Herbstlied - Stadt Wehlen
Herbstlied - Stadt Wehlen
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<strong>Wehlen</strong>er<br />
Rundschau<br />
Mitteilungsblatt der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong><br />
22. Jahrgang · Freitag, den 28. September 2012 · Nummer 9 · Verkaufspreis 0,70 Euro<br />
<strong>Herbstlied</strong><br />
„Ihr Blätter, wollt ihr tanzen?“<br />
So rief im Herbst der Wind.<br />
„Ja, ja, wir wollen tanzen,<br />
ja, ja, wir wollen tanzen,<br />
komm, hol uns nur geschwind!“<br />
Da fuhr er durch die Äste<br />
und pflückte Blatt um Blatt.<br />
„Nun ziehen wir zum Feste,<br />
nun ziehen wir zum Feste,<br />
nun tanzen wir uns satt.“<br />
Veranstaltungshöhepunkte<br />
28.09. - 30.09.2012 ab 14.00 Uhr Kirmes Dorf <strong>Wehlen</strong> Festplatz<br />
03.10.2012 17.00 Uhr Konzert Gospel Passengers Radfahrerkirche, <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong><br />
05.10. - 07.10.2012 ab 14.00 Uhr Kirmes <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong> Markt
<strong>Wehlen</strong> - 2 -<br />
Nr. 9/2012<br />
Amtliche Bekanntmachungen<br />
Amtliche Bekanntmachungen<br />
Die Bekanntmachung der Niederschrift der 31. öffentlichen<br />
Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates der <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong> vom 11.09.2012 erfolgt<br />
durch Aushang an den Verkündungstafeln in der Zeit vom<br />
28. September bis 8. Oktober 2012.<br />
Die nächste öffentliche Ratssitzung findet am Dienstag, dem<br />
9. Oktober 2012, 19.00 Uhr in der Friedrich-Märkel-Grundschule<br />
statt. Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den öffentlichen<br />
Bekanntmachungen.<br />
Niederschrift der 31. öffentlichen Sitzung<br />
des <strong>Stadt</strong>rates der <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong><br />
Dienstag, 11.09.2012, 19.00 Uhr, Friedrich-Märkel-Grundschule,<br />
Lohmener Straße 3<br />
1. Begrüßung, Bestätigung der Tagesordnung und Feststellung<br />
der Beschlussfähigkeit<br />
Bürgermeister Tittel begrüßt, neben den <strong>Stadt</strong>räten, Frau Wendt<br />
(SZ), Einwohnerin Frau Ritter sowie die Vertreter der Gemeindeverwaltung<br />
Lohmen - Frau Hofmann, Frau Ujhelyi und Herrn<br />
Nestler.<br />
Die Tagesordnung wird bestätigt, wie bekanntgegeben. Bei Anwesenheit<br />
von 7 <strong>Stadt</strong>räten und dem Bürgermeister ist die Beschlussfähigkeit<br />
mit 8 von 11 Stimmen gegeben. Die <strong>Stadt</strong>räte<br />
Fröde, Täubrich und Weber fehlen entschuldigt.<br />
2. Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom<br />
17.07.2012<br />
Beratungsgegenstand im nichtöffentlichen Teil der 30. Ratssitzung<br />
waren Honorarforderungen des Sanierungsbetreuers<br />
WHS.<br />
3. Protokollkontrolle der 30. öffentlichen Ratssitzung vom<br />
17.07.2012<br />
Beschluss 389-31/2012 (8 Ja-Stimmen)<br />
Die Niederschrift zur 30. öffentlichen Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates<br />
wird bestätigt.<br />
Informationen zu aktuellen Sachständen:<br />
- Besichtigung Biogasanlage in Absprache<br />
- Burgmauer: Vor-Ort-Termin mit Fachbehörden und Beratung<br />
im Rathaus 21.09., 11.00 Uhr<br />
- Gefahr durch lose Dachplatten am ehem. Bahnhotel, Pötzscha<br />
- Eigentümer wurde mit Fristsetzung angeschrieben<br />
und ggf. Ersatzvornahme angekündigt<br />
- Störanfälligkeit Bahnschranke Pötzscha: eine schriftliche<br />
Stellungnahme der DB Netze steht noch aus.<br />
4. Informationen des Bürgermeisters<br />
- Vorstellung Broschüre über das ehemalige Kinderlager im<br />
ehemaligen Hotel Sächsische Schweiz (Markt 1) 1944/45;<br />
entstanden aus persönlichen Dokumenten von Zeitzeugen<br />
und Recherchen von Herrn Wolfgang Thomas.<br />
- Brandereignis im Dachgeschoss des Rathauses in den<br />
Abendstunden des 31.08.2012 und anschließende Einweisung<br />
des Mieters in ein soziales Wohnprojekt<br />
- „Offene Häuser e. V.“ - Objekt Markt 4: Anhörung der Bauaufsichtsbehörde<br />
zur nicht genehmigten Nutzungsänderung<br />
(Fristsetzung: Ende 09/2012)<br />
- Beschluss der VV AZV <strong>Wehlen</strong>-Naundorf zum Kanalbau<br />
Saarstraße (Pötzscha)<br />
5. Anfragen der <strong>Stadt</strong>räte und Bürger<br />
- <strong>Stadt</strong>rat Höhne verweist auf weitere schadhafte Bäume in<br />
der Ortslage Dorf <strong>Wehlen</strong>, mit der Bitte um Prüfung einer<br />
Fällgenehmigung bzw. Pflegemaßnahmen.<br />
Er kritisiert das parkverhalten der Reisebusse beim Besuch<br />
der Miniaturanlage „Kleine Sächsische Schweiz“ (lange<br />
Standzeiten bei laufendem Motor). Die Verwaltung wird beauftragt,<br />
den Betreiber der Anlage zu veranlassen, mit entsprechenden<br />
Hinweisen auf die Gäste Einfluss zu nehmen.<br />
- <strong>Stadt</strong>rat Dr. Fabian spricht sich, unter Bezug auf den wieder<br />
bestens besuchten Naturmarkt am 02.09.2012, nochmals<br />
dringend für eine Umleitung des Verkehrs im Marktbereich<br />
bei derartigen Veranstaltungen aus.<br />
- Frau Ritter kritisiert die problematische Situation des Durchgangsverkehrs<br />
(riskantes Fahrverhalten speziell von Radfahrern<br />
- Beispiel Hausberg, dauerparkende Caravane am Elbeparkplatz<br />
bzw. fehlende Beschilderung der Trassenführung<br />
Radwege). Ordnungsamt und Wegewart werden veranlasst,<br />
die Schwachstellen zu prüfen.<br />
6. Finanzangelegenheiten<br />
6.1 Liquiditätsplanung - Abrechnung Juli 2012 und Fortschreibung<br />
Die als Tischvorlagen ausgereichten Unterlagen zur Liquiditätsplanung<br />
werden durch die Kämmerin erläutert. Die Inanspruchnahme<br />
des Kassenkredites beruht auf zahlreichen laufenden<br />
Investitions-maßnahmen.<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.<br />
6.2 Beschlussfassung außerplanmäßige Ausgabe - Zinsen<br />
<strong>Stadt</strong>sanierung<br />
Der Leistungsbescheid Nr. 1 vom 17.08.2012 bezieht sich auf einen<br />
Auszahlungsantrag aus dem Jahr 2006. Die Zinsen berechnen<br />
sich aufgrund einer Rückzahlung von Zuwendungen i. H. v.<br />
8.000 EUR wegen Nichtverwendbarkeit infolge Baustillstandes<br />
im Winter sowie Nichtanerkennung der Zuwendungsfähigkeit<br />
von Ausgaben i. H. v. 2.115,84 EUR nach Prüfung der Abrechnungen.<br />
Der Leistungsbescheid Nr. 2 vom 17.08.2012 fordert Zinsen für<br />
die nach Zuwendungsrecht nicht fristgemäße Verwendung von<br />
Zuwendungen i. H. v. 99.370 EUR. Diese wurden 2007 als Mehrbedarf<br />
für die Baumaßnahme Basteiweg/Hochwassernotweg<br />
aufgrund der starken Kostenerhöhung beantragt und kurz vor<br />
Jahresende bewilligt. Die Maßnahme konnte jedoch infolge der<br />
Finanzlage der <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong> erst mit Förderzusage kontinuierlich<br />
vorbereitet und dann zeitnah mit dem Bau begonnen werden.<br />
Eine Rückzahlung an die Förderbehörde zur Vermeidung<br />
von Zinsen war nicht möglich, da eine erneute Bewilligung nicht<br />
zugesagt werden konnte.<br />
Die Zinszahlungen sind am 19.09.2012 fällig. Gegen den Leistungsbescheid<br />
Nr. 2 wird die <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong> Widerspruch einlegen.<br />
Beschluss 397-31/2012 (8 Ja-Stimmen)<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong> bestätigt die außerplanmäßige<br />
Ausgabe in Höhe von 5.032,28 EUR zur Zahlung an die Sächsische<br />
Aufbaubank auf der Grundlage vorliegender Leistungsbescheide.<br />
Leistungsbescheid Nr. 1: 548,04 EUR<br />
Leistungsbescheid Nr. 2: 4.484,24 EUR<br />
7. Liegenschaftsangelegenheiten<br />
7. 1 Vorkaufsrechtsanfragen/San. Genehmigungen, Vermessung<br />
Beschluss 403-31/2012 (8 Ja-Stimmen)<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong> bestätigt folgende Notarurkunden:<br />
- UR Nr. 1879/2012 Notar Dr. Schildge, Dresden<br />
Negativattest gemäß §§ 24 ff. BauGB, § 17 Denkmalschutzgesetz<br />
sowie Sanierungsrechtliche Genehmigung nach<br />
§ 144 BauGB für Veräußerung Flurstücke 128a und 125c der<br />
Gemarkung <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong> (Hempel/Kochale)<br />
- UR Nr. 1258/2012 und 1259/2012 Notar Schmidt, Pirna<br />
Negativattest gemäß § 28 Absatz 1 BauGB sowie Sanierungsgenehmigung<br />
nach § 144 BauGB für Verkauf Flurstück<br />
70b der Gemarkung <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong> (Schmidt/ Leupert, Kurze)<br />
- UR Nr. 1388/2012 Notar Schmidt, Pirna<br />
Negativattest gemäß §§ 24 ff. BauGB zum Verkauf Flurstück<br />
29/2 der Gemarkung Dorf <strong>Wehlen</strong> (Adam/Fröde)<br />
- UR Nr. 669/2012 und 670/2012 Notarin Schwalbe, Heidenau<br />
Negativattest gemäß §§ 24 ff. BauGB sowie Sanierungsgenehmigung/Grundschuldbestellung<br />
nach § 144 BauGB für<br />
Veräußerung Wohneigentum der Anlage Elbufer 3b (Wohnung<br />
Nr. 5) und Tiefgaragenstellplatz Nr. 34 (Keller/Klaschke).
Nr. 9/2012 - 3 -<br />
<strong>Wehlen</strong><br />
8. Hauptamtsangelegenheiten<br />
Der TOP entfällt mangels Beratungsgrundlagen.<br />
9. Bauangelegenheiten<br />
9.1 Informationen<br />
- Sachstandsbericht zu HOWA-Maßnahmen 2010 und Folgeschäden<br />
2012<br />
Bürgermeister Tittel erläutert die vom Bauamt erstellten aktuellen<br />
Übersichten zum Stand der Maßnahmen (fertiggestellt, im<br />
Bau befindlich, in Vorbereitung bzw. ergänzte Folgeschäden<br />
2012).<br />
9.2 Beschlussfassungen zur Beseitigung Hochwasserschäden<br />
August 2010<br />
- Vergabe Bauleistungen zur Instandsetzung geschädigter<br />
kommunaler Infrastruktur im OT Pötzscha, Obervogelgesanger<br />
Weg, Flutrinne unterhalb Robert-Sterl-Haus<br />
und Saukelbach<br />
Die Beschlussfassung beruht auf dem vorliegenden Vergabevermerk<br />
vom 23.08.2012.<br />
Die Maßnahmen dienen der Hochwasserschadensbeseitigung<br />
und sind im Maßnahmeplan der LD Dresden enthalten. Die Umsetzung<br />
dient der Gefahrenabwehr, da bei erneuten Unwettern<br />
weitere Schäden zu erwarten sind.<br />
Beschluss 390-31/2012 (8 Ja-Stimmen)<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt, der Vergabe obiger Bauleistungen nach<br />
Prüfung und Wertung der vorliegenden Angebote an die Kamenzer<br />
Ingenieur- und Straßenbau GmbH zuzustimmen. Die Eilentscheidung<br />
des Bürgermeisters wird bestätigt. Die Auftragssumme<br />
liegt bei 59.539,70 EUR.<br />
- Bestätigung von Nachtragsleistungen Altes Spritzenhaus<br />
Die Beschlussfassung basiert auf dem vorliegenden Angebot<br />
der Fa. Vetter, dem Prüfvermerk mit Begründung des Ingenieurbüros<br />
Martin.<br />
Die Auftragssumme der Fa. Vetter wird durch entfallene Massenanteile<br />
in mehreren Positionen nicht überschritten (vorliegende<br />
Erklärung IB Martin vom 06.09.2012).<br />
Beschluss 391-31/2012 (8 Ja-Stimmen)<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt, dem 1. Nachtragsangebot in Höhe von<br />
1.616,54 EUR der Firma Baugeschäft Steffen Vetter zuzustimmen.<br />
- Abrechnungsbeschluss Straßeninstandsetzung Senke in<br />
der Herrenleite<br />
Die Beschlussfassung basiert auf dem vorliegenden Sachbericht<br />
und der Kostenfeststellung des Bauamtes, unter Bezug auf<br />
die Hauptsatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong>.<br />
Beschluss 392-31/2012 (8 Ja-Stimmen)<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt, der Abrechnung des obigen Bauvorhabens<br />
mit 24.989,96 EUR zuzustimmen und diese anzuerkennen.<br />
Grundlage der Kostenabrechnung bilden die festgestellten Bruttorechnungsbeträge<br />
der AN.<br />
Die vorliegenden Ausgabennachweise und der Sachbericht vom<br />
11.07.12 sind Beschlussbestandteil.<br />
Der Eigenmittelanteil in Höhe von 2.371,77 EUR steht noch unter<br />
dem Vorbehalt der Verwendungsnachweisprüfung seitens<br />
der Fördermittelbehörde.<br />
K8710 - Instandsetzung Brücke über einen Graben an der<br />
Grundschule<br />
Die Gesamtbaumaßnahme unterteilt sich nach erfolgter Submission<br />
vom 05.09.2012 in 6 Lose.<br />
In die Zuständigkeit der <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong> fallen die Lose 3 - Errichtung<br />
Stellplätze und 4 - Öffentliche Beleuchtung.<br />
Gemäß Vergabevermerk des Bauamtes Lohmen vom 11.09.2012<br />
(Wertung der Angebote) ergeben sich pro Los drei Bieter in der<br />
dargestellten Rang- und Reihenfolge. Bei beiden Losen liegt die<br />
Firma Kamenzer Ing.- u. Straßenbau auf Platz 1.<br />
Die Vergabeentscheidung für den insgesamt wirtschaftlichsten<br />
Bieter trifft vereinbarungsgemäß der Landkreis.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass seitens der <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong><br />
wichtigster Aspekt die Prüfung der Leistungsfähigkeit hinsichtlich<br />
Termintreue darstellt.<br />
Beschluss 404-31/2012 (8 Ja-Stimmen)<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong> beschließt die Vergabeempfehlung<br />
der Lose 3 und 4 gemäß Vergabevermerk des Bauamtes<br />
Lohmen vom 11.09.2012 an den Landkreis Sächsische Schweiz-<br />
Osterzgebirge unter Berücksichtigung des Hauptanliegens der<br />
Termintreue.<br />
9.3 Beschlussfassungen zur Vergabe von Bau- und Nachtragsleistungen<br />
an kommunalen Gebäuden und Einrichtungen<br />
Die einleitenden Darlegungen des Bürgermeisters zu den zahlreichen<br />
Beschlüssen dienen der zusammenfassenden Information<br />
zur Verfahrensweise und dem Antrag zum Verzicht auf<br />
Einzeldiskussionen zu den jeweiligen Maßnahmen. Der <strong>Stadt</strong>rat<br />
stimmt dem zu.<br />
o Grundschule <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong><br />
- Vergabe von Bauleistungen 3. BA, Erneuerung Sanitäranlagen<br />
Los 6, Elt<br />
Grundlagen der Beschlussfassung bilden das vorliegende Angebot<br />
der Firma Elektro Fröde vom 20.07.2012 sowie der Prüfvermerk<br />
des Architekturbüros Hilliger vom 02.08.2012.<br />
Beschluss 400-31/2012 (8 Ja-Stimmen)<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt, der Vergabe der genannten Bauleistungen<br />
nach Prüfung und Wertung durch das Büro Hilliger an die<br />
Firma Elektro Fröde, Dorf <strong>Wehlen</strong>, zuzustimmen; Auftragssumme:<br />
3.661,00 EUR.<br />
- Vergabe von Nachtragsleistungen 3. BA, Erneuerung Sanitäranlagen<br />
Los 1, Bauhauptleistungen<br />
Grundlagen der Beschlussfassung bilden das vorliegende Angebot<br />
der Firma Bau-Service Becker sowie der Prüfvermerk mit<br />
Begründung des Architekturbüros Hilliger.<br />
Beschluss 401-31/2012 (8 Ja-Stimmen)<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt, dem 1. Nachtragsangebot in Höhe<br />
von 6.049,67 EUR und dem 2. Nachtragsangebot in Höhe von<br />
-611,38 EUR der Firma Bau-Service Becker GmbH mit einer Gesamtnachtragssumme<br />
von 5.438,29 EUR zuzustimmen.<br />
- Vergabe von Nachtragsleistungen 3. BA, Erneuerung Sanitäranlagen<br />
Los 2, Tischlerarbeiten<br />
Grundlagen der Beschlussfassung bilden das vorliegende Angebot<br />
der Firma Tischlerei Strech sowie der Prüfvermerk mit Begründung<br />
des Architekturbüros Hilliger.<br />
Beschluss 402-31/2012 (8 Ja-Stimmen)<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt, dem 1. Nachtragsangebot in Höhe von<br />
2.409,31 EUR der Firma Tischlerei Strech zuzustimmen.<br />
o Kita „Pusteblume“ Dorf <strong>Wehlen</strong><br />
- Vergabe von Bauleistungen Sanierung Kellerbereich, Los<br />
