br />

Anmeldung widerspricht. Anderenfalls wird das Recht im geringsten<br />

Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des<br />

Versteigerungserlöses erst nach dem Anspruch des Gläubigers<br />

und den übrigen Rechten befriedigt.<br />

Es ist zweckmäßig, zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung<br />

der Ansprüche - getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und<br />

Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen.<br />

Der Berechtigte kann dies auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle<br />

erklären.<br />

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundbesitzes<br />

oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht,<br />

muss das Verfahren aufheben oder einstweilen einstellen lassen,<br />

bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Anderenfalls tritt für das<br />

Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten<br />

Gegenstandes.<br />

Gemäß §§ 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein<br />

Gebot Sicherheitsleistung verlangt werden. Die Sicherheit ist<br />

unbar in Höhe von 10 % des festgesetzten Verkehrswertes zu<br />

leisten. Bieter haben sich auszuweisen, Bevollmächtigte haben<br />

ihre Vertretungsmacht durch Vortage einer öffentlich-beglaubigten<br />

Urkunde nachzuweisen.<br />

Die Verkehrswertgutachten können auf der Geschäftsstelle des<br />

Versteigerungsgerichts eingesehen werden.<br />

Veröffentlichung im Internet: http://www.zvg-portal.de/

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