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Herbstlied - Stadt Wehlen

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<strong>Wehlen</strong>er<br />

Rundschau<br />

Mitteilungsblatt der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong><br />

22. Jahrgang · Freitag, den 28. September 2012 · Nummer 9 · Verkaufspreis 0,70 Euro<br />

<strong>Herbstlied</strong><br />

„Ihr Blätter, wollt ihr tanzen?“<br />

So rief im Herbst der Wind.<br />

„Ja, ja, wir wollen tanzen,<br />

ja, ja, wir wollen tanzen,<br />

komm, hol uns nur geschwind!“<br />

Da fuhr er durch die Äste<br />

und pflückte Blatt um Blatt.<br />

„Nun ziehen wir zum Feste,<br />

nun ziehen wir zum Feste,<br />

nun tanzen wir uns satt.“<br />

Veranstaltungshöhepunkte<br />

28.09. - 30.09.2012 ab 14.00 Uhr Kirmes Dorf <strong>Wehlen</strong> Festplatz<br />

03.10.2012 17.00 Uhr Konzert Gospel Passengers Radfahrerkirche, <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong><br />

05.10. - 07.10.2012 ab 14.00 Uhr Kirmes <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong> Markt


<strong>Wehlen</strong> - 2 -<br />

Nr. 9/2012<br />

Amtliche Bekanntmachungen<br />

Amtliche Bekanntmachungen<br />

Die Bekanntmachung der Niederschrift der 31. öffentlichen<br />

Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates der <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong> vom 11.09.2012 erfolgt<br />

durch Aushang an den Verkündungstafeln in der Zeit vom<br />

28. September bis 8. Oktober 2012.<br />

Die nächste öffentliche Ratssitzung findet am Dienstag, dem<br />

9. Oktober 2012, 19.00 Uhr in der Friedrich-Märkel-Grundschule<br />

statt. Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den öffentlichen<br />

Bekanntmachungen.<br />

Niederschrift der 31. öffentlichen Sitzung<br />

des <strong>Stadt</strong>rates der <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong><br />

Dienstag, 11.09.2012, 19.00 Uhr, Friedrich-Märkel-Grundschule,<br />

Lohmener Straße 3<br />

1. Begrüßung, Bestätigung der Tagesordnung und Feststellung<br />

der Beschlussfähigkeit<br />

Bürgermeister Tittel begrüßt, neben den <strong>Stadt</strong>räten, Frau Wendt<br />

(SZ), Einwohnerin Frau Ritter sowie die Vertreter der Gemeindeverwaltung<br />

Lohmen - Frau Hofmann, Frau Ujhelyi und Herrn<br />

Nestler.<br />

Die Tagesordnung wird bestätigt, wie bekanntgegeben. Bei Anwesenheit<br />

von 7 <strong>Stadt</strong>räten und dem Bürgermeister ist die Beschlussfähigkeit<br />

mit 8 von 11 Stimmen gegeben. Die <strong>Stadt</strong>räte<br />

Fröde, Täubrich und Weber fehlen entschuldigt.<br />

2. Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom<br />

17.07.2012<br />

Beratungsgegenstand im nichtöffentlichen Teil der 30. Ratssitzung<br />

waren Honorarforderungen des Sanierungsbetreuers<br />

WHS.<br />

3. Protokollkontrolle der 30. öffentlichen Ratssitzung vom<br />

17.07.2012<br />

Beschluss 389-31/2012 (8 Ja-Stimmen)<br />

Die Niederschrift zur 30. öffentlichen Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates<br />

wird bestätigt.<br />

Informationen zu aktuellen Sachständen:<br />

- Besichtigung Biogasanlage in Absprache<br />

- Burgmauer: Vor-Ort-Termin mit Fachbehörden und Beratung<br />

im Rathaus 21.09., 11.00 Uhr<br />

- Gefahr durch lose Dachplatten am ehem. Bahnhotel, Pötzscha<br />

- Eigentümer wurde mit Fristsetzung angeschrieben<br />

und ggf. Ersatzvornahme angekündigt<br />

- Störanfälligkeit Bahnschranke Pötzscha: eine schriftliche<br />

Stellungnahme der DB Netze steht noch aus.<br />

4. Informationen des Bürgermeisters<br />

- Vorstellung Broschüre über das ehemalige Kinderlager im<br />

ehemaligen Hotel Sächsische Schweiz (Markt 1) 1944/45;<br />

entstanden aus persönlichen Dokumenten von Zeitzeugen<br />

und Recherchen von Herrn Wolfgang Thomas.<br />

- Brandereignis im Dachgeschoss des Rathauses in den<br />

Abendstunden des 31.08.2012 und anschließende Einweisung<br />

des Mieters in ein soziales Wohnprojekt<br />

- „Offene Häuser e. V.“ - Objekt Markt 4: Anhörung der Bauaufsichtsbehörde<br />

zur nicht genehmigten Nutzungsänderung<br />

(Fristsetzung: Ende 09/2012)<br />

- Beschluss der VV AZV <strong>Wehlen</strong>-Naundorf zum Kanalbau<br />

Saarstraße (Pötzscha)<br />

5. Anfragen der <strong>Stadt</strong>räte und Bürger<br />

- <strong>Stadt</strong>rat Höhne verweist auf weitere schadhafte Bäume in<br />

der Ortslage Dorf <strong>Wehlen</strong>, mit der Bitte um Prüfung einer<br />

Fällgenehmigung bzw. Pflegemaßnahmen.<br />

Er kritisiert das parkverhalten der Reisebusse beim Besuch<br />

der Miniaturanlage „Kleine Sächsische Schweiz“ (lange<br />

Standzeiten bei laufendem Motor). Die Verwaltung wird beauftragt,<br />

den Betreiber der Anlage zu veranlassen, mit entsprechenden<br />

Hinweisen auf die Gäste Einfluss zu nehmen.<br />

- <strong>Stadt</strong>rat Dr. Fabian spricht sich, unter Bezug auf den wieder<br />

bestens besuchten Naturmarkt am 02.09.2012, nochmals<br />

dringend für eine Umleitung des Verkehrs im Marktbereich<br />

bei derartigen Veranstaltungen aus.<br />

- Frau Ritter kritisiert die problematische Situation des Durchgangsverkehrs<br />

(riskantes Fahrverhalten speziell von Radfahrern<br />

- Beispiel Hausberg, dauerparkende Caravane am Elbeparkplatz<br />

bzw. fehlende Beschilderung der Trassenführung<br />

Radwege). Ordnungsamt und Wegewart werden veranlasst,<br />

die Schwachstellen zu prüfen.<br />

6. Finanzangelegenheiten<br />

6.1 Liquiditätsplanung - Abrechnung Juli 2012 und Fortschreibung<br />

Die als Tischvorlagen ausgereichten Unterlagen zur Liquiditätsplanung<br />

werden durch die Kämmerin erläutert. Die Inanspruchnahme<br />

des Kassenkredites beruht auf zahlreichen laufenden<br />

Investitions-maßnahmen.<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.<br />

6.2 Beschlussfassung außerplanmäßige Ausgabe - Zinsen<br />

<strong>Stadt</strong>sanierung<br />

Der Leistungsbescheid Nr. 1 vom 17.08.2012 bezieht sich auf einen<br />

Auszahlungsantrag aus dem Jahr 2006. Die Zinsen berechnen<br />

sich aufgrund einer Rückzahlung von Zuwendungen i. H. v.<br />

8.000 EUR wegen Nichtverwendbarkeit infolge Baustillstandes<br />

im Winter sowie Nichtanerkennung der Zuwendungsfähigkeit<br />

von Ausgaben i. H. v. 2.115,84 EUR nach Prüfung der Abrechnungen.<br />

Der Leistungsbescheid Nr. 2 vom 17.08.2012 fordert Zinsen für<br />

die nach Zuwendungsrecht nicht fristgemäße Verwendung von<br />

Zuwendungen i. H. v. 99.370 EUR. Diese wurden 2007 als Mehrbedarf<br />

für die Baumaßnahme Basteiweg/Hochwassernotweg<br />

aufgrund der starken Kostenerhöhung beantragt und kurz vor<br />

Jahresende bewilligt. Die Maßnahme konnte jedoch infolge der<br />

Finanzlage der <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong> erst mit Förderzusage kontinuierlich<br />

vorbereitet und dann zeitnah mit dem Bau begonnen werden.<br />

Eine Rückzahlung an die Förderbehörde zur Vermeidung<br />

von Zinsen war nicht möglich, da eine erneute Bewilligung nicht<br />

zugesagt werden konnte.<br />

Die Zinszahlungen sind am 19.09.2012 fällig. Gegen den Leistungsbescheid<br />

Nr. 2 wird die <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong> Widerspruch einlegen.<br />

Beschluss 397-31/2012 (8 Ja-Stimmen)<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong> bestätigt die außerplanmäßige<br />

Ausgabe in Höhe von 5.032,28 EUR zur Zahlung an die Sächsische<br />

Aufbaubank auf der Grundlage vorliegender Leistungsbescheide.<br />

Leistungsbescheid Nr. 1: 548,04 EUR<br />

Leistungsbescheid Nr. 2: 4.484,24 EUR<br />

7. Liegenschaftsangelegenheiten<br />

7. 1 Vorkaufsrechtsanfragen/San. Genehmigungen, Vermessung<br />

Beschluss 403-31/2012 (8 Ja-Stimmen)<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong> bestätigt folgende Notarurkunden:<br />

- UR Nr. 1879/2012 Notar Dr. Schildge, Dresden<br />

Negativattest gemäß §§ 24 ff. BauGB, § 17 Denkmalschutzgesetz<br />

sowie Sanierungsrechtliche Genehmigung nach<br />

§ 144 BauGB für Veräußerung Flurstücke 128a und 125c der<br />

Gemarkung <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong> (Hempel/Kochale)<br />

- UR Nr. 1258/2012 und 1259/2012 Notar Schmidt, Pirna<br />

Negativattest gemäß § 28 Absatz 1 BauGB sowie Sanierungsgenehmigung<br />

nach § 144 BauGB für Verkauf Flurstück<br />

70b der Gemarkung <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong> (Schmidt/ Leupert, Kurze)<br />

- UR Nr. 1388/2012 Notar Schmidt, Pirna<br />

Negativattest gemäß §§ 24 ff. BauGB zum Verkauf Flurstück<br />

29/2 der Gemarkung Dorf <strong>Wehlen</strong> (Adam/Fröde)<br />

- UR Nr. 669/2012 und 670/2012 Notarin Schwalbe, Heidenau<br />

Negativattest gemäß §§ 24 ff. BauGB sowie Sanierungsgenehmigung/Grundschuldbestellung<br />

nach § 144 BauGB für<br />

Veräußerung Wohneigentum der Anlage Elbufer 3b (Wohnung<br />

Nr. 5) und Tiefgaragenstellplatz Nr. 34 (Keller/Klaschke).


Nr. 9/2012 - 3 -<br />

<strong>Wehlen</strong><br />

8. Hauptamtsangelegenheiten<br />

Der TOP entfällt mangels Beratungsgrundlagen.<br />

9. Bauangelegenheiten<br />

9.1 Informationen<br />

- Sachstandsbericht zu HOWA-Maßnahmen 2010 und Folgeschäden<br />

2012<br />

Bürgermeister Tittel erläutert die vom Bauamt erstellten aktuellen<br />

Übersichten zum Stand der Maßnahmen (fertiggestellt, im<br />

Bau befindlich, in Vorbereitung bzw. ergänzte Folgeschäden<br />

2012).<br />

9.2 Beschlussfassungen zur Beseitigung Hochwasserschäden<br />

August 2010<br />

- Vergabe Bauleistungen zur Instandsetzung geschädigter<br />

kommunaler Infrastruktur im OT Pötzscha, Obervogelgesanger<br />

Weg, Flutrinne unterhalb Robert-Sterl-Haus<br />

und Saukelbach<br />

Die Beschlussfassung beruht auf dem vorliegenden Vergabevermerk<br />

vom 23.08.2012.<br />

Die Maßnahmen dienen der Hochwasserschadensbeseitigung<br />

und sind im Maßnahmeplan der LD Dresden enthalten. Die Umsetzung<br />

dient der Gefahrenabwehr, da bei erneuten Unwettern<br />

weitere Schäden zu erwarten sind.<br />

Beschluss 390-31/2012 (8 Ja-Stimmen)<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt, der Vergabe obiger Bauleistungen nach<br />

Prüfung und Wertung der vorliegenden Angebote an die Kamenzer<br />

Ingenieur- und Straßenbau GmbH zuzustimmen. Die Eilentscheidung<br />

des Bürgermeisters wird bestätigt. Die Auftragssumme<br />

liegt bei 59.539,70 EUR.<br />

- Bestätigung von Nachtragsleistungen Altes Spritzenhaus<br />

Die Beschlussfassung basiert auf dem vorliegenden Angebot<br />

der Fa. Vetter, dem Prüfvermerk mit Begründung des Ingenieurbüros<br />

Martin.<br />

Die Auftragssumme der Fa. Vetter wird durch entfallene Massenanteile<br />

in mehreren Positionen nicht überschritten (vorliegende<br />

Erklärung IB Martin vom 06.09.2012).<br />

Beschluss 391-31/2012 (8 Ja-Stimmen)<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt, dem 1. Nachtragsangebot in Höhe von<br />

1.616,54 EUR der Firma Baugeschäft Steffen Vetter zuzustimmen.<br />

- Abrechnungsbeschluss Straßeninstandsetzung Senke in<br />

der Herrenleite<br />

Die Beschlussfassung basiert auf dem vorliegenden Sachbericht<br />

und der Kostenfeststellung des Bauamtes, unter Bezug auf<br />

die Hauptsatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong>.<br />

Beschluss 392-31/2012 (8 Ja-Stimmen)<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt, der Abrechnung des obigen Bauvorhabens<br />

mit 24.989,96 EUR zuzustimmen und diese anzuerkennen.<br />

Grundlage der Kostenabrechnung bilden die festgestellten Bruttorechnungsbeträge<br />

der AN.<br />

Die vorliegenden Ausgabennachweise und der Sachbericht vom<br />

11.07.12 sind Beschlussbestandteil.<br />

Der Eigenmittelanteil in Höhe von 2.371,77 EUR steht noch unter<br />

dem Vorbehalt der Verwendungsnachweisprüfung seitens<br />

der Fördermittelbehörde.<br />

K8710 - Instandsetzung Brücke über einen Graben an der<br />

Grundschule<br />

Die Gesamtbaumaßnahme unterteilt sich nach erfolgter Submission<br />

vom 05.09.2012 in 6 Lose.<br />

In die Zuständigkeit der <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong> fallen die Lose 3 - Errichtung<br />

Stellplätze und 4 - Öffentliche Beleuchtung.<br />

Gemäß Vergabevermerk des Bauamtes Lohmen vom 11.09.2012<br />

(Wertung der Angebote) ergeben sich pro Los drei Bieter in der<br />

dargestellten Rang- und Reihenfolge. Bei beiden Losen liegt die<br />

Firma Kamenzer Ing.- u. Straßenbau auf Platz 1.<br />

Die Vergabeentscheidung für den insgesamt wirtschaftlichsten<br />

Bieter trifft vereinbarungsgemäß der Landkreis.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass seitens der <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong><br />

wichtigster Aspekt die Prüfung der Leistungsfähigkeit hinsichtlich<br />

Termintreue darstellt.<br />

Beschluss 404-31/2012 (8 Ja-Stimmen)<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong> beschließt die Vergabeempfehlung<br />

der Lose 3 und 4 gemäß Vergabevermerk des Bauamtes<br />

Lohmen vom 11.09.2012 an den Landkreis Sächsische Schweiz-<br />

Osterzgebirge unter Berücksichtigung des Hauptanliegens der<br />

Termintreue.<br />

9.3 Beschlussfassungen zur Vergabe von Bau- und Nachtragsleistungen<br />

an kommunalen Gebäuden und Einrichtungen<br />

Die einleitenden Darlegungen des Bürgermeisters zu den zahlreichen<br />

Beschlüssen dienen der zusammenfassenden Information<br />

zur Verfahrensweise und dem Antrag zum Verzicht auf<br />

Einzeldiskussionen zu den jeweiligen Maßnahmen. Der <strong>Stadt</strong>rat<br />

stimmt dem zu.<br />

o Grundschule <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong><br />

- Vergabe von Bauleistungen 3. BA, Erneuerung Sanitäranlagen<br />

Los 6, Elt<br />

Grundlagen der Beschlussfassung bilden das vorliegende Angebot<br />

der Firma Elektro Fröde vom 20.07.2012 sowie der Prüfvermerk<br />

des Architekturbüros Hilliger vom 02.08.2012.<br />

Beschluss 400-31/2012 (8 Ja-Stimmen)<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt, der Vergabe der genannten Bauleistungen<br />

nach Prüfung und Wertung durch das Büro Hilliger an die<br />

Firma Elektro Fröde, Dorf <strong>Wehlen</strong>, zuzustimmen; Auftragssumme:<br />

