19.01.2013 Aufrufe

Jetzt ausbilden - Kreishandwerkerschaft Rhein-Westerwald

Jetzt ausbilden - Kreishandwerkerschaft Rhein-Westerwald

Jetzt ausbilden - Kreishandwerkerschaft Rhein-Westerwald

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Brennpunkt Handwerk 3/2004 <strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong> Seite 15<br />

Das zum 1.1.2005 in Kraft tretende<br />

neue Alterseinkünftegesetz verursacht<br />

schon heute große Verunsicherung bei<br />

den Betroffenen und den Unternehmen.<br />

Die Kombination aus Rentenrecht<br />

und Steuerrecht ist eine komplizierte<br />

Mischung. Beim Alterseinkünftegesetz<br />

kommt beides zusammen. Es<br />

zielt darauf, schrittweise auch die Renten<br />

von Arbeitern und Angestellten zu<br />

besteuern. Bisher sind nur Steuern auf<br />

die Rentenversicherungsbeiträge zu<br />

entrichten. Aber das Bundesverfassungsgericht<br />

hat den Gesetzgeber verpflichtet,<br />

eine Regelung zu schaffen,<br />

die der schon heute üblichen Besteuerung<br />

von Beamtenpensionen entspricht.<br />

Der stufenweise Übergang zur nachgelagerten<br />

Besteuerung bei Rentenund<br />

Zusatzeinkünften wird zu einem<br />

einschneidenden Wandel in der<br />

Besteuerungssystematik von Zukunftssicherungsleistungen<br />

führen.<br />

Auf einen Blick:<br />

– Schrittweiser Übergang zu einem<br />

einheitlichen System der nachgelagerten<br />

Besteuerung<br />

– Im Jahr 2040 steuerliche Gleichbehandlung<br />

von Renten und Pensionen<br />

- Übergangszeit von 35<br />

Jahren<br />

– Besteuerung von Alterseinkünften<br />

– Förderung der persönlichen<br />

Altersvorsorge durch Verbesserung<br />

des Sonderausgabenabzugs<br />

– Förderung der betrieblichen<br />

Altersversorgung<br />

– Vereinfachungen bei privater<br />

kapitalgedeckter Altersvorsorge<br />

(Riester-Rente)<br />

– Abschaffung steuerlicher Privilegien<br />

der Kapitallebensversicherungen<br />

Die wichtigsten<br />

Änderungen im Einzelnen:<br />

Betriebliche Altersversorgung: Künftig<br />

werden auch die Beiträge für eine<br />

Direktversicherung steuerfrei gestellt.<br />

Im Bereich der kapitalgedeckten<br />

betrieblichen Altersversorgung wird<br />

langfristig in allen Fällen zur nachgelagerten<br />

Besteuerung übergegangen<br />

werden. Für neu erteilte Versorgungszusagen<br />

wird der Rahmen der betrieb-<br />

Alterseinkünftegesetz<br />

Was ändert sich ab 2005<br />

lichen Altersversorgung zusätzlich zu<br />

den bisher schon bestehenden, steuerlich<br />

begünstigten Vorsorgemöglichkeiten<br />

um bis zu 1.800 Euro erweitert.<br />

Die betriebliche Altersversorgung<br />

durch Entgeltumwandlung setzt voraus,<br />

dass auch tatsächlich Entgelt<br />

gezahlt wird. Während der Elternzeit<br />

oder des Krankengeldbezugs ist das<br />

nicht der Fall. Künftig haben Beschäftigte<br />

deshalb das Recht, während dieser<br />

Zeiten eigene Beiträge zum Aufbau<br />

ihrer Betriebsrente zu leisten.<br />

Diese neue Regelung kommt besonders<br />

Frauen zugute, da die Elternzeit<br />

weit überwiegend von ihnen in<br />

Anspruch genommen wird.<br />

Kapitallebensversicherungen:<br />

Das Steuerprivileg für Kapitallebensversicherungen(Sonderausgabenabzug,<br />

Steuerfreiheit der Erträge bei längerer<br />

Laufzeit) wird für Neuverträge<br />

abgeschafft. Die Erträge, d.h. die Differenz<br />

zwischen Auszahlung und eingezahlten<br />

Beiträgen, von Kapitallebensversicherungen,<br />

die ab Januar 2005<br />

abgeschlossen werden, werden künftig<br />

zur Hälfte besteuert, wenn der Vertrag<br />

eine Laufzeit von mindestens 12<br />

Jahren hat und die Auszahlung erst nach<br />

Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgt.<br />

Anmerkung: Für Lebensversicherungen,<br />

die vor dem 1.1.2005 abgeschlossen<br />

wurden, gilt Bestandsschutz.<br />

Steuerpflichtige, die noch die alten<br />

steuerlichen Rahmenbedingungen nutzen<br />

möchten, sollten überlegen, ob sie<br />

nicht vor In-Kraft-Treten der Neuregelung<br />

einen Lebensversicherungsvertrag<br />

abschließen wollen.<br />

Die private "Riester-Rente"<br />

Im Bereich der privaten kapitalgedeckten<br />

Altersvorsorge (Riester-Rente)<br />

werden Vereinfachungen für die Steuerpflichtigen<br />

und Anbieter umgesetzt.<br />

So ist z. B. das Antragsverfahren durch<br />

die Möglichkeit eines Dauerzulagenantrags<br />

deutlich vereinfacht worden.<br />

Berechtigte müssen künftig nicht mehr<br />

jährlich einen neuen Zulagenantrag<br />

stellen.<br />

Sie können ihre Anbieter bevollmächtigen,<br />

für sie den Zulagenantrag auf<br />

elektronischem Wege zu stellen, dies<br />

übrigens auch noch für das vergangene<br />

Beitragsjahr 2003. Eine entsprechende<br />

Bevollmächtigung des Anbieters<br />

kann bereits bei Vertragsabschluss<br />

erteilt werden und gilt bis auf Widerruf.<br />

Weiterhin wird die Zahl der Kriterien,<br />

die eine Riester-Rente erfüllen<br />

muss verringert und der Verbraucherschutz<br />

verbessert. Dabei gilt für Altersvorsorgeverträge,<br />

die nach dem<br />

1.1.2005 abgeschlossen werden,<br />

geschlechtsneutrale Tarife, so genannte<br />

"Unisex-Tarife". Dies stellt sicher,<br />

dass Frauen und Männer bei gleichen<br />

Beiträgen auch die gleichen monatlichen<br />

Leistungen erhalten.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!