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Jetzt ausbilden - Kreishandwerkerschaft Rhein-Westerwald

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Seite 18 <strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong> Brennpunkt Handwerk 3/2004<br />

Höchstgeschwindigkeit<br />

für Mercedes Sprinter ist 80km/h<br />

Fahrzeuge der Marke Mercedes Sprinter<br />

sind trotz anders lautender Einträge<br />

im Kraftfahrzeugbrief Lastkraftwagen<br />

im Sinne des Gesetzes. Somit<br />

unterliegt der "Sprinter" einem Tempo-<br />

Limit von 80 Stundenkilometern auf<br />

Autobahnen, auch wenn er als<br />

"geschlossener Pkw" zugelassen ist.<br />

Dies stellte jetzt das Bayrische Oberste<br />

Landesgericht in einem Urteil (Az.<br />

1 O-bOWi 219/03) fest.<br />

Dem Urteil liegt folgender Sachverhalt<br />

zugrunde:<br />

Ein Arbeitnehmer war mit einem Mercedes-Benz-Sprinter<br />

seines Arbeitgebers<br />

auf einer Bundesautobahn unterwegs.<br />

Bei einer Kontrolle wurde festgestellt,<br />

dass er eine Geschwindigkeit<br />

von 160 km/h gefahren war. Die Zulassungspapiere<br />

enthielten u.a. die Eintragungen<br />

,,Pkw geschlossen" und<br />

"entspricht Kombilimousine". Das<br />

Leergewicht wurde mit 2,315 t, das<br />

zulässige Gesamtgewicht mit 4,6 t<br />

angegeben. Der Betroffene berief sich<br />

darauf, dass er wegen der Eintragungen<br />

in den Zulassungspapieren und<br />

einer Auskunft der Firma Daimler-<br />

Chrysler AG den Lieferwagen für einen<br />

Pkw gehalten habe, der auf Autobahnen<br />

keiner Geschwindigkeitsbegrenzung<br />

unterliege.<br />

Dem sind die Gerichte nicht gefolgt.<br />

Angesichts der Bauart und lastwa-<br />

Besonders bei der<br />

Erstberatung müssen Sie als<br />

Arbeitgeber jetzt aufpassen.<br />

Ab dem 01.07.2004 haben sich die<br />

gesetzlichen Mindestgebühren für<br />

Rechtsanwälte geändert. Für Sie als<br />

Arbeitgeber heißt das, dass guter<br />

Rechtsrat teurer wird. Deshalb sollten<br />

Sie darauf achten, dass Sie ab sofort<br />

mit Ihrem Rechtsanwalt Klartext reden,<br />

wenn es um die Kosten geht.<br />

Bisher konnte eine Erstberatungsgebühr<br />

beim Rechtsanwalt auch dann<br />

noch vorliegen, wenn mehrere Ratschläge<br />

oder Auskünfte gegeben wurden.<br />

Maßgeblich war hierfür ein enger<br />

zeitlicher Zusammenhang. Wenn Sie<br />

jetzt nach einem ersten Beratungsgespräch<br />

noch weitere Aktivitäten oder<br />

Gespräche des Rechtsanwalts in<br />

Anspruch nehmen sind diese nicht<br />

mehr von der Erstberatungsgebühr<br />

gentypischen Ausstattung des Fahrzeugs<br />

als Lieferwagen sowie seiner<br />

Bestimmung zur Güterbeförderung,<br />

kommt eine Einordnung als Personenkraftwagen<br />

nicht in Betracht entschied<br />

das BayObLG. Denn mit einem<br />

Gesamtgewicht von 4,6 t überschritt<br />

das Fahrzeug den Grenzwert von 3,5<br />

t, ab welchem für Lastkraftwagen die<br />

Geschwindigkeitsbeschränkung von<br />

80 km/h gilt. Der “Sprinter“-Fahrer<br />

musste 250 Euro Bußgeld zahlen.<br />

Kleinlaster können als Pkw zugelassen<br />

werden, wenn sie für den Personentransport<br />

mit Sicherheits- und<br />

Befestigungsgurten für alle Sitzplätze<br />

und einer festen Trennwand zum<br />

Laderaum ausgestattet sind. Für die<br />

rechtliche Beurteilung, wann das<br />

Fahrzeug als Pkw oder Lkw unterwegs<br />

ist, ist aber der jeweilige Zweck<br />

der Fahrt ausschlaggebend. Wird es<br />

überwiegend als Material- und<br />

Gütertransporter genutzt, gilt es trotz<br />

anders lautender Zulassung als Lkw.<br />

Allerdings gibt es auch Sprintermodelle<br />

mit einem zulässigen Gesamtgewicht<br />

von unter 3,5 Tonnen, für<br />