3.661,00 EUR.<br />

- Vergabe von Nachtragsleistungen 3. BA, Erneuerung Sanitäranlagen<br />

Los 1, Bauhauptleistungen<br />

Grundlagen der Beschlussfassung bilden das vorliegende Angebot<br />

der Firma Bau-Service Becker sowie der Prüfvermerk mit<br />

Begründung des Architekturbüros Hilliger.<br />

Beschluss 401-31/2012 (8 Ja-Stimmen)<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt, dem 1. Nachtragsangebot in Höhe<br />

von 6.049,67 EUR und dem 2. Nachtragsangebot in Höhe von<br />

-611,38 EUR der Firma Bau-Service Becker GmbH mit einer Gesamtnachtragssumme<br />

von 5.438,29 EUR zuzustimmen.<br />

- Vergabe von Nachtragsleistungen 3. BA, Erneuerung Sanitäranlagen<br />

Los 2, Tischlerarbeiten<br />

Grundlagen der Beschlussfassung bilden das vorliegende Angebot<br />

der Firma Tischlerei Strech sowie der Prüfvermerk mit Begründung<br />

des Architekturbüros Hilliger.<br />

Beschluss 402-31/2012 (8 Ja-Stimmen)<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt, dem 1. Nachtragsangebot in Höhe von<br />

2.409,31 EUR der Firma Tischlerei Strech zuzustimmen.<br />

o Kita „Pusteblume“ Dorf <strong>Wehlen</strong><br />

- Vergabe von Bauleistungen Sanierung Kellerbereich, Los<br />

1 - Fliesenlegerarbeiten<br />

Die Beschlussfassung basiert auf dem Submissionsergebnis<br />

und dem Vergabevermerk des Büros Müller & Hilmes vom<br />

28.08.2012.<br />

Beschluss 393-31/2012 (8 Ja-Stimmen)<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt, der Vergabe der obigen Bauleistung<br />

nach Prüfung und Wertung durch das Ingenieurbüro Müller &<br />

Hilmes an die Firma Leideck aus Sebnitz zuzustimmen; Auftragssumme:<br />

3.109,72 EUR.<br />

Der Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 31.08.2012 wird<br />

zugestimmt.<br />

- Vergabe von Bauleistungen Sanierung Kellerbereich, Los<br />

2 - Baumeisterarbeiten<br />

Die Beschlussfassung basiert auf dem Submissionsergebnis<br />

und dem Vergabevermerk des Büros Müller & Hilmes vom<br />

28.08.2012.<br />

Beschluss 394-31/2012 (8 Ja-Stimmen)<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt, der Vergabe der obigen Bauleistung<br />

nach Prüfung und Wertung durch das Ingenieurbüro Müller &<br />

Hilmes an die Firma Vogelbau GmbH aus Pirna zuzustimmen;<br />

Auftragssumme: 6.601,93 EUR.<br />

Der Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 31.08.2012 wird<br />

zugestimmt.<br />

- Vergabe von Bauleistungen Sanierung Kellerbereich, Los<br />

3 - Tischlerarbeiten<br />

Die Beschlussfassung basiert auf dem Submissionsergeb-


<strong>Wehlen</strong> - 4 -<br />

Nr. 9/2012<br />

nis und dem Vergabevermerk des Büros Müller & Hilmes vom<br />

28.08.2012.<br />

Beschluss 395-31/2012 (8 Ja-Stimmen)<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt, der Vergabe der obigen Bauleistung<br />

nach Prüfung und Wertung durch das Ingenieurbüro Müller &<br />

Hilmes an die Firma FTA Mehnert GmbH aus Reinhardtsdorf zuzustimmen;<br />

Auftragssumme: 1.686,29 EUR.<br />

Der Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 31.08.2012 wird<br />

zugestimmt.<br />

- Vergabe von Bauleistungen Sanierung Kellerbereich, Los<br />

5- Sanitärinstallation<br />

Die Beschlussfassung basiert auf dem Submissionsergebnis<br />

und dem Vergabevorschlag des Büros Goldammer & Schmieder<br />

vom 28.08.2012.<br />

Beschluss 396-31/2012 (8 Ja-Stimmen)<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt, der Vergabe der obigen Bauleistung<br />

nach Prüfung und Wertung durch das Ingenieurbüro Goldammer<br />

& Schmieder an die Firma Wäntig GmbH aus Pirna zuzustimmen;<br />

Auftragssumme: 15.837,63 EUR.<br />

Der Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 31.08.2012 wird<br />

zugestimmt.<br />

- Bestätigung von Nachtragsleistungen, Energetische Sanierung<br />

2011 - Los 3 Heizung, Sanitär und Solar<br />

Die Beschlussfassung basiert auf dem vorliegenden Angebot<br />

der Firma Wäntig sowie dem Prüfvermerk mit Begründung des<br />

Büros Goldammer & Schmieder mit Schreiben vom 16.07.2012.<br />

Nach Darstellung der Kostenentwicklung des Büros Müller &<br />

Hilmes vom 06.09.2012 werden die Gesamtkosten nicht überschritten.<br />

Beschluss 398-31/2012 (8 Ja-Stimmen)<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt, die Leistungen des 2. Nachtrages zu<br />

Heizung, Sanitär, Solar für obiges Bauvorhaben dem AN Wäntig<br />

GmbH, gemäß vorliegender Unterlagen in Auftrag zu geben;<br />

Nachtragssumme 2. Nachtrag: 976,53 EUR. Der Eilentscheidung<br />

des Bürgermeisters wird zugestimmt.<br />

- Bestätigung von Nachtragsleistungen, Energetische Sanierung<br />

2011 - Los 5 Baumeisterarbeiten<br />

Die Beschlussfassung basiert auf dem vorliegenden Angebot der<br />

Firma Baugeschäft Müller sowie dem Prüfvermerk mit Begründung<br />

des Büros Müller & Hilmes mit Schreiben vom 31.07.2012.<br />

Nach Darstellung der Kostenentwicklung des Büros Müller &<br />

Hilmes vom 06.09.2012 werden die Gesamtkosten nicht überschritten.<br />

Beschluss 399-31/2012 (8 Ja-Stimmen)<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt, die Leistungen des 3. Nachtrages zu<br />

Baumeisterarbeiten für obiges Bauvorhaben dem AN Baugeschäft<br />

Müller gemäß vorliegender Unterlagen in Auftrag zu geben;<br />

Nachtragssumme 3. Nachtrag: 3.490,27 EUR.<br />

9.4 Bauanträge/Bauanfragen<br />

- Umbau ehem. Schmiede zum Einfamilienwohnhaus<br />

(Teichweg)<br />

Beschluss 405-31/2012 (8 Ja-Stimmen)<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat bestätigt den Antrag zum Umbau einer ehemaligen<br />

Schmiede, Flurstück 144c der Gemarkung Dorf <strong>Wehlen</strong>, zu einem<br />

Einfamilienwohnhaus in der in der beantragten Form.<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong>, 14.09.2012<br />

Stützer Tittel<br />

Schriftführerin Bürgermeister<br />

Ausfertigung<br />

Amtsgericht<br />

Dresden<br />

Zwangsversteigerungsabteilung<br />

Geschäfts-Nr.: 522 K 95/11 Dresden, den 14. August 2012<br />

ZWANGSVERSTEIGERUNG<br />

Folgender Grundbesitz eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichtes<br />

Pirna<br />

von Dorf <strong>Wehlen</strong> Blatt 277<br />

nähere Bezeichnung<br />

Flurstück 92/2 zu 1195 qm<br />

folgende Angaben in ( ) ohne Gewähr:<br />

(01892 <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong> OT Dorf <strong>Wehlen</strong>, Schulstraße 2, Gasthof<br />

„Zur Eiche“)<br />

soll am<br />

Wochentag, Uhrzeit Stock/Raum Gerichtsgebäude<br />

Datum<br />

Mittwoch, d. 09:00 Uhr 3. OG, C 312 Amtsgericht<br />

17. Oktober Dresden,<br />

2012 Olbrichtplatz 1,<br />

01099 Dresden<br />

im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden.<br />

Der Verkehrswert wurde gemäß § 74a Abs. 5 ZVG festgesetzt<br />

auf: 221.000,– €.<br />

Datum der ersten Beschlagnahme: 17.02.2012<br />

O Der Zuschlag kann nicht mehr wegen Nichterreichens der 5/10<br />

bzw. 7/10 Wertgrenzen gemäß §§ 85a, 74a ZVG versagt werden.*<br />

Jähnert<br />

Rechtspfleger<br />

* Zutreffendes ist angekreuzt.<br />

Amtsgericht Dresden - Zwangsversteigerung<br />

Rechtsbelehrung zu Terminsbestimmungen<br />

Ist ein Recht im Grundbuch nicht oder erst nach dem Versteigerungsvermerk<br />

eingetragen, muss der Berechtigte es anmelden,<br />

bevor das Gericht im Versteigerungstermin zum Bieten auffordert.<br />

Er hat das Recht glaubhaft zu machen, wenn der Gläubiger der<br />

Anmeldung widerspricht. Anderenfalls wird das Recht im geringsten<br />

Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des<br />

Versteigerungserlöses erst nach dem Anspruch des Gläubigers<br />

und den übrigen Rechten befriedigt.<br />

Es ist zweckmäßig, zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung<br />

der Ansprüche - getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und<br />

Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen.<br />

Der Berechtigte kann dies auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle<br />

erklären.<br />

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundbesitzes<br />

oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht,<br />

muss das Verfahren aufheben oder einstweilen einstellen lassen,<br />

bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Anderenfalls tritt für das<br />

Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten<br />

Gegenstandes.<br />

Gemäß §§ 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein<br />

Gebot Sicherheitsleistung verlangt werden. Die Sicherheit ist<br />

unbar in Höhe von 10 % des festgesetzten Verkehrswertes zu<br />

leisten. Bieter haben sich auszuweisen, Bevollmächtigte haben<br />

ihre Vertretungsmacht durch Vortage einer öffentlich-beglaubigten<br />

Urkunde nachzuweisen.<br />

Die Verkehrswertgutachten können auf der Geschäftsstelle des<br />

Versteigerungsgerichts eingesehen werden.<br />

Veröffentlichung im Internet: http://www.zvg-portal.de/


Nr. 9/2012 - 5 -<br />

<strong>Wehlen</strong><br />

Einladung zur öffentlichen Sitzung<br />

der Verbandsversammlung<br />

des Trinkwasserzweckverbandes Bastei<br />

Die 6. Sitzung der Verbandsversammlung des Trinkwasserzweckverbandes<br />

„Bastei“ findet statt am:<br />

Montag, dem 8. Oktober 2012 um 16:00 Uhr<br />

in der Geschäftsstelle des Trinkwasserzweckverbandes „Bastei“,<br />

Basteistraße 79 in 01847 Lohmen<br />

Tagesordnung<br />

Öffentliche Sitzung:<br />

1. Feststellung der Beschlussfähigkeit<br />

2. Protokollkontrolle zur Sitzung vom 21.11.2011<br />

3. Anfragen der Verbandsräte und Gäste<br />

4. Ergebnisse der örtlichen und überörtlichen Prüfungen für<br />

das Wirtschaftsjahr 201<br />

5. Stellungnahme des Trinkwasserzweckverbandes zum<br />

Prüfbericht der örtlichen Prüfung für das Wirtschaftsjahr<br />

2011<br />

6. Beratung und Beschlussfassung zur Feststellung des<br />

Jahresabschlusses 2011<br />

7. Beratung zum Entwurf der Gebührenkalkulation für den<br />

Zeitraum 2013 - 2015<br />

8. Beratung zum Entwurf von Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan<br />

für das Jahr 2013<br />

9. Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe von Planungsleistungen<br />

zur Sanierung/Erweiterung des Wasserwerkes<br />

„An der Scheibe“<br />

10. Allgemeine Informationen des Verbandsvorsitzenden<br />

Nichtöffentliche Sitzung:<br />

1. Vorstellung der Kostenrechnung der WASS GmbH zur<br />

technischen Betriebsführung<br />

2. Diskussion der Ergebnisse/Beratung der weiteren Vorgehensweise<br />

Mildner<br />

Verbandsvorsitzender<br />

Einladung zur 107. Verbandsversammlung<br />

des Zweckverbandes Gewerbepark<br />

„Sächsische Schweiz“<br />

Die nächste Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbepark<br />

„Sächsische Schweiz“ findet am 15.10.2012, 09:00<br />

Uhr im Ratssaal der <strong>Stadt</strong> Königstein, Goethestraße 7, 01824<br />

Königstein statt.<br />

Tagesordnung:<br />

1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit<br />

2. Protokollkontrolle<br />

3. Beschluss 2012-07<br />

Abwägung der vorgebrachten Hinweise zum Entwurf vom<br />

20.06.2012 und Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des<br />

Bebauungsplanes Gewerbepark „Sächsische Schweiz“<br />

4. Sonstiges<br />

Haase<br />

Verbandsvorsitzender<br />

Jahresabschluss des Abwasserzweck-<br />

verbandes <strong>Wehlen</strong>-Naundorf zum 31.12.2011<br />

Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes <strong>Wehlen</strong>-Naundorf<br />

fasste in der öffentlichen Sitzung am 10.09.2012<br />

den einstimmigen Beschluss Nr. 297-65/12 zur Feststellung<br />

des Jahresabschlusses 2011 des Abwasserzweckverbandes<br />

<strong>Wehlen</strong>-Naundorf. Dieser Beschluss wird nachfolgend auf der<br />

Grundlage des § 19 Absatz 2 des Sächsischen Eigenbetriebsgesetzes<br />

in vollem Wortlaut veröffentlicht:<br />

Beschluss Nr. 297-65/12<br />

Die Verbandsversammlung des AZV <strong>Wehlen</strong>-Naundorf beschließt<br />

auf der Grundlage der Berichte über die Jahresab-<br />

schlussprüfung und die örtliche Prüfung gemäß § 19 Absatz 1<br />

SächsEigBG:<br />

1. Feststellung des Jahresabschlusses 2011<br />

1.1 Bilanzsumme 10.791.541,56 EUR<br />

1.1.1 Davon entfallen auf der Aktivseite auf<br />

- das Anlagevermögen 10.440.827,11 EUR<br />

- das Umlaufvermögen 350.714,45 EUR<br />

1.1.2 Davon entfallen auf der Passivseite auf<br />

- das Eigenkapital 2.166.018,11 EUR<br />

- den Sonderposten für Fördermittel<br />

und Zuschüsse 6.886.861,43 EUR<br />

- die Rückstellungen 44.675,00 EUR<br />

- die Verbindlichkeiten 1.693.987,02 EUR<br />

1.2 Jahresgewinn 35.749,17 EUR<br />

1.2.1 Summe der Erträge 438.284,01 EUR<br />

1.2.2 Summe der Aufwendungen 402.534,84 EUR<br />

2. Verwendung des Jahresgewinns<br />

Der Jahresgewinn in Höhe von 35.749,17 EUR wird in Höhe von<br />

5.628,67 EUR zum Ausgleich der Vorjahresverluste verwendet,<br />

im Übrigen auf neue Rechnung vorgetragen.<br />

3. Entlastung des Verbandsvorsitzenden<br />

Dem Verbandsvorsitzenden des AZV <strong>Wehlen</strong>-Naundorf wird für<br />

das Wirtschaftsjahr 2011 Entlastung erteilt.<br />

Der Prüfungsvermerk der mit der Prüfung beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Fischer Treuhand GmbH lautet<br />

wie folgt: „ Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus<br />

Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung<br />

der Buchführung und den Lagebericht des Abwasserzweckverbandes<br />

<strong>Wehlen</strong>-Naundorf, <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong>, für das<br />

Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 geprüft.<br />

Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und<br />

Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften<br />

und den ergänzenden landesrechtlichen Regelungen liegen<br />

in der Verantwortung der Verbandsleitung. Unsere Aufgabe ist<br />

es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine<br />

Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der<br />

Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.<br />

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB<br />

und § 18 des Sächsischen Eigenbetriebsgesetzes unter Beachtung<br />

der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten<br />

deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung<br />

vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen,<br />

dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die<br />

Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung<br />

der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den<br />

Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und<br />

Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit<br />

erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen<br />

werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das<br />

wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Verbandes sowie die<br />

Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen<br />

der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen<br />

internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben<br />

in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend<br />

auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung<br />

umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze<br />

und der wesentlichen Einschätzungen der Verbandsleitung<br />

sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses<br />

und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung,<br />

dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für<br />

unsere Beurteilung bildet.<br />

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.<br />

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen<br />

Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen<br />

handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden<br />

landesrechtlichen Regelungen und vermittelt unter Beachtung<br />

der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tat-


<strong>Wehlen</strong> - 6 -<br />

Nr. 9/2012<br />

sächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage des Verbandes. Der Lagebericht steht<br />

im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein<br />

zutreffendes Bild von der Lage des Verbandes und stellt die<br />

Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“<br />

Herford, den 29. Mai 2012<br />

Fischer, Wirtschaftsprüfer<br />

Gemäß § 19 Absatz 2 SächsEigBG werden der Jahresabschluss<br />

und der Lagebericht des Jahres 2011 des Abwasserzweckverbandes<br />

<strong>Wehlen</strong>-Naundorf in der Zeit vom 04.10.2012 bis<br />

18.10.2012 im Rathaus der <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong> und in der Gemeindeverwaltung<br />

Struppen während der Dienstzeiten öffentlich zur<br />

Einsichtnahme ausgelegt.<br />

Dr. Schuhmann<br />

Verbandsvorsitzender<br />

Satzung<br />

über dezentrale Anlagen der Abwasserentsorgung<br />

im Verbandsgebiet des Abwasserzweckverbandes<br />

<strong>Wehlen</strong>-Naundorf<br />

Aufgrund von § 63 des Sächsischen Wassergesetzes (Sächs-<br />

WG) und der §§ 4, 14 und 124 der Gemeindeordnung für den<br />

Freistaat Sachsen in Verbindung mit §§ 5 Abs. 4, 6 und 47 des<br />

Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG)<br />

und den §§ 2 und 9 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes<br />

(SächsKAG) sowie den §§ 8, 9 Abs. 4 AbwAG bzw. den<br />

§§ 7, 8 SächsAbwAG hat die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes<br />

<strong>Wehlen</strong>-Naundorf am 10.09.2012 folgende<br />

Neufassung der Satzung über dezentrale Anlagen beschlossen:<br />

1. Teil - Allgemeines<br />

§ 1 - Öffentliche Einrichtung, Geltungsbereich<br />

(1) Der Abwasserzweckverband <strong>Wehlen</strong>-Naundorf (Zweckverband)<br />

ist der Abwasserbeseitigungspflichtige für die Abwässer<br />

aus dezentralen Anlagen. Des Weiteren ist er für die Überwachung<br />

der Eigenkontrolle der dezentralen Anlagen und die Überwachung<br />

deren Wartung zuständig. Der Zweckverband kann<br />

sich zur Erfüllung dieser Aufgabe Dritter bedienen.<br />

(2) Diese Satzung gilt für alle Grundstücke im Verbandsgebiet,<br />

für die eine leitungsgebundene Anschlussmöglichkeit an ein<br />

zentrales Klärwerk nicht oder noch nicht besteht und die dezentral<br />

z. B. über eine Kleinkläranlage oder über eine abflusslose<br />

Grube zu entsorgen sind.<br />

(3) Die Entsorgung sowie die Überwachung der Eigenkontrolle und<br />

die Überwachung der Wartung der dezentralen Anlagen berührt<br />

nicht die Verantwortlichkeit der Benutzungs- und Überlassungspflichtigen<br />

nach § 2 Abs. 2 für den ordnungsgemäßen Zustand,<br />

Betrieb und die Unterhaltung der dezentralen Anlagen sowie für<br />

die Einhaltung der bau- und wasserrechtlichen Vorschriften.<br />

(4) Durch diese Satzung wird die Entleerung von Gruben für<br />

Abgänge aus Tierhaltung und von mobilen Abwasserbehältnissen<br />

nicht geregelt. Ebenso wenig fallen in den Geltungsbereich<br />

dieser Satzung Rückstände aus Leichtflüssigkeits- und<br />

Fettabscheidern sowie Neutralisationsanlagen und dergleichen.<br />

Bewegliche Abwasser- und Fäkalienbehältnisse aus Wohnmobilen,<br />

fahrbaren Unterkünften oder mobilen Aufenthaltsräumen,<br />

Miettoiletten und dergleichen sind über geeignete öffentliche<br />

Einrichtungen durch die Eigentümer bzw. Nutzer selbst zu entsorgen.<br />

Ein Verbringen auf den jeweiligen Grundstücken ist nicht<br />

gestattet.<br />

§ 2 - Begriffe<br />

(1) Grundstück im Sinne dieser Satzung ist, unabhängig von der<br />

Eintragung im Liegenschaftskataster oder im Grundbuch und<br />

ohne Rücksicht auf die Grundstücksbezeichnung, jeder Grundbesitz,<br />

der eine selbständige wirtschaftliche Einheit bildet.<br />

(2) Benutzungs- und Überlassungspflichtige im Sinne dieser<br />

Satzung sind die Eigentümer der Grundstücke. Der Erbbaube-<br />

rechtigte oder sonst dinglich zur baulichen Nutzung des Grundstücks<br />

Berechtigte tritt an die Stelle des Eigentümers.<br />

(3) Dezentrale Anlagen im Sinne dieser Satzung sind Kleinkläranlagen<br />

und abflusslose Gruben und dazugehörige Anlagen<br />

der Grundstücksentwässerung (Anschlussleitungen, Schächte,<br />

Pumpwerke, Versickerungseinrichtungen).<br />

§ 3 - Benutzungszwang, Überlassungspflicht,<br />

Genehmigungen<br />

(1) Die Benutzungs- und Überlassungspflichtigen im Sinne dieser<br />

Satzung sind berechtigt und verpflichtet, das Abwasser, das<br />

auf Ihrem Grundstück anfällt, unter Beachtung der Vorschriften<br />

dieser Satzung dem Zweckverband zu überlassen. § 63 Absatz<br />

6 SächsWG bleibt davon unberührt.<br />

(2) Ein Benutzungs- und Überlassungspflichtiger wird von seinen<br />

Verpflichtungen nicht dadurch befreit, dass außer ihm noch andere<br />

Benutzungs- und Überlassungspflichtige vorhanden sind.<br />

(3) Auf schriftlichen Antrag kann im Einzelfall unter Angabe der<br />

Gründe durch den Zweckverband eine Befreiung von der Benutzungs-<br />

und Überlassungspflicht erteilt werden, wenn die Überlassung<br />

des Abwassers aus besonderen Gründen unter Berücksichtigung<br />

der Erfordernisse des Gemeinwohls nicht zumutbar<br />

ist und einer Befreiung keine wasserrechtlichen Bedenken entgegenstehen.<br />

Von der Befreiung von der Benutzungs- oder<br />

Überlassungspflicht werden Erlaubnisse nach wasserrechtlichen<br />

oder sonstigen Vorschriften nicht berührt.<br />

(4) Die Befreiung kann befristet, unter Bedingungen, Auflagen<br />

und dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt werden.<br />

(5) Der schriftlichen Genehmigung des Zweckverbandes bedarf<br />

die Einleitung von Abwasser aus dezentralen Anlagen in die öffentliche<br />

Kanalisation des Zweckverbandes. Die Genehmigung<br />

ist rechtzeitig zu beantragen.<br />

Der Zweckverband legt die Einleitbedingungen (Beschaffenheit<br />

und Menge) fest. Die Genehmigung kann befristet und widerruflich<br />

erteilt werden.<br />

(6) Der Benutzungszwang und die Überlassungspflicht nach<br />

dieser Satzung erlöschen für dezentrale Anlagen mit dem Anschluss<br />

des betreffenden Grundstückes an eine öffentliche Kanalisation<br />

und Kläranlage. Zu diesem Zeitpunkt fällt das Grundstück<br />

in den Geltungsbereich der Satzung über die öffentliche<br />

Abwasserbeseitigung (AbwS) des Abwasserzweckverbandes<br />

<strong>Wehlen</strong>-Naundorf in der jeweils geltenden Fassung. Davon ausgenommen<br />

ist die Außerbetriebnahme der dezentralen Anlage<br />

(Restentleerung).<br />

2. Teil - Entsorgung<br />

§ 4 - Einleitbedingungen<br />

(1) In die dezentralen Anlagen darf nur häusliches oder damit<br />

vergleichbares Abwasser eingeleitet werden. Von einer Einleitung<br />

sind insbesondere ausgeschlossen:<br />

1. Stoffe, die geeignet sind, die Funktionsfähigkeit der Kleinkläranlagen<br />

und abflusslosen Gruben zu beeinträchtigen,<br />

2. wassergefährdende Stoffe im Sinne der Verwaltungsvorschriften<br />

für wassergefährdende Stoffe, in der jeweils geltenden<br />

Fassung<br />

3. Stoffe, die geeignet sind, die bei einer Entsorgung eingesetzten<br />

Geräte und Fahrzeuge sowie die Abwasserbehandlungsanlagen<br />

und die zugehörige Kanalisation in ihrer Funktion zu<br />

beeinträchtigen, zu beschädigen oder zu zerstören,<br />

4. Stoffe, die durch ihre Beschaffenheit die öffentliche Sicherheit<br />

und Ordnung gefährden oder das Personal bei der Beseitigung<br />

gesundheitlich beeinträchtigen können.<br />

(2) Das Einleitungsverbot in dezentrale Anlagen gilt insbesondere<br />

für:<br />

1. Niederschlagswasser, Grund- und Quellwasser, Kühlwasser;<br />

2. Stoffe - auch im zerkleinerten Zustand, wie Kehricht, Schutt,<br />

Sand, Asche, Zellstoffe, Textilien, Teer, Pappe, Glas, Zement<br />

und Kunstharze,<br />

3. tierische Abprodukte und pflanzliche Abfälle wie Gülle, Jauche,<br />

Mist, Tierkörper, Schlachtabfälle, Panseninhalt, Küchenabfälle,<br />

Hefe, Schlempe, Trester und Trub


Nr. 9/2012 - 7 -<br />

<strong>Wehlen</strong><br />

4. flüssige Stoffe, die erhärten,<br />

5. feuergefährliche, explosible, giftige, fett- oder ölhaltige und<br />

radioaktive Stoffe, Säuren, Laugen, Salze, Reste von Pflanzenschmutzmitteln<br />

oder vergleichbare Chemikalien, Blut, infektiöse<br />

Stoffe, Medikamente,<br />

6. Farbstoffe, deren Entfärbung in der dezentralen Anlage nicht<br />

gewährleistet ist,<br />

(3) Absatz 2 gilt nicht für Stoffe, die sich in geringfügigen Mengen<br />

üblicherweise im häuslichen Abwasser befinden sowie für<br />

Abwasser aus Haushaltsgeräten.<br />

§ 5 - Entsorgung<br />

(1) Die Entsorgung der dezentralen Anlagen erfolgt regelmäßig,<br />

mindestens jedoch in den für jede Kleinkläranlage und abflusslose<br />

Grube unter Berücksichtigung der Herstellerhinweise, der<br />

DIN 4261, den Bestimmungen der allgemeinen bauaufsichtlichen<br />

Zulassung bzw. der Anwendungszulassung sowie der<br />

in der wasserrechtlichen Entscheidung festgelegten Abstände<br />

oder zusätzlich nach Bedarf.<br />

Bedarf besteht insbesondere, wenn:<br />

a. Tatbestände, die die Betriebsfähigkeit oder -sicherheit der<br />

dezentralen Anlagen zu beeinträchtigen drohen, gegeben<br />

sind oder<br />

b. bei abflusslosen Gruben das zu entsorgende Abwasser 80 v. H.<br />

des Füllvolumens der Grube einnimmt.<br />

(2) Der Benutzungs- und Überlassungspflichtige hat den Bedarf<br />

rechtzeitig, jedoch mindestens 14 Werktage vorher, dem Zweckverband<br />

anzuzeigen. Er haftet für jeden Schaden, der durch<br />

Verzögerung oder Unterlassung des rechtzeitigen Antrages auf<br />

Entsorgung entsteht.<br />

(3) Der Zweckverband kann die dezentralen Anlagen auch ohne<br />

Anzeige nach Absatz 2 entsorgen, wenn aus Gründen des Gewässerschutzes<br />

und oder anderen schwerwiegenden Gründen<br />

eine sofortige Entsorgung erforderlich ist.<br />

(4) Der Zweckverband legt Anforderungen an die Beschaffenheit<br />

des zu entsorgenden Klärschlammes fest. Von der Entsorgung<br />

ausgeschlossen sind:<br />

• nicht saugfähiger Klärschlamm<br />

• mit Fremdstoffen vermischter Klärschlamm<br />

• entwässerter, getrockneter oder kompostierter Klärschlamm<br />

(5) Mit dem Verladen des Inhaltes der dezentralen Anlagen auf<br />

das Fahrzeug erlangt der Zweckverband die Verfügungsbefugnis.<br />

Er ist nicht verpflichtet, in ihm nach verlorenen Gegenständen<br />

zu suchen. Enthaltene oder aufgefundene Wertgegenstände<br />

werden als Fundsachen behandelt.<br />

(6) Das für die Entsorgung eventuell erforderliche Wasser zur<br />

Verdünnung und Spülung ist durch den Benutzungs- und Überlassungspflichtigen<br />

kostenlos zur Verfügung zu stellen.<br />

(7) Der Abfuhrtermin wird mit den Benutzungs- und Überlassungspflichtigen<br />

abgestimmt, Terminwünsche werden soweit<br />

möglich berücksichtigt. Im Falle einer Verhinderung ist der<br />

Zweckverband oder der vom Zweckverband mit der Abfuhr<br />

Beauftragte rechtzeitig zu unterrichten und ein neuer Termin<br />

abzustimmen. Bei Unterlassung einer Absage sind durch den<br />

Benutzungs- und Überlassungspflichtigen die Kosten einer vergeblichen<br />

Anfahrt zu tragen.<br />

(8) Die dezentralen Anlagen müssen so angeordnet und errichtet<br />

sein, dass sie unter Beachtung des Absatzes 9 aus dem öffentlichen<br />

Verkehrsraum (Schlauchlänge) entsorgt werden können.<br />

Für die Überwachung ist eine verkehrssichere Zuwegung<br />

zur dezentralen Anlage erforderlich. Ihre Abdeckungen müssen<br />

dauerhaft, verkehrssicher und so beschaffen sein, dass Gefahren<br />

nicht entstehen können. Nach Aufforderung sind festgestellte<br />

Mängel, die einer ordnungsgemäßen Entsorgung entgegenstehen,<br />

durch den Benutzungs- und Überlassungspflichtigen<br />

unverzüglich zu beseitigen.<br />

(9) Erfüllt die öffentliche Zufahrt zur Entnahmestelle - die Entsorgung<br />

erfolgt aus dem öffentlichen Verkehrsraum - nicht die<br />

folgenden Mindestbedingungen<br />

• Breite 3 m<br />

• Durchfahrtshöhe 3,20 m<br />

• Zulässige Achslast 9 t<br />

• Zulässiges Gesamtgewicht 13 t<br />

oder ist der Einsatz eines Saugschlauches über einer Länge von<br />

20 m erforderlich, sind die Mehraufwendungen für die Entsorgung<br />

der abflusslosen Grube oder Kleinkläranlage vom Benutzungs-<br />

und Überlassungspflichtigen zu tragen.<br />

Dabei gelten folgende Abrechnungssätze:<br />

· bei Einsatz eines Saugwagen 2 cbm (Multicar) 101,15 EUR<br />

· bei Mehrlänge Saugschlauch über 20 Meter 1,19 EUR<br />

pro Mehrmeter<br />

Bei einer besonderen Lage der dezentralen Anlage, die den<br />

Einsatz von Überlängen des Schlauches erfordert oder bei der<br />

keine ordnungsgemäße Zuwegung gegeben ist, hat der Benutzungs-<br />

und Überlassungspflichtige vom Entsorgungsunternehmen<br />

ein separates Angebot abzufordern. Für Sonderleistungen<br />

gelten zudem nachfolgende Abrechnungssätze:<br />

· bei Leerfahrten 65,45 EUR<br />

(wenn kein Ansprechpartner vor Ort<br />

angetroffen wurde)<br />

· bei Sonderfahrten 65,45 EUR<br />

(kurzfristige - bis zu 10 Werktage -<br />

Entleerungen oder bei speziellen Wunschterminen)<br />

· bei Havarien<br />

Kosten Sonderfahrt 89,25 EUR<br />

Havariepauschale 89,25 EUR<br />

(Einsatz am selben bzw. darauffolgenden Werktag)<br />

Die Abrechnung erfolgt nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand<br />