1 - Fliesenlegerarbeiten<br />
Die Beschlussfassung basiert auf dem Submissionsergebnis<br />
und dem Vergabevermerk des Büros Müller & Hilmes vom<br />
28.08.2012.<br />
Beschluss 393-31/2012 (8 Ja-Stimmen)<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt, der Vergabe der obigen Bauleistung<br />
nach Prüfung und Wertung durch das Ingenieurbüro Müller &<br />
Hilmes an die Firma Leideck aus Sebnitz zuzustimmen; Auftragssumme:<br />
3.109,72 EUR.<br />
Der Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 31.08.2012 wird<br />
zugestimmt.<br />
- Vergabe von Bauleistungen Sanierung Kellerbereich, Los<br />
2 - Baumeisterarbeiten<br />
Die Beschlussfassung basiert auf dem Submissionsergebnis<br />
und dem Vergabevermerk des Büros Müller & Hilmes vom<br />
28.08.2012.<br />
Beschluss 394-31/2012 (8 Ja-Stimmen)<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt, der Vergabe der obigen Bauleistung<br />
nach Prüfung und Wertung durch das Ingenieurbüro Müller &<br />
Hilmes an die Firma Vogelbau GmbH aus Pirna zuzustimmen;<br />
Auftragssumme: 6.601,93 EUR.<br />
Der Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 31.08.2012 wird<br />
zugestimmt.<br />
- Vergabe von Bauleistungen Sanierung Kellerbereich, Los<br />
3 - Tischlerarbeiten<br />
Die Beschlussfassung basiert auf dem Submissionsergeb-
<strong>Wehlen</strong> - 4 -<br />
Nr. 9/2012<br />
nis und dem Vergabevermerk des Büros Müller & Hilmes vom<br />
28.08.2012.<br />
Beschluss 395-31/2012 (8 Ja-Stimmen)<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt, der Vergabe der obigen Bauleistung<br />
nach Prüfung und Wertung durch das Ingenieurbüro Müller &<br />
Hilmes an die Firma FTA Mehnert GmbH aus Reinhardtsdorf zuzustimmen;<br />
Auftragssumme: 1.686,29 EUR.<br />
Der Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 31.08.2012 wird<br />
zugestimmt.<br />
- Vergabe von Bauleistungen Sanierung Kellerbereich, Los<br />
5- Sanitärinstallation<br />
Die Beschlussfassung basiert auf dem Submissionsergebnis<br />
und dem Vergabevorschlag des Büros Goldammer & Schmieder<br />
vom 28.08.2012.<br />
Beschluss 396-31/2012 (8 Ja-Stimmen)<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt, der Vergabe der obigen Bauleistung<br />
nach Prüfung und Wertung durch das Ingenieurbüro Goldammer<br />
& Schmieder an die Firma Wäntig GmbH aus Pirna zuzustimmen;<br />
Auftragssumme: 15.837,63 EUR.<br />
Der Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 31.08.2012 wird<br />
zugestimmt.<br />
- Bestätigung von Nachtragsleistungen, Energetische Sanierung<br />
2011 - Los 3 Heizung, Sanitär und Solar<br />
Die Beschlussfassung basiert auf dem vorliegenden Angebot<br />
der Firma Wäntig sowie dem Prüfvermerk mit Begründung des<br />
Büros Goldammer & Schmieder mit Schreiben vom 16.07.2012.<br />
Nach Darstellung der Kostenentwicklung des Büros Müller &<br />
Hilmes vom 06.09.2012 werden die Gesamtkosten nicht überschritten.<br />
Beschluss 398-31/2012 (8 Ja-Stimmen)<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt, die Leistungen des 2. Nachtrages zu<br />
Heizung, Sanitär, Solar für obiges Bauvorhaben dem AN Wäntig<br />
GmbH, gemäß vorliegender Unterlagen in Auftrag zu geben;<br />
Nachtragssumme 2. Nachtrag: 976,53 EUR. Der Eilentscheidung<br />
des Bürgermeisters wird zugestimmt.<br />
- Bestätigung von Nachtragsleistungen, Energetische Sanierung<br />
2011 - Los 5 Baumeisterarbeiten<br />
Die Beschlussfassung basiert auf dem vorliegenden Angebot der<br />
Firma Baugeschäft Müller sowie dem Prüfvermerk mit Begründung<br />
des Büros Müller & Hilmes mit Schreiben vom 31.07.2012.<br />
Nach Darstellung der Kostenentwicklung des Büros Müller &<br />
Hilmes vom 06.09.2012 werden die Gesamtkosten nicht überschritten.<br />
Beschluss 399-31/2012 (8 Ja-Stimmen)<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt, die Leistungen des 3. Nachtrages zu<br />
Baumeisterarbeiten für obiges Bauvorhaben dem AN Baugeschäft<br />
Müller gemäß vorliegender Unterlagen in Auftrag zu geben;<br />
Nachtragssumme 3. Nachtrag: 3.490,27 EUR.<br />
9.4 Bauanträge/Bauanfragen<br />
- Umbau ehem. Schmiede zum Einfamilienwohnhaus<br />
(Teichweg)<br />
Beschluss 405-31/2012 (8 Ja-Stimmen)<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat bestätigt den Antrag zum Umbau einer ehemaligen<br />
Schmiede, Flurstück 144c der Gemarkung Dorf <strong>Wehlen</strong>, zu einem<br />
Einfamilienwohnhaus in der in der beantragten Form.<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong>, 14.09.2012<br />
Stützer Tittel<br />
Schriftführerin Bürgermeister<br />
Ausfertigung<br />
Amtsgericht<br />
Dresden<br />
Zwangsversteigerungsabteilung<br />
Geschäfts-Nr.: 522 K 95/11 Dresden, den 14. August 2012<br />
ZWANGSVERSTEIGERUNG<br />
Folgender Grundbesitz eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichtes<br />
Pirna<br />
von Dorf <strong>Wehlen</strong> Blatt 277<br />
nähere Bezeichnung<br />
Flurstück 92/2 zu 1195 qm<br />
folgende Angaben in ( ) ohne Gewähr:<br />
(01892 <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong> OT Dorf <strong>Wehlen</strong>, Schulstraße 2, Gasthof<br />
„Zur Eiche“)<br />
soll am<br />
Wochentag, Uhrzeit Stock/Raum Gerichtsgebäude<br />
Datum<br />
Mittwoch, d. 09:00 Uhr 3. OG, C 312 Amtsgericht<br />
17. Oktober Dresden,<br />
2012 Olbrichtplatz 1,<br />
01099 Dresden<br />
im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden.<br />
Der Verkehrswert wurde gemäß § 74a Abs. 5 ZVG festgesetzt<br />
auf: 221.000,– €.<br />
Datum der ersten Beschlagnahme: 17.02.2012<br />
O Der Zuschlag kann nicht mehr wegen Nichterreichens der 5/10<br />
bzw. 7/10 Wertgrenzen gemäß §§ 85a, 74a ZVG versagt werden.*<br />
Jähnert<br />
Rechtspfleger<br />
* Zutreffendes ist angekreuzt.<br />
Amtsgericht Dresden - Zwangsversteigerung<br />
Rechtsbelehrung zu Terminsbestimmungen<br />
Ist ein Recht im Grundbuch nicht oder erst nach dem Versteigerungsvermerk<br />
eingetragen, muss der Berechtigte es anmelden,<br />
bevor das Gericht im Versteigerungstermin zum Bieten auffordert.<br />
Er hat das Recht glaubhaft zu machen, wenn der Gläubiger der<br />
Anmeldung widerspricht. Anderenfalls wird das Recht im geringsten<br />
Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des<br />
Versteigerungserlöses erst nach dem Anspruch des Gläubigers<br />
und den übrigen Rechten befriedigt.<br />
Es ist zweckmäßig, zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung<br />
der Ansprüche - getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und<br />
Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen.<br />
Der Berechtigte kann dies auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle<br />
erklären.<br />
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundbesitzes<br />
oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht,<br />
muss das Verfahren aufheben oder einstweilen einstellen lassen,<br />
bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Anderenfalls tritt für das<br />
Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten<br />
Gegenstandes.<br />
Gemäß §§ 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein<br />
Gebot Sicherheitsleistung verlangt werden. Die Sicherheit ist<br />
unbar in Höhe von 10 % des festgesetzten Verkehrswertes zu<br />
leisten. Bieter haben sich auszuweisen, Bevollmächtigte haben<br />
ihre Vertretungsmacht durch Vortage einer öffentlich-beglaubigten<br />
Urkunde nachzuweisen.<br />
Die Verkehrswertgutachten können auf der Geschäftsstelle des<br />
Versteigerungsgerichts eingesehen werden.<br />
Veröffentlichung im Internet: http://www.zvg-portal.de/
Nr. 9/2012 - 5 -<br />
<strong>Wehlen</strong><br />
Einladung zur öffentlichen Sitzung<br />
der Verbandsversammlung<br />
des Trinkwasserzweckverbandes Bastei<br />
Die 6. Sitzung der Verbandsversammlung des Trinkwasserzweckverbandes<br />
„Bastei“ findet statt am:<br />
Montag, dem 8. Oktober 2012 um 16:00 Uhr<br />
in der Geschäftsstelle des Trinkwasserzweckverbandes „Bastei“,<br />
Basteistraße 79 in 01847 Lohmen<br />
Tagesordnung<br />
Öffentliche Sitzung:<br />
1. Feststellung der Beschlussfähigkeit<br />
2. Protokollkontrolle zur Sitzung vom 21.11.2011<br />
3. Anfragen der Verbandsräte und Gäste<br />
4. Ergebnisse der örtlichen und überörtlichen Prüfungen für<br />
das Wirtschaftsjahr 201<br />
5. Stellungnahme des Trinkwasserzweckverbandes zum<br />
Prüfbericht der örtlichen Prüfung für das Wirtschaftsjahr<br />
2011<br />
6. Beratung und Beschlussfassung zur Feststellung des<br />
Jahresabschlusses 2011<br />
7. Beratung zum Entwurf der Gebührenkalkulation für den<br />
Zeitraum 2013 - 2015<br />
8. Beratung zum Entwurf von Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan<br />
für das Jahr 2013<br />
9. Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe von Planungsleistungen<br />
zur Sanierung/Erweiterung des Wasserwerkes<br />
„An der Scheibe“<br />
10. Allgemeine Informationen des Verbandsvorsitzenden<br />
Nichtöffentliche Sitzung:<br />
1. Vorstellung der Kostenrechnung der WASS GmbH zur<br />
technischen Betriebsführung<br />
2. Diskussion der Ergebnisse/Beratung der weiteren Vorgehensweise<br />
Mildner<br />
Verbandsvorsitzender<br />
Einladung zur 107. Verbandsversammlung<br />
des Zweckverbandes Gewerbepark<br />
„Sächsische Schweiz“<br />
Die nächste Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbepark<br />
„Sächsische Schweiz“ findet am 15.10.2012, 09:00<br />
Uhr im Ratssaal der <strong>Stadt</strong> Königstein, Goethestraße 7, 01824<br />
Königstein statt.<br />
Tagesordnung:<br />
1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit<br />
2. Protokollkontrolle<br />
3. Beschluss 2012-07<br />
Abwägung der vorgebrachten Hinweise zum Entwurf vom<br />
20.06.2012 und Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des<br />
Bebauungsplanes Gewerbepark „Sächsische Schweiz“<br />
4. Sonstiges<br />
Haase<br />
Verbandsvorsitzender<br />
Jahresabschluss des Abwasserzweck-<br />
verbandes <strong>Wehlen</strong>-Naundorf zum 31.12.2011<br />
Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes <strong>Wehlen</strong>-Naundorf<br />
fasste in der öffentlichen Sitzung am 10.09.2012<br />
den einstimmigen Beschluss Nr. 297-65/12 zur Feststellung<br />
des Jahresabschlusses 2011 des Abwasserzweckverbandes<br />
<strong>Wehlen</strong>-Naundorf. Dieser Beschluss wird nachfolgend auf der<br />
Grundlage des § 19 Absatz 2 des Sächsischen Eigenbetriebsgesetzes<br />
in vollem Wortlaut veröffentlicht:<br />
Beschluss Nr. 297-65/12<br />
Die Verbandsversammlung des AZV <strong>Wehlen</strong>-Naundorf beschließt<br />
auf der Grundlage der Berichte über die Jahresab-<br />
schlussprüfung und die örtliche Prüfung gemäß § 19 Absatz 1<br />
SächsEigBG:<br />
1. Feststellung des Jahresabschlusses 2011<br />
1.1 Bilanzsumme 10.791.541,56 EUR<br />
1.1.1 Davon entfallen auf der Aktivseite auf<br />
- das Anlagevermögen 10.440.827,11 EUR<br />
- das Umlaufvermögen 350.714,45 EUR<br />
1.1.2 Davon entfallen auf der Passivseite auf<br />
- das Eigenkapital 2.166.018,11 EUR<br />
- den Sonderposten für Fördermittel<br />
und Zuschüsse 6.886.861,43 EUR<br />
- die Rückstellungen 44.675,00 EUR<br />
- die Verbindlichkeiten 1.693.987,02 EUR<br />
1.2 Jahresgewinn 35.749,17 EUR<br />
1.2.1 Summe der Erträge 438.284,01 EUR<br />
1.2.2 Summe der Aufwendungen 402.534,84 EUR<br />
2. Verwendung des Jahresgewinns<br />
Der Jahresgewinn in Höhe von 35.749,17 EUR wird in Höhe von<br />
5.628,67 EUR zum Ausgleich der Vorjahresverluste verwendet,<br />
im Übrigen auf neue Rechnung vorgetragen.<br />
3. Entlastung des Verbandsvorsitzenden<br />
Dem Verbandsvorsitzenden des AZV <strong>Wehlen</strong>-Naundorf wird für<br />
das Wirtschaftsjahr 2011 Entlastung erteilt.<br />
Der Prüfungsvermerk der mit der Prüfung beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
Fischer Treuhand GmbH lautet<br />
wie folgt: „ Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus<br />
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung<br />
der Buchführung und den Lagebericht des Abwasserzweckverbandes<br />
<strong>Wehlen</strong>-Naundorf, <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong>, für das<br />
Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 geprüft.<br />
Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und<br />
Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften<br />
und den ergänzenden landesrechtlichen Regelungen liegen<br />
in der Verantwortung der Verbandsleitung. Unsere Aufgabe ist<br />
es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine<br />
Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der<br />
Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.<br />
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB<br />
und § 18 des Sächsischen Eigenbetriebsgesetzes unter Beachtung<br />
der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten<br />
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung<br />
vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen,<br />
dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die<br />
Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung<br />
der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den<br />
Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und<br />
Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit<br />
erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen<br />
werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das<br />
wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Verbandes sowie die<br />
Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen<br />
der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen<br />
internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben<br />
in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend<br />
auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung<br />
umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze<br />
und der wesentlichen Einschätzungen der Verbandsleitung<br />
sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses<br />
und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung,<br />
dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für<br />
unsere Beurteilung bildet.<br />
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.<br />
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen<br />
Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen<br />
handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden<br />
landesrechtlichen Regelungen und vermittelt unter Beachtung<br />
der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tat-
<strong>Wehlen</strong> - 6 -<br />
Nr. 9/2012<br />
sächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,<br />
Finanz- und Ertragslage des Verbandes. Der Lagebericht steht<br />
im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein<br />
zutreffendes Bild von der Lage des Verbandes und stellt die<br />
Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“<br />
Herford, den 29. Mai 2012<br />
Fischer, Wirtschaftsprüfer<br />
Gemäß § 19 Absatz 2 SächsEigBG werden der Jahresabschluss<br />
und der Lagebericht des Jahres 2011 des Abwasserzweckverbandes<br />
<strong>Wehlen</strong>-Naundorf in der Zeit vom 04.10.2012 bis<br />
