Jetzt ausbilden - Kreishandwerkerschaft Rhein-Westerwald
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Seite 18 <strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong> Brennpunkt Handwerk 3/2004<br />
Höchstgeschwindigkeit<br />
für Mercedes Sprinter ist 80km/h<br />
Fahrzeuge der Marke Mercedes Sprinter<br />
sind trotz anders lautender Einträge<br />
im Kraftfahrzeugbrief Lastkraftwagen<br />
im Sinne des Gesetzes. Somit<br />
unterliegt der "Sprinter" einem Tempo-<br />
Limit von 80 Stundenkilometern auf<br />
Autobahnen, auch wenn er als<br />
"geschlossener Pkw" zugelassen ist.<br />
Dies stellte jetzt das Bayrische Oberste<br />
Landesgericht in einem Urteil (Az.<br />
1 O-bOWi 219/03) fest.<br />
Dem Urteil liegt folgender Sachverhalt<br />
zugrunde:<br />
Ein Arbeitnehmer war mit einem Mercedes-Benz-Sprinter<br />
seines Arbeitgebers<br />
auf einer Bundesautobahn unterwegs.<br />
Bei einer Kontrolle wurde festgestellt,<br />
dass er eine Geschwindigkeit<br />
von 160 km/h gefahren war. Die Zulassungspapiere<br />
enthielten u.a. die Eintragungen<br />
,,Pkw geschlossen" und<br />
"entspricht Kombilimousine". Das<br />
Leergewicht wurde mit 2,315 t, das<br />
zulässige Gesamtgewicht mit 4,6 t<br />
angegeben. Der Betroffene berief sich<br />
darauf, dass er wegen der Eintragungen<br />
in den Zulassungspapieren und<br />
einer Auskunft der Firma Daimler-<br />
Chrysler AG den Lieferwagen für einen<br />
Pkw gehalten habe, der auf Autobahnen<br />
keiner Geschwindigkeitsbegrenzung<br />
unterliege.<br />
Dem sind die Gerichte nicht gefolgt.<br />
Angesichts der Bauart und lastwa-<br />
Besonders bei der<br />
Erstberatung müssen Sie als<br />
Arbeitgeber jetzt aufpassen.<br />
Ab dem 01.07.2004 haben sich die<br />
gesetzlichen Mindestgebühren für<br />
Rechtsanwälte geändert. Für Sie als<br />
Arbeitgeber heißt das, dass guter<br />
Rechtsrat teurer wird. Deshalb sollten<br />
Sie darauf achten, dass Sie ab sofort<br />
mit Ihrem Rechtsanwalt Klartext reden,<br />
wenn es um die Kosten geht.<br />
Bisher konnte eine Erstberatungsgebühr<br />
beim Rechtsanwalt auch dann<br />
noch vorliegen, wenn mehrere Ratschläge<br />
oder Auskünfte gegeben wurden.<br />
Maßgeblich war hierfür ein enger<br />
zeitlicher Zusammenhang. Wenn Sie<br />
jetzt nach einem ersten Beratungsgespräch<br />
noch weitere Aktivitäten oder<br />
Gespräche des Rechtsanwalts in<br />
Anspruch nehmen sind diese nicht<br />
mehr von der Erstberatungsgebühr<br />
gentypischen Ausstattung des Fahrzeugs<br />
als Lieferwagen sowie seiner<br />
Bestimmung zur Güterbeförderung,<br />
kommt eine Einordnung als Personenkraftwagen<br />
nicht in Betracht entschied<br />
das BayObLG. Denn mit einem<br />
Gesamtgewicht von 4,6 t überschritt<br />
das Fahrzeug den Grenzwert von 3,5<br />
t, ab welchem für Lastkraftwagen die<br />
Geschwindigkeitsbeschränkung von<br />
80 km/h gilt. Der “Sprinter“-Fahrer<br />
musste 250 Euro Bußgeld zahlen.<br />
Kleinlaster können als Pkw zugelassen<br />
werden, wenn sie für den Personentransport<br />
mit Sicherheits- und<br />
Befestigungsgurten für alle Sitzplätze<br />
und einer festen Trennwand zum<br />
Laderaum ausgestattet sind. Für die<br />
rechtliche Beurteilung, wann das<br />
Fahrzeug als Pkw oder Lkw unterwegs<br />
ist, ist aber der jeweilige Zweck<br />
der Fahrt ausschlaggebend. Wird es<br />
überwiegend als Material- und<br />
Gütertransporter genutzt, gilt es trotz<br />
anders lautender Zulassung als Lkw.<br />
Allerdings gibt es auch Sprintermodelle<br />
mit einem zulässigen Gesamtgewicht<br />
von unter 3,5 Tonnen, für<br />