die das Urteil dann vermutlich nicht<br />

gelten dürfte. Wenn Sie Sprinter in<br />

Ihrer Firma haben, prüfen Sie die<br />

Gewichtszulassung und weisen Sie<br />

Ihre Kraftfahrer auf die Geschwindigkeitsbegrenzung<br />

aktenkundig hin.<br />

Guter Rat wird teurer<br />

gedeckt. Konkret heißt das, dass Sie<br />

unter Umständen mehrfach zur Kasse<br />

gebeten werden. Bei Kündigungsstreitigkeiten<br />

bedeutet dies: Bezieht<br />

sich der Rechtsrat des Rechtsanwalts<br />

auf allgemeine Fragen des Kündigungsrechts,<br />

gilt die Erstberatungsgebühr.<br />

Prüft der Rechtsanwalt bereits<br />

den konkreten Fall, so handelt es sich<br />

um einen Gebührentatbestand, der<br />

nicht pauschal, sondern auf der<br />

Grundlage des Gegenstandswerts<br />

berechnet wird. Konnten die Kostenerleichterung<br />

für eine erste Beratung bis<br />

30.06.2004 alle Rechtssuchenden in<br />

Anspruch nehmen, so haben jetzt<br />

lediglich noch Verbraucher diese Möglichkeit<br />

(Gebührentatbestand Nr. 2102).<br />

Verbraucher im Sinne des Gesetzes<br />

"ist jede natürliche Person, die ein<br />

Rechtsgeschäft zu einem Zwecke<br />

abschließt, der weder ihrer gewerblichen<br />

noch ihrer selbständigen beruf-<br />

So machen Sie's richtig<br />

Freiwillige Sonderzahlungen durch<br />

Betriebsaushang einschränken<br />

Freiwillige Sonderzahlungen wie das<br />

13. Monatsgehalt oder Prämien können<br />

direkt im Arbeits- oder Tarifvertrag<br />

vereinbart worden sein. Sie können<br />

aber auch durch betriebliche<br />

Übung vereinbart werden, also durch<br />

wiederholt gleichartige Zahlung. Sofern<br />

Sie als Arbeitgeber aus wirtschaftlichen<br />

oder sonstigen Gründen von dieser<br />

betrieblichen Übung abweichen<br />

möchten, sollten Sie auf Grund des<br />

aktuellen Urteils des LAG Hamm (Az.<br />

6 Sa 1204/03) folgendes beachten:<br />

Wollen Sie die in der Vergangenheit<br />

geleisteten Sonderzahlungen auf der<br />

Grundlage der betrieblichen Übung<br />

auch bereits für bestehende Arbeitsverhältnisse<br />

ändern, müssen Sie<br />

unmissverständlich darauf hinweisen,<br />

dass die Leistung künftig nur noch<br />

unter Einschränkung gewährt wird.<br />

Also ohne Rechtsanspruch.<br />

Praxis-Tipp: Sie können durch Aushang<br />

oder Rundschreiben an alle Mitarbeiter<br />

festhalten, dass die Sonderleistungen<br />

künftig nur noch unter Einschränkungen<br />

— nämlich ohne<br />

Rechtsanspruch — gewährt werden.<br />

Mit dieser ausdrücklichen Darstellung<br />

vermeiden Sie, dass nur neu<br />

abgeschlossene Arbeitsverhältnisse<br />

von dieser Einschränkung betroffen<br />

werden. Ein Muster für den Aushang<br />

erhalten Sie auf Anforderung von Ihrer<br />

<strong>Kreishandwerkerschaft</strong>.<br />

lichen Tätigkeit zugerechnet werden<br />

kann." (§ 13 BGB). Damit schließt das<br />

RVG alle Gewerbetreibende von der<br />

Kostenerleichterung der Erstberatung<br />

aus. Das RVG greift bei Aufträgen,<br />

die dem Rechtsanwalt ab dem<br />

01.07.2004 erteilt werden. Frühere Aufträge<br />

werden nach der BRAGO abgerechnet.<br />

Wurde der Anwalt vor dem<br />

01.07. für ein außergerichtliches Tätigwerden<br />

mandatiert und nach dem<br />

01.07. für das gerichtliche Verfahren<br />

in derselben Angelegenheit, wird der<br />

erste Auftrag nach BRAGO und der<br />

zweite Auftrag nach RVG abgerechnet.<br />

Das kann zu einigen Unklarheiten<br />

bei der Abrechnung führen, da keine<br />

Regelungen für den Umgang mit sich<br />

teilweise widersprechenden Anrechnungstatbeständen<br />

getroffen wurden.<br />

Brennpunkt Handwerk im Internet:<br />

www.handwerk-rww.de

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