18.10.2012 im Rathaus der <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong> und in der Gemeindeverwaltung<br />
Struppen während der Dienstzeiten öffentlich zur<br />
Einsichtnahme ausgelegt.<br />
Dr. Schuhmann<br />
Verbandsvorsitzender<br />
Satzung<br />
über dezentrale Anlagen der Abwasserentsorgung<br />
im Verbandsgebiet des Abwasserzweckverbandes<br />
<strong>Wehlen</strong>-Naundorf<br />
Aufgrund von § 63 des Sächsischen Wassergesetzes (Sächs-<br />
WG) und der §§ 4, 14 und 124 der Gemeindeordnung für den<br />
Freistaat Sachsen in Verbindung mit §§ 5 Abs. 4, 6 und 47 des<br />
Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG)<br />
und den §§ 2 und 9 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes<br />
(SächsKAG) sowie den §§ 8, 9 Abs. 4 AbwAG bzw. den<br />
§§ 7, 8 SächsAbwAG hat die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes<br />
<strong>Wehlen</strong>-Naundorf am 10.09.2012 folgende<br />
Neufassung der Satzung über dezentrale Anlagen beschlossen:<br />
1. Teil - Allgemeines<br />
§ 1 - Öffentliche Einrichtung, Geltungsbereich<br />
(1) Der Abwasserzweckverband <strong>Wehlen</strong>-Naundorf (Zweckverband)<br />
ist der Abwasserbeseitigungspflichtige für die Abwässer<br />
aus dezentralen Anlagen. Des Weiteren ist er für die Überwachung<br />
der Eigenkontrolle der dezentralen Anlagen und die Überwachung<br />
deren Wartung zuständig. Der Zweckverband kann<br />
sich zur Erfüllung dieser Aufgabe Dritter bedienen.<br />
(2) Diese Satzung gilt für alle Grundstücke im Verbandsgebiet,<br />
für die eine leitungsgebundene Anschlussmöglichkeit an ein<br />
zentrales Klärwerk nicht oder noch nicht besteht und die dezentral<br />
z. B. über eine Kleinkläranlage oder über eine abflusslose<br />
Grube zu entsorgen sind.<br />
(3) Die Entsorgung sowie die Überwachung der Eigenkontrolle und<br />
die Überwachung der Wartung der dezentralen Anlagen berührt<br />
nicht die Verantwortlichkeit der Benutzungs- und Überlassungspflichtigen<br />
nach § 2 Abs. 2 für den ordnungsgemäßen Zustand,<br />
Betrieb und die Unterhaltung der dezentralen Anlagen sowie für<br />
die Einhaltung der bau- und wasserrechtlichen Vorschriften.<br />
(4) Durch diese Satzung wird die Entleerung von Gruben für<br />
Abgänge aus Tierhaltung und von mobilen Abwasserbehältnissen<br />
nicht geregelt. Ebenso wenig fallen in den Geltungsbereich<br />
dieser Satzung Rückstände aus Leichtflüssigkeits- und<br />
Fettabscheidern sowie Neutralisationsanlagen und dergleichen.<br />
Bewegliche Abwasser- und Fäkalienbehältnisse aus Wohnmobilen,<br />
fahrbaren Unterkünften oder mobilen Aufenthaltsräumen,<br />
Miettoiletten und dergleichen sind über geeignete öffentliche<br />
Einrichtungen durch die Eigentümer bzw. Nutzer selbst zu entsorgen.<br />
Ein Verbringen auf den jeweiligen Grundstücken ist nicht<br />
gestattet.<br />
§ 2 - Begriffe<br />
(1) Grundstück im Sinne dieser Satzung ist, unabhängig von der<br />
Eintragung im Liegenschaftskataster oder im Grundbuch und<br />
ohne Rücksicht auf die Grundstücksbezeichnung, jeder Grundbesitz,<br />
der eine selbständige wirtschaftliche Einheit bildet.<br />
(2) Benutzungs- und Überlassungspflichtige im Sinne dieser<br />
Satzung sind die Eigentümer der Grundstücke. Der Erbbaube-<br />
rechtigte oder sonst dinglich zur baulichen Nutzung des Grundstücks<br />
Berechtigte tritt an die Stelle des Eigentümers.<br />
(3) Dezentrale Anlagen im Sinne dieser Satzung sind Kleinkläranlagen<br />
und abflusslose Gruben und dazugehörige Anlagen<br />
der Grundstücksentwässerung (Anschlussleitungen, Schächte,<br />
Pumpwerke, Versickerungseinrichtungen).<br />
§ 3 - Benutzungszwang, Überlassungspflicht,<br />
Genehmigungen<br />
(1) Die Benutzungs- und Überlassungspflichtigen im Sinne dieser<br />
Satzung sind berechtigt und verpflichtet, das Abwasser, das<br />
auf Ihrem Grundstück anfällt, unter Beachtung der Vorschriften<br />
dieser Satzung dem Zweckverband zu überlassen. § 63 Absatz<br />
6 SächsWG bleibt davon unberührt.<br />
(2) Ein Benutzungs- und Überlassungspflichtiger wird von seinen<br />
Verpflichtungen nicht dadurch befreit, dass außer ihm noch andere<br />
Benutzungs- und Überlassungspflichtige vorhanden sind.<br />
(3) Auf schriftlichen Antrag kann im Einzelfall unter Angabe der<br />
Gründe durch den Zweckverband eine Befreiung von der Benutzungs-<br />
und Überlassungspflicht erteilt werden, wenn die Überlassung<br />
des Abwassers aus besonderen Gründen unter Berücksichtigung<br />
der Erfordernisse des Gemeinwohls nicht zumutbar<br />
ist und einer Befreiung keine wasserrechtlichen Bedenken entgegenstehen.<br />
Von der Befreiung von der Benutzungs- oder<br />
Überlassungspflicht werden Erlaubnisse nach wasserrechtlichen<br />
oder sonstigen Vorschriften nicht berührt.<br />
(4) Die Befreiung kann befristet, unter Bedingungen, Auflagen<br />
und dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt werden.<br />
(5) Der schriftlichen Genehmigung des Zweckverbandes bedarf<br />
die Einleitung von Abwasser aus dezentralen Anlagen in die öffentliche<br />
Kanalisation des Zweckverbandes. Die Genehmigung<br />
ist rechtzeitig zu beantragen.<br />
Der Zweckverband legt die Einleitbedingungen (Beschaffenheit<br />
und Menge) fest. Die Genehmigung kann befristet und widerruflich<br />
erteilt werden.<br />
(6) Der Benutzungszwang und die Überlassungspflicht nach<br />
dieser Satzung erlöschen für dezentrale Anlagen mit dem Anschluss<br />
des betreffenden Grundstückes an eine öffentliche Kanalisation<br />
und Kläranlage. Zu diesem Zeitpunkt fällt das Grundstück<br />
in den Geltungsbereich der Satzung über die öffentliche<br />
Abwasserbeseitigung (AbwS) des Abwasserzweckverbandes<br />
<strong>Wehlen</strong>-Naundorf in der jeweils geltenden Fassung. Davon ausgenommen<br />
ist die Außerbetriebnahme der dezentralen Anlage<br />
(Restentleerung).<br />
2. Teil - Entsorgung<br />
§ 4 - Einleitbedingungen<br />
(1) In die dezentralen Anlagen darf nur häusliches oder damit<br />
vergleichbares Abwasser eingeleitet werden. Von einer Einleitung<br />
sind insbesondere ausgeschlossen:<br />
1. Stoffe, die geeignet sind, die Funktionsfähigkeit der Kleinkläranlagen<br />
und abflusslosen Gruben zu beeinträchtigen,<br />
2. wassergefährdende Stoffe im Sinne der Verwaltungsvorschriften<br />
für wassergefährdende Stoffe, in der jeweils geltenden<br />
Fassung<br />
3. Stoffe, die geeignet sind, die bei einer Entsorgung eingesetzten<br />
Geräte und Fahrzeuge sowie die Abwasserbehandlungsanlagen<br />
und die zugehörige Kanalisation in ihrer Funktion zu<br />
beeinträchtigen, zu beschädigen oder zu zerstören,<br />
4. Stoffe, die durch ihre Beschaffenheit die öffentliche Sicherheit<br />
und Ordnung gefährden oder das Personal bei der Beseitigung<br />
gesundheitlich beeinträchtigen können.<br />
(2) Das Einleitungsverbot in dezentrale Anlagen gilt insbesondere<br />
für:<br />
1. Niederschlagswasser, Grund- und Quellwasser, Kühlwasser;<br />
2. Stoffe - auch im zerkleinerten Zustand, wie Kehricht, Schutt,<br />
Sand, Asche, Zellstoffe, Textilien, Teer, Pappe, Glas, Zement<br />
und Kunstharze,<br />
3. tierische Abprodukte und pflanzliche Abfälle wie Gülle, Jauche,<br />
Mist, Tierkörper, Schlachtabfälle, Panseninhalt, Küchenabfälle,<br />
Hefe, Schlempe, Trester und Trub
Nr. 9/2012 - 7 -<br />
<strong>Wehlen</strong><br />
4. flüssige Stoffe, die erhärten,<br />
5. feuergefährliche, explosible, giftige, fett- oder ölhaltige und<br />
radioaktive Stoffe, Säuren, Laugen, Salze, Reste von Pflanzenschmutzmitteln<br />
oder vergleichbare Chemikalien, Blut, infektiöse<br />
Stoffe, Medikamente,<br />
6. Farbstoffe, deren Entfärbung in der dezentralen Anlage nicht<br />
gewährleistet ist,<br />
(3) Absatz 2 gilt nicht für Stoffe, die sich in geringfügigen Mengen<br />
üblicherweise im häuslichen Abwasser befinden sowie für<br />
Abwasser aus Haushaltsgeräten.<br />
§ 5 - Entsorgung<br />
(1) Die Entsorgung der dezentralen Anlagen erfolgt regelmäßig,<br />
mindestens jedoch in den für jede Kleinkläranlage und abflusslose<br />
Grube unter Berücksichtigung der Herstellerhinweise, der<br />
DIN 4261, den Bestimmungen der allgemeinen bauaufsichtlichen<br />
Zulassung bzw. der Anwendungszulassung sowie der<br />
in der wasserrechtlichen Entscheidung festgelegten Abstände<br />
oder zusätzlich nach Bedarf.<br />
Bedarf besteht insbesondere, wenn:<br />
a. Tatbestände, die die Betriebsfähigkeit oder -sicherheit der<br />
dezentralen Anlagen zu beeinträchtigen drohen, gegeben<br />
sind oder<br />
b. bei abflusslosen Gruben das zu entsorgende Abwasser 80 v. H.<br />
des Füllvolumens der Grube einnimmt.<br />
(2) Der Benutzungs- und Überlassungspflichtige hat den Bedarf<br />
rechtzeitig, jedoch mindestens 14 Werktage vorher, dem Zweckverband<br />
anzuzeigen. Er haftet für jeden Schaden, der durch<br />
Verzögerung oder Unterlassung des rechtzeitigen Antrages auf<br />
Entsorgung entsteht.<br />
(3) Der Zweckverband kann die dezentralen Anlagen auch ohne<br />
Anzeige nach Absatz 2 entsorgen, wenn aus Gründen des Gewässerschutzes<br />
und oder anderen schwerwiegenden Gründen<br />
eine sofortige Entsorgung erforderlich ist.<br />
(4) Der Zweckverband legt Anforderungen an die Beschaffenheit<br />
des zu entsorgenden Klärschlammes fest. Von der Entsorgung<br />
ausgeschlossen sind:<br />
• nicht saugfähiger Klärschlamm<br />
• mit Fremdstoffen vermischter Klärschlamm<br />
• entwässerter, getrockneter oder kompostierter Klärschlamm<br />
(5) Mit dem Verladen des Inhaltes der dezentralen Anlagen auf<br />
das Fahrzeug erlangt der Zweckverband die Verfügungsbefugnis.<br />
Er ist nicht verpflichtet, in ihm nach verlorenen Gegenständen<br />
zu suchen. Enthaltene oder aufgefundene Wertgegenstände<br />
werden als Fundsachen behandelt.<br />
(6) Das für die Entsorgung eventuell erforderliche Wasser zur<br />
Verdünnung und Spülung ist durch den Benutzungs- und Überlassungspflichtigen<br />
kostenlos zur Verfügung zu stellen.<br />
(7) Der Abfuhrtermin wird mit den Benutzungs- und Überlassungspflichtigen<br />
abgestimmt, Terminwünsche werden soweit<br />
möglich berücksichtigt. Im Falle einer Verhinderung ist der<br />
Zweckverband oder der vom Zweckverband mit der Abfuhr<br />
Beauftragte rechtzeitig zu unterrichten und ein neuer Termin<br />
abzustimmen. Bei Unterlassung einer Absage sind durch den<br />
Benutzungs- und Überlassungspflichtigen die Kosten einer vergeblichen<br />
Anfahrt zu tragen.<br />
(8) Die dezentralen Anlagen müssen so angeordnet und errichtet<br />
sein, dass sie unter Beachtung des Absatzes 9 aus dem öffentlichen<br />
Verkehrsraum (Schlauchlänge) entsorgt werden können.<br />
Für die Überwachung ist eine verkehrssichere Zuwegung<br />
zur dezentralen Anlage erforderlich. Ihre Abdeckungen müssen<br />
dauerhaft, verkehrssicher und so beschaffen sein, dass Gefahren<br />
nicht entstehen können. Nach Aufforderung sind festgestellte<br />
Mängel, die einer ordnungsgemäßen Entsorgung entgegenstehen,<br />
durch den Benutzungs- und Überlassungspflichtigen<br />
unverzüglich zu beseitigen.<br />
(9) Erfüllt die öffentliche Zufahrt zur Entnahmestelle - die Entsorgung<br />
erfolgt aus dem öffentlichen Verkehrsraum - nicht die<br />
folgenden Mindestbedingungen<br />
• Breite 3 m<br />
• Durchfahrtshöhe 3,20 m<br />
• Zulässige Achslast 9 t<br />
• Zulässiges Gesamtgewicht 13 t<br />
oder ist der Einsatz eines Saugschlauches über einer Länge von<br />
20 m erforderlich, sind die Mehraufwendungen für die Entsorgung<br />
der abflusslosen Grube oder Kleinkläranlage vom Benutzungs-<br />
und Überlassungspflichtigen zu tragen.<br />
Dabei gelten folgende Abrechnungssätze:<br />
· bei Einsatz eines Saugwagen 2 cbm (Multicar) 101,15 EUR<br />
· bei Mehrlänge Saugschlauch über 20 Meter 1,19 EUR<br />
pro Mehrmeter<br />
Bei einer besonderen Lage der dezentralen Anlage, die den<br />
Einsatz von Überlängen des Schlauches erfordert oder bei der<br />
keine ordnungsgemäße Zuwegung gegeben ist, hat der Benutzungs-<br />
und Überlassungspflichtige vom Entsorgungsunternehmen<br />
ein separates Angebot abzufordern. Für Sonderleistungen<br />
gelten zudem nachfolgende Abrechnungssätze:<br />
· bei Leerfahrten 65,45 EUR<br />
(wenn kein Ansprechpartner vor Ort<br />
angetroffen wurde)<br />
· bei Sonderfahrten 65,45 EUR<br />
(kurzfristige - bis zu 10 Werktage -<br />
Entleerungen oder bei speziellen Wunschterminen)<br />
· bei Havarien<br />
Kosten Sonderfahrt 89,25 EUR<br />
Havariepauschale 89,25 EUR<br />
(Einsatz am selben bzw. darauffolgenden Werktag)<br />
Die Abrechnung erfolgt nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand<br />
auf Nachweis des Entsorgungsunternehmens und schriftliche<br />
Bestätigung des Lieferscheines durch den Benutzungs-<br />
und Überlassungspflichtigen.<br />
(10) Der Benutzungs- und Überlassungspflichtige hat die ihm<br />
überlassenen Entsorgungs- sowie sonstige Kontrollnachweise<br />
während der Dauer von mindestens zwei Jahren auf dem<br />
Grundstück aufzubewahren und auf Verlangen unverzüglich<br />
vorzuzeigen.<br />
§ 6 - Prüfungsrecht, Auskunfts- und Anzeigepflicht<br />
(1) Zur Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften dieser Satzung,<br />
insbesondere zur Überwachung der Eigenkontrolle und<br />
Überwachung der Wartung der dezentralen Anlagen sowie der<br />
bau- und wasserrechtlichen Entscheidung ist dem Beauftragten<br />
des Zweckverbandes der ungehinderte Zutritt zu allen hierfür in<br />
Betracht kommenden Grundstücksteilen, insbesondere der dezentralen<br />
Anlage, zu gewähren. Die Bestimmungen der Kleinkläranlagenverordnung<br />
bleiben davon unberührt.<br />
(2) Der Zweckverband bzw. die vom Zweckverband beauftragten<br />
Dritten sind berechtigt, Proben zu entnehmen und Messungen<br />
durchzuführen. Bei Bestätigung eines hinreichenden Verdachtes<br />
auf Einleitung nicht häuslicher und damit vergleichbarer<br />
Abwässer trägt der Benutzungs- und Überlassungspflichtige die<br />
Kosten der Untersuchung. Die Beauftragten des Zweckverbandes<br />
haben sich auf Verlangen auszuweisen.<br />
(3) Die Benutzungs- und Überlassungspflichtigen sind verpflichtet,<br />
über alle im Zusammenhang mit einer Überprüfung nach Absatz<br />
1 stehenden Fragen Auskunft zu erteilen sowie geeignete<br />
Unterlagen zum Nachweis der Eigenkontrolle, der Wartung und<br />
der Entsorgung der dezentralen Anlagen vorzulegen.<br />
(4) Bestehende dezentrale Anlagen sind dem Zweckverband vom<br />
Benutzungs- und Überlassungspflichtigen innerhalb eines Monats<br />
nach Inkrafttreten dieser Satzung anzuzeigen, sofern eine<br />
Anzeige vor Inkrafttreten dieser Satzung noch nicht erfolgt ist. Bei<br />
Neuerrichtung einer dezentralen Anlage hat die Anzeige gegenüber<br />
dem Zweckverband vor ihrer Inbetriebnahme zu erfolgen.<br />
(5) Wechselt der Benutzungs- und Überlassungspflichtige, so haben<br />
sowohl der bisherige als auch der neue Benutzungs- und Überlassungspflichtige<br />
den Zweckverband unverzüglich über den Wechsel<br />
zu benachrichtigen. Gleiches gilt bei Veränderungen der Art der dezentralen<br />
Anlagen und der Menge oder Art des Abwassers.<br />
(6) Die Anzeigen nach den Absätzen 4 und 5 haben schriftlich<br />
zu erfolgen.
