Jetzt ausbilden - Kreishandwerkerschaft Rhein-Westerwald
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Brennpunkt Handwerk 3/2004 <strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong> Seite 15<br />
Das zum 1.1.2005 in Kraft tretende<br />
neue Alterseinkünftegesetz verursacht<br />
schon heute große Verunsicherung bei<br />
den Betroffenen und den Unternehmen.<br />
Die Kombination aus Rentenrecht<br />
und Steuerrecht ist eine komplizierte<br />
Mischung. Beim Alterseinkünftegesetz<br />
kommt beides zusammen. Es<br />
zielt darauf, schrittweise auch die Renten<br />
von Arbeitern und Angestellten zu<br />
besteuern. Bisher sind nur Steuern auf<br />
die Rentenversicherungsbeiträge zu<br />
entrichten. Aber das Bundesverfassungsgericht<br />
hat den Gesetzgeber verpflichtet,<br />
eine Regelung zu schaffen,<br />
die der schon heute üblichen Besteuerung<br />
von Beamtenpensionen entspricht.<br />
Der stufenweise Übergang zur nachgelagerten<br />
Besteuerung bei Rentenund<br />
Zusatzeinkünften wird zu einem<br />
einschneidenden Wandel in der<br />
Besteuerungssystematik von Zukunftssicherungsleistungen<br />
führen.<br />
Auf einen Blick:<br />
– Schrittweiser Übergang zu einem<br />
einheitlichen System der nachgelagerten<br />
Besteuerung<br />
– Im Jahr 2040 steuerliche Gleichbehandlung<br />
von Renten und Pensionen<br />
- Übergangszeit von 35<br />
Jahren<br />
– Besteuerung von Alterseinkünften<br />
– Förderung der persönlichen<br />
Altersvorsorge durch Verbesserung<br />
des Sonderausgabenabzugs<br />
– Förderung der betrieblichen<br />
Altersversorgung<br />
– Vereinfachungen bei privater<br />
kapitalgedeckter Altersvorsorge<br />
(Riester-Rente)<br />
– Abschaffung steuerlicher Privilegien<br />
der Kapitallebensversicherungen<br />
Die wichtigsten<br />
Änderungen im Einzelnen:<br />
Betriebliche Altersversorgung: Künftig<br />
werden auch die Beiträge für eine<br />
Direktversicherung steuerfrei gestellt.<br />
Im Bereich der kapitalgedeckten<br />
betrieblichen Altersversorgung wird<br />
langfristig in allen Fällen zur nachgelagerten<br />
Besteuerung übergegangen<br />
werden. Für neu erteilte Versorgungszusagen<br />
wird der Rahmen der betrieb-<br />
Alterseinkünftegesetz<br />
Was ändert sich ab 2005<br />
lichen Altersversorgung zusätzlich zu<br />
den bisher schon bestehenden, steuerlich<br />
begünstigten Vorsorgemöglichkeiten<br />
um bis zu 1.800 Euro erweitert.<br />
Die betriebliche Altersversorgung<br />
durch Entgeltumwandlung setzt voraus,<br />
dass auch tatsächlich Entgelt<br />
gezahlt wird. Während der Elternzeit<br />
oder des Krankengeldbezugs ist das<br />
nicht der Fall. Künftig haben Beschäftigte<br />
deshalb das Recht, während dieser<br />
Zeiten eigene Beiträge zum Aufbau<br />
ihrer Betriebsrente zu leisten.<br />
Diese neue Regelung kommt besonders<br />
Frauen zugute, da die Elternzeit<br />
weit überwiegend von ihnen in<br />
Anspruch genommen wird.<br />
Kapitallebensversicherungen:<br />
Das Steuerprivileg für Kapitallebensversicherungen(Sonderausgabenabzug,<br />
Steuerfreiheit der Erträge bei längerer<br />
Laufzeit) wird für Neuverträge<br />
abgeschafft. Die Erträge, d.h. die Differenz<br />
zwischen Auszahlung und eingezahlten<br />
Beiträgen, von Kapitallebensversicherungen,<br />
die ab Januar 2005<br />
abgeschlossen werden, werden künftig<br />
zur Hälfte besteuert, wenn der Vertrag<br />
eine Laufzeit von mindestens 12<br />
Jahren hat und die Auszahlung erst nach<br />
Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgt.<br />
Anmerkung: Für Lebensversicherungen,<br />
die vor dem 1.1.2005 abgeschlossen<br />
wurden, gilt Bestandsschutz.<br />
Steuerpflichtige, die noch die alten<br />
steuerlichen Rahmenbedingungen nutzen<br />
möchten, sollten überlegen, ob sie<br />
nicht vor In-Kraft-Treten der Neuregelung<br />
einen Lebensversicherungsvertrag<br />
abschließen wollen.<br />
Die private "Riester-Rente"<br />
Im Bereich der privaten kapitalgedeckten<br />
Altersvorsorge (Riester-Rente)<br />
werden Vereinfachungen für die Steuerpflichtigen<br />
und Anbieter umgesetzt.<br />
So ist z. B. das Antragsverfahren durch<br />
die Möglichkeit eines Dauerzulagenantrags<br />
deutlich vereinfacht worden.<br />
Berechtigte müssen künftig nicht mehr<br />
jährlich einen neuen Zulagenantrag<br />
stellen.<br />
Sie können ihre Anbieter bevollmächtigen,<br />
für sie den Zulagenantrag auf<br />
elektronischem Wege zu stellen, dies<br />
übrigens auch noch für das vergangene<br />
Beitragsjahr 2003. Eine entsprechende<br />
Bevollmächtigung des Anbieters<br />
kann bereits bei Vertragsabschluss<br />
erteilt werden und gilt bis auf Widerruf.<br />
Weiterhin wird die Zahl der Kriterien,<br />
die eine Riester-Rente erfüllen<br />
muss verringert und der Verbraucherschutz<br />
verbessert. Dabei gilt für Altersvorsorgeverträge,<br />
die nach dem<br />
1.1.2005 abgeschlossen werden,<br />
geschlechtsneutrale Tarife, so genannte<br />
"Unisex-Tarife". Dies stellt sicher,<br />
dass Frauen und Männer bei gleichen<br />
Beiträgen auch die gleichen monatlichen<br />
Leistungen erhalten.