auf Nachweis des Entsorgungsunternehmens und schriftliche<br />

Bestätigung des Lieferscheines durch den Benutzungs-<br />

und Überlassungspflichtigen.<br />

(10) Der Benutzungs- und Überlassungspflichtige hat die ihm<br />

überlassenen Entsorgungs- sowie sonstige Kontrollnachweise<br />

während der Dauer von mindestens zwei Jahren auf dem<br />

Grundstück aufzubewahren und auf Verlangen unverzüglich<br />

vorzuzeigen.<br />

§ 6 - Prüfungsrecht, Auskunfts- und Anzeigepflicht<br />

(1) Zur Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften dieser Satzung,<br />

insbesondere zur Überwachung der Eigenkontrolle und<br />

Überwachung der Wartung der dezentralen Anlagen sowie der<br />

bau- und wasserrechtlichen Entscheidung ist dem Beauftragten<br />

des Zweckverbandes der ungehinderte Zutritt zu allen hierfür in<br />

Betracht kommenden Grundstücksteilen, insbesondere der dezentralen<br />

Anlage, zu gewähren. Die Bestimmungen der Kleinkläranlagenverordnung<br />

bleiben davon unberührt.<br />

(2) Der Zweckverband bzw. die vom Zweckverband beauftragten<br />

Dritten sind berechtigt, Proben zu entnehmen und Messungen<br />

durchzuführen. Bei Bestätigung eines hinreichenden Verdachtes<br />

auf Einleitung nicht häuslicher und damit vergleichbarer<br />

Abwässer trägt der Benutzungs- und Überlassungspflichtige die<br />

Kosten der Untersuchung. Die Beauftragten des Zweckverbandes<br />

haben sich auf Verlangen auszuweisen.<br />

(3) Die Benutzungs- und Überlassungspflichtigen sind verpflichtet,<br />

über alle im Zusammenhang mit einer Überprüfung nach Absatz<br />

1 stehenden Fragen Auskunft zu erteilen sowie geeignete<br />

Unterlagen zum Nachweis der Eigenkontrolle, der Wartung und<br />

der Entsorgung der dezentralen Anlagen vorzulegen.<br />

(4) Bestehende dezentrale Anlagen sind dem Zweckverband vom<br />

Benutzungs- und Überlassungspflichtigen innerhalb eines Monats<br />

nach Inkrafttreten dieser Satzung anzuzeigen, sofern eine<br />

Anzeige vor Inkrafttreten dieser Satzung noch nicht erfolgt ist. Bei<br />

Neuerrichtung einer dezentralen Anlage hat die Anzeige gegenüber<br />

dem Zweckverband vor ihrer Inbetriebnahme zu erfolgen.<br />

(5) Wechselt der Benutzungs- und Überlassungspflichtige, so haben<br />

sowohl der bisherige als auch der neue Benutzungs- und Überlassungspflichtige<br />

den Zweckverband unverzüglich über den Wechsel<br />

zu benachrichtigen. Gleiches gilt bei Veränderungen der Art der dezentralen<br />

Anlagen und der Menge oder Art des Abwassers.<br />

(6) Die Anzeigen nach den Absätzen 4 und 5 haben schriftlich<br />

zu erfolgen.


<strong>Wehlen</strong> - 8 -<br />

Nr. 9/2012<br />

§ 7 - Haftung<br />

(1) Der Benutzungs- und Überlassungspflichtige haftet dem<br />

Zweckverband für Schäden infolge mangelhaften Zustandes<br />

oder unsachgemäßer oder satzungswidriger Benutzung seiner<br />

dezentralen Anlage. Er hat den Zweckverband von Ersatzansprüchen<br />

Dritter freizustellen, die wegen solcher Schäden geltend<br />

gemacht werden. Mehrere Ersatzpflichtige haften als Gesamtschuldner.<br />

(2) Die Haftung des Benutzungs- und Überlassungspflichtigen<br />

für den ordnungsgemäßen Betrieb seiner dezentralen Anlage<br />

wird durch diese Satzung und die aufgrund dieser Satzung<br />

durchgeführten Entsorgungen nicht berührt.<br />

(3) Kann die Entsorgung infolge höherer Gewalt oder behördlicher<br />

Verfügungen vorübergehend nicht oder nur eingeschränkt<br />

oder verspätet durchgeführt werden, besteht kein Anspruch auf<br />

Schadenersatz.<br />

§ 8 - Anordnung für den Einzelfall und Zwangsmittel<br />

(1) Der Zweckverband kann zur Erfüllung der nach dieser Satzung<br />

bestehenden Verpflichtungen Anordnungen für den Einzelfall<br />

erlassen.<br />

(2) Für die Erzwingung einer nach dieser Satzung vorgeschriebenen<br />

Handlung, Duldung oder Unterlassung gelten die Vorschriften<br />

des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für den Freistaat<br />

Sachsen (SächsVwVG).<br />

3. Teil - Gebühren<br />

§ 9 - Erhebungsgrundsatz, Gebührenmaßstab<br />

(1) Der Zweckverband erhebt für die Erfüllung der nach § 1 genannten<br />

Aufgaben Gebühren. Sie werden erhoben für die Entsorgung<br />

des Abwassers aus dezentralen Anlagen, für Abwasser,<br />

das in öffentliche Abwasseranlagen eingeleitet wird, die nicht an<br />

ein Klärwerk angeschlossen sind und für die Überwachung der<br />

Eigenkontrolle und die Überwachung der Wartung der dezentralen<br />

Anlagen.<br />

(2) Die Gebühren für die Entsorgung des Abwassers aus dezentralen<br />

Anlagen bemessen sich nach der tatsächlich der dezentralen<br />

Anlage entnommenen Menge und dem Entsorgungsaufwand<br />

gemäß § 5 Absatz 9.<br />

(3) Die Gebühren für Abwasser, das in öffentliche Abwasseranlagen<br />

eingeleitet wird, die nicht an ein Klärwerk angeschlossen<br />

sind, bemessen sich nach der auf dem Grundstück angefallenen<br />

Abwassermenge. § 42 AbwS gilt entsprechend.<br />

(4) Die Gebühren für die Überwachung der Eigenkontrolle und<br />

die Überwachung der Wartung der dezentralen Anlagen bemessen<br />

sich nach der Anzahl der dezentralen Anlagen.<br />

§ 10 - Gebührenschuldner<br />

(1) Gebührenschuldner ist derjenige, der<br />

a) in den Fällen des § 9 Absatz 2 und 3 im Zeitpunkt der Inanspruchnahme<br />

der öffentlichen Einrichtung und<br />

b) in den Fällen des § 9 Absatz 4 im Zeitpunkt des Erlass des<br />

Gebührenbescheides<br />

Eigentümer des Grundstücks ist, auf dem sich die dezentrale<br />

Anlage befindet. Der Erbbauberechtigte oder sonst dinglich zur<br />

baulichen Nutzung Berechtigte ist anstelle des Grundstückseigentümers<br />

Gebührenschuldner. Ist für ein Grundstück weder ein<br />

Eigentümer noch ein Erbbauberechtigter oder sonst dinglich zur<br />

baulichen Nutzung Berechtigter zu ermitteln, so ist der Verfügungs-<br />

und Nutzungsberechtigte gebührenpflichtig.<br />

(2) Erfolgt die Einleitung ohne konkreten Grundstücksbezug<br />

oder widerrechtlich, so ist Gebührenschuldner auch derjenige,<br />

der die Einleitung vornimmt.<br />

(3) Wechselt das Eigentum oder die Nutzungsberechtigung, so<br />

geht die Gebühren- und Abgabenpflicht nach § 9 Absatz 2 und<br />

3 im Zeitpunkt der Rechtsänderung auf den neuen Eigentümer<br />

oder Nutzungsberechtigten über.<br />

(4) Mehrere Gebührenschuldner für dasselbe Grundstück bzw.<br />

für dieselben Einleitungen haften als Gesamtschuldner.<br />

§ 11 - Gebührenhöhe<br />

(1) Die Gebühr beträgt für die Entsorgung von Abwasser, das<br />

aus abflusslosen Gruben oder Kleinkläranlagen entnommen,<br />

abgefahren und in einem Klärwerk gereinigt wird 36,91 EUR je<br />

m3 Abwasser.<br />

(2) Die Gebühr für Abwasser, das in öffentliche Abwasseranlagen<br />

eingeleitet wird, die nicht an ein Klärwerk angeschlossen<br />

sind, beträgt 0,99 EUR je m3 Abwasser.<br />

(3) Für die Überwachung der Eigenkontrolle und die Überwachung<br />

der Wartung der dezentralen Anlagen wird eine jährliche<br />

Gebühr in Höhe von 19,70 EUR je dezentrale Anlage erhoben.<br />

§ 12 - Entstehung der Gebührenschuld, Fälligkeit,<br />

Veranlagungszeitraum<br />

(1) Die Gebührenschuld nach § 11 Abs. 1 entsteht mit der Überlassung<br />

des Inhaltes der dezentralen Anlagen. Die Gebühren<br />

werden für jede Entsorgung im Sinne von § 5 gesondert festgesetzt.<br />

(2) Die Gebührenschuld nach § 11 Abs. 2 entsteht jeweils zum<br />

Ende eines Kalenderjahres für das Kalenderjahr (Veranlagungszeitraum).<br />

(3) Die Gebührenschuld nach § 11 Abs. 3 entsteht zum 30.06.<br />

eines Kalenderjahres für das Kalenderjahr (Veranlagungszeitraum).<br />

(4) Die Gebühren werden zwei Wochen nach Bekanntgabe des<br />

Gebührenbescheides zur Zahlung fällig.<br />

4. Teil - Abwälzung der Abwasserabgabe<br />

§ 13 - Erhebungsgrundsatz, Abgabetatbestand<br />

(1) Gemäß § 8 Absatz 2 SächsAbwAG erhebt der Zweckverband<br />

eine Abgabe zur Deckung seiner Aufwendungen aus der Abwasserabgabe<br />

für Kleineinleitungen.<br />

Die Abgabe wird für Grundstücke erhoben, auf denen Abwasser<br />

anfällt und für dessen Einleitung der Abwasserzweckverband<br />

nach § 8 Abs. 1 SächsAbwAG anstelle des Einleiters abgabepflichtig<br />

ist. Dies sind Einleitungen von weniger als 8 cbm/Tag<br />

Schmutzwasser aus Haushaltungen und ähnlichem Schmutzwasser<br />

in ein Gewässer nach § 2 Abs. 1 WHG.<br />

(2) Schmutzwasser aus Haushaltungen und ähnliche Schmutzwassereinleitungen<br />

bleiben abgabefrei, wenn<br />

a) der Bau der dezentralen Anlage mindestens den allgemein<br />

anerkannten Regeln der Technik entspricht und<br />

b) der Schlamm einer dafür geeigneten Abwasserbehandlungsanlage<br />

zugeführt oder nach Abfallrecht entsorgt wird.<br />

(3) Wird Schmutzwasser rechtmäßig auf landwirtschaftlich,<br />

forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Böden aufgebracht,<br />

stellt dies keine Einleitung im Sinne des § 13 Abs. 1 Satz<br />

2 und Satz 3 dar.<br />

§ 14 - Abgabenmaßstab und Abgabensatz<br />

(1) Die Abgabe wird für Grundstücke, von denen Schmutzwasser<br />

aus Haushaltungen im Sinne des § 13 Abs. 1 eingeleitet wird,<br />

nach der Zahl der auf dem Grundstück wohnenden Einwohner<br />

berechnet. Maßgebend für die Zahl der Einwohner ist der 30.06.<br />

des Kalenderjahres, für das die Abgabe zu entrichten ist. Zur<br />

Abgabe nach Satz 1 gehört auch der durch die Erhebung der<br />

Abgabe entstehende Verwaltungsaufwand; hierzu gehört weiterhin<br />

der bei der Erfüllung der Abgabenpflicht entstehende Verwaltungsaufwand.<br />

(2) Die Abgabe nach § 14 Abs. 1 Satz 1 wird nach folgender<br />

Formel berechnet:<br />

Anzahl der Einwohner des Grundstückes x 50 % x Abgabensatz<br />

für eine Schadeinheit zzgl. Verwaltungsaufwand je Grundstück<br />

(3) Der Abgabensatz für eine Schadeinheit entspricht dem jeweils<br />

geltenden Satz gemäß § 9 Abs. 4 AbwAG und beträgt zurzeit<br />

35,79 EUR.<br />

(4) Der Verwaltungsaufwand je abgabepflichtiges Grundstück<br />

beträgt 45,00 EUR pro Jahr


Nr. 9/2012 - 9 -<br />

<strong>Wehlen</strong><br />

§ 15 - Beginn und Ende der Abgabenpflicht<br />

(1) Die Abgabenpflicht entsteht jeweils zu Beginn und endet<br />

jeweils mit Ende des Kalenderjahres, für das gegenüber dem<br />

Zweckverband die Abwasserabgabe für Kleineinleitungen festgesetzt<br />

wurde. Stichtag ist dabei der 30.06. des Kalenderjahres.<br />

(2) Unter Beachtung des Absatz 1 endet die Abgabenpflicht mit<br />

dem Ablauf des Jahres, wenn<br />

1. die Einleitung vom Grundstück entfällt und dies dem Zweckverband<br />

schriftlich bis zum 29.06. des Folgejahres angezeigt wurde;<br />

2. das Grundstück bis zum 29.06. des Folgejahres an das zentrale<br />

Abwassernetz angeschlossen wurde;<br />

3. die Voraussetzungen für die Abgabepflicht (Einleitung<br />

von Schmutzwasser aus Haushaltungen oder ähnlichem<br />

Schmutzwasser) bis zum 29.06. des Folgejahres entfallen.<br />

§ 16 - Abgabenschuldner<br />

(1) Abgabenschuldner ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens der<br />

Abgabenschuld Eigentümer des Grundstückes ist. Der Erbbauberechtigte<br />

oder sonst dinglich zur baulichen Nutzung Berechtigte<br />

ist anstelle des Eigentümers Abgabenschuldner.<br />

(2) Mehrere Abgabenschuldner für dasselbe Grundstück haften<br />

als Gesamtschuldner.<br />

§ 17 - Entstehung und Fälligkeit<br />

(1) Die Abgabenschuld entsteht jeweils zum Ende eines Kalenderjahres.<br />

(2) Die Abgabe wird durch schriftlichen Bescheid festgesetzt.<br />

(3) Die Abgabe wird zwei Wochen nach Bekanntgabe des Bescheides<br />

fällig.<br />

§ 18 - Pflichten des Abgabeschuldners<br />

Der Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte bzw. sonst<br />

dinglich zur baulichen Nutzung Berechtigte hat die für die Prüfung<br />

und Berechnung der Abgabenansprüche erforderlichen<br />

Auskünfte zu erteilen und den Zutritt zum Grundstück zu gewährleisten.<br />

5. Teil - Ordnungswidrigkeiten<br />

§ 19 - Ordnungswidrigkeiten<br />

(1) Ordnungswidrig im Sinne von § 124 SächsGemO handelt,<br />

wer vorsätzlich oder fahrlässig<br />

a) entgegen § 3 Abs. 1 die zu beseitigenden Anlageninhalte<br />

nicht dem Zweckverband überlässt<br />

b) den Bedingungen oder Auflagen einer Befreiung nach § 3<br />

Abs. 3 zuwider handelt<br />

c) Abwasser, das nicht den Anforderungen des § 4 entspricht,<br />

in die dezentrale Anlage einleitet<br />

d) die Entsorgung der dezentralen Anlage nicht gemäß § 5 Abs.<br />

2 i. V. m. Abs. 1 veranlasst<br />

e) der Aufbewahrungs- und Vorlagepflicht des § 5 Abs. 10 zuwider<br />

handelt<br />

f) seinen Meldepflichten nach § 6 Abs. 4 oder 5 nicht nachkommt<br />

(2) Ordnungswidrig im Sinne von § 8 Absatz 2 Satz 2 SächsAbwAG<br />

i.V.m. § 6 Abs. 2 Nr. 2 SächsKAG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig<br />

die erforderlichen Auskünfte gemäß § 18 nicht erteilt.<br />

(3) Die Vorschriften der Kleinkläranlagenverordnung und des Sächsischen<br />

Verwaltungsvollstreckungsgesetzes bleiben unberührt.<br />

§ 20<br />

Inkrafttreten<br />

(1) Die Satzung tritt zum 01.01.2013 in Kraft.<br />

(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über dezentrale Anlagen der Abwasserentsorgung<br />

im Verbandsgebiet des AZV <strong>Wehlen</strong>-Naundorf<br />

vom 12.11.2007 mit allen späteren Änderungen außer Kraft.<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong>, 10.09.2012<br />

Abwasserzweckverband<br />

<strong>Wehlen</strong>-Naundorf<br />

Dr. Schuhmann<br />

Verbandsvorsitzender<br />

Rechtsbehelf:<br />

Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat<br />

Sachsen:<br />

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO, der nach § 47 Abs. 2 i.V.m.<br />