<strong>Wehlen</strong> - 8 -<br />
Nr. 9/2012<br />
§ 7 - Haftung<br />
(1) Der Benutzungs- und Überlassungspflichtige haftet dem<br />
Zweckverband für Schäden infolge mangelhaften Zustandes<br />
oder unsachgemäßer oder satzungswidriger Benutzung seiner<br />
dezentralen Anlage. Er hat den Zweckverband von Ersatzansprüchen<br />
Dritter freizustellen, die wegen solcher Schäden geltend<br />
gemacht werden. Mehrere Ersatzpflichtige haften als Gesamtschuldner.<br />
(2) Die Haftung des Benutzungs- und Überlassungspflichtigen<br />
für den ordnungsgemäßen Betrieb seiner dezentralen Anlage<br />
wird durch diese Satzung und die aufgrund dieser Satzung<br />
durchgeführten Entsorgungen nicht berührt.<br />
(3) Kann die Entsorgung infolge höherer Gewalt oder behördlicher<br />
Verfügungen vorübergehend nicht oder nur eingeschränkt<br />
oder verspätet durchgeführt werden, besteht kein Anspruch auf<br />
Schadenersatz.<br />
§ 8 - Anordnung für den Einzelfall und Zwangsmittel<br />
(1) Der Zweckverband kann zur Erfüllung der nach dieser Satzung<br />
bestehenden Verpflichtungen Anordnungen für den Einzelfall<br />
erlassen.<br />
(2) Für die Erzwingung einer nach dieser Satzung vorgeschriebenen<br />
Handlung, Duldung oder Unterlassung gelten die Vorschriften<br />
des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für den Freistaat<br />
Sachsen (SächsVwVG).<br />
3. Teil - Gebühren<br />
§ 9 - Erhebungsgrundsatz, Gebührenmaßstab<br />
(1) Der Zweckverband erhebt für die Erfüllung der nach § 1 genannten<br />
Aufgaben Gebühren. Sie werden erhoben für die Entsorgung<br />
des Abwassers aus dezentralen Anlagen, für Abwasser,<br />
das in öffentliche Abwasseranlagen eingeleitet wird, die nicht an<br />
ein Klärwerk angeschlossen sind und für die Überwachung der<br />
Eigenkontrolle und die Überwachung der Wartung der dezentralen<br />
Anlagen.<br />
(2) Die Gebühren für die Entsorgung des Abwassers aus dezentralen<br />
Anlagen bemessen sich nach der tatsächlich der dezentralen<br />
Anlage entnommenen Menge und dem Entsorgungsaufwand<br />
gemäß § 5 Absatz 9.<br />
(3) Die Gebühren für Abwasser, das in öffentliche Abwasseranlagen<br />
eingeleitet wird, die nicht an ein Klärwerk angeschlossen<br />
sind, bemessen sich nach der auf dem Grundstück angefallenen<br />
Abwassermenge. § 42 AbwS gilt entsprechend.<br />
(4) Die Gebühren für die Überwachung der Eigenkontrolle und<br />
die Überwachung der Wartung der dezentralen Anlagen bemessen<br />
sich nach der Anzahl der dezentralen Anlagen.<br />
§ 10 - Gebührenschuldner<br />
(1) Gebührenschuldner ist derjenige, der<br />
a) in den Fällen des § 9 Absatz 2 und 3 im Zeitpunkt der Inanspruchnahme<br />
der öffentlichen Einrichtung und<br />
b) in den Fällen des § 9 Absatz 4 im Zeitpunkt des Erlass des<br />
Gebührenbescheides<br />
Eigentümer des Grundstücks ist, auf dem sich die dezentrale<br />
Anlage befindet. Der Erbbauberechtigte oder sonst dinglich zur<br />
baulichen Nutzung Berechtigte ist anstelle des Grundstückseigentümers<br />
Gebührenschuldner. Ist für ein Grundstück weder ein<br />
Eigentümer noch ein Erbbauberechtigter oder sonst dinglich zur<br />
baulichen Nutzung Berechtigter zu ermitteln, so ist der Verfügungs-<br />
und Nutzungsberechtigte gebührenpflichtig.<br />
(2) Erfolgt die Einleitung ohne konkreten Grundstücksbezug<br />
oder widerrechtlich, so ist Gebührenschuldner auch derjenige,<br />
der die Einleitung vornimmt.<br />
(3) Wechselt das Eigentum oder die Nutzungsberechtigung, so<br />
geht die Gebühren- und Abgabenpflicht nach § 9 Absatz 2 und<br />
3 im Zeitpunkt der Rechtsänderung auf den neuen Eigentümer<br />
oder Nutzungsberechtigten über.<br />
(4) Mehrere Gebührenschuldner für dasselbe Grundstück bzw.<br />
für dieselben Einleitungen haften als Gesamtschuldner.<br />
§ 11 - Gebührenhöhe<br />
(1) Die Gebühr beträgt für die Entsorgung von Abwasser, das<br />
aus abflusslosen Gruben oder Kleinkläranlagen entnommen,<br />
abgefahren und in einem Klärwerk gereinigt wird 36,91 EUR je<br />
m3 Abwasser.<br />
(2) Die Gebühr für Abwasser, das in öffentliche Abwasseranlagen<br />
eingeleitet wird, die nicht an ein Klärwerk angeschlossen<br />
sind, beträgt 0,99 EUR je m3 Abwasser.<br />
(3) Für die Überwachung der Eigenkontrolle und die Überwachung<br />
der Wartung der dezentralen Anlagen wird eine jährliche<br />
Gebühr in Höhe von 19,70 EUR je dezentrale Anlage erhoben.<br />
§ 12 - Entstehung der Gebührenschuld, Fälligkeit,<br />
Veranlagungszeitraum<br />
(1) Die Gebührenschuld nach § 11 Abs. 1 entsteht mit der Überlassung<br />
des Inhaltes der dezentralen Anlagen. Die Gebühren<br />
werden für jede Entsorgung im Sinne von § 5 gesondert festgesetzt.<br />
(2) Die Gebührenschuld nach § 11 Abs. 2 entsteht jeweils zum<br />
Ende eines Kalenderjahres für das Kalenderjahr (Veranlagungszeitraum).<br />
(3) Die Gebührenschuld nach § 11 Abs. 3 entsteht zum 30.06.<br />
eines Kalenderjahres für das Kalenderjahr (Veranlagungszeitraum).<br />
(4) Die Gebühren werden zwei Wochen nach Bekanntgabe des<br />
Gebührenbescheides zur Zahlung fällig.<br />
4. Teil - Abwälzung der Abwasserabgabe<br />
§ 13 - Erhebungsgrundsatz, Abgabetatbestand<br />
(1) Gemäß § 8 Absatz 2 SächsAbwAG erhebt der Zweckverband<br />
eine Abgabe zur Deckung seiner Aufwendungen aus der Abwasserabgabe<br />
für Kleineinleitungen.<br />
Die Abgabe wird für Grundstücke erhoben, auf denen Abwasser<br />
anfällt und für dessen Einleitung der Abwasserzweckverband<br />
nach § 8 Abs. 1 SächsAbwAG anstelle des Einleiters abgabepflichtig<br />
ist. Dies sind Einleitungen von weniger als 8 cbm/Tag<br />
Schmutzwasser aus Haushaltungen und ähnlichem Schmutzwasser<br />
in ein Gewässer nach § 2 Abs. 1 WHG.<br />
(2) Schmutzwasser aus Haushaltungen und ähnliche Schmutzwassereinleitungen<br />
bleiben abgabefrei, wenn<br />
a) der Bau der dezentralen Anlage mindestens den allgemein<br />
anerkannten Regeln der Technik entspricht und<br />
b) der Schlamm einer dafür geeigneten Abwasserbehandlungsanlage<br />
zugeführt oder nach Abfallrecht entsorgt wird.<br />
(3) Wird Schmutzwasser rechtmäßig auf landwirtschaftlich,<br />
forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Böden aufgebracht,<br />
stellt dies keine Einleitung im Sinne des § 13 Abs. 1 Satz<br />
2 und Satz 3 dar.<br />
§ 14 - Abgabenmaßstab und Abgabensatz<br />
(1) Die Abgabe wird für Grundstücke, von denen Schmutzwasser<br />
aus Haushaltungen im Sinne des § 13 Abs. 1 eingeleitet wird,<br />
nach der Zahl der auf dem Grundstück wohnenden Einwohner<br />
berechnet. Maßgebend für die Zahl der Einwohner ist der 30.06.<br />
des Kalenderjahres, für das die Abgabe zu entrichten ist. Zur<br />
Abgabe nach Satz 1 gehört auch der durch die Erhebung der<br />
Abgabe entstehende Verwaltungsaufwand; hierzu gehört weiterhin<br />
der bei der Erfüllung der Abgabenpflicht entstehende Verwaltungsaufwand.<br />
(2) Die Abgabe nach § 14 Abs. 1 Satz 1 wird nach folgender<br />
Formel berechnet:<br />
Anzahl der Einwohner des Grundstückes x 50 % x Abgabensatz<br />
für eine Schadeinheit zzgl. Verwaltungsaufwand je Grundstück<br />
(3) Der Abgabensatz für eine Schadeinheit entspricht dem jeweils<br />
geltenden Satz gemäß § 9 Abs. 4 AbwAG und beträgt zurzeit<br />
35,79 EUR.<br />
(4) Der Verwaltungsaufwand je abgabepflichtiges Grundstück<br />
beträgt 45,00 EUR pro Jahr
Nr. 9/2012 - 9 -<br />
<strong>Wehlen</strong><br />
§ 15 - Beginn und Ende der Abgabenpflicht<br />
(1) Die Abgabenpflicht entsteht jeweils zu Beginn und endet<br />
jeweils mit Ende des Kalenderjahres, für das gegenüber dem<br />
Zweckverband die Abwasserabgabe für Kleineinleitungen festgesetzt<br />
wurde. Stichtag ist dabei der 30.06. des Kalenderjahres.<br />
(2) Unter Beachtung des Absatz 1 endet die Abgabenpflicht mit<br />
dem Ablauf des Jahres, wenn<br />
1. die Einleitung vom Grundstück entfällt und dies dem Zweckverband<br />
schriftlich bis zum 29.06. des Folgejahres angezeigt wurde;<br />
2. das Grundstück bis zum 29.06. des Folgejahres an das zentrale<br />
Abwassernetz angeschlossen wurde;<br />
3. die Voraussetzungen für die Abgabepflicht (Einleitung<br />
von Schmutzwasser aus Haushaltungen oder ähnlichem<br />
Schmutzwasser) bis zum 29.06. des Folgejahres entfallen.<br />
§ 16 - Abgabenschuldner<br />
(1) Abgabenschuldner ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens der<br />
Abgabenschuld Eigentümer des Grundstückes ist. Der Erbbauberechtigte<br />
oder sonst dinglich zur baulichen Nutzung Berechtigte<br />
ist anstelle des Eigentümers Abgabenschuldner.<br />
(2) Mehrere Abgabenschuldner für dasselbe Grundstück haften<br />
als Gesamtschuldner.<br />
§ 17 - Entstehung und Fälligkeit<br />
(1) Die Abgabenschuld entsteht jeweils zum Ende eines Kalenderjahres.<br />
(2) Die Abgabe wird durch schriftlichen Bescheid festgesetzt.<br />
(3) Die Abgabe wird zwei Wochen nach Bekanntgabe des Bescheides<br />
fällig.<br />
§ 18 - Pflichten des Abgabeschuldners<br />
Der Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte bzw. sonst<br />
dinglich zur baulichen Nutzung Berechtigte hat die für die Prüfung<br />
und Berechnung der Abgabenansprüche erforderlichen<br />
Auskünfte zu erteilen und den Zutritt zum Grundstück zu gewährleisten.<br />
5. Teil - Ordnungswidrigkeiten<br />
§ 19 - Ordnungswidrigkeiten<br />
(1) Ordnungswidrig im Sinne von § 124 SächsGemO handelt,<br />
wer vorsätzlich oder fahrlässig<br />
a) entgegen § 3 Abs. 1 die zu beseitigenden Anlageninhalte<br />
nicht dem Zweckverband überlässt<br />
b) den Bedingungen oder Auflagen einer Befreiung nach § 3<br />
Abs. 3 zuwider handelt<br />
c) Abwasser, das nicht den Anforderungen des § 4 entspricht,<br />
in die dezentrale Anlage einleitet<br />
d) die Entsorgung der dezentralen Anlage nicht gemäß § 5 Abs.<br />
2 i. V. m. Abs. 1 veranlasst<br />
e) der Aufbewahrungs- und Vorlagepflicht des § 5 Abs. 10 zuwider<br />
handelt<br />
f) seinen Meldepflichten nach § 6 Abs. 4 oder 5 nicht nachkommt<br />
(2) Ordnungswidrig im Sinne von § 8 Absatz 2 Satz 2 SächsAbwAG<br />
i.V.m. § 6 Abs. 2 Nr. 2 SächsKAG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig<br />
die erforderlichen Auskünfte gemäß § 18 nicht erteilt.<br />
(3) Die Vorschriften der Kleinkläranlagenverordnung und des Sächsischen<br />
Verwaltungsvollstreckungsgesetzes bleiben unberührt.<br />
§ 20<br />
Inkrafttreten<br />
(1) Die Satzung tritt zum 01.01.2013 in Kraft.<br />
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über dezentrale Anlagen der Abwasserentsorgung<br />
im Verbandsgebiet des AZV <strong>Wehlen</strong>-Naundorf<br />
vom 12.11.2007 mit allen späteren Änderungen außer Kraft.<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong>, 10.09.2012<br />
Abwasserzweckverband<br />
<strong>Wehlen</strong>-Naundorf<br />
Dr. Schuhmann<br />
Verbandsvorsitzender<br />
Rechtsbehelf:<br />
Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat<br />
Sachsen:<br />
Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO, der nach § 47 Abs. 2 i.V.m.<br />
§ 6 Abs. 1 SächsKomZG auf Zweckverbände anzuwenden ist,<br />
gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und<br />
Formvorschriften des SächsKomZG i.V.m. der SächsGemO zustande<br />
gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung<br />
als von Anfang an gültig zustande gekommen.<br />
Dies gilt nicht, wenn<br />
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,<br />
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung<br />
oder die Bekanntmachung der<br />
Satzung verletzt worden sind,<br />
3. der Verbandsvorsitzende dem Beschluss nach § 56 Abs. 3<br />
i.V.m. § 21 Abs. 3 SächsKomZG wegen<br />
Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,<br />
4. vor Ablauf eines Jahres nach Veröffentlichung der Satzung<br />
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet<br />
hat oder<br />
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber<br />
dem Abwasserzweckverband unter Bezeichnung<br />
des Sachverhalts, der die Verletzung begründen<br />
soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.<br />
Ist eine Verletzung nach dem Satz 3, Ziffer 3 oder 4 geltend<br />
gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4<br />
Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung<br />
geltend machen.<br />
Informationen aus der <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />
und den Fachämtern der<br />
Gemeindeverwaltung Lohmen<br />
Die <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong> informiert<br />
Anmeldung der Schulanfänger 2013<br />
Die Anmeldung der <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong>er Kinder + Kinder der Pirnaer<br />
Ortsteile Posta, Mockethal und Zatzschke zum Schulbeginn 2013<br />
erfolgt zu den folgenden Terminen in der Friedrich-Märkel-<br />
Grundschule, Lohmener Straße 3:<br />
Montag, 1. Oktober 2012, 15.00 bis 18.00 Uhr sowie<br />
Montag, 8. Oktober 2012, 09.00 bis 10.00 Uhr<br />
(alternativ: Dienstag, 9. Oktober 2012, 15.00 bis 17.00 Uhr im<br />
Sekretariat der <strong>Stadt</strong>verwaltung, Markt 5, 1.OG).<br />
Bei der Anmeldung ist das Familienbuch (Geburtsurkunde des<br />
Kindes) vorzulegen.<br />
Kinder können gern mitgebracht werden.<br />
Bei Nichtrealisierbarkeit der Termine ist auch eine persönliche<br />
Absprache mit Frau Stützer unter Tel. 03 50 24/7 04 13, möglich.<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong>, 10.09.2012<br />
Einwohnermeldeamt<br />
Reisepässe sind eingetroffen<br />
Reisepässe, die bis einschließlich 07.09.2012 beantragt<br />
wurden, sind eingetroffen und können abgeholt werden.<br />
Personalausweise — werden nur ausgegeben, wenn<br />
die Bürgerinnen und Bürger bestätigen, den PIN-Brief<br />
erhalten zu haben.