die das Urteil dann vermutlich nicht<br />
gelten dürfte. Wenn Sie Sprinter in<br />
Ihrer Firma haben, prüfen Sie die<br />
Gewichtszulassung und weisen Sie<br />
Ihre Kraftfahrer auf die Geschwindigkeitsbegrenzung<br />
aktenkundig hin.<br />
Guter Rat wird teurer<br />
gedeckt. Konkret heißt das, dass Sie<br />
unter Umständen mehrfach zur Kasse<br />
gebeten werden. Bei Kündigungsstreitigkeiten<br />
bedeutet dies: Bezieht<br />
sich der Rechtsrat des Rechtsanwalts<br />
auf allgemeine Fragen des Kündigungsrechts,<br />
gilt die Erstberatungsgebühr.<br />
Prüft der Rechtsanwalt bereits<br />
den konkreten Fall, so handelt es sich<br />
um einen Gebührentatbestand, der<br />
nicht pauschal, sondern auf der<br />
Grundlage des Gegenstandswerts<br />
berechnet wird. Konnten die Kostenerleichterung<br />
für eine erste Beratung bis<br />
30.06.2004 alle Rechtssuchenden in<br />
Anspruch nehmen, so haben jetzt<br />
lediglich noch Verbraucher diese Möglichkeit<br />
(Gebührentatbestand Nr. 2102).<br />
Verbraucher im Sinne des Gesetzes<br />
"ist jede natürliche Person, die ein<br />
Rechtsgeschäft zu einem Zwecke<br />
abschließt, der weder ihrer gewerblichen<br />
noch ihrer selbständigen beruf-<br />
So machen Sie's richtig<br />
Freiwillige Sonderzahlungen durch<br />
Betriebsaushang einschränken<br />
Freiwillige Sonderzahlungen wie das<br />
13. Monatsgehalt oder Prämien können<br />
direkt im Arbeits- oder Tarifvertrag<br />
vereinbart worden sein. Sie können<br />
aber auch durch betriebliche<br />
Übung vereinbart werden, also durch<br />
wiederholt gleichartige Zahlung. Sofern<br />
Sie als Arbeitgeber aus wirtschaftlichen<br />
oder sonstigen Gründen von dieser<br />
betrieblichen Übung abweichen<br />
möchten, sollten Sie auf Grund des<br />
aktuellen Urteils des LAG Hamm (Az.<br />
6 Sa 1204/03) folgendes beachten:<br />
Wollen Sie die in der Vergangenheit<br />
geleisteten Sonderzahlungen auf der<br />
Grundlage der betrieblichen Übung<br />
auch bereits für bestehende Arbeitsverhältnisse<br />
ändern, müssen Sie<br />
unmissverständlich darauf hinweisen,<br />
dass die Leistung künftig nur noch<br />
unter Einschränkung gewährt wird.<br />
Also ohne Rechtsanspruch.<br />
Praxis-Tipp: Sie können durch Aushang<br />
oder Rundschreiben an alle Mitarbeiter<br />
festhalten, dass die Sonderleistungen<br />
künftig nur noch unter Einschränkungen<br />
— nämlich ohne<br />
Rechtsanspruch — gewährt werden.<br />
Mit dieser ausdrücklichen Darstellung<br />
vermeiden Sie, dass nur neu<br />
abgeschlossene Arbeitsverhältnisse<br />
von dieser Einschränkung betroffen<br />
werden. Ein Muster für den Aushang<br />
erhalten Sie auf Anforderung von Ihrer<br />
<strong>Kreishandwerkerschaft</strong>.<br />
lichen Tätigkeit zugerechnet werden<br />
kann." (§ 13 BGB). Damit schließt das<br />
RVG alle Gewerbetreibende von der<br />
Kostenerleichterung der Erstberatung<br />
aus. Das RVG greift bei Aufträgen,<br />
die dem Rechtsanwalt ab dem<br />
01.07.2004 erteilt werden. Frühere Aufträge<br />
werden nach der BRAGO abgerechnet.<br />
Wurde der Anwalt vor dem<br />
01.07. für ein außergerichtliches Tätigwerden<br />
mandatiert und nach dem<br />
01.07. für das gerichtliche Verfahren<br />
in derselben Angelegenheit, wird der<br />
erste Auftrag nach BRAGO und der<br />
zweite Auftrag nach RVG abgerechnet.<br />
Das kann zu einigen Unklarheiten<br />
bei der Abrechnung führen, da keine<br />
Regelungen für den Umgang mit sich<br />
teilweise widersprechenden Anrechnungstatbeständen<br />
getroffen wurden.<br />
Brennpunkt Handwerk im Internet:<br />
www.handwerk-rww.de