§ 6 Abs. 1 SächsKomZG auf Zweckverbände anzuwenden ist,<br />

gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und<br />

Formvorschriften des SächsKomZG i.V.m. der SächsGemO zustande<br />

gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung<br />

als von Anfang an gültig zustande gekommen.<br />

Dies gilt nicht, wenn<br />

1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,<br />

2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung<br />

oder die Bekanntmachung der<br />

Satzung verletzt worden sind,<br />

3. der Verbandsvorsitzende dem Beschluss nach § 56 Abs. 3<br />

i.V.m. § 21 Abs. 3 SächsKomZG wegen<br />

Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,<br />

4. vor Ablauf eines Jahres nach Veröffentlichung der Satzung<br />

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet<br />

hat oder<br />

b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber<br />

dem Abwasserzweckverband unter Bezeichnung<br />

des Sachverhalts, der die Verletzung begründen<br />

soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.<br />

Ist eine Verletzung nach dem Satz 3, Ziffer 3 oder 4 geltend<br />

gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4<br />

Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung<br />

geltend machen.<br />

Informationen aus der <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />

und den Fachämtern der<br />

Gemeindeverwaltung Lohmen<br />

Die <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong> informiert<br />

Anmeldung der Schulanfänger 2013<br />

Die Anmeldung der <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong>er Kinder + Kinder der Pirnaer<br />

Ortsteile Posta, Mockethal und Zatzschke zum Schulbeginn 2013<br />

erfolgt zu den folgenden Terminen in der Friedrich-Märkel-<br />

Grundschule, Lohmener Straße 3:<br />

Montag, 1. Oktober 2012, 15.00 bis 18.00 Uhr sowie<br />

Montag, 8. Oktober 2012, 09.00 bis 10.00 Uhr<br />

(alternativ: Dienstag, 9. Oktober 2012, 15.00 bis 17.00 Uhr im<br />

Sekretariat der <strong>Stadt</strong>verwaltung, Markt 5, 1.OG).<br />

Bei der Anmeldung ist das Familienbuch (Geburtsurkunde des<br />

Kindes) vorzulegen.<br />

Kinder können gern mitgebracht werden.<br />

Bei Nichtrealisierbarkeit der Termine ist auch eine persönliche<br />

Absprache mit Frau Stützer unter Tel. 03 50 24/7 04 13, möglich.<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong>, 10.09.2012<br />

Einwohnermeldeamt<br />

Reisepässe sind eingetroffen<br />

Reisepässe, die bis einschließlich 07.09.2012 beantragt<br />

wurden, sind eingetroffen und können abgeholt werden.<br />

Personalausweise — werden nur ausgegeben, wenn<br />

die Bürgerinnen und Bürger bestätigen, den PIN-Brief<br />

erhalten zu haben.


<strong>Wehlen</strong> - 10 -<br />

Nr. 9/2012<br />

Standesamt<br />

Wir alle sind Engel mit einem Flügel. Wir müssen einander<br />

umarmen, wenn wir fliegen wollen.<br />

(Luciano De Cresenzo)<br />

Standesamtliche Nachrichten<br />

Es haben geheiratet am:<br />

25.08.2012 Steffen Bieselt und<br />

Petra Kunzendorf aus <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong><br />

OT Dorf <strong>Wehlen</strong>/Dresden<br />

Geboren ist am:<br />

08.08.2012 Til<br />

Eltern: Torsten Pelz und Kerstin Kühn<br />

Kämmerei<br />

Wohnungen und Gewerbeflächen in Lohmen<br />

und <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong> zu vermieten<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong><br />

Markt 7 1 Zimmer 27,94 qm<br />

Dusche mit WC, Heizung<br />

Sanierte Ladenfläche im Erdgeschoss des Touristenhauses<br />

Karl-Marx-Platz 2 mit 28,59 qm<br />

Heizung, Fußbodenfliesen, große Schaufenster<br />

Folgende Gewerbeeinheit steht in einem historischen Objekt in<br />

zentraler Lage nach erfolgter Teilsanierung zur Verfügung.<br />

Pirnaer Str. 101 Gewerbeeinheit 85 qm<br />

Erdgeschoss: Terrasse<br />

Individuelle Planung nach<br />

Mieterwünschen noch möglich<br />

Bei Interesse erteilen wir Ihnen gern nähere Auskünfte. Bitte<br />

melden Sie sich dazu im Gemeindeamt Lohmen, Schloss Lohmen<br />

1 bei Frau Boyn (Tel. 0 35 01/58 10 34).<br />

Grundstücksausschreibung<br />

Die Gemeinde Lohmen schreibt folgende Grundstücke zum Verkauf<br />

aus:<br />

Mindest- Grundstück Flur- Gebäude- Ver<br />

gebot stück u. Frei- kehrsfläche<br />

wert<br />

35.000,00 € Grundstraße 7 28/1 1.900 qm 58.400,00 €<br />

Mehrfamilienhaus<br />

OT Uttewalde<br />

Das Grundstück Grundstraße 7 liegt im OT Uttewalde. In ca. 5<br />

km Entfernung erreicht man das Zentrum der Gemeinde Lohmen.<br />

Das Gebäude ist teilweise vermietet.<br />

Der Zuschlag erfolgt nach Kaufpreisangebot.<br />

Bei Interesse erteilen wir Ihnen gern nähere Auskünfte.<br />

Zum Mindestgebot kommen bei Abschluss des Notarvertrages<br />

die mit dem Verkauf verbundenen Kosten, sowie die Kosten für<br />

die Erstellung des Wertermittlungsgutachtens hinzu.<br />

Ansprechpartner:<br />

Herr Mildner, Bürgermeister<br />

Tel. 0 35 01/5 81 00<br />

Frau Ujhelyi, Kämmerin<br />

Tel. 0 35 01/58 10 30<br />

Schriftliche Angebote richten Sie bitte an die<br />

Gemeinde Lohmen<br />

Schloß Lohmen 1<br />

01847 Lohmen<br />

Öffentliche Ausschreibung<br />

für die Bewirtschaftung der Gaststätte<br />

„Daubemühle“ in Lohmen<br />

Die Gemeinde Lohmen sucht für die Gaststätte<br />

„Daubemühle“<br />

in Lohmen einen neuen Betreiber.<br />

Die Ausflugsgaststätte liegt am Eingang des romantischen Liebethaler<br />

Grundes. Die Gaststätte mit Küche und Nebenräumen<br />

befindet sich im Gebäude des Wasserkraftwerkes „Daubemühle“.<br />

Ebenfalls zum Pachtobjekt gehört eine Freifläche.<br />

Die Erweiterung zum Pensionsbetrieb ist durch den Ausbau eines<br />

Nebengebäudes möglich.<br />

Außerdem besteht die Möglichkeit im Objekt eine Wohnung ca.<br />

75 m2 anzumieten.<br />

Räumlichkeiten Gaststätte:<br />

Speiseraum/Gaststätte ca. 105 m 2<br />

Gang/Toiletten ca. 30 m 2<br />

Küche/Nebenräume ca. 55 m 2<br />

Freifläche ca. 60 m 2<br />

Bei Interesse erteilen wir Ihnen gern nähere Auskünfte.<br />

Ansprechpartner:<br />

Frau Ujhelyi, Kämmerin 0 35 01/58 10 30<br />

Frau Boyn, Sachbearbeiterin 0 35 01/58 10 34<br />

Bewerbungen richten Sie bitte an die<br />

Gemeinde Lohmen<br />

Schloß Lohmen 1<br />

01847 Lohmen<br />

Hauptamt/Ordnungsamt<br />

Merkblatt zum Abbrennen von Gartenabfällen<br />

Ein Verbrennen von Grünschnitt und Pflanzenabfällen ist nach<br />

PflanzAbfV grundsätzlich verboten.<br />

Bevor von einer Ausnahmeregelung Gebrauch gemacht werden<br />

kann, muss der Betreffende prüfen, ob eine Eigenverwertung<br />

(Kompostierung, Einarbeitung in den Boden) und ob eine Entsorgung<br />

zu einer dafür zugelassenen Anlage (Sammeltermine<br />

lt. Abfallkalender, eigene Abgabe in einer Kompostierungsanlage)<br />

nicht möglich oder nicht zumutbar sind. Nur dann darf<br />

ausnahmsweise verbrannt werden. Selbst für diese Ausnahme<br />

sind zahlreiche Bedingungen einzuhalten. Geschieht dies nicht,<br />

handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten.<br />

Diese Beschränkungen sind:<br />

· Das Verbrennen ist nur im Zeitraum vom 1. bis 30. April<br />

und vom 1. bis 30. Oktober werktags in der Zeit zwischen<br />

8.00 und 18.00 Uhr zwei Stunden täglich zulässig.<br />

· Es dürfen keine Gefährdungen oder Belästigungen der Allgemeinheit<br />

oder der Nachbarschaft durch Rauchentwicklung<br />

oder Funkenflug eintreten.<br />

· eingetragen werden maximal bis zu 3 aufeinander folgende<br />

Tage<br />

· Zum Anzünden und zum Unterstützen des Feuers dürfen<br />

keine anderen Stoffe, insbesondere keine häuslichen Abfälle,<br />

Mineralölprodukte oder beschichtete bzw. mit Schutzmitteln<br />

behandelte Hölzer verwendet werden.<br />

· Es müssen folgende Mindestabstände eingehalten werden:<br />

100 m von Bundes-, Land- und Kreisstraßen sowie von Lagern<br />

mit brennbaren Flüssigkeiten oder Druckgasen und von<br />

Betrieben, in denen explosionsgefährliche oder brennbare<br />

Stoffe hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden.<br />

Zu beachten ist:<br />

Jedes Abbrennen von Gartenabfällen im oben genannten<br />

Zeitraum ist dem Ordnungsamt der Gemeinde Lohmen<br />

schriftlich oder telefonisch unter 0 35 01/58 10 - 21, 22, 27<br />

mitzuteilen.<br />

Mario Häntzschel<br />

Ordnungsamt Lohmen


Nr. 9/2012 - 11 -<br />

<strong>Wehlen</strong><br />

Gesetzliche Bestimmungen zur Entsorgung<br />

von pflanzlichen Abfällen<br />

Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über<br />

die Entsorgung von pflanzlichen<br />

Abfällen – Pflanzenabfallverordnung (1)<br />

Information der Abteilung Umwelt:<br />

Hinsichtlich der gesetzlichen Bestimmungen zur Entsorgung<br />

von pflanzlichen Abfällen bestehen immer noch viele Unsicherheiten<br />

bzw. Missverständnisse. Die Abteilung Umwelt möchte<br />

daher die nach wie vor bestehende Rechtslage erläutern.<br />

Seit dem 2. Oktober 1994 ist im Freistaat Sachsen die „Verordnung<br />

der Sächsischen Staatsregierung über die Entsorgung von<br />

pflanzlichen Abfällen - Pflanzenabfallverordnung“ in Kraft. Die<br />

Verordnung regelt landeseinheitlich die Entsorgung von pflanzlichen<br />

Abfällen, die auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder<br />

gärtnerisch genutzten Grundstücken oder Gärten, in Parks,<br />

Grünanlagen und auf Friedhöfen oder in sonstiger Weise anfallen.<br />

Demnach ist bei der Entsorgung von pflanzlichen Abfällen in jedem<br />

Einzelfall folgende generelle Prüfreihenfolge zu beachten:<br />

• Nach den allgemeinen abfallrechtlichen Vorschriften gilt,<br />

dass unvermeidbare Abfälle grundsätzlich vorrangig zu verwerten<br />

sind. Für pflanzliche Abfälle soll das nach der Pflanzenabfallverordnung<br />

in erster Linie auf dem Grundstück, auf<br />

dem sie angefallen sind, durch Verrotten geschehen (Eigenverwertung).<br />

Dies kann beispielsweise durch Kompostieren<br />

oder Einarbeiten in den Boden erfolgen. Die Abfälle sind<br />

gegebenenfalls vorher durch geeignete Verfahren (Häckseln<br />

oder Schreddern) mechanisch aufzuarbeiten. Dabei ist zu<br />

beachten, dass Geruchs- und Lärmbelästigungen vermieden<br />

werden.<br />

• Ist eine solche Eigenverwertung nicht möglich oder nicht beabsichtigt,<br />

besteht die Pflicht, die Abfälle dem ZAOE (2) zur<br />

Entsorgung zu überlassen (sogen. Überlassungspflicht nach<br />

Abfallwirtschaftssatzung).<br />

Für die saisonbedingt anfallenden Pflanzenabfälle, wie Gehölzverschnitt<br />

oder Laub, besteht die Möglichkeit der kostenlosen<br />

Abgabe. Die genauen Termine und Standorte für<br />

diese Grünschnittsammlungen stehen im aktuellen Abfallkalender.<br />

Sie können auch direkt beim ZAOE, Meißner Straße<br />

151a, in 01445 Radebeul, Tel.: 03 51/40 40 4- 50, oder bei<br />

den Städten und Gemeinden erfragt werden.<br />

Darüber hinaus ist ganzjährig eine Anlieferung von Gartenabfällen<br />

gegen eine geringe Gebühr an Kompostierungsanlagen<br />

im Landkreis möglich.<br />

• Nur wenn eine Entsorgung auf einem der vorgenannten<br />

Wege unmöglich oder unzumutbar ist, können pflanzliche<br />

Abfälle aus nicht gewerblich genutzten Grundstücken (d. h.<br />

aus privaten Haus- und Kleingärten) ausnahmsweise verbrannt<br />

werden. Es muss betont werden, dass die für eine<br />

Eigenverwertung erforderlichen Arbeiten wie das Zerkleinern<br />

der pflanzlichen Abfälle und Aufwendungen für den<br />

Transport und die zu entrichtende Entsorgungsgebühr bei<br />

der Überlassung nicht zwangsläufig zu einer Unzumutbarkeit<br />

führen.<br />

Für den Ausnahmefall des Verbrennens müssen folgende einschränkende<br />

Bedingungen nach Pflanzenabfallverordnung eingehalten<br />

werden:<br />

• Es dürfen keine Gefährdungen oder Belästigungen der<br />

Allgemeinheit oder der Nachbarschaft durch Rauchentwicklung<br />

oder Funkenflug eintreten.<br />

• Das Verbrennen ist nur im Zeitraum vom 1. bis 30. April und<br />

vom 1. bis 30. Oktober, werktags in der Zeit zwischen 8.00<br />

und 18.00 Uhr höchstens während zwei Stunden täglich zulässig.<br />

• Zum Anzünden und zum Unterstützen des Feuers dürfen<br />

keine anderen Stoffe, insbesondere keine häuslichen Abfälle,<br />

Mineralölprodukte oder beschichtete bzw. mit Schutzmitteln<br />

behandelte Hölzer verwendet werden.<br />

• Es müssen folgende Mindestabstände eingehalten werden:<br />

- 1,5 km von Flugplätzen,<br />

- 200 m von Autobahnen,<br />

- 100 m von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie von<br />

Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten oder Druckgasen und<br />

von Betrieben, in denen explosionsgefährliche oder brennbare<br />

Stoffe hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden.<br />

Diese umfangreichen Beschränkungen haben zur Folge, dass<br />

ein Verbrennen von pflanzlichen Abfällen - ungeachtet der bereits<br />

erläuterten Eigenverwertungs- und Überlassungspflichten<br />

- generell für einen großen Teil des Landkreises ausscheidet.<br />

Speziell in Wohngebieten mit hoher Besiedlungsdichte sind diese<br />

Bedingungen kaum einzuhalten.<br />

Hinzu kommt außerdem, dass die zu beachtenden Einschränkungen<br />

oder Verbote in der Pflanzenabfallverordnung nicht abschließend<br />

aufgeführt sind. Somit ist vom Besitzer der Abfälle<br />

im jeweiligen Einzelfall vor einem beabsichtigten Verbrennen von<br />

pflanzlichen Abfällen auch noch eine Reihe weiterer, der Gefahrenvorsorge<br />

dienender Vorschriften zu beachten, z. B. das Wald-<br />

und Naturschutzrecht sowie das Immissionsschutzrecht.<br />

Jeder hat die Pflicht, sich im Vorfeld über bestehende gesetzliche<br />

Bestimmungen zu informieren und selbst zu prüfen, ob im<br />

jeweiligen Einzelfall die erläuterten Ausnahmetatbestände der<br />

Pflanzenabfallverordnung zutreffend sind. Eines Antrages beim<br />

Landratsamt bedarf es hierbei nicht.<br />

Für weitere Fragen oder Auskünfte wenden Sie sich bitte an die<br />

Bürgerbüros des Landratsamtes (Telefon Pirna: 0 35 01/5 15 -0).<br />

Das Landratsamt weist eindringlich darauf hin, dass das Verbrennen<br />

von pflanzlichen Abfällen ohne die oben erläuterten<br />

Voraussetzungen eine Ordnungswidrigkeit darstellt und geahndet<br />

werden kann. Das Gleiche gilt, wenn pflanzliche Abfälle wild<br />

abgelagert werden.<br />

Es können Bußgelder zwischen 10 und 2.000 Euro verhängt<br />

werden. Das hängt von der Art und dem Ausmaß des Rechtsverstoßes<br />

ab.<br />

Ausnahme:<br />

Für pflanzliche Abfälle, die mit bestimmten Schädlingen oder<br />

Krankheiten befallen sind, kann im Einzelfall eine Pflicht zur Vernichtung<br />

durch Verbrennen nach pflanzenschutzrechtlichen Vorschriften<br />

oder gesonderter behördlicher Verfügung bestehen. In<br />

diesen Fällen ist die Pflanzenabfallverordnung nicht einschlägig.<br />

Diese Ausnahmen sind aber in jedem Fall zuvor mit dem hierfür<br />

zuständigen Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft<br />

und Geologie, Abteilung 7 – Pflanzliche Erzeugung zu<br />

klären (Tel. 03 52 42/6 31 -0, Besucheranschrift: Waldheimer Str.<br />

219 in 01683 Nossen).<br />

PflanzAbfV (1) - „Verordnung der Sächsischen Staatsregierung<br />

über die Entsorgung von pflanzlichen<br />

Abfällen - Pflanzenabfallverordnung“ (veröffentlicht im Sächs-<br />

GVBl. 1994, Seite 1577)<br />

ZAOE (2), Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal, Meißner<br />

Straße 151a, in 01445 Radebeul, www.zaoe.de<br />

Bauamt<br />

Das Bauamt informiert<br />

Die Arbeiten zur Halden- und Gewässerinstandsetzung oberhalb<br />

der Pirnaer Straße in Zeichen verlaufen planmäßig. Die Leistungen<br />

zum Einbau von Erosionsschutzmatten und Stahlnetzen,<br />

zum Schutz der Böschungen und des Gewässers, werden in der<br />

nächsten Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates vergeben. Die entsprechenden<br />