<strong>Wehlen</strong> - 10 -<br />
Nr. 9/2012<br />
Standesamt<br />
Wir alle sind Engel mit einem Flügel. Wir müssen einander<br />
umarmen, wenn wir fliegen wollen.<br />
(Luciano De Cresenzo)<br />
Standesamtliche Nachrichten<br />
Es haben geheiratet am:<br />
25.08.2012 Steffen Bieselt und<br />
Petra Kunzendorf aus <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong><br />
OT Dorf <strong>Wehlen</strong>/Dresden<br />
Geboren ist am:<br />
08.08.2012 Til<br />
Eltern: Torsten Pelz und Kerstin Kühn<br />
Kämmerei<br />
Wohnungen und Gewerbeflächen in Lohmen<br />
und <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong> zu vermieten<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong><br />
Markt 7 1 Zimmer 27,94 qm<br />
Dusche mit WC, Heizung<br />
Sanierte Ladenfläche im Erdgeschoss des Touristenhauses<br />
Karl-Marx-Platz 2 mit 28,59 qm<br />
Heizung, Fußbodenfliesen, große Schaufenster<br />
Folgende Gewerbeeinheit steht in einem historischen Objekt in<br />
zentraler Lage nach erfolgter Teilsanierung zur Verfügung.<br />
Pirnaer Str. 101 Gewerbeeinheit 85 qm<br />
Erdgeschoss: Terrasse<br />
Individuelle Planung nach<br />
Mieterwünschen noch möglich<br />
Bei Interesse erteilen wir Ihnen gern nähere Auskünfte. Bitte<br />
melden Sie sich dazu im Gemeindeamt Lohmen, Schloss Lohmen<br />
1 bei Frau Boyn (Tel. 0 35 01/58 10 34).<br />
Grundstücksausschreibung<br />
Die Gemeinde Lohmen schreibt folgende Grundstücke zum Verkauf<br />
aus:<br />
Mindest- Grundstück Flur- Gebäude- Ver<br />
gebot stück u. Frei- kehrsfläche<br />
wert<br />
35.000,00 € Grundstraße 7 28/1 1.900 qm 58.400,00 €<br />
Mehrfamilienhaus<br />
OT Uttewalde<br />
Das Grundstück Grundstraße 7 liegt im OT Uttewalde. In ca. 5<br />
km Entfernung erreicht man das Zentrum der Gemeinde Lohmen.<br />
Das Gebäude ist teilweise vermietet.<br />
Der Zuschlag erfolgt nach Kaufpreisangebot.<br />
Bei Interesse erteilen wir Ihnen gern nähere Auskünfte.<br />
Zum Mindestgebot kommen bei Abschluss des Notarvertrages<br />
die mit dem Verkauf verbundenen Kosten, sowie die Kosten für<br />
die Erstellung des Wertermittlungsgutachtens hinzu.<br />
Ansprechpartner:<br />
Herr Mildner, Bürgermeister<br />
Tel. 0 35 01/5 81 00<br />
Frau Ujhelyi, Kämmerin<br />
Tel. 0 35 01/58 10 30<br />
Schriftliche Angebote richten Sie bitte an die<br />
Gemeinde Lohmen<br />
Schloß Lohmen 1<br />
01847 Lohmen<br />
Öffentliche Ausschreibung<br />
für die Bewirtschaftung der Gaststätte<br />
„Daubemühle“ in Lohmen<br />
Die Gemeinde Lohmen sucht für die Gaststätte<br />
„Daubemühle“<br />
in Lohmen einen neuen Betreiber.<br />
Die Ausflugsgaststätte liegt am Eingang des romantischen Liebethaler<br />
Grundes. Die Gaststätte mit Küche und Nebenräumen<br />
befindet sich im Gebäude des Wasserkraftwerkes „Daubemühle“.<br />
Ebenfalls zum Pachtobjekt gehört eine Freifläche.<br />
Die Erweiterung zum Pensionsbetrieb ist durch den Ausbau eines<br />
Nebengebäudes möglich.<br />
Außerdem besteht die Möglichkeit im Objekt eine Wohnung ca.<br />
75 m2 anzumieten.<br />
Räumlichkeiten Gaststätte:<br />
Speiseraum/Gaststätte ca. 105 m 2<br />
Gang/Toiletten ca. 30 m 2<br />
Küche/Nebenräume ca. 55 m 2<br />
Freifläche ca. 60 m 2<br />
Bei Interesse erteilen wir Ihnen gern nähere Auskünfte.<br />
Ansprechpartner:<br />
Frau Ujhelyi, Kämmerin 0 35 01/58 10 30<br />
Frau Boyn, Sachbearbeiterin 0 35 01/58 10 34<br />
Bewerbungen richten Sie bitte an die<br />
Gemeinde Lohmen<br />
Schloß Lohmen 1<br />
01847 Lohmen<br />
Hauptamt/Ordnungsamt<br />
Merkblatt zum Abbrennen von Gartenabfällen<br />
Ein Verbrennen von Grünschnitt und Pflanzenabfällen ist nach<br />
PflanzAbfV grundsätzlich verboten.<br />
Bevor von einer Ausnahmeregelung Gebrauch gemacht werden<br />
kann, muss der Betreffende prüfen, ob eine Eigenverwertung<br />
(Kompostierung, Einarbeitung in den Boden) und ob eine Entsorgung<br />
zu einer dafür zugelassenen Anlage (Sammeltermine<br />
lt. Abfallkalender, eigene Abgabe in einer Kompostierungsanlage)<br />
nicht möglich oder nicht zumutbar sind. Nur dann darf<br />
ausnahmsweise verbrannt werden. Selbst für diese Ausnahme<br />
sind zahlreiche Bedingungen einzuhalten. Geschieht dies nicht,<br />
handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten.<br />
Diese Beschränkungen sind:<br />
· Das Verbrennen ist nur im Zeitraum vom 1. bis 30. April<br />
und vom 1. bis 30. Oktober werktags in der Zeit zwischen<br />
8.00 und 18.00 Uhr zwei Stunden täglich zulässig.<br />
· Es dürfen keine Gefährdungen oder Belästigungen der Allgemeinheit<br />
oder der Nachbarschaft durch Rauchentwicklung<br />
oder Funkenflug eintreten.<br />
· eingetragen werden maximal bis zu 3 aufeinander folgende<br />
Tage<br />
· Zum Anzünden und zum Unterstützen des Feuers dürfen<br />
keine anderen Stoffe, insbesondere keine häuslichen Abfälle,<br />
Mineralölprodukte oder beschichtete bzw. mit Schutzmitteln<br />
behandelte Hölzer verwendet werden.<br />
· Es müssen folgende Mindestabstände eingehalten werden:<br />
100 m von Bundes-, Land- und Kreisstraßen sowie von Lagern<br />
mit brennbaren Flüssigkeiten oder Druckgasen und von<br />
Betrieben, in denen explosionsgefährliche oder brennbare<br />
Stoffe hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden.<br />
Zu beachten ist:<br />
Jedes Abbrennen von Gartenabfällen im oben genannten<br />
Zeitraum ist dem Ordnungsamt der Gemeinde Lohmen<br />
schriftlich oder telefonisch unter 0 35 01/58 10 - 21, 22, 27<br />
mitzuteilen.<br />
Mario Häntzschel<br />
Ordnungsamt Lohmen
Nr. 9/2012 - 11 -<br />
<strong>Wehlen</strong><br />
Gesetzliche Bestimmungen zur Entsorgung<br />
von pflanzlichen Abfällen<br />
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über<br />
die Entsorgung von pflanzlichen<br />
Abfällen – Pflanzenabfallverordnung (1)<br />
Information der Abteilung Umwelt:<br />
Hinsichtlich der gesetzlichen Bestimmungen zur Entsorgung<br />
von pflanzlichen Abfällen bestehen immer noch viele Unsicherheiten<br />
bzw. Missverständnisse. Die Abteilung Umwelt möchte<br />
daher die nach wie vor bestehende Rechtslage erläutern.<br />
Seit dem 2. Oktober 1994 ist im Freistaat Sachsen die „Verordnung<br />
der Sächsischen Staatsregierung über die Entsorgung von<br />
pflanzlichen Abfällen - Pflanzenabfallverordnung“ in Kraft. Die<br />
Verordnung regelt landeseinheitlich die Entsorgung von pflanzlichen<br />
Abfällen, die auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder<br />
gärtnerisch genutzten Grundstücken oder Gärten, in Parks,<br />
Grünanlagen und auf Friedhöfen oder in sonstiger Weise anfallen.<br />
Demnach ist bei der Entsorgung von pflanzlichen Abfällen in jedem<br />
Einzelfall folgende generelle Prüfreihenfolge zu beachten:<br />
• Nach den allgemeinen abfallrechtlichen Vorschriften gilt,<br />
dass unvermeidbare Abfälle grundsätzlich vorrangig zu verwerten<br />
sind. Für pflanzliche Abfälle soll das nach der Pflanzenabfallverordnung<br />
in erster Linie auf dem Grundstück, auf<br />
dem sie angefallen sind, durch Verrotten geschehen (Eigenverwertung).<br />
Dies kann beispielsweise durch Kompostieren<br />
oder Einarbeiten in den Boden erfolgen. Die Abfälle sind<br />
gegebenenfalls vorher durch geeignete Verfahren (Häckseln<br />
oder Schreddern) mechanisch aufzuarbeiten. Dabei ist zu<br />
beachten, dass Geruchs- und Lärmbelästigungen vermieden<br />
werden.<br />
• Ist eine solche Eigenverwertung nicht möglich oder nicht beabsichtigt,<br />
besteht die Pflicht, die Abfälle dem ZAOE (2) zur<br />
Entsorgung zu überlassen (sogen. Überlassungspflicht nach<br />
Abfallwirtschaftssatzung).<br />
Für die saisonbedingt anfallenden Pflanzenabfälle, wie Gehölzverschnitt<br />
oder Laub, besteht die Möglichkeit der kostenlosen<br />
Abgabe. Die genauen Termine und Standorte für<br />
diese Grünschnittsammlungen stehen im aktuellen Abfallkalender.<br />
Sie können auch direkt beim ZAOE, Meißner Straße<br />
151a, in 01445 Radebeul, Tel.: 03 51/40 40 4- 50, oder bei<br />
den Städten und Gemeinden erfragt werden.<br />
Darüber hinaus ist ganzjährig eine Anlieferung von Gartenabfällen<br />
gegen eine geringe Gebühr an Kompostierungsanlagen<br />
im Landkreis möglich.<br />
• Nur wenn eine Entsorgung auf einem der vorgenannten<br />
Wege unmöglich oder unzumutbar ist, können pflanzliche<br />
Abfälle aus nicht gewerblich genutzten Grundstücken (d. h.<br />
aus privaten Haus- und Kleingärten) ausnahmsweise verbrannt<br />
werden. Es muss betont werden, dass die für eine<br />
Eigenverwertung erforderlichen Arbeiten wie das Zerkleinern<br />
der pflanzlichen Abfälle und Aufwendungen für den<br />
Transport und die zu entrichtende Entsorgungsgebühr bei<br />
der Überlassung nicht zwangsläufig zu einer Unzumutbarkeit<br />
führen.<br />
Für den Ausnahmefall des Verbrennens müssen folgende einschränkende<br />
Bedingungen nach Pflanzenabfallverordnung eingehalten<br />
werden:<br />
• Es dürfen keine Gefährdungen oder Belästigungen der<br />
Allgemeinheit oder der Nachbarschaft durch Rauchentwicklung<br />
oder Funkenflug eintreten.<br />
• Das Verbrennen ist nur im Zeitraum vom 1. bis 30. April und<br />
vom 1. bis 30. Oktober, werktags in der Zeit zwischen 8.00<br />
und 18.00 Uhr höchstens während zwei Stunden täglich zulässig.<br />
• Zum Anzünden und zum Unterstützen des Feuers dürfen<br />
keine anderen Stoffe, insbesondere keine häuslichen Abfälle,<br />
Mineralölprodukte oder beschichtete bzw. mit Schutzmitteln<br />
behandelte Hölzer verwendet werden.<br />
• Es müssen folgende Mindestabstände eingehalten werden:<br />
- 1,5 km von Flugplätzen,<br />
- 200 m von Autobahnen,<br />
- 100 m von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie von<br />
Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten oder Druckgasen und<br />
von Betrieben, in denen explosionsgefährliche oder brennbare<br />
Stoffe hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden.<br />
Diese umfangreichen Beschränkungen haben zur Folge, dass<br />
ein Verbrennen von pflanzlichen Abfällen - ungeachtet der bereits<br />
erläuterten Eigenverwertungs- und Überlassungspflichten<br />
- generell für einen großen Teil des Landkreises ausscheidet.<br />
Speziell in Wohngebieten mit hoher Besiedlungsdichte sind diese<br />
Bedingungen kaum einzuhalten.<br />
Hinzu kommt außerdem, dass die zu beachtenden Einschränkungen<br />
oder Verbote in der Pflanzenabfallverordnung nicht abschließend<br />
aufgeführt sind. Somit ist vom Besitzer der Abfälle<br />
im jeweiligen Einzelfall vor einem beabsichtigten Verbrennen von<br />
pflanzlichen Abfällen auch noch eine Reihe weiterer, der Gefahrenvorsorge<br />
dienender Vorschriften zu beachten, z. B. das Wald-<br />
und Naturschutzrecht sowie das Immissionsschutzrecht.<br />
Jeder hat die Pflicht, sich im Vorfeld über bestehende gesetzliche<br />
Bestimmungen zu informieren und selbst zu prüfen, ob im<br />
jeweiligen Einzelfall die erläuterten Ausnahmetatbestände der<br />
Pflanzenabfallverordnung zutreffend sind. Eines Antrages beim<br />
Landratsamt bedarf es hierbei nicht.<br />
Für weitere Fragen oder Auskünfte wenden Sie sich bitte an die<br />
Bürgerbüros des Landratsamtes (Telefon Pirna: 0 35 01/5 15 -0).<br />
Das Landratsamt weist eindringlich darauf hin, dass das Verbrennen<br />
von pflanzlichen Abfällen ohne die oben erläuterten<br />
Voraussetzungen eine Ordnungswidrigkeit darstellt und geahndet<br />
werden kann. Das Gleiche gilt, wenn pflanzliche Abfälle wild<br />
abgelagert werden.<br />
Es können Bußgelder zwischen 10 und 2.000 Euro verhängt<br />
werden. Das hängt von der Art und dem Ausmaß des Rechtsverstoßes<br />
ab.<br />
Ausnahme:<br />
Für pflanzliche Abfälle, die mit bestimmten Schädlingen oder<br />
Krankheiten befallen sind, kann im Einzelfall eine Pflicht zur Vernichtung<br />
durch Verbrennen nach pflanzenschutzrechtlichen Vorschriften<br />
oder gesonderter behördlicher Verfügung bestehen. In<br />
diesen Fällen ist die Pflanzenabfallverordnung nicht einschlägig.<br />
Diese Ausnahmen sind aber in jedem Fall zuvor mit dem hierfür<br />
zuständigen Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft<br />
und Geologie, Abteilung 7 – Pflanzliche Erzeugung zu<br />
klären (Tel. 03 52 42/6 31 -0, Besucheranschrift: Waldheimer Str.<br />
219 in 01683 Nossen).<br />
PflanzAbfV (1) - „Verordnung der Sächsischen Staatsregierung<br />
über die Entsorgung von pflanzlichen<br />
Abfällen - Pflanzenabfallverordnung“ (veröffentlicht im Sächs-<br />
GVBl. 1994, Seite 1577)<br />
ZAOE (2), Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal, Meißner<br />
Straße 151a, in 01445 Radebeul, www.zaoe.de<br />
Bauamt<br />
Das Bauamt informiert<br />
Die Arbeiten zur Halden- und Gewässerinstandsetzung oberhalb<br />
der Pirnaer Straße in Zeichen verlaufen planmäßig. Die Leistungen<br />
zum Einbau von Erosionsschutzmatten und Stahlnetzen,<br />
zum Schutz der Böschungen und des Gewässers, werden in der<br />
nächsten Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates vergeben. Die entsprechenden<br />
Bauleistungen sollen noch in diesem Jahr fertiggestellt werden.<br />
In Pötzscha werden derzeit die Schäden am Saukelbach und<br />
an den Erosionsrinnen oberhalb des Obervogelgesanger Weges<br />
beseitigt.<br />
Durch den Landkreis wurde die Baumaßnahme zur Instandsetzung<br />
der Lohmener Straße, zwischen Torbogen und Grundschule,<br />
sowie den Neubau des Brückenbauwerks in Höhe der<br />
Grundschule ausgeschrieben. Im Auftrag der <strong>Stadt</strong> sollen dabei<br />
die Straßenbeleuchtung und die Stellplätze im Bereich der
<strong>Wehlen</strong> - 12 -<br />
Nr. 9/2012<br />
Grundschule erneuert werden. Baubeginn ist voraussichtlich<br />
Mitte Oktober.<br />
Die Energetische Sanierung der Kita „Pusteblume“ in Dorf <strong>Wehlen</strong><br />
ist weitestgehend abgeschlossen. Derzeit werden noch einige<br />
kleinere Restleistungen erbracht. In der Baumaßnahme wurde<br />
ein Wärmedämmverbundsystem an der Fassade angebracht,<br />
das Dach neu gedeckt und darauf eine Solaranlage installiert,<br />
die Heizung erneuert und einige neue Fenster und Türen eingebaut.<br />
Als separate Maßnahme werden derzeit Arbeiten zum<br />
Ausbau der Kellerbereiche der Kita durchgeführt.<br />
Ebenfalls weitestgehend abgeschlossen ist die Erneuerung der<br />
Touristinformation Lohmen & <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong><br />
Veranstaltungen in Lohmen & <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong><br />
Sanitäranlagen in der Grundschule <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong>. Das vorgegebene<br />
Ziel, die Nutzbarkeit der Sanitäranlagen zum Schuleingang<br />
am 1. September, wurde erreicht.<br />
Derzeit werden noch Arbeiten am behindertengerechten Zugang<br />
ausgeführt.<br />
Im Oktober erfolgt im Auftrag der <strong>Stadt</strong> eine Kamerabefahrung<br />
der Straßen durch die Firma GeoNet solution aus Leipzig. Diese<br />
Befahrung ist für die Erfassung des Straßenzustands und die<br />
anschließende Bewertung notwendig. Die Daten werden ausschließlich<br />
für verwaltungsinterne Zwecke verwendet.<br />
Datum Uhrzeit Veranstaltung Ort<br />
28.09.2012 12.00 - 18.00 Uhr Feldbahnschau Lohmen, Herrenleite<br />
30.09.2012 10.00 - 18.00 Uhr Feldbahnschau Lohmen, Herrenleite<br />
28.09 -<br />
30.09.2012<br />
ab 14.00 Uhr Kirmes in Dorf <strong>Wehlen</strong> Dorf <strong>Wehlen</strong>, Festplatz<br />
29.09.2012 14.00 Uhr 50 Jahre Jugendfeuerwehrarbeit in Lohmen Lohmen, FFW<br />
Festveranstaltung mit Hüpfburg, Kinderschminken,<br />
Fahrten mit dem Feuerwehrauto<br />
(Am Steigerhaus)<br />
02.10.2012 9.15 Uhr Turnuswanderung „Abseits der Touristenströme“<br />
NP-Führer Steffen Petrich und Daphna Zieschang<br />
(Tel. 01 62/7 71 53 31)<br />
Lohmen, Berghotel Bastei<br />
02.10.2012 10.00 Uhr Familienwanderung durch Gründe & Schlüchte<br />
rund um <strong>Wehlen</strong><br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong>, Marktbrunnen<br />
02.10.2012 17.00 Uhr <strong>Stadt</strong>führung mit Besichtigung<br />
Heimatmuseum & Pflanzengarten<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong>, Marktbrunnen<br />
03.10.2012 17.00 Uhr Thomas Stelzer & die Gospel Passengers <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong>, Radfahrerkirche<br />
05.10.2012 10.30 Uhr Wild und romantisch - durch die Gründe um <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong>, Markt<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong> (Nationalparkführer)<br />
05. -<br />
07.10.2012<br />
ab 14.00 Uhr Kirmes in <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong>, Markt<br />
09.10.2012 9.15 Uhr Turnuswanderung „Abseits der<br />
Touristenströme“<br />
NP-Führer Steffen Petrich und Daphna Zieschang<br />
(Tel. 01 62/7 71 53 31)<br />
Lohmen, Berghotel Bastei<br />
09.10.2012 10.00 Uhr Familienwanderung durch Gründe & Schlüchte<br />
rund um <strong>Wehlen</strong><br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong>, Marktbrunnen<br />
09.10.2012 17.00 Uhr <strong>Stadt</strong>führung mit Besichtigung<br />
Heimatmuseum & Pflanzengarten<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong>, Marktbrunnen<br />
12.10.2012 10.30 Uhr Wild und romantisch - durch die Gründe <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong>, Markt<br />
um <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong> (Nationalparkführer)<br />
14.10.2012 17.00 Uhr Konzert Sandstein & Musik<br />
Arien aus Bachkantaten, Sonaten, Konzerte<br />
und Quartette aus Barock<br />
und Vorklassik. Elisabeth Wilke (Alt),<br />
Leipziger Bach-Collegium<br />
Leitung: Ludwig Güttler<br />
Lohmen, Kirche<br />
16.10.2012 9.15 Uhr Turnuswanderung „Abseits der Touristenströme“ Lohmen, Berghotel Bastei
Nr. 9/2012 - 13 -<br />
<strong>Wehlen</strong><br />
Datum Uhrzeit Veranstaltung Ort<br />
NP-Führer Steffen Petrich und Daphna Zieschang<br />
(Tel. 01 62/7 71 53 31)<br />
16.10.2012 10.00 Uhr Familienwanderung durch Gründe & Schlüchte <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong>, Marktbrunnen<br />
rund um <strong>Wehlen</strong><br />
16.10.2012 17.00 Uhr <strong>Stadt</strong>führung mit Besichtigung <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong>, Marktbrunnen<br />
Heimatmuseum & Pflanzengarten<br />
19.10.2012 10.30 Uhr Wild und romantisch - durch die Gründe um <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong>, Markt<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong> (Nationalparkführer)<br />
20.10.2012 8.45 Uhr Herbstwanderung <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong>,<br />
OT Pötzscha am Haltepunkt<br />
20. - Sa. 9.00 - 13. Basteischau des Rassegeflügel- Lohmen, Erbgericht<br />
21.10.2012 18.00 Uhr<br />
So. 9.00 -<br />
16.00 Uhr<br />
& Rassekaninchenzüchtervereines Lohmen e. V.<br />
23.10.2012 9.15 Uhr Turnuswanderung „Abseits der Touristenströme“<br />
NP-Führer Steffen Petrich und Daphna Zieschang<br />
(Tel. 01 62/7 71 53 31)<br />
Lohmen, Berghotel Bastei<br />
23.10.2012 10.00 Uhr Familienwanderung durch Gründe & Schlüchte<br />
rund um <strong>Wehlen</strong><br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong>, Marktbrunnen<br />
23.10.2012 17.00 Uhr <strong>Stadt</strong>führung mit Besichtigung<br />
Heimatmuseum & Pflanzengarten<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong>, Marktbrunnen<br />
26.10.2012 10.30 Uhr Wild und romantisch - durch die Gründe <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong>, Markt<br />
um <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong> (Nationalparkführer)<br />
30.10.2012 19.30 Uhr Konzert „Zauber der Panflöte“ mit<br />
Ion Malcoci, Panflöte & Gabriel Dorin, Orgel u.<br />
Violine<br />
Kartenvorverkauf in der Touristinformation zu 13 €<br />
(Abendkasse 15 €)<br />
Lohmen, Kirche<br />
30.10.2012 10.00 Uhr Familienwanderung durch Gründe & Schlüchte<br />
rund um <strong>Wehlen</strong><br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong>, Marktbrunnen<br />
30.10.2012 17.00 Uhr <strong>Stadt</strong>führung mit Besichtigung<br />
Heimatmuseum & Pflanzengarten<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong>, Marktbrunnen<br />
Am 14.09.2012 starteten Mitglieder der Sektion Fußball und<br />
Freunde der Partnerschaft <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong> - Dorn-Dürkheim zu einem<br />
Wochenendbesuch nach Rhein-Hessen. Der Bus war mit<br />
über 40 Personen gut gefüllt und alle hatten gute Laune mitgebracht.<br />
Das die langen Fahrten<br />
nach und von Dorn-Dürkheim niemals langweilig wurden, war besonders<br />
dem Bordteam Chantal (Berni) mit Bardame Upsi (Uwe<br />
H.) zu verdanken, die unmittelbar nach dem Einstieg schon den<br />
ersten Cuba Libre und ähnlich ausgefallene Getränke servierten.<br />
Daneben gab Berni den „Flugkapitän“ und so hatten auch Anti-<br />
Alkoholiker (soweit überhaupt vorhanden) ihren Spaß. Vielen Dank<br />
euch beiden!<br />
Gegen 17:00 Uhr trafen wir in Dorn-Dürkheim ein und wurden von<br />
unseren langjährigen Freunden herzlich empfangen. Danach ging<br />
es zum Abendbrot in die Familien, ehe das Wiedersehen in der<br />
rekonstruierten Sporthalle des Ortes kräftig gefeiert wurde. Dorn-<br />
Neues aus dem Vereinsleben<br />
TUS Einheit <strong>Wehlen</strong> e. V. - Fußball<br />
Ein Besuch in Dorn-Dürkheim<br />
Dürkheim feierte an diesem Wochenende die Kerb (Kirmes) und<br />
so wurden am Abend die neue Kerbprinzessin Ann-Katrin Korb<br />
und ihr Kaiser Max Korb gekrönt. Daneben gab es aber viele weitere<br />
Überraschungen, wie z. B. die Aufführungen von Musik- und<br />
Tanzgruppen. Mit Einsatz und viel Freude präsentierten die Alten<br />
Herren vom Fußball TuS Dorn-Dürkheim einen Schuhplattler, den<br />
man ihn Tirol nicht besser vorgeführt bekommen dürfte! Bemerkenswert<br />
ist, dass sich auch die Jugend von Dorn-Dürkheim stark<br />
in das Geschehen rund um die Kerb einbringt und Traditionen<br />
pflegt, was auch in <strong>Wehlen</strong> verstärkt zu wünschen wäre.<br />
Der Samstag stand im Zeichen sportlicher Wettkämpfe und so<br />
traten unseren Alten Herren, mit personeller Unterstützung der<br />
Gastgeber gegen 10:00 Uhr zum obligatorischen Fußballspiel an.<br />
Und wie jedes Jahr hatten die Protagonisten mehr mit sich selbst,<br />
als mit Ball und Gegner zu tun, so dass man sich mit dem Anstoß<br />
eigentlich schon auf dem Abpfiff freute. Am Rande sei erwähnt,
<strong>Wehlen</strong> - 14 -<br />
Nr. 9/2012<br />
dass Dorn-Dürkheim deutlich überlegen war und die Partie mit<br />
3 : 1 für sich entscheiden konnte. Nach einem gemeinsamen Mittagessen<br />
und ein wenig Pause schlug <strong>Wehlen</strong> jedoch zurück und<br />
konnte die nacholympischen Dorn-Dürkheimer Wettbewerbe für<br />
sich entscheiden. Unter anderem musste man im Gummistiefelweitwerfen,<br />
Korkenzielschießen und Schubkarrenrennen antreten,<br />
was die <strong>Wehlen</strong>er Auswahl mit voller Konzentration anging<br />
und am Ende den Pokal entgegennehmen konnte. Ein l....anger<br />
Abend klang bei Musik sowie Tanz aus und klar wurde dabei so<br />
manches Glas Wein oder Secco auf die Freundschaft geleert.<br />
Nach dem Verstauen des Gepäcks für die Rückreise am Sonntagmorgen<br />
ging es noch zum Frühschoppen, ausgerichtet durch<br />
die Dorn-Dürkheimer Feuerwehr. Gleichzeitig fand der 5 km lange<br />
Kerbelauf durch die Weinberge rund um Dorn-Dürkheim statt,<br />
an dem auch unser Bürgermeister als einziger <strong>Wehlen</strong>er Vertreter<br />
teilnahm und sich trotz extrem kurzer Nacht im vorderen Feld<br />
platzierte. Alle Achtung und nochmals unsere Gratulation dazu.<br />
Trotz eines kleineren Problems mit der Lichtmaschine setzte sich<br />
unser Bus pünktlich um 12:00 Uhr wieder in Richtung Heimat in<br />
Bewegung und wie immer viel der Abschied schwer. Aber wir<br />
wissen, dass es im Juni 2013 zur Sommer-Sonnenwendfeier ein<br />
Wiedersehen mit unseren Freunden aus Dorn-Dürkheim gibt. Wir<br />
freuen uns schon jetzt darauf.<br />
Zum Abschluss möchten wir uns nochmals recht herzlich bei allen<br />
Dorn-Dürkheimern für das gelungene Wochenende bedanken.<br />
Eveline Fuhrmann, 19.09.2012<br />
TUS Einheit <strong>Wehlen</strong> e. V. - Radsport<br />
13. <strong>Wehlen</strong>er Bergradrennen - Bergsprint<br />
Am Sonntag, dem 26.08.2012, begann wie gewöhnlich vor dem<br />
<strong>Wehlen</strong>er Bergradrennen schon frühzeitig reges Treiben auf dem<br />
Markt von <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong>.<br />
Um diesen Wettbewerb sicher und pünktlich durchführen zu<br />
können, waren der Bauhof und zahlreiche freiwillige Helfer seit<br />
den Morgenstunden im Einsatz: Anmeldung und Startpunkt errichten,<br />
die Strecke markieren und Absperrungen sowie die Zielpunkte<br />
aufbauen. Wie jetzt: Sind Start und Ziel hier nicht immer<br />
an der gleichen Stelle? Nein, dieses Jahr wird es keine Rundfahrt!<br />
Auch, wenn davon leider nichts zu sehen war: <strong>Wehlen</strong>s<br />
einzige Zufahrt sollte zu dieser Zeit ausgebaut werden! Eine Alternative<br />
zur üblichen Strecke (<strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong>/Markt - Dorf <strong>Wehlen</strong><br />
- Mittelweg - Pirnaer Straße - <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong> - Rosenstraße -<br />
Markt) gibt es nicht, doch schnell konnte eine Ausweichvariante<br />
gefunden werden: Start auf dem Markt und Ziel auf dem Steinrücken.<br />
Etwa 90 Höhenmeter gilt es auf dieser gut zwei Kilometer<br />
langen Bergstrecke zu überwinden. Statt eines Rundkurses nun<br />
ein Bergsprint! Ein Einzelzeitfahren, bei dem die Rennfahrer in<br />
einem Abstand von 30 Sekunden starten.<br />