Bauleistungen sollen noch in diesem Jahr fertiggestellt werden.<br />

In Pötzscha werden derzeit die Schäden am Saukelbach und<br />

an den Erosionsrinnen oberhalb des Obervogelgesanger Weges<br />

beseitigt.<br />

Durch den Landkreis wurde die Baumaßnahme zur Instandsetzung<br />

der Lohmener Straße, zwischen Torbogen und Grundschule,<br />

sowie den Neubau des Brückenbauwerks in Höhe der<br />

Grundschule ausgeschrieben. Im Auftrag der <strong>Stadt</strong> sollen dabei<br />

die Straßenbeleuchtung und die Stellplätze im Bereich der


<strong>Wehlen</strong> - 12 -<br />

Nr. 9/2012<br />

Grundschule erneuert werden. Baubeginn ist voraussichtlich<br />

Mitte Oktober.<br />

Die Energetische Sanierung der Kita „Pusteblume“ in Dorf <strong>Wehlen</strong><br />

ist weitestgehend abgeschlossen. Derzeit werden noch einige<br />

kleinere Restleistungen erbracht. In der Baumaßnahme wurde<br />

ein Wärmedämmverbundsystem an der Fassade angebracht,<br />

das Dach neu gedeckt und darauf eine Solaranlage installiert,<br />

die Heizung erneuert und einige neue Fenster und Türen eingebaut.<br />

Als separate Maßnahme werden derzeit Arbeiten zum<br />

Ausbau der Kellerbereiche der Kita durchgeführt.<br />

Ebenfalls weitestgehend abgeschlossen ist die Erneuerung der<br />

Touristinformation Lohmen & <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong><br />

Veranstaltungen in Lohmen & <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong><br />

Sanitäranlagen in der Grundschule <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong>. Das vorgegebene<br />

Ziel, die Nutzbarkeit der Sanitäranlagen zum Schuleingang<br />

am 1. September, wurde erreicht.<br />

Derzeit werden noch Arbeiten am behindertengerechten Zugang<br />

ausgeführt.<br />

Im Oktober erfolgt im Auftrag der <strong>Stadt</strong> eine Kamerabefahrung<br />

der Straßen durch die Firma GeoNet solution aus Leipzig. Diese<br />

Befahrung ist für die Erfassung des Straßenzustands und die<br />

anschließende Bewertung notwendig. Die Daten werden ausschließlich<br />

für verwaltungsinterne Zwecke verwendet.<br />

Datum Uhrzeit Veranstaltung Ort<br />

28.09.2012 12.00 - 18.00 Uhr Feldbahnschau Lohmen, Herrenleite<br />

30.09.2012 10.00 - 18.00 Uhr Feldbahnschau Lohmen, Herrenleite<br />

28.09 -<br />

30.09.2012<br />

ab 14.00 Uhr Kirmes in Dorf <strong>Wehlen</strong> Dorf <strong>Wehlen</strong>, Festplatz<br />

29.09.2012 14.00 Uhr 50 Jahre Jugendfeuerwehrarbeit in Lohmen Lohmen, FFW<br />

Festveranstaltung mit Hüpfburg, Kinderschminken,<br />

Fahrten mit dem Feuerwehrauto<br />

(Am Steigerhaus)<br />

02.10.2012 9.15 Uhr Turnuswanderung „Abseits der Touristenströme“<br />

NP-Führer Steffen Petrich und Daphna Zieschang<br />

(Tel. 01 62/7 71 53 31)<br />

Lohmen, Berghotel Bastei<br />

02.10.2012 10.00 Uhr Familienwanderung durch Gründe & Schlüchte<br />

rund um <strong>Wehlen</strong><br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong>, Marktbrunnen<br />

02.10.2012 17.00 Uhr <strong>Stadt</strong>führung mit Besichtigung<br />

Heimatmuseum & Pflanzengarten<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong>, Marktbrunnen<br />

03.10.2012 17.00 Uhr Thomas Stelzer & die Gospel Passengers <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong>, Radfahrerkirche<br />

05.10.2012 10.30 Uhr Wild und romantisch - durch die Gründe um <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong>, Markt<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong> (Nationalparkführer)<br />

05. -<br />

07.10.2012<br />

ab 14.00 Uhr Kirmes in <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong>, Markt<br />

09.10.2012 9.15 Uhr Turnuswanderung „Abseits der<br />

Touristenströme“<br />

NP-Führer Steffen Petrich und Daphna Zieschang<br />

(Tel. 01 62/7 71 53 31)<br />

Lohmen, Berghotel Bastei<br />

09.10.2012 10.00 Uhr Familienwanderung durch Gründe & Schlüchte<br />

rund um <strong>Wehlen</strong><br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong>, Marktbrunnen<br />

09.10.2012 17.00 Uhr <strong>Stadt</strong>führung mit Besichtigung<br />

Heimatmuseum & Pflanzengarten<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong>, Marktbrunnen<br />

12.10.2012 10.30 Uhr Wild und romantisch - durch die Gründe <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong>, Markt<br />

um <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong> (Nationalparkführer)<br />

14.10.2012 17.00 Uhr Konzert Sandstein & Musik<br />

Arien aus Bachkantaten, Sonaten, Konzerte<br />

und Quartette aus Barock<br />

und Vorklassik. Elisabeth Wilke (Alt),<br />

Leipziger Bach-Collegium<br />

Leitung: Ludwig Güttler<br />

Lohmen, Kirche<br />

16.10.2012 9.15 Uhr Turnuswanderung „Abseits der Touristenströme“ Lohmen, Berghotel Bastei


Nr. 9/2012 - 13 -<br />

<strong>Wehlen</strong><br />

Datum Uhrzeit Veranstaltung Ort<br />

NP-Führer Steffen Petrich und Daphna Zieschang<br />

(Tel. 01 62/7 71 53 31)<br />

16.10.2012 10.00 Uhr Familienwanderung durch Gründe & Schlüchte <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong>, Marktbrunnen<br />

rund um <strong>Wehlen</strong><br />

16.10.2012 17.00 Uhr <strong>Stadt</strong>führung mit Besichtigung <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong>, Marktbrunnen<br />

Heimatmuseum & Pflanzengarten<br />

19.10.2012 10.30 Uhr Wild und romantisch - durch die Gründe um <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong>, Markt<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong> (Nationalparkführer)<br />

20.10.2012 8.45 Uhr Herbstwanderung <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong>,<br />

OT Pötzscha am Haltepunkt<br />

20. - Sa. 9.00 - 13. Basteischau des Rassegeflügel- Lohmen, Erbgericht<br />

21.10.2012 18.00 Uhr<br />

So. 9.00 -<br />

16.00 Uhr<br />

& Rassekaninchenzüchtervereines Lohmen e. V.<br />

23.10.2012 9.15 Uhr Turnuswanderung „Abseits der Touristenströme“<br />

NP-Führer Steffen Petrich und Daphna Zieschang<br />

(Tel. 01 62/7 71 53 31)<br />

Lohmen, Berghotel Bastei<br />

23.10.2012 10.00 Uhr Familienwanderung durch Gründe & Schlüchte<br />

rund um <strong>Wehlen</strong><br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong>, Marktbrunnen<br />

23.10.2012 17.00 Uhr <strong>Stadt</strong>führung mit Besichtigung<br />

Heimatmuseum & Pflanzengarten<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong>, Marktbrunnen<br />

26.10.2012 10.30 Uhr Wild und romantisch - durch die Gründe <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong>, Markt<br />

um <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong> (Nationalparkführer)<br />

30.10.2012 19.30 Uhr Konzert „Zauber der Panflöte“ mit<br />

Ion Malcoci, Panflöte & Gabriel Dorin, Orgel u.<br />

Violine<br />

Kartenvorverkauf in der Touristinformation zu 13 €<br />

(Abendkasse 15 €)<br />

Lohmen, Kirche<br />

30.10.2012 10.00 Uhr Familienwanderung durch Gründe & Schlüchte<br />

rund um <strong>Wehlen</strong><br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong>, Marktbrunnen<br />

30.10.2012 17.00 Uhr <strong>Stadt</strong>führung mit Besichtigung<br />

Heimatmuseum & Pflanzengarten<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong>, Marktbrunnen<br />

Am 14.09.2012 starteten Mitglieder der Sektion Fußball und<br />

Freunde der Partnerschaft <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong> - Dorn-Dürkheim zu einem<br />

Wochenendbesuch nach Rhein-Hessen. Der Bus war mit<br />

über 40 Personen gut gefüllt und alle hatten gute Laune mitgebracht.<br />

Das die langen Fahrten<br />

nach und von Dorn-Dürkheim niemals langweilig wurden, war besonders<br />

dem Bordteam Chantal (Berni) mit Bardame Upsi (Uwe<br />

H.) zu verdanken, die unmittelbar nach dem Einstieg schon den<br />

ersten Cuba Libre und ähnlich ausgefallene Getränke servierten.<br />

Daneben gab Berni den „Flugkapitän“ und so hatten auch Anti-<br />

Alkoholiker (soweit überhaupt vorhanden) ihren Spaß. Vielen Dank<br />

euch beiden!<br />

Gegen 17:00 Uhr trafen wir in Dorn-Dürkheim ein und wurden von<br />

unseren langjährigen Freunden herzlich empfangen. Danach ging<br />

es zum Abendbrot in die Familien, ehe das Wiedersehen in der<br />

rekonstruierten Sporthalle des Ortes kräftig gefeiert wurde. Dorn-<br />

Neues aus dem Vereinsleben<br />

TUS Einheit <strong>Wehlen</strong> e. V. - Fußball<br />

Ein Besuch in Dorn-Dürkheim<br />

Dürkheim feierte an diesem Wochenende die Kerb (Kirmes) und<br />

so wurden am Abend die neue Kerbprinzessin Ann-Katrin Korb<br />

und ihr Kaiser Max Korb gekrönt. Daneben gab es aber viele weitere<br />

Überraschungen, wie z. B. die Aufführungen von Musik- und<br />

Tanzgruppen. Mit Einsatz und viel Freude präsentierten die Alten<br />

Herren vom Fußball TuS Dorn-Dürkheim einen Schuhplattler, den<br />

man ihn Tirol nicht besser vorgeführt bekommen dürfte! Bemerkenswert<br />

ist, dass sich auch die Jugend von Dorn-Dürkheim stark<br />

in das Geschehen rund um die Kerb einbringt und Traditionen<br />

pflegt, was auch in <strong>Wehlen</strong> verstärkt zu wünschen wäre.<br />

Der Samstag stand im Zeichen sportlicher Wettkämpfe und so<br />

traten unseren Alten Herren, mit personeller Unterstützung der<br />

Gastgeber gegen 10:00 Uhr zum obligatorischen Fußballspiel an.<br />

Und wie jedes Jahr hatten die Protagonisten mehr mit sich selbst,<br />

als mit Ball und Gegner zu tun, so dass man sich mit dem Anstoß<br />

eigentlich schon auf dem Abpfiff freute. Am Rande sei erwähnt,


<strong>Wehlen</strong> - 14 -<br />

Nr. 9/2012<br />

dass Dorn-Dürkheim deutlich überlegen war und die Partie mit<br />

3 : 1 für sich entscheiden konnte. Nach einem gemeinsamen Mittagessen<br />

und ein wenig Pause schlug <strong>Wehlen</strong> jedoch zurück und<br />

konnte die nacholympischen Dorn-Dürkheimer Wettbewerbe für<br />

sich entscheiden. Unter anderem musste man im Gummistiefelweitwerfen,<br />

Korkenzielschießen und Schubkarrenrennen antreten,<br />

was die <strong>Wehlen</strong>er Auswahl mit voller Konzentration anging<br />

und am Ende den Pokal entgegennehmen konnte. Ein l....anger<br />

Abend klang bei Musik sowie Tanz aus und klar wurde dabei so<br />

manches Glas Wein oder Secco auf die Freundschaft geleert.<br />

Nach dem Verstauen des Gepäcks für die Rückreise am Sonntagmorgen<br />

ging es noch zum Frühschoppen, ausgerichtet durch<br />

die Dorn-Dürkheimer Feuerwehr. Gleichzeitig fand der 5 km lange<br />

Kerbelauf durch die Weinberge rund um Dorn-Dürkheim statt,<br />

an dem auch unser Bürgermeister als einziger <strong>Wehlen</strong>er Vertreter<br />

teilnahm und sich trotz extrem kurzer Nacht im vorderen Feld<br />

platzierte. Alle Achtung und nochmals unsere Gratulation dazu.<br />

Trotz eines kleineren Problems mit der Lichtmaschine setzte sich<br />

unser Bus pünktlich um 12:00 Uhr wieder in Richtung Heimat in<br />

Bewegung und wie immer viel der Abschied schwer. Aber wir<br />

wissen, dass es im Juni 2013 zur Sommer-Sonnenwendfeier ein<br />

Wiedersehen mit unseren Freunden aus Dorn-Dürkheim gibt. Wir<br />

freuen uns schon jetzt darauf.<br />

Zum Abschluss möchten wir uns nochmals recht herzlich bei allen<br />

Dorn-Dürkheimern für das gelungene Wochenende bedanken.<br />

Eveline Fuhrmann, 19.09.2012<br />

TUS Einheit <strong>Wehlen</strong> e. V. - Radsport<br />

13. <strong>Wehlen</strong>er Bergradrennen - Bergsprint<br />

Am Sonntag, dem 26.08.2012, begann wie gewöhnlich vor dem<br />

<strong>Wehlen</strong>er Bergradrennen schon frühzeitig reges Treiben auf dem<br />

Markt von <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong>.<br />

Um diesen Wettbewerb sicher und pünktlich durchführen zu<br />

können, waren der Bauhof und zahlreiche freiwillige Helfer seit<br />

den Morgenstunden im Einsatz: Anmeldung und Startpunkt errichten,<br />

die Strecke markieren und Absperrungen sowie die Zielpunkte<br />

aufbauen. Wie jetzt: Sind Start und Ziel hier nicht immer<br />

an der gleichen Stelle? Nein, dieses Jahr wird es keine Rundfahrt!<br />

Auch, wenn davon leider nichts zu sehen war: <strong>Wehlen</strong>s<br />

einzige Zufahrt sollte zu dieser Zeit ausgebaut werden! Eine Alternative<br />

zur üblichen Strecke (<strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong>/Markt - Dorf <strong>Wehlen</strong><br />

- Mittelweg - Pirnaer Straße - <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong> - Rosenstraße -<br />

Markt) gibt es nicht, doch schnell konnte eine Ausweichvariante<br />

gefunden werden: Start auf dem Markt und Ziel auf dem Steinrücken.<br />

Etwa 90 Höhenmeter gilt es auf dieser gut zwei Kilometer<br />

langen Bergstrecke zu überwinden. Statt eines Rundkurses nun<br />

ein Bergsprint! Ein Einzelzeitfahren, bei dem die Rennfahrer in<br />

einem Abstand von 30 Sekunden starten.<br />

So konnte um 10:00 Uhr das<br />

erste Rennen aufgerufen werden:<br />

das Kinderrennen in den<br />

Kategorien Zwerge (Jahrgänge<br />

bis 2004), Kinder (2001 bis<br />

2003) und Teenies (1998 bis<br />

2000).<br />

Die Strecke für dieses Rennen<br />

- vom Markt bis zum Märkel-<br />

Denkmal - beträgt gut einen<br />

Kilometer. Immerhin vierzehn<br />

Mädchen und Jungen wollten<br />

sich daran versuchen.<br />

Fotos:<br />

Arno Burgi & Tino Zieger<br />

Die schnellste Zeit fuhr Moritz Blümel, der damit bei den Jungs<br />

in der Kategorie Kinder den obersten Podestplatz gewann. Isa<br />

Diestel war das schnellste Mädchen und siegte in ihrer Kategorie<br />

Kinder. Egal, wie schnell sie waren: alle hatten ihren Spaß und<br />

wurden mit einer Urkunde, Medaille und einem kleinen Präsent<br />

belohnt!<br />

Pünktlich 11:00 Uhr erhielt der erste Rennfahrer im Bergsprint<br />

sein Startzeichen, nach 41 Minuten der letzte von insgesamt 76<br />

Teilnehmern- darunter zwölf Frauen. Die schnellste Zeit wurde<br />

mit 4:18 min. gemessen. Mit dieser Zeit konnte Frank Ziegenbalg<br />

nicht mithalten, zählt doch für ihn nur die Teilnahme: zum<br />

dreizehnten Mal machte er dieses <strong>Wehlen</strong>er Bergradrennen nun


Nr. 9/2012 - 15 -<br />

<strong>Wehlen</strong><br />

mit und lächelte nur über sämtliche Fahrzeiten…Corinna Höhne<br />

hatte auch gut lachen: Sie gewann bei den Seniorinnen und<br />

erhielt einen Pokal aus Sandstein nebst einem kleinen Präsent,<br />

das durch doch recht zahlreiche Sponsoren ermöglicht wurde.<br />

Sie führt nun vor dem letzten Rennen in Sebnitz schon uneinholbar<br />

im Elbe-Labe-Cup!<br />

Ob ganz vorn oder weiter hinten platziert: alle haben kräftig in die<br />

Pedalen getreten, ihrer Freude am sportlichen Radfahren (Aus)<br />

Druck verliehen und nach dieser Anstrengung bis zur Siegerehrung<br />

und darüber hinaus nun wieder fröhlich zusammen auf<br />

dem Markt gesessen, gequasselt, Kontakte gepflegt und doch<br />

schon wieder über das nächste anstrengende Rennen in Sebnitz<br />

geredet … Ob dann auch wieder so ein Superwetter sein wird?<br />

Ein Dankeschön gilt den Organisatoren des 13. <strong>Wehlen</strong>er<br />

Bergradrennens, die mit diesem ungewöhnlichem Rennen ihren<br />

Einstand gegeben haben!<br />

Das 13. <strong>Wehlen</strong>er Bergradrennen ist das vierte von fünf Rennen<br />

innerhalb des neuen grenzüberschreitenden Elbe-Labe-Cups.<br />

Ergebnisse und mehr Informationen können abgerufen werden<br />

unter: www.bergradrennen.de<br />

Olaf Martini: Radsportgruppe der TUS Einheit <strong>Wehlen</strong><br />

Die nächste Ausgabe<br />

erscheint am<br />

Freitag, dem 26. Oktober 2012<br />

Annahmeschluss für redaktionelle<br />

Beiträge und Anzeigen ist<br />

Mittwoch, der 17. Oktober 2012<br />

Kirmesprogramm <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong> 2012<br />

Freitag, 05.10.2012<br />

18.00 Uhr Eröffnung durch den Bürgermeister mit<br />

kleinem Programm der <strong>Wehlen</strong>er Kinder<br />

19.00 - 20.30 Uhr Kinderdisko & Talenteshow mit Christian<br />

20.30 - 00.00 Uhr Tanz in Festzelt mit der Disko C & A<br />

Samstag, 06.10.2012<br />

14.00 Uhr Eröffnung des Festzeltes & des Schaustellerbetriebes<br />

14.00 - 17.00 Uhr KREATIV-STRASSE - Basteln & Gestalten<br />

nicht nur für Kinder mit <strong>Wehlen</strong>er<br />

Künstlern, Handwerkern & Hobbymeistern<br />

15.30 Uhr Kirmes-Kaffeetrinken<br />

16.00 - 17.30 Uhr „Lustiges von der Leinwand“ - Filmvorführung<br />

im Festzelt<br />

18.00 - 19.00 Uhr Kleines Chorkonzert mit dem <strong>Wehlen</strong>er<br />

Gesangverein im Festzelt<br />

20.00 - 00.00 Uhr Kirmestanz mit humoristischen Einlagen<br />

durch den Verein „Lustige 7 Pötzscha“<br />

Sonntag, 07.10.2012<br />

14.00 Uhr Eröffnung des Festzeltes & des Schaustellerbetriebes<br />

14.00 - 17.00 Uhr Kindernachmittag mit Sportmobil, Kletterturm<br />

& Hüpfburg<br />

15.00 - 17.00 Uhr Musikalische Unterhaltung mit dem Bläserquintett<br />

Canaletto-Brass Dresden<br />

15.30 Uhr Senioren - Kaffeetrinken<br />

17.30 Uhr Zaubershow für Jung & Alt<br />

19.30 Uhr Lampionumzug<br />

20.30 Uhr Abschlussfeuerwerk<br />

- Änderungen vorbehalten -<br />

IMPRESSUM<br />

Ideen in Druck<br />

Mit einer Anzeige in Ihren Heimat- und<br />

Bürgerzeitungen erreichen Sie Ihre Region. www.wittich.de<br />

„<strong>Wehlen</strong>er Rundschau“<br />

Das Mitteilungsblatt der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Wehlen</strong>/Sächsische Schweiz erscheint monatlich<br />

- Herausgeber, Druck und Verlag:<br />

Verlag + Druck LINUS WITTICH KG,<br />

04916 Herzberg, An den Steinenden 10,<br />

Telefon: (03535) 4 89-0, Telefax: (03535) 4 89-1 15<br />

Fax-Redaktion 489-155<br />

- Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:<br />

Der Bürgermeister der <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong>.<br />

- Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen:<br />

Verlag + Druck LINUS WITTICH KG,<br />

vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Barschtipan<br />

- Anzeigenannahme/Beilagen: Geschäftsstelle Sebnitz,<br />

Herr Matthias Riedel, Hertigswalder Straße 9,<br />

01855 Sebnitz, Tel.: 5 31 07, Fax: 51145<br />

Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen.<br />

Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbei lagen gelten unsere allgemeinen<br />

Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für<br />

nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse<br />

kann nur der Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden.<br />

Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich<br />

ausgeschlossen.


<strong>Wehlen</strong> - 16 -<br />

Nr. 9/2012<br />

Neues aus Schulen und<br />

Kindertageseinrichtungen<br />

Grundschule <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong><br />

Hallo, liebe Programmkinder der 5. Klasse,<br />

wir möchten uns alle bei euch noch mal ganz herzlich für die<br />

Darbietungen zur Schuleinführung der neuen 1. Klasse in der<br />

Friedrich-Märkel-Grundschule bedanken. Es war toll, dass ihr<br />

die Jüngeren unterstützt habt. Die Schulanfänger guckten begeistert.<br />

Über die Posaune haben sie besonders gestaunt.<br />

Viel Erfolg für euch in der neuen Schule!<br />

Eure Lehrer und ehemaligen Mitschüler<br />

Historisches<br />

Heimatstadt und Heimat im Bild<br />

Folge 21<br />

Das Haus von Schuhmachermeister Reimann<br />

In Folge 20 dieser<br />

Serie wurde das<br />

Hotel „Deutsches<br />

Reich“ vorgestellt.<br />

Dabei wurde erwähnt, dass beim Brand 1902 auch das Haus<br />

mit dem Schuhgeschäft des Schuhmachermeisters Reimann so<br />

stark beschädigt wurde, dass es abgerissen werden musste.<br />

Schuhgeschäft W. Reimann [mit Pfeil gekennzeichnet] (existiert<br />

nicht mehr, heute zum Grundriss vom Strandhotel gehörig),<br />

Marktgasse, Produktengeschäft und Korbmacherei Künzelmann<br />

(heute Andenkengeschäft Klinger).<br />

Schuhmachermeister Reimann<br />

verkaufte sein Grundstück<br />

an den Besitzer des<br />

Hotels „Deutsches Reich“<br />

und richtete sein Geschäft in<br />

einem Haus auf dem „Schulplatz“<br />

genannt, neu ein.<br />

Der „Schulplatz“ ist der spätere<br />

„Hindenburgplatz“, heutiger<br />

„Karl Marx Platz“ und<br />

das Haus stand genau an der<br />

Stelle, wo sich heute die kleine<br />

Parkanlage am Beginn der<br />

Pirnaer Str., gegenüber dem<br />

Torbogen befindet.<br />

Das Haus gehörte dem Sattlermeister Theodor Bauch und war<br />

von je her ein Geschäftshaus. In ihm befand sich der Reihe nach:<br />

eine Sattlerei und Schuhmacherei, ein Schokoladenwarengeschäft,<br />

Uhren und Schmuckwaren sowie eine Uhrmacherei.<br />

W. Th.<br />

Von Schweizführern, Sesselträgern und<br />

Saumtierhaltern<br />

von B. Barthel (Lohmen)<br />

Teil II<br />

Von Dresden her kamen viele „Herrschaften“ über Pillnitz nach<br />

Lohmen mit eigenem Geschirr. Diese spannten im „Erbgericht“<br />

Lohmen aus, mieteten dort einen Führer oder Sesselträger,<br />

wohl auch ein Reittier oder eine Fahrgelegenheit und wanderten<br />

von dort aus in die Berge. Das „Erbgericht“ Lohmen war auch<br />

Stationsort der Harfenmädchen oder „Harfenjulen“, wie sie der<br />

Volksmund nannte. Diese spielten den ankommenden Fremden<br />

etwas auf der Harfe vor und ernteten damit das erste Trinkgeld<br />

von den Reisenden.<br />

Die Schweizführer und Fuhrhalter waren unter sich Gut-Freund.<br />

Die Führer vermittelten den Fuhrhaltern manche lohnende „Fuhre“.<br />

Dafür zeigten sich diese wieder erkenntlich, indem sie die<br />

Führer im Winter „zur Rocken“ zu sich einluden. Meistens geschah<br />

dies zu der Zeit, wo das „Fastnachtsschwein“ geschlachtet<br />

worden war. Bei lustigen Erzählungen und einigen Bullchen<br />

Kornschnaps langten die Führer tüchtig in das ihnen vorgesetzte<br />

leckere Essen. Was sich so den Sommer über zugetragen hatte,<br />

wurde in der „Rockenstube“ alles durchgehechelt. Manche drollige<br />

Sache wurde da noch einmal durchlebt. Unter den Schweizführern<br />

hat es recht originelle Käuze gegeben, die immer zu<br />

Ränken und Streichen aufgelegt waren. Mein Gewährsmann,<br />

der verstorbene Schweizführer August Walther, sagte, es waren<br />

„Gakenluder“.<br />

Ein solcher Streich soll hier wiedergegeben werden. Den soll<br />

aber Walther August in seiner Mundart selber erzählen. Manches<br />

lässt sich in Mundart besser sagen.<br />

„Zwee‘e vun uns (Schweizführer), si mign Wilhelm und Arnst<br />

heeßn, woarn mo vun aner Poartie uff heemzu. Dr Wilhelm woar<br />

su a richtiges Gakenluder. Un an Strooßnrande fild Wilhelm an<br />

tuutn Mootwurf (Maulwurf). Ur häbt‘n uff und steckt‘n fix ein,<br />

eeb Arnst woas wegkrigte. Ungerwajs wurde na mo eingekährt.<br />

In dan Goasthofe woar grade Schlachtfest. Wilhelm und Arnst<br />

oaßn jeder ane Portion Schweinsknächl und Sauerkraut.<br />

A Schnapsl troanken sie o derzu.<br />

Arnst koofte na a Pfund hausschlachtnes Wurschtfett. Seine<br />

Pauline wär reene eckg uff hausschlachtnes Wurschtfett und<br />

sie täts o garne zun gebrootnen Abern nahm‘ oder ins Sauerkraut,<br />

meent‘r iwer Wilhelme. A Tippl zun Wurschtfette toatn di<br />

Schänkwartn burgn. Doas Wurschtfetttippl wicklte Arnst in sei


Nr. 9/2012 - 17 -<br />

<strong>Wehlen</strong><br />

blaukastiges Schnupptichl und stellte doas Hickel uffn Tisch.<br />

Die Schweinsknächl muchtn Arnste ni su recht bekumm sein,<br />

weenstns‘s Sauerkraut ni. Ar musste fix mo rausgiehn und blieb<br />

o a ganz Weilchn. Derweile noahm Wilhelm sein‘n Mootwurf<br />

aus dr Jackngabsche (Jackentasche) und schtupptn in doas<br />

Wurschtfett nein. Grodesu, doaß r na mit‘n Kuppe rausguckte.<br />

Eeh si ging, goab Wilhelm na a poar Schnäpse aus. ‚s woar ganz<br />

hibsch späte gewurn, wie si minander heemricktn.<br />

Arnste woar doas Sauzeug vun Schnoapse in Kupp gestiegn.<br />

´s hätte goar ni viel gefahlt, do wär‘r derheeme mit seiner<br />

Wurschtfetthucke derlängelang zur Stumtiere neingefloon. Seine<br />

Pauline schlief schunn, aber vun dan Gepulter woarsche da<br />

wache gewurn.<br />

Itz sullte aber dr Spektoagl lusgiehn! Arnst woar bei‘r ee Saufloappn<br />

und Schnoapsbruder im andern.<br />

Freilich, dr Arnst hutte a ganz hibsches Trallerchen (Rausch) erwischt,<br />

ar bruchte aber da na mit Miehe und Nuut raus: „Pauline,<br />

mach nur ni arscht lange Mist, ich hoa dr o a Tipplchn hausschlachtnes<br />

Wurschtfett mitgebrucht.“<br />

Wie die Pauline woas vun hausschlachtnen Wurschtfette hierte,<br />

woarsche stille. Si boand fix doas Hickl uff. Arnst zug sich grode<br />

die Schuhe aus.<br />

Uff eemo klatschtn woas ins<br />

Gesichte und a schmänger<br />

(schmieriger) Pappe toatn<br />

di Oogn verkleistern. Arnst<br />

machte an tigschtgn Gauksg<br />

(Schrei), so woar‘r erschruckn.<br />

Wie‘r wieder uffguckn kunnte,<br />

do soak‘r o schwoarzes, kleisterges<br />

Ding vur seinen Fißn<br />

liegn.<br />

Vur‘n Oognblick kunnt‘r goar<br />

ni wegkriegn, woas doas sein<br />

kännte.<br />

Zun Simbeliern (Überlegen) blieb‘n aber keene Zeit, seine Pauline<br />

blääkte nu in dr Stube rim wie ane Wilde. Ar wullt‘s garne<br />

soan, doaß‘r da ni dervir kännte, ‚s woarn aber ni meeglich, zi<br />

Wurt zi kumm. Arnst kunnte sich bei‘n bestn Willn keen Värsch<br />

druff machen, wie dar meeschante Mootwurf in sei Wurschtfetttippl<br />

gekumm woar.“<br />

Quelle: Über Berg und Tal, Juli/August 1941<br />

R. Frömmel<br />

Fotodok. R. Frömmel<br />

Gemischtes<br />

Jugendring Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e. V.<br />

Hohe Str. 1 - 01796 Pirna<br />

Tel.: 0 35 01/78 16 47 Fax: 0 35 01/57 11 68<br />

E-Mail: info@jugend-ring.de<br />

Internet: www.jugend-ring.de<br />

Der Jugendring Sächsische Schweiz-<br />

Osterzgebirge e. V. informiert<br />

Nach den Ferien ist vor den Ferien!<br />

Getreu dem Motto, haben wir schon wieder einen neuen Plan für<br />

die Oktoberferien. Wir wollen gemeinsam mit Euch in ein paar<br />

Tage ins Girls Camp fahren, welches vom 22. bis 24. Oktober<br />

2012 auf dem Jugendfreizeithof in Grillenburg stattfinden wird.<br />

„Wir wollen Mädchen aus unserem Landkreis die Möglichkeit<br />

geben sich mit Themen wie DJing, Social Media, Fußball und<br />

Wellness auseinanderzusetzen“ so Jenny Eibig, Mitarbeiterin im<br />

Projekt Flexiblen Jugendmanagement. Neue Leute kennenlernen<br />

und jede Menge Spaß stehen dabei genauso im Mittelpunkt,<br />

wie abends gemeinsam kochen. Die 3 Tage kosten inkl. Übernachtung<br />

und Verpflegung nur 30 €. Wenn Ihr zwischen 12 und<br />

16 Jahren seid und in den Herbstferien noch nicht wisst, was Ihr<br />

machen wollt, dann meldet Euch bei uns per E-Mail an: flexjuma@jugend-ring.de<br />

oder Facebook.<br />

V .i. S. d. P. Annika Deichsel, Projektmitarbeiterin Flexibles Jugendmanagement<br />