So konnte um 10:00 Uhr das<br />
erste Rennen aufgerufen werden:<br />
das Kinderrennen in den<br />
Kategorien Zwerge (Jahrgänge<br />
bis 2004), Kinder (2001 bis<br />
2003) und Teenies (1998 bis<br />
2000).<br />
Die Strecke für dieses Rennen<br />
- vom Markt bis zum Märkel-<br />
Denkmal - beträgt gut einen<br />
Kilometer. Immerhin vierzehn<br />
Mädchen und Jungen wollten<br />
sich daran versuchen.<br />
Fotos:<br />
Arno Burgi & Tino Zieger<br />
Die schnellste Zeit fuhr Moritz Blümel, der damit bei den Jungs<br />
in der Kategorie Kinder den obersten Podestplatz gewann. Isa<br />
Diestel war das schnellste Mädchen und siegte in ihrer Kategorie<br />
Kinder. Egal, wie schnell sie waren: alle hatten ihren Spaß und<br />
wurden mit einer Urkunde, Medaille und einem kleinen Präsent<br />
belohnt!<br />
Pünktlich 11:00 Uhr erhielt der erste Rennfahrer im Bergsprint<br />
sein Startzeichen, nach 41 Minuten der letzte von insgesamt 76<br />
Teilnehmern- darunter zwölf Frauen. Die schnellste Zeit wurde<br />
mit 4:18 min. gemessen. Mit dieser Zeit konnte Frank Ziegenbalg<br />
nicht mithalten, zählt doch für ihn nur die Teilnahme: zum<br />
dreizehnten Mal machte er dieses <strong>Wehlen</strong>er Bergradrennen nun
Nr. 9/2012 - 15 -<br />
<strong>Wehlen</strong><br />
mit und lächelte nur über sämtliche Fahrzeiten…Corinna Höhne<br />
hatte auch gut lachen: Sie gewann bei den Seniorinnen und<br />
erhielt einen Pokal aus Sandstein nebst einem kleinen Präsent,<br />
das durch doch recht zahlreiche Sponsoren ermöglicht wurde.<br />
Sie führt nun vor dem letzten Rennen in Sebnitz schon uneinholbar<br />
im Elbe-Labe-Cup!<br />
Ob ganz vorn oder weiter hinten platziert: alle haben kräftig in die<br />
Pedalen getreten, ihrer Freude am sportlichen Radfahren (Aus)<br />
Druck verliehen und nach dieser Anstrengung bis zur Siegerehrung<br />
und darüber hinaus nun wieder fröhlich zusammen auf<br />
dem Markt gesessen, gequasselt, Kontakte gepflegt und doch<br />
schon wieder über das nächste anstrengende Rennen in Sebnitz<br />
geredet … Ob dann auch wieder so ein Superwetter sein wird?<br />
Ein Dankeschön gilt den Organisatoren des 13. <strong>Wehlen</strong>er<br />
Bergradrennens, die mit diesem ungewöhnlichem Rennen ihren<br />
Einstand gegeben haben!<br />
Das 13. <strong>Wehlen</strong>er Bergradrennen ist das vierte von fünf Rennen<br />
innerhalb des neuen grenzüberschreitenden Elbe-Labe-Cups.<br />
Ergebnisse und mehr Informationen können abgerufen werden<br />
unter: www.bergradrennen.de<br />
Olaf Martini: Radsportgruppe der TUS Einheit <strong>Wehlen</strong><br />
Die nächste Ausgabe<br />
erscheint am<br />
Freitag, dem 26. Oktober 2012<br />
Annahmeschluss für redaktionelle<br />
Beiträge und Anzeigen ist<br />
Mittwoch, der 17. Oktober 2012<br />
Kirmesprogramm <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong> 2012<br />
Freitag, 05.10.2012<br />
18.00 Uhr Eröffnung durch den Bürgermeister mit<br />
kleinem Programm der <strong>Wehlen</strong>er Kinder<br />
19.00 - 20.30 Uhr Kinderdisko & Talenteshow mit Christian<br />
20.30 - 00.00 Uhr Tanz in Festzelt mit der Disko C & A<br />
Samstag, 06.10.2012<br />
14.00 Uhr Eröffnung des Festzeltes & des Schaustellerbetriebes<br />
14.00 - 17.00 Uhr KREATIV-STRASSE - Basteln & Gestalten<br />
nicht nur für Kinder mit <strong>Wehlen</strong>er<br />
Künstlern, Handwerkern & Hobbymeistern<br />
15.30 Uhr Kirmes-Kaffeetrinken<br />
16.00 - 17.30 Uhr „Lustiges von der Leinwand“ - Filmvorführung<br />
im Festzelt<br />
18.00 - 19.00 Uhr Kleines Chorkonzert mit dem <strong>Wehlen</strong>er<br />
Gesangverein im Festzelt<br />
20.00 - 00.00 Uhr Kirmestanz mit humoristischen Einlagen<br />
durch den Verein „Lustige 7 Pötzscha“<br />
Sonntag, 07.10.2012<br />
14.00 Uhr Eröffnung des Festzeltes & des Schaustellerbetriebes<br />
14.00 - 17.00 Uhr Kindernachmittag mit Sportmobil, Kletterturm<br />
& Hüpfburg<br />
15.00 - 17.00 Uhr Musikalische Unterhaltung mit dem Bläserquintett<br />
Canaletto-Brass Dresden<br />
15.30 Uhr Senioren - Kaffeetrinken<br />
17.30 Uhr Zaubershow für Jung & Alt<br />
19.30 Uhr Lampionumzug<br />
20.30 Uhr Abschlussfeuerwerk<br />
- Änderungen vorbehalten -<br />
IMPRESSUM<br />
Ideen in Druck<br />
Mit einer Anzeige in Ihren Heimat- und<br />
Bürgerzeitungen erreichen Sie Ihre Region. www.wittich.de<br />
„<strong>Wehlen</strong>er Rundschau“<br />
Das Mitteilungsblatt der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Wehlen</strong>/Sächsische Schweiz erscheint monatlich<br />
- Herausgeber, Druck und Verlag:<br />
Verlag + Druck LINUS WITTICH KG,<br />
04916 Herzberg, An den Steinenden 10,<br />
Telefon: (03535) 4 89-0, Telefax: (03535) 4 89-1 15<br />
Fax-Redaktion 489-155<br />
- Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:<br />
Der Bürgermeister der <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong>.<br />
- Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen:<br />
Verlag + Druck LINUS WITTICH KG,<br />
vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Barschtipan<br />
- Anzeigenannahme/Beilagen: Geschäftsstelle Sebnitz,<br />
Herr Matthias Riedel, Hertigswalder Straße 9,<br />
01855 Sebnitz, Tel.: 5 31 07, Fax: 51145<br />
Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen.<br />
Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbei lagen gelten unsere allgemeinen<br />
Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für<br />
nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse<br />
kann nur der Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden.<br />
Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich<br />
ausgeschlossen.
<strong>Wehlen</strong> - 16 -<br />
Nr. 9/2012<br />
Neues aus Schulen und<br />
Kindertageseinrichtungen<br />
Grundschule <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong><br />
Hallo, liebe Programmkinder der 5. Klasse,<br />
wir möchten uns alle bei euch noch mal ganz herzlich für die<br />
Darbietungen zur Schuleinführung der neuen 1. Klasse in der<br />
Friedrich-Märkel-Grundschule bedanken. Es war toll, dass ihr<br />
die Jüngeren unterstützt habt. Die Schulanfänger guckten begeistert.<br />
Über die Posaune haben sie besonders gestaunt.<br />
Viel Erfolg für euch in der neuen Schule!<br />
Eure Lehrer und ehemaligen Mitschüler<br />
Historisches<br />
Heimatstadt und Heimat im Bild<br />
Folge 21<br />
Das Haus von Schuhmachermeister Reimann<br />
In Folge 20 dieser<br />
Serie wurde das<br />
Hotel „Deutsches<br />
Reich“ vorgestellt.<br />
Dabei wurde erwähnt, dass beim Brand 1902 auch das Haus<br />
mit dem Schuhgeschäft des Schuhmachermeisters Reimann so<br />
stark beschädigt wurde, dass es abgerissen werden musste.<br />
Schuhgeschäft W. Reimann [mit Pfeil gekennzeichnet] (existiert<br />
nicht mehr, heute zum Grundriss vom Strandhotel gehörig),<br />
Marktgasse, Produktengeschäft und Korbmacherei Künzelmann<br />
(heute Andenkengeschäft Klinger).<br />
Schuhmachermeister Reimann<br />
verkaufte sein Grundstück<br />
an den Besitzer des<br />
Hotels „Deutsches Reich“<br />
und richtete sein Geschäft in<br />
einem Haus auf dem „Schulplatz“<br />
genannt, neu ein.<br />
Der „Schulplatz“ ist der spätere<br />
„Hindenburgplatz“, heutiger<br />
„Karl Marx Platz“ und<br />
das Haus stand genau an der<br />
Stelle, wo sich heute die kleine<br />
Parkanlage am Beginn der<br />
Pirnaer Str., gegenüber dem<br />
Torbogen befindet.<br />
Das Haus gehörte dem Sattlermeister Theodor Bauch und war<br />
von je her ein Geschäftshaus. In ihm befand sich der Reihe nach:<br />
eine Sattlerei und Schuhmacherei, ein Schokoladenwarengeschäft,<br />
Uhren und Schmuckwaren sowie eine Uhrmacherei.<br />
W. Th.<br />
Von Schweizführern, Sesselträgern und<br />
Saumtierhaltern<br />
von B. Barthel (Lohmen)<br />
Teil II<br />
Von Dresden her kamen viele „Herrschaften“ über Pillnitz nach<br />
Lohmen mit eigenem Geschirr. Diese spannten im „Erbgericht“<br />
Lohmen aus, mieteten dort einen Führer oder Sesselträger,<br />
wohl auch ein Reittier oder eine Fahrgelegenheit und wanderten<br />
von dort aus in die Berge. Das „Erbgericht“ Lohmen war auch<br />
Stationsort der Harfenmädchen oder „Harfenjulen“, wie sie der<br />
Volksmund nannte. Diese spielten den ankommenden Fremden<br />
etwas auf der Harfe vor und ernteten damit das erste Trinkgeld<br />
von den Reisenden.<br />
Die Schweizführer und Fuhrhalter waren unter sich Gut-Freund.<br />
Die Führer vermittelten den Fuhrhaltern manche lohnende „Fuhre“.<br />
Dafür zeigten sich diese wieder erkenntlich, indem sie die<br />
Führer im Winter „zur Rocken“ zu sich einluden. Meistens geschah<br />
dies zu der Zeit, wo das „Fastnachtsschwein“ geschlachtet<br />
worden war. Bei lustigen Erzählungen und einigen Bullchen<br />
Kornschnaps langten die Führer tüchtig in das ihnen vorgesetzte<br />
leckere Essen. Was sich so den Sommer über zugetragen hatte,<br />
wurde in der „Rockenstube“ alles durchgehechelt. Manche drollige<br />
Sache wurde da noch einmal durchlebt. Unter den Schweizführern<br />
hat es recht originelle Käuze gegeben, die immer zu<br />
Ränken und Streichen aufgelegt waren. Mein Gewährsmann,<br />
der verstorbene Schweizführer August Walther, sagte, es waren<br />
„Gakenluder“.<br />
Ein solcher Streich soll hier wiedergegeben werden. Den soll<br />
aber Walther August in seiner Mundart selber erzählen. Manches<br />
lässt sich in Mundart besser sagen.<br />
„Zwee‘e vun uns (Schweizführer), si mign Wilhelm und Arnst<br />
heeßn, woarn mo vun aner Poartie uff heemzu. Dr Wilhelm woar<br />
su a richtiges Gakenluder. Un an Strooßnrande fild Wilhelm an<br />
tuutn Mootwurf (Maulwurf). Ur häbt‘n uff und steckt‘n fix ein,<br />
eeb Arnst woas wegkrigte. Ungerwajs wurde na mo eingekährt.<br />
In dan Goasthofe woar grade Schlachtfest. Wilhelm und Arnst<br />
oaßn jeder ane Portion Schweinsknächl und Sauerkraut.<br />
A Schnapsl troanken sie o derzu.<br />
Arnst koofte na a Pfund hausschlachtnes Wurschtfett. Seine<br />
Pauline wär reene eckg uff hausschlachtnes Wurschtfett und<br />
sie täts o garne zun gebrootnen Abern nahm‘ oder ins Sauerkraut,<br />
meent‘r iwer Wilhelme. A Tippl zun Wurschtfette toatn di<br />
Schänkwartn burgn. Doas Wurschtfetttippl wicklte Arnst in sei
Nr. 9/2012 - 17 -<br />
<strong>Wehlen</strong><br />
blaukastiges Schnupptichl und stellte doas Hickel uffn Tisch.<br />
Die Schweinsknächl muchtn Arnste ni su recht bekumm sein,<br />
weenstns‘s Sauerkraut ni. Ar musste fix mo rausgiehn und blieb<br />
o a ganz Weilchn. Derweile noahm Wilhelm sein‘n Mootwurf<br />
aus dr Jackngabsche (Jackentasche) und schtupptn in doas<br />
Wurschtfett nein. Grodesu, doaß r na mit‘n Kuppe rausguckte.<br />
Eeh si ging, goab Wilhelm na a poar Schnäpse aus. ‚s woar ganz<br />
hibsch späte gewurn, wie si minander heemricktn.<br />
Arnste woar doas Sauzeug vun Schnoapse in Kupp gestiegn.<br />
´s hätte goar ni viel gefahlt, do wär‘r derheeme mit seiner<br />
Wurschtfetthucke derlängelang zur Stumtiere neingefloon. Seine<br />
Pauline schlief schunn, aber vun dan Gepulter woarsche da<br />
wache gewurn.<br />
Itz sullte aber dr Spektoagl lusgiehn! Arnst woar bei‘r ee Saufloappn<br />
und Schnoapsbruder im andern.<br />
Freilich, dr Arnst hutte a ganz hibsches Trallerchen (Rausch) erwischt,<br />
ar bruchte aber da na mit Miehe und Nuut raus: „Pauline,<br />
mach nur ni arscht lange Mist, ich hoa dr o a Tipplchn hausschlachtnes<br />
Wurschtfett mitgebrucht.“<br />
Wie die Pauline woas vun hausschlachtnen Wurschtfette hierte,<br />
woarsche stille. Si boand fix doas Hickl uff. Arnst zug sich grode<br />
die Schuhe aus.<br />
Uff eemo klatschtn woas ins<br />
Gesichte und a schmänger<br />
(schmieriger) Pappe toatn<br />
di Oogn verkleistern. Arnst<br />
machte an tigschtgn Gauksg<br />
(Schrei), so woar‘r erschruckn.<br />
Wie‘r wieder uffguckn kunnte,<br />
do soak‘r o schwoarzes, kleisterges<br />
Ding vur seinen Fißn<br />
liegn.<br />
Vur‘n Oognblick kunnt‘r goar<br />
ni wegkriegn, woas doas sein<br />
kännte.<br />
Zun Simbeliern (Überlegen) blieb‘n aber keene Zeit, seine Pauline<br />
blääkte nu in dr Stube rim wie ane Wilde. Ar wullt‘s garne<br />
soan, doaß‘r da ni dervir kännte, ‚s woarn aber ni meeglich, zi<br />
Wurt zi kumm. Arnst kunnte sich bei‘n bestn Willn keen Värsch<br />
druff machen, wie dar meeschante Mootwurf in sei Wurschtfetttippl<br />
gekumm woar.“<br />
Quelle: Über Berg und Tal, Juli/August 1941<br />
R. Frömmel<br />
Fotodok. R. Frömmel<br />
Gemischtes<br />
Jugendring Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e. V.<br />
Hohe Str. 1 - 01796 Pirna<br />
Tel.: 0 35 01/78 16 47 Fax: 0 35 01/57 11 68<br />
E-Mail: info@jugend-ring.de<br />
Internet: www.jugend-ring.de<br />
Der Jugendring Sächsische Schweiz-<br />
Osterzgebirge e. V. informiert<br />
Nach den Ferien ist vor den Ferien!<br />
Getreu dem Motto, haben wir schon wieder einen neuen Plan für<br />