Ehrenamt hat viele Gesichter<br />

Unter dieses Motto hat in diesem Jahr der Jugendring Sächsische<br />

Schweiz-Osterzgebirge e. V. den Internationalen Tag des<br />

Ehrenamtes gesetzt. „Wir wollen die vielen Gesichter des Ehrenamtes<br />

in unserem Landkreis zeigen“, sagt Peggy Pöhland vom<br />

Jugendring „Dafür sind wir jetzt auf die Suche gegangen.“ Gesucht<br />

werden all die Jugendlichen, die sich im Landkreis ehrenamtlich<br />

engagieren, für Kinder, Jugendliche, aber auch Rentner<br />

da sind, mit ihnen musizieren, Sport treiben, Veranstaltungen<br />

organisieren oder auch ganz im Hintergrund die Fäden von so<br />

manchem Verein zusammenhalten. „Und das sind nur einige<br />

von zahlreichen Beispielen ehrenamtlichen Engagements“, weiß<br />

Peggy Pöhland. Am 5. Dezember, dem Internationalen Tag des<br />

Ehrenamtes wird der Jugendring das ehrenamtliche Engagement<br />

der Jugendlichen würdigen. Deshalb sind jetzt alle aufgerufen,<br />

mit einem Nominierungsblatt genau diese Jugendlichen<br />

vorzuschlagen. Das Nominierungsblatt steht unter www.jugendring.de<br />

zum downloaden bereit. Es ist auch bei allen Bürgermeistern<br />

erhältlich oder kann unter info@jugend-ring.de angefordert<br />

werden.<br />

„Wir freuen uns auf zahlreiche interessante Vorschläge und wollen<br />

die Jugendlichen am 5. Dezember gern überraschen“, sagt<br />

Peggy Pöhland. „So manche Überraschung haben wir für diesen<br />

Tag schon organisiert und werden die Jugendlichen zu einer<br />

Festveranstaltung in jugendgemäßer Atmosphäre einladen.“<br />

Eingereicht werden können die Vorschläge bis 26.10.2012. Die<br />

Jugendlichen oder auch Jugendgruppen sollten maximal 27<br />

Jahre alt sein und sich im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge<br />

engagieren.<br />

Weitere Informationen zum Internationalen Tag des Ehrenamtes<br />

findet man auf der Homepage des Jugendrings unter<br />

www.jugend-ring.de<br />

V. i. S. d. P.: Peggy Pöhland, Geschäftsführende pädagogische<br />

Leiterin<br />

Kreissportbund Sächsische Schweiz-<br />

Osterzgebirge e. V. informiert<br />

Sportkalender 2013<br />

Das Sportjahr 2012 befindet sich auf der Zielgeraden. Deshalb<br />

beginnen jetzt bereits die Planungen für 2013. Der Kreissportbund<br />

möchte erneut in bewährter Form einen Sportkalender<br />

veröffentlichen. Dazu ist wieder die Mithilfe der Mitgliedsvereine<br />

gefragt. Ab Mitte September stehen die entsprechenden<br />

Unterlagen (Veränderungen bei Vereinsdaten, Anmeldung von<br />

Sportveranstaltungen für 2013, Vereinsjubiläen 2013, Angebote<br />

von Sport- und Showgruppen) im Downloadbereich auf der<br />

KSB-Homepage www.kreissportbund.net zum Ausfüllen bereit.<br />

Vereine, die diese Möglichkeiten nicht nutzen können, wenden<br />

sich bitte an die KSB-Geschäftsstelle. Sie bekommen dann<br />

die gewünschten Formulare zugesandt. Letzter Abgabetermin<br />

in Schriftform an die KSB-Geschäftsstelle bzw. Online ist der<br />

20. Oktober 2012. (WoVo)<br />

Tischtennis Champions-Tour 2012 in Dresden<br />

Die Tischtennis Champions-Tour macht am 6. November diesen<br />

Jahres in der MARGON ARENA (Bodenbacher Straße 154) in<br />

Dresden Station und wird durch den Kreissportbund Dresden e. V.


<strong>Wehlen</strong> - 18 -<br />

Nr. 9/2012<br />

als Dachorganisation des Dresdner Sports veranstaltet. Beginn<br />

der Veranstaltung ist 19.30 Uhr, Einlass ab 18.30 Uhr.<br />

Neben der ehemaligen Nummer 1 der Welt Timo Boll treten mit<br />

Jan Ove Waldner, Dimitrij Ovtcharov (Bronzemedaillengewinner<br />

bei Olympia 2012), Wang Xi, Petr Korbel und Lucjan Blaszecyk<br />

die besten europäischen Tischtennisspieler in der sächsischen<br />

Landeshauptstadt gegeneinander an. Das (Show-)Turnier bietet<br />

die einmalige Möglichkeit, sechs Weltklassespieler an einem<br />

Abend hautnah zu erleben und zugleich die Extraklasse des<br />

Tischtennissports zu sehen.<br />

Eintrittskarten gibt’s bei folgenden Vorverkaufsstellen:<br />

- Kreissportbund Dresden e. V., Margon Arena, Bodenbacher<br />

Str. 154, 01277 Dresden<br />

- Tischtennis Center Reinhold, Freiberger Straße 57, 01159<br />

Dresden<br />

- Sächsischer Tischtennis-Verband e. V., Lohrmannstraße 20,<br />

01237 Dresden<br />

Eintrittspreise:<br />

Vorverkauf: Erwachsene - 12 €, Kinder/Jugendliche/ermäßigt - 8 €<br />

Abendkasse: Erwachsene - 14 €, Kinder/Jugendliche/ ermäßigt<br />

- 10 €<br />

- Kinder unter 7 Jahren erhalten freien Eintritt<br />

- Ermäßigungen gelten bei Inhabern von Dresden Pass und Ehrenamtspass<br />

Weitere Informationen finden Sie unter www.margonarena-<br />

dresden.de.<br />

Herbst - Ferienabenteuer<br />

6 Tage “all inclusive”<br />

Erlebnisreiche Herbstferien können<br />

Kinder und Jugendlichen im erzgebirgischen<br />

Zethau erleben. Für die kommenden<br />

Herbstferien haben wir folgende<br />

Angebote:<br />

Was?<br />

Ausflug in ein Planetarium & ins Erlebnisbad,<br />

Kino, Disco, Besuch eines Bauernhofs,<br />

Abenteuer-Rallye, Inlineskaten,<br />

Kuchen backen, Fußball, Kegeln, Lagerfeuer<br />

und vieles mehr …<br />

Und dieses Jahr auch Fußballcamps!<br />

Informationen im Internet!<br />

Wer? alle 7- bis 13-Jährigen<br />

Wann? 21.10. bis 27.10.2012<br />

28.10. bis 03.11.2012<br />

Preis? bitte erfragen<br />

Wo? in der Grünen Schule grenzenlos<br />

Auskunft erhalten Sie im Internet unter<br />

www.gruene-schule-grenzenlos.de oder<br />

telefonisch unter 03 73 20/80 17 -0<br />

Ev.-Luth. Philippuskirchgemeinde Lohmen<br />

Dorfstraße 1, 01847 Lohmen<br />

Tel.-Nr.: 0 35 01/58 80 32<br />

Fax: 0 35 01/57 19 27<br />

E-Mail: kg.lohmen@evlks.de<br />

Die Philippusgemeinde lädt Sie herzlich<br />

zu den Gottesdiensten ein<br />

Sonntag, 30. September<br />

10.30 Uhr Gottesdienst in <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong><br />

10.30 Uhr Gottesdienst zum Kirchweihfest in Dorf <strong>Wehlen</strong><br />

Sonntag, 7. Oktober<br />

10.30 Uhr Gottesdienst zum Kirchweihfest in <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong><br />

Sonntag, 14. Oktober<br />

10.30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahlsfeier in Dorf <strong>Wehlen</strong><br />

Sonntag, 21. Oktober<br />

10.30 Uhr Gottesdienst mit Tauferinnerung in <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong><br />

Mittwoch, 31. Oktober<br />

10.00 Uhr Gottesdienst in Dorf <strong>Wehlen</strong><br />

Konzerte<br />

Dienstag, 30. Oktober um 19.30 Uhr in der Lohmener Kirche<br />

Zauber der Panflöte<br />

Ion Malcconi intoniert mit unnachahmlicher Brillanz rumänische<br />

Volksmusik, Klassiker wie Schumann und Toselli oder moderne<br />

Stücke von Enescu. Er wird begleitet von Gabriel Dorin, der den<br />

Part des Organisten und Violinisten übernommen hat. Auch er<br />

ein musikalischer, virtuoser Meister seines Fachs.<br />

Mittwoch, 3. Oktober um 17.00 Uhr in der Radfahrerkirche<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong><br />

The Gospel Passengers<br />

Seit vielen Jahren ist es am 3. Oktober bereits zur Tradition geworden,<br />

deshalb darf dieses Konzert auch im Jahre 2012 in der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong>er Konzertreihe nicht fehlen.<br />

Geburtstagsliste von <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong>er<br />

Einwohnern, die im Oktober 2012<br />

70 Jahre und älter werden<br />

OT <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong><br />

Frau Dr. Ingeborg Weber am 09.10. zum 72. Geburtstag<br />

Herrn Bernd Felgner am 10.10. zum 70. Geburtstag<br />

Herrn Günther Kretzschmar am 23.10. zum 86. Geburtstag<br />

Frau Christa Kretzschmar am 23.10. zum 84. Geburtstag<br />

Herrn Hans-Peter Michel am 23.10. zum 82. Geburtstag<br />

Frau Helga Pönitz am 24.10. zum 79. Geburtstag<br />

OT Dorf <strong>Wehlen</strong><br />

Herrn Siegfried Kegel am 11.10. zum 81. Geburtstag<br />

Frau Gudrun Pietsch am 13.10. zum 77. Geburtstag<br />

Herrn Manfred Richter am 14.10. zum 76. Geburtstag<br />

Herrn Harald Kaltschmidt am 16.10. zum 79. Geburtstag<br />

Frau Margarete Heine am 27.10. zum 73. Geburtstag<br />

OT Pötzscha<br />

Herrn Werner Böhme am 08.10. zum 76. Geburtstag<br />

Frau Ingeborg Wilke am 13.10. zum 75. Geburtstag<br />

Frau Ingeburg Gröger am 19.10. zum 82. Geburtstag<br />

Frau Gisela Dreßler am 27.10. zum 76. Geburtstag<br />

OT Zeichen<br />

Herrn Werner Schiffner am 06.10. zum 72. Geburtstag<br />

Bürgermeister und <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong> gratulieren<br />

allen Jubilaren ganz herzlich und wünschen beste Gesundheit<br />

und persönliches Wohlergehen.<br />

Information ist unser Geschäft<br />

Unsere Amtsblätter<br />

gibt es ca. 180 x in Brandenburg, Sachsen<br />

und Sachsen-Anhalt.<br />

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Nr. 9/2012 - 19 -<br />

<strong>Wehlen</strong><br />

Bitte veröffentlichen Sie meine private Kleinanzeige<br />

in folgendem Gebiet in der jeweils nächstmöglichen Ausgabe:<br />

Bitte pro Kästchen nur ein Zeichen eintragen und hinter jedem<br />

Wort/Satzzeichen ein Kästchen als Zwischenraum frei lassen.<br />

Kürzungen behält sich der Verlag vor.<br />

KEIN Größenmuster, gilt nur für private Kleinanzeigen.<br />

Bitte NICHT für Familienanzeigen (Danksagungen, Grüße etc.)<br />

oder geschäftliche Anzeigen verwenden.<br />

Kosten bis hier inkl. MwSt.: je Ausgabe 5 EUR<br />

Kosten bis hier inkl. MwSt.: je Ausgabe 10 EUR<br />

Trauern ist liebevolles Erinnern.<br />

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Bei Chiffre-Anzeigen entstehen Zusatzkosten von 6,50EUR.<br />

Bitte denken Sie daran, Ihre genaue Anschrift zu vermerken:<br />

Name, Vorname<br />

Straße und Hausnummer<br />

PLZ /Ort<br />

Telefonnummer (für evtl. Rückfragen – keine Weitergabe an Dritte)<br />

Bankeinzug Verrechnungscheck liegt bei<br />

Bargeld liegt bei<br />

Kreditinstitut Bankleitzahl<br />

Kontonummer Datum/Unterschrift<br />

Coupon bitte per Post, Telefax oder E-Mail zurücksenden an:<br />

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Postfach 29, 04912 Herzberg (Elster)<br />

Telefax: 0 35 35/4 89 -115 oder privatanzeigen@wittich-herzberg.de<br />

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Das richtige Pausenbrot<br />

Was gehört alles zum richtigen Pausenbrot? Welche Aspekte müssen erfüllt<br />

werden? Zu aller erst muss das Pausenbrot dem Kind schmecken, soll aber<br />

zusätzlich kräftigend und gesund sein. Kombinieren Sie die gesunden Lebensmittel<br />

mit den weniger Gesunden. Beispielsweise ein Körnerbrot mit Butter<br />

und Lieblingskäse, dazu ein Stück Obst und eventuell was Süßes.<br />

Hurra,ichbineinSchulkind!<br />

Niemals hätte ich gedacht,<br />

dass man mir so viel Freude macht.<br />

Zuckertüten,tolleGeschenkeundvieleSchreiben<br />

werden mir stets in Erinnerung bleiben.<br />

IchsageherzlichenDankfürdieGlückwünsche<br />

und Geschenke zu meiner Schuleinführung<br />

Danke auch im Namen meiner Eltern<br />

Enya Beier<br />

Für die vielen liebevollen<br />

Glückwünsche und die schönen<br />

Geschenke zu meinem<br />

Schulanfang<br />

möchte ich mich,<br />

auch im Namen meiner Eltern,<br />

bei allen Verwandten, Freunden,<br />

Nachbarn und Bekannten<br />

ganz herzlich bedanken.<br />

Linus Schubert<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Wehlen</strong>, im September 2012<br />

Zilt - Transporte<br />

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Wir danken allen Patienten, Kunden,<br />

Freunden und Bekannten herzlich<br />

für das zahlreiche Erscheinen und die<br />

vielen guten Wünsche zur Eröffnung unserer<br />

Ergotherapie im „Therapiezentrum Königstein”<br />

Pirnaer Straße 5, 01824 Königstein und sind für Sie erreichbar<br />

unter: ➜ Physiotherapie: 035021-59191<br />

➜ Ergotherapie: 035021-993666<br />

➜ Wochenendnotfälle: 0173/3516101<br />

➜ Behandlungstermine möglich von 6.30 bis 21.00 Uhr<br />

Infos zu Präventionskursen über oder an uns unter:<br />

www.therapiezentrum-koenigstein.de und<br />

info@therapiezentrum-koenigstein.de<br />

Herzlichst Claudia Pohlmann, Sophie Ahlendorf<br />

und Praxisteam<br />

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Agrargenossenschaft „Oberes Elbtal“<br />

Reinhardtsdorf e.G.<br />

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„Oberes Elbtal“ Reinhardtsdorf e.G.<br />

ab 20.09.2012<br />

12,5 Kilogramm<br />

5,50 €<br />

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Samstag den 22.09. und 29.09. von 7.00 – 12.00 Uhr<br />

Geschäftszeiten werktags: 6.30 – 15.30 Uhr<br />

6.30 – 18.00 Uhr (20.09. – 05.10.)<br />

Schrammsteinblick 67a<br />

01814 Reinhardtsdorf<br />

Tel. 03 50 28 - 8 04 22<br />

Fax 03 50 28 - 8 03 26<br />

Sortiment auch erhältlich im Landhandel der Trocknungsgenossenschaft<br />

Cotta e.G., Telefon 03 50 32 - 76 90 13<br />

Hoffest<br />

am 3.10.2012 · ab 10 Uhr<br />

Milchviehhaltung · Biogasanlage · Technik

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