die Oktoberferien. Wir wollen gemeinsam mit Euch in ein paar<br />
Tage ins Girls Camp fahren, welches vom 22. bis 24. Oktober<br />
2012 auf dem Jugendfreizeithof in Grillenburg stattfinden wird.<br />
„Wir wollen Mädchen aus unserem Landkreis die Möglichkeit<br />
geben sich mit Themen wie DJing, Social Media, Fußball und<br />
Wellness auseinanderzusetzen“ so Jenny Eibig, Mitarbeiterin im<br />
Projekt Flexiblen Jugendmanagement. Neue Leute kennenlernen<br />
und jede Menge Spaß stehen dabei genauso im Mittelpunkt,<br />
wie abends gemeinsam kochen. Die 3 Tage kosten inkl. Übernachtung<br />
und Verpflegung nur 30 €. Wenn Ihr zwischen 12 und<br />
16 Jahren seid und in den Herbstferien noch nicht wisst, was Ihr<br />
machen wollt, dann meldet Euch bei uns per E-Mail an: flexjuma@jugend-ring.de<br />
oder Facebook.<br />
V .i. S. d. P. Annika Deichsel, Projektmitarbeiterin Flexibles Jugendmanagement<br />
Ehrenamt hat viele Gesichter<br />
Unter dieses Motto hat in diesem Jahr der Jugendring Sächsische<br />
Schweiz-Osterzgebirge e. V. den Internationalen Tag des<br />
Ehrenamtes gesetzt. „Wir wollen die vielen Gesichter des Ehrenamtes<br />
in unserem Landkreis zeigen“, sagt Peggy Pöhland vom<br />
Jugendring „Dafür sind wir jetzt auf die Suche gegangen.“ Gesucht<br />
werden all die Jugendlichen, die sich im Landkreis ehrenamtlich<br />
engagieren, für Kinder, Jugendliche, aber auch Rentner<br />
da sind, mit ihnen musizieren, Sport treiben, Veranstaltungen<br />
organisieren oder auch ganz im Hintergrund die Fäden von so<br />
manchem Verein zusammenhalten. „Und das sind nur einige<br />
von zahlreichen Beispielen ehrenamtlichen Engagements“, weiß<br />
Peggy Pöhland. Am 5. Dezember, dem Internationalen Tag des<br />
Ehrenamtes wird der Jugendring das ehrenamtliche Engagement<br />
der Jugendlichen würdigen. Deshalb sind jetzt alle aufgerufen,<br />
mit einem Nominierungsblatt genau diese Jugendlichen<br />
vorzuschlagen. Das Nominierungsblatt steht unter www.jugendring.de<br />
zum downloaden bereit. Es ist auch bei allen Bürgermeistern<br />
erhältlich oder kann unter info@jugend-ring.de angefordert<br />
werden.<br />
„Wir freuen uns auf zahlreiche interessante Vorschläge und wollen<br />
die Jugendlichen am 5. Dezember gern überraschen“, sagt<br />
Peggy Pöhland. „So manche Überraschung haben wir für diesen<br />
Tag schon organisiert und werden die Jugendlichen zu einer<br />
Festveranstaltung in jugendgemäßer Atmosphäre einladen.“<br />
Eingereicht werden können die Vorschläge bis 26.10.2012. Die<br />
Jugendlichen oder auch Jugendgruppen sollten maximal 27<br />
Jahre alt sein und sich im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge<br />
engagieren.<br />
Weitere Informationen zum Internationalen Tag des Ehrenamtes<br />
findet man auf der Homepage des Jugendrings unter<br />
www.jugend-ring.de<br />
V. i. S. d. P.: Peggy Pöhland, Geschäftsführende pädagogische<br />
Leiterin<br />
Kreissportbund Sächsische Schweiz-<br />
Osterzgebirge e. V. informiert<br />
Sportkalender 2013<br />
Das Sportjahr 2012 befindet sich auf der Zielgeraden. Deshalb<br />
beginnen jetzt bereits die Planungen für 2013. Der Kreissportbund<br />
möchte erneut in bewährter Form einen Sportkalender<br />
veröffentlichen. Dazu ist wieder die Mithilfe der Mitgliedsvereine<br />
gefragt. Ab Mitte September stehen die entsprechenden<br />
Unterlagen (Veränderungen bei Vereinsdaten, Anmeldung von<br />
Sportveranstaltungen für 2013, Vereinsjubiläen 2013, Angebote<br />
von Sport- und Showgruppen) im Downloadbereich auf der<br />
KSB-Homepage www.kreissportbund.net zum Ausfüllen bereit.<br />
Vereine, die diese Möglichkeiten nicht nutzen können, wenden<br />
sich bitte an die KSB-Geschäftsstelle. Sie bekommen dann<br />
die gewünschten Formulare zugesandt. Letzter Abgabetermin<br />
in Schriftform an die KSB-Geschäftsstelle bzw. Online ist der<br />
20. Oktober 2012. (WoVo)<br />
Tischtennis Champions-Tour 2012 in Dresden<br />
Die Tischtennis Champions-Tour macht am 6. November diesen<br />
Jahres in der MARGON ARENA (Bodenbacher Straße 154) in<br />
Dresden Station und wird durch den Kreissportbund Dresden e. V.
<strong>Wehlen</strong> - 18 -<br />
Nr. 9/2012<br />
als Dachorganisation des Dresdner Sports veranstaltet. Beginn<br />
der Veranstaltung ist 19.30 Uhr, Einlass ab 18.30 Uhr.<br />
Neben der ehemaligen Nummer 1 der Welt Timo Boll treten mit<br />
Jan Ove Waldner, Dimitrij Ovtcharov (Bronzemedaillengewinner<br />
bei Olympia 2012), Wang Xi, Petr Korbel und Lucjan Blaszecyk<br />
die besten europäischen Tischtennisspieler in der sächsischen<br />
Landeshauptstadt gegeneinander an. Das (Show-)Turnier bietet<br />
die einmalige Möglichkeit, sechs Weltklassespieler an einem<br />
Abend hautnah zu erleben und zugleich die Extraklasse des<br />
Tischtennissports zu sehen.<br />
Eintrittskarten gibt’s bei folgenden Vorverkaufsstellen:<br />
- Kreissportbund Dresden e. V., Margon Arena, Bodenbacher<br />
Str. 154, 01277 Dresden<br />
- Tischtennis Center Reinhold, Freiberger Straße 57, 01159<br />
Dresden<br />
- Sächsischer Tischtennis-Verband e. V., Lohrmannstraße 20,<br />
01237 Dresden<br />
Eintrittspreise:<br />
Vorverkauf: Erwachsene - 12 €, Kinder/Jugendliche/ermäßigt - 8 €<br />
Abendkasse: Erwachsene - 14 €, Kinder/Jugendliche/ ermäßigt<br />
- 10 €<br />
- Kinder unter 7 Jahren erhalten freien Eintritt<br />
- Ermäßigungen gelten bei Inhabern von Dresden Pass und Ehrenamtspass<br />
Weitere Informationen finden Sie unter www.margonarena-<br />
dresden.de.<br />
Herbst - Ferienabenteuer<br />
6 Tage “all inclusive”<br />
Erlebnisreiche Herbstferien können<br />
Kinder und Jugendlichen im erzgebirgischen<br />
Zethau erleben. Für die kommenden<br />
Herbstferien haben wir folgende<br />
Angebote:<br />
Was?<br />
Ausflug in ein Planetarium & ins Erlebnisbad,<br />
Kino, Disco, Besuch eines Bauernhofs,<br />
Abenteuer-Rallye, Inlineskaten,<br />
Kuchen backen, Fußball, Kegeln, Lagerfeuer<br />
und vieles mehr …<br />
Und dieses Jahr auch Fußballcamps!<br />
Informationen im Internet!<br />
Wer? alle 7- bis 13-Jährigen<br />
Wann? 21.10. bis 27.10.2012<br />
28.10. bis 03.11.2012<br />
Preis? bitte erfragen<br />
Wo? in der Grünen Schule grenzenlos<br />
Auskunft erhalten Sie im Internet unter<br />
www.gruene-schule-grenzenlos.de oder<br />
telefonisch unter 03 73 20/80 17 -0<br />
Ev.-Luth. Philippuskirchgemeinde Lohmen<br />
Dorfstraße 1, 01847 Lohmen<br />
Tel.-Nr.: 0 35 01/58 80 32<br />
Fax: 0 35 01/57 19 27<br />
E-Mail: kg.lohmen@evlks.de<br />
Die Philippusgemeinde lädt Sie herzlich<br />
zu den Gottesdiensten ein<br />
Sonntag, 30. September<br />
10.30 Uhr Gottesdienst in <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong><br />
10.30 Uhr Gottesdienst zum Kirchweihfest in Dorf <strong>Wehlen</strong><br />
Sonntag, 7. Oktober<br />
10.30 Uhr Gottesdienst zum Kirchweihfest in <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong><br />
Sonntag, 14. Oktober<br />
10.30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahlsfeier in Dorf <strong>Wehlen</strong><br />
Sonntag, 21. Oktober<br />
10.30 Uhr Gottesdienst mit Tauferinnerung in <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong><br />
Mittwoch, 31. Oktober<br />
10.00 Uhr Gottesdienst in Dorf <strong>Wehlen</strong><br />
Konzerte<br />
Dienstag, 30. Oktober um 19.30 Uhr in der Lohmener Kirche<br />
Zauber der Panflöte<br />
Ion Malcconi intoniert mit unnachahmlicher Brillanz rumänische<br />
Volksmusik, Klassiker wie Schumann und Toselli oder moderne<br />
Stücke von Enescu. Er wird begleitet von Gabriel Dorin, der den<br />
Part des Organisten und Violinisten übernommen hat. Auch er<br />
ein musikalischer, virtuoser Meister seines Fachs.<br />
Mittwoch, 3. Oktober um 17.00 Uhr in der Radfahrerkirche<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong><br />
The Gospel Passengers<br />
Seit vielen Jahren ist es am 3. Oktober bereits zur Tradition geworden,<br />
deshalb darf dieses Konzert auch im Jahre 2012 in der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong>er Konzertreihe nicht fehlen.<br />
Geburtstagsliste von <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong>er<br />
Einwohnern, die im Oktober 2012<br />
70 Jahre und älter werden<br />
OT <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong><br />
Frau Dr. Ingeborg Weber am 09.10. zum 72. Geburtstag<br />
Herrn Bernd Felgner am 10.10. zum 70. Geburtstag<br />
Herrn Günther Kretzschmar am 23.10. zum 86. Geburtstag<br />
Frau Christa Kretzschmar am 23.10. zum 84. Geburtstag<br />
Herrn Hans-Peter Michel am 23.10. zum 82. Geburtstag<br />
Frau Helga Pönitz am 24.10. zum 79. Geburtstag<br />
OT Dorf <strong>Wehlen</strong><br />
Herrn Siegfried Kegel am 11.10. zum 81. Geburtstag<br />
Frau Gudrun Pietsch am 13.10. zum 77. Geburtstag<br />
Herrn Manfred Richter am 14.10. zum 76. Geburtstag<br />
Herrn Harald Kaltschmidt am 16.10. zum 79. Geburtstag<br />
Frau Margarete Heine am 27.10. zum 73. Geburtstag<br />
OT Pötzscha<br />
Herrn Werner Böhme am 08.10. zum 76. Geburtstag<br />
Frau Ingeborg Wilke am 13.10. zum 75. Geburtstag<br />
Frau Ingeburg Gröger am 19.10. zum 82. Geburtstag<br />
Frau Gisela Dreßler am 27.10. zum 76. Geburtstag<br />
OT Zeichen<br />
Herrn Werner Schiffner am 06.10. zum 72. Geburtstag<br />
Bürgermeister und <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong> gratulieren<br />
allen Jubilaren ganz herzlich und wünschen beste Gesundheit<br />
und persönliches Wohlergehen.<br />
Information ist unser Geschäft<br />
Unsere Amtsblätter<br />
gibt es ca. 180 x in Brandenburg, Sachsen<br />
und Sachsen-Anhalt.<br />
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Nr. 9/2012 - 19 -<br />
<strong>Wehlen</strong><br />
Bitte veröffentlichen Sie meine private Kleinanzeige<br />
in folgendem Gebiet in der jeweils nächstmöglichen Ausgabe:<br />
Bitte pro Kästchen nur ein Zeichen eintragen und hinter jedem<br />
Wort/Satzzeichen ein Kästchen als Zwischenraum frei lassen.<br />
Kürzungen behält sich der Verlag vor.<br />
KEIN Größenmuster, gilt nur für private Kleinanzeigen.<br />
Bitte NICHT für Familienanzeigen (Danksagungen, Grüße etc.)<br />
oder geschäftliche Anzeigen verwenden.<br />
Kosten bis hier inkl. MwSt.: je Ausgabe 5 EUR<br />
Kosten bis hier inkl. MwSt.: je Ausgabe 10 EUR<br />
Trauern ist liebevolles Erinnern.<br />
Bestattungshaus Werner Billing GmbH<br />
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Bei Chiffre-Anzeigen entstehen Zusatzkosten von 6,50EUR.<br />
Bitte denken Sie daran, Ihre genaue Anschrift zu vermerken:<br />
Name, Vorname<br />
Straße und Hausnummer<br />
PLZ /Ort<br />
Telefonnummer (für evtl. Rückfragen – keine Weitergabe an Dritte)<br />
Bankeinzug Verrechnungscheck liegt bei<br />
Bargeld liegt bei<br />
Kreditinstitut Bankleitzahl<br />
Kontonummer Datum/Unterschrift<br />
Coupon bitte per Post, Telefax oder E-Mail zurücksenden an:<br />
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Das richtige Pausenbrot<br />
Was gehört alles zum richtigen Pausenbrot? Welche Aspekte müssen erfüllt<br />
werden? Zu aller erst muss das Pausenbrot dem Kind schmecken, soll aber<br />
zusätzlich kräftigend und gesund sein. Kombinieren Sie die gesunden Lebensmittel<br />
mit den weniger Gesunden. Beispielsweise ein Körnerbrot mit Butter<br />
und Lieblingskäse, dazu ein Stück Obst und eventuell was Süßes.<br />
Hurra,ichbineinSchulkind!<br />
Niemals hätte ich gedacht,<br />
dass man mir so viel Freude macht.<br />
Zuckertüten,tolleGeschenkeundvieleSchreiben<br />
werden mir stets in Erinnerung bleiben.<br />
IchsageherzlichenDankfürdieGlückwünsche<br />
und Geschenke zu meiner Schuleinführung<br />
Danke auch im Namen meiner Eltern<br />
Enya Beier<br />
Für die vielen liebevollen<br />
Glückwünsche und die schönen<br />
Geschenke zu meinem<br />
Schulanfang<br />
möchte ich mich,<br />
auch im Namen meiner Eltern,<br />
bei allen Verwandten, Freunden,<br />
Nachbarn und Bekannten<br />
ganz herzlich bedanken.<br />
Linus Schubert<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong>, im September 2012<br />
Zilt - Transporte<br />
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Wir danken allen Patienten, Kunden,<br />
Freunden und Bekannten herzlich<br />
für das zahlreiche Erscheinen und die<br />
vielen guten Wünsche zur Eröffnung unserer<br />
Ergotherapie im „Therapiezentrum Königstein”<br />
Pirnaer Straße 5, 01824 Königstein und sind für Sie erreichbar<br />
unter: ➜ Physiotherapie: 035021-59191<br />
➜ Ergotherapie: 035021-993666<br />
➜ Wochenendnotfälle: 0173/3516101<br />
➜ Behandlungstermine möglich von 6.30 bis 21.00 Uhr<br />
Infos zu Präventionskursen über oder an uns unter:<br />
www.therapiezentrum-koenigstein.de und<br />
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am 3.10.2012 · ab 10 Uhr<br />
Milchviehhaltung · Biogasanlage